Die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen ist – unter anderem – ein wesentliches Ziel des im Januar 2004 in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Maßnahme war die Einführung neuer Formen der Selbstbeteiligung. So wurde durch die Praxisgebühr zum ersten Mal in Deutschland ein finanzieller Beitrag aller gesetzlich versicherten Bürger für den Zugang zu ambulanten ärztlichen Leistungen gefordert.
Die Einführung dieser Abgabe hat einen weit reichenden Einfluss auf eine Vielzahl von betroffenen Menschen und Institutionen. Diese alle in den Fokus der Betrachtung zu rücken, würde den Umfang dieser Arbeit bei weitem sprengen. Daher sollen die Auswirkungen insbesondere auf die Ärzte, die Krankenkassen und die Patienten genauer untersucht werden.
Die Kassen profitieren von den Gebühren und die Patienten werden zum ersten Mal an den Kosten beteiligt. Doch welche Effekte hat die Praxisgebühr auf die Leistungserbringer im System? Schwerpunkt dieser Arbeit ist es, die Auswirkungen der Gebühr auf die Ärzte und die Patienten zu zeigen. Das Gesundheitssystem in Deutschland ist sehr komplex und stark verwoben. Eine einschneidende Änderung, wie die Einführung der Praxisgebühr, führt an vielen Stellen sowohl zu Chancen als auch zu Problemen.
Durch die Einführung der Praxisgebühr wurden die behandelnden Ärzte vor Neuerungen und neuen Herausforderungen gestellt.
Es gilt zu analysieren, ob die, für eine Finanzierung einer Arztpraxis so wichtigen Patienten ausbleiben oder nicht.
Die durchschnittliche Zahl der Arztkontakte der Versicherten ist in Deutschland im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Dies nahm sich die Regierung im Jahre 2003 zum Anlass, ambulante Arztbesuche zu reduzieren, und die Selbstbehandlung von Bagatellerkrankungen zu fördern. Bis zu diesem Zeitpunkt, bestand für die Patienten keinerlei Anreiz sich kostenbewusst zu verhalten. Um nun Bagatellerkrankungen zu reduzieren, wurde durch die Einführung der Praxisgebühr, eine finanzielle Hürde für den Patienten geschaffen.
Jedoch sind solche Maßnahmen umstritten, da nur schwer nachgewiesen werden kann, ob notwendige oder nicht notwendige Arztbesuche unterbleiben.
Im Grunde nach wäre davon auszugehen, dass bei schwerwiegenden Erkrankungen wie
z. B. Krankenhausaufenthalt oder Notfall, eine sehr geringe Nachfrageelastizität bestehen würde.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Effekte der Praxisgebühr auf die Ärzte
2.1 Auswirkungen auf die Anzahl der Behandlungsfälle
2.1.1 Gesetzliche Zielsetzung und Problematik
2.1.2 Hausarztbindung, Überweisung und Fallzahlenschwund
2.2 Finanzielle Auswirkungen
3 Effekte der Praxisgebühr auf die Versicherten
3.1 Verhalten der Versicherten nach Einführung der Praxisgebühr
3.2 Sozialer Aspekt
3.3 Entrichtung der Praxisgebühr und Befreiungsmöglichkeiten
4 Fazit
Anlage
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Diagnosenrückgang bei 20 - 39 jährigen Patienten über alle Arztgruppen im Einführungsjahr der Praxisgebühr 2004 im Vergleich zu 2003 in Prozent
Abbildung 2: Überweisungsanteil bei Ärzten im Jahr der Einführung der Praxisgebühr im Vergleich zu 2003
Abbildung 3: Zeitaufwand für Verwaltung bei einem gesamten zeitlichen Aufwand von 110 Minuten
Abbildung 4: Vermeiden von Arztbesuchen nach Gesundheitszustand in Prozent
Abbildung 5: Anteile von Befragten, die Arztbesuche aufgeschoben, vermieden oder zusätzlich gemacht haben
Abbildung 6: Entwicklung der Zahl der Praxiskontakte nach Altersgruppen
Abbildung 7: Entwicklung der Praxiskontakte nach Einkommensgruppen in Prozent
Abbildung 8: Entwicklung der Zahl der Praxiskontakte nach Sozialschicht in Prozent
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Entwicklung der Fallzahlen 2003-2004
Tabelle 2: Entwicklung Fallzahlen nach Patientenaltersgruppen
Tabelle 3: Rechenbeispiel zur Belastungsgrenze (eigene Darstellung)
Tabelle 4: Sozialschichtmessung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen ist – unter anderem – ein wesentliches Ziel des im Januar 2004 in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Maßnahme war die Einführung neuer Formen der Selbstbeteiligung. So wurde durch die Praxisgebühr zum ersten Mal in Deutschland ein finanzieller Beitrag aller gesetzlich versicherten Bürger für den Zugang zu ambulanten ärztlichen Leistungen gefordert.
Die Einführung dieser Abgabe hat einen weit reichenden Einfluss auf eine Vielzahl von betroffenen Menschen und Institutionen. Diese alle in den Fokus der Betrachtung zu rücken, würde den Umfang dieser Arbeit bei weitem sprengen. Daher sollen die Auswirkungen insbesondere auf die Ärzte, die Krankenkassen und die Patienten genauer untersucht werden.
