1. Einleitung
Seit dem 01. Januar 1999 ist die Europäische Währungsunion (EWU) Realität. Inzwischen gibt es für 13 Länder der Europäischen Union (EU), darunter auch Deutschland, nur noch eine gemeinsame Währung: den Euro. Die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) wurde von den Mitgliedstaaten im Vertrag von Maastricht vom 02. Februar 1992 gelegt. Bis dahin hatten Diskussionen über die Einführung einer einheitlichen europäischen Währung in einem gemeinsamen Binnenmarkt ohne Grenzen zu keinen Konsequenzen geführt. In diesem Zusammenhang beschränkten sich sowohl der Werner-Bericht aus dem Jahre 1970 als auch der Delors-Bericht aus dem Jahre 1989 auf die Forderung nach einem parallelen Vorgehen der Mitgliedstaaten in Fragen der Wirtschafts- und Währungspolitik. Das zu Beginn der siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts eingeführte System fester, jedoch veränderbarer Wechselkurse war ebenso eine Vorstufe einer gemeinsamen europäischen Währung wie das Ende der siebziger Jahre im vorigen Jahrhundert gegründete Europäische Währungssystem (EWS) mit der Währung ECU. Erst der Zusammenbruch des sozialistischen Wirtschaftssystems im Jahre 1989 und die Wiedervereinigung Deutschlands gab nach Expertenansicht „ [ … ] in der damaligen einmaligen historischen Umbruchsituation den entscheidenden Anstoß zur Schaffung der EWWU mit einer einheitlichen europäischen Währung, dem Euro, und der Errichtung einer Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt in einem System Europäischer Zentralbanken (ESZB) [ … ].“ Mit der Einführung des Euro in Deutschland gab es vielfältige Herausforderungen. Diese betrafen unter anderem die Vorbereitung, den Bankensektor oder auch die technische Einführung.
Das Ziel der vorliegenden Untersuchung besteht darin, den Ablauf der Währungsumstellung in einem Überblick vorzustellen sowie ausgewählte Aspekte der Bargeldumstellung im Bankensektor zu präsentieren.
Im folgenden Abschnitt konzentrieren sich die Ausführungen auf den Ablauf der Währungsumstellung.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ablauf der Währungsumstellung
2.1. Vorbereitung der EWU
2.1.1. Festlegung der Teilnehmerländer der EWU
2.1.2. Errichtung der Europäischen Zentralbank
2.2. Übergangsphase zur Euro-Einführung und Abschluss zur EWU
3. Die Euro-Bargeldumstellung
3.1. Produktionsplan für die Erstausstattung mit Euro-Bargeld
3.2. Umstellungsszenario
4. Schlussbetrachtung
Bibliographie
1. Einleitung
Seit dem 01. Januar 1999 ist die Europäische Währungsunion (EWU) Realität. Inzwischen gibt es für 13 Länder der Europäischen Union (EU), darunter auch Deutschland, nur noch eine gemeinsame Währung: den Euro.[1] Die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) wurde von den Mitgliedstaaten im Vertrag von Maastricht vom 02. Februar 1992 gelegt. Bis dahin hatten Diskussionen über die Einführung einer einheitlichen europäischen Währung in einem gemeinsamen Binnenmarkt ohne Grenzen zu keinen Konsequenzen geführt.[2] In diesem Zusammenhang beschränkten sich sowohl der Werner-Bericht aus dem Jahre 1970 als auch der Delors-Bericht aus dem Jahre 1989 auf die Forderung nach einem parallelen Vorgehen der Mitgliedstaaten in Fragen der Wirtschafts- und Währungspolitik. Das zu Beginn der siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts eingeführte System fester, jedoch veränderbarer Wechselkurse war ebenso eine Vorstufe einer gemeinsamen europäischen Währung wie das Ende der siebziger Jahre im vorigen Jahrhundert gegründete Europäische Währungssystem (EWS) mit der Währung ECU. Erst der Zusammenbruch des sozialistischen Wirtschaftssystems im Jahre 1989 und die Wiedervereinigung Deutschlands gab nach Expertenansicht „ [ … ] in der damaligen einmaligen historischen Umbruchsituation den entscheidenden Anstoß zur Schaffung der EWWU mit einer einheitlichen europäischen Währung, dem Euro, und der Errichtung einer Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt in einem System Europäischer Zentralbanken (ESZB) [ … ].“[3] Mit der Einführung des Euro in Deutschland gab es vielfältige Herausforderungen. Diese betrafen unter anderem die Vorbereitung, den Bankensektor oder auch die technische Einführung.[4]
Das Ziel der vorliegenden Untersuchung besteht darin, den Ablauf der Währungsumstellung in einem Überblick vorzustellen sowie ausgewählte Aspekte der Bargeldumstellung im Bankensektor zu präsentieren.
Im folgenden Abschnitt konzentrieren sich die Ausführungen auf den Ablauf der Währungsumstellung.
2. Ablauf der Währungsumstellung
Den Ablauf zur Einführung des Euro verdeutlicht die nachstehende Abbildung. Einführend kann hierzu festgestellt werden, dass der Vertrag von Maastricht die EWU grundsätzlich regelt. Detaillierte Schritte über den Umstellungsablauf oder gar die Umstellungserfordernisse in Banken wurden jedoch in keiner Weise umfassend und abschließend vorgegeben. Der in der nachstehenden Abbildung gezeigte Ablauf wurde insbesondere auf dem EU-Gipfel in Madrid im Jahre 1995 bestimmt. Hier einigten sich die Regierungschefs auf den Zeitrahmen für den Eintritt in die Endphase der EWU (ab dem Jahre 1999). In Madrid wurden schließlich auch die technischen Rahmenbedingungen und die Währungsbezeichnung ‚Euro’ festgesetzt.[5]
Abbildung:
Übergangsszenario der Europäischen Union zur Euro-Einführung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Lemnitzer / Stein (2000), S. 4 sowie Deutsche Bundesbank (2000), S. 14.
Auf die Vorbereitung der EWU konzentrieren sich die weiteren Ausführungen.
2.1. Vorbereitung der EWU
Im Mai des Jahres 1998 erfolgte durch die Entscheidung des Rates der Staats- und Regierungschefs die Festlegung der Teilnehmerländer, welche zunächst elf EU-Mitgliedsstaaten umfasste. Darauf liegt der Schwerpunkt im folgenden Abschnitt.
2.1.1. Festlegung der Teilnehmerländer der EWU
Zunächst können als gegenwärtige offizielle Mitglieder der EWWU[6] angeführt werden: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien und Spanien.[7] Nach dieser Festlegung nehmen an der EWU jedoch deutlich mehr Länder seit ihrem Anstoß teil, als vermutet wurde. Beispielsweise hatten einige Staaten eine Währungsunion mit anderen Teilnehmern der Eurozone vereinbart und führten ebenfalls den Euro als gesetzliche Währung ein. Als Beispiele lassen sich die Währungsunionen zwischen Spanien und Andorra oder Italien, San Marino und dem Vatikanstadt anführen.[8] Die Grundlage für diese Festlegung stellt eine Untersuchung der Einhaltung der im Vertrag von Maastricht als qualifizierende Voraussetzung definierten Konvergenzkriterien.[9] Die Europäische Kommission und das europäische Währungsinstitut (EWI) legten hierzu Konvergenzberichte vor. Auf dieser Basis gab der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN-Rat)[10] eine Empfehlung ab. Die letztendliche Entscheidung über die Teilnehmerländer lag beim Rat der Staats- und Regierungschefs. Dadurch zeigt sich nach Ansicht von Lemnitzer / Stein 1998, „[dass] diese Entscheidung eine politische ist, die nicht allein durch volkswirtschaftliche Daten bestimmt wird.“[11]
[...]
[1] Vgl. dazu Europäische Zentralbank (2007), S. 1 ff.
[2] Vgl. Lemnitzer / Stein (2000), S. 3.
[3] Rehbein (1998), S. 95; vgl. zur EZB und ESZB etwa Heine / Herr (2004), S. 41 ff.
[4] Vgl. Europäische Zentralbank (EZB) (2002a), S. 13.
[5] Vgl. Wisdorf (1996), S. 12 sowie o. Verf. (1995), S. 17.
[6] Der Erhebungszeitpunkt lag im Mai 2007.
[7] Vgl. Europäische Zentralbank (2007), S. 1 ff.
[8] Vgl. Deutsche Bundesbank (2007),
URL: http://www.bundesbank.de/bargeld/bargeld_ muenzen_vatikan.php (Stand: Mai 2007).
[9] Die vier Konvergenzkriterien lauten Preisstabilität, Öffentliche Finanzen, Wechselkursstabilität und Langfristige Zinssätze, vgl. Lemnitzer / Stein (2000), S. 8; auch Rehbein (1998), S. 95 f. sowie Heine / Herr (2004), S. 208 und S. 210.
[10] Vgl. dazu Bundesministerium der Finanzen (BMF) (2007),
URL: http://eu2006.bmf.gv.at/de/DasFinanzministeriu_11/DerECOFINRat/_start.htm (Stand: Mai 2007).
[11] Lemnitzer / Stein (2000), S. 3.
- Citation du texte
- Mathias Kunze (Auteur), 2008, Die Einführung des Euro in der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89009
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