Die vorliegende Arbeit will einen kurzen Überblick über das Mediensystem in der DDR verschaffen.
Im ersten Teil wird Allgemeines zu den Medien in der DDR erläutert- zunächst werden kurz die rechtlichen Grundlagen für die Zensur dargestellt, danach wird die Journalistenausbildung kurz angesprochen und dann noch Allgemeines zum staatlichen Überwachungssystem gesagt. Anschließend werden in einem Abschnitt Fernsehen und Hörfunk zusammen und schließlich gesondert die Presse behandelt: innerhalb der zwei Abschnitte wird jeweils zuerst die Einbindung des jeweiligen Mediums in das Kontrollsystem des DDR-Staats kurz angesprochen, dann wird ein Überblick über das Medienangebot gegeben. Auf genauere Schilderung der Institutionsgeschichte wird hier aus Platzgründen verzichtet. Offiziell war Presse- und Rundfunkfreiheit im Grundgesetz der DDR verankert. Die Verfassung der DDR verkündete in Artikel 27:
1 Jeder Bürger der deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.
2 Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.
Jedoch sind hierbei die Worte „den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß“ im ersten Absatz zu beachten- diese Grundsätze beinhalteten eben auch die Anerkennung der Führungsrolle der SED, das Konzept des sozialistischen Staats und das Prinzip des demokratischen Zentralismus, d.h. dass die Beschlussfassung auf Partei- und Regierungsebene von oben nach unten erfolgt. Außerdem wird in der DDR-Verfassung das Prinzip der Informationsfreiheit mit keinem Wort erwähnt, was die gesetzliche Grundlage dafür bot, den Import und die Lektüre westlicher Presseerzeugnisse zu verbieten. Zudem gab es im Strafgesetzbuch der DDR einen Paragraphen mit dem Titel „Staatsfeindliche Hetze“ der ebenfalls eine Grundlage zur Zensur bot. Anders als in der BRD war „Journalist“ in der DDR eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Der Weg zum Journalisten führte in der Regel über das Journalistikstudium an der Universität Leipzig oder an der Fachschule des Journalistenverbandes, die sich ebenfalls in Leipzig befand. Für die Zulassung war absolute politische Linientreue Voraussetzung, unter anderem Mitgliedschaft in der FDJ, der SED oder einer ähnlichen Organisation. Auch das Studium war stark ideologisch geprägt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die staatliche Überwachung der Medien in der DDR
2.1 Rechtliche Grundlagen
2.2 Die Journalistenausbildung
2.3 Staatliche Überwachung der Journalisten
3. Fernsehen und Radio
3.1 Rundfunk und Fernsehen im System der DDR
3.2 Das Fernsehprogramm in der DDR
3.3 Radio in der DDR
4. Presse
4.1 Kontrolle der Presse im DDR-System
4.2 Die Presselandschaft der DDR
5. Schlusswort
Literaturliste
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit will einen kurzen Überblick über das Mediensystem in der DDR verschaffen.
Im ersten Teil wird Allgemeines zu den Medien in der DDR erläutert- zunächst werden kurz die rechtlichen Grundlagen für die Zensur dargestellt, danach wird die Journalistenausbildung kurz angesprochen und dann noch Allgemeines zum staatlichen Überwachungssystem gesagt. Anschließend werden in einem Abschnitt Fernsehen und Hörfunk zusammen und schließlich gesondert die Presse behandelt: innerhalb der zwei Abschnitte wird jeweils zuerst die Einbindung des jeweiligen Mediums in das Kontrollsystem des DDR-Staats kurz angesprochen, dann wird ein Überblick über das Medienangebot gegeben. Auf genauere Schilderung der Institutionsgeschichte wird hier aus Platzgründen verzichtet.
