Zahlreiche bewusste Bilanzmanipulationen bzw. Manipulationsvorwürfe wurden gerade in jüngster Zeit publik, wie z. B. in dem in dieser Arbeit betrachteten Fall der Firma Comroad AG.
Rückblickend gesehen weiß man, dass Wirtschaftskriminalität existiert, seitdem es Handel und Warenverkehr gibt. Dies ist ein ernsthaftes Problem in unserer Gesellschaft, da es vor dem Hintergrund wachsender Globalisierung und durch die zunehmende Komplexität der Geschäftsabläufe kaum möglich ist, diese Kriminalität zu kontrollieren. Daraus resultiert dann eine Zunahme der Wirtschaftsstraftaten, wie z. B. Bilanzmanipulationen.
Diese Arbeit befasst sich inhaltlich vorrangig mit einer Materie, die sowohl von wissenschaftlicher als auch von praktischer Relevanz ist. Denn durch die zahlreichen Bilanzmanipulationen führen diese für die betroffenen Akteure, also diejenigen, die dadurch ihr Geld an der Börse verlieren, zu erheblichen Vermögensschäden, was ein ernsthaftes Problem darstellt. Weiterhin beeinträchtigen Bilanzmanipulationen das Funktionieren der Kapitalmärkte. Zum Teil können die Abschlussprüfer durch ihre Kontrolltätigkeiten einen Ansatzpunkt zur Vermeidung bzw. zur Aufdeckung betrügerischer Manipulationen aufzeigen. Jedoch ist das Vertrauen in die Wirtschaftsprüfer bedingt durch die zahlreichen Bilanzmanipulationen in jüngster Zeit verlorengegangen, somit wurde der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer in der Öffentlichkeit negativ beeinträchtigt.
Ziel der Arbeit wird es sein, die Ursachen der Bilanzmanipulationen zu analysieren und deren Hintergründe näher darzustellen.
Im Rahmen dieser Arbeit wird zunächst einmal der Begriff Bilanzdelikte definiert und die dazugehörigen Eigenschaften näher erläutert. Im darauf folgenden Kapitel werden die Ursachen von Bilanzfälschungen analysiert. Hauptaugenmerk dieser Arbeit ist der Bilanzskandal der Firma Comroad AG. Hier wird dargelegt, wie die Firma vorgegangen ist und wie ihre Bilanzmanipulation schließlich aufgedeckt wurde. Anschließend folgt die Darstellung des Urteils des Landgerichtes München I im November 2002. Die Ergebnisse der Arbeit und deren kritische Betrachtung sind Gegenstand des Schlusskapitels.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Ziel der Arbeit
1.2 Methodischer Aufbau
2 Bilanzdelikte
2.1 Definition
2.2 Arten von Bilanzdelikten
3 Bilanzdelikte und deren Auswirkungen auf Rechnungslegung und Abschlussprüfung
3.1 Motive
3.2 Dolose Handlungen
3.3 Gesetze
3.3.1 KonTraG
3.3.2 BilReG
3.3.3 BilKoG
3.3.4 GoB
3.4 Gesetzesverstöße im Unternehmensbereich
4 Bilanzskandal der Firma Comroad
4.1 Firmenhistorie
4.1.1 Geschäftsgebiete
4.1.2 Beteiligungen
4.1.3 Länder
4.2 Darstellung
4.3 Gerichtliche Konsequenzen
5 Kritische Würdigung
6 Literaturverzeichnis
7 Internetquellen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Fraud-Triangle
Abbildung 2: Mögliche Gesetzesverstöße im Unternehmensbereich
Abbildung 3: Bilanzbetrug bei Comroad
1 Einleitung
Zahlreiche bewusste Bilanzmanipulationen bzw. Manipulationsvorwürfe wurden gerade in jüngster Zeit publik, wie z. B. in dem in dieser Arbeit betrachteten Fall der Firma Comroad AG.
Rückblickend gesehen weiß man, dass Wirtschaftskriminalität existiert, seitdem es Handel und Warenverkehr gibt. Dies ist ein ernsthaftes Problem in unserer Gesellschaft, da es vor dem Hintergrund wachsender Globalisierung und durch die zunehmende Komplexität der Geschäftsabläufe kaum möglich ist, diese Kriminalität zu kontrollieren. Daraus resultiert dann eine Zunahme der Wirtschaftsstraftaten, wie z. B. Bilanzmanipulationen.[1]
1.1 Problemstellung und Ziel der Arbeit
Diese Arbeit befasst sich inhaltlich vorrangig mit einer Materie, die sowohl von wissenschaftlicher als auch von praktischer Relevanz ist. Denn durch die zahlreichen Bilanzmanipulationen führen diese für die betroffenen Akteure, also diejenigen, die dadurch ihr Geld an der Börse verlieren, zu erheblichen Vermögensschäden, was ein ernsthaftes Problem darstellt. Weiterhin beeinträchtigen Bilanzmanipulationen das Funktionieren der Kapitalmärkte. Zum Teil können die Abschlussprüfer durch ihre Kontrolltätigkeiten einen Ansatzpunkt zur Vermeidung bzw. zur Aufdeckung betrügerischer Manipulationen aufzeigen. Jedoch ist das Vertrauen in die Wirtschaftsprüfer bedingt durch die zahlreichen Bilanzmanipulationen in jüngster Zeit verlorengegangen, somit wurde der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer in der Öffentlichkeit negativ beeinträchtigt.
Ziel der Arbeit wird es sein, die Ursachen der Bilanzmanipulationen zu analysieren und deren Hintergründe näher darzustellen.
1.2 Methodischer Aufbau
Im Rahmen dieser Arbeit wird zunächst einmal der Begriff Bilanzdelikte definiert und die dazugehörigen Eigenschaften näher erläutert. Im darauf folgenden Kapitel werden die Ursachen von Bilanzfälschungen analysiert. Hauptaugenmerk dieser Arbeit ist der Bilanzskandal der Firma Comroad AG. Hier wird dargelegt, wie die Firma vorgegangen ist und wie ihre Bilanzmanipulation schließlich aufgedeckt wurde. Anschließend folgt die Darstellung des Urteils des Landgerichtes München I im November 2002. Die Ergebnisse der Arbeit und deren kritische Betrachtung sind Gegenstand des Schlusskapitels.
2 Bilanzdelikte
2.1 Definition
Jeden vorsätzlichen Verstoß gegen das Prinzip der Bilanzklarheit und -wahrheit mit dem Ziel, demjenigen, der Verantwortung gegenüber der Bilanz abzulegen hat, die wirtschaftlichen Verhältnisse aus einer anderen Perspektive vorzutäuschen als es der Wirklichkeit entspricht, versteht Le Coutre unter Bilanzdelikten. Dieser Definition aus dem Jahre 1949, die eher betriebswirtschaftlich als juristisch definiert ist, soll hier gefolgt werden.[2]
Le Coutre war ein deutscher Betriebswirtschaftler und Bilanztheoretiker, der 1965 in Meersburg verstarb.[3]
Neben der „korrekten Bilanz" erkannte Le Coutre bereits 1926 in seiner „Praxis der Bilanzkritik" verschiedene Bilanztypen und teilte diesen jeweils individuelle, menschliche Attribute zu. Dazu zählen die folgenden:
- Die naive Bilanz, die an der „Missdeutung des Wertes einzelner Posten" zu erkennen ist.
- Die saloppe Bilanz, welche an den nicht „genauen Bezeichnungen" sichtbar ist.
- Die verschlossene Bilanz, die als Gegenteil zur „offenherzigen Bilanz" bezeichnet wird.
- Die tendenziöse Bilanz, die an ihrer „einseitigen Ausrichtung" feststellbar ist.
- Die bösartige Bilanz, welche sofort an der greifenden Verschleierung und an das Deliktische grenzende Charakterliche der Bilanz erkennbar ist.
Im nächsten Abschnitt wird auf weitere Untergliederungen näher eingegangen.
2.2 Arten von Bilanzdelikten
Wie Bilanzdelikte das Jahresergebnis eines Unternehmens beeinflussen, danach können sie differenziert und gleichzeitig zwischen erfolgsneutrale sowie erfolgswirksame Bilanzdelikte unterschieden werden.[4] Zum Beispiel werden erfolgsneutrale Bilanzdelikte als Darstellungsfälschung und erfolgswirksame Bilanzdelikte als Ergebnisfälschung bezeichnet.
Zu den Darstellungsfälschungen zählen:
a) unberechtigte Gruppenbildungen,
b) Falschbenennungen sowie
c) unberechtigte Saldierungen und Unterlassung notwendiger Saldierungen.[5]
Zu a) Die genaue Zusammensetzung ist nicht mehr erkennbar, da mehrere Bilanzposten, die eigentlich einzeln auszuweisen wären, zu einem Posten zusammengefasst werden.
