Führte die Konzernsteuerquote Ende der neunziger Jahre in Deutschland noch ein Schattendasein in Lehrbüchern zur Bilanzanalyse, so ist deren Bedeutung in der Unternehmenspraxis in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Das liegt vor allem an der zunehmenden Zahl an Unternehmen, die ihre Abschlüsse nach internationalen Rech-nungslegungsstandards (IAS/IFRS) oder nach amerikanischen Bilanzierungsvorschrif-ten (US-GAAP) erstellen. In diesen Regelungskreisen ist – im Gegensatz zu den HGB-Vorschriften - die Veröffentlichung und Herleitung der Konzernsteuerquote im Kon-zernabschluss vorgeschrieben. Insbesondere mit Umsetzung der IAS-Verordnung müssen seit dem Geschäftsjahr 2005 kapitalmarktorientierte Unternehmen ihren Konzernab-schluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufstellen, wodurch die Herleitung der Konzernsteuerquote im Anhang zu einer gesetzlichen Verpflichtung für kapitalmarktorientierte Konzerne wurde.
Die Bedeutung der Konzernsteuerquote hat sich auch durch die zunehmende Kapitalmarktorientierung der Unternehmenspolitik erhöht. Hintergrund dabei ist der Zusam-menhang zwischen der Konzernsteuerquote und der für die Beurteilung von Unterneh-men zentralen Kennzahl Gewinn je Aktie (Earnings per Share). Der Gewinn je Aktie ist eine Nachsteuergröße und damit umso höher, je geringer die Konzernsteuerquote ist. Das bedeutet, dass der auf den Gesellschafter entfallende Gewinn je Aktie umso höher ist, je geringer der Steueraufwand und damit der auf den Fiskus entfallende Teil ist. Damit einhergehend überrascht es nicht, dass sich der Kapitalmarkt für die Konzernsteuerquote und deren dauerhafte Absenkung interessiert und börsennotierte Unter-nehmen in deren Hauptversammlungen zunehmend kritisch mit dieser Kennzahl konfrontiert werden.
Inhalt:
I. Grundlagen der Konzernsteuerquote
1. Gründe für die zunehmende Bedeutung der Konzernsteuerquote
2. Definition und Ermittlung der Konzernsteuerquote
3. Überleitungsrechnung
II. Funktionen der Konzernsteuerquote
1. Funktionen für interne Abschlussinteressenten
2. Funktionen für externe Abschlussinteressenten
III. Bedeutung für die betriebliche Steuerpolitik.
1. Verdrängung klassischer Steuerbilanzpolitik
2. Aktionsfelder einer quotenorientierten Steuerpolitik
IV. Kritik
1. Begrenzte Beeinflussbarkeit der Quote durch die Steuerabteilung
2. Folgen für die betriebliche Steuerpolitik
3. Konzernsteuerquotenvergleich
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
I. Grundlagen der Konzernsteuerquote
1. Gründe für die zunehmende Bedeutung der Konzernsteuerquote
2. Definition und Ermittlung der Konzernsteuerquote
3. Überleitungsrechnung
II. Funktionen der Konzernsteuerquote
1. Funktionen für interne Abschlussinteressenten
2. Funktionen für externe Abschlussinteressenten
III. Bedeutung für die betriebliche Steuerpolitik
1. Verdrängung klassischer Steuerbilanzpolitik
2. Aktionsfelder einer quotenorientierten Steuerpolitik
IV. Kritik
1. Begrenzte Beeinflussbarkeit der Quote durch die Steuerabteilung
2. Folgen für die betriebliche Steuerpolitik
3. Konzernsteuerquotenvergleich
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Überleitungsrechnung des Siemens-Konzerns
Abbildung 2: Möglichkeiten zur Senkung der Konzernsteuerquote
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
I. Grundlagen der Konzernsteuerquote
1. Gründe für die zunehmende Bedeutung der Konzernsteuerquote
Führte die Konzernsteuerquote Ende der neunziger Jahre in Deutschland noch ein Schattendasein in Lehrbüchern zur Bilanzanalyse, so ist deren Bedeutung in der Unternehmenspraxis in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Das liegt vor allem an der zunehmenden Zahl an Unternehmen, die ihre Abschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS) oder nach amerikanischen Bilanzierungsvorschriften (US-GAAP) erstellen. In diesen Regelungskreisen ist – im Gegensatz zu den HGB-Vorschriften - die Veröffentlichung und Herleitung der Konzernsteuerquote im Konzernabschluss vorgeschrieben.[1] Insbesondere mit Umsetzung der IAS-Verordnung müssen seit dem Geschäftsjahr 2005 kapitalmarktorientierte Unternehmen ihren Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufstellen[2], wodurch die Herleitung der Konzernsteuerquote im Anhang zu einer gesetzlichen Verpflichtung für kapitalmarktorientierte Konzerne wurde.
