Unter Grundherrschaft versteht die Mehrheit der Historiker heutzutage "eine Grundform mittelalterlicher Herrschaft (…), welche von der Verfügung über Grund und Boden ausgeht und die auf diesem Boden ansässigen Personen herrschaftlich erfasst" . Dieser Definition liegt die Annahme zugrunde, dass es sich bei der Grundherrschaft nicht um einen "Zustand freiwilliger Arbeitsteilung" handelte, sondern vielmehr um ein "Herrschafts- und Machtverhältnis".
Dieses System der Landleihe umfasst wirtschaftliche und soziale Faktoren, die ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis zwischen Grundherrn und Grundholden begründen. Grundvoraussetzung dafür ist der Landbesitz und die Vergabe des Nutzungsrechts an diesem Land. "Als Gegenleistung für die Nutzung von Grund und Boden schulden die damit Beliehenen ihrem Grundherrn Abgaben und vielfach auch Dienstleistungen".
Diese Hausarbeit soll sich mit der Frage beschäftigen, ob sich aus dem Landbesitz Herrschaftsrechte ableiten lassen und in wieweit diese willkürlich von dem Grundherrn ausgenutzt werden konnten, oder ob nicht das genossenschaftliche Element in der frühmittelalterlichen Grundherrschaft so stark ausgeprägt war, dass "für Herrschaft kein Raum war" .
Es soll näher untersucht werden, ob dem Grundherrn ein Ermessensspielraum bei der Ausübung von Herrschaft und bei der Festlegung der Abgaben bzw. bei der Setzung von Recht im Allgemeinen blieb, oder ob sich diese Einflussnahme im Gewohnheitsrecht auflöste und somit Herrschaft bzw. deren Missbrauch verhinderte.
Dazu soll zunächst näher auf das System der frühmittelalterlichen Grundherrschaft und insbesondere auf die Definition des darin enthaltenen Begriffes der Herrschaft eingegangen werden, um die daraus gewonnenen Ergebnisse anschließend anhand des Hofrechts Bischof Burchards von Worms als zeitgenössischer normativer Quelle zu überprüfen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung, Fragestellung, Quellen
- Herrschaft und Recht in der Grundherrschaft
- Das System der frühmittelalterlichen Grundherrschaft
- Herrschaft und Gewohnheitsrecht
- Hofrecht des Bischofs Burchard von Worms
- Fazit
- Literaturverzeichnis
- Quellen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit untersucht die Beziehung zwischen Herrschaft und Recht in der frühmittelalterlichen Grundherrschaft. Sie befasst sich mit der Frage, ob sich aus dem Landbesitz Herrschaftsrechte ableiten lassen und inwieweit diese willkürlich vom Grundherrn ausgeübt werden konnten. Die Arbeit analysiert das System der frühmittelalterlichen Grundherrschaft, insbesondere die Definition von Herrschaft in diesem Kontext, und untersucht das Hofrecht des Bischofs Burchard von Worms als zeitgenössische Quelle.
- Die Rolle des Landbesitzes in der Ausübung von Herrschaft
- Das Verhältnis von Herrschaft und Gewohnheitsrecht
- Die Bedeutung von Schutz und Schirm in der Grundherrschaft
- Die Machtposition des Grundherrn und die Einschränkungen durch das Gewohnheitsrecht
- Die Rolle des Hofrechts des Bischofs Burchard von Worms als normativer Quelle
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Fragestellung der Hausarbeit vor und erläutert den Begriff der Grundherrschaft sowie die Forschungsliteratur zu diesem Thema.
Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit dem System der frühmittelalterlichen Grundherrschaft. Es analysiert das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis zwischen Grundherrn und Grundholden, insbesondere die Rechte und Pflichten der Grundholden, die durch die Bodenleihe entstanden sind.
Das dritte Kapitel widmet sich der Frage, wie Herrschaft und Gewohnheitsrecht in der Grundherrschaft zusammenhingen. Es diskutiert verschiedene Theorien zur Entstehung von Herrschaft, insbesondere die Rolle des Landbesitzes und die Bedeutung von Schutz und Schirm.
Das vierte Kapitel untersucht das Hofrecht des Bischofs Burchard von Worms als Beispiel für die normativen Eingriffe in das Gewohnheitsrecht. Es analysiert die Ziele und Inhalte des Hofrechts und seine Bedeutung für die Einschränkung von Willkür in der Ausübung von Herrschaft.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die frühmittelalterliche Grundherrschaft, Herrschaft und Recht, Landbesitz, Gewohnheitsrecht, Schutz und Schirm, Hofrecht, Bischof Burchard von Worms, Lex Familiae Wormatiensis Ecclesiae, und die Beziehung zwischen Herrschaft und Gewohnheit.
- Citation du texte
- Daniel Quadbeck (Auteur), 2002, Herrschaft und Recht in der frühmittelalterlichen Grundherrschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8919
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