Kartellrecht schützt den Wettbewerb vor Einflüssen, das Urheberrecht dagegen bietet dem Urheber ein gesetzliches Monopol. Diese zwei Ziele, die unterschiedlicher nicht sein können, kollidieren insbesondere in Standardisierungsverfahren.
In der vorliegenden Arbeit werden die Kollisionsfaktoren anhand einer amerikanischen Entscheidung, Rambus Case genannt, dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
1.1 Allgemein
1.2 Rechtsgrundlage Sherman Act/FTC Act
1.2.1 Der Sherman Act
1.2.2 Der FTC Act
1.3 Patentierungsverfahren nach amerikanischem Recht
2. Begriffsbestimmung
2.1 Standard
2.2 JEDEC
3. Der Fall Rambus in den USA
3.1 Die B eteiligten
3.1.1 Federal Trade Commission
3.1.2 Rambus Incorporated
3.2 Zum Sachverhalt
3.3 Anklagepunkte
3.3.1 Monopolisierung bestimmter Technologiemärkte
3.3.2 Patent ambush
3.3.3 Amendment
3.3.4 Beweisvernichtung
3.4 Entscheidung der Federal Trade Commission
3.5 Bisher abzusehende Folgen
4. Rambus-Urteil so auch in Europa?
4.1 Marktabgrenzung
4.2 Mögliche Entscheidung nach europäischem Kartellrecht
5. Schlussbemerkungen
1. Einführung
Der globale Markt ist, besonders im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, unter den Unternehmen hart umkämpft und unterliegt einem ständigen Wandel. Daher ist Innovation seit jeher, ganz besonders in der Softwarebranche, die treibende Kraft des Wettbewerbes.[1] Patente sollen den Erfinder vor Wettbewerb schützen. Anderweitig würden weniger Investitionen in die Entwicklung getätigt bzw. die Erfindungen grundsätzlich geheim gehalten, so dass dieses technische Wissen im Verborgenen bliebe. Als Folge wäre der technische Fortschritt sehr schleppend. Eben das Ziel des Patentrechtes überschneidet sich jedoch mit den Zielen des Kartellrechtes. Denn dieses hat zum Ziel, den Wettbewerb an sich und die Marktteilnehmer vor Beeinträchtigungen zu schützen. Zudem besteht eine stetige Kollision zwischen privater Forschung und kollektiven Standardisierungsverfahren.[2]
In einer Branche, in der so viel Produktpiraterie betrieben wird, wie in dieser und die Entwicklungskosten immens sind, liegt es nahe, dass innovative Unternehmen ihre Entwicklungen so lange geheim halten, bis diese die gewerblichen Schutzrechte genießen.[3] Umso weniger überraschend ist es, dass immer wieder Fälle auftreten, in denen das ein oder andere Unternehmen versucht, ein Standardisierungsverfahren zu manipulieren, um einen größeren Nutzen aus der zukünftigen Norm zu ziehen. So geschehen auch im aktuellen
Rambus-Fall[4] aus dem Jahr 2006, der in Amerika entschieden wurde.[5]
1.1 Allgemein
Aufgrund neuester Entscheidungen[6] hat sich das Verhältnis der gewerblichen Schutzrechte zum Kartellrecht als problematisch erwiesen. Durch die gewerblichen Schutzrechte werden einem Einzelnen zeitlich begrenzte Ausschließlichkeitsrechte gegeben. Man kann hier auch von einem gesetzlichen Monopol sprechen.[7] Dagegen hat das Kartellrecht zum Ziel, das Verhalten zu unterbinden, welches die Handlungen der Marktteilnehmer einzuschränken bzw. zu behindern droht. Es stehen sich demnach zwei Rechte gegenüber, die in einigen Fällen kollidieren.[8]
Unternehmen investieren viel Zeit und Geld in die Entwicklung neuester Technologien, welche patentiert werden, um später die eigene Entwicklung weiter zu fördern bzw. für die Nutzung der geschaffenen Patente Lizenzgebühren erheben zu können. Jedoch hat sich gezeigt, dass besonders im Hard- und Softwarebereich, Kompatibilität einen wichtigen Faktor für den Erfolg eines Produktes darstellt und somit der Lizenzaustausch unter den Wettbewerbern zum Teil unumgänglich ist. Aus diesen Gründen wurden bzw. haben sich im Laufe der Zeit gewisse Standards entwickelt, in welchen sich eine jeweilige Technologiegruppe vereint.[9] Daher nehmen industrieweite Standards eine wichtige Stellung auf dem Markt ein.[10] Als Folge dieser Standardsetzung ergeben sich aber - wie so oft in der hart umkämpften Technologiebranche - auch Wettbewerbsverstöße.
