In dieser Hausarbeit werde ich mich der Frage widmen, ob der Glaube in der Zeit der Hexenverfolgung Vernunft verhinderte, da aus heutiger Sicht die Geschehnisse bar jeder Vernunft gewesen zu sein scheinen und der Aberglaube ein so fester Bestandteil des alltäglichen Lebens war. Das Mittelalter soll hinsichtlich Glauben und Vernunft untersucht werden, ebenso wie die frühe Neuzeit. Diese Beleuchtung soll deutlich machen, wie sich der Begriff von Vernunft im Mittelalter von dem heutigen unterscheidet. Friedrich von Spee war für mich in der gesamten Chronik der Hexenverfolgung ein erster Lichtblick der Vernunft. Es fällt häufig schwer, mit unserem heutigen Wissen, andere Zeiten und Ansichten zu betrachten, in denen Begriffe wie Menschenrechte, Würde des Menschen noch keine so alltägliche Rolle spielten, bzw. gar nicht bekannt waren. Mir fiel es schwer, zu akzeptieren, dass Spee trotz rationaler Gedanken trotzdem an Hexen zu glauben schien, was für mich heute ein absoluter Widerspruch sein würde. Darum war ich angespornt, diese zunächst unvereinbar scheinenden Sichtweisen zu hinterfragen und näher zu beleuchten.
Die Literatursuche verlief insofern schwer, da es mir kaum gelang, Texte zu finden, die sich damit beschäftigten, wie die Menschen damals ihren Glauben betrachteten und warum sie ihn nicht hinterfragten. Wer hätte im Mittelalter schon darüber geschrieben – zumal es wahrscheinlich kaum jemand tat, der dann zufällig auch noch schreiben konnte. Viele Schlussfolgerungen zog ich daher selbst. Allerdings hatte ich mit Spees Werk einen guten Start gefunden, das grobe Hintergrundwissen zur Hexenverfolgung wurde exzellent bei Schormann dargestellt. Das Buch von den Herausgebern Flasch und Jeck enthielt jedoch die meisten für mich nützlichen Informationen und Denkanstöße. Mit Absicht gehe ich nicht auf das Ordensleben der Jesuiten ein. Glauben tat damals jeder, denken auch. Ich bin daher zu dem Schluss gekommen, dass ich auf eine spezielle Beleuchtung des Jesuitenordens verzichten könne, was sich im Verlauf der Arbeit zeigen wird. Die Cautio Criminalis wurde 1631 in Rinteln veröffentlicht. Es gilt als sicher, dass in dieser ersten Auflage der Verfasser als anonym betitelt wurde, was sich in späteren Auflagen dann änderte. Nicht sicher jedoch scheinen die Umstände der Veröffentlichung.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I. Die Quelle: Friedrich von Spee: Cautio Criminalis, 1. Frage: Ob es wirklich Hexen, Zauberinnen oder Unholde gibt?
II. Vernunft und Glaube im Mittelalter und der frühen Neuzeit
II. – 1. Mittelalter
II. – 2. Frühe Neuzeit
II. – 3. Vernunft und Glauben in den Hexenprozessen
II. – 4. Glaube und Vernunft bei Friedrich von Spee
Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Einleitung
In dieser Hausarbeit werde ich mich der Frage widmen, ob der Glaube in der Zeit der Hexenverfolgung Vernunft verhinderte, da aus heutiger Sicht die Geschehnisse bar jeder Vernunft gewesen zu sein scheinen und der Aberglaube ein so fester Bestandteil des alltäglichen Lebens war. Das Mittelalter soll hinsichtlich Glauben und Vernunft untersucht werden, ebenso wie die frühe Neuzeit. Diese Beleuchtung soll deutlich machen, wie sich der Begriff von Vernunft im Mittelalter von dem heutigen unterscheidet. Friedrich von Spee war für mich in der gesamten Chronik der Hexenverfolgung ein erster Lichtblick der Vernunft. Es fällt häufig schwer, mit unserem heutigen Wissen, andere Zeiten und Ansichten zu betrachten, in denen Begriffe wie Menschenrechte, Würde des Menschen noch keine so alltägliche Rolle spielten, bzw. gar nicht bekannt waren. Mir fiel es schwer, zu akzeptieren, dass Spee trotz rationaler Gedanken trotzdem an Hexen zu glauben schien, was für mich heute ein absoluter Widerspruch sein würde. Darum war ich angespornt, diese zunächst unvereinbar scheinenden Sichtweisen zu hinterfragen und näher zu beleuchten.
