Fernsehen via Internet, mit dem Handy im Internet surfen oder Radio hören. Die Digitalisierung und damit einhergehende Konvergenz der Technologien findet in einer atemberaubenden Geschwindigkeit statt. Für Medienunternehmen eröffnet diese Entwicklung immer größere wirtschaftliche Möglichkeiten. So kann ein Rundfunkveranstalter seine Wertschöpfungskette verlängern, indem er einmal produzierte Inhalte auf möglichst vielen Plattformen anbietet. Sofern Medienunternehmen crossmedial ausgerichtet sind, lassen sich zudem Produktionsmittel zusammenlegen, Parallelstrukturen abschaffen, Kosten sparen und somit letztlich Gewinne steigern. Die Digitalisierung führt daher auch zu einer Konvergenz der Inhalte und der Märkte, was wiederum zur Folge hat, dass die Anzahl voneinander unabhängiger Inhalteanbieter auf den Medienmärkten sinkt. Die Gründe für diese Konzentrationstendenzen im Medienbereich sind also betriebswirtschaftliche und haben aus Unternehmenssicht viele Vorteile. Doch welche Auswirkungen haben diese Konzentrationsprozesse im Medienbereich auf die Meinungsvielfalt?
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
2 Bedeutung der Massenmedien für die Demokratie
2.1 Von der „direkten“ zur „medialen“ Kommunikation
2.2 Funktionen von Massenmedien
2.2.1 Herstellung von Öffentlichkeit
2.2.2 Informationsfunktion
2.2.3 Kontroll- und Kritikfunktion
2.2.4 Meinungs- und Willensbildungsfunktion
2.3 Dysfunktionale Medieneffekte
2.3.1 Kapazitätsgrenzen und mangelnde Objektivität
2.3.2 Agenda Setting
2.3.3 Inszenierte Politik
2.3.4 Formen von Medienkonzentration
2.3.4.1 Horizontale Konzentration
2.3.4.2 Vertikale Konzentration
2.3.4.3 Crossmediale Konzentration
2.3.4.4 Folgen von Konzentrationsprozessen
2.5 Zusammenfassung
3 Konzentrationskontrolle im dualen Rundfunksystem
3.1 Historisch-verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen
3.2 Die Entwicklung zum dualen System
3.3 Die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
3.3.1 Grundversorgung
3.3.2 Bestands- und Entwicklungsgarantie
3.3.3 Entwicklung zum Funktionsauftrag
3.3.4 Sicherung der Meinungsvielfalt durch Binnenpluralismus
3.3.5 Kontrolle
3.4 Konzentrationskontrolle im privaten Rundfunk
3.4.1 Die Rolle der Landesmedienanstalten
3.4.2 Das außenpluralistische Zuschaueranteilsmodell
3.4.3 Bundeseinheitliche Kontrolle durch KEK und KDLM
4 Die gescheiterte Fusion zwischen der ProSiebenSat.1 Media AG und der Axel Springer AG
4.1 Die Axel Springer AG
4.2 Die ProSiebenSat.1 Media AG
4.3 Chronologie der gescheiterten Übernahme
5 Probleme der publizistischen Konzentrationskontrolle im Medienbereich am Beispiel der gescheiterten Fusion zwischen der ProSiebenSat.1 Media AG und der Axel Springer AG
5.1 „Vorherrschende Meinungsmacht“ als Vermutungstatbestand
5.1.1 Wortlaut des § 26 Rundfunkstaatsvertrag
5.1.2 Systematik des § 26 Rundfunkstaatsvertrag
5.1.3 Entstehungsgeschichte des § 26 Rundfunkstaatsvetrag
5.1.4 Sinn und Zweck des § 26 Rundfunkstaatsvertrag
5.1.5 Beurteilung
5.2 Einbeziehung „medienrelevanter verwandter Märkte“
5.2.1 Die Grundsätze der KEK
5.2.1.1 Bestimmung der Märkte
5.2.1.2 Suggestivkraft
5.2.1.3 Breitenwirkung
5.2.1.4 Aktualität
5.2.2 Abgrenzung und Gewichtung im Anwendungsfall
5.2.2.1 Tageszeitungen
5.2.2.2 Programmzeitschriften
5.2.2.3 Publikumszeitschriften
5.2.2.4 Anzeigenblätter
5.2.2.5 Online-Aktivitäten
5.2.2.6 Hörfunk
5.2.2.7 Ergebnis der Beurteilung durch die KEK
5.2.3 Gutachten zur Beurteilung der Grundsätze der KEK
5.2.3.1 Kritikpunkte des Gutachtens
5.2.3.2 Vergleich mit der Bertelsmann-Gruppe
5.2.4 Die „n-tv-Entscheidung“ der KEK
5.2.5 Probleme und Konsequenzen
5.2.5.1 Abgrenzung der Märkte
5.2.5.2 Äquivalenz und Meinungsrelevanz der Märkte
5.2.6 Schlussfolgerungen
5.3 Zusammenfassung
6 Die ökonomische Konzentrationskontrolle im Medienbereich am Beispiel der gescheiterten Fusion zwischen der ProSiebenSat.1 Media AG und der Axel Springer AG
6.1 Die Fusionskontrolle bei elektronischen Medien
6.2 Die Untersagung der Fusion
6.2.1 Fernsehwerbemarkt
6.2.2 Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen
6.2.3 Bundesweiter Anzeigenmarkt für Zeitungen
6.2.4 Kritik
6.3 Zusammenfassung
7 Reformvorschläge
7.1 Die „konkurrierende Konzentrationskontrolle“
7.2 Stärkung der Unabhängigkeit der KEK
7.3 Der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag
8 Fazit
9 Literaturverzeichnis
Anhang
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Reichweite der Medien pro Tag im Jahr 2005
Tabelle 2: Zuschaueranteile im bundesweiten Fernsehen im Zeitraum August 2004 bis Juli 2005
Tabelle 3: Stellung der Axel Springer AG auf medienrelevanten verwandten Märkten im Jahr 2005
Tabelle 4: Ergebnis der Beurteilung des durch die Fusion auf einem virtuellen Fernsehmarkt entstehenden Zuschaueranteils durch die KEK
Tabelle 5: Ergebnis der Beurteilung der Stellung der Bertelsmann-Gruppe nach der Methode der KEK
Tabelle 6: Ökonomische und publizistische Konzentrationskontrolle im Vergleich
