Die Arbeit beschäftigt sich mit dem ersten Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils, der Liturgiekonstitution 'Sacrosanctum Concilium'.
Das bereits in der 2. Sitzungsperiode verabschiedete Papier der Konzilsväter, stellte die Weichen die Liturgie zu reformieren und neu zu gestalten. Das Dokument ist einer der wichtigsten Beschlüsse des Zweiten Vatikanums das die weitreichendsten Folgen hatte, die nur möglich waren.
Die Arbeit soll die wichtigsten Beschlüsse, wie zum Beispiel die Einführung der Muttersprache, herausstellen und geschichtlich erläutern wie es dazu kam. Dazu bedient sich die Arbeit auch einem geschichtlichen Blick auf die Liturgische Bewegung des 19. Jahrhunderts und einem Sonntag vor dem Konzil.
Andere Arbeiten beschäftigen sich hauptsächlich mit 'Lumen Gentium' diese Arbeit widmet sich rein der Eucharistie.
Gliederung
Abkürzungen:
1. Einleitung
2. Das 2. Vatikanische Konzil in einem kurzen Überblick
3. Die Konstitution über die Heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium
3.1. Die Liturgische Bewegung
3.2. Wie sah ein Sonntagsgottesdienst vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil aus?
3.3. Aufbau der Konstitution
3.4. Inhalt der Konstitution
4. Fazit und Schlussbemerkungen
5. Literaturangaben
Quellen:
Sekundärliteratur:
Abkürzungen
Verwendete Abkürzungen wurden folgendem Abkürzungsverzeichnis entnommen:
Schwertner, Siegfried M., Internationales Abkürzungsverzeichnis für Theologie und Grenzgebiete. Zeitschriften, Serien, Lexika, Quellenwerke mit bibliographischen Angaben, Berlin u.a.: 21992
Liturgietexte wurden Abgekürzt nach folgendem Verzeichnis:
Kasper, Walter, Abkürzungsverzeichnis, in: Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. 11, Freiburg u.a.: 31993, S. 689-746, hier S. 697.
1. Einleitung
Liturgie ist „Höhepunkt und Quelle“ allen kirchlichen Lebens (SC 10), ist heilige Handlung „deren Wirksamkeit kein anderes Tun der Kirche an Rang und Maß erreicht“ (SC 7)
Die Liturgiekonstitution des 2. Vatikanischen Konzils war das erste und am meisten relevanteste Dokument des Konzils von 1962 – 1965. Es ist das Dokument, das wahrscheinlich die weitreichendesten Folgen bis in die heutige Zeit hat. Keine andere Konstitution erreichte den Status dieses Beschlusses vom 4. Dezember 1963.
Mehr, denn je wird das Thema der Feier der Liturgie momentan behandelt. Seit dem 14. September 2007 ist es den Priestern und Bischöfen wieder erlaubt die Messe nach der alten tridentinischen Form zu feiern, ja es wird sogar im Motu proprio SUMMORUM PONTIFICUM von Benedikt XVI. dazu ermuntert, die Messe nach den Römischen Messbüchern Paul VI. und des seligen Johannes XXIII. zu feiern, wenn die Gläubigen danach verlangen. Dazu bedarf es keiner Erlaubnis eines Ordinarius oder einer anderen höheren Instanz, allein der Wille des Priesters reicht aus, die Messe nach dem alten Ritus zu feiern.
Ist das ein Rückschritt im Vormarsch der katholischen Kirche seit dem zweiten vatikanischen Konzil? Ein Eingeständnis an die Kirchenbesucher, die mit dem lateinischen Messritus aufgewachsen sind, und das sind ja nicht wenige? Oder will Benedikt XVI. mit diesem Schreiben nur eine alte Tradition wieder ins Leben rufen?
Ich möchte in dieser Hausarbeit eine Darstellung der Grundlegendsten Veränderungen, geben, die das 2. Vatikanum in der Liturgiereform Sacrosanctum Concilium, im Vergleich zum alten tridentinischen Messritus, erarbeitet und beschlossen hat.
