Die betriebliche Altersvorsorge in Form der Unterstützungskasse ist eine spezielle Ausgestaltung des deutschen Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Gemäß § 1b Abs. 4 BetrAVG ist die Unter-stützungskasse eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, welche auf ihre Leistungen, der Ge-währung der Versorgungsansprüche der berechtigten Mitarbeiter des Trägerunternehmens, kei-nen Rechtsanspruch gewährt. Die Arbeitnehmer besitzen weiterhin einen Rechtsanspruch gegen das Trägerunternehmen1. Ein identisches rechtliches Konstrukt hat das IASB in dem für die be-triebliche Altervorsorge maßgeblichen IFRS-Standard, IAS 19, nicht vorgesehen. Die IFRS ori-entieren sich in der Klassifizierung der Instrumente betrieblicher Altersversorgung nicht an der formalrechtlichen Ausprägung des Versorgungsplans, sondern an dessen wirtschaftlichem Ge-halt2. Unterstützungskassen zählen zu den Versorgungsplänen mit Leistungsprimat. Das Unter-stützungskassenvermögen muss, damit es verpflichtungsmindernd bei der Saldierung mit der passivierten Versorgungsverpflichtung berücksichtigt werden kann, den Voraussetzungen des IAS 19 entsprechen. Der darin definierte angelsächsische Pensionsfonds3 stellt hohe Anforder-ungen an die Qualifizierung von Vermögenswerten als Planvermögen (Plan Asset) und somit an den Deckungsstock der Unterstützungskasse. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in sei-ner Stellungnahme zur Rechnungslegung wesentliche Aspekte zur Auslegung des IAS 19, schwerpunktmäßig die Bilanzierung von Plan Assets im Zusammenhang mit Pensionsverpflicht-ungen, diskutiert4. Ziel der Arbeit ist es, die Konformität der IDW-Interpretation mit IAS 19 kritisch zu würdigen und die wesentlichsten in der Praxis autretenden Probleme aufzuzeigen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Rückfluss des Unterstützungskassenvermögens an das Trägerunternehmen in Form von Darlehen
- Auffassung des IDW zur Darlehensgewährung der Unterstützungskasse an das Trägerunternehmen
- Kritische Würdigung der Konformität der IDW-Auffassung zur Darlehensgewährung der Unterstützungskasse an das Trägerunternehmen mit IAS 19
- Einschränkung des Verbotes des Zugriffs Dritter auf das Unterstützungskassenvermögen gemäß IAS 19
- Beeinträchtigung der Finanzierung der Altersversorgungsleistungen gemäß IAS 19 durch die Darlehensgewährung
- Übertragung nicht finanzieller Vermögensgegenstände auf die Unterstützungskasse mit anschließender Nutzungsüberlassung an das Trägerunternehmen
- Auffassung des IDW zur Übertragung von Sachanlagevermögen auf die Unterstützungskasse mit anschließender Nutzungsüberlassung
- Kritische Würdigung der Konformität der IDW-Auffassung zur Nutzungsüberlassung von Sachanlagevermögen an das Trägerunternehmen mit IAS 19
- Beeinträchtigung der Zwecksetzung des Unterstützungskassenvermögens gem. IAS 19
- Beeinträchtigung der Weiterveräußerbarkeit des Sachanlagevermögens
- Zusammenfassung der Ergebnisse
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Ziel dieser Arbeit ist es, die Konformität der IDW-Interpretation mit IAS 19 kritisch zu würdigen und die wesentlichen in der Praxis Probleme aufzuzeigen, die im Zusammenhang mit der bilanzielle Abbildung betrieblicher Altersvorsorge in Form von Unterstützungskassen nach IFRS auftreten. Die Arbeit konzentriert sich insbesondere auf zwei Problemfelder: den Rückfluss des Unterstützungskassenvermögens in Form von Darlehen an das Trägerunternehmen und die Übertragung von nicht finanziellen Vermögenswerten auf die Unterstützungskasse mit anschließender Nutzungsüberlassung an das Trägerunternehmen.
- Kritische Analyse der IDW-Auffassung zur Darlehensgewährung an das Trägerunternehmen im Kontext von IAS 19.
- Bewertung der Konformität der IDW-Interpretation hinsichtlich der Übertragung von Sachanlagevermögen auf die Unterstützungskasse und dessen anschließende Nutzungsüberlassung durch das Trägerunternehmen mit IAS 19.
- Bewertung der Auswirkungen dieser Praktiken auf die Erfüllung der Zwecksetzung des Unterstützungskassenvermögens gemäß IAS 19.
- Untersuchung der Auswirkungen auf die Finanzierung der Altersversorgungsleistungen und die Weiterveräußerbarkeit des Sachanlagevermögens.
- Identifizierung potenzieller Risiken und Herausforderungen bei der Anwendung der IDW-Interpretation im Kontext von IAS 19.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beleuchtet den rechtlichen Rahmen der Unterstützungskasse im deutschen Betriebsrentengesetz und führt die Diskrepanz zur Definition des Pension Fund im IAS 19 auf. Die Arbeit setzt sich zum Ziel, die IDW-Interpretation des IAS 19 in Bezug auf die bilanzielle Abbildung von Unterstützungskassen kritisch zu bewerten.
Das erste Kapitel analysiert den Rückfluss des Unterstützungskassenvermögens in Form von Darlehen an das Trägerunternehmen. Es beleuchtet die IDW-Auffassung und setzt diese in Beziehung zu den Anforderungen von IAS 19. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Einschränkung des Verbotes des Zugriffs Dritter auf das Unterstützungskassenvermögen sowie der Beeinträchtigung der Finanzierung der Altersversorgungsleistungen im Sinne von IAS 19.
Im zweiten Kapitel wird die Übertragung von nicht finanziellen Vermögenswerten auf die Unterstützungskasse mit anschließender Nutzungsüberlassung an das Trägerunternehmen untersucht. Die IDW-Auffassung wird kritisch unter Berücksichtigung von IAS 19 beleuchtet. Insbesondere die Beeinträchtigung der Zwecksetzung des Unterstützungskassenvermögens und die Folgen für die Weiterveräußerbarkeit des Sachanlagevermögens werden diskutiert.
Schlüsselwörter
Betriebliche Altersvorsorge, Unterstützungskasse, IAS 19, IDW-Interpretation, Pension Fund, Plan Asset, Darlehensgewährung, Nutzungsüberlassung, Sachanlagevermögen, Finanzkennzahlen, Finanzierungsbedingungen, IFRS, Bilanzielle Abbildung, kritische Würdigung.
Häufig gestellte Fragen
Wie werden Unterstützungskassen nach IFRS bilanziert?
Nach IAS 19 werden Unterstützungskassen als leistungsorientierte Versorgungspläne eingestuft. Das Vermögen der Kasse kann nur dann mit der Verpflichtung saldiert werden, wenn es die strengen Kriterien für „Plan Assets“ erfüllt.
Darf eine Unterstützungskasse Darlehen an das Trägerunternehmen vergeben?
In der deutschen Praxis ist dies üblich. Nach IAS 19 ist dies jedoch problematisch, da Vermögenswerte, die an das Trägerunternehmen zurückfließen, oft nicht als qualifiziertes Planvermögen anerkannt werden können.
Was ist die Position des IDW zur Bilanzierung von Plan Assets?
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat spezifische Stellungnahmen dazu abgegeben, wie Darlehensgewährungen und Sachanlagen im Kontext von IAS 19 zu bewerten sind, wobei die Konformität mit internationalen Standards oft kritisch diskutiert wird.
Warum ist der Zugriff Dritter auf das Kassenvermögen wichtig?
IAS 19 fordert, dass das Planvermögen dem Zugriff der Gläubiger des Trägerunternehmens entzogen sein muss, um sicherzustellen, dass es ausschließlich zur Finanzierung der Altersvorsorge zur Verfügung steht.
Welche Probleme entstehen bei der Übertragung von Immobilien auf Unterstützungskassen?
Wenn das Trägerunternehmen die Immobilie nach der Übertragung weiternutzt, kann dies die Einstufung als Plan Asset gefährden, da die freie Verfügbarkeit und Veräußerbarkeit des Vermögenswertes eingeschränkt sein könnte.
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- Matthias Bauer (Author), 2007, Bilanzielle Abbildung betrieblicher Altersvorsorge in Form von Unterstützungskassen nach IFRS , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88821