1 Einleitung
Fernsehen via Internet, mit dem Handy im Internet surfen oder Radio hören. Die Digitalisierung und damit einhergehende Konvergenz der Technologien findet in einer atemberaubenden Geschwindigkeit statt. Für Medienunternehmen eröffnet diese Entwicklung immer größere wirtschaftliche Möglichkeiten. So kann ein Rundfunkveranstalter seine Wertschöpfungskette verlängern, indem er einmal produzierte Inhalte auf möglichst vielen Plattformen anbietet. Sofern Medienunternehmen crossmedial ausgerichtet sind, lassen sich zudem Produktionsmittel zusammenlegen, Parallelstrukturen abschaffen, Kosten sparen und somit letztlich Gewinne steigern.[1] Die Digitalisierung führt daher auch zu einer Konvergenz der Inhalte und der Märkte, was wiederum zur Folge hat, dass die Anzahl voneinander unabhängiger Inhalteanbieter auf den Medienmärkten sinkt. Die Gründe für diese Konzentrationstendenzen im Medienbereich sind also betriebswirtschaftliche und haben aus Unternehmenssicht viele Vorteile. Doch welche Auswirkungen haben diese Konzentrationsprozesse im Medienbereich auf die Meinungsvielfalt?
Mit dieser Frage musste sich die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) im Jahr 2005 auseinandersetzen, als sie die geplante Fusion zwischen der ProSiebenSat.1 Media AG und der Axel Springer AG zu beurteilen hatte. Ferner wurde das Bundeskartellamt mit der Frage konfrontiert, ob die Stellung eines Unternehmens auf einem Medienmarkt durch diejenige auf anderen Märkten verstärkt werden kann. Noch bevor die beiden Gremien ihre Entscheidungen bekanntgaben, führte diese in der bundesrepublikanischen Mediengeschichte bis dahin einmalige Fusion zwischen dem auf dem deutschen Markt führenden Pressekonzern und einer der zwei wichtigsten kommerziellen Fernsehveranstaltergruppen in der deutschen Öffentlichkeit sowohl zu positiven als auch zu negativen Reaktionen. So äußerte Wolf-Dieter Ring, Präsident der bayerischen Landesmedienanstalt für neue Medien (BLM), die für die Lizenzvergabe der Programme Kabel 1, N24 und 9Live zuständig ist, dass er die Fusion begrüße. Es entstehe damit „neben der Bertelsmann-Gruppe ein zweites starkes Unternehmen, das sowohl im Printbereich als auch im Bereich der elektronischen Medien erfolgreich sein werde“.[2] Auch der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber befürwortete die mögliche Fusion als „klare Stärkung des Medienstandorts Deutschland und Bayern“.[3] Vorsichtiger reagierte der Vorsitzende der KEK, Dieter Dörr, mit der Feststellung: „das sei kein einfacher Fall“.[4] Zudem kritisierte Dörr die zuvor dargestellte Aussage Rings. „Ich finde es befremdlich, wenn Herr Ring versucht, die Entscheidung der KEK zu präjudizieren“,[5] so Dörr. Im Gegensatz zu Edmund Stoiber gaben Politiker anderer Parteien deutlich kritischere Stellungnahmen ab. So äußerte Hans-Joachim Otto, medienpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, es bedeute einen „ordnungspolitischen Sündenfall“,[6] wenn
„ein Unternehmen, das eine wirklich sehr starke Stellung am Printmarkt und insbesondere bei den Tagesmedien hat, jetzt auch im privaten Fernsehbereich die Mehrheit an einem der wichtigsten Sender hat“.[7]
Ebenso warnte ein Großteil der Medienwissenschaftler vor den möglichen Folgen dieser Fusion.
„Es gibt für Springer jetzt die Möglichkeit, mit Kampagnen und wechselseitiger Promotion zwischen Fernsehsendern und Tageszeitungen bestimmte Themen hochzuziehen und damit die öffentliche Meinung stark zu beeinflussen oder auch bestimmte Interessen zu vertreten“,[8]
so der Hamburger Journalistik-Professor Siegfried Weischenberg. Dennoch gingen Horst Röper, Experte für Medienkonzentration, und der Tübinger Wettbewerbsexperte Wernhard Möschel übereinstimmend davon aus, dass die Fusion weder mit Hilfe der Bestimmungen des Rundfunkrechts noch mit Hilfe des Wettbewerbsrechts verhindert werden könne.[9] Rund fünf Monate beherrschten die ausstehenden Entscheidungn der KEK und des Bundeskartellamtes die Fachzeitschriften. Am 10.01.2006 teilte die KEK in einer Pressemitteilung mit, dass sie der anstehenden Fusion der Axel Springer AG und der ProSiebenSat.1 Media AG die erforderliche Unbedenklichkeitserklärung nicht erteilen werde.[10] Die starke Position der ProSiebenSat.1-Gruppe führe in Kombination mit der der Axel Springer AG zu einem Meinungseinfluss, der einem Zuschaueranteil von über 42 Prozent im bundesweiten privaten Fernsehen entsprechen würde. Weitere 14 Tage später untersagte auch das Kartellamt die Fusion und begründete seine Entscheidung mit der dadurch auf dem Fernsehwerbemarkt, dem Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen sowie dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen entstehenden „nicht genehmigungsfähigen Marktmacht“.[11] In der Folge entfaltete sich eine Diskussion, die die derzeitigen rechtlichen Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt grundsätzlich infrage stellt.
