1. Einleitung
Im Rahmen der internationalen und europäischen Klimapolitik wurde eine Vielzahl von politischen Instrumenten eingeführt und in diesem Zusammenhang eine Klimapolitik in alle politischen Bereiche integriert. Dies betrifft insbesondere den Bereich Energie (erneuerbare Energien, Energieeffizienz etc.) und resultiert insbesondere aus der hohen Beeinträchtigung der Emissionen für die Gesellschaft, denn die Beeinträchtigungen verursachen Schadenskosten, welche in die Marktpreise nicht einkalkuliert werden können. Eine wesentliche Folgeerscheinung besteht darin, dass die Marktteilnehmer die Schädlichkeit ignorieren, somit ein Marktversagen eintritt und staatlicher Eingriff notwendig wird. Das wichtigste politische Instrument nimmt in diesem Rahmen der Emissionshandel ein und stellt analog ein wesentliches Instrument der Weltwirtschaft im Kontext zur Europäischen Union dar. Der vorliegende Beitrag charakterisiert nach Darstellungen von grundlegenden Aspekten des Emissionshandels den EU-Emissionshandel, präsentiert die Phasen des EU-Emissionshandels und stellt die Preisentwicklung der CO2 – Emissionsrechte im Kontext der CO2 – Reduktionen dar. Im Fortgang wird die Umsetzung des EU-Emissionshandels kritisch erörtert und abschließend zukünftige Aspekte prognostiziert.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der EU-Emissionshandel als diffuse Dimension in der Weltwirtschaft
2.1. Der Grundgedanke des Emissionshandels
2.2. Charakterisierung des EU-Emissionshandels
2.2.1. Der EU-Emissionshandel als Mechanismus des Kyoto-Protokolls
2.2.2. Makrotheoretische Betrachtungen
2.3. Ablauf des Emissionshandels
2.4. Phasen des EU-Emissionshandels
2.4.1. Phase I
2.4.2. Phase II
2.4.3. Phase III
2.5. Preisentwicklung der CO2 – Emissionsrechte im Kontext der CO2 – Reduktionen
3. Evaluierung und Kritik am EU-Emissionshandel
4. Implikationen für die Zukunft
Bibliographie
1. Einleitung
Im Rahmen der internationalen und europäischen Klimapolitik wurde eine Vielzahl von politischen Instrumenten eingeführt und in diesem Zusammenhang eine Klimapolitik in alle politischen Bereiche integriert. Dies betrifft insbesondere den Bereich Energie (erneuerbare Energien, Energieeffizienz etc.)[1] und resultiert insbesondere aus der hohen Beeinträchtigung der Emissionen für die Gesellschaft, denn die Beeinträchtigungen verursachen Schadenskosten, welche in die Marktpreise nicht einkalkuliert werden können. Eine wesentliche Folgeerscheinung besteht darin, dass die Marktteilnehmer die Schädlichkeit ignorieren, somit ein Marktversagen eintritt und staatlicher Eingriff notwendig wird.[2] Das wichtigste politische Instrument nimmt in diesem Rahmen der Emissionshandel ein und stellt analog ein wesentliches Instrument der Weltwirtschaft im Kontext zur Europäischen Union dar. Der vorliegende Beitrag charakterisiert nach Darstellungen von grundlegenden Aspekten des Emissionshandels den EU-Emissionshandel, präsentiert die Phasen des EU-Emissionshandels und stellt die Preisentwicklung der CO2 – Emissionsrechte im Kontext der CO2 – Reduktionen dar. Im Fortgang wird die Umsetzung des EU-Emissionshandels kritisch erörtert und abschließend zukünftige Aspekte prognostiziert.
2. Der EU-Emissionshandel als diffuse Dimension in der Weltwirtschaft
Innerhalb dieses Abschnittes soll aufgezeigt werden, weshalb der EU-Emissionshandel eine diffuse Dimension in der Weltwirtschaft einnimmt. Dazu ist es zunächst erforderlich, ein Verständnis über die Grundlagen des Emissionsrechtehandels zu erlangen. Im Fortgang wird der EU-Emissionshandel charakterisiert.
2.1. Der Grundgedanke des Emissionshandels
Der Grundgedanke des Emissionshandels besteht darin, eine Gesamtmenge der Emissionen festzulegen und Anrechte zu verteilen. Es müssen demnach an jenen Stellen Emissionen vermieden werden, wo diese am günstigsten sind. Hierzu muss der Handel mit Emissionsrechten erlaubt werden: Insofern ein Staat wenig emittiert, kann er durch den Verkauf von Emissionsrechten profitieren; insofern er viel emittiert, muss er Emissionsrechte erwerben.[3] „Das Prinzip des Emissionshandels besteht darin, dass Unternehmen vom Staat gewisse ‚Verschmutzungsrechte’ in Form von Zertifikaten oder Lizenzen erhalten, die in bestimmten Abständen verringert werden.“[4] Insofern also ein Unternehmen weniger emittiert, als ihm eingeräumt wird, kann es seine nicht benötigten Zertifikate an andere Unternehmen veräußern, welche mehr Emissionen verursachen, als ihnen zugeteilt wurden. Jedoch werden Zertifikate immer knapper und teurer, weshalb die Unternehmen für hohe Treibhausgas-Emissionen immer mehr bezahlen müssen.[5] Die ausgegebenen Zertifikate können entweder durch politische Zuteilung oder mittels Versteigerung ausgegeben werden. Erfolgt die Zuteilung auf politischem Wege, so wird auf politischer Ebene festgelegt, in welcher Form und in welcher Menge die Zertifikate verteilt werden. So könnten die Zertifikate beispielsweise in Anlehnung an die Einwohnerzahl der teilnehmenden Staaten verteilt werden. In diesem Falle müssten Staaten mit einem hohen Verbrauch an fossiler Energie entsprechend Zertifikate bei Staaten mit niedrigerem Energieverbrauch nachkaufen. Insofern jedoch keine politische Verteilung erfolgt, ist eine Versteigerung der Zertifikate zweckmäßig. Hier könnte das eingeräumte Recht zum Vertrieb fossiler Energieträger innerhalb eines Staates an den Kauf von Zertifikaten gekoppelt werden, welcher dem Kohlenstoffgehalt des Energieträgers entspricht. Unbeschadet des Umstandes, ob es sich um eine Versteigerung oder um Güteraustausch handelt, bietet sich zur Etablierung der Marktmechanismus an, wodurch allerdings auch die Möglichkeit einhergeht, spekulative Geschäfte zu betreiben.[6]
2.2. Charakterisierung des EU-Emissionshandels
2.2.1. Der EU-Emissionshandel als Mechanismus des Kyoto-Protokolls
Der EU-Emissionshandel ist das weltweit erste multinationale Emissionshandelssystem und fungiert als Vorreiter eines möglichen weltweiten Systems im Rahmen des Kyoto-Protokolls, welches am 01. Januar 2005 in Kraft trat.[7] Es basiert auf dem Beschluss der beteiligten Industriestaaten aus dem Jahre 1997, den Ausstoß aller klimaschädlichen Gase im Zeitraum zwischen 2008 bis 2012 um fünf Prozent gegenüber dem Jahre 1990 zu senken. In diesem Zusammenhang hat sich Deutschland verpflichtet, die Treibhausgasemissionen im gleichen Zeitraum um 21 Prozent gegenüber dem Jahre 1990 zu reduzieren. In diesem Rahmen startete am 01. Januar 2005 innerhalb der Europäischen Union der Emissionshandel. Er schafft eine wirtschaftliche Grundlage zur Reduktion des klimaschädlichen CO2 – Gasausstoßes in Staaten, wo dieser am kostengünstigsten ist und damit analog ein ökologisch wirksames Handeln einhergehen kann. Die Zertifikate können gehandelt werden. Insofern also ein Unternehmen seine erforderlichen Emissionen durch eigene und kostengünstige CO2 – Minderungsmaßnahmen erreicht, kann es die nicht benötigten Zertifikate am Markt veräußern. Für den Fall, dass eigene Minderungsmaßnahmen zu teuer würden, könnte es Zertifikate aufkaufen. Das Nichterreichen der Verpflichtungen wird mit Sanktionen geahndet.[8]
Die rechtliche Grundlage für den Emissionshandel in der Europäischen Union bildet die Richtlinie 2003 / 87 / EG des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten innerhalb der Gemeinschaft und führt damit zu einer Änderung der Richtlinie 96 / 61 / EG des Europäischen Rates.[9] Auf der Basis dieser Richtlinie sind alle Staaten der Europäischen Union verpflichtet, im nationalen Rahmen entsprechende Allokationspläne zur Umsetzung des Emissionshandels zu verabschieden. In diesen werden die Gesamtmenge aller Zertifikate und der Verteilungsschlüssel festgesetzt.[10]
2.2.2. Makrotheoretische Betrachtungen
In Anlehnung an die Ausführungen zum EU-Emissionshandel soll dieser nunmehr aus makrotheoretischer Sicht in Verbindung mit praktischen Beispielen skizziert werden.
Abbildung 1:
Allgemeiner ökonomischer Ansatz
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: In Anlehnung an Moslener (2006), S. 12.
Das Unternehmen 1 verfügt über einen höheren Vermeidungsgrad und kann durch den Emissionshandel seine Kosten stark senken. Dagegen verfügt das Unternehmen 2 über einen niedrigeren Vermeidungsgrad und kann durch Emissionshandel preiswert vermeiden. Insofern also beide Unternehmen Emissionshandel betreiben, ist dieser für beide auch förderlich, zumal die Gesamtemissionen durch den vollzogenen Emissionshandel unverändert bleiben.[11]
[...]
[1] Vgl. Moslener (2006), S. 8.
[2] Vgl. Moslener (2006), S. 9.
[3] Vgl. Moslener (2006), S. 10.
[4] Donner / Herkommer (2005), S. 7.
[5] Vgl. Donner / Herkommer (2005), S. 7.
[6] Vgl. hierzu insbesondere Linkohr / Kriegel / Widmer (2002), Fichtner (2004) und Körner / Vierhaus (2007).
[7] Vgl. Donner / Herkommer (2005), S. 7.
[8] Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2008), S. 1.
[9] Vgl. Donner / Herkommer (2005), S. 7.
[10] Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2008), S. 1.
[11] Vgl. Moslener (2006), S. 12.
- Citar trabajo
- Mathias Kunze (Autor), 2008, Der Emissionshandel im Spiegel des Kyoto-Protokolls, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89006
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