Die Literatursuche verlief insofern schwer, da es mir kaum gelang, Texte zu finden, die sich damit beschäftigten, wie die Menschen damals ihren Glauben betrachteten und warum sie ihn nicht hinterfragten. Wer hätte im Mittelalter schon darüber geschrieben – zumal es wahrscheinlich kaum jemand tat, der dann zufällig auch noch schreiben konnte. Viele Schlussfolgerungen zog ich daher selbst. Allerdings hatte ich mit Spees Werk einen guten Start gefunden, das grobe Hintergrundwissen zur Hexenverfolgung wurde exzellent bei Schormann dargestellt. Das Buch von den Herausgebern Flasch und Jeck enthielt jedoch die meisten für mich nützlichen Informationen und Denkanstöße. Mit Absicht gehe ich nicht auf das Ordensleben der Jesuiten ein. Glauben tat damals jeder, denken auch. Ich bin daher zu dem Schluss gekommen, dass ich auf eine spezielle Beleuchtung des Jesuitenordens verzichten könne, was sich im Verlauf der Arbeit zeigen wird.
I. Die Quelle: Friedrich von Spee: Cautio Criminalis, 1. Frage: Ob es wirklich Hexen, Zauberinnen oder Unholde gibt?
Die Cautio Criminalis wurde 1631 in Rinteln veröffentlicht. Es gilt als sicher, dass in dieser ersten Auflage der Verfasser als anonym betitelt wurde, was sich in späteren Auflagen dann änderte. Nicht sicher jedoch scheinen die Umstände der Veröffentlichung[1]. Offensichtlich hatte nicht Spee selbst das Manuskript in den Druck gegeben, sondern ein weiterer Anonymus, der sich im Nachwort der ersten Auflage dazu bekannte, das von jemandem entliehene Manuskript ohne dessen Wissen drucken gelassen zu haben.[2]
Friedrich von Spee war ein Jesuit und wurde zu Missions- oder Lehreinsätzen in verschiede Orte wie Trier, Köln oder Paderborn geschickt, in denen er entweder als Zuschauer bei Hexenprozessen oder als Beichtvater und Begleiter der angeklagten Frauen und Männer einen guten Einblick in die Praxis des rechtlichen Vorgehens bekam.
Die von mir gewählte Frage des Traktats ist ein recht gutes Beispiel für die Gesamtaussage der Cautio Criminalis, denn so, wie Spee bei der Beantwortung dieser Frage verfährt, verfährt er bei den folgenden Fragen ebenfalls. Auch seine Sichtweise wird deutlich und lässt einen Schluss auf die Aussage des Gesamtwerks zu. Er beantwortet die Frage, ob es Hexen, Zauberer und Unholde gäbe, mit einem „Ja“, das er mit einer Aufzählung von Autoren, die diese These stützen, stärkt. Nichtsdestotrotz vertritt der im Folgenden die Meinung, dass all jene, die in der Vergangenheit einem Hexenprozess mit vorangegangener Folter und abschließender Hinrichtung zum Opfer fielen, unschuldig gewesen seien. Er beschreibt, dass er sich ein genaues Bild in den Kerkern verschaffen konnte und dass seine Vernunft ihm diese Schlussfolgerung gebiete.
Hauptsächliche Stütze seiner Forderung, die Hexenprozesse einzustellen, war die Sinnlosigkeit der Folter zur Wahrheitsfindung oder Lügenerkennung. Dies begründete er in vielen anderen Fragen der Cautio Criminalis durch logische Schlussfolgerungen, wie zum Beispiel, dass man nach einer durch Folter erpressten Aussage schwerlich wissen kann, ob man dem Gepeinigten Lüge oder Wahrheit abgepresst hat oder dass es sowohl Menschen gibt, die aus Angst vor Folter die Wahrheit von sich geben, als auch solche Menschen, die, um der Folter zu entgehen, trotz Unschuld lügen.[3]
[...]
[1] Friedrich von Spee: Cautio Criminalis oder Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse, nach der Übersetzung von J.-F. Ritter 1939, München 1982, S.1f
[2] Gerhard Schormann: Hexenprozesse in Deutschland, Göttingen 1981, S. 37
[3] Friedrich von Spee: Cautio Criminalis, S. 123f
- Citation du texte
- Valeria Buttero (Auteur), 2005, Die Vereinbarkeit von Vernunft und Glaube im Mittelalter und der frühen Neuzeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90033
-
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X.