Das 12., bzw. 13. Jahrhundert stellte in großen Teilen des deutschen Reiches die Blütezeit des Ministerialenstandes dar. Zahlreiche der bedeutenden Ministerialengeschlechtern gewannen derart an politischer, militärischer oder verwaltungstechnischer Bedeutung, dass sich aus ihnen im Laufe der Zeit der Stand des niederen Adels entwickelte. Diese Arbeit soll die genauen Gründe des Aufstiegs der Ministerialen näher beleuchten. Hierbei sollen die Entwicklung der Rechte der Ministerialen ebenso wie die entscheidenden Faktoren des Aufstiegs dargestellt und untersucht werden. Ebenso soll die Frage behandelt werden, ob einer dieser Faktoren als der herausragende identifiziert werden kann.
Bei dieser Fragestellung ergeben sich jedoch zwei hauptsächliche Schwierigkeiten. Zunächst sei der Aspekt der regionalen Unterschiede hinsichtlich des Aufstrebens der Dienstmannen genannt. Die Tatsache, dass jeder einzelne Dienstherr im Reich das Recht hatte, sein Dienstmannenrecht selbst zu bestimmen, erschwert natürlich die Vergleichbarkeit der Vorgänge in einem überregionalen Rahmen. Auf die Mannigfaltigkeit der Rechte weist schon Eike von Repgow im Sachsenspiegel hin: "Nu ne latet uch nicht wunderen, dat dit buk so luttel seget denstlude rechte; went it is so manichvolt, dat is neman to ende komen ne kann."
Hinzu kommen zeitliche Unterschiede in der Entwicklung des Status der Ministerialen, die sich zum Teil natürlich aus den regional differierenden Dienstmannenrechten erklären lassen.
Es ist deswegen von besonderer Wichtigkeit, das Ziel dieser Arbeit klar zu formulieren. Diese Arbeit soll sich lediglich auf die thematische Herausarbeitung der Faktoren für den Aufstieg der Ministerialen beschränken. Der Aspekt der zeitlichen Einordnung der Vorgänge und Änderungen, die zum Emporsteigen des Standes der Ministerialen beigetragen haben, wird also hier weitgehend vernachlässigt. Vielmehr sollen die Gründe für den Aufstieg unabhängig von der zeitlichen Einbettung herausgearbeitet werden. Da die Faktoren überregional durchaus ähnlich waren, sich aber lediglich zu unterschiedlichen Zeitpunkten ereigneten, erscheint mir diese Vorgehensweise legitim.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Profil der Ministerialen – Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Faktoren des Aufstiegsprozesses
- Hof- und Verwaltungsdienst
- Eintritt Freier in die Ministerialität
- Entwicklung von Besitz und Lehen
- Der Kriegsdienst
- Eherecht und Eheverhältnisse
- Fazit
- Literaturverzeichnis
- Quellenverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht den Aufstieg der Ministerialität im deutschen Reich im 12. und 13. Jahrhundert. Sie analysiert die Faktoren, die zu diesem Aufstieg führten und betrachtet die Entwicklung der Rechte und Pflichten der Ministerialen.
- Die Entwicklung der Rechte der Ministerialen
- Die entscheidenden Faktoren des Aufstiegs
- Die Unterschiede in der Entwicklung des Status der Ministerialen in verschiedenen Regionen
- Die unterschiedlichen Dienstherren der Ministerialen (weltlich, kirchlich, Reichsministeriale)
- Die Gemeinsamkeiten im Aufstiegsprozess der Ministerialen trotz regionaler Unterschiede
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Das 12. und 13. Jahrhundert waren die Blütezeit der Ministerialität. Die Arbeit soll die Gründe für den Aufstieg der Ministerialen und die Entwicklung ihrer Rechte untersuchen, wobei der Fokus auf den Vergleich verschiedener Regionen und Dienstherren liegt.
- Profil der Ministerialen - Aufgaben, Rechte und Pflichten: Die Arbeit stellt die verschiedenen Wege in die Ministerialität (durch Geburt oder Berufung) und das breite Aufgabenspektrum der Ministerialen vor.
Schlüsselwörter
Ministerialität, Aufstiegsprozess, Rechte und Pflichten, Faktoren des Aufstiegs, regionaler Unterschied, Dienstherren, Reichsministeriale, Hof- und Verwaltungsdienst, Besitz und Lehen, Kriegsdienst, Eherecht und Eheverhältnisse.
- Quote paper
- Stephan Scheeder (Author), 2002, Der Aufstiegsprozess der Ministerialität, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8971