Zu b) In der GuV und in der Bilanz wird ein Posten unter einer Bezeichnung ausgewiesen, die dem Charakter des Postens in keiner Weise Rechnung trägt und somit für die Jahresabschlussadressaten irreführend ist.
Zu c) Diese führen zu einer willkürlichen Verkürzung oder Aufblähung einzelner Bilanzposten bzw. der Bilanzsumme, verändern aber nicht das Jahresergebnis.[6]
Zu den erfolgswirksamen Ergebnisfälschungen zählen:
a) Bewertungsdelikte,
b) Nicht-Bilanzieren von Bilanzposten sowie
c) Einstellen von nicht vorhandenen Posten in die Bilanz.[7]
Zu a) Bewusste Unterdotierung von Rückstellungen oder unterlassene außerplanmäßige Abschreibungen; hierzu gehören sowohl Über- als auch Unterbewertungen von Bilanzposten.
Zu b) Hier werden aktivierungspflichtige Aktiva oder passivierungspflichtige Passiva nicht vollständig erfasst.
Zu c) Entweder imaginäre Aktiva oder imaginäre Passiva werden hier bilanziert („Luftbuchungen").[8]
3 Bilanzdelikte und deren Auswirkungen auf Rechnungslegung und Abschlussprüfung
3.1 Motive
Wenn Unternehmensleitungen den Jahresabschluss des Unternehmens nicht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften aufstellen, sondern das Unternehmen besser oder auch schlechter als der Realität entsprechend darstellen, gibt es dafür verschiedene Motive.
Für die Darstellung eines betrügerisch erhöhten Unternehmensergebnisses lassen sich zwei Hauptgruppen von Motiven vermuten:
1. Eine Ursache für diese Manipulation kann die persönliche Bereicherungsabsicht des Managements sein.
2. Außerdem kann durch positive Darstellung der Unternehmenslage das Management dringend benötigte Liquidität in Form von Fremd- oder Eigenkapital einfacher und günstiger erhalten, da das Risiko einer Investition in das Unternehmen aus externer Sicht geringer erscheint.
Drei Hauptmotive sprechen für die bewusste schlechte Darstellung der Unternehmenslage:
1. Durch ein möglichst niedriges Ergebnis die Ertragsteuerzahlungen tendenziell gering ausfallen zu lassen, kann im Interesse der Unternehmung liegen.
2. Bei einem niedrigen ausgewiesenen Gewinn kann zusätzlich die Verhandlungsposition des Unternehmens mit Geschäftspartnern verbessert werden, weil diesen Geschäftspartnern signalisiert wird, dass das Unternehmen nicht ungewöhnlich hohe Gewinne verbuchen kann.
3. Auch persönliche Bereichungsabsichten des Managements können hinter einer bewusst schlechten Darstellung der Unternehmung stehen, wenn sich zum Beispiel die Unternehmensleitung dazu entschließt, im Falle eines ohnehin schlechten, d. h. typischerweise negativen, Jahresergebnisses, Aufwendungen so weit wie möglich vorzuziehen und Erträge – wenn es möglich ist – in spätere Perioden zu verschieben. Das Ziel in diesem Fall ist es, dass in einem Jahr, in dem die Unternehmensleitung ohnehin nicht in den Genuss von Prämien oder Boni gekommen wäre, das Jahresergebnis nochmals zu verschlechtern. Dadurch wird erreicht, dass das Ergebnis im Folgejahr im Umkehrschluss besser als tatsächlich korrekt ausgewiesen wird. Auch ein psychologischer Effekt ist neben diesem direkten Effekt der Verbesserung der Jahresüberschusses in Folgejahren nicht zu vernachlässigen: Die Steigerung des sehr schlechten Ergebnisses des Vorjahres zu den in den Folgejahren erzielten Gewinnen erscheint aus Sicht der Aktionäre des Unternehmens und anderer Dritter beeindruckender als ein relativ konstanter Jahresüberschuss über mehrere Jahre hinweg. Als „taking a bath" wird dieses Phänomen der Vorverlagerung von Aufwendungen in wirtschaftlich schlechte Jahre, um unbelastet in die Zukunft zu gehen, auch bezeichnet.[9]
3.2 Dolose Handlungen
Als dolose Handlungen werden unter juristischen Aspekten strafrechtlich relevante Tatbestände wie Diebstahl, Betrug und Untreue, Unterschlagung sowie Urkundenfälschung bezeichnet.