Die Bedeutung der Konzernsteuerquote hat sich auch durch die zunehmende Kapitalmarktorientierung der Unternehmenspolitik erhöht. Hintergrund dabei ist der Zusammenhang zwischen der Konzernsteuerquote und der für die Beurteilung von Unternehmen zentralen Kennzahl Gewinn je Aktie (Earnings per Share).[3] Der Gewinn je Aktie ist eine Nachsteuergröße und damit umso höher, je geringer die Konzernsteuerquote ist. Das bedeutet, dass der auf den Gesellschafter entfallende Gewinn je Aktie umso höher ist, je geringer der Steueraufwand und damit der auf den Fiskus entfallende Teil ist. Damit einhergehend überrascht es nicht, dass sich der Kapitalmarkt für die Konzernsteuerquote und deren dauerhafte Absenkung interessiert und börsennotierte Unternehmen in deren Hauptversammlungen zunehmend kritisch mit dieser Kennzahl konfrontiert werden.[4]
2. Definition und Ermittlung der Konzernsteuerquote
Die Konzernsteuerquote[5] misst das Verhältnis zwischen dem im Konzernabschluss ausgewiesenen Steueraufwand und dem Konzernjahresüberschuss vor Steuern. Der ausgewiesene Steueraufwand setzt sich aus dem tatsächlichen und dem latenten Steueraufwand zusammen. Die Berechnung der Konzernsteuerquote verdeutlicht sich anhand folgender Formel:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Der tatsächliche Steueraufwand im Zähler der Quote bestimmt sich aus den ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlagen sowie dem darauf anzuwendenden Steuertarif nach den jeweiligen nationalen Rechtsgrundlagen der einzelnen Konzernunternehmen.[6] Verkehr- oder Substanzsteuern werden bei Berechnung der Konzernsteuerquote nicht einbezogen, da diese kein Bestandteil des laufenden Steueraufwands sind.[7]
Latente Steuern, die gleichermaßen in den Zähler der Quote eingehen und deren Zielsetzung es ist, Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz zu korrigieren, haben im Wesentlichen zwei Entstehungsursachen. Zum einen entstehen sie, wenn sich handelsrechtliches Ergebnis und Gewinn der Steuerbilanz aufgrund unterschiedlicher Bilanzierung unterscheiden. Abweichungen resultieren in erster Linie aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Erfassung von Erträgen oder Aufwendungen oder aus divergierenden Wertansätzen der Vermögensgegenstände und Schulden. Zum anderen resultieren latente Steuern daraus, dass der Konzern aufgrund eines fehlenden Konzernsteuerrechts nicht als Ganzes der Besteuerung unterworfen wird, sondern die zugehörigen Unternehmen einzeln anhand deren jeweiliger Ergebnisse besteuert werden.[8] Somit beeinflussen Ergebnisse aus innerkonzernlichen Geschäften die Höhe der Steuerzahlung der einzelnen Konzernunternehmen, da Gewinne oder Verluste aus konzerninternen Transaktionen in deren steuerlichen Bemessungsgrundlagen enthalten sind. Bei der Konzernabschlusserstellung müssen innerkonzernliche Transaktionen im Rahmen der Konsolidierung jedoch wieder eliminiert werden.[9] Damit einhergehend entstehen Abweichungen zwischen den tatsächlich im Konzernverbund gezahlten Steuern und der Steuerlast, die man auf Basis des konsolidierten Konzernergebnisses hätte erwarten können.
