Das Thema dieser Arbeit, welche die Auswertung eines qualitativen Experteninterviews darstellt, ist die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten durch das kommunale Sozialamt in einer ostdeutschen Großstadt. Mittel des Interviews wurde der zuständige Mitarbeiter für die Verwaltung der Flüchtlingsunterkünfte befragt.
Neben den klassischen Aufgabengebieten und den Entwicklungen der Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen wurde ein Hauptaugenmerk auf mögliche Spannungsfelder und Problemlagen gelegt, die durch die Unterbringung entstehen. Weiterhin wurde eine Übersicht der Entwicklung von Unterbringung in den vergangenen Jahren im ost-west-deutschen Vergleich angeregt. Im genannten Titel liegen gleich mehrere Themen nebeneinander vereint. Einerseits ist da die Unterbringung von wohnungslosen Menschen, welche in den verschiedenen Wohnformen nach SGBXII ein kurz- oder längerfristiges Obdach finden und welche als Thema der Sozialen Arbeit mindestens seit 1975 als dringend zu beachten gilt.
Auf der anderen Seite steht als Thema die Aufnahme von Geflüchteten in kommunalen Unterkünften. Diese wurden durch die seit 2014 vermehrte Migration von Geflüchteten nach Europa mit dem Höhepunkt während der so genannten Flüchtlingskrise 2015 notwendig geworden und stellten von da an eine sichtbare Veränderung des Lebensumfeldes dar. Diese Themen werden verbunden durch eine nunmehr aktualisierte Gesetzgebung, die in einigen größeren Städten in Deutschland zumindest verwaltend die Unterkünfte beider Klientengruppen vereint.
Ein durch die verschiedenen Anforderungen an die Mitarbeitenden und die diversen Lebenswelten der Klientel geformtes Spannungsfeld, so eine These, welche sich im Verlauf der Vorbereitungen auf das Interview bildete, lässt Konflikte zwischen Mitarbeitenden entstehen und offenbart eine Gesetzgebung, welche im Kern trotz der Unterschiedlichkeit der Klientel ein gemeinsames Ziel verfolgt: die Unterbringung von Menschen, die derzeit nicht in der Lage sind, sich selbstständig Wohnraum zu verschaffen. Die Auswirkungen der stark unterschiedlich orientierten Gesetzgebung versucht diese Arbeit darzustellen.
Inhaltsangabe
1. Ausgangslage
a. Forschungsstand & aktuelle Entwicklungen
b. politische Diskussion
c. Stellenwert in der Sozialen Arbeit
2. Theoretische Grundlagen
a. Wohnungslosenhilfe in Deutschland
b. Flüchtlingshilfe in Deutschland
c. Unterbringungsformen
d. thematische Verbindungen
3. rechtliche - organisatorische - konzeptionelle Rahmenbedingungen
a. organisatorischer Aufbau Sozialamt & Fachbereich
b. Rahmenbedingungen für Geflüchtete
c. Rahmenbedingungen für Wohnungslose
4. Forschungsdesign
a. grundsätzliche Fragestellung
b. Forschungsgegenstand
i. Leitfaden
ii. Experteninterview
iii. grounded theory
iv. warum das Feld?
c. Sampling
i. Warum diese Peron, Beschreibung der Person
ii. soziodemografische Daten
iii. Entstehung & Verlauf Interview
5. Textauswertung
a. Kernaussagen
i. Manifest – latente Inhalte/Aussagen
ii. Innere – ä u ß ere Aussagestruktur
b. Raumzeitlich-soziale Kontext
c. Textdimensionen
d. Ergebnisse & Theoriebezug
e. Diskussion
6. Literaturverzeichnis
1. Ausgangslage
Das Thema dieser Arbeit, welche die Auswertung eines qualitativen Experteninterviews darstellt, ist die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten durch das kommunale Sozialamt in einer ostdeutschen Großstadt. Mittel des Interviews wurde der zuständige Mitarbeiter für die Verwaltung der Flüchtlingsunterkünfte befragt. Neben den klassischen Aufgabengebieten und den Entwicklungen der Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen wurde ein Hauptaugenmerk auf mögliche Spannungsfelder und Problemlagen gelegt, die durch die Unterbringung entstehen. Weiterhin wurde eine Übersicht der Entwicklung von Unterbringung in den vergangenen Jahren im ost-west-deutschen Vergleich angeregt. Im genannten Titel liegen gleich mehrere Themen nebeneinander vereint. Einerseits ist da die Unterbringung von wohnungslosen Menschen, welche in den verschiedenen Wohnformen nach SGBXII ein kurz- oder längerfristiges Obdach finden und welche als Thema der Sozialen Arbeit mindestens seit 1975 als dringend zu beachten gilt (vgl. Prof. Dr. J. Bäuml, 2014). Auf der anderen Seite steht als Thema die Aufnahme von Geflüchteten in kommunalen Unterkünften. Diese wurden durch die seit 2014 vermehrte Migration von Geflüchteten nach Europa mit dem Höhepunkt während der so genannten Flüchtlingskrise 2015 notwendig geworden und stellten von da an eine sichtbare Veränderung des Lebensumfeldes dar (vgl. Bauer, 2017). Diese Themen werden verbunden durch eine nunmehr aktualisierte Gesetzgebung, die in einigen größeren Städten in Deutschland zumindest verwaltend die Unterkünfte beider Klientengruppen vereint1. Ein durch die verschiedenen Anforderungen an die Mitarbeitenden und die diversen Lebenswelten der Klientel geformtes Spannungsfeld, so eine These, welche sich im Verlauf der Vorbereitungen auf das Interview bildete, lässt Konflikte zwischen Mitarbeitenden entstehen und offenbart eine Gesetzgebung, welche im Kern trotz der Unterschiedlichkeit der Klientel ein gemeinsames Ziel verfolgt: die Unterbringung von Menschen, die derzeit nicht in der Lage sind, sich selbstständig Wohnraum zu verschaffen. Die Auswirkungen der stark unterschiedlich orientierten Gesetzgebung versucht diese Arbeit darzustellen.
a. Forschungsstand & aktuelle Entwicklungen
Beide Themen, Migration und Obdachlosigkeit, sind von je her durch eine Vielzahl an Forschungsarbeiten und Veröffentlichungen in Buchform oder durch andere Publikationsformen bedacht. So offenbart das Thema Migration eine beachtliche Diversität und Aktivität im Bereich der Veröffentlichungen. Das zügige Voranschreiten der Entwicklungen in den Jahren 2014 bis 2017 und die damit verbundene rasante professionelle Entwicklung der verschiedenen Bereiche innerhalb der Sozialen Arbeit, welche in manchen Bereichen erst durch wiederkehrende Versuche zu Lösungsansätzen führte, brachte eine Flut an Veröffentlichungen zutage. Studien zur Unterbringung von minderjährigen Geflüchteten, dem deutschen Aufnahmesystem2, der Unterbringung von Geflüchteten generell3 oder aber der Unterbringung von Geflüchteten in Nichtwohngebäuden4 existieren ebenso wie Untersuchungen zur Konfliktmediation und lokale Beteiligung bei der Unterbringung von Flüchtlingen in deutschen Kommunen5. Alle erdenklichen Klientengruppen, Settings und Hilfeangebote wurden begutachtet, analysiert und bewertet. Allein das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hält eine große Zahl an Pressemeldungen, Publikationen, Interviews, Fachartikel und Statistiken zum Download bereit6. Institute wie das IMIS in Osnabrück halten diverse Publikationen zum Thema bereit7.
Eine ebenso diverse Forschungs- & Publikationsliste kann man erstellen, wenn man sich mit dem Bereich der Obdachlosen- & Wohnungslosenhilfe beschäftigt: Wahrnehmung und Umgang von Obdachlosen im öffentlichen Raum8, neue Wege bei Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit bei Frauen9, die bekannte SEEWOLF-Studie von 201410 oder auch themenverbindende Veröffentlichungen wie „Hilfe für Migranten und Migrantinnen in Wohnungsnot und sozialen Schwierigkeiten11 “ durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. sind einige der vielen Veröffentlichungen. Beide Themen verbindende Veröffentlichungen oder gar Studien sind jedoch selten. Thematisiert werden verbindende Fragestellungen wie dem Zugang zu einem Bankkonto12 oder Inhalte aus dem Bereich der Konfliktforschung, in denen die sich gegenüberstehenden Klientel Ressentiments entwickeln. Noch am häufigsten sind Veröffentlichungen über die in vielen Großstädten schlechte Wohnungsmarktlage und das Problem, keinen Wohnraum zu finden und von Obdachlosigkeit bedroht zu sein13, wohl auch, weil dieses Problem nicht nur auf Geflüchtete sondern mittlerweile auch nicht mehr nur auf Vertreter des Mittelstandes zutrifft. Stellt die zunehmende Wohnungsnot einen die Öffentlichkeit prägenden wesentlichen Spannungspunkt dar der immer wieder mit der verstärkten Migration in Zusammenhang gebracht wird, ist für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die derzeitige Lage noch nicht wirklich greifbar. Die Erwähnung des Begriffes „Wohnungsnot“ taucht 3-mal und lediglich untergeordnet auf14. Die entstehenden Probleme oder sich abzeichnende Vorteile durch die gemeinsame Unterbringung von Obdachlosen und geflüchteten Menschen auf die Klientel sowie auf die Mitarbeitenden der verschiedenen Bereiche kommunaler Verwaltung finden sich allerdings auf keiner genutzten Seite für Forschungsarbeiten und Publikationen. Demzufolge ist es nicht möglich, Vergleiche anzustellen und Ergebnisse abzugleichen. Im Verlauf der Auswertung des Experteninterviews werden sich jedoch Thesen bilden und Erkenntnisse herausformen lassen.
b. politische Diskussion
Die Vielfalt der möglichen gesellschaftlichen Diskurse zu einem Thema, welches zwei untere Gesellschaftsschichten miteinander verbindet, ist auch ob der politischen Entwicklungen in den vergangenen Jahren so erschreckend. Mit der deutlichen Zunahme von Migration zeigten europäische nationale Bewegungen, politisch wie gesellschaftlich, in Gruppierungen wie auch als Einzelpersonen, ihr Gesicht. Die Zunahme von Hilferufen für obdachlose Menschen durch nationale Gruppierungen in ganz Europa in 2016 und 2017 als Möglichkeit der Darstellung der Abgrenzung von Hilfe für Geflüchtete war nur eine Art und Weise, Flagge zu zeigen. Durch die stark voranschreitende Gentrifizierung in vielen Großstädten Deutschlands, welche auch die öffentliche Wahrnehmung sowie die Presseveröffentlichungen großer Medien beeinflusst, werden auch Zusammenhänge von fehlendem Wohnraum und der Zunahme von Migration hergestellt. Wenn beide sozialen Gruppen dann um den wenigen Wohnraum buhlen, entsteht eine Konkurrenz, die deutliche Spannungen hervorbringt15. Wenn dann Politik auf verschiedenen Ebenen Problemlagen miteinander vermischt und statt einer Wohnungsnot, angefacht durch Versäumnisse in sozialem Wohnungsbau in den vergangenen 20 Jahren, den Blick auf die Herkunft von Obdachlosen wirft, wird die Verwirrung komplett16. Auch wenn durchaus interessante Ideen entstehen, wie die Nutzung von leer stehenden Flüchtlingsunterkünften für Obdachlose, werden diese durch die angesprochene Klientel nicht genutzt17. Dem gegenüber stehen nachvollziehbare Forderungen, bei schwieriger Wohnraumlage Geflüchtete aus Gemeinschaftsunterkünften nicht in die Obdachlosigkeit zu entlassen18. Die in vielen Städten gängige Praxis, Geflüchtete solange in Gemeinschaftsunterkünften wohnen zu lassen19, bis diese eigenen Wohnraum gefunden haben und die Unterbringungskosten durch amtsinternen Aufwand von den entsprechenden Stellen wie dem Jobcenter zurück zu fordern, wird auch in der Auswertung dieses Experteninterviews thematisiert.
c. Stellenwert in der Sozialen Arbeit
Die Inhalte Sozialer Arbeit lassen sich stets an der Lebenswirklichkeit ihrer Zielklientel messen, da sie als angewandte Wissenschaft neben der Grundlagenforschung einen starken Bezug auf die jeweilige, in den verschiedenen Arbeitsbereichen notwendige Arbeitspraxis hat. Im Bereich der Obdachlosenhilfe ist dies deutlich zu erkennen. In den vergangenen Jahrzehnten sind Soziale Träger und Verwaltung am Arbeitsfeld gewachsen und haben sich diverse Handlungsstrategien erarbeitet. Unterschiedliche Unterbringungsformen für Obdachlose in den verschiedenen Lebenslagen und persönlichen Kontexten von im schlechtesten Fall Sucht und Schulden bis zu psychischen und seelischen Auffälligkeiten oder Erkrankungen setzen eine lebensweltorientierte Ausrichtungen der Sozialen Arbeit (vgl. Grunwald & Thiersch, 2004) voraus, aufsuchende Sozialarbeit steht neben offenen Einrichtungen und anderen Hilfesystemen bereit. Dass in den vielen Jahren der Arbeit mit Obdachlosen nicht nur die gesellschaftlich grundlegenden Probleme zur Entstehung von Obdachlosigkeit nicht gelöst sind, sondern diese immer weitgreifender Menschen in prekäre Lebenslagen bringen, verwundert. Dem gegenüber stehen Bestrebungen von sozialer Arbeit, Problemsituationen von Migrant*innen und aktuell von Geflüchteten aufzulösen. Als Land inmitten europäischer Anrainerstaaten war Deutschland schon immer von wechselnden Machtstrukturen geprägt und somit auch von Migration und Auswanderung beeinflusst. Allein in der jüngeren Geschichte stellen größere Auswanderungsphasen (1820-1920) und Einwanderungsphasen (14 Mio. Geflüchtete nach 1945) einen großen Einfluss auf politisches Geschehen dar. Auch politisch organisierte Migrationsphasen, in den meisten Fällen durch Anwerbung von Gastarbeitern20 wie zum Beispiel aus Italien (1955), Griechenland und Spanien (1960), Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968) veränderten gesellschaftliches Leben und deren Entwicklung. Eine außerbehördliche Beschäftigung mit Migrierenden ab den 1960-er und 1970-er Jahren durch Kirchen und Wohlfahrtsverbände etablierte erstmals einen auch juristischen Diskurs zur Verbesserung der Situation von Menschen aus anderen Herkunftsländern (vgl. Lütz & Czada, 2004, S. 327). Die Anreise- & Unterbringungssituation verbesserte sich stetig, gesetzliche Rahmenbedingungen unterstützen den Familiennachzug und die neuen Nachbarn vor Ort. Von den aktuellsten Entwicklungen im Bereich der Flüchtlingshilfe der Nachwendezeit war man damals jedoch noch weit entfernt. Umso mehr überrascht die überaus schnelle Entwicklung von Handlungsstrategien im Bereich der Flüchtlingshilfe als Teil der Sozialen Arbeit seit 2014: eine komplett neue Trägerstruktur für die Unterbringung von minderjährigen Geflüchteten, dem Anbieten von Deutsch- & Integrationskursen und anderer Weiterbildungsmaßnahmen sowie der offensichtlich unbändigen ehrenamtlichen Hilfe unzähliger Menschen in Deutschland stimmen äußerst positiv, stellen jedoch indirekt die Frage, warum diese Kraftanstrengung für den Klientenkreis der obdachlosen Menschen bislang ausgeblieben ist.
2. Theoretische Grundlagen
Im zweiten Punkt dieser Arbeit sollen die Rahmenbedingungen für die Arbeit in den kommunalen Sozialämtern in Ostdeutschland am Beispiel einer Großstadt beleuchtet werden und die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen auf Landes- bzw. Bundesebene verknüpft werden. Die zu Beginn des Jahres 2015 einsetzende Migrationsbewegung von Geflüchteten, vorrangig aus Syrien, Iran, Irak, Afghanistan, Eritrea, Somalia und verschiedenen Balkanstaaten nach Deutschland21 setzte in den folgenden Monaten die Organisation der Verteilung von Geflüchteten in die Kommunen in Gange. Diese waren für die Unterbringung der Geflüchteten zuständig. Die Organisation dieser Unterbringung, die sich einstellenden Veränderungsprozesse und die Zusammenhänge zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen werden sollen ebenfalls thematisiert werden. Auch deren Unterbringung und die jeweiligen gesetzlichen Lagen werden untersucht, die Trägerlandschaft dargestellt und möglich Hilfen im Überblick begutachtet.
a. Wohnungslosenhilfe in Deutschland
Die Unterbringung von obdachlosen und wohnungslosen Menschen in Notunterkünften ist in den verschiedenen Bundesländern auf der Grundlage jeweiligen Kommunalverfassungsgesetze den jeweiligen Kommunen zur inhaltlichen Gestaltung überlassen. Dort werden die jeweiligen Satzungen über die Nutzung von Obdachlosenunterkünfte sowie die Erhebung von Gebühren zu deren Nutzung geregelt. Die jeweiligen Regularien unterscheiden sich je nach Kommune oder Kreisstadt, in der Regel wird die Unterkunft in Form eines Nachtasyls von 18:00 – 08:00 Uhr gewährt. Über dies sind kommunale Umsetzungen von §§ 22, 23 Abs. 3 SGB II (Leistungen für Unterkunft und Heizung; Abweichende Erbringung von Leistungen) bzw. § 34 SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen) bei drohender Wohnungslosigkeit, § 67 – 69 SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) bei Wohnungslosigkeit sowie die Schnittstelle nach § 53 SGB XII (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) und § 67 SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten; Hilfe nach § 67 SGB XII ist nachrangig) bei der Versorgung von psychisch kranken wohnungslosen Männern und Frauen existent.
Neben dem gesetzlichen Anspruch bieten eine große Zahl an freien Trägern, diversen Wohlfahrtverbände und deren jeweilige Dachverbände und andere soziale Körperschaften Hilfen für obdachlose Menschen an. Im Bereich der Obdachlosenhilfe spielen kirchliche Träger und Verbände eine große Rolle, so sind Bahnhofsmissionen und Stadtmissionen im gesamten Bundesgebiet vorhanden, Einrichtungen der katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hauptsächlich in Westdeutschland aktiv und die Diakonie mit knapp 500 Einrichtungen und Angeboten allein für den Bereich Obdachlosenhilfe in Deutschland aktiv. Unzählige freie Träger und kleine Vereine bieten ebenfalls niederschwellige Hilfsangebote an.
b. Fl üchtlingshilfe in Deutschland
Die verschiedenen gesetzlichen Regelungen auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene sollen gemeinsame die Möglichkeiten der Einreise nach Deutschland für Geflüchtete, Migrierende, Asylbewerber*innen prüfen und bei entsprechend passenden Vorgaben möglich machen. Hier spiel in oberster Instanz das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Hauptrolle. Die gesetzlichen Regelung für die Arbeit im BAMF sind im Grundgesetz §16a („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“) und nachfolgend im Asylgesetz (AsylG, frühere Bezeichnung: Asylverfahrensgesetz [AsylVfG]) festgelegt. Letzteres regelt das Asylverfahren auf Bundesebene. Das Asylverfahren beginnt mit einem Asylantrag, der in einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt wird. Im Rahmen des Asylverfahrens wird geprüft, ob der Antragstellende Asylberechtigt nach §16aGG und ob ihm unternationaler Schutz gemäß §1 AsylG zuzuerkennen ist. Hier wird unterschieden in einen nach internationalen Abkommen gedeckten Flüchtlingsbegriff (§3 Abs.1 AsylG) sowie den subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU (§ 4 Abs. 1 AsylG).
Bei Verneinung beider Punkte wird ein Abschiebungsverbot geprüft (§60 AufenthG Abs. 5, 7 sowie § 24 Abs. 2 AsylG). Wird dieses verneint ist der Antragstellende ohne Aufenthaltstitel in Deutschland und das BAMF erlässt mit dem Ablehnungsbescheid eine Abschiebungsandrohung.
Wird festgestellt, dass der Asylsuchende gemäß Dublin-III-Verordnung seinen Asylantrag in einem anderen EU-Land stellen muss, beendet das BAMF das Asylverfahren und ordnet die Abschiebung in den zuständigen Staat an. An dieser Stelle gibt es für die antragstellende Person noch die Möglichkeit, einen Antrag gegen die Abschiebungsanordnung zu stellen. Wird der Antragstellende nicht abgeschoben, erhält eine Duldung oder eine Bestätigung des Asylantrages wird die Person nach dem Königsteiner Schlüssel in die jeweiligen Bundesländer verteilt. Hier sind sie kommunal untergebracht und meist einer Residenzpflicht untergeordnet. Die stete Verschärfung der Asylgesetzgebung in 2015 sollte eine schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber möglich machen. Weitere Negativanreize wie beispielswiese die Einführung des Sachleistungsprinzips sollten den starken Zuzug nach Europa reduzieren.
Nach Erlangen eines Aufenthaltstitels ist das „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet“ (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) von 2004 für die nun in Deutschland untergebrachten Menschen zuständig. Es sind zwei Formen von Aufenthaltsgenehmigung geregelt, die Niederlassungserlaubnis einerseits (unbefristet, unabhängig von einem „Zweck“ des Aufenthalts) und die Aufenthaltserlaubnis auf der anderen Seite (befristet, stets in Abhängigkeit von einem Aufenthaltszweck erteilt). Im Rahmen der Neugestaltung des AufenthG wurden die Ausweisungstatbestände im Zuge der Antiterrorgesetzgebung verschärft, verpflichtende Integrationskurse eingeführt und die Nutzung der Härtefallkommissionen der Bundesländer auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Weiterhin werden Arbeitserlaubnisse für Zugewanderte nun von der Ausländerbehörde ausgestellt, die Agentur für Arbeit soll so entlastet und das Prinzip des „one stop government“ in Deutschland weiter ausgebaut werden. Ein wirkliches Novum im AufenthG ist die Erweiterung der humanitären Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)22 um die Anerkennung geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung.
Schon lange vor der Umgestaltung des AsylG wurde in 2005 das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz - ZuwandG) als Gesetzespaket neu gestaltet. Mit dieser Sammlung von Gesetzen wird das Ausländerrecht in Deutschland geregelt. Neben Einwanderung (Eintritt ins Staatsgebiet mit Ziel der Annahme der Staatsbürgerschaft), Zuwanderung (zur dauerhaften Wohnsitznahme ohne Annahme der Staatsbürgerschaft) und Übersiedlung (Wechsel einer Person in das Land seiner Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit) wurden das neue Aufenthaltsgesetz und Freizügigkeitsgesetz geschaffen. Zudem gibt es weitere Regelungen für Spätaussiedler (deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten) sowie für jüdische Zuwandernde (ebenfalls aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion). Neben den diversen gesetzlichen Ansprüchen und Regelungen bieten eine große Zahl an freien Trägern Soziale Arbeit für Migrierende, Geflüchtete und Asylantragstellende an. Die schon in der Wohnungslosen- & Obdachlosenhilfe genannten Verbände und anderer sozialer Körperschaften werden ergänzt durch diversen Zusammenschlüssen zu Bündnissen wie beispielsweise der „Aktion Deutschland hilft“. Die neben der klassischen Einzelfallhilfe um politischen Arbeit ergänzten Angebote von beispielsweise Pro Asyl binden das Klientel gleich mit in ihre Arbeit ein. Weiterführend sind die Flüchtlingsräte in den Bundesländern stark in politische Prozesse wie die jeweiligen Härtefallkommissionen eingebunden. Zuletzt sind durch Migrierende selbst organisierte Organisationen zu nennen, so zum Beispiel die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland e.V., den Bundesverband Griechischer Gemeinden oder das Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen in Sachsen-Anhalt e.V. (LAMSA).
Am Beispiel eines ostdeutschen Bundeslandes erläutere ich zuerst die oberste Instanz, welche das „Aufnahmegesetz für die Regelung der Unterbringung von Spätaussiedelnden sowie Ausländern und Ausländerinnen“ darstellt. Dieses Gesetz, in Kraft getreten 1998, hat zum Ziel, die Zuständigkeiten zur Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländer vom Land auf die Kommunen zu verlagern und somit die Unterbringung in kleineren Gemeinschaftsunterkünften umzusetzen23. Zusätzlich wird geregelt, dass eine Sozialberatung in den Kreisen aufgebaut und als gesetzliche Pflichtleistung des Landes festgeschrieben wurde. Weiterführend werden im Aufnahmegesetz (AufnG) „Leitlinien für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern“ festgelegt. Diese Leitlinien regeln neben der Form der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen auch, wer leistungsberechtigt ist, welche Mindeststandards Unterkünfte besitzen müssen, wie eine Einbeziehung des kommunalen Umfeldes umgesetzt werden kann und die soziale Betreuung. Die Leitlinien, in Kraft gesetzt durch einen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport, wurden am 16.01.2013 in Kraft gesetzt. Schon am 15.09.2015 wurden die Leitlinien jedoch mit dem Hintergrund der stark angestiegenen Migrationszahlen wieder ausgesetzt. Dies begründet Innenminister Holger Stahlknecht: „Die Leitlinien für unser Bundesland sind nicht vor dem Hintergrund einer weltweiten Flüchtlingskrise konzipiert worden. Unser Ziel war und ist es, die hier ankommenden Menschen zeitnah mit einer zumutbaren und menschenwürdigen Unterkunft zu versorgen. Die Leitlinien enthalten jedoch Regelungen, die dieses Vorhaben in der jetzigen Situation erschweren, weshalb die Aussetzung temporär erfolgt.24 “
c. Unterbringungsformen
Zwar ist die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in den jeweiligen Landesgesetzen inhaltlich zum Teil verschieden ausgerichtet, die grundsätzlichen Formen der Unterbringung und deren Grundintention bleiben jedoch einheitlich.
So gilt zumindest überall als obdachlos, der unfreiwillig ohne Unterkunft oder dem der unmittelbare Verlust droht. Weiterführend wird auch eine Unterkunft, die nicht in ausreichendem Maße einen menschenwürdigen Schutz vor Witterung bietet, anerkannt. Gleiches gilt, wenn die Nutzung der Unterkunft mit akuten gesundheitlichen Gefahren verbunden ist. Entsprechend dieser Grundlage existiert ein Anspruch auf die Unterbringung durch die jeweilige Gemeinde. In dieser gilt jeweiliges Landesrecht, welches sich durch ein entsprechendes Sicherheits- & Ordnungsgesetz äußert:
„Die öffentliche Sicherheit umfasst u.a. die Unversehrtheit des Lebens, der Gesundheit und die Unversehrtheit der Rechtsordnung. Ein Leben ungeschützt vor den Unbilden des Wetters stellt regelmäßig eine Gefährdung für die Gesundheit dar. Weiterhin sind aber auch Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde), Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 (allgemeines Persönlichkeitsrecht), Art. 6 Abs. 1, 2 GG (Ehe und Familie) und Art. 6 Abs. 4 GG (Mutterschutz) durch die Obdachlosigkeit gefährdet. Ob der obdachlose Mensch diesen Zustand verschuldet hat oder nicht, ist im Sinne des Gefahrenabwehrrechtes rechtlich unerheblich.“25. So gibt es zwar einen Einweisungsanspruch, jedoch keinen Zwang zur Unterbringung, auf den Anspruch kann individuell verzichtet werden.
Die klassische Unterbringungsform für obdachlose Menschen ist die Notunterkunft. Entsprechend der Obdachlosenstatistiken werden Unterkünfte für Obdachlose angeboten, oft mit einer Zahlung je Übernachtung verbunden. In manchem Fällen bietet die jeweilige Kommune oder Stadt gesonderte Unterkünfte für Frauen mit Kindern und Familien an, hier bedarf es in vielen Fällen einer amtlichen Weisung. Auch gibt es vereinzelt, zumeist in Großstädten, Notunterkünfte für Frauen. In den meisten Notunterkünften werden neben der Unterbringung eine Versorgung, praktische Hilfen und Beratungsangebote vorgehalten. Klassische Angebote wie die Möglichkeit zur Körperreinigung und dem Waschen der Wäsche, eine Notkleiderkammer und die Versorgung mit Mahlzeiten stehen bereit. Eine sozialarbeiterische Betreuung wird meist ebenso gewährleistet, in den meisten Kommunen sind die Phasen der reinen Unterbringung vorbei. Die Umsetzung der verschiedenen Hilferegelungen nach SGBXII obliegt den entsprechenden Mitarbeitenden, welche in Einzelfallhilfen, oder in besonderen Fällen mittels CCM, die passenden Leistungen beantragen sollen. Ob der meist marginalen sozialarbeiterischen Besetzung in den Notunterkünften werden die Fälle an die Mitarbeitenden des Sozialamtes weiterverweisen. Hier handelt es sich oft um eine angebotene Komm-Struktur, wodurch eine Frequentierung vom Grunde her reduziert wird. Eine Notunterkunft für Geflüchtete ist in den meisten Fällen an eine Erstaufnahmeeinrichtung angegliedert. Im Falle einer Ankunft von Geflüchteten mit besonderer Schutzbedürftigkeit werden, beispielsweise in Berlin26, medizinische Notfallmaßnahmen eingeleitet und eine stationäre Behandlung und Pflege veranlasst. Weiterführend werden Unterkünfte für Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und angemietete Wohnungen in Wohnhäusern unterteilt. Ob eine Stadt oder Kommune in der Lage ist, alle drei Unterkunftsstufen anzubieten, hängt einerseits vom politischen Willen, andererseits von den Möglichkeiten kommunaler Wohnungsbaugesellschaften ab. Diese, meist im Besitz der Stadt, in den meisten Fällen jedoch ausschließlicher Gesellschafter, bietet kostengünstige Wohnungen für Leistungsempfänger an.
In den Erstaufnahmeeinrichtungen, welche verpflichtend durch die Bundesländer zu schaffen sind, werden Geflüchtete aufgenommen, nachdem sie von der Bundespolizei, oft nach Grenzübertritt, aufgegriffen und kontrolliert wurden und wenn sie einen Asylantrag stellen wollen. Um eine gleichmäßige Verteilung der Geflüchteten in die Erstaufnahmeeinrichtungen zu gewährleisten, erfolgt diese nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“, welcher entsprechend der Bevölkerungszahl und der Steuereinnahmen eines Bundeslandes erstellt wird. Innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung verbleibt ein Geflüchteter maximal 3 Monate, auch entsprechend des möglichen Ausgangs des Asylantrages. Nach einer ersten Anhörung durch Mitarbeitenden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird der Geflüchtete innerhalb des Bundeslandes verteilt und in einer Sammelunterkunft, oder bei guter Wohnungslage direkt in einer Stufe3-Einrichtung untergebracht. Diese durch die Stadt angemieteten Wohnhäuser bieten Einzelpersonen und geflüchteten Familien die Möglichkeit, in kleinen Wohnungen unterzukommen. Die Unterbringung von Geflüchteten blockweise in Wohnhäusern bietet gesellschaftlichen Zündstoff: neben Vorteilen wie einer potentiell gemeinsamen Sprache und Kultur wird oftmals eine Ghettoisierung befürchtet. Nach einer Bestätigung des Asylantrages genießen Geflüchtete eine Freizügigkeit innerhalb des Bundeslandes und haben die Möglichkeit, sich eigenständig Wohnraum im Rahmen der Leistungen des Jobcenters zu suchen. Hier entstehen dann oftmals in Großstädten Spannungen durch fehlenden Wohnraum, welche in dieser Arbeit besonders betrachtet werden sollen.
d. thematische Verbindungen
Das Thema Wohnungsnot für Migrierende spielt nicht erst im aktuellen Kontext der ab Ende 2014 stark ansteigenden Zahlen von in die EU einreisenden Geflüchteten eine Rolle in den verschiedenen Themenfeldern der Sozialen Arbeit. Seit einigen Jahren beschäftigt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. im Rahmen einer Ausarbeitung27 der „Handreichung zu Ansprüchen auf Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XXII von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit den Schwierigkeiten, die sich durch die Arbeit mit Migrierenden in Einzelfallhilfen ergeben. „Das Thema besitzt insgesamt eine große sozial- und fachpolitische Relevanz…“ sodass zuletzt 2012 die Handreichung aktualisiert worden war. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. ist eine bundesweite Arbeitsgemeinschaft von sozialen Diensten und Einrichtungen für Menschen in besonderen Lebenslagen. Die BAGW veröffentlicht diverse Handreichungen, Positionspapiere und Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Themen, die die Wohnungslosenhilfe betreffen. Das schon genannte Positionspapier zum Thema Migration und die „Handreichung zu Ansprüchen auf Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§67 ff. SGB XII von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit“ beispielsweise beziehen sich auch ob der erfolgreichen Erweiterung der Europäischen Union in 2004 auf Geflüchtete innerhalb des Schengen-Raumes. Da es kommunal oft keine klaren Regeln für die Unterscheidung zwischen außereuropäisch Geflüchtete mit Wunsch nach Asylantrag und innereuropäisch, Freizügigkeit genießende Obdachlose gibt, entstehen an dieser Trennungslinie auch in Bezug auf obdachlose deutsche Staatsbürger Spannungen.
3. rechtliche - organisatorische - konzeptionelle Rahmenbedingungen
Im weiteren Verlauf dieser Arbeit gehe ich nun auf die für die Fragestellung im Experteninterview zugrundeliegenden Rahmenbedingungen in Stadt 1 ein, in der das Interview geführt wurde und in dem der Interviewpartner im Bereich der Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen für das kommunale Sozialamt arbeitet. Um im späteren Verlauf die Inhalte in den sozialpolitischen Kontext setzen zu können, bedarf es einer Einordnung des Interviewpartners (IP) in seinen Sozialraum. Neben dem Aufbau der Verwaltungsstrukturen im entsprechenden Sozialamt der Stadt solle, so die Informationslage das zulässt, möglichst viele Informationen gesammelt werden, die mit dem Arbeitsumfeld des IP zu tun haben. Im Verlauf des Interviews werden auch angrenzende Arbeitsbereiche genannt und kommunalpolitische Hintergründe dargestellt. Diese Grundgesamtheit soll zur Einordnung schemenhaft dargestellt werden.
a. organisatorischer Aufbau Sozialamt & Fachbereich
In der für das Interview besuchten Stadt im Osten von Deutschland sind die städtischen Aufgaben in verschiedene Geschäftsbereiche aufgeteilt. Neben den Geschäftsbereichen des Oberbürgermeisters sind weitere Bereiche in die klassischen Aufgabengebiete eingeteilt: Allgemeine Verwaltung, Finanzen, Umwelt, Sport, Kultur, Stadtentwicklung und Bau sowie Wirtschaft, Tourismus und Arbeit. Neben diesen wird im Geschäftsbereich für Soziales in verschiedenen Ämtern, Eigenbetrieben und Verbänden Arbeit für und mit Menschen geleistet. So auch im untergeordneten Fachbereich Soziales, dem städtischen Sozialamt. An dieser Stelle ist der Bereich Zuwanderung eingebettet, der sich in verschiedene Unterbereiche aufteilt. Eine dieser Abteilungen ist für die Verwaltung der städtischen Unterkünfte für Geflüchtete und Obdachlosen zuständig. Hier werden ausschließlich ausländische Personen folgende Angebote unterbreitet: die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern, anerkannten Geflüchteten (ohne eigenen Wohnraum), anerkannten Geflüchteten (ohne eigenen Wohnraum), abgelehnten Asylbewerbern mit Duldung (ohne eigenen Wohnraum) sowie jüdischen Zuwanderern. Auch werden Spätaussiedler-Altfälle gemäß Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) bearbeitet. Weiterhin werden Umverteilungsanträge beim Umzug von der Gemeinschaftsunterkunft in eigenen Wohnraum bearbeitet, Beratungs-, Betreuungsangebote und Unterstützung in sozialen Bereichen für Geflüchtete und Asylbewerber innerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte angeboten und Beratung für Integrationshilfen geleistet. Hierzu werden mit freien und öffentlichen Trägern Kooperationen im Rahmen der Flüchtlingshilfe eingegangen. Nicht im Geschäftsbereich Soziales untergebracht ist in der Stadt übrigens die Ausländerbehörde, sie wurde im Bereich der allgemeinen Verwaltung angesiedelt. Ebenfalls im Sozialamt untergebracht ist die Erstanlaufstelle zur Beratung von durch Obdachlosigkeit bedrohte Menschen und Familien. Hier wird nach Sachlage und bei gegebenenfalls akuter Situation von häuslicher Gewalt das Frauenhaus als mögliche Unterbringungsform angeboten, ansonsten werden die städtischen Notunterkünfte für Frauen und Familien sowie für Männer angeboten.
b. Rahmenbedingungen f ür Geflüchtete
Die schon beschriebenen gesetzlichen Grundlagen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene werden im nächsten Schritt bereits mit dem von mir geführten Interview „MA11.11.2017.1“ verknüpft und sollen an dieser Stelle einen möglichst genauen Überblick über die Situation für Geflüchtete in der untersuchten Stadt in Ostdeutschland geben. Hierfür werden die zuständigen statistischen Ämter bemüht. Im Sinne der Anonymisierung und dem Schutz des Interviewpartners werden die angegebenen Zahlen stark aufgerundet. Sie sollen nur zur Übersicht und dem Vergleich der sozialarbeiterischen Umstände in der Stadt dienen. Im genannten Experteninterview ist von „Stadt 1“ die Rede, ebenso wie sie in dieser Auswertung genannt wird. In Stadt 1 lebten in den Jahren 2010 bis 2013 etwa 8.000 bis dann 10.000 ausländische Bürger. Die Zahlen stiegen zwar leicht an, dies jedoch auch aufgrund der ausländischen Studenten, die in Stadt 1 studieren. Auch im Jahr 2015 sind die Zahlen für die klassischen Herkunftsländer von Studierende gleich: Indien, China du Polen. Stark ansteigend (knapp 250%) in 2015 ist die Zahl zugezogener Menschen aus Syrien, welche die Hälfte der neu zugezogenen Menschen in die Stadt ausmacht. Weitere Auffälligkeiten in der Statistik von 2015 bei Zuzügen sind die im Vergleich zu den Vorjahren hohe Zahl an Menschen aus Osteuropa (Erweiterung des Schengen-Raumes 200728 ), sowie ein ebenso starker Zuwachs bei Menschen aus dem südlichen Asien, wobei hier wiederum Studierende einen wesentlichen Anteil haben dürften. Die Verdopplung der ausländischen Anwohner zu 2016 aus dem Herkunftsland Syrien ist durch die starke Migrationsbewegung und die schon aufgegriffene Zuweisung mittels des Königsteiner Schlüssels in die Kommunen zu erklären, die nahezu Verdopplung von Zugezogenen aus Rumänien jedoch nicht.
Nach der Aufnahme der Zugewanderten werden diese in knapp 10 Unterkünften in Form von Gemeinschaftsunterkünften und kommunal angemietetem Wohnraum untergebracht. Insgesamt gibt es knapp 2.000 Plätze, die für Neuankömmlinge bereitgestellt werden können (vgl. MA11.11.2017.1, 2017, S. 2 Zeile 69), in 4 Gemeinschaftsunterkünften sind 600 Plätze zur Erstaufnahme für Asylbewerber und von Obdachlosigkeit bedrohte Asylbewerber vorhanden (vgl. MA11.11.2017.1, 2017, S. 2, Zeile 95), zudem gibt es 4 Standorte mit durch die Stadt angemieteten Wohnraum. Alle weiteren Unterbringungen sind privat organisiert und je nach Leistungsbezug geregelt. In den Stadtteilen, in denen viele Asylbewerber und Migranten leben, haben sich Ehrenamtsstrukturen gebildet, welche gemeinsam mit hauptamtlichen Trägern der Flüchtlingshilfe und städtischen Mitarbeitern für Einzelfallhilfe und CCM zuständig sind.
c. Rahmenbedingungen f ür Wohnungslose
Für die klassische Obdachlosenhilfe existiert in der für das Experteninterview untersuchten Stadt eine städtische Einrichtung, welche ebenfalls dem städtischen Sozialamt untergliedert ist. Hier gibt es zwei Bereiche, einmal eine soziale Wohneinrichtung für Frauen und Familien sowie ein Übergangswohnheim für Männer. Die Unterkunft ist mit Einzel- & Doppelzimmern ausgestattet, Sozialarbeiter bieten Beratung und Amtsvermittlung an. Über eine Gebührenordnung sind die zu zahlenden Tagessätze festgelegt, welche Nutzende je Übernachtung zu begleichen haben. Die Frequentierung des Übergangswohnheimes für Männer und die soziale Wohneinrichtung für Frauen wird im weiteren Verlauf der Analyse des Interviews auch mit Verknüpfungen zu anderen Interviews analysiert und in der gewählten Stadt auf den Prüfstand gestellt. Mögliche Hindernisse zur Nutzung der Obdachlosenunterkunft sollen identifiziert werden.
Grundsätzlich erbittet die städtische Verwaltung die Nutzung der Erstanlaufstelle im Sozialamt, für Akutsituationen und die potentielle Nutzung des Frauenhauses kann auch eine Notfallnummer genutzt werden. Weitere Beratungsstelle, so die Täterberatungsstelle für Männer, die Beratungsstelle für Opfer sexueller Gewalt und andere, sind von freien Trägern gestaltet, halten aber keine Notunterkunftsplätze vor. Außerdem existiert ein von einem freien Träger geleitetes Frauenhaus, hier können Frauen mit Kindern in bis zu 11 Zimmern bei häuslicher Gewalt eine Notunterkunft bekommen. In der angebundenen Beratungsstelle wird die Sachlage ermittelt und, liegt keine häusliche Gewalt vor, in die soziale Wohneinrichtung für Frauen und Familien vermittelt. Die hier angefragten Voraussetzungen für die Nutzung der Notunterkunft für von häuslicher Gewalt bedrohter oder betroffener Frauen bezog sich auf Nachfrage ganz klar nicht auf wohnungslose oder obdachlose Frauen und Familien, obwohl per Definition (vgl. Schwander, 2003) häusliche Gewalt vorliegt, „wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen“. Die hier augenscheinliche Ausgrenzung von wohnungs-und obdachlosen Frauen wird im weiteren Verlauf der Betrachtung von Hilfesystemen für die Klientel aufgegriffen.
Weiterhin gibt es deutliche Anzeichen von Problemen in der Obdachlosenhilfe der untersuchten Stadt, welche aufgrund von in der Presse veröffentlichten Interviews anzunehmen sind. So äußert die Mitarbeiterin der städtischen Bahnhofsmission deutliche Zweifel an der sozialarbeiterischen Qualität städtischer Mitarbeiter im Sozialamt, welche für die Unterbringung von Obdachlosen zuständig sind, diese würden lieber auf der Straße schlafen als in der Unterkunft schlecht behandelt zu werden. Sollte der Versuch gelingen, über die Interviewerin an eine Mitschrift des geführten Interviews zu gelangen, wird dieses als Quelle in dieser Arbeit genutzt.
4. Forschungsdesign
Im Rahmen der empirischen qualitativen Forschung stehen viele verschiedene methodische Elemente für die Analyse von Lebenslaufkonstruktionen und beruflichen Werdegängen zur Verfügung, eines der Verfahren mit hohem Stellenwert ist das Experteninterview (vgl. Meuser & Nagel, 1989). Im Forschungsdesign dieser Arbeit soll das offen durchgeführte, leitfadengestützte Experteninterview strukturell beleuchtet werden. Die inhaltliche Fragestellung wird begründet, im Forschungsgegenstand der Leitfaden vorgestellt und die Umstände des Experteninterviews dargestellt werden. Weiterhin wird zur Auswertung des Interviews die „grounded theory“ als theoretische Grundlage genutzt. Diese passt zum durchgeführten Interview dahingehend, dass kaum Grunddaten vorhanden sind, die in der Auswertung des Interviews vergleichend herangezogen werden können und Hypothesenbildung genutzt werden können. Die in der „grounded theory“ durchgeführte, gegenstandsverankerte, also an den vorhandenen Daten erzeugte Theorie- und Hypothesenbildung (vgl. Strübing, 2004) scheint im vorhandenen Gegenstand einer komplexen arbeitsweltorientierten Alltagssituation des Interviewten passend. Im weiteren Verlauf wird der Bereich „sampling“ auf die Person, den Umstand und Entstehung des Interviews eingehen.
a. grunds ätzliche Fragestellung
Grundsätzlich sollen mit der Befragung Inhalte zum Thema „Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten durch das kommunale Sozialamt in einer ostdeutschen Großstadt“ untersucht werden. Hierbei geht es um die Frage, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede es bei der Unterbringung von Obdachlosen und geflüchteten Menschen gibt und zwar nicht nur rein faktisch an der Anzahl gemessen, sondern auch vergleichend in der Gesetzeslage oder ganz subjektiv empfunden durch Mitarbeiter der städtischen Sozialämter. Da der Hintergrund der angebotenen Unterbringung für beide Klientelen zwar biografisch gesehen stark unterschiedlich, situativ jedoch relativ ähnlich erscheint (kein Obdach, Wunsch nach Einbindung in staatliche Strukturen, langfristiger Wechsel der Lebensumstände) stellt sich die Frage, ob es Ähnlichkeiten im sozialarbeiterischen Herangehen an das Klientel gibt, welche Hilfsmaßnahmen existieren, ob diese vergleichbar sind und welchen Blick ein kommunaler Mitarbeiter, zuständig für die Organisation der Unterbringung, auf die beiden Klientengruppen hat.
b. Forschungsgegenstand
In diesem Segment der Arbeit zum Experteninterview werden die theoretischen und praktischen Umstände des Interviews näher beleuchtet. Neben der Erläuterung des Leitfadens werden die theoretischen Hintergründe des Experteninterviews und der zur Auswertung genutzten grounded theory beschrieben. Abschließend beschreibe ich die Intention und die Hintergründe der Wahl des ausgewählten Feldes, in dem das Interview durchgeführt wurde.
i.Leitfaden
Der Leitfaden zur Durchführung des Interviews dient einerseits dazu, ein Thema vorzugeben, welches analysiert werden soll, andererseits den Redefluss des Interviewten außerhalb der Fragen sich komplett frei entwickeln zu lassen. „Durch die Konstruktion eines Leitfadens werden also bereits Auswertungskategorien festgelegt: Einerseits beeinflusst der Leitfaden in hohem Maß die Themen, zu denen sich die Befragten überhaupt äußern; und andererseits wird sich die Auswertung des Datenmaterials sinnvollerweise zumindest am Anfang eng an den Fragen des Leitfadens orientieren. Bereits bei der Kodierung des Datenmaterials müssen die ursprünglichen Leitfadenthemen jedoch schon oft differenziert und ergänzt werden, weil die Befragten Aspekte thematisieren, die von den Forscher*innen nicht antizipiert worden sind“ (vgl. Kelle & Kluge, 2010, S. 65).
Der Leitfaden beinhaltet für das auszuwertende Interview folgende Fragen:
- Bitte erzählen Sie doch mal, wie Sie zu Ihrem Beruf gekommen sind?
- Welche konkreten Aufgabengebiete sind in Ihrem Tätigkeitsfeld mit dem Bereich Wohnungslosenhilfe verknüpft?
- Welche Entwicklung können Sie im Bereich der Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen in den vergangenen Jahren aufzeichnen?
- Welche Problemlagen sind durch das Spannungsfeld zwischen der Arbeit Asylbewerber und Obdachlose ganz speziell in der ostdeutschen Großstadt entstanden?
- Welche Herausforderungen haben sich dadurch ergeben?
- Welchen Überblick können Sie zur Unterbringungssituation für Obdachlose und Geflüchtete in Ostdeutschland geben?
- Welche Veränderungswünsche sind bei Ihnen gegeben?
Somit sind auf der einen Seite wichtige inhaltliche Grundpfeiler wie den starken Berufsbezug, die Einbindung der Bereiche Obdachlosen- & Wohnungslosenhilfe sowie deren potentiell spannungsgeladene Verbindung vorgegeben, innerhalb diesen Feldes besteht aber jederzeit die Möglichkeit der freien Richtungswahl.
ii.Experteninterview
„ Oft ist es nicht die oberste Ebene in einer Organisation, auf der Expertinnen zu suchen sind, sondern die zweite oder dritte Ebene, weil hier in der Regel Entscheidungen vorbereitet und durchgesetzt werden und weil hier das meiste und das detaillierteste Wissen über interne Strukturen und Ereignisse vorhanden ist.“ (vgl. Meuser & Nagel, 1989). Die in diesem Falle genutzte Interviewform des Experteninterviews wurde genau aus diesem Grunde gewählt. Als mündliches Interview mit vorbereitetem Leitfaden und geschlossenen Fragen soll der Interviewte, welcher ein spezielles Wissen durch die im professionellen Kontext gewonnenen Inhalte vorweist (vgl. Gläser & Laudel, 2004), Informationen preisgeben, welche so berufsspezifisch sind, dass sie nur durch ein Interview mit dieser Personen ins Licht gebracht werden können. Der Begriff „Experte“ bezieht sich dabei auf das besondere, spezialisierte Wissen. Oft ist das Wissen autodidaktisch erworben, vor allem, wenn es sich um soziale Kontexte handelt.
iii.grounded theory
Entstanden in den 1960er Jahren ist die „Grounded Theory“ im deutschen mit „gegenstandsbezogene Theorie“ (vgl. Hopf & Weingarten, 1979) oder „datenbasierte Theorie“ (vgl. Lamnek, 1988, S. 106) inhaltsnah zu übersetzen. Entwickelt wurde sie, als Anselm Strauss, ein Schüler von Herbert Blumer, in Zusammenarbeit mit Barney Glaser medizinsoziologische Studien in Chicago durchführte und das dabei entwickelte Instrumentarium systematisierte. Im Ansatz von Glaser und Strauss spielen das Kodieren des Interviewtextes und die Entwicklung von Kategorien eine zentrale Rolle. Zur Entstehungsgeschichte der „Grounded Theory“ äußerten sich Strauss und Glaser folgendermaßen: „Wir entschieden Mitte 60, ein Buch über Methoden zu schreiben. Wir spürten schon, dass Veränderungen in der Luft lagen, denn wir wollten für die ‚Kids‘ schreiben - Leute über 30 schienen uns schon zu festgelegt. Barney hatte das bessere Gefühl, dass ein solches Buch ankommen würde, ich war skeptischer, weil ich älter war. Der Titel „the discovery of grounded theory“ zeigt schon, worauf es uns ankam, nicht wie üblich mit Schullehrbüchern die Überprüfung von Theorie, sondern deren Entdeckung aus den Daten heraus. ‚Grounded-Theory‘ ist keine Theorie, sondern eine Praktik, um die in den Daten schlummernde Theorie zu entdecken“ (vgl. Legewie & Schervier-Legewie, 1995). Das Verfahren ist durch das systematische Erheben und Analysieren von Daten gekennzeichnet, welche sich auf ein spezielles, zu untersuchendes Phänomen bezieht, welches innerhalb des Textes entdeckt, ausgearbeitet und vorläufig bestätigt wird. Eine dadurch entstehende Datensammlung entwickelt sich durch stete wechselseitige Analyse weiter und lässt die Daten in Beziehung miteinander stehen. Durch stete Weiterentwicklung der Datensammlung, immer neue Beziehungen und die Nutzung der vorhandenen Datensammlung als immer wieder neuer Ursprung für eine weitere Analyse entsteht ein Bild, welches durch die Daten an sich und weniger durch wissenschaftliche Vorannahmen des Untersuchenden gekennzeichnet ist.
iv.warum das Feld?
Das untersuchte Feld, die Schnittstelle zwischen logistischer Umsetzung von Obdachlosenhilfe und Flüchtlingsarbeit in kommunalen Strukturen erscheint deshalb untersuchungswürdig, weil sich von außen betrachtet trotz der schon genannten situativen Ähnlichkeiten der Unterbringungsgründe beider Klientel die gesetzlichen Grundvoraussetzungen, die Fülle der angebotenen sozialarbeiterischen Handlungsfelder und zum Beispiel auch die Diversität ehrenamtlicher Strukturen stark unterscheidet. Einen Einblick in das professionelle Handlungsfeld des Interviewten und damit auch eine Innenansicht behördlichen Handelns zu erhalten ist der Grund für die Wahl des Feldes. Zudem sind in den vergangenen Jahren unzählige Veröffentlichungen zum Bereich der Flüchtlingsarbeit entstanden, ein nahezu neues Arbeitsfeld ist entstanden. Im Rahmen der Arbeit mit Geflüchteten in meiner eigenen professionellen Rolle als Sozialarbeiter ist mir zwischen 2014 und 2017 sehr oft vorgeworfen worden, mich mehr (im Sinne der Angebotsstruktur) um Geflüchtete zu kümmern als um „die eigenen Leute“, wie es im Sprachjargon demokratisch-konservativer bis hin zu völkisch-nationaler Klientengruppen, mit welchen ich innerhalb meiner eigenen sozialarbeiterischen Arbeit immer wieder in Kontakt gekommen war. Hier eine profunde inhaltliche Analyse der Datenlage zu gesetzlicher Lage und sozialarbeiterischen Angeboten sowie kommunaler Handlungsfolgen zu erstellen hat das geführte Experteninterview zum Ziel, wenn gleich es inhaltlich es eher als Startpunkt für eine intensive Untersuchung gesehen werden kann.
c. Sampling
Im letzten Bereich des Forschungsdesign werden die genauen inhaltlichen Ausgangslagen zum Experteninterview erläutert: wer wurde interviewt, wie ist das Interview zustande gekommen und wie soll es ausgewertet werden?
i.Warum diese Peron, Beschreibung der Person
Die als Sozialarbeiter gemachten Erfahrungen im Bereich Geflüchteten- & Obdachlosenhilfe haben mich gedanklich in den vergangenen Jahren immer wieder an einen Punkt zurückgeführt: welche staatlichen Aufgaben werden kommunal wie umgesetzt und in welchem Bereich gibt es deutliche Verbesserungsmöglichkeiten? Die eigens im professionellen Kontext gemachten Erfahrungen weckten das Interesse über den Tellerrand schauen zu wollen und sich auch in anderen Städten mit mitarbeitenden kommunaler Sozialämter austauschen zu wollen. In diesem Fall ist der Kontakt über eine Kontaktgruppe einer Migrantenselbsthilfeorganisation entstanden, welche in einer ostdeutschen Großstadt verwurzelt ist. So entstand der Kontakt zu dem Mitarbeiter innerhalb des Sozialamtes, welcher für die Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen zuständig ist. Die Person reagierte interessiert auf die Interviewanfrage, mit dem Hinweis auf die ausschließliche Anonymisierung kam ein Termin zustande. Die Person erschien mir in vorrangegangenen Interviews offenherzig und dennoch professionell distanziert.
ii.soziodemografische Daten
Der sozialdemografische Fragebogen wurde zu diesem Interview nicht ausgefüllt. Eine ausführliche Beschreibung zu diesem Sachverhalt findet sich im nächsten Unterpunkt.
iii.Entstehung & Verlauf Interview
Ein innerhalb des Studiums zum Master der Sozialen Arbeit besuchte Seminar beinhaltet das Durchführen eines Experteninterviews und dessen Analyse. Im Rahmen der Vorbereitungen plante ich dieses Interview bezugnehmend auf die inhaltliche Ausrichtung zum Thema Obdachlosenhilfe. Da das Thema nicht zu 100% zum Interview passte, wollte ich ein weiteres Interview mit der Geschäftsführerin einer Bahnhofsmission in ein der anderen ostdeutschen Großstadt durchführen und dieses Interview als Kurzinterview begleitend zu der geplanten Arbeit beiseite stellen. Durch die Inhaltliche Fülle und die interessanten Einsichten gab es Veränderungen in Fokussierung, sodass dieses geführte Interview nun doch in Gänze analysiert wird. Da die meisten im Fragebogen abgefragten Informationen jedoch im Interview selbst zu finden sind, stellt das Ausbleiben des Ausfüllens des Fragebogens keinen erheblichen Mangel in der Ausführung des Interviews dar.
5. Textauswertung
Im letzten Bereich dieser Arbeit wird nun das geführte Interview an sich ausgewertet. Die mittels Paraphrasieren und Codieren Verknüpfungen innerhalb der Aussagen im Text werden mit in-vivo-Codes veranschaulicht und innerhalb der Auswertung in verschiedene Kontexte gesetzt, so den raumzeitlich-sozialen Kontext und die verschiedenen Textdimensionen. Final werden die herauskristallisierten Ergebnisse in einen theoretischen Bezug gesetzt und mit einem Ausblick auf die weitere Arbeit in kommenden Interviews zum Thema diskutiert.
a. Kernaussagen
i.Manifest – latente Inhalte/Aussagen
Im durchgeführten Interview zeichnen sich mehrere Hauptaussagestränge ab, welche sich ob Arbeitsfeldorientierung und inhaltlichen Ausrichtung im Bereich der Obdachlosen- & Geflüchtetenarbeit sowie in der qualitativen Bewertung derer liegt. Auch politische Inhalte und ein steter Veränderungswille werden dargestellt. Im Einzelnen wurden die folgenden latenten Kernaussagen ausgemacht.
In den Jahren ab 2015 kam es durch die deutliche Zunahme von Geflüchteten zu Veränderungen in der Arbeitsstruktur, den Arbeitsprozessen und gezwungenermaßen in der Ausrichtung der Haltung von Mitarbeitern im kommunalen Sozialamt (z.B. Z. 82, 83, 93, 98-113, 122, 127, , 132, 133, 151, 161, 172, 188, 203, 231, 297, 311, 315, 360).
Diese Ver änderungen bedurften einer geführten Anpassung von Informationen und Haltung durch diverse Fortbildungen der Mitarbeiter, organisiert durch den IP (Z. 82, 88, 93, 107, 110, 113, 122, 131, 133, 206, 210, 213).
Eine durch die Migrationsbewegung hervorgerufene Offenbarung von Unterschieden in der Ausrichtung der sozialen Arbeit zum Fachbereich der Obdachlosenhilfe wurde durch den IP dargestellt (Z. 121-141, 149, 159, 188).
In den Jahren nach 2015 zeichneten sich durch diverse Änderungen in der Gesetzgebung Neustrukturierungen kommunaler inhaltlicher Zuständigkeiten ab (Z. 195-219).
Bund und Länder waren 2015 überrascht und zeitweise überfordert durch den Migrationsanstieg (Z. 80, 83, 107, 131, 151, 188, 231, 364, 365, 367, 372-379, 387).
Ostdeutschland hatte bei der „Flüchtlingskriese“ durch hohen Wohnungsleerstand strukturell die besseren Voraussetzungen (Z. 229-243).
Neid in der Bevölkerung ist zum Teil dadurch begünstigt, dass grundlegende gesetzliche Ungleichheiten zwischen Flüchtlingshilfe und Obdachlosenhilfe bestehen (Z. 161, 164, 171, 328).
Darstellung von deutlicher Unzug änglichkeit von Hilfesystem von Obdachlosen (Z. 195-219, 257)
Folgen wie drohende Obdachlosigkeit für Geflüchtete bei hohen Bearbeitungszahlen im BAMF aufgrund schlechter Wohnungsmarktlage wurden beschrieben (Z. 83).
Fortgeführte Schlussfolgerungen wie Bezug zur Gentrifizierung: Kommune wertet Stadtteile auf, versagt aber in sozialem Wohnungsbau und drängt dadurch Geringverdiener in die Stadtränder, gesellschaftlich werden jedoch Geflüchtete für Wohnungsmangel verantwortlich gemacht (Z. 285-333).
Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus ist die Lage nahezu übersättigt (Z. 300).
Neben den steten Anstrengungen für Geflüchtete wird kein nennenswertes Hilfesystem für Obdachlose beschrieben, im Gegenteil, Kritik an den Haltungen von Mitarbeitern und gesetzlichen Leistungen für Obdachlose sind mehrfach genannt (Z. 248-277).
Es gibt viele Ungerechtigkeiten in sozialer Hinsicht die durch den IP offen thematisiert werden jedoch stets anderen Personen zugeschrieben sind, diese lassen sich in Konkurrent, Empathielosigkeit, Sozialneid, Desinteresse und Scheinheiligkeit untergliedern.
Der deutsche Staat hätte rein finanziell auch 3 Millionen Geflüchtete aufnehmen können (Z. 342).
Migrationsklassen sind eine sehr guter Ansatz für zugewanderte Kinder (Z. 360).
Mit der Kommunikation politischer Entscheidungen hätten sich die Kommunen viele Kosten und Mühen sparen können (Z. 372-379).
Ehrenamt funktioniert nur mit Hauptamt (Z. 379-399).
Es besteht dringender Nachholbedarf an interkultureller Arbeit in kommunalen Einrichtungen (Z. 409-417).
ii.Innere – äußere Aussagestruktur
Im Bereich der inneren und äußeren Aussagestruktur gliedert sich das Interview in einen zu Beginn die Ausbildung beschreibenden Bereich mit einer Selbsteinschätzungen zur eigenen Profession („ich habe in dem Jahr gemerkt, dass mir das Soziale eigentlich einigermaßen gut liegt“, Z. 24), einen mittleren Teil mit der Darstellung der Ereignisse der gesellschaftlichen Entwicklungen von 2015-2016 und letztlich einem Bereich, der in die Zukunft gerichtet ist.
Schon zu Beginn dieses Bereich werden die ersten Äußerungen gemacht, welche mit dem Code „ stete Weiterentwicklung “ benannt wurden. Im weiteren Verlauf der Analyse wird klar, wie wichtig dieser Code im Interview ist. Gleich nach der Beschreibung, wie der IP in seinem derzeitigen Arbeitsfeld gelandet ist fährt er fort mit der Aussage, dass schon nach ein paar Jahren der Wunsch nach Veränderung erwachte („wollte was anderes ausprobieren“, Z. 47). Im zweiten Bereich, der Beschreibungen der Entwicklungen von Aufgabenbereichen zwischen 2015-2016 lässt sich der Code „ Weiterentwicklung “ fortführen. Ebenso aussagekräftig sind die Codes „ Andersartigkeit “ und „ International “, welche im ersten Bereich des Interviews auftauchen und sich ebenso auf anderen Ebenen und Bereichen wiederfinden. Hier geht es einerseits um die Herkunft von IP sowie die verschiedenen Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken, bis IP zum Ende des ersten Bereiches und dennoch den derzeitigen professionellen Stand des Interviews einleitend sein jetziges Arbeitsfeld wohl formuliert als sein „berufliches Wohnzimmer“ (Z. 39) beschreibt. Schon hier wird angedeutet, wie wichtig IP seine „ Profession“ ist und welchen „ Anspruch“ er daran hat. Diese Positionen werden im Verlauf des Interviews ebenfalls immer wieder beschrieben. Weiterhin beschreibt IP relativ pragmatisch, wie der IP in seinem derzeitigen Wohnort und entsprechend in seiner beruflichen Position gelandet ist, „vorwiegend wegen der Liebe aber auch weil es der Stellenmarkt in der Hinsicht hergab“ (Z. 45). Dieser Pragmatismus wird im weiteren Verlauf ebenso eine wichtige Rolle spielen. Im Verlauf des Interviews tauchen ebenso wichtige Codes wie „ Gerechtigkeit “ bzw. „ Ungerechtigkeit “ auf, welcher im Kontext eines „ sozialen Wandels “ beschrieben wird. Im beruflichen Kontext stehen „ Kritik “ und „ Loyalität “ nebeneinander und im Gesamtkontext geht es immer wieder im „ Veränderungen “ und konstruktiven Vorschlägen dazu.
Diese Beschreibungen von Veränderungen und zum Teil dem Wunsch danach lassen sich in äußere und innere Veränderungen untergliedern. Einerseits lässt sich dies äußerlich auf politischer Ebene darstellen („also wurde die Obdachlosensatzung der Stadt 1 erweitert“, Z. 93), ebenso aber ist dies direkt im eigenen Arbeitsumfeld durch eigenes Zutun möglich („also da auch ähm, ja in Form der Mitarbeiterführung darauf hinzuwirken…“, Z.109). Dass sich während der Veränderungs- & Fortschreibungsprozesse auch zähe Phasen einstellen, wird durch das Satzende des letzten Zitates deutlich („…dass sich [..] das Rad [..] so langsam weiterdreht“, Z.119). Dem langsamen, stetig laufenden Rad der Verwaltung steht direkt im nachfolgenden Satz die Wucht der starken Veränderungen der vergangenen Jahre gegenüber: „der Flüchtlingsbereich jetzt in den letzten drei vier Jahren unglaublich dynamisch gewesen, also dynamischer als er ohnehin schon war“ (Z.111). Dem sich also immer wiederkehrenden Beschreibung von Veränderung, dem Erklären des Veränderungswunsches „ein neues Bewusstsein geschaffen werden musste“ (Z. 122) und der steten und deutlichen Veränderungen durch die Migrationsbewegung 2015 sind zwei Beschreibungen, welche also so gut zusammen passen, dass man dem IP also ohne Mühe glauben kann, wie sehr dieses Berufsfeld sein „berufliches Wohnzimmer“ darstellt (Z. 39). Dass ein Veränderungsprozess manchmal auch durch Umstände erzwungen wird, beschreibt IP im weiteren Verlauf: „die Flüchtlingskrise 2015 hat und natürlich dabei geholfen zu sagen, wir müssen jetzt ganz schnell Entscheidungen fällen“ (Z. 133) und dass man „innerhalb von wenigen Jahren […] plötzlich 3.000 Menschen aufnehmen muss die irgendwie nicht aus Deutschland kommen“ (Z. 151). An diesem Punkt verändert sich das Hauptthema weg von Veränderungsprozessen hin zur kritischen Auseinandersetzung der eigenen Arbeitsstrukturen, eingeläutet durch das Zitat von Zeile 133. Dieses wird ergänzt durch die Aussage „das ist leider immer der große Nachteil einer Verwaltung dass sie, bevor sie ins Laufen kommt, und es dann am Ende auch meistens auch richtig funktioniert“. Ob die Satzstruktur hier so unvermittelt ob eines inneren Loyalitätskonflikes gelitten hat, ist nicht eindeutig erkennbar. Deutlich erkennbar sind jedoch die ersten kritischen Beschreibungen von Kolleg*innen, denn „da wurden erstmal die Hände hochgerissen“ (Z.127) im Bereich der Obdachlosenhilfe, wenn die um Hilfe bittenden keine EU-Bürger waren. Ziemlich schnell erweitert IP seine Kritik auch auf strukturelle Ebenen in Bezug auf den Vergleich der Flüchtlingshilfe mit der Obdachlosenhilfe, denn diese Klienten „werden im Prinzip tagsüber auf die Straße gesetzt“ (Z.155). Hier äußert sich Ohnmacht, eine Unmündigkeit und die Kritik daran als professionelle Haltung von IP. Weiterhin vergleicht IP, „egal wie sich dieser (…) Mensch hier verhält, er muss Leistungen beziehen, er muss ein Bett bekommen“ (Z.159), „er darf auch nicht tagsüber auf die Straße gesetzt werden“ (Z.160), denn „das geht halt soweit dass die Menschen dadurch einen ganz großen Neidfaktor entwickeln“ (Z.161). Die hier anklingende Ungerechtigkeit und der dadurch entstehende Sozialneid beziehen sich jedoch nicht auf eine der beiden Klientel, wie das in manchen Gesellschaftsgruppen gern geschieht, sondern sie steht über beidem und hat den Blick nur auf die Ungerechtigkeit an sich gerichtet, dass „niemand einen Blumentopf gewinnen kann […], im Prinzip verliert man mit dieser Lobby […] aber ebenso gut auf der anderen Seite […] verliert man da genauso oft“ (Z.164-166). Auch am Beispiel des Zitates von Zeile 169 („also selbst die Tatsache, dass Flüchtlinge auch Warengutscheine erhalten können, wird ins Negative gedreht: ‚jetzt kriegen die auch noch Scheine, wo sie überall kostenfrei einkaufen können‘, was natürlich nicht der Realität entspricht“) wird deutlich, dass die Kritik an den gesetzlichen und kommunalbehördlichen Voraussetzungen für die Hilfe für obdachlose Menschen nicht auf Kosten von Geflüchteten geht, sondern dass der Anspruch, die professionelle Haltung gegenüber beiden Klientengruppen gilt. Dass diese innere Haltung mitunter nicht einfach zu kommunizieren sind, wird im folgenden Absatz dargestellt: „da prallen Haltungen aufeinander, auch Mitarbeiter aufeinander, die einander dann auch nicht so wirklich verstehen“ (Z. 172). Die Unterschiede im Hilfesystem sind aber auch von den Klienten abhängig: „vielmehr wird da auch einfach nicht gemacht weil einfach da auch kein Hilfesystem greift“ (Z. 179) beschreibt IP seine Ohnmacht. Diese maximiert sich in der Aussage „das führt auch schon strukturell zwischen solchen Behörden zu Problemen“ (Z. 180). Die Problemlage verlagert sich im weiteren Verlauf in eine äußere, gesellschaftliche Ebene als erstmals der „allgemeine Neidfaktor“ (Z. 182) beschrieben wird sowie eine Überlagerung verschiedener Geschehnisse: „was wir auch spätestens seit Köln Ende 2015 gemerkt haben, dass die Menschen bis zu einem gewissen Grad eine Toleranz haben bis derjenige, der aufgenommen wird, nicht ständig und dauerhaft seine 100%ige Dankbarkeit dafür zeigt“ (Z. 182-184). Toleranz, so IP, hat also definitiv am Ende der Komfortzone des Einzelnen seine Grenze. Dass es aber definitiv auch, und das stellt wieder der Ausgleich zum vorhergehenden Zitat dar, Fälle von Geflüchteten gibt, die Probleme und Folgen für die gesamte Gesellschaft verursachen, scheint klar: „der hat in seinen Heimatländern auch schon oft Probleme selber verursacht und dass dann hier in einer Masse abzufedern ist natürlich eine große gesellschaftliche Herausforderung“ (Z. 187-188). Wie groß die Herausforderung an das kollegiale Miteinander ist, stellt sich dann auch schnell heraus: in „führte das zu großen Missständen da zwischen den Kollegen zweiter Abteilungen, also man arbeitet sehr unterschiedlich, die einen arbeiten eigentlich interkulturellen Background und die anderen halt komplett damit“ (Z. 204-206) beschreibt IP die so unterschiedliche Arbeitsweise der Abteilungen Zuwanderung und Obdachlosenhilfe. Was an dieser Stelle im Inneren seine eigene Haltung ist, folgt wenig später: "…das ist unsere Grundlage und auch der pädagogische Ansatz, oder auch der Wille etwas entwickeln zu wollen und die Schicht rumzukriegen…“ (Z. 206-208) veranschaulicht sehr klar, welchen Anspruch IP an seine Profession hat und auch dass der Code „Weiterentwicklung“ einen persönlichen Teil von IP beschreibt. Weiterführend endet dieser Satz mit „…um dann morgen um 7, 8 Uhr das Großreinemachen im Haus zu machen und alle Leute vor die Tür zu setzen sondern, wie kriege ich mit 300 Menschen am besten einen Hausfrieden her dass alle in gutem Einvernehmen miteinander leben“ (Z. 208-211) womit beide vorhergehenden Aussagen, die innere des Anspruchs an die eigene Haltung und die äußere an die Kollegen gerichtet, miteinander verbunden werden. „Das sind unterschiedliche pädagogische Ansätze“ (Z. 213), welche in den beiden Bereichen der Zuwanderung und der Obdachlosenhilfe vorherrschen, das ist IP ebenfalls klar, auf mögliche Gründe dafür kommt IP wenig später zu sprechen. Denn, wie auch schon beschrieben, während ein großer gesellschaftlicher Fokus den einen Bereich unterstützt, scheint der zweite Bereich, welcher seit sehr vielen Jahren ein wesentlicher Arbeitsbereich der Sozialen Arbeit ist, nicht wirklich gut ausgestattet zu sein: „die neuen Bundesländer haben eher das Problem, dass die Behördenlandschaft, oder auch generell die Hilfslandschaft im sozialen Bereich stark ausgedünnt ist“ (Z.248-249), was IP auch anhand der strukturellen Entwicklungen in den neuen Bundesländer festmacht: „die meisten der neuen Bundesländer, es handelt sich um Flächenland“ (Z.243-244), „viele soziale Träger müssen Flächen bedienen, damit überhaupt die Hilfe irgendwo ankommen kann“ (Z. 249-250) und schließlich „also in den Dörfern finden sich relativ wenige Obdachlose weil die dort auch einfach keine Unterkunft finden“. Diese strukturelle Beschreibung von Sozialarbeit in Ostdeutschland ist in den Zeilen 252-256 auch für den Bereich der Flüchtlingshilfe beschrieben. Direkt nach dieser kritischen Äußerung folgt wie schon mehrfach innerhalb des Interviews der Blick auf die andere Seite der Medaille durch den IP, der nur Vorteile für die neuen Bundesländer während der Füchtlingskrise 2015 herausarbeitet: „der größte Unterschied war wirklich als die Krise wirklich dann Ende 2015 da war, dass sich die alten Bundesländer tatsächlich erstmal Konzepte überlegen mussten, was legen wir an damit wir wirklich die Betreuung, auch die Unterbringung sichern können, also, weil dort neu geschaffen werden musste, hier musste nichts neu geschaffen werden, hier musste nur überlegt werden, was von dem alten nehmen wir wieder in Betrieb und wieviel kostet uns das und wieviel Zeit brauchen wir dafür“ (Z. 259-264). Der Nachteil des großen Leerstandes in den neuen Bundesländern wurde in einen Vorteil umgewandelt während in den alten Bundesländern wenig Raum auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus freigehalten wurde, was sich nicht nur für die Menschen vor Ort sondern nun auch für zugewanderte Menschen zu einer Problemlage entwickelt. Diese wichtige Information nutzend erscheint es sinnvoll, den sozialen Wohnungsbau in den neuen Bundesländern deutlich zu erweitern, denn „grade im Sozialwohnungsbau, dieser Bereich ist inzwischen nahezu übersättigt“ (Z.299-301), erläutert IP in Bezug auf seinen Arbeitsort. Weiterhin beschreibt er: „und die Stadt selber ist eigentlich im Begriff gewissen Stadtteile nach und nach aufzuwerten, was natürlich sozial schwache Menschen in den Stadtrand drängt“ (Z.302- 304) was in den folgenden Zeilen mit Beispielen von IP untermauert wird. Dieser Bereich des Interviews ist gefüllt mit vielen kommunalpolitischen Statements zur Sozialpolitik und den städtebaulichen wie gesellschaftlichen Veränderungen der vergangenen 3 Jahre. Die zuvor noch als Weiterentwicklungsprozesse im persönlichen, wenn auch professionellen Bereich beschriebenen Eindrücke widmen sich nun stark äußeren, gesellschaftlichen Veränderungen. Festhalten muss man an dieser Stelle auch die große Bandbreite von Sachinformationen verschiedener gesellschaftlicher und politischer Geschehnisse, welche den Arbeitsbereich von IP direkt und indirekt berühren. Und neben den großen Themen scheint es IP auch noch möglich, den Blick für die Veränderung im kleinen, privaten Bereich aufrecht zu erhalten: „aus zwölf Mietgemeinschaften waren nachher plötzlich noch zwei deutsche Mietgemeinschaften und alles andere irgendwie Rumänen, Bulgaren und dann waren da noch ein paar Flüchtlinge dazu, also einfach auch ein völlig neuer Umgang miteinander, also es ist spannend zu erleben wie die Bevölkerung damit umgeht“ (Z.311-314). Der immer wiederkehrende Code „Veränderung“ zeigt sich hier wieder deutlich in äußeren Umständen. Den Bereich des Interviews schließt IP mit einer Zusammenfassung, denn mit all den beschriebenen Beispielen für den Umgang der Menschen miteinander und den sich nun im sozialen Alltag ergebenen Veränderungen „entstehen dann neue Herausforderungen, sowohl für Schule, Krankenhäuser, für das gesamte Gesundheitssystem, aber vor allen Dingen für das soziale Miteinander“ (Z. 323-324). Der nachfolgende Bereich bezieht sich auf die letzte Frage nach konkreten Veränderungswünschen für die Zukunft. Diese wurden im Verlauf des Interviews von selbst durch den IP im jeweiligen Kontext eingestreut und hier im letzten Teil nochmal generell zusammengefasst. Dementsprechend beziehen sich viele Inhalte auf externe „ Veränderungen “, aber auch auf innere „ Ansprüche “ im professionellen Kontext. Seine inhaltlichen Aussagen zur Migrationsbewegung der vergangenen Jahre fasst der IP mit einem aussagekräftigen Zitat zusammen, er meint, „wenn man diese Menschen aufnimmt […] ist das für den deutschen Staat rein vom wirtschaftlichen Aspekt verkraftbar, da können wir sicherlich 3 Millionen Flüchtlinge aufnehmen, das ist kein Problem“ (Z. 340-342), was den Fokus auf die rein finanziell zu leistende Ebene bringt. Die mehrfach erwähnten gesellschaftlichen Auswirkungen, welche wohl noch länger eine Herausforderung sein werden, „müssen mit Hilfsprojekten im Jugendbereich, im schulischen Bereich, im Gesundheitsbereich parallel gefördert werden im interkulturellen Kontext aber auch vor allen Dingen ähm, dass dort Geld bereitgestellt wird um dort aufzubauen.“ (Z.344-346). Hier scheint IP klare Veränderungswünsche anzubringen, welche ebenfalls wieder eine innere Haltung offenbaren, die im professionellen Kontext eine Weiterentwicklung sozialer Strukturen wünscht. Leider endet an dieser Stelle jeder Bezug zur Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe. Die im Verlauf des Interviews bis zur letzten Frage genannten Inhalte zu diesen Bereich der Sozialen Arbeit waren leider nicht so tiefgehend wie die zur Flüchtlingsarbeit, dennoch konnten Parallele und Vergleiche gezogen werden, die Fragen zur Obdachlosenhilfe, deren Entstehung, Entwicklung und derzeitigen Stand aufwerfen. Die stete inhaltliche Kritik an dem entsprechenden Fachbereich, an der Haltung von Kolleg*innen sowie an politischen Entscheidungen auf allen Ebenen zum Thema Obdachlosenhilfe, zusammengebracht mit der grundsätzlichen Aussage der Weiterentwicklung und dem Wunsch nach einer inneren Haltung in Professionalität für den Klienten sind zusammengefasst die wesentlichen Punkte, die IP zum derzeitigen Stand der Wohnungslosenhilfe darlegt. Im Bereich der Flüchtlingshilfe werden mehrere Zusammenhänge dargestellt, welche für ein größeres Verständnis, zu untersuchen mittels weiterer Interviews, sehr interessant sein können und Eingang in meine weiteren Arbeiten finden werden.
b. Raumzeitlich-soziale Kontext
Im betrachteten Kontext von raumzeitlich-sozialen Entwicklungen ergibt sich eine Aufteilung des Interviews zur Auswertung ob der Fragestellungen, welche die Ausprägung der Antworten entschieden beeinflusst. Im ersten Bereich (Z. 22.56) des Interviews antwortet IP auf die Fragestellung, wie er in seinem derzeitigen Beruf als Sozialarbeiter gelandet ist mit einem Absatz über 27 Zeilen mit einer zeitlichen und räumlichen Einordnung seiner Ausbildungsschritte vom Zivildienst über das Studium bis zu Einstieg ins Arbeitsleben, wobei sich hier deutliche räumliche Unterschiede ausmachen. Der IP scheint, so wurde auch im vorrangegangenen Interpretationsbereich ausgemacht, vielleicht auch aufgrund deiner gebürtigen Herkunft, keine Hemmungen in der Wahl von Ausbildungs- & Wohnorten auch über Ländergrenzen hinweg zu haben. Gebürtig in Land 3, Zivildienst in Land 2, die Bachelorarbeit in Land 4 geschrieben, eine so international gefächerte Ausbildung für ein „berufliches Wohnzimmer“ (Z. 39) wie die Arbeit mit geflüchteten Menschen, welche ein hohes Maß an interkultureller Arbeit erfordert, das scheint in sich einen sehr geschlossenen Entscheidungskreislauf darzustellen. Die Verbindung mit im ersten Bereich dargestellten, eher pragmatisch anmutenden Entscheidungen („vorwiegend wegen der Liebe aber auch weil es der Stellenmarkt in der Hinsicht hergab“, Z. 45) legt nahe, dass es IP also tatsächlich eher im die inhaltliche Auseinandersetzung geht, als um die äußere Darstellung, was sich auch im späteren Verlauf in seine Haltung im beruflichen Kontext wiederspiegelt.
Der zweite Bereich des Interviews (Z. 64-141) beinhaltet, ebenfalls durch die im Leitfaden vorhandene Ausrichtung der Fragestellung, eine zeitliche Einordnung der politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen ab 2015 im Arbeitskontext des IP, also im Bereich Migration und Obdachlosenhilfe. Gleich zu Beginn beschreibt der IP, wie man den Bezug zwischen der Obdachlosenhilfe und der Flüchtlingshilfe auch darstellen kann, und zwar in dem offenbart wird, dass prinzipiell jeder Geflüchtete nach Bestätigung seines Aufenthaltsstatus in Deutschland erst einmal grundsätzlich von Obdachlosigkeit bedroht ist, wenn die Rahmenbedingungen in der jeweiligen Stadt für die Unterbringung in Wohnungen nicht optimal gestaltet sind: „und diese 2000 Plätze stellen wir für Neuankömmlinge bereit, wir stellen sie für Personen bereit, deren Asylverfahren negativ verlaufen ist, die jetzt im Duldungsstatus sind, aber auch für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, die aus unserem Rechtskreis rausfallen weil sie nicht mehr Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sondern eigentlich nach dem SGBII, und somit eigentlich raus aus unserem Leistungsbereich gehören und auch raus aus der Unterkunft„ (Z. 69-73). Weiterhin wird diese gesetzliche Regelung beschrieben mit Unannehmlichkeiten für die kommunale Sozialbehörde, denn „das ist ein bürokratischer Aufwand, (HUSTET) heißt aber, per Gesetzgebung schreibt der Gesetzgeber vor dass diese Menschen raus müssen aus der Unterkunft und wenn man sich die letzten zwei Jahre anschaut wurde das in manchen Kommunen und Landkreisen auch so gehandhabt, die wurden wirklich rausgesetzt und mit dem Angebot „Friss oder Stirb, dort ist ´ne Wohnung, da kannst du einziehen, wenn du die nicht nimmst musst du halt eben auf der Straße schlafen“. Das örtliche Sozialamt nimmt also den Mehraufwand auf sich, um Geflüchtete übergangsweise weiterhin in den Unterkünften für Geflüchtete beherbergen zu können und grenzt sich damit klar von andere Kommunen und Landkreisen ab. Weiterhin heißt es im Interview: „die Anerkennungsquote lag deutlich über 50%, das bedeutete, diese Menschen waren für uns generell gesehen erst einmal von Obdachlosigkeit bedroht, denn wir mussten sie eigentlich auf die Straße setzen, also wurde die Obdachlosensatzung der Stadt 1 erweitert“, was bedeutet, dass in Absprache mit den Abteilungsleitern aufgrund der Versorgungssituation verschiedene Besprechungen mit Amtsleitern bis hoch zum Bürgermeister dazu führten, dass eine Veränderung der Verordnung durch das entscheidungsgebende Gremium, den Stadtrat, diskutiert, eingereicht und abgestimmt wurde. Diese vielfältigen Veränderungen auf verschiedenen Ebenen setzen ein Miteinander in Verwaltung und Politik voraus, welches gemeinsam für einen Veränderungsprozess eintritt. Diese Veränderungen sind beachtlich und stellen nur einen sehr kleine Teil der Veränderungsprozesse dar, die in den Jahren 2014-2018 in der untersuchten Stadt stattgefunden haben müssen. Umso mehr stellt sich die Frage, warum diese starke Weiterentwicklung im sozialen Bereich nicht auf für die Obdachlosenhilfe geschah. Wie in den Rahmenbedingungen für Obdachlose im Bereich 3.c dieser Arbeit beschrieben, stagniert die Anzahl der Hilfeleistungen, der Einrichtungen und die Qualität der Einrichtungen in der untersuchten Stadt. Alternativkonzepte wie „housing first“ oder betreute Wohnangebote sind nicht vorhanden. Die schon beschriebe Situation für wohnungslose, von häuslicher Gewalt betroffene Frauen, welche das örtliche Frauenhaus nicht nutzen können, ist strukturell diskriminierend. Weitere Ausführungen hierzu folgen in der ergebnisorientierten Zusammenfassung.
Der nun folgende, dritte Bereich des Interviews (Z. 149-188) bezieht genau diese Fragestellungen ein und beinhaltet Aussagen zur sozialräumlichen Entwicklung von Flüchtlingshilfe in Bezug auf das Spannungsfeld zur Obdachlosenhilfe. Hier beginnt IP gleich mit einer Einschätzung in dem er meint, das ist „die Problematik wenn da eine Stadt die ohnehin (...) einen relativ geringen Ausländeranteil hat jetzt plötzlich innerhalb von wenigen Jahren plötzlich 3000 Menschen aufnehmen muss die irgendwie nicht aus Deutschland kommen, das dort schnell der Vergleich gezogen wird zwischen denen, die ohnehin auch wenig haben, und das sind die Menschen die in der Obdachlosenhilfe sind“ (Z. 150-154). Einerseits bezieht IP die sozialen Entwicklungen auf den sozialräumlichen Aspekt, dass in der untersuchten Stadt in Ostdeutschland wenige Ausländer leben, und das schon seit nach dem 2.Weltkrieg entstandene Situation der Abschottung Ostdeutschlands durch die innerdeutsche Grenze, andererseits stellt IP sogleich die These auf, dass es gesellschaftlich durchaus Vorurteile gegen über den Zugezogenen gibt auch dem Umstand geschuldet, dass Vergleiche zu Menschen gezogen werden, die „wenig haben“, also am Rande der Gesellschaft stehen und sozialer Hilfe bedürfen, und das sind laut IP die Obdachlosen. In diesem Abschnitt folgen zu diesem Vergleich, der schnell auch die Themen Ungerechtigkeit, Ungleichheit, Sozialneid und Konkurrenz beinhalten, verschiedene Beispiele. So würde die für Geflüchtete in verschiedenen Landesteilen genutzte Einschränkung der Barauszahlung durch Lebensmittelgutscheine für Supermärkte bei Teilen der Bevölkerung „ins Negative gedreht: ‚jetzt kriegen die auch noch Scheine, wo sie überall kostenfrei einkaufen können‘“ (Z. 171). In den Zeilen ab 154 wird der von der Bevölkerung an IP rückgemeldete Unterschied im Umgang mit den beiden Klientel noch deutlicher: Obdachlose erhalten keine Leistungen, würden „tagsüber auf die Straße gesetzt“ (Z. 155-156) und müssten die Übernachtungskosten in der Notunterkunft durch Betteln auf der Straße selbst erwirtschaften während Geflüchtete Leistungen beziehen müssen, „er muss ein Bett bekommen, er darf auch nicht tagsüber auf die Straße gesetzt werden“. Weiterhin wird beschrieben, wie die beiden Themen der Geflüchteten- & Wohnungslosenhilfe öffentlichkeitswirksam wahrgenommen werden, „niemand einen Blumentopf gewinnen“ (Z. 164). Ein weiterer Punkt im öffentlichen Diskurs, welcher die Diskussion um zumindest die Kritik an Geflüchteten in Deutschland befeuert hat, waren die Geschehnisse in der Silvesternacht zu 2016 in Köln, welche durch IP in Zeile 182 aufgegriffen werden („was hier auch spätestens seit Köln, Ende 2015 gemerkt haben“). Diese scheinen die Vorurteile gegenüber Geflüchteten weiter angeregt zu haben. Weiterführend werden im folgenden Bereich des Interviews (Z. 195-219) Entwicklungen im Spannungsfeld der Obdachlosenhilfe und Flüchtlingshilfe innerhalb des beruflichen Umfeldes genauer erläutert. Hier taucht ein großer, in die Zukunft gerichteter Aspekt gesellschaftlicher Entwicklung auf, welcher durch IP wie folgend beschrieben ist: „obwohl sich das natürlich auch in der Gesellschaft des Landes ähm, auch in 50 Jahren wahrscheinlich total geändert hat, weil sich einfach eine viel höhere Durchmischung mit anderen Kulturen ergeben haben wird“. Diese Zukunftsvision stellt IP ohne Wertung frei in den Raum und meint damit, dass interkulturelle Arbeit auch in Zukunft einen noch wesentlicheren Anteil an seiner Arbeit und der seiner Kollegen haben wird.
Im folgenden Bereich (Z. 229-277) ordnet IP die Fragestellungen in Ost-West-Kontexte ein, beschreibt Unterschiede der Arbeitsweise auf dem Land und in der Stadt sowie in den Hilfen für die beiden Klientengruppen Geflüchtete und Obdachlose. In diesem Bereich werden einige raumzeitlich-soziale Kontexte beschrieben, so den Anstieg der Migrationszahlen in 2015, welche mit „zu Beginn der Flüchtlingskriese als sie so langsam anschwoll, das war Mitte 2015“ (Z. 230-231) beschrieben wird. Die auch in verschiedenen Medien immer wieder genutzte Metapher eines anschwellenden Flusses, welcher letztendlich über die Ufer tritt und den Bewohnern seine Ernährungsgrundlage, ja sein bewohntes Land entreißt, wird hier von IP genutzt (und das mehrfach im gesamten Interview), kann jedoch nicht in den abgrenzenden Kontext gestellt werden, in welchen die Metapher sonst eingeordnet werden muss, dafür unterscheiden sich die sonstigen Aussagen von IP im Sinne eines humanistischen Weltbildes zu sehr. Weiterhin wird beschrieben, wie sehr unterschiedlich sich die Entwicklungen in Ost- und Westdeutschland ausgewirkt haben, „dass die alten Bundesländer schon mindestens ein Jahr ziemlich am Stöhnen waren, dass sie keine Plätze mehr hatten, die neuen Bundesländern, das gar nicht taten“ (Z. 231-233). Die Gründe dafür waren die „Hinterlassenschaften noch aus der DDR-Zeit“, also die gute Bausubstanz von Blockbauten, welche nun oft leer standen und sich sehr gut als Notunterkunft nutzen ließen. Diese müssten nur in maximal 6 Monaten saniert werden, wohin gegen in Westdeutschland komplette Neubauten geplant und umgesetzt werden müssten. Danach geht IP auf die Unterschiede der behördlichen Landschaft in den ost- und westdeutschen Bundesländern auf, hier gebe es große Unterschiede dadurch dass es im Osten weit mehr Flächenländer gebe und die westdeutschen Kommunen finanziell deutlich besser aufgestellt seien. Im Gegensatz dazu müsse man sich in Ostdeutschland noch deutlich mehr mit Interkulturalität auseinandersetzen, auch innerhalb behördlicher Strukturen, und das sei IP sogar auf persönlicher Ebene wichtig: „was meine persönliche, meine ist noch das ich glaube wenn man sich hier noch stärker zum Thema Interkulturalität damit auseinander setzen muss“ (Z. 265-266).
Im dann folgenden Bereich (Z. 285-333) beschreibt IP die Unterkunftsverwaltung und dabei entstehende Synergien, die Folgen von fehlendem sozialem Wohnungsbau und damit verbundene gesellschaftliche Entwicklungen sowie die zusammenfassend als Gentrifizierungsaspekte sozialräumlicher Veränderung. So ist die Anzahl der Asylbewerbenden deutlich gesunken, die Zahl der Obdachlosen jedoch gleichbleibend hoch. Es gebe in dem Bereich natürliche, jahreszeitlich bedingte Veränderungen und so kommt es dazu, dass die für beide Klientelen genutzten Unterkünfte sich gegenseitig aushelfen. Im Winter können, wenn die Obdachlosenunterkünfte voll sind, diese Menschen auch in Unterkünften für Geflüchtete unterkommen. Auch wird beschrieben, wie die Unterbringung von Geflüchteten soziale Strukturen verändert haben, da Situation was den „Wohnungsmarkt angeht, ist sie ungleich schwerer geworden, dadurch dass so viele Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, haben natürlich auch viele grade in Sozialwohnungsbau Wohnungen gesucht und dieser Bereich ist inzwischen nahezu übersättigt“. So würden, wie schon beschrieben, sozial schwache Menschen an den Stadtrand gedrängt, Mietgemeinschaften würden sich stark verändern und auch die Bildungslandschaft würde sich stark verändern (ab Zeile 327).
Im letzten Bereich des Interviews werden durch IP in den Zeilen 340-417 Wünsche zur Weiterentwicklung in den kommenden Jahren im Sozialbereich dargelegt, die sich auf die Bereiche Verwaltung, Gesellschaft und anderer Bereiche gesellschaftlichen Lebens beziehen. Hier ist Nachhaltigkeit „ein großes Stichwort“ (Z. 340), es sollen also Förderungen für Hilfsprojekte in verschiedenen Bereichen gesellschaftlichen Lebens gefördert werden, um die Integration der Geflüchteten nachhaltig zu gestalten. Die hierfür auf Bundesebene gesetzten Voraussetzungen durch die Föderalisierung könnten bewirken, dass verschiedene Ansätze ausprobiert und die jeweils besten Ergebnisse für die gesamte Gesellschaft genutzt werden könnten. Ein Beispiel hierfür liefert IP: „das Land einen sehr guten Ansatz hatte indem es Migrationsklassen aufbauen wollte“. Diese sollten als Vorstufe in Schulen für zugewanderte Kinder etabliert werden, um bei entsprechenden sprachlichen Fähigkeiten die Schüler*innen in die für sie dem Bildungstand entsprechende Schulklasse einzuordnen. So würde der dann gelehrte Unterrichtsstoff auch gut vermittelt im Sinne der nachhaltigen Nutzung für die Kinder und Jugendliche. In weit größeren Dimensionen wird dann beschrieben, wie während der Migrationskrise im Sinne des durch amtliche Strukturen schlecht oder kaum gesteuerte Einweisen und betreuen von Geflüchteten auch die Kommunikation zwischen Behörden und übergeordneten Strukturen nicht mehr gewährleistet war: „weil sie einfach sich darauf verlassen haben, dass die übergeordneten Behörden, dass die Länder gesagt haben: „Ihr kriegt nur so viel und plötzlich kam das dreifache (…) , nur die Transparenz von Bundesland, kommunaler Ebene, die war so in der Form nicht gegeben“ (Z. 370-372). Die Überforderung, welche sich auf verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen in 2015 und 2016 durch zum Beispiel die starke Ehrenamtspräsenz in der Geflüchtetenhilfe augenscheinlich wurde, wird hier auch im Bereich kommunaler, Landes- und Bundesebenen deutlich. Zuletzt wird als sehr deutliches Beispiel hierfür eine weltpolitische Szene genutzt: „der Deal zwischen Angela Merkel und Erdogan hätte wahrscheinlich schon im November mal kommuniziert werden müssen, dann hätten wir wahrscheinlich nicht so einen massiven Leerstand aufgebaut, weil viele Verträge nicht geschlossen wurden wären, wenn man gewusst hätte, dass diese Verhandlungsmöglichkeit über 8 Milliarden [€] Entwicklungshilfe für die Türkei gegeben wird oder Wirtschaftshilfe für die Türkei gegeben wird und im Umkehrschluss, dass die Türkei tatsächlich die meisten Flüchtlinge aufnimmt, dann hätte man sich natürlich viel, viel Kosten und Mühen auf Länder- und auf kommunaler Ebene sparen können“ (Z. 372-379). Hier wird deutlich, welche raumzeitlich-sozialen Auswirkungen sich ergeben können, wenn die Kommunikation über verschiedene Ebenen hinweg nicht funktioniert: erst werden falsche Zahlen für die Aufnahme von Geflüchteten übermittelt, die Kommune ist deshalb sehr schnell deutlich überfordert, rettet sich durch hohe Ausgaben in eine sichere Situation, welche dann überflüssig wird. Im weiteren Verlauf spricht IP die ehrenamtliche Unterstützung während in 2015 an, die in vielen anderen Städten und Bundesländern sehr gut genutzt wurden und durch Hauptamt geleitet ein wichtiges Mittel in der Flüchtlingshilfe wurde. Hier hätte sich IP gewünscht, dass Ehrenamt besser und schneller eingebunden geworden wäre. Auch habe man generell Glück gehabt „wir haben hier etwas Glück gehabt, und das darf man die vergessen, hätte der Flüchtlingsstrom nur 2-3 Wochen weiter angedauert, hätten wir auch hier Turnhallen und Zelte aufmachen müssen, und das war etwas Glück“. Die hier also erbrachten Leistungen und „etwas Glück“ habe dazu geführt, dass alles in allem die Bedingungen für Geflüchtete in Stadt 1 während 2015-2016 gut waren und man nicht zu außerordentlichen Improvisationen greifen musste, wie in anderen Städten. Daher meint IP dann auch, „ansonsten muss ich halt auch sagen, dass, dass die Stadt 1 das relativ gut hinbekommen hat“. Im Sinne der sich durch das Transkript ziehenden pragmatischen Art und Weise, über eigene Leistungen und die seiner Vorgesetzten zu sprechen, scheint diese Aussage ein deutliches Kompliment zu sein.
c. Textdimensionen
Um im weiteren Verlauf das Interviewtranskript auch auf textebene zu analysieren, werden verschiedene Dimensionen des Textes besprochen.
i.Erkl ärungen
Innerhalb des Interviews finden sich verschiedene Erklärungen zu Sachverhalten, also dem Versuch, Ursachen in logische und kausale Zusammenhänge zu bringen. Grundsätzlich ist das gesamte Interview sachlich aufgebaut, der IP versucht in verschiedenen Bereichen Zusammenhänge herzustellen und Einordnungen durchzuführen. So hat IP keine rechten Parolen seitens der Klienten zu befürchten, da er in einem anderen Land geboren ist (Z. 30-35). Das erscheint erstmal nicht schlüssig, da ja grad die fremde Herkunft dazu anregt, Unterschiede anzusprechen. Im Falle des IP ist es jedoch so, dass er in einer deutschen Familie aufwuchs und so gesellschaftlich kein Unterschied besteht, was wohl, so im Vorgespräch angedeutet, die Klienten verwirrt und rassistische Ressentiments unterbindet. Erklärungsversuche ziehen sich durch das gesamte Interview und auch verschiedene Ebenen gesellschaftlichen Seins. In den Zeilen 133-143 meint IP, „die Flüchtlingskrise 2015 hat uns natürlich dabei geholfen zu sagen, wir müssen jetzt ganz schnell Entscheidungen fällen, wir müssen jetzt ganz schnell agieren“. Die amtlichen Entscheidungen wurden also direkt durch den arbeitsbedingten Druck beeinflusst, die mitunter in Verwaltung langsam arbeitenden Strukturen wurden angeschoben und zu Veränderungsprozessen gezwungen.
Eine weitere Erklärung findet sich in Zeile 149: in Ostdeutschland gab es nicht nur in der Gesellschaft (sondern auch im Amtsbereich) wenig Bezug zu Ausländern, daher entstanden Spannungen in Bezug auf Geflüchtete. Die im Folgenden aufgeführten Vorurteile, Sozialneid und Ungerechtigkeiten beschreiben das Arbeitsumfeld von IP. Eine inhaltliche Auswertung hierzu bildet die Grundlage einer weiteren Hausarbeit, welche auch in Bezug auf die aktuelle „Mittel-Studie“29 von 2016 interessant ist.
Im folgenden Bereich folgt ein Erklärungsansatz zur Obdachlosenhilfe und den beschriebenen fehlenden Hilfeleistungen in diesem Bereich: in der Arbeit mit Obdachlosen wird gibt es vielfach Probleme mit Alkohol und Drogen die dazu führten, dass die Standardleistungen durchgeführt werden, „aber vielmehr wird da auch einfach nicht gemacht weil einfach da auch kein Hilfesystem greift“ (Z. 178-179). Es scheint also, dass das Hilfesystem entweder überfordert mit der Klientel oder nicht mit den passenden Methoden ausgestattet ist, um positiv auf die Klienten wirken zu können.
Im nachfolgenden Absatz erklärt sich IP einen Kontext, welcher noch eine gesellschaftliche Ebene höher liegt. In den Zeilen 217-219 beschreibt er, dass „sich das natürlich auch in der Gesellschaft des Landes auch in 50 Jahren wahrscheinlich total geändert hat, weil sich einfach eine viel höhere Durchmischung mit anderen Kulturen ergeben haben wird“. IP erklärt sich so eine Zukunftsvision, die in sein eigenes Weltbild passt und welches er mit seiner inneren, international geprägten Haltung gut vertreten kann.
Im nächsten Bereich gibt es eine interessante Erklärung zu den Voraussetzungen, die in Ostdeutschland 2015 vorherrschend waren, nämlich „dass die alten Bundesländer schon mindestens ein Jahr ziemlich am Stöhnen waren, dass sie keine Plätze mehr hatten, die neuen Bundesländern, das gar nicht taten, und man das relativ schnell darauf zurückführen konnte weil hier großer Leerstand war, also man hatte ja viele der, der alten großen Hochhäuser einfach noch nicht abgerissen, sie waren einfach nur stillgelegt worden“ (Z. 231-235). Ob diese Erklärung für alle neuen Bundesländer genau in dem Maße so gelt wie in der untersuchten Stadt, scheint ebenso ein interessanter Untersuchungsgegenstand zu sein. Weiterhin ist ein Nachteil, so OP, „die ostdeutschen Bundesländer haben es generell jedoch deutlich schwieriger in der sozialen Versorgung aufgrund fehlender Mittel und dem Umstand, dass es sich um Flächenländer handelt, welche aufwändiger zu versorgen sind“. Ein letzter Bereich, der in diesem Teil untersucht werden möchte, ist der soziale Wohnungsbau. So spricht IP in den Zeilen 297-305 ausführlich darüber, dass durch die massive Aufnahme von Geflüchteten, aber auch der Aufwertung der Innenstädte in den vergangenen Jahren, sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt verschlechtert hat. Eine Erklärung ist nach IP also nicht nur die neue Bevölkerung, die den vorhandenen Wohnraum nutzt, sondern auch die schlechte oder falsche Planung der Behörden, welche für den Bereich sozialer Wohnungsbau zuständig ist.
ii.Meinungen
Im Bereich der Meinungen berichtet IP in Zeile 265 „was meine persönliche, meine [Meinung] ist noch das ich glaube wenn man sich hier noch stärker zum Thema Interkulturalität, damit auseinander setzen muss, man war plötzlich gezwungen sich mit der Thematik auseinander zu setzen“. Hier stellt IP seine persönliche Meinung dar, und zwar, dass es im Bereich der verschiedenen Hilfen im sozialen Bereich Entwicklungen im interkulturellen Bereich geben sollte, um die Arbeit qualitativ zu verbessern. Diese Meinung wird zum Beispiel damit untermauern, dass IP in Zeile 411 und 412 äußert, dass „viele Polizisten sich mit unserem Klientel (…) verständigen können, also nicht mal auf Englisch oder auf Französisch oder Russisch“. Man kann an dieser Stelle den Wunsch und den Anspruch nachvollziehen, allein der Abgleich mit der Realität offenbart, in welchem Entwicklungsbereich sich hier zum Beispiel die Einsatzkräfte der Polizei befinden, da in aktuellen Debatten darüber diskutiert wird, dass es selbst an Sprachkenntnissen der englischen Sprache mangelt, von Kenntnissen in Französisch oder Russisch ganz zu träumen.
iii.Erz ählungen
Im Bereich der erzählerischen Textdimension suchen wir einen Bereich im Interview, in dessen Inhalt der IP von einem ursprünglichen Thema erzählerisch ausschweift und zu anderen Themen überwechselt. Ein Beispiel für diese Dimension findet sich in den Zeilen ab 252, in denen IP beschreibt, dass vielen ostdeutschen Bundesländer Flächenländer sind, dass in manchen Landkreisen Geflüchtete in Kleinstfamilienhäusern untergebracht sind in Dörfern, in denen es nur einen Supermarkt gibt und eine Apotheke, und man müsse dann 30-40km fahren, da wäre ein Tag weg. Deutlich erkennbar ist in diesem Gedankengang, dass einem Gedanke sofort ein nächster folgt, welcher das Bild, welches IP vor Auge hat, vervollständigt. Diese Erzählung, in dem ein Gedanke dem nächsten folgt, ist an dieser Stelle gut gelungen.
iv.Gef ühle (Höchste Ebene wenn Gefühle ausgesagt werden)
Aufgrund des Settings, dem Interview mit einem Mitarbeiter in Leitungsfunktion in einem kommunalen Sozialamt entstand im Vorfeld des Interviews die Hypothese, dass emotionale Äußerungen innerhalb des Interviews rar gesät werden würden. Diese konnte glücklicherweise nicht bestätigt werden, untermauert von den folgenden Beispielen. So spricht IP im Interview ab Zeile 292 von Obdachlosen, welche aufgrund der Belegung der Notunterkünfte in einer Geflüchtetenunterkunft übernachtet. Grundsätzlich „war es eigentlich nie das Problem, also es war eher so dass das für die Menschen eine komische Situation war weil sie irgendwie für sich das Gefühl hatten, dass sie sich mit niemandem verständigen können weil alle Nachbarn erstmal kein Deutsch sprechen und die [Geflüchteten] wiederum waren irritiert, dass da ein Deutscher war und haben dann auch erstmal so gedacht „Ja HALLO“. Abgesehen von der sprachlichen Ebene in diesem Zitat, welche die nicht deutsch sprechenden Nachbarn „Ja Hallo“ denken lässt, beschreibt IP hier die Gefühlsregungen von Klienten, was sicher eine gewissen Empathie voraussetzt. Ein weiteres Beispiel mit einem tatsächlich offenbartem Gefühl, einem Lachen, zeigt sich ganz am Ende des Interviews mit dem Zitat; „Stichwort die muslimische Gesellschaft ist die größte, am schnellsten wachsende Bevölkerung, hier innerhalb von Deutschland, damit muss man sich auseinandersetzen, und, warum dann nicht in Schulen eben auch mal arabisch anbieten, also, (…) ja das sind so meine Wünsche (LACHT)“. Anzunehmen ist, dass es neben dem inhaltlichen Aspekt, welches an dieser Stelle doch sehr zukunftsgewandt ist, noch einen weiteren Grund für eine spontane Entladung von Gefühlen gibt: das Interview ist mit diesem Satz beendet und der Druck, der sich unter Umständen während einer solchen Situation für den IP aufbaut, kann in einem Moment entweichen.
v.Lebensgeschichtliche Brocken
Aussagen zu Inhalten der Lebensgeschichte des IP lassen sich hauptsächlich zum Beginn des Interviews finden, da hier die Fragestellung ganz explizit auch darauf ausgerichtet ist. So berichtet IP im Bereich von Zeile 22 bis 39 davon, wie er seinen Zivildienst in einer teilstationären Einrichtung für schwererziehbare Kinder und Jugendliche absolvierte und dass in dieser Einrichtung viele Mitarbeitenden neben ihrer Ausbildung zum Erzieher eine Fortbildung zum Sozialpädagogen machen konnten. Weiterhin wirft IP ein, dass er sieben Jahre als Berater beim Roten Kreuz gearbeitet hat, worauf er im gesamten Interview leider keinen weiteren Bezug mehr nimmt.
vi.Selbstanalysen
Im Bereich der Analyse eigener Leistungen, Fähigkeiten, Gedanken und Gefühle lassen sich deutlich mehr Beispiele im Transkript des Interviews finden. So spricht IP gleich zu Beginn davon „ich hab in dem Jahr gemerkt, dass mit das soziale eigentlich einigermaßen gut liegt“ (Z. 27-28). Er erkennt also seine Fähigkeiten im sozialen Bereich, wenngleich die Beschreibung relativ pragmatisch daher kommt.
Auch analysiert IP seine eigenen Fähigkeiten in den Zeilen 110-113. Mit „also der Flüchtlingsbereich jetzt in den letzten drei vier Jahren unglaublich dynamisch gewesen, also dynamischer als er ohnehin schon war und grade was gesetzliche Änderungen angeht, was auch die Flexibilität, die Anforderungen an die Mitarbeiter angeht, und das ist natürlich eine Führungsaufgabe, das irgendwie händeln zu können“ beschreibt IP sich selbst als Führungsmitarbeiter, welcher für die Weiterbildung der Mitarbeiter zuständig ist. Indem er die Situation hatte handhaben können, beschreibt er nicht nur die Anforderungen an die Mitarbeiter bezogen auf Flexibilität, sondern auch seine eigene Situation und die Anforderungen an sich während der vergangenen unglaublich dynamischen Jahre. Eine weitere Selbstanalyse bezieht sich auf seine gebürtige Herkunft und die damit verbundenen Vorteile im Umgang mit Asylbewerbern: „wo ich, jetzt mit meinem Background als gebürtiger [aus] Land 3 [kommend] eigentlich gar keine, rechten Parolen seitens des Klientel [Geflüchtete] zu befürchten hatte, zumindest wenn, dann (…) konnte ich das viel besser verpacken als wenn das jetzt von deutschen Jugendlichen gekommen wär“ (Z. 32-34). Hiermit beschreibt IP seinen Sonderstatus als gebürtig als nicht Deutscher identifizierbar, der ihm im Umgang mit Geflüchteten den Vorteil bringt, dass er im Falle eines Konfliktes nicht als „Nazi“ beschimpft werden würde, allein schon ob seines Äußeren. Sollte dies aber doch der Fall sein, könne er das deutlich besser kommunizieren und die Situation klären, im Gegensatz zu deutschen Jugendlichen. Diese doch relativ komplexe Darstellung beinhaltet nicht nur eine Selbstdarstellung, sondern ebenfalls gesellschaftsanalytische Bereiche, welche im nachfolgenden Bereich betrachtet werden.
vii.Versuche einer Gesellschaftsanalyse
So stellt sich im vorangegangenen Zitat die Frage, warum Geflüchtete Mitarbeiter des Sozialamtes als Nazis beschimpfen werden sollten. Und mit der Aussagen „zumindest wenn“ (Z.33) beschreibt IP, dass es ihm zumindest einmal passiert sein muss, oder aber er beschreibt die Aussagen eines Kollegen oder einer Kollegin stellvertretend als seine eigene. Wenn im Gegenzug zum IP die entsprechende Aussage, fehlgedeutet von einem Geflüchteten, „jetzt von deutschen Jugendlichen gekommen wär“ beschreibt diese Aussage ja, dass es anscheinend deutliche Vorurteile von Geflüchteten gegenüber dieser Personengruppe geben muss, beziehungsweise allen Deutschen gegenüber und insbesondere den Jugendlichen. Die mitunter negativen Erfahrungen von Geflüchteten und der massive Anstieg von gewalttätigen Anschlägen auf Geflüchtetenunterkünfte in den Jahren 2015-2016 (welche auch medial die meisten Geflüchteten in Deutschland erreicht haben müssten) lassen erahnen, woher diese Vorurteile kommen und welche Unsicherheit sich hier gesellschaftlich verbirgt.
Eine andere Ebene beschreibt IP den Umgang kommunaler Instanzen mit der Gesetzgebung: „per Gesetzgebung schreibt der Gesetzgeber vor dass diese Menschen raus müssen aus der Unterkunft und wenn man sich die letzten zwei Jahre anschaut wurde das in manchen Kommunen und Landkreisen auch so gehandhabt, die wurden wirklich rausgesetzt mit dem Angebot „Friss oder Stirb, dort ist ´ne Wohnung, da kannst du einziehen, wenn du die nicht nimmst musst du halt eben auf der Straße schlafen“. Diese Beschreibung offenbart einen im besten Falle stark überforderten behördlichen Apparat, der nicht mehr die Wahl hat zwischen verschiedenen Möglichkeiten sondern Hilfeangebote festsetzt. Inhaltlich ist auf dem Lande die Vermittlung eines Wohnraumes schon eine gute Sache, von daher sollte es von Seiten der Geflüchteten kein Problem geben, sich eher Dankbarkeit einstellen. Wie genau die Situation geartet ist, dass Geflüchtete nicht in eine erste angebotene Wohnung einziehen wollen ist nicht beschrieben. So besteht die Möglichkeit vielleicht nur darin, zwischen prekär untergebracht und wohnungslos zu wählen. Selbst im städtischen Bereich gibt es in Großstädten stets Randviertel, in denen seit einigen Jahrzehnten keinerlei Modernisierungsmaßnahmen stattgefunden haben, sodass von üblichem Wohnraum für eine Familie nicht die Rede sein kann.
d. Ergebnisse & Theoriebezug
Die im Verlauf der Auseinandersetzung mit dem geführten Interview entstandenen Thesen und Zusammenhänge, welche sich auf die Flüchtlingshilfe an sich, auf die Obdachlosenhilfe und auf beide Arbeitsbereiche gemeinsam beziehen, sollen in diesem Bereich der Ergebnisbeschreibung aufgeführt, untersucht und mit einem theoretischen Bezug untermauert werden. Hierfür werden die aussagekräftigsten 7 Thesen in Kategorien gegliedert und in einen Bezug zu vorhandener Theorie gebracht. Weiterhin werden entsprechende Gegenthesen aufgestellt.
1.) Aufgrund steigender Fallbearbeitungszahlen durch massive Einstellungen im Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge waren in den Jahren 2015 und 2016 Geflüchtete massiv von Obdachlosigkeit bedroht (Z.83), da nach Bearbeitung (unabhängig von der Entscheidung) der Asylverfahren nicht schnell genug ausreichender Wohnraum zur Verfügung stand. Diese aufgrund von Gesetzgebung entstandene Situation lösten Kommunen und Landkreise nur durch eine Veränderung kommunaler Gesetzeslage und die selbstständige Organisation eines Mehraufwandes, welcher eine eigenständige Abrechnung über die Jobcenter durchführten. Gegenthese: Die in den Jahren ab 2015 in hohen Zahlen untergebrachten Geflüchteten mit bearbeiteten Asylanträgen waren zu keiner Zeit von Obdachlosigkeit bedroht. Die hohe Zahl entstandener Fallbearbeitung in den kommunalen Ämtern zur Unterstützung bei Wohnungssuche war geplant, das „auf die Straße setzen“ von Geflüchteten ohne die Absicherung durch Wohnraum eine absolute Ausnahme und im Sinne des BAMF eine Fehlhandlung der entsprechenden Behörden.
Trotz der Suche nach geeigneten Quellen, Forschungsergebnissen oder Veröffentlichungen von behördlicher Seite konnte keine zuverlässige Quelle gefunden werden, welche beschreibt, dass Geflüchtete aus Unterkünften verwiesen wurden und somit faktisch von Obdachlosigkeit betroffen. Verschiedene Quellen, welche sich intensiv mit der Aufarbeitung der Unterbringung von Geflüchteten beschäftigen, beschreiben den Inhalt der hier aufgestellten These nicht. So wird im Forschungsbereich 484 (vgl. Söhn & Marquardsen, 2017, S. 33ff) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Abschnitt 3.5 – Unterbringung und Wohnen sehr explizit auf die verschiedenen Wohnlagen von Geflüchteten in Großstädten, in ländlichen Regionen, in städtischen Massenunterkünften oder Wohnprojekten von freien Trägern berichtet. Ebenso wird über die Vor- und Nachteile zentraler und dezentraler Unterbringung berichtet und sogar eine historische Analyse der Unterbringung von Geflüchteten innerhalb der vergangenen 60 Jahren ist zu finden, ebenfalls eine Auswertung über Auswirkungen der Wohnsitzauflage in verschiedenen Bundesländern. Für den derzeit in Großstädten vorherrschenden Wohnungsmarkt wird prognostiziert: „Vor allem in wachsenden Großstädten mit verengten Wohnungsmärkten und steigenden Mietpreisen wird nunmehr perspektivisch eher auf Massenwohnungsbau gesetzt“: Es finden sich aber keine Aussagen darüber, dass Geflüchtete die kommunalen Unterkünfte verlassen mussten, ohne entsprechenden Wohnraum vermittelt bekommen zu haben.
Auch die schon mehrfach zitierte Studie von Isabella Bauer zur Unterbringung von Flüchtlingen in deutschen Kommunen beschäftigt sich eindeutig mit der angespannten Wohnungsmarktlage: „Der angespannte Wohnungsmarkt, insbesondere in Großstädten und Ballungsgebieten, wird in der Literatur als höchst problematisch beschrieben. Flüchtlinge konkurrieren hier mit einer Vielzahl anderer Gruppen um günstigen Wohnraum. Häufig erfolgt Umzug in eine Wohnung daher erst nach Jahren“ (vgl. Bauer, 2017, S. 11, 12). Auch in dieser Veröffentlichung wird jedoch nicht von einer drohenden Obdachlosigkeit für die Geflüchteten gesprochen. Auch im Forschungsbericht 28 der BAMF-Flüchtlingsstudie 2014 sind keine Aussagen zu drohender Obdachlosigkeit zu finden. (vgl. Worbs, Bund, & Böhm, 2014). Zwar zeigen Zitate wie: „Ehrlich gesagt, mir gefällt alles in Deutschland; Aber es ist schwer für Ausländer, die arbeitslos sind, eine Wohnung leichter zu finden; Ich finde, dass die größte Problem in Deutschland ist, eine Wohnung zu suchen. Und auch das Mieten ist teuer“, dass die Wohnungssuche ein zentrales Problem für Geflüchtete darstellt, in offiziellen Studien und Stellungsnahmen geht man inhaltlich aber nicht über diesen Punkt hinaus. Aus diesem Grund möchte ich an dieser Stelle einen von vielen Artikeln der Tagespresse einbinden, auch wenn dieser als Quelle unwissenschaftlich ist, jedoch weiterführend das Problem auf den Punkt bringt. In einem Artikel der TAZ30 wird die akute Wohnraumsituation in Berlin beschrieben und die Folgen, die sich dadurch ergeben: anerkannte Geflüchtete erhielten keinen Wohnraum und kämen daher in Gemeinschaftsunterkünften unter. Bei Missachtung der Hausregeln würden Geflüchtete aus der Unterkunft verwiesen: „Freiwillig obdachlos“ sind nach Auffassung des Bezirks zum Beispiel Menschen, die in ihrem Heim Hausverbot bekommen haben, etwa weil sie auf ihrem Zimmer gekocht oder geraucht haben. Vereine wie Moabit hilft und Mitarbeiter aus Sammelunterkünften für Geflüchtete beklagen, dass das Sozialamt von Mitte in letzter Zeit wiederholt Geflüchtete die Unterbringung mit der Begründung verweigert, sie hätten etwa durch wiederholtes Rauchen ihre Lage selbst verschuldet.“ Auch in weiteren Artikeln der Tagespresse finden sich viele Aussagen darüber, dass Geflüchtete auf verschiedenen Wegen in Deutschland obdachlos werden können, dementsprechend sehe ich diese These als bestätigt an, wenn auch nicht nach nicht im Sinne einer durch Behörden bestätigte Tatsache.
2.) Durch die Flüchtlingskrise 2015 wurden in Teilen der Bevölkerung Unterschiede in der sozialen Arbeit
zwischen den Fachbereich der Obdachlosenhilfe und für Flüchtlingshilfe wahrgenommen (Z. 121-141, 149, 159, 188), welche zu Neid und Missgunst gegenüber Geflüchteten führten. Entsprechend den Anstrengungen der Flüchtlingshilfe existiert kein Hilfesystem für Obdachlose. Diese Unterschiede sind primär auf eine gesetzliche Lage von Hilfen begründet, welche für Obdachlose als unzureichend empfunden wird. Zudem gibt es deutliche Kritik an eingeschränkten Leistungen, einem unzureichenden Hilfesystem und der Haltung von Mitarbeitenden in Behörden gegenüber Obdachlosen (Z. 195-219, 248-277)
Gegenthese: Die während der Flüchtlingskrise 2015 geäußerten Aussagen gegen Geflüchtete in Bezug auf die Hilfen von Obdachlosen waren nicht ob der eklatanten Unterschiede im Hilfesystem genannt, sondern haben einen inhaltlich anderen Ursprung. Die Hilfeleistungen für Geflüchtete und Obdachlose sind unterschiedlich ob ihrer Anzahl an Fällen, der historischen Entstehung sowie internationaler Gesetzgebung, beide Bereiche können nicht miteinander verglichen werden.
Auch diese These ist durch konkrete Forschungsergebnisse nicht zu revidieren oder zu bestätigen, da die Suche nach Studien oder sonstigen Quellen, nutzbar für wissenschaftliches Arbeiten keinen Erfolg brachte. Jedoch gibt es auch hier verschiedene Quellen, welche zumindest dafür nutzbar sind, Aussagen von Betroffenen aufzunehmen oder als Stellungname gewertet zu werden. So gibt es eine veröffentlichte Übersicht der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie zur Situation von psychisch erkrankten Wohnungslosen, in der es heißt: „Ebenso richtig ist der Hinweis auf die Gefahr des Ausspielens marginalisierter Gruppen gegeneinander, wie z.B. der Wohnungslosenhilfe versus Flüchtlingshilfe versus Straffälligenhilfe“31. Ein längerer Artikel des freien Autoren Timo Reuter zum Thema „Arm gegen Ärmer – wie der Mangel an Wohnraum die Ärmsten spaltet“32 beschäftigt sich dafür sehr eingehend mit der Frage „Ist deshalb womöglich auch die Konkurrenz angestiegen, nicht nur um günstige Wohnungen, sondern auch um warme Mahlzeiten in Suppenküchen oder um Schlafplätze draußen auf der Straße? Oder existiert diese Konkurrenz eher als Narrativ in den Köpfen, als eine Angst der Vergessenen, noch tiefer zu fallen?“ Die Situation zumindest in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München sei für Mitarbeitende der Wohnungslosenhilfe klar: „Es kommen mehr Menschen ohne Krankenversicherung oder Sozialbezüge, und es kommen mehr Zuwanderer. 2013 war etwa jeder zweite Hilfesuchende Ausländer – heute sind es fast 75 Prozent“. Die deutliche Zunahme von hilfesuchenden Ausländern in der Wohnungslosenhilfe ist also ein klares Indiz dafür, dass ein deutlicher Verteilungsdruck existiert und nicht nur die Wohnungslosen mit deutschem Pass Angst vor einer noch schwierigeren persönlichen Situation haben sondern auch Menschen mit Vororteilen gegenüber Geflüchtet diese Situation zum Anlass nehmen, ihre Aussagen damit zu untermauern. Die Unterschiede in der gesetzlichen Lage sind existent und bestehen ohne Zweifel, das Hilfesystem für Obdachlose und Wohnungslose kann ebenfalls als unzureichend beschrieben werden, allein dadurch, dass die Zahl der Wohnungslosen, auch ohne die Einberechnung von wohnungslosen Geflüchteten, konstant ansteigt.33 Dementsprechend kann diese These ebenfalls als bestätigt gewertet werden.
3.) Bund und Länder waren 2015 überrascht und zeitweise überfordert durch den Migrationsanstieg (Z. 80, 83, 107, 131, 151, 188, 231, 364, 365, 367, 372-379, 387). An dieser Stelle hätte bessere Kommunikation von politischen Entscheidungen und Ausrichtungen den Kommunen viel Kosten und Mühen erspart werden können (Z. 372-379). Dennoch gab es Städte, welche die Flüchtlingskrise gut gemeistert haben (Z. 399), rein finanziell gesehen stellte die Flüchtlingskrise 2015 kein Problem für die Bundesrepublik dar. Gegenthese: Die entscheidungsführenden Behörden waren ob der Flüchtlingskrise 2015 nicht überrascht oder überfordert, zu jedem Zeitpunkt ‚hatte man alles im Griff‘, entstandene Kosten wurden auf Bundesebene erstattet. Die finanzielle Sicherung der Asylverfahren ist natürlich gesichert, ansonsten hätte man die Asylsuchenden nicht aufgenommen.
Auch zu dieser These lassen sich keine Studien oder konkrete Forschungsergebnisse auf einschlägigen Suchseiten finden. Stattdessen ist auch hier die Tagespresse nichtwissenschaftlicher Lieferant von ausführlichen Analysen. Eine der ausführlichsten Auswertungen der genauen Abläufe des Migrationsstromes ab dem Frühjahr 2015 von der Türkei über Griechenland und die Balkanstaaten in Verbindung mit der Untersuchung, ob die Aussagen der Bundeskanzlerin Merkel im September 2015 generell als „Einladung“ und damit zum starken Anstieg der Asylsuchenden in Deutschland geführt haben, findet sich in einem Artikel der Onlineausgabe der ZEIT. Die drei Autoren Philip Faigle, Karsten Polke-Majewski und Sascha Venohr erläutern eingängig die Abläufe der Migrationsströme seit dem tatsächlichen Beginn der Füchtlingskrise34, welche schon Ende 2014 Begann, als viele Menschen aus den umkämpften Gebieten in Syrien in die Türkei flohen. Auch flossen ab Ende 2014 keine finanziellen Mittel mehr aus dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen in die vielen Unterkünfte für syrische Geflüchtete in Libyen, Jordanien und der Türkei. Als im Sommer 2015 der Krieg in Syrien vollends eskaliert, sind viele Geflüchtete schon längst auf der Route nach Ungarn unterwegs. Auch zeigen die Flüchtlingszahlen aus Griechenland schon seit April und Mai 2015 monatlich einen rapiden Anstieg, welcher sich mit einem Monat Verspätung auf die Flüchtlingszahlen von Ungarn übertragen lässt. In Verbindung mit dem berühmten Tweet des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge am 25.08.2015 („#Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht verfolgt.“) im Nachrichtendienst Twitter, welcher innerhalb von Wochen überall auf der Welt geteilt wurde, welcher zumindest rückwirkend teilweise verantwortlich für eine Verstärkung der Ausrichtung des Flüchtlingszustromes nach Deutschland gewertet wird, lässt sich klar feststellen, wie eindeutig alle nur erdenklichen Informationen zur Bewegung von Geflüchteten seit Beginn des Jahres 2015 nicht nur aufgezeichnet, sondern auch verbreitet wurden. Die Feststellung der Überforderung durch Bundes- und Landesbehörden ergibt sich anhand der prekären Situation der Aufnahme der Geflüchteten seit September 2015 in Deutschland und die damit verbundene Bearbeitung von Anträgen, weiterhin die zu Beginn schleppende Unterbringung und eine scheinbar völlig unvorbereitete Verwaltung. Die Gründe für dieses Unvorbereitet sein lassen sich nicht nachvollziehen. Die Annahme, Deutschland könne rein finanziell gesehen auch 3 Millionen Flüchtlinge aufnehmen, lässt sich durch einen simplen Vergleich nicht nur bestätigen, sondern auch im Kontext der aktuellen finanziellen Lage der Bundesrepublik übertreffen. So veröffentlicht die Bundeszentrale für politische Bildung Zahlen über Flüchtlingsströme nach dem 2. Weltkrieg35. Diese lassen erahnen, welche Aufgabe die Bundesrepublik und die DDR nach 1945 zu tragen hatten: neben mehr als 10 Millionen Menschen aus Arbeitslagern wurden nochmals 14 Millionen Menschen als Vertrieben aus nun nicht mehr deutschen Gebieten in den beiden deutschen Ländern BDR und DDR aufgenommen und nachhaltig (bis heute) integriert. Eine unglaubliche Zahl von 24 Millionen Geflüchteten wurde also integriert in einem durch einen Weltkrieg zerstörten Land. Auch der Fakt, dass der Libanon als kleiner Staat ab 2015 mehr als 1 Million Geflüchtete aufgenommen hat36, bestätigt die Annahme, dass die tragende Wirtschaftsnation der europäischen Union diese Zahl übertreffen kann.
4.) Ostdeutschland hatte bei der Flüchtlingskrise durch hohen Wohnungsleerstand strukturell die besseren
Voraussetzungen (Z. 229-243). Diese Vorteile scheinen jedoch aufgrund fehlender Neuausrichtung im sozialen Wohnungsbau verspielt zu werden, die Lage im sozialen Wohnungsbau ist gesättigt (Z.300). Durch fehlenden Wohnraum würden Geringverdiener und Leistungsempfänger jeder Herkunft an die Stadtgrenzen verdrängt, hierdurch entstehe erneut Neid und Missgunst auf Kosten der Geflüchteten (Z. 285-333).
Gegenthese: Die Voraussetzungen für die Bewältigung der Flüchtlingskrise waren generell sehr unterschiedlich, sozialer Wohnungsbau wird aber kaum noch benötigt, da der Wohnungsmarkt sich selbst reguliere und die Nachfrage das Angebot schaffe. Die stete Weiterentwicklung innerhalb von Großstädten ist immer wieder gekennzeichnet von Veränderungen in einzelnen Stadtteilen.
Zu diesem Thema beschreibt Isabell Bauer in ihrem State-of-Research-Papier zur Unterbringung von Geflüchteten: „Der angespannte Wohnungsmarkt, insbesondere in Großstädten und Ballungsgebieten, wird in der Literatur als höchst problematisch beschrieben. Flüchtlinge konkurrieren hier mit einer Vielzahl anderer Gruppen um günstigen Wohnraum“ (vgl. Bauer, 2017, S. 11). Zwar stellt Wohnungsleerstand einen Vorteil dar, viele Gemeinschaftsunterkünfte jedoch sind in einem schlechten baulichen Zustand und lägen in marginalen Lagen fernab städtischer Zentren. Der Vorteil für die Kommunalverwaltung relativiert sich hier sehr gegenüber den Schutzsuchenden. Diese berichten zudem über die langwierige Wohnungssuche. Die Gründe hierfür können neben Wohnungsmangel auch Vorurteile bei Vermietenden sein oder allein fehlende Sprachkenntnisse, um eine Wohnungsbesichtigung organisieren zu können. Diese These scheint, auch durch die in der Quelle weiterführende Literatur, bestätigt zu sein.
5.) Die massive Einbindung von Ehrenamt durch Hauptamt in der Flüchtlingshilfe war für dieses eine großes
Glück und war ausschlaggebend für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben. Die Einbindung von Ehrenamt gibt dem Hauptamt zusätzliche Handlungsmöglichkeiten (Z. 379-399).
Gegenthese: Das geleistete Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe war nicht ausschlaggebend für den Erfolg der bisherigen Bemühungen.
Zu dieser These lassen sich Studien finden, so zum Beispiel die Studie der Bertelsmann-Stiftung mit dem Titel „Koordinationsmodelle und Herausforderungen ehrenamtlicher - Flüchtlingshilfe in den Kommunen, Qualitative Studie des Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung“. In dieser wird ganz deutlich beschrieben: „Dieses Engagement ist von unschätzbarem Wert. Es ermöglicht nicht nur, dass die vielen Aufgaben beim Ankommen der geflüchteten Menschen in unserer Gesellschaft bewältigt werden können. Es erzeugt auch eine Kultur des Willkommens, ermöglicht Begegnungen von Mensch zu Mensch und fördert so den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“37 Auch einer Umfrage des Berliner Instituts für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration DESI zufolge empfinden knapp 90 Prozent der Verantwortlichen in Kommunen das freiwillige Engagement als wichtigste Ressource für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen in der Flüchtlingskrise.38 Diese These kann also ebenfalls als bestätigt angesehen werden.
6.) Es besteht dringender Nachholbedarf an interkultureller Arbeit in kommunalen Einrichtungen, neben Fähigkeiten im Umgang mit verschiedenen Kulturen fehlen Sprachkenntnisse neben der deutschen Sprache (Z. 409-417).
Gegenthese: Die Bereiche kommunaler Einrichtungen bedürfen keiner Weiterbildungen in internationaler Arbeit da im Bereich der Bundesrepublik Deutschland die deutsche Sprache als Amtssprache gilt.
Die Ausrichtung einer Stadt oder Kommune mittels interkultureller Konzepte und Maßnahmenpläne scheint sehr verschiedene Ausprägungen zu haben, da jede einzelne Kommune für die Entscheidung einer solchen Ausrichtung selbst zuständig ist. Dennoch gibt es in Bereichen, welche viel mit Geflüchteten zu tun haben einige Studien und Arbeiten zum Thema interkulturelle Kompetenzen. So untersuchte Anke Sauerbaum von Institut für Ethnologie die Interaktion und Kommunikation zwischen Polizei und Migranten und stellt fest, dass „in Einwanderungsländern, wie Deutschland, interkulturelle Kompetenz und Sensibilität gegenüber erfahrener Diskriminierung zu den unverzichtbaren Kommunikationsfähigkeiten von Polizeibeamten gehören“39. Im Ergebnis wird ausgesagt, dass nur wenige Polizisten, welche während der Ausbildungsphase zu Ausbildungsinhalten und dem Umgang mit Ausländern befragt wurden, an der Studie teilnehmen wollten und diese somit nicht repräsentativ gilt. Dennoch lassen Aussagen wie „das Thema ist schon heikel, das ist mir einfach zu heiß“ (S. 33) den Schluss zu, dass das Thema interkulturelle Bildung nicht nur als dringend in die Ausbildung zu integrieren sinnvoll erschient, sondern auch eine grundlegende Haltung bei vielen Polizeianwärter*innen offenbart, welche über die Ausbildung hinaus Bildung im interkulturellen Bereich dringend nötig macht und strukturelle Probleme im Amtsbereich offenbart. Die vorangegangene These schient somit bestätigt. Ein sehr positives Beispiel, welches nicht nur die Vorteile, sondern auch die Grenzen bei der Entwicklung und Umsetzung eines interkulturellen Leitbildes für Rat und Verwaltung erkannt hat, ist die Stadt Essen.40 Hier wurden bereits im Jahr 1999 154 Einzelmaßnahmen auf der Grundlage eines interkulturellen Leitbilds im Stadtrat beschlossen und umgesetzt. Dieses Leitbild war das Ergebnis einer 25-jährigen Arbeit eines institutionellen Netzwerks von Mitarbeitern der Stadtverwaltung, der Universität Essen, nichtstädtischen Organisationen und Repräsentanten von Migrantenorganisationen. Entsprechend der Vorarbeiten wurden mehrere hundert Seite Material in zwei Handlungsprogramme „zur Integration ausländischer Arbeitnehmer“ bzw. zur „Eingliederung ausländischer Flüchtlinge“ gegossen. Daraus entstand ein multiprofessionell und multikulturell zusammengesetztes Büro für interkulturelle Arbeit, welches sich durch die Verknüpfung von operativen Aufgaben mit der strategischen Orientierung und ihren Querschnittsfunktionen über den Bildungsbereich hinaus in die städtischen und nichtstädtischen Regelinstitutionen hinein zu einer Innovationsagentur entwickelte, die den beginnenden Prozess der interkulturellen Organisations- und Personalentwicklung innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung fördert. Eine solche Einrichtung lässt sich als positives Beispiel darstellen.
e. Diskussion
Die vorliegende Ausarbeitung beschreibt die Analyse eines Experteninterviews einer Person in einer Stadt und ist somit in all ihren Aussagen nicht auf andere Städte oder Kommunen übertragbar. Die entstandenen Thesen sollen dazu anregen, gesellschaftliche Probleme, welche im Kontext der aktuellen Entwicklungen von Flüchtlingshilfe und Obdachlosenhilfe in Deutschland bestehen auf der Basis von Zusammenhängen zwischen den verschiedenen Bereichen Sozialer Arbeit zu betrachten. Derzeit, so scheint mir, werden die beiden Hilfesysteme unabhängig voneinander gesehen, obwohl die Entwicklungen in 2018 klar aufzeigten, dass sich Klientele vermischen, ineinander übergehen. Kritiken und Wünsche an die Hilfe für wohnungslose und obdachlose Menschen sollten nicht als Kritik an den Leistungen der Hilfen für Geflüchteten in den vergangenen Jahren gesehen werden, sondern sich daran orientieren und sich dementsprechend weiterentwickeln. Eine hierfür dringend erforderliche Novellierung von gesetzlichen Vorgaben zur Unterbringung von Obdachlosen, zur Stärkung neuer Ansätze wie „housing first“ und der grundsätzlichen Verbesserung der Hilfesysteme für Wohnungslose stehen auf der politischen Agenda und sind auch im wissenschaftlichen Bereich sowie in der praktischen Sozialen Arbeit zum Diskurs gestellt nach dem Motto: „Unter Demokratie verstehe ich, dass sie dem Schwächsten die gleichen Chancen einräumt wie dem Stärksten“ (Mahatma Gandhi).
6. Literaturverzeichnis
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Lütz, S., & Czada, R. (2004). Wohlfahrtsstaat - Transformation und Perspektiven. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
MA11.11.2017.1. (23. 11 2017). Experteninterview: Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten durch das kommunale Sozialamt. (R. Weigt, Interviewer)
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Schwander, M. (2003). Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt - neue Erkenntnisse, neue Instrumente. Schweizerische Zeitschrift für Straftrecht, Band 121, Heft 2, 2ff.
Söhn, J., & Marquardsen, K. (05 2017). Erfolgsfaktoren für die Integration von Flüchtlingen. Forschungsbericht 484 des Bundesministeriums für Arbet und Soziales.
Strübing, J. (2004). Grounded Theory - zur Sozialtheoretischenund epistemologischen Fundierung des Verfahrens der empirisch begründeten Theoriebildung. In R. Bohnsack, J. Reichertz, C. Lüders, & U. Flick, Qualitative Sozialforschung Band 15 (S. 20). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
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[...]
1 „Unterbringung von Obdachlosen, Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen“, Informationen der Landeshauptstadt Hannover, 2014, unter: http://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Planen,-Bauen,-Wohnen/Wohnen-Immobilien/Unterbringung-von-Obdachlosen,-Aussiedlern-und-ausl%C3%A4ndischen-Fl%C3%BCchtlingen (abgerufen am 16.01.2018).
2 Norbert Manns, Heiko Hecht: „Aufnahmesysteme, ihre Kapazitäten und die soziale Situation von Asylantragstellern im deutschen Aufnahmesystem“, 2005, unter: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/EMN/SyntheseberichteInform/ZuStudien/emn-aufnahmekapazit%C3%A4ten-deutschland-small-scale-1.html (abgerufen 11.01.2018).
3 Dr. Andreas Müller: „Die Organisation der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in Deutschland“, 2013, unter: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/EMN/Studien/wp55-emn-organisation-und-aufnahme-asylbewerber.html (abgerufen am 16.01.2018).
4 „Nutzung von Nichtwohngebäuden zur Unterbringung und Wohnraumversorgung von Flüchtlingen“, 2017, Bonn, unter: http://d-nb.info/1135735158/34 (abgerufen am 16.01.2018).
5 Isabell Bauer: „Unterbringung von Flüchtlingen in deutschen Kommunen: Konfliktmediation und lokale Beteiligung“, 2017, unter: http://flucht-forschung-transfer.de/wp-content/uploads/2017/05/FFT_SoR-10_Bauer_Unterbringung_Konflikte-Mediation_25-07-2017.pdf (abgerufen am 14.01.2018).
6 „Publikationen“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, unter: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Publikationen/publikationen-node.html (abgerufen am 16.01.2018).
7 „IMIS-Beitrage“ des Institutes für Migration und interkulturelle Studien an der Universität Osnabrück, unter: https://www.imis.uni-osnabrueck.de/publikationen/imis_beitraege.html (abgerufen am 16.01.2018).
8 Sandra Wolf: „»Über die Wahrnehmung von und den Umgang mit obdachlosen Personen im öffentlichen Raum“, 2016, unter: http://www.kagw.de/fileadmin/user_upload/pdf/17-01-16-Vorstudie_final_ge%C3%A4ndert_Druck_Gro%C3%9F_Final.pdf (abgerufen am 17.01.2018).
9 Landesarbeitsgemeinschaft der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen: „Neue Wege bei Wohnungsnot und Obdachlosigkeit von Frauen“, Düsseldorf, 2005, unter: http://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/wohnungsnot-frauen.pdf (abgerufen am 16.01.2018).
10 Th. Jahn, M. Brönner: „Die SEEWOLF* -Studie - eine Zusammenfassung“, 2013, unter: https://www.mri.tum.de/sites/www.mri.tum.de/files/pressemeldungen/seewolf-studie_-_eine_zusammenfassung_0.pdf (abgerufen am 12.12.2017).
11 Projektgruppe Migration der BAGW: „Hilfen für Migrantinnen und Migranten in Wohnungsnot und sozialen Schwierigkeiten Grundsatzpositionen der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.“, 2013, unter: http://www.bagw.de/media/doc/POS_13_Position_Migration.pdf (abgerufen am 16.01.2018).
12 Cristina Martín Asensio: „Ein Jahr Basiskonto: Die Diskriminierung von Geflüchteten und Obdachlosen beim Zugang zum Konto ist nicht beendet. Ein Umsetzungsbericht“, 2017, unter: http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp- content/uploads/2017/12/171122_Ein_Jahr_Basiskonto_FINAL.01.pdf (abgerufen am 14.01.2018).
13 Prof. Dr. Naika Foroutan, Dr. Ulrike Hamann, Nihad El-Kayed, Susanna Jorek : „Berlin und Dresden Welchen Zugang haben Geflüchtete zum Wohnungsmarkt?“, 2017, unter: https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/Expertise_Fluechtlinge_Wohnungsmarkt.pdf (abgerufen am 12.01.2018).
14 Bundesministerium für Familie: „Zweiter Bericht über die Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements in der Bundesrepublik Deutschland“, 2017, unter: https://www.bmfsfj.de/blob/115658/1080633f687d3f9c462a0432401c09d7/zweiter-engagementbericht---bundestagsdrucksache-data.pdf (abgerufen am 12.01.2018), S.352.
15 Süddeutsche Zeitung: „Wenn Obdachlose und Flüchtlinge um Wohnraum konkurrieren“, 2016, unter: http://www.sueddeutsche.de/politik/sozialwohnungen-wenn-obdachlose-und-fluechtlinge-um-wohnraum-konkurrieren-1.2929139#redirectedFromLandingpage (abgerufen am 13.01.2018).
16 TAZ: „Debatte Obdachlosigkeit - die falsche Fährte“, 2017, unter: http://www.sueddeutsche.de/politik/sozialwohnungen-wenn-obdachlose-und-fluechtlinge-um-wohnraum-konkurrieren-1.2929139#redirectedFromLandingpage (abgerufen am 15.01.2018).
17 MDR: „Leerstehende Asylunterkünfte für Obdachlose?“, 2017, unter: https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/hmp-asylunterkuenfte-fuer-obdachlose100.html (abgerufen am 12.01.2018).
18 Berliner Morgenpost: „Wie Berliner Bezirke Flüchtlinge obdachlos machen“, 2017, unter: https://www.morgenpost.de/berlin/article209922997/Wie-Berliner-Bezirke-Fluechtlinge-obdachlos-machen.html (abgerufen am 13.01.2018).
19 Süddeutsche Zeitung: „Vom Asylbewerber zum Obdachlosen“, 2017, unter: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/unterbringung-vom-asylbewerber-zum-obdachlosen-1.3062905 (abgerufen am 12.01.2018).
20 Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland e.V.: „Migrationsgeschichte in Deutschland“, unter: http://www.domid.org/de/migrationsgeschichte-deutschland (abgerufen am 19.01.2108)
21 „Asylum quarterly report“, First time asylum applicants and first instance decisions on asylum applications: third quarter 2017 (EU), Luxembourg. 2017, unter: http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Asylum_quarterly_report (abgerufen am 17.01.2017).
22 Bundeszentrale für olitische Bildung: „Rechtsgrundlagen – Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)“, 2008, unter: http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/56520/rechtsgrundlagen (abgerufen am 20.01.2018).
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24 Ministerium für Inneres und Sport: „Pressemitteilung Nr.: 056/2015“, 2015, unter: http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=873286&identifier=501c3ef29b378c075f31c7854ba5af2f (abgerufen am 19.01.2018)
25 Internationale Gesellschaft für Menschenrecht: „Hilfe für Obdachlose“, 2017, unter: https://www.igfm.de/www.igfm.de/hilfe-fuer-obdachlose/ (abgerufen am 19.01.2018).
26 Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.: „Notunterkunft für besonders schutzbedürftige Geflüchtete“, 2017, unter: https://www.caritas-berlin.de/spendenundhelfen/spenden/spendenprojekte/migranten-und-fluechtlinge/krankenstation-fuer-fluechtlinge (abgerufen am 19.01.2018).
27 Grundsatzpositionen der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.: „Hilfen für Migrantinnen und Migranten in Wohnungsnot und sozialen Schwierigkeiten“, Bielefeld, 2012, unter: http://www.bagw.de/media/doc/POS_13_Position_Migration.pdf (abgerufen am 10.01.2017).
28 Bundeszentrale für politische Bildung: „Das Schengener Abkommen“, 2008, unter: http://www.bpb.de/internationales/europa/europaeische-union/42910/grafik-schengen (abgerufen am 20.01.2018).
29 Die enthemmte Mitte Autoritäre und rechtsextreme Einstellung in Deutschland - Die Leipziger »Mitte«-Studie 2016, unter: https://www.boell.de/sites/default/files/buch_mitte_studie_uni_leipzig_2016.pdf?dimension1=division_demo (abgerufen am 27.01.2018)
30 Flüchtlinge in Not! Freiwillig obdachlos?, 24.01.2018, unter: http://www.taz.de/!112354/ (abgerufen am 28.01.2018)
31 Prekär und ungelöst - Die Situation der psychisch erkrankten Wohnungslosen – eine Übersicht, Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V., 05.05.2017, unter: https://www.dgvt.de/aktuell/details/article/prekar-und-ungelast1-die-situation-der-psychisch-erkrankten-wohnungslosen-a-eine-abersicht/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=2540&cHash=8a9b6947cc8cec0074f8d29eb4a52615 (abgerufen am 28.01.2018).
32 Arm gegen Ärmer – wie der Mangel an Wohnraum die Ärmsten spaltet, Timo Reuter, 16.11.2017, unter https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/arm-gegen-aermer (abgerufen am 28.10.2018).
33 Zahl der Wohnungslosen, Prognose 2018, Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V., 2017, unter http://www.bagw.de/de/themen/zahl_der_wohnungslosen/index.html (abgerufen am 28.01.2018).
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36 Syrien: 1 Million Flüchtlinge im Libanon, UNO-Flüchtlingshilfe, 2014, unter https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/news/syrien-1-million-fluechtlinge-im-libanon-200.html (abgerufen am 28.01.2018).
37 Koordinationsmodelle und Herausforderungen ehrenamtlicher - Flüchtlingshilfe in den Kommunen, Qualitative Studie des Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung, 2016, unter: http://www.miz.org/downloads/dokumente/876/20160810_Bertelsmann-Stiftung_Koordinationsmodelle_und_Herausforderungen_ehrenamtlicher_Fluechtlingshilfe_in_den_Kommunen.pdf (abgerufen am 28.1.2018).
38 Engagement im Quartier, Artikel zur Studie, 2015, unter: https://www.bpb.de/apuz/203548/engagement-im-quartier#footnode2-2 (abgerufen am 28.01.2018).
39 Interaktion und Kommunikation zwischen Polizei und Migranten – ein Thema in der Polizeiausbildung?, Anke Sauerbaum, Institut für Ethnologie, Universität Tübingen, 2004, unter: http://www.polizei-newsletter.de/documents/Sauerbaum_Migrationsforschung_Polizei.pdf (abgerufen am 28.01.2018).
40 Interkulturelle Orientierung einer Kommune als Organisationsentwicklung, Heinrich Böll Stiftung, 2005, unter: https://heimatkunde.boell.de/2005/11/18/interkulturelle-orientierung-einer-kommune-als-organisationsentwicklung (abgerufen am 28.01.2018).
- Citar trabajo
- Ralf Dounz-Weigt (Autor), 2017, Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in einer ostdeutschen Großstadt. Fluchtmigration und Obdachlosenhilfe im Spannungsfeld sozialer Arbeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/901659
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