Zum Zeitpunkt des Delikts muss sich jeder Mitarbeiter, der eine dolose Handlung begehen will, im Klaren darüber sein, dass er dann gegen ein Gesetz und/oder gegen interne Regelungen verstößt. Der Täter muss vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig die durch sein Verhalten ausgelösten Konsequenzen, wie einen Schaden für das Unternehmen oder auch an Dritten, in Kauf genommen haben.[10]
Große Schäden für Unternehmen entstehen durch dolose Handlungen.[11] Hierdurch gehen den deutschen Unternehmen, Behörden und Verwaltungen jährlich mehrere Milliarden Euro verloren, wobei die Taten durch Mitarbeiter, den Eigentümer oder Dritte begannen werden.[12]
Donald R. Cressey war ein Schüler von Edwin Sutherland und hat im Jahre 1940 ein einfaches und vor allem eindrucksvolles Modell skizziert. Diese Entwicklung hat aufgrund seiner Praktikabilität weite Verbreitung gefunden. Das so genannte „Fraud-Triangle" oder auch Kriminalitäts-Risiko-Modell wird in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Fraud-Triangle[13]
Wenn alle drei Faktoren gleichzeitig erfüllt sind, tritt somit laut Cressey ein Bilanzdelikt im Unternehmen auf. Zum einen muss der Mitarbeiter bzw. der Täter eine Gelegenheit zur Tat haben, zum anderen muss er eine Motivation für diese Tat erkennen. Dann muss er die Tat im Nachgang vor sich selbst rechtfertigen können, das bedeutet, dass der Täter das schlechte Gewissen neutralisiert.[14]
Der Faktor Gelegenheit ist hier am einfachsten zu beeinflussen.[15] Der Lehrsatz, der in der Forschung wie auch im Volksmund gilt, "Gelegenheit macht Diebe" trifft nicht immer zu. Denn schließlich wird leicht übersehen, dass Gelegenheiten zuerst bewusst gesehen werden müssen, um sie dann für Delikte zu nutzen.[16]
Zusätzlich zum Fraud-Triangle gibt es auf der anderen Seite auch das Top Management Fraud. Hier werden Delikte von Mitarbeitern der Geschäftsleitung getätigt. Aufgrund ihrer Hierarchiestufe können sie erhebliche Schäden für das Unternehmen bewirken. Sie sind gleichzeitig in der Lage, aufgrund ihrer Machtposition und der damit verbundenen Verfügungsgewalt die internen Kontrollen des Unternehmens abzuschalten bzw. sie zu umgehen.[17]
[...]
[1] Vgl. Peemöller / Hofmann (2005), S. 22
[2] Vgl. Peemöller / Hofmann (2005), S. 21
[3] Vgl. o. V. (2007), abrufbar unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Le_Coutre, zuletzt am 31.8.2007
[4] Vgl. Peemöller / Hofmannn (2005), S. 21
[5] Vgl. Sell (1999), S. 17
[6] Vgl. Peemöller / Hofmann (2005), S. 22
[7] Vgl. Sell (1999), S. 17
[8] Vgl. Peemöller / Hofmann (2005), S. 22
[9] Vgl. Terlinde (2005), S. 12
[10] Vgl. Deling (2005), abrufbar unter: http://www.revision-online.com/assets/artikel/eigen/Dolose_Handlungen.pdf, zuletzt am 19.9.2007
[11] Vgl. Sell (1999), S. 21
[12] Vgl. Deling (2005), abrufbar unter: http://www.revision-online.com/assets/artikel/eigen/Dolose_Handlungen.pdf, zuletzt am 19.9.2007
[13] Vgl. http://www.kpmg.de/library/pdf/060626_Studie_2006_Wirtschaftskriminalitaet_de.pdf,
[14] Vgl. John (2006), abrufbar unter: http://www.kpmg.de/library/pdf/060626_Studie_2006_Wirtschaftskriminalitaet_de.pdf, S. 22, zuletzt am 17.09.2007
[15] Vgl. John / Benz (2006), S. 11
[16] Vgl. Bussmann (2004), S. 20
[17] Vgl. Peemöller / Hofmann (2005), S. 27
- Citation du texte
- Shara Pourmir (Auteur), 2007, Der Bilanzskandal bei Comroad, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89781
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