Bereits in den Römischen Verträgen wurde die Freizügigkeit des Personenverkehrs als eine der „4 Freiheiten“, die im Bereich der europäischen Gemeinschaftspolitik verwirklicht werden sollte, bestimmt.
Die Umsetzung sollte jedoch viele Jahre eine unrealistische Vision bleiben. Dieser Arbeit soll den schwierigen und langen Weg aufzeigen, den es brauchte zum dem was wir heute als selbstverständlichen Teil unser Freizügigkeit verstehen.
Dafür wird die Entwicklung in den 1980er Jahren aufzeigt werden, angefangen mit der Einheitlichen Europäischen Akte, die den Weg für dieses Zusammenwachsen eröffnete, aber durch die es trotzdem zunächst trotzdem keine weitere Entwicklung auf diesem Gebiet gelang. Über das Saarbrückener Abkommen zu Schengen I und später Schengen II, den Vertrag von Amsterdam soll die Geschichte des Abkommens bis zum heutigen Stand genauer darstellt werden.
Im zweiten Teil werden dann die Inhalte und Ziele des Schengener Abkommen und deren Umsetzung genauer erläutert und abschließend auf einige Sonderregelungen eingegangen, die bestimmte Länder betreffen bzw. in Ausnahmesituationen möglich sind.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Entstehungsgeschichte
2.1 Die einheitliche Europäische Akte
2.2 Das Saarbrückener Abkommen
2.3 Das Schengener Übereinkommen 1985
2.4 Das Schengener Durchführungsübereinkommen 1990
2.5 Beitritte der anderen Mitgliedstaaten
2.6 Island und Norwegen
2.7 Der Vertrag von Amsterdam
2.8 Die neuen Mitgliedstaaten der EU
3 Inhalte und Ziele
3.1 Abschaffung der Binnengrenzkontrollen und freier Personenverkehr
3.2 Grenzübergreifende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz
3.3 Verstärkte Kontrollen an den Außengrenzen
3.4 Vereinheitlichung der Asylverfahren und gemeinsame Visa- und Aufenthaltspolitik
4 Ausnahmeregelungen
4.1 Allgemeines Aussetzen
4.2 Großbritannien und Irland
4.3 Dänemark
4.4 Beziehungen zu Andorra, Liechtenstein und San Marino
5 Schweiz
6 Zusammenfassung
7 Abkürzungsverzeichnis
8 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Bereits in den Römischen Verträgen wurde die Freizügigkeit des Personenverkehrs als eine der „4 Freiheiten“, die im Bereich der europäischen Gemeinschaftspolitik verwirklicht werden sollte, bestimmt.[1]
Die Umsetzung sollte jedoch viele Jahre eine unrealistische Vision bleiben. Dieser Arbeit soll den schwierigen und langen Weg aufzeigen, den es brauchte zum dem was wir heute als selbstverständlichen Teil unser Freizügigkeit verstehen.
Dafür wird die Entwicklung in den 1980er Jahren aufzeigt werden, angefangen mit der Einheitlichen Europäischen Akte, die den Weg für dieses Zusammenwachsen eröffnete, aber durch die es trotzdem zunächst trotzdem keine weitere Entwicklung auf diesem Gebiet gelang. Über das Saarbrückener Abkommen zu Schengen I und später Schengen II, den Vertrag von Amsterdam soll die Geschichte des Abkommens bis zum heutigen Stand genauer darstellt werden.
Im zweiten Teil werden dann die Inhalte und Ziele des Schengener Abkommen und deren Umsetzung genauer erläutert und abschließend auf einige Sonderregelungen eingegangen, die bestimmte Länder betreffen bzw. in Ausnahmesituationen möglich sind.
2 Entstehungsgeschichte
2.1 Die einheitliche Europäische Akte
Bereits im Dezember 1974 wurde auf dem Treffen der Staats- und Regierungschefs der EG-Mitgliedsstaaten in Paris die Idee einer "Passunion" geboren. Die Überlegung der Passunion verbindet sich der Wegfall der Grenzkontrollen.
Dort wurden die Gemeinschaftsorgane dazu aufgefordert die Schaffung einer solchen zu prüfen. Als Grundgedanke hierhinter verbirgt sich auch das die Angleichung der nationalen Pässe die Stärkung eines Gemeinschaftsgefühls stärken würde.[2]
Durch zwei Ministerratsbeschlüsse vom 23. 6. 1981 und 30.6. 1982 vereinbarten die Mitgliedstaaten bis 1985 die äußere Form der Reisepässe zu vereinheitlichen.
Am 25./26. Juni 1984, auf dem Gipfeltreffen in Fontainebleau verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs acht Texte, die die Römischen Verträge modifizierten und einen weiteren zur politischen Zusammenarbeit. Zusammengefasst ergaben sie die Einheitliche Europäische Akte (im Folgenden kurz: EEA), die den Weg für eine Fortentwicklung der europäischen Integration frei gab.[3]
Wichtigste Punkte der EEA sind die Festlegung auf die Errichtung einer Europäischen Union, die Verwirklichung eines von allen Behinderungen freien Binnenmarkts und eine dazu notwendige und unumgängliche Verbesserung der Entscheidungsstruktur der EG.
In Artikel 14 wurde dem Vertrag der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden kurz: EGV) durch die EEA als Ziel die Beseitigung der Grenzkontrollen verankert,[4] welches bis spätestens Ende 1992 in der Gemeinschaft zu verwirklichen ist.
Der Europäische Rat setze außerdem einen Ad-hoc-Ausschuss, auch bekannt als "Adonnino Ausschuss", ein, der Maßnahmen prüfen sollte, wie erreicht werden könnte, dass die Polizei- und Zollformalitäten an den innergemeinschaftlichen Grenzen im Personenverkehr möglichst schnell entfallen.
In den beiden Berichten dieses Ausschusses benannte er zum einen kurzfristig zu verwirklichende Maßnahmen, wie etwa eine Erleichterung der Grenzkontrollen oder eine Verbesserung der Freizügigkeits- und Aufenthaltsbedingungen und auf der anderen Seite auch längerfristige Ziele. Zu denen zählten unter anderem die besonderen Bürgerrechte, Kultur und Kommunikation, Jugend und Erziehung, sowie die Stärkung der Identität der Gemeinschaft.[5]
Für die Abschaffung der Personenkontrollen in der gesamten Gemeinschaft war ein einstimmiger Beschluss des Rates erforderlich, der jedoch aufgrund der Absage Großbritannien und Dänemark nicht zustande kam.[6]
2.2 Das Saarbrückener Abkommen
Der erste konkrete Schritt zur Abschaffung der Personenkontrollen wurde 1984 von Deutschland und Frankreich realisiert. Am 13. Juli 1984 schlossen sie durch das Saarbrückener Abkommen, wo sie miteinander vereinbarten den zwischenstaatlichen Reiseverkehr zu erleichtern.
Als weiterer Schritt wurde am 11. Dezember 1984 ein Übereinkommen zur Beschränkung der Grenzhemmnisse im Güterkraftverkehr zwischen den Verkehrsministern Deutschland und der Benelux-Staaten abgeschlossen. Einen Tag später erklärten sich Belgien, die Niederlande und Luxemburg im Benelux-Manifest bereit, sich dem Inhalt des Saarbrückner Abkommens anzuschließen.[7]
2.3 Das Schengener Übereinkommen 1985
Nach dem Vorbild des Saarbrückener Abkommens unterzeichnen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande 14. Juni 1985 das Schengener Übereinkommen (benannt nach dem Ort der Unterzeichnung: Schengen in Luxemburg) über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Binnengrenzen und deren Verlagerung an die Außengrenzen.[8]
In den Jahren nach 1985 wurde deutlich, dass die Schengen-Staaten die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Begleitmaßnahmen weit unterschätzt hatten, da diese auch die Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit, die Aufstellung einheitlicher Regelungen für die Einreise und die Kontrolle an den Außengrenzen, Angleichungen in der Visapolitik sowie gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogenhandels umfassten. Notwendig war dazu eine verbesserte Zusammenarbeit der Justizbehörden in Strafsachen, bei der Auslieferung von Strafverdächtigen und der illegalen Einreise und auch die Einrichtung eines gemeinsamen EDV-gestützten Fahndungs- und Informationssystems. Daher konnte das Abkommen bis 1990 noch nicht in Kraft gesetzt werden.[9]
2.4 Das Schengener Durchführungsübereinkommen 1990
Im Jahr 1990 ist dann ein Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Abkommens beschlossen worden. Daher wird auch von Schengen I, also dem Schengener Abkommen von 1985 und Schengen II, das Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 (im Folgenden kurz SDÜ) gesprochen.[10]
Um Freiheit und Sicherheit miteinander in Einklang zu bringen, wurden ergänzend zur Freizügigkeit so genannte Ausgleichsmaßnahmen eingeführt, um die Koordinierung zwischen den Polizei-, Zoll- und Justizbehörden zu verbessern und die oben genannten notwendigen Maßnahmen umzusetzen.
Dazu wurde ein Informationssystem, das Schengener Informationssystem (SIS), eingerichtet, womit personenbezogene Daten sowie Daten über gesuchte Gegenstände ausgetauscht werden können (siehe 3.2.)[11]
Das SDÜ trat am 01.09.1993 in Kraft, die praktische Anwendung seiner Einzelbestimmungen erfolgte jedoch ab dem 26.03.1995 nachdem die erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen wie z.B. der Einrichtung von Datenbanken und der dafür erforderlichen Datenschutzbehörden geschaffen wurden.[12]
[...]
[1] Vgl. Brunn: Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Stuttgart 2002, S. 285
[2] Vgl. Oppermann:Europarecht, München 1991, S. 567
[3] Vgl. Brunn, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Stuttgart 2002, S. 243-244
[4] Vgl. Bieber, Epiney, Haag: Die Europäische Union, Baden-Baden 2006 S. 338
[5] Vgl. Magiera, S. in: Das Europa der Bürger in einer Gemeinschaft ohne Binnengrenzen, Magiera, S. (Hrsg.), Baden-Baden 1990, S. 15
[6] Vgl. Brunn, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Stuttgart 2002, S. 285
[7] Vgl. Republik Österreich Parlamentsdirektion: http://www.parlinkom.gv.at/portal/page?_pageid=607,78626&_dad=portal&_schema=PORTAL
[8] Vgl. europa einfach e.V.: http://www.europa-digital.de/inside/impressum.shtml
[9] Vgl. Brunn, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Stuttgart 2002, S. 286
[10] Vgl. Herdegen: Europarecht, München 2005, S. 308
[11] Vgl. Europäische Gemeinschaften 1995-2007: http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l33020.htm
[12] Vgl. Auswärtiges Amt: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Schengen.html
- Quote paper
- Lena Hedemann (Author), 2007, Schengen. Der Weg zum freien Personenverkehr in Europa, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89301
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.