Das Urheberrecht - Intension und Begriffe
Diese Arbeit soll einen kleinen Überblick über das Film-Urheberrecht geben, was seinerseits nur als ein Teilgebiet des theoretischen Filmrechts aufgefasst werden kann. Ein Filmrecht als solches existiert nicht. Dies ist problematisch, denn gerade im Urheberrecht nimmt der Film eine Sonderstellung ein, wegen seiner rasch wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung, seinen zahlreichen gestalterischen Möglichkeiten aufgrund der Technikentwicklung und dem großen Kreis der schöpferisch Tätigen . Die Frage der Urheberschaft an Filmwerken ist demnach nicht so eindeutig zu beantworten, wie bei anderen Werken. Das Film-Urheberrecht regelt die Frage einer angemessenen Beteiligung von Urhebern und ausübenden Künstlern. Diese Frage ist durch neu entstehende Verwertungsarten ständigem Wandel unterlegen .
Das Urheberrecht (allgemein) hat die Intention, die Urheber von Werken verschiedenster Art und deren Erben zu schützen. Diese Werke müssen "persönliche geistige Schöpfungen" sein (§2 Abs.2 UrhG). Es schützt das geistige Eigentum gleichberechtigt neben dem Patentrecht sowie dem Markenrecht. Einerseits beinhaltet es den Schutz des Urhebers vor wirtschaftlicher Ausbeutung und andererseits den Schutz des Urheber-Persönlichkeitsrechts . Der Schutz dauert bis maximal 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers an (§64 UrhG). Das Urheberrecht ist also vererblich, übertragbar sind aber lediglich die Verwertungsrechte, das Urheber-Persönlichkeitsrecht verbleibt stets beim Urheber bzw. im postmortalen Falle bei seinen Erben. Nach Erlischen des Urheberrechts wird das betreffende Werk gemeinfrei. Der Gesetzgeber hat damit das Ideal von der schöpferischen Gesellschaft umgesetzt und nicht zuletzt wurde der Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit des Art.5 III GG Rechnung getragen.
Auf erläuternde Ausführungen zu Urheber und Werk, Urheber-Persönlichkeitsrecht, Verwertungsrechten, Leistungsschutzrechten und Schranken des Urheberrechts wird vom Autor aufgrund der Seitenzahlbegrenzung verzichtet.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung : Das Urheberrecht — Intension und Begriffe
- B. Das Filmwerk im Urheberrecht
- I. Die Entstehung des Filmwerkes und das Urheberrecht
- 1. Miturheberschaft und Entstehung eines Werkes
- 2. Der Filmwerksbegriff
- 3. Urheberschaft am Filmwerk
- II. Das Innenverhältnis der Urheber u. Leistungsschutzberechtigten
- 1. Das Verhältnis der Urheber selbstständiger Werke
- 2. Das Verhältnis der Urheber benutzter Werke zu den Filmurhebern
- 3. Das Innenverhältnis der Filmurheber
- 4. Der persönlichkeitsrechtliche Teil der Miturheberrechtsgemeinschaft
- I. Die Entstehung des Filmwerkes und das Urheberrecht
- C. Die Beteiligung von Urhebern und ausübenden Künstlern durch filmrelevante gesetzliche Vergütungsanspruche
- I. Die Vermiet- und Verleihabgabe
- II. Die Leerkassetten- und Geräteabgabe «541 UrhG)
- D. Zivilrechtliche Verwertung von Filmen
- I. Herstellungsvertrag
- II. Filmverwertungsvertrag
- III. Filmvorführungsvertrag
- E. Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit bietet einen Überblick über das Urheberrecht im Kontext von Filmwerken und beleuchtet die Frage der angemessenen Beteiligung von Urhebern und ausübenden Künstlern an der Verwertung von Filmen.
- Die Entstehung des Filmwerks und die Miturheberschaft
- Der Filmwerksbegriff und seine Abgrenzung von anderen Werken
- Die Urheberschaft an Filmwerken und die Rolle verschiedener Beteiligter
- Das Innenverhältnis der Urheber und Leistungsschutzberechtigten
- Filmrelevante gesetzliche Vergütungsansprüche für Urheber und ausübende Künstler
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt das Urheberrecht im Allgemeinen vor und erläutert seine Intention, Urheber und deren Erben zu schützen. Sie beleuchtet die Bedeutung des Filmwerks im Urheberrecht und die Frage der Urheberschaft an Filmwerken, die durch die Vielzahl der Beteiligten und die ständige Weiterentwicklung der Technik komplex ist.
Kapitel B befasst sich mit dem Filmwerk im Urheberrecht. Es geht zunächst auf die Entstehung des Filmwerks und die Miturheberschaft ein, wobei die Abgrenzung von Mehrurheberschaft und Werkverbindung erläutert wird. Der Filmwerksbegriff wird definiert und von Lautbildern abgegrenzt.
Die Frage der Urheberschaft am Filmwerk wird im dritten Unterkapitel behandelt. Es werden die verschiedenen am Film beteiligten Personen und ihre schöpferischen Beiträge analysiert, um zu ermitteln, wer als Urheber anzusehen ist.
Im zweiten Teil des Kapitels werden die Beziehungen zwischen den Urhebern und Leistungsschutzberechtigten näher betrachtet. Es werden die Verhältnisse zwischen Urhebern selbstständiger Werke, Urhebern benutzter Werke und Filmurhebern sowie das Innenverhältnis der Filmurheber analysiert.
Das Kapitel C behandelt die Beteiligung von Urhebern und ausübenden Künstlern durch filmrelevante gesetzliche Vergütungsansprüche. Es werden die Vermiet- und Verleihabgabe sowie die Leerkassetten- und Geräteabgabe erläutert.
Kapitel D befasst sich kurz mit der zivilrechtlichen Verwertung von Filmen und erläutert die wichtigsten Verträge: Herstellungsvertrag, Filmverwertungsvertrag und Filmvorführungsvertrag.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Filmurheberrecht, Miturheberschaft, Filmwerksbegriff, Urheberschaft an Filmwerken, Leistungsschutzrechte, Vergütungsansprüche, Vermiet- und Verleihabgabe, Leerkassetten- und Geräteabgabe, zivilrechtliche Verwertung von Filmen und Filmverträge.
- Arbeit zitieren
- Markus Kudernatsch (Autor:in), 2001, Die Frage nach der Urheberschaft an Filmwerken, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8974
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