Nach dem Temporary-Konzept sind latente Steuern nur auf solche Differenzen zu bilden, die sich im Zeitablauf wieder ausgleichen. Auf permanente Differenzen, die etwa aus steuerfreien Erträgen oder nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben resultieren und die sich im Zeitablauf nicht ausgleichen, werden hingegen keine latenten Steuern gebildet.[10] In der Folge haben ausschließlich permanente Differenzen eine Auswirkung auf die Höhe der Konzernsteuerquote.[11] Eine temporäre Differenz, die bspw. aus einer beschleunigten Abschreibung in der Steuerbilanz resultiert und zu einer nur vorübergehenden Verringerung des tatsächlichen Steueraufwands führt, wird durch eine Erhöhung des latenten Steueraufwands kompensiert und beeinflusst daher nicht die Höhe der Konzernsteuerquote.[12]
Ein weiteres Element zur Berechnung der Steuerquote ist der Konzernjahresüberschuss vor Steuern. Dieser ermittelt sich durch Addition aller Einzelergebnisse der Konzerngesellschaften vor Abzug der Ertragsteuern und bereinigt um die konzerninternen Vorgänge.[13] Insgesamt ist zu beachten, dass sich Zähler und Nenner der Konzernsteuerquote aus Daten des externen Rechnungswesens ergeben und die Konzernsteuerquote somit davon beeinflusst wird, nach welchem Rechnungslegungssystem das jeweilige Unternehmen bilanziert.[14]
[...]
[1] Diese Pflicht ergibt sich nach IFRS aus dem Standard IAS 12 und nach US-GAAP aus FAS 109; vgl. Spengel, C./ Schmundt, W., Auditing-Lexikon, 2007, S. 836.
[2] EU-weit wird die Zahl der unter die IAS-Verordnung fallenden Konzerne auf rd. 7.000 geschätzt; vgl. Ballwieser, W., IFRS-Rechnungslegung, 2006, S. 1 f.
[3] Vgl. Zielke, R., Internationale Steuerplanung, 2006, S. 2585; dazu auch: Becker, J./ Fuest, C./ Spengel,
C., Investitionsverhalten, 2006, S. 740 f.
[4] Vgl. Herzig, N., Gestaltung der Konzernsteuerquote, 2003, S. 80; Müller, R., Die Konzernsteuerquote,
2002.
[5] Im Angelsächsischen Raum wird die Konzernsteuerquote als „effective tax rate“ bezeichnet; dies korrespondiert mit einer deutschen Bezeichnung als „effektiver Konzernsteuersatz“. Vgl. Serg, O., Optimierung der Konzernsteuerquote, 2006, S. 65f.
[6] Vgl. Schneeloch, D., Besteuerung, 2002, S. 13; Ortgies, K., Konzernsteuerpolitik, 2006, S. 91;
Mammen, A., Einfluss der Steuerlatenz, 2007, S. 105.
[7] Vgl. Spengel, C./ Schmundt, W., Auditing-Lexikon, 2007, S. 836; auch: Serg, O., Optimierung der Konzernsteuerquote, 2006, S. 68.
[8] Theisen, M., Konzern, 2000, S. 561 f.
[9] Vgl. Baetge, J./ Kirsch, H./ Thiele, S., Konzernbilanzen, 2004, S. 8f.
[10] Vgl. Baetge, J./ Kirsch, H./ Thiele, S., Bilanzen, 2005, S. 543f.
[11] Siehe Kap. III.1; vgl. auch Kuhn, S../ Röthlisberger, R./ Niggli, S., Effektive Konzernsteuerbelastung, 2003, S. 638.
[12] Vgl. Ortgies, K., Konzernsteuerpolitik, 2006, S. 86.
[13] Vgl. Hannemann, S./ Peffermann, P., IAS-Konzernsteuerquote, 2003, S. 727; dazu auch: Herzig, N. /
Dempfle, U., Konzernsteuerquote, 2002, S. 2.
[14] Vgl. Ortgies, K., Konzernsteuerpolitik, 2006, S. 6.
- Arbeit zitieren
- Stefanie Schnee (Autor:in), 2007, Konzernsteuerquote, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88125
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