Obwohl der Gesetzgeber – also die Politik –für diese Bestimmungen verantwortlich zu machen ist und die Funktionalität demokratischer System ohne Meinungsvielfalt infrage zu stellen ist, wird die entstandene Problematik zu einem Großteil in juristischen Aufsätzen und nicht in politikwissenschaftlichen Veröffentlichungen behandelt. Des Weiteren werden immer nur kleine Teilbereiche diskutiert, was dazu führt, dass eine Gesamtbeurteilung der Konzentrationskontrolle im Medienbereich kaum möglich ist. An diesem Punkt setzt die vorliegende Arbeit an. Anhand der gescheiterten Fusion zwischen der Axel Springer AG und der ProSiebenSat.1 Media AG sollen die Probleme bei der Konzentrationskontrolle im Medienbereich aufgezeigt werden, die durch crossmediale Verflechtung entstehen können, um beurteilen zu können, ob und inwieweit die derzeitigen Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt ausreichend sind. Für die Abgabe einer Beurteilung und um einen möglicherweise gegebenen Handlungsbedarfs durch den Gesetzgeber konkretisieren zu können, sollen folgende Fragen beantwortet werden:
(1) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die KEK legitimiert ist, das Vorliegen des in § 26 Rundfunkstaatsvertrag genannten Kriteriums vorherrschende Meinungsmacht zu überprüfen?
(2) Ist die bestehende Regelung in § 26 Rundfunkstaatsvertrag zur Bestimmung vorherrschender Meinungsmacht geeignet, crossmediale Verflechtungen zu erfassen?
(3) Inwieweit kann das Bundeskartellamt im Rahmen der ökonomischen Konzentrationskontrolle crossmediale Verflechtungen erfassen?
(4) Inwieweit ist das Nebeneinander der ökonomischen und publizistischen Konzentrationskontrolle zweckmäßig?
Damit die Gründe für die vom Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung der Konzentrationskontrolle nachvollzogen werden können, werden in Kapitel 2 zunächst die Bedeutung der Massenmedien für die Demokratie und die Auswirkungen von Konzentrationen im Medienbereich auf dysfunktionale Medieneffekte dargestellt. Im Anschluss folgt in Kapitel 3 eine kurze Einführung in die Bestimmungen des dualen Rundfunksystems und die Funktionsweise der Konzentrationskontrolle im Rundfunkbereich. Als Grundlage für das anschließende Kapitel 4 werden dann die an der gescheiterten Fusion beteiligten Unternehmen vorgestellt und eine Chronik der Ereignisse in diesem Zusammenhang präsentiert. Die Probleme, welche die KEK im Rahmen ihrer Beurteilung der Fusion zwischen der ProSiebenSat.1 Media AG und der Axel Springer AG zu lösen hatte, werden in Kapitel 5 ausführlich untersucht. Zudem werden dort die verschiedenen Ansichten der KEK und ihrer Kritiker zur Lösung der Probleme gegenübergestellt, um diese beurteilen und Schlussfolgerungen formulieren zu können. Inwieweit das Bundeskartellamt aufgrund der wettbewerbsrechtlichen Vorgaben die crossmediale Fusion zwischen der ProSiebenSat.1 Media AG und der Axel Springer erfassen konnte, wird in Kapitel 6 ausgeführt. Die Ergebnisse dienen als Grundlage einer Gegenüberstellung der ökonomischen und der publizistischen Konzentrationskontrolle in Kapitel 7, damit im Anschluss die Frage nach der Notwendigkeit einer konkurrierenden Konzentrationskontrolle beantworten beantwortet werden kann.
2 Bedeutung der Massenmedien für die Demokratie
Ohne ein funktionierendes Mediensystem gibt es keine Demokratie. Diese These wird in einem Großteil der wissenschaftlichen Literatur, die sich mit Konzentrationsprozessen im Medienbereich auseinandersetzt, häufig als gegeben vorausgesetzt und in den seltensten Fällen weiter ausgeführt. Doch obwohl dieser Umstand anscheinend allen Autoren bekannt ist, kommen sie besonders im Rahmen der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe teilweise zu Ergebnissen, die vermuten lassen, dass einigen die negativen Konsequenzen von Fehlentwicklungen im Medienbereich nur unzureichend bewusst sind. Da dieses Wissen die Grundlage der Untersuchungen dieser Arbeit darstellt, sollen in diesem Kapitel sowohl die herausragende Bedeutung der Massenmedien als auch die Konsequenzen im Falle einer Fehlentwicklung in diesem Bereich dargestellt werden. Zunächst wird die Entwicklung von der direkten Kommunikation der ersten Bürgergemeinschaften hin zur medialen Massenkommunikation in modernen Gesellschaften dargelegt. Im Anschluss wird aufgeführt, welche Funktionen Massenmedien in modernen Demokratien übernehmen. Sodann werden dysfunktionale Medieneffekte erörtert, die durch Konzentrationsprozesse verstärkt und zu einer Gefahr für die notwendige Erfüllung der Funktionen von Massenmedien werden können. Am Schluss dieses Kapitels wird aufgrund der Überlegungen beurteilt, welchen Einfluss Massenmedien auf moderne Gesellschaften und das politische System entwickeln können und wie sich Konzentrationen im Bereich der Massenmedien auf diese Entwicklung auswirken.
2.1 Von der „direkten“ zur „medialen“ Kommunikation
Es ist unbestritten, dass menschliche Gemeinschaften ohne Kommunikation nicht möglich sind.[12] Verbindliche Regeln kommen nur dann zustande, wenn zwischen den Gliedern der Gemeinschaft ein Konsens gefunden wird.[13] Voraussetzung für diesen Konsens und weiterer Handlungen auf dessen Grundlage ist die Kommunikation, also der Austausch von Informationen bzw. Meinungen zwischen den Gliedern.[14] Aufgrund der geografischen Ausdehnung und der funktionalen Differenzierung von Gesellschaften kann direkte Kommunikation, wie sie in den Bürgergemeinschaften der Antike (Polis) praktiziert wurde, in modernen Gesellschaften nur noch bedingt unterstellt werden.[15] Daher wurde die direkte Kommunikation im Laufe der Zeit immer mehr durch die Kommunikation über Medien ersetzt. Diese Entwicklung der Kommunikation in Gesellschaften führte auch bei der gesellschaftlichen Organisationsform Demokratie dazu, dass das Merkmal direkt immer bedeutungsloser wurde.
In den oben erwähnten Bürgergemeinschaften der Antike wurde Demokratie noch im Sinne der klassischen Definition Herrschaft des Volkes direkt praktiziert.[16] Die freien Bürger – nur Männer galten als solche – versammelten sich und entschieden dann unmittelbar selbst über alles, was die Gemeinschaft anging, über politische Fragen also. Doch im Laufe der Zeit mussten selbst Verfechter dieser ungeteilten Volkssouveränität, wie beispielweise der französische Philosoph Jean-Jaques Rousseau (1712-1778), zu der Erkenntnis gelangen, dass dieses Modell von Demokratie aus den oben genannten Gründen nur eine Option für kleinere Gesellschaften sein kann.[17] Aus dieser Erkenntnis heraus entwickelte sich immer stärker der Gedanke einer repräsentativen Demokratie, in der das Volk sein Stimmrecht für die zu treffenden Entscheidungen an Repräsentanten abgibt. Während im Modell des englischen Philosophen Thomas Hobbes (1588-1679) die eingesetzten Repräsentanten keiner Rückbindung an das Volk bedurften, brachte der ebenfalls englische Philosophe John Locke (1632-1704) den Gedanke des Misstrauens bzw. Vertrauens gegenüber den Repräsentanten ein.[18] Der von Locke entwickelte Grundgedanke, dass das Volk der Souverän ist und die Repräsentanten sich für ihr Handeln rechtfertigen müssen, findet sich heute in allen unterschiedlichen modernen Demokratien wieder.
An dieser Stelle sollte angedeutet werden, welchen Transformationsprozess das System Demokratie durchlaufen hat, um als taugliche Herrschaftsform für moderne Gesellschaften angesehen werden zu können. Festhalten lässt sich ohne Zweifel, dass der direkte Einfluss des Volkes auf politische Entscheidungen stark abgenommen hat. Im Gegenzug stellt
„die Befugnis, für andere – zeitlich und rechtlich begrenzt – verbindlich zu handeln bei gleichzeitiger Verpflichtung, sich regelmäßig vor dem Volk für sein Handeln zu verantworten, das zentrale Charakteristikum des demokratischen Verfassungsstaates“[19]
dar. Der in diesem Zitat angeführte Aspekt des Sich-Verantwortens ist als kommunikativer Prozess zu verstehen, bei dem es darum geht, politisches Handeln öffentlich zu vollziehen und dieses zu begründen.[20]
Im Transformationsprozess hin zur repräsentativen Demokratie moderner Gesellschaften ist somit zwar der Verlust unmittelbarer Demokratie und kontinuierlicher Beteiligung des Volkes festzustellen, doch die Bedeutung der Kommunikation ist stetig gewachsen. Heinrich Oberreuter bezeichnet sie äußerst treffend als „Kitt“[21] der Gesellschaft.
Vor dem Hintergrund der Legitimierung von Repräsentanten ist speziell die politische Kommunikation von unschätzbarem Wert für die repräsentative Demokratie, denn die Legitimation der Repräsentanten wird in der repräsentativen Demokratie nicht nur durch Wahlen, sondern besonders durch die „ständige kommunikative Rückkopplung“[22] der Repräsentanten an das Volk erreicht. Da die Repräsentanten zwecks Legitimation eine größtmögliche Anzahl Bürger erreichen müssen, findet diese ständige Kommunikation in modernen Gesellschaften fast ausschließlich über die Medien statt, „weil es ohne sie an der Breite und Intensität der Kommunikation fehlt, durch die sich Demokratie konstituiert“.[23]
2.2 Funktionen von Massenmedien
Nachdem erläutert wurde, wie sich die Rolle der Massenmedien in repräsentativen Demokratien entwickelt hat, soll im Folgenden aufgezeigt werden, welche gesellschaftlichen und politischen Funktionen sie konkret übernehmen.
2.2.1 Herstellung von Öffentlichkeit
Die logische Konsequenz aus der Feststellung, dass das Volk in Demokratien der Souverän ist, lautet, dass die Belange, die für alle relevant sind, auch für jeden sichtbar und wahrnehmbar sein müssen.[24] Durch das öffentliche Entfalten der Kommunikation schaffen Medien ein neues Teilsystem innerhalb des Systems Kommunikation: das Teilsystem Öffentlichkeit. Die Funktion der Herstellung von Öffentlichkeit wird in der Literatur überwiegend als die wichtigste der Medien eingestuft.[25] Alle anderen Funktionen lassen sich aus dieser Funktion ableiten.
Ursprünglich bestimmte der Begriff Öffentlichkeit einen Bereich, der nicht geheim, sondern der Allgemeinheit zugänglich ist, sowie den Bereich der staatlichen Angelegenheiten.[26] In der Antike bezeichnete Öffentlichkeit daher die Orte, an denen sich die Bürger trafen, um über aktuelle Themen und Anlässe zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen, die jeden einzelnen betrafen.[27] In modernen repräsentativen Demokratien kennt Öffentlichkeit keinen physischen Ort mehr.[28] Die Bedeutungen des Begriffes sind sehr unterschiedlich: Mal wird Öffentlichkeit mit öffentlichen Angelegenheiten gleichgesetzt, mal mit allen Aspekten, die sich auf das politische System beziehen, und ein anderes Mal steht der Begriff für die Meinungen der Mehrheit der Bevölkerung.[29] Gemeinsam ist diesen unterschiedlichen Auffassungen von Öffentlichkeit, dass eine prinzipielle Unabgeschlossenheit des Publikums gegeben ist, dieses Publikum regelmäßig nicht nur aus Experten besteht. Potenziell kann jeder teilnehmen und möglicherweise alles verstehen.[30]
Besonders die politische Öffentlichkeit, also der künstlich geschaffene Raum, in dem mittels Massenmedien politische Informationen kommuniziert werden, ist für moderne Demokratien unverzichtbar.
„Ohne einen durch Massenmedien hergestellten öffentlichen Raum wäre die repräsentative Demokratie in entwickelten Flächenstaaten bzw. in modernen Demokratien nicht funktions- und überlebensfähig.“[31]
Das Kommunikationssystem politische Öffentlichkeit stellt somit sicher, dass die Interessen und Anliegen an die Repräsentanten vermittelt und deren Entscheidungen wiederum zurückvermittelt werden.[32] Wie sonst sollten alle Bürger von politischen Debatten innerhalb und außerhalb des Parlamentes erfahren? Wie sollten Bürger und Interessenverbände den Repräsentanten ihren Willen mitteilen und wie sonst sollte Bürger eines Volkes untereinander über Politik diskutieren?
Aus der notwendigen Funktion der Herstellung von Öffentlichkeit durch Massenmedien in repräsentativen Demokratien werden in der Literatur politische Funktionen abgeleitet, die den Massenmedien zukommen und die für das politische System von großer Bedeutung sind.
2.2.2 Informationsfunktion
Die Informationsfunktion besagt, dass Massenmedien möglichst umfassend, neutral, sachlich und verständlich informieren sollen, damit die Bürger in die Lage versetzt werden, das öffentliche Geschehen kritisch verfolgen zu können.[33] Der Einzelne soll mittels Massenmedien seine Interessenlage erkennen, die demokratische Verfassungsordnung begreifen und politische Zusammenhänge verstehen können.[34] Vor dem Hintergrund, dass alles, was der Einzelne heute weiß, höchstens noch zu 20 Prozent auf eigener Erfahrung beruht, wird die Bedeutung der Informationsfunktion besonders deutlich.[35] „Wir sind eine Mediengesellschaft. Was in den Medien nicht präsent ist, ist in unserer Gesellschaft nicht mehr präsent.“[36]
Allerdings empfangen nicht nur die Bürger eines Staates Informationen über die Massenmedien. Umgekehrt sind auch die Repräsentanten von der über Massenmedien verbreiteten, sich aus den verschiedenen Themen und Meinungen konstituierenden öffentlichen Meinung anhängig.[37] Sofern sie über diese nicht hinreichend informiert sind, können sie ihre Programme und Entscheidungen nicht an den Interessen der Bürger ausrichten.
2.2.3 Kontroll- und Kritikfunktion
Im Rahmen der Information der Bürger kontrollieren und kritisieren Massenmedien die politischen Akteure. Diese Funktion ist besonders wichtig, wenn die im parlamentarischen Regierungssystem dafür vorgesehenen Einrichtungen, beispielsweise die Opposition, dieser Aufgabe nicht oder nur ungenügend nachkommen.[38] Hervorzuheben ist hier besonders der investigative Journalismus, mit dessen Hilfe in der Vergangenheit schon viele politische Skandale in Deutschland aufgedeckt wurden. Dieser wird im Übrigen auch von Personen mit Insiderwissen dazu benutzt, Informationen über das Fehlverhalten staatlicher Gremien an die Öffentlichkeit zu bringen.[39] Gäbe es diese Möglichkeit nicht, so ist zu vermuten, dass die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder vor negativen sozialen Konsequenzen dazu führen würde, dass weit weniger Personen Insiderwissen weitergeben und folglich weniger Skandale aufgedeckt werden.
Massenmedien dienen aber nicht nur Insidern als Sprachrohr, sie werden ebenfalls von einzelnen politischen Akteuren genutzt, um die Schwächen, Abweichungen und Verfehlungen des politischen Gegners aufzudecken.[40] Darüber hinaus werden die klassischen Kommunikationskanäle des politischen Systems immer mehr durch die Massenmedien als Kanal ersetzt. Laut Strohmeier haben sie beispielsweise das Parlament als Kommunikationskanal zwischen Regierung und Opposition sowie die Wahlveranstaltung als Kommunikationskanal zwischen Politikern und Wählern teilweise ersetzt.[41]
Über direkte Sanktionsmittel verfügen Massenmedien im Gegensatz zu Parlamenten nicht. Ihre Kritik kann daher nur wirksam werden, wenn Gerichte die Anschuldigungen prüfen, Abgeordnete die Themen aufnehmen und die Regierung in Debatten im Parlament zur Rede stellen oder beispielsweise Untersuchungsausschüsse beantragen.[42]
2.2.4 Meinungs- und Willensbildungsfunktion
Damit in einer Demokratie der Wille auch tatsächlich vom Volk ausgehen kann, muss dem einzelnen Bürger zunächst einmal ermöglicht werden, einen eigenen Willen zu entwickeln. Diese freie Willens- bzw. Meinungsbildung lässt sich am effektivsten sicherstellen, wenn Fragen von öffentlichem Interesse in freier und offener Diskussion erörtert werden. In einem „Kampf der Meinungen“[43] kann sich dann das Vernünftige durchsetzen. Gleichwohl bedeutet das nicht, dass Massenmedien dem Bürger die politische Meinungs- und Willensbildung abnehmen sollen. Massenmedien vermitteln lediglich Informationen sowie unterschiedliche Positionen und bewerten diese dann teilweise.[44] Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass die reine Vermittlung von Informationen und Positionen nicht ausreicht, um dem Bürger eine freie Willens- und Meinungsbildung zu ermöglichen. Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu 1966 im sogenannten Spiegel-Urteil fest, dass es zwingend erforderlich sei, dass die unterschiedlichen Informationen und Positionen seitens der Massenmedien – hier in Form des Wochenmagazins Spiegel – auch bewertet werden.
„Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muß er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang; sie beschafft die Informationen, nimmt selbst dazu Stellung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung. In ihr artikuliert sich die öffentliche Meinung; die Argumente klären sich in Rede und Gegenrede, gewinnen deutliche Konturen und erleichtern so dem Bürger Urteil und Entscheidung.“[45]
Massenmedien – beziehungsweise die Journalisten – sind in Deutschland also von höchster Ebene dazu aufgerufen, auch aktiv Einfluss auf Meinungen zu nehmen, indem sie Informationen nicht nur verbreiten, sondern auch bewerten.
2.3 Dysfunktionale Medieneffekte
Sei den Anfangstagen des Rundfunks wurden neue Medientechnologien eingeführt und der Medienmarkt in Deutschland weitgehend liberalisiert sowie kommerzialisiert.[46] Es hat ein Strukturwandel stattgefunden, der die politischen Funktionen der Massenmedien infrage stellt.
2.3.1 Kapazitätsgrenzen und mangelnde Objektivität
Es ist zweifelhaft, ob Massenmedien im Rahmen der Informationsfunktion tatsächlich noch alle wesentlichen Informationen verfügbar machen und diese dann auch objektiv und wahrheitsgemäß präsentieren. Da Massenmedien nicht die Kapazitäten haben, um über alle Geschehnisse zu berichten, und das Publikum seinerseits nur eine begrenzte Aufnahmefähigkeit besitzt, sind sie dazu gezwungen Informationen auszuwählen und zu gewichten.[47] In der Regel haben Journalisten deshalb für ein Thema nur eine bestimmte Zeichenzahl oder eine bestimmte Zeit für ihre Beiträge zu Verfügung und können daher oft nur noch die wichtigsten Aspekte eines Themas darstellen. Die Folge ist die Vermittlung eines eher bruchstückhaften und stark vereinfachten Bildes politischer Wirklichkeit.[48] Bezogen auf Politik könnte das wiederum dazu führen, dass der Bürger zu der Überzeugung gelangt, Politik sei eine einfache Angelegenheit und die politischen Akteure würden nicht handeln. Ihm werden die langwierigen politischen Prozesse, die stattfinden, bevor eine Entscheidung getroffen wird, nicht vermittelt und er misst die politischen Leistungen der Akteure an seiner nur bruchstückhaft medial vermittelten Wirklichkeit, was dann wiederum zur Unzufriedenheit mit diesen beitragen kann.[49] Die notwendige Selektion von Themen seitens der Massenmedien bringt bei zu starker Vereinfachung in der Darstellung der Themen somit möglicherweise sogar negative Folgen für das politische System mit sich.
Des Weiteren entwickeln auch Massenmedien Grundhaltungen gegenüber Parteien und Themen, ebenso wie jeder einzelne Journalist nicht vollkommen objektiv über ein Thema berichten kann. Eine Kernaussage der News-Bias-Forschung besagt, dass jede Nachrichtengeschichte durch den persönlichen sowie professionellen Hintergrund ihres Verfassers – meistens unbewusst – beeinflusst wird.[50] Massenmedien verzerren also grundsätzlich die Wirklichkeit und sind niemals objektiv oder neutral, „sondern allenfalls objektiver und neutraler als beispielsweise Parteien“.[51]
2.3.2 Agenda Setting
Im Rahmen der Medienwirkungsforschung stellt sich die Frage, ob Massenmedien nicht auch bestimmen, welche Themen der Bürger – Publikumsagenda – und welche die politischen Akteure – politische Agenda – als wichtig einstufen. Der in diesem Zusammenhang zu betrachtende Agenda-Setting-Ansatz wurde Anfang der 70er Jahre von McCombs und Shaw entwickelt und bezog sich zunächst vor allem auf die politische Berichterstattung.[52] Der Schwerpunkt der Untersuchung richtete sich darauf nachzuweisen, dass die Publikumsagenda die Medienagenda – was die Massenmedien als wichtig einstufen – durch die Häufigkeit der Darstellung bestimmter Themen und deren Darstellungsumfang stark beeinflusst. Der Agenda-Setting-Ansatz wurde zunächst kritisiert, da nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden konnte, dass Massenmedien schlicht die Themen aufgreifen, die auf der Publikumsagenda an erster Stelle stehen.[53] Heute wird angenommen, dass alle drei Agenden sich gegenseitig beeinflussen.[54] Grundsätzlich kann dennoch festgehalten werden, dass Massenmedien durch die Häufigkeit der Darstellung und Aufmachung bestimmter Themen mitbestimmen, welche Probleme eine Gesellschaft als besonders wichtig und daher ihre Lösung als besonders dringlich empfindet.[55] Es ist ihnen daher möglich, als eigene Akteure Einfluss auf den politischen Prozess zu nehmen, indem sie bestimmte Themen und Positionen hervorheben und dadurch den Handlungsdruck der politischen Akteure erhöhen.[56]
2.3.3 Inszenierte Politik
Die von der Agenda-Setting-Forschung untersuchten Sachverhalte zeigen sich besonders deutlich im politischen Konkurrenzkampf um die Medienagenda.
„Denn wenn die Bürger auf die Massenmedien als Informationsquelle angewiesen sind und die Massenmedien darüber bestimmen, welche Themen wichtig sind und davon die Bewertung der Politiker abhängt, dann liegt das Interesse von politischen Akteuren auf der Hand, auf die Art und Weise der Medienberichterstattung (mittelbar) Einfluss zu nehmen.“[57]
Folglich versuchen politische Akteure sich der Logik der Medien anzupassen. Diese Logik entsteht aus dem Interesse der Massenmedien größtmögliche Aufmerksamkeit zu erzeugen mit dem Ziel, die Auflage oder Einschaltquote und dadurch bedingt die Einnahmen zu steigern. Um das zu erreichen, folgen Massenmedien dabei aufeinander abgestimmten Regelungssystemen. Diese sind die Selektionslogik, welche die Auswahl berichtenswerter Ereignisse nach Maßgabe ihrer Nachrichtenwerte bezeichnet, und die Präsentationslogik, nach der die ausgewählten Ereignisse möglichst attraktiv dargestellt werden, um sich das Publikumsinteresse zu sichern.[58] Alles, was das Mediensystem hervorbringt, ist laut Meyer dieser Logik unterworfen.[59] Für das politische System ergeben sich daraus im Wesentlichen zwei Probleme.
Zum einen entwickeln und folgen Medien immer mehr ihrer eigenen Logik. Empirische Forschungen haben ergeben, dass Medien besonders dann eine hohe Aufmerksamkeit erreichen, wenn ein politisches Thema personalisiert, einfach erklärt, betroffen macht oder als Skandal aufbereitet werden kann.[60] Wenn ein politisches Thema erst einmal auf der Agenda steht, haben die Medien keine Zeit, die teilweise komplexen Wechselverhältnisse der vielen Faktoren, die bei politischen Themen von Bedeutung sein sind, darzustellen.[61] In der Regel gewinnen daher nur abgeschlossene und als Event erscheinende Ereignisse mit überschaubarem Anfang und Ende die Aufmerksamkeit der Medien.[62] Wichtige politische Themen entstehen aber meist aus langfristigen Entwicklungen. Entscheidungen zu diesen Entwicklungen bedürfen daher einer langen komplizierten Erklärung, was massenmedial aber kaum vermittelbar ist und deshalb von den politischen Akteuren unter Ausschluss der Öffentlichkeit und somit ohne demokratische Kontrolle stattfindet.[63] Zusammengefasst: Weil der Druck des Marktes zunimmt, folgen die Medien immer mehr ihrer eigenen Logik. Und nach dieser steht Informationsqualität nicht unbedingt für eine Steigerung der Einschaltquoten und Verkaufszahlen.[64]
Zum anderen neigen politische Akteure dazu, sich der Logik der Medien anzupassen. Da Medien Inhalte und politische Akteure Öffentlichkeit brauchen, entsteht ein Abhängigkeitsverhältnis, welches nicht einseitig, sondern ausgeglichen ist.[65] Im Konkurrenzkampf um Aufmerksamkeit passen sich die politischen Akteure dem Mediensystem allerdings immer mehr an, wodurch ein Ungleichgewicht zugunsten der Medien entstehen kann. In der Literatur wird die Anpassung des politischen Systems an das Mediensystem treffend mit Inszenierung von Politik beschrieben. Politiker beschäftigen sogar Medienexperten, die damit beschäftigt sind, die Logik der Medien zu analysieren und Techniken zu entwickeln, mit deren Hilfe die Medienagenda gesteuert werden kann, um so die eigenen Interessen zur richtigen Zeit in ansprechender Form zu inszenieren.[66] Dass die Auswüchse dieser Anpassung zum Teil sogar skurrile Formen annehmen wurde am 22. März des Jahres 2002 deutlich, als eine Abstimmung im Bundesrat inklusive anschließender Empörung über das Ergebnis inszeniert wurde.[67] Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller kommentierte diesen Vorfall damals mit folgenden Worten:
„Politik steht möglicherweise manchmal vor der Herausforderung, auf die Dokumentation von Wahrheit zu verzichten, um die Mehrheit nicht zu gefährden. Die Frage ist nun, ob und inwieweit die Inszenierung von Politik, das Theater in der Politik, dazu ein legitimes Mittel ist.“[68]
Es besteht somit die Gefahr, dass politische Akteure in diesem Abhängigkeitsverhältnis nicht mehr der eigenen Logik folgen (können), da sie auf der Suche nach öffentlicher Aufmerksamkeit nur noch daran interessiert sind, die Bedürfnisse der Massenmedien zu befriedigen.
2.3.4 Formen von Medienkonzentration
Die zuvor beschriebenen dysfunktionalen Medieneffekte können durch Konzentrationen im Medienbereich verstärkt werden, denn Medienunternehmen die erwerbswirtschaftlich handeln, stehen im ökonomischen Wettbewerb miteinander. Ziel der Unternehmen im ökonomischen Wettbewerb ist es, die eigenen Marktanteile zu steigern, um die Einnahmen und Gewinne zu maximieren.[69] Konzentrationen im Medienbereich haben daher in erster Linie betriebswirtschaftliche Ursachen. Sowohl in der ökonomischen als auch in der publizistischen Konzentrationsforschung wird zwischen verschiedenen Formen von Konzentrationen unterschieden.
2.3.4.1 Horizontale Konzentration
Die Höhe der Produktionskosten für Informationen, die über Massenkommunikationsmittel zur Verfügung gestellt werden, ist unabhängig davon, wie viele Rezipienten erreicht werden.[70] Daher ist es für Medienunternehmen wirtschaftlich sinnvoll, die Stückkosten (Programmkosten pro Zuschauer) durch eine Steigerung der Reichweite zu senken. Die dadurch entstehende Verdichtung von Angebotsverhältnissen auf derselben Wirtschaftsstufe wird als horizontale Konzentration bezeichnet.[71] Beispiel: Der Kauf eines Zeitungsverlages durch einen anderen. Im Ergebnis sinkt die Zahl der Anbieter und der Marktanteil des Käufers steigt.
2.3.4.2 Vertikale Konzentration
Unter vertikaler Konzentration wird die Integration unterschiedlicher Produktionsstufen innerhalb eines Unternehmensverbundes verstanden.[72] Beispiel: Ein Rundfunkveranstalter schließt sich mit einem Rechtehändler zusammen. Durch den exklusiven Programmzugriff können auf dem Werbe- und auch auf dem Rezipientenmarkt Wettbewerbsvorteile entstehen.[73]
2.3.4.3 Crossmediale Konzentration
Crossmediale Konzentrationen werden auch konglomerate oder diagonale Konzentrationen genannt. Sie liegen vor, wenn ein Unternehmen auf mehreren von einander unabhängigen Märkten agiert. Die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen stehen dann weder auf der Produktions- noch auf der Absatzseite in unmittelbarem Wettbewerb zueinander.[74] Ist ein Medienunternehmen auf verschiedenen Teilmärkten aufgestellt, können einmal erstellte Inhalte in unterschiedlichen Medien dargeboten und – bedingt durch die Zunahme der Nutzerzahl – der Wirkungsgrad der Produktionen gesteigert werden. Im Idealfall – aus Unternehmenssicht – werden die Einnahmen durch die Verlängerung der Wertschöpfungskette gesteigert und die Kosten durch die Abschaffung von Parallelstrukturen gesenkt.[75] Die Vorteile für Medienunternehmen liegen hier also besonders in der Mehrfachnutzung eines einmal erstellten Inhalts auf verschiedenen Märkten und in der medienübergreifenden Werbung (Cross-Promotion).
2.3.4.4 Folgen von Konzentrationsprozessen
In Kombination mit einer hohen Konzentration im Medienbereich wird die im Rahmen der Agenda-Setting-Forschung festgestellte Tatsache, dass es Medien möglich ist, die öffentliche Meinung bewusst in die eine oder andere Richtung zu lenken, zusätzlich verschärft. Je geringer die Anzahl der wirtschaftlich unabhängigen Programmanbieter auf dem Markt ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass mehr Bürger von einem einzelnen Anbieter erreicht werden. Es ist daher zu vermuten, dass sich die Themen, die auf der Agenda eines Mediums stehen, bei einer hohen Medienkonzentration deutlich stärker auf die Publikumsagenda auswirken, als bei einem Markt mit einer hohen Anzahl wirtschaftlich unabhängiger Programmanbieter. Denkbar wäre beispielsweise, dass ein Bürger über unterschiedliche Medien Beiträge zu einem Thema vermittelt bekommt, ohne zu ahnen, dass diese von demselben Redakteur erstellt wurde. Es ist zu vermuten, dass der betroffene Bürger die unweigerlich mitvermittelte persönliche Einstellung des Redakteurs als besonders glaubwürdig in die Bildung seiner eigenen Meinung einbezieht.
Auch der negative Effekt der Inszenierung von Politik kann durch Konzentrationen verstärkt werden. Sink beispielsweise die Anzahl der unabhängigen Redaktionen – die für die Berichterstattung eines Themas verantwortlich sind – müssen sich die politischen Akteure nur noch an der Logik einiger weniger – besonders reichweitenstarker – Medienunternehmen orientieren. Es würde ihnen daher deutlich leichter fallen, die Bedürfnisse der Massenmedien zu bedienen Für den Durchschnittsbürger – der Politik ja nur aus den Medien kennt – würde es fast unmöglich zu unterscheiden, was inszeniert ist und was der Realität entspricht – wenn diese Situation nicht heute schon gegeben ist.[76]
Des Weiteren wächst auch die Wahrscheinlichkeit politischer Einflussnahme durch Konzentrationen größer. Sollten Medien in den Besitz einiger weniger Unternehmer gelangen, könnten diese aufgrund des zuvor beschriebenen möglichen Ungleichgewichtes zwischen dem politischen und dem Mediensystem versuchen, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen.[77] Im Ergebnis könnte dies zu einer durch Medienbesitz gesteuerten Meinungs- und Willensbildung führen. Welche Ausmaße eine solche Einflussnahme annehmen kann, wenn zusätzlich noch die strikte Trennung von Staat und Medien verletzt wird, hat der ehemalige Ministerpräsident Italiens im Jahr 2006 im Wahlkampf eindrucksvoll aufgezeigt.[78] Das Beispiel Berlusconi verdeutlicht, dass es zwingend notwendig ist, dass Medien ohne Einfluss von politischen Akteuren agieren können. Darüber hinaus muss verhindert werden, dass Massenmedien in den Besitz von wenigen oder sogar nur einer Person gelangen.
2.5 Zusammenfassung
In diesem Kapitel wurde dargelegt, dass die individuelle und öffentliche Kommunikation erforderliche Bestandteile jeder modernen demokratischen Gesellschaft sind. Aufgrund der geografische Ausdehnung und zunehmenden Differenzierung demokratischer Gesellschaften kann öffentliche Kommunikation nicht mehr direkt stattfinden. In modