Sperrklauseln gelten in Verhältniswahlsystem als wichtiges Korrektiv, das die Zersplitterung von Parlamenten verhindert und dadurch deren Arbeitsfähigkeit gewährleistet. Die Fünf-Prozent-Hürde ist seit Gründung der Bundesrepublik - wenn auch in unterschiedlicher Ausgestaltung - Bestandteil des Wahlrechts. Der Einfluss solcher Sperrklauseln auf das politische System ist vielfach diskutiert worden. Grundlegend für die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Instanzen zu diesem Thema (allerdings nicht nur dazu) ist die Entscheidung 5. April 1952 (BverfGE 1, 208).
In dieser Arbeit soll es um die Frage gehen, welchen Einfluss diese Entscheidung auf die Wahlgesetzgebung hatte. Es handelt sich dabei um die erste Entscheidung des Gerichts zu der Problematik der Sperrklausel. In diesem frühen Urteil stellte der Zweite Senat erstmals Überlegungen zur Verfassungsmäßigkeit von Sperrklauseln und Grundmandatsklauseln an, die die Grundlage für die weiteren Entscheidungen bildeten.
Ich will zunächst die Ausgangslage für die Entscheidung, das Landeswahlgesetz von Schleswig-Holstein von 1951, und die Klage des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) darstellen. Anschließend soll die Argumentation des Gerichts aufgezeigt und analysiert werden. Im letzten Schritt soll dann die Entwicklung der Bundeswahlgesetzgebung von 1949 bis 1990 nachgezeichnet werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Ausgangslage und Klage des SSW
- Argumentation des Gerichts
- Analyse der Entscheidung des Gerichts
- Sperrklausel und Grundmandatsklausel in der Wahlgesetzgebung der Bundesrepublik
- Bundeswahlgesetz 1949
- Bundeswahlgesetz 1953
- Bundeswahlgesetz 1956
- Bundeswahlgesetz 1990
- Fazit und Ausblick
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht den Einfluss der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. April 1952 auf die Wahlgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Entscheidung, die erstmals die Verfassungsmäßigkeit von Sperrklauseln und Grundmandatsklauseln im Verhältniswahlrecht thematisierte, gilt als wegweisend für die weitere Entwicklung des Wahlrechts in Deutschland. Die Arbeit beleuchtet die Ausgangslage der Entscheidung, die Argumentation des Gerichts und die Entwicklung der Wahlgesetzgebung von 1949 bis 1990.
- Die Verfassungsmäßigkeit von Sperrklauseln im Verhältniswahlrecht
- Die Entwicklung der Wahlgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland
- Der Einfluss der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf die Wahlgesetzgebung
- Die Bedeutung der Grundtypenlehre für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
- Die Bedeutung des Verhältnisausgleichs für die Funktionsfähigkeit des Parlaments
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Thematik der Arbeit vor und erläutert die Bedeutung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. April 1952 für die Wahlgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland. Das Kapitel „Ausgangslage und Klage des SSW" beschreibt die Situation in Schleswig-Holstein, die zur Verfassungsklage des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) führte. Das Kapitel „Argumentation des Gerichts" analysiert die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung. Das Kapitel „Analyse der Entscheidung des Gerichts" beschäftigt sich mit der Bedeutung der Entscheidung für die weitere Entwicklung des Wahlrechts. Das Kapitel „Sperrklausel und Grundmandatsklausel in der Wahlgesetzgebung der Bundesrepublik" zeichnet die Entwicklung der Wahlgesetzgebung von 1949 bis 1990 nach und untersucht den Einfluss der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf die einzelnen Wahlgesetze.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. April 1952, die Sperrklausel, das Verhältniswahlrecht, das Grundmandat, die Wahlgesetzgebung, die Grundtypenlehre, die Funktionsfähigkeit des Parlaments und die Entwicklung des Wahlrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Die Arbeit beleuchtet den Einfluss der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf die Wahlgesetzgebung und die Bedeutung der Grundtypenlehre für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
- Arbeit zitieren
- Sebastian Knoppik (Autor:in), 2002, Die Entscheidung des Bundesverfasssungsgerichtes vom 5. April 1952 (Fünf-Prozent-Hürde), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8920
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