Die Kassen profitieren von den Gebühren und die Patienten werden zum ersten Mal an den Kosten beteiligt. Doch welche Effekte hat die Praxisgebühr auf die Leistungserbringer im System? Schwerpunkt dieser Arbeit ist es, die Auswirkungen der Gebühr auf die Ärzte und die Patienten zu zeigen. Das Gesundheitssystem in Deutschland ist sehr komplex und stark verwoben. Eine einschneidende Änderung, wie die Einführung der Praxisgebühr, führt an vielen Stellen sowohl zu Chancen als auch zu Problemen.
2 Effekte der Praxisgebühr auf die Ärzte
Durch die Einführung der Praxisgebühr wurden die behandelnden Ärzte vor Neuerungen und neuen Herausforderungen gestellt.
2.1 Auswirkungen auf die Anzahl der Behandlungsfälle
Es gilt zu analysieren, ob die, für eine Finanzierung einer Arztpraxis so wichtigen Patienten ausbleiben oder nicht.
2.1.1 Gesetzliche Zielsetzung und Problematik
Die durchschnittliche Zahl der Arztkontakte der Versicherten ist in Deutschland - im internationalen Vergleich - überdurchschnittlich hoch.[1] Dies nahm sich die Regierung im Jahre 2003 zum Anlass, ambulante Arztbesuche zu reduzieren, und die Selbstbehandlung von Bagatellerkrankungen zu fördern. Bis zu diesem Zeitpunkt, bestand für die Patienten keinerlei Anreiz sich kostenbewusst zu verhalten. Um nun Bagatellerkrankungen zu reduzieren, wurde durch die Einführung der Praxisgebühr, eine finanzielle Hürde für den Patienten geschaffen.
Jedoch sind solche Maßnahmen umstritten, da nur schwer nachgewiesen werden kann, ob notwendige oder nicht notwendige Arztbesuche unterbleiben.
Im Grunde nach wäre davon auszugehen, dass bei schwerwiegenden Erkrankungen wie
z. B. Krankenhausaufenthalt oder Notfall, eine sehr geringe Nachfrageelastizität bestehen würde. Doch nach einer Stichprobenanalyse wurde bei den 20 – 39 jährigen Patienten ein Rückgang von wichtigen sowie auch unwichtigen Diagnosen festgestellt.[2]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Diagnosenrückgang bei 20 - 39 jährigen Patienten über alle Arztgruppen im Einführungsjahr der Praxisgebühr 2004 im Vergleich zu 2003 in Prozent[3]
Folglich kann eine klare Steuerungswirkung nicht attestiert werden. So zeigen kassen-ärztliche Abrechnungsdaten auch bei Vorsorgeuntersuchungen und bei Behandlungen von Kindern und Jugendlichen deutlich zurückgehende Zahlen, obwohl diese beiden Bereiche von Zuzahlungen ausgenommen sind[4]. Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass nicht nur die „unwichtigen“ Erkrankungen bzw. Behandlungen rückläufig sind.
2.1.2 Hausarztbindung, Überweisung und Fallzahlenschwund
Neun von zehn Patienten geben an, einen Allgemeinarzt oder Internisten als Hausarzt zu haben.[5] Lediglich bei Versicherten unter 30 Jahren liegen die Angaben leicht unter dem Durchschnitt.[6] Diese Hausarztbindung soll in Deutschland weiterhin so gefestigt bleiben und die Praxisgebühr will genau diese Bindung haben.
Die Stellung des Hausarztes wird weiterhin gefestigt und man spricht ihm auch die Steuerungsrolle im Gesundheitssystem zu. Dadurch soll das Ärztehopping[7] weitgehend unterbunden werden, denn dies verursachte nach Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns hochgerechnet auf das Bundesgebiet im Jahr 2002 Mehrkosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro.[8]
Eine Betrachtung der Arztkontakte (ohne Zahnarztbesuche) zeigt einen hohen Anteil an Hausarztkontakten. Im ersten Quartal 2005 waren 41,7% der Patienten ausschließlich beim Hausarzt, und fast jeder zweite Versicherte (46,1%) hat erst seinen Hausarzt und anschließend Fachärzte aufgesucht. Deutlich zeigt sich, dass der Anteil der Patienten, die ausschließlich Fachärzte in Anspruch nahmen, gering ist.[9]
[...]
[1] Vgl. SVR – Sachverständigenrat zur: 20 Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Punkte für mehr Beschäftigung. Jahresgutachten, S. 237
[2] Vgl. Dr. Brenner, Steuert die Praxisgebühr in die richtige Richtung? S.19
[3] Stichprobenanalyse auf Basis des ZI-ADT-Panels Nordrhein mit ca. 1,8 Mio. Behandlungsfällen in 2004
[4] Vgl. Gesundheitsmonitor 2005, Zwischen Steuerungswirkung und Sozialverträglichkeit, S. 12
[5] Vgl. WIdO, Praxisgebühr stärkt den Hausarzt, 26.07.2005
[6] Vgl. WIdO Monitor 2/2005, Das Inanspruchnahmeverhalten d. Versicherten nach Einführung der Praxisgebühr, S.4
[7] Ärztehopping bezeichnet die Inanspruchnahme von mehreren Ärzten der gleichen Fachgruppe ohne Überweisung durch einen Hausarzt, was aus Sicht der Krankenkassen unnötig und unerwünscht ist.
[8] Vgl. http://www.aerztezeitung.de/docs/2003/07/24/137a0501.asp
[9] Vgl. WIdO Monitor 2/2005, Das Inanspruchnahmeverhalten d. Versicherten nach Einführung der Praxisgebühr, S.4
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