Der Auszubildende soll nach § 5 Nr. 12 des Ausbildungsrahmenplans Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt bekommen, wie er selbstständig Baukörper aus Steinen erstellt. Grundlage dafür ist der Ausbildungsrahmenplan für das zweite Ausbildungsjahr in der Berufsausbildung zum Maurer.
Speziell soll der Auszubildende nach der Unterweisung in der Lage sein, in 30 Minuten, selbstständig eine Schichtmaßlehre unter Berücksichtigung von Sturzhöhen und Steinformaten, zu erstellen. Er soll während des Erstellens aufmerksam und sorgfältig arbeiten, um anschließend mit ihr ein fachgerechtes Verblendmauerwerk aufmauern zu können.
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