Weiter führt die Zusammenfassung von konkurrierenden Patentrechten in eine gemeinsame Norm eine Verbesserung der Marktpositionen der Teilnehmer mit sich. Der Wettbewerb zwischen den Beteiligten wird nahezu ausgeschaltet (Marktschließungseffekt),[11] wodurch nichtbeteiligte Unternehmen weggedrängt werden können, was unweigerlich zu einer stärkeren Stellung auf dem Markt führt.[12] Wenn nun eines dieser Unternehmen das Standardisierungsverfahren zu seinen Gunsten manipuliert, kann es hierdurch eine marktbeherrschende Stellung begründen bzw. eine Monopolstellung ausdehnen. Sollten so genannte „U-Boot-Patente“[13] letztendlich unter einen bereits gesetzten Standard fallen, kann es zu einer Interessenkollision kommen. Der Standard wird mit dem Ziel geschaffen, die Entwicklung zu fördern. Die patentbesitzenden Unternehmen können nun aber Lizenzgebühren erheben, welche zuvor nicht absehbar waren und die Nutzung des Standards erschweren.[14]
1.2 Rechtsgrundlage Sherman Act/FTC Act
Die Grundlagen des US-amerikanischen Kartellrechtes sind der Sherman Act, der Clayton Act sowie der Robinson-Patman Act. Zusätzliches Hilfsmittel der Federal Trade Commission ist der nach ihr benannte FTC Act. Es folgt ein kurzer Einblick in die Rechtsgrundlagen, die für das Rambus-Urteil von Bedeutung sind.
1.2.1 Der Sherman Act
Der Sherman Act der Vereinigten Staaten ist das älteste Recht des amerikanischen Antitrust Laws.[15] Hierin sind die Rechtsgrundlagen verfasst, die die Verfolgung und Ahndung von Monopolstellungen zum Inhalt haben.[16] In Bezug auf das nachfolgende Urteil ist besonders Section 2 des Sherman Acts hervorzuheben.[17] Er ähnelt Artikel 82 EG und verbietet jegliche Art der Ausnutzung einer Monopolstellung bzw. den Versuch, eine Monopolstellung zu begründen[18] oder auszudehnen.
1.2.2 Der FTC Act
Mit der Rechtsgrundlage des FTC Acts teilt sich die amerikanische Wettbewerbskommission (FTC) die Durchsetzung des Wettbewerbsrechtes mit dem amerikanischen Department of Justice (DoJ). Der FTC Act ist kein allgemein anwendbares Recht, sondern ein eigenes kartellrechtliches Instrumentarium dieser zwei
Kartellbehörden.[19] Wie auch im europäischen (Art. 81 EG) und deutschen Recht (§ 1 GWB), ist die wichtigste Regelung die Verfolgung und Ahndung von unfairem und diskriminierendem Wett-bewerbsverhalten. Dies ist in Section 5 des FTC Act niedergelegt[20].
1.3 Patentierungsverfahren nach amerikanischem Recht
Im Gegensatz zu der rasanten Entwicklung in der Chipindustrie, drehen sich die Mühlen des Patentierungsverfahrens vergleichbar langsam. Besonders in der Computer- und Softwarebranche stößt das Verfahren an seine Grenzen. Es überhäufen sich Patente von oft zweifelhafter Qualität. Dies führt zu zahlreichen, sich überschneidenden Schutzrechten, was wiederum dazu führt - und dies liegt auf der Hand -, dass die Entwicklungsmöglichkeiten manch anderer Unternehmen beschnitten werden. Durch die teilweise schlechte Qualität der bereits erteilten Patente, die mangelnde Nachprüfung und die nicht ausgereiften Patentierungsverfahren, können Situationen entstehen, die den Wettbewerb einschränken bzw. in manchen Fällen sogar zu marktbeherrschenden Stellungen verhelfen. Ein großes Problem im amerikanischen Patentrecht ist die nachträgliche Änderung bereits bestehender eigener Patente, die so genannten amendments[21]. Diese werden mit dem strategischen Ziel eingesetzt, etwaige Konkurrenten zu behindern oder auszu- schalten bzw. aufgrund einer Patentverletzung anzuklagen[22].
2. Begriffsbestimmung
Zum besseren Verständnis wird nachfolgend der Begriff „Standard“ und die Organisation „JEDEC“ erläutert, die im Laufe der Ausarbeitung größere Bedeutung haben werden.
2.1 Standard
Es existieren drei verschiedene Arten der Entstehung eines Standards. Zunächst kann der Staat einen Standard durch Gesetze oder Verordnungen bestimmen. Zweitens ist die Entstehung eines Standards möglich, der durch die Entwicklungen in der Praxis gebildet wird, auch als de facto Standard oder Quasi-Standard bezeichnet[23]. Die dritte Möglichkeit ist die Mitgliedschaft von Unternehmen in einer Organisation zur Ausarbeitung eines Standards (so geschehen auch 1992 bei der Erarbeitung des Standards SDRAM durch die JEDEC, deren Ausarbeitung sich Rambus Inc. an- schloss)[24].
Eine allgemeingültige Definition des Begriffes „Standard“ existiert nicht. Er ist aber weitestgehend gleichbedeutend mit dem deutschen Begriff „Norm“. In der Technologiebranche ist es üblich, dass bei einem bestimmten Projekt Bedarf an vielen verschiedenen Patenten aufkommt. Umso wichtiger ist die Schaffung bestimmter Normen, um die Entwicklungen zu vereinfachen und die Marktteilnahme auch kleinerer Mitbewerber zu gewährleisten.[25]
Somit soll durch das Setzen eines Standards eine Vereinheitlichung von Gütern, Methoden etc. erzielt werden. Bei der Standardsetzung werden demnach bestimmte Mindestnormen und Kompatibilität festgelegt, welche die Qualität und bzw.
[...]
[1] Montagnani, Predatory and Exclusionary Innovation, IIC 2006, S. 304, 305; Mackenrodt, The Political Economy of Intellectual Property Rights and Competition Policy, IIC 2005, S. 113, 114 f.
[2] Mackenrodt, The Political Economy of Intellectual Property Rights and Competition Policy, IIC 2005, S. 113, 114 f.
[3] Verbruggen/Lorincz, Patente und technische Normen, GRUR Int. 2002, S. 815.
[4] Federal Trade Commission, In the matter of Rambus, Inc., Docket No. 9302, opinion of the Commission, public record version, S. 3 ff., <http://www.ftc.gov/os/adjpro/d9302/060802commissionopinion.pdf>, Stand: 16. August 2006, zuletzt besucht am 18. April 2007.
[5] Vgl. Wolfram, Can you hear us now? - Did the Rambus decision fall on deaf ears?, Global Competition Review 2006, S. 36.
[6] Kommission vom 25.06.2005, ABl. L 332 vom 30.11.2006, S. 24 - 25, COMP/A.37.507 - „AstraZeneca“; BGH vom 13.07.2004, Az. KZR 40/02, GRUR 2004, S. 966 ff. - "Standard-Spundfass".
[7] Singer, Ausschließliche Patentlizenz- und Know-how-Verträge nach deutschem, amerikanischem und europäischem Kartellrecht, S. 19 f.
[8] Vgl. Böttcher, Kartell- und Lauterkeitsrecht, S. 38 f.; Heinemann, Gefährdung von Rechten des geistigen Eigentums durch Kartellrecht?, GRUR 2006, S. 705.
[9] Verbruggen/Lörincz, Patente und technische Normen, GRUR Int. 2002, S. 815.
[10] Geradin, Standardization and Technological Innovation, World Competition 2006, S. 511.
[11] Federal Trade Commission, In the matter of Rambus, Inc., Docket No. 9302, opinion of the Commission, public record version, S. 3, a.a.O.; Koel- mann, An Exeptio Standardis: Do We Need an IP Exemption for Standards?, IIC 2006, S. 823, 842.
[12] Wörz, Die kartellrechtliche Beurteilung von Lizenzaustauschvereinbarungen und Patentgemeinschaften im Europäischen Recht, S. 22.
[13] U-Boot-Patent: Das Patent wird so lange geheim gehalten bis ein Standard gesetzt wurde und taucht dann auf, wenn das Patent genutzt wird und der Erfinder Lizenzgebühren erhebt.
[14] Vgl. Böttcher, Kartell- und Lauterkeitsrecht, S. 39; Montagnani, Predatory and Exclusionary Innovation, IIC 2006, S. 304, 332.
[15] Peritz, Competition Policy in America, S. 13 ff.
[16] Wamser, Enforcement of Antitrust Law, S. 29 ff.
[17] Section 2 Sherman Act: “Every person who shall monopolize, or attempt to monopolize, or combine or conspire with any other person or persons, to monopolize any part of the trade or commerce among the several States, or with foreign nations, shall be deemed guilty of a felony, and, on conviction of thereof, shall be punished by fine not exceeding $10,000,000 if a corporation, or, if any other person, $350,000, or by imprisonment not exceeding three years, or by both said punishments, in the discretion of the court.”
[18] Wenzel Bulst, Zur Schadensabwälzung nach deutschem, europäischem und US-amerikanischem Recht, S. 35; Beckmerhagen, Die essential facilities doctrine im US-amerikanischen und europäischen Kartellrecht, S. 34 f.
[19] Beckmerhagen, Die essential facilities doctrine im US-amerikanischen und europäischen Kartellrecht, S. 31 f.
[20] Section 5 FTC Act: ’’Unfair methods of competition in or affecting commerce, and unfair or deceptive acts or practices in or affecting commerce, are hereby declared unlawful.“
[21] Engl. amendment: Abänderung, Korrektur.
[22] Kretschmer, USA: FTC veröffentlicht Bericht über Wettbewerbsrecht und Patentschutz, GRUR 2004, S. 42.
[23] Vgl. Wolf, Kartellrechtliche Grenzen von Produktinnovationen, S. 87 f.
[24] Vgl. Immenga, Neues aus den USA: Kartellrechtliche Fallstricke bei der Standardsetzung!, GRUR Int. 2006, S. 929.
[25] Wolf, Kartellrechtliche Grenzen von Produktinnovationen, S. 87.
- Citation du texte
- Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) Anni Heimann (Auteur), 2007, Der Fall Rambus in den USA - Standards vs. Kartellrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88597
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