Die Geschichte der Vereinten Nationen (VN) ist von einem anhaltenden Prozess des Wandels und der Reformen geprägt. Schon zur Zeit der Gründung erkannte man die Risiken und Probleme des Systems der Organisation. Eine Vielzahl von Staaten ist seit der Gründung der Vereinten Nationen (1945) der Organisation beigetreten. Vor allem mit dem Beitritt der ehemaligen Kolonialstaaten wuchs die Herausforderung ein gutes Verhältnis zwischen den Industrienationen und den Entwicklungsländern herzustellen. Neben diesen Herausforderungen spielen auch neue globale Faktoren eine Rolle, wie die Bedrohung des Friedens durch innerstaatliche, bewaffnete Auseinandersetzungen. Hierbei müssen sich die Vereinten Nationen immer wieder als eine entwicklungsfähige und integrative Organisation beweisen. Seit Ende des Ost-West-Konflikts entwickelten sich die Vereinten Nationen von einem Forum der Staatengemeinschaft zu einem Akteur in der internationalen Politik. Doch noch immer stehen institutionelle und grundsätzliche Reformen aus. Daher sind sich Vertreter der internationalen Politik einig, dass das System der Vereinten Nationen grundlegend reformiert werden muss, weil die Struktur des Organisationsgefüges eine effektive Handlungsfähigkeit in Konflikt- und Krisensituationen behindert. Eine Anpassung an die weltpolitischen Realitäten des 21. Jahrhunderts ist daher unumgänglich, um die Effizienz des Systems zu gewährleisten. Nach einem kurzen Einstieg in das Organisationsgefüge der Vereinten Nationen gehe ich auf den Reformansatz des Brahimi Berichts ein. Im Zentrum der Arbeit stehen dabei die Reformvorschläge, die die Handlungsfähigkeit der VN erhöhen sollen. Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Reformvorschläge werden im Schlussteil der Arbeit erläutert, wobei ein Fazit über die Wirkung des Brahimi Berichts gezogen wird.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Vereinten Nationen
3. Der Brahimi Bericht
3.1 Die Situation Anfang der 1990er Jahre
3.2 Die Brahimi Kommission
3.2.1 Die Empfehlungen der Kommission
3.2.1.1 Robustes Peacekeeping
3.2.1.2 Beiträge der Mitgliedsstaaten
3.2.1.3 UN-interne Strukturen
3.2.2 Die Wirkung des Brahimi Berichts
3.2.3 Die Umsetzung der Reformvorschläge
4. Fazit
5. Anhang
5.1 Die zehn Experten der Brahimi Kommission:
5.2 Abkürzungsverzeichnis
6. Quellenvereichnis:
6.1 Bücher
6.2 URLs (Stand November 2007)
1. Einleitung
Die Geschichte der Vereinten Nationen (VN) ist von einem anhaltenden Prozess des Wandels und der Reformen geprägt. Schon zur Zeit der Gründung erkannte man die Risiken und Probleme des Systems der Organisation.
Eine Vielzahl von Staaten ist seit der Gründung der Vereinten Nationen (1945) der Organisation beigetreten. Vor allem mit dem Beitritt der ehemaligen Kolonialstaaten wuchs die Herausforderung ein gutes Verhältnis zwischen den Industrienationen und den Entwicklungsländern herzustellen.
Neben diesen Herausforderungen spielen auch neue globale Faktoren eine Rolle, wie die Bedrohung des Friedens durch innerstaatliche, bewaffnete Auseinandersetzungen. Hierbei müssen sich die Vereinten Nationen immer wieder als eine entwicklungsfähige und integrative Organisation beweisen.
Seit Ende des Ost-West-Konflikts entwickelten sich die Vereinten Nationen von einem Forum der Staatengemeinschaft zu einem Akteur in der internationalen Politik.
Doch noch immer stehen institutionelle und grundsätzliche Reformen aus. Daher sind sich Vertreter der internationalen Politik einig, dass das System der Vereinten Nationen grundlegend reformiert werden muss, weil die Struktur des Organisationsgefüges eine effektive Handlungsfähigkeit in Konflikt- und Krisensituationen behindert. Eine Anpassung an die weltpolitischen Realitäten des 21. Jahrhunderts ist daher unumgänglich, um die Effizienz des Systems zu gewährleisten.
Nach einem kurzen Einstieg in das Organisationsgefüge der Vereinten Nationen gehe ich auf den Reformansatz des Brahimi Berichts ein. Im Zentrum der Arbeit stehen dabei die Reformvorschläge, die die Handlungsfähigkeit der VN erhöhen sollen. Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Reformvorschläge werden im Schlussteil der Arbeit erläutert, wobei ein Fazit über die Wirkung des Brahimi Berichts gezogen wird.
2. Die Vereinten Nationen
Die Vereinten Nationen können eine universelle Akzeptanz in Anspruch nehmen, da fast alle Staaten der Welt dieser Organisation angehören. Insgesamt sind es 192 Staaten[1], die durch ihre jeweiligen Regierungen in den VN vertreten werden.
Zum System der Vereinten Nationen gehören sechs Hauptorgane: die Generalversammlung, der Sicherheitsrat, das Sekretariat mit dem Generalsekretär, der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC), der Treuhandschaftsrat und der Internationale Gerichtshof (IGH). Die einzelnen Organe und ihre Funktionsweise spiegeln die machtpolitischen Verhältnisse und die Wertvorstellungen zur Zeit der Gründung wider.
Um den ständig wachsenden Herausforderungen gerecht zu werden, wurden zahlreiche Unterorgane, Sonderorganisationen und andere zwischenstaatliche Institutionen geschaffen. Sie haben die Aufgabe die Hauptorgane in ihrer Tätigkeit und Funktion zu unterstützen.
Angesichts der Vielzahl der Staaten und des wachsenden Institutionsgefüges ist eine komplexe Organisation und Koordination der VN von Nöten. Kompromissfindung und Konsensbildung sind Teil der politischen Praxis der Vereinten Nationen, welche wichtige Entscheidungsprozesse durch einen hohen Zeitaufwand verzögern. Somit wird die schnelle Handlungsfähigkeit der VN in Konflikt- und Krisensituationen behindert.
Immer wieder rücken die Schwächen und Unzulänglichkeiten der Organisation in den Fokus politikwissenschaftlicher Debatten. Die zahlreichen Reformvorschläge gehen unterschiedlich an die Neu- bzw. Umgestaltung der VN ran. Man unterscheidet Reformen zur Effizienzsteigerung, institutionelle Reformen und Reformen für eine grundsätzliche Umgestaltung (vgl. Gareis/Varwick 2002: 259).
Wie ein solcher Reformversuch zur Steigerung der Effizienz des Systems aussehen kann, zeigen die Empfehlungen des Brahimi Berichts. Der Bericht sieht Reformen in den UN-internen Strukturen vor und versucht die Schwachstellen der UN Friedenssicherung zu überwinden.
3. Der Brahimi Bericht
3.1 Die Situation Anfang der 1990er Jahre
Anfang der 1990er Jahre wurden die „Blauhelmeinsätze“ zu einem wichtigen Pfeiler der internationalen Friedens- und Sicherheitspolitik. Dies spiegelt sich unter anderem in der rapide steigenden Zahl dieser Friedenseinsätze wieder.
Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts erlangte der Sicherheitsrat eine bis dahin ungekannte Handlungsfähigkeit. Es folgten zahlreich verabschiedete Resolutionen, ohne dass eines der ständigen Mitglieder von seinem Vetorecht Gebrauch machte.
Doch nun stand die Weltorganisation vor einer neuen Herausforderung. Die Zahl der zwischenstaatlichen Konflikte, bei denen die klassischen Friedensmissionen der VN überwiegend erfolgreich im Einsatz waren, nahm weltweit ab.
Die „neuen Kriege“ (vgl. Münkler 2002) entsprechen bewaffneten innerstaatlichen Auseinandersetzungen. Seit dem Ende der Ost-West-Konfrontation prägten schwelende Konflikte, Bürgerkriege, regionale „Warlords“ und Terrorismus das Bild in vielen afrikanischen Ländern, wie z.B. im Kongo. Aber auch in den islamisch geprägten Staaten, wie in Afghanistan, Irak oder Pakistan ließ sich eine Zunahme der innerstaatlichen und gewaltsamen Auseinandersetzungen feststellen (vgl. Hubel 2005: 63ff.).
Diesen veränderten Bedingungen standen die VN zunächst hilflos gegenüber, da die klassischen Friedensmissionen kein wirksames Mittel zum bekämpfen der innerstaatlichen Konflikte darstellte. Die fehlgeschlagenen Missionen in Somalia und im ehemaligen Jugoslawien verdeutlichen die Krise der Friedenssicherung („Peacekeeping“) der Vereinten Nationen. Auch der Weltöffentlichkeit blieb dies nicht verborgen (vgl. Volger 2001:51).
Diese Problematik erforderte eine neue Generation von UN Friedensmissionen, die sich erst durch Lernprozesse, als Reaktion auf Fehlschläge entwickeln musste. Erkannt wurde, dass einer Friedensmission zunächst eine gründliche Recherche über die politischen und sozialen Gegebenheiten im Einsatzgebiet vorausgehen muss. Daraufhin ist der Sicherheitsrat erst in der Lage, ein klares Mandat mit realistischen Einsatzrichtlinien erteilen zu können (vgl. Gareis/Varwick 2002: 130).
[...]
[1] Stand Juli 2007
- Citation du texte
- Katharina Glaser (Auteur), 2007, Das Reformbedürfnis der Vereinten Nationen in Bezug auf den Brahimi Bericht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87571
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