Beginnend mit einem kurzen Überblick über die Umstände des Konzils, wie es zur Einberufung kam und was die Absicht des Konzils war, die Johannes XXIII. hatte, komme ich zur Liturgiekonstitution und ihrem Vorläufer, der liturgischen Bewegung. Nach einem kurzen Überblick über den Aufbau der Konstitution will ich versuchen die wichtigsten Elemente der einzelnen Kapitel herauszugreifen und aufzuzeigen, bevor ich mit einem Fazit und einer persönlichen Schlussbemerkung die Arbeit beschließe.
2. Das 2. Vatikanische Konzil in einem kurzen Überblick
Papst Johannes XXIII. verkündete am 25. Januar 1959, drei Monate nach seiner Wahl zum Papst, im Kapitelsaal von St. Paul vor den Mauern vor 17 Kardinälen überraschend, dass er die Absicht hat ein Konzil für die Weltkirche einzuberufen. Nachdem seine Vorgänger eine Fortführung des unvollendeten ersten vatikanischen Konzils immer wieder geprüft hatten, wollte sich Johannes XXIII. nicht darin einreihen und berief ein neues Konzil ein. Vorausgegangen war, nach eigener Aussage Johannes’ XXIII., eine Unterredung mit Alfredo Ottaviani am zweiten Tag des Konklave, das ihn zum Papst gewählt hatte. Das Ziel des Konzils sollte die Erneuerung, größere Klarheit im Denken und die Stärkung des Bandes der Einheit der Kirche sein. Als Johannes XXIII das Konzil ankündigte, war noch keine Rede von der Liturgie. Aber sehr bald galt es als selbstverständlich, dass es eine Aufgabe des Konzils sein müsste die Anliegen der vorausgegangenen liturgischen Bewegung aufzugreifen und eine zeitgemäße Lösung für die Gesamtkirche zu finden. Schon vor dem Konzil wurde von Rom aus eine Reihe von Verfügungen erlassen mit denen liturgische Fragen im Sinne der Bewegung geklärt wurden.
Im Mai 1959 setzt Johannes XXIII. die „Antepraeparatoria“, die Vor-vorbereitende Kommission ein, welche dann die 2821 eingehenden Postulate, Vorschläge für das Beratungsprogramm des Konzils, den zehn Kommissionen - gegründet am 5.6.1960 durch ein Motu proprio – weiterleiten, damit diese die einzelnen Schemata ausarbeiten können.[1] Zusammen kamen insgesamt 69 Schemata. Logisch gedacht müssten demnach auch 69 Diskussionen auf dem Konzil geführt werden. Doch da diese Zahl relativ unwahrscheinlich war, wurden die Schemata reduziert. In einer ersten Reduktion blieben 17 Schemata, welche noch mal auf 13 heruntergesetzt wurden. Trotzdem dauert das kommende Konzil länger als zunächst gedacht. Weihnachten 1961, genau am 25.12., wurde das Konzil offiziell einberufen, kaum ein Jahr später am 11.10.1962 wird das Konzil in Rom eröffnet.
Zur feierlichen Eröffnung am 11.10.1962 waren 2500 Kardinäle anwesend, die später durch weitere 1000 Mitglieder ergänzt wurden.
Bereits in der ersten Sitzungsperiode, sie dauerte vom 11.10.1962 – 8.12.1962, werden die Texte über die Liturgie, die Offenbarung und andere beraten. „Zu einer Verabschiedung kommt es nicht. Nicht nur ist man damit beschäftigt, sich kennen zu lernen, auch zeigt sich sehr bald, dass die Väter nicht gewillt sind, die Vorlagen >durchzuwinken<“.[2]
[...]
[1] vgl. Pesch, Otto Hermann, Das Zweite Vatikanische Konzil. Vorgeschichte – Verlauf – Ergebnisse – Nachgeschichte. Würzburg 2001, S. 66.
[2] Wenzel, Knut, Kleine Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils. Freiburg 2005, S. 18.
- Quote paper
- Ralf Schöffmann (Author), 2008, Die Liturgiereform des 2. Vatikanischen Konzils, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87580
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