2. Die staatliche Überwachung der Medien in der DDR
2.1 Rechtliche Grundlagen
Offiziell war Presse- und Rundfunkfreiheit im Grundgesetz der DDR verankert. Die Verfassung der DDR verkündete in Artikel 27:
1 Jeder Bürger der deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.
2 Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.[1]
Jedoch sind hierbei die Worte „den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß“ im ersten Absatz zu beachten- diese Grundsätze beinhalteten eben auch die Anerkennung der Führungsrolle der SED, das Konzept des sozialistischen Staats und das Prinzip des demokratischen Zentralismus, d.h. dass die Beschlussfassung auf Partei- und Regierungsebene von oben nach unten erfolgt. Außerdem wird in der DDR-Verfassung das Prinzip der Informationsfreiheit mit keinem Wort erwähnt, was die gesetzliche Grundlage dafür bot, den Import und die Lektüre westlicher Presseerzeugnisse zu verbieten. Zudem gab es im Strafgesetzbuch der DDR einen Paragraphen mit dem Titel „Staatsfeindliche Hetze“ der ebenfalls eine Grundlage zur Zensur bot.[2]
2.2 Die Journalistenausbildung
Anders als in der BRD war „Journalist“ in der DDR eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Der Weg zum Journalisten führte in der Regel über das Journalistikstudium an der Universität Leipzig oder an der Fachschule des Journalistenverbandes, die sich ebenfalls in Leipzig befand. Für die Zulassung war absolute politische Linientreue Voraussetzung, unter anderem Mitgliedschaft in der FDJ, der SED oder einer ähnlichen Organisation. Auch das Studium war stark ideologisch geprägt.[3]
2.3 Staatliche Überwachung der Journalisten
Das Zentralkomitee der SED leitete die Presse der Parteien und der Massenorganisationen sowie das Staatliche Komitee für Rundfunk und Fernsehen beim Ministerrat an. Dem Zentralkomitee unterstanden die Abteilung Agitation, die für die Tagespolitik zuständig war, sowie die Abteilung Propaganda, die sich um die längerfristig angelegte Öffentlichkeitsarbeit kümmerte. Jede Woche wurden von beiden Abteilungen Anweisungen an Chefredakteure und führende Funktionäre von Fernsehen, Rundfunk und Presse gegeben, die diese direkt an ihre Mitarbeiter weiterleiteten. Offiziell wurden diese Anweisungen als „Informationen“ deklariert, in Wahrheit waren sie jedoch verbindlich und ein Chefredakteur, der sich nicht daran hielt, musste um seine Karriere fürchten- teilweise wurden sogar bestimmte Formulierungen oder die Platzierung bestimmter Themen vorgeschrieben. Auch angebliche „Leserbriefe“ wurden meist auf Anleitung des Komitees von den Redakteuren in Auftrag gegeben oder selbst verfasst.[4]
Innerhalb der einzelnen Institutionen herrschte ein System der Selbstzensur: Chefredakteure und Funktionäre kontrollierten genau, ob ihre Untergebenen die Anweisungen auch einhielten und leiteten Disziplinarmaßnahmen ein, wenn ihre Mitarbeiter gegen die Vorgaben verstießen.[5]
Über die Berufspraxis wachte zudem der VDJ (Verband der Journalisten der DDR) in dem über 90 % der DDR-Journalisten Mitglied waren. Offiziell war dieser selbstständig, in Wahrheit wurde er aber sehr stark von der SED-Führung beeinflusst.[6] Auch wurden überall im Medienbetrieb die Inoffiziellen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit eingesetzt, die ihre Kollegen ausspionierten und denunzierten, sowie häufig das Erscheinen unerwünschter Artikel verhinderten.[7]
[...]
[1] Holzweißig, Gunter: Massenmedien in der DDR, Berlin: Gebr. Holzapfel 1989, S. 10
[2] Holzweißig, Massenmedien, S. 11 ff.
[3] Baerns, Barbara: Journalismus und Medien in der DDR. Ansätze, Perspektiven, Probleme und Konsequenzen des Wandels, Königswinter: Jakob-Kaiser-Stiftung e.V. 1990 S. 51 ff.
[4] Holzweißig, Massenmedien, S. 13 ff.
[5] Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.): Die Massenmedien der DDR, Bonn: Neue Gesellschaft 1983, S. 24 f.
[6] Holzweißig, Gunter: Die stärkste Waffe der Partei. Eine Mediengeschichte der DDR, Köln, Böhlau 2002. S. 46 ff.
[7] Holzweißig, Massenmedien, S. 18
- Citar trabajo
- Charlotte Meyn (Autor), 2008, Medien in der DDR - Ein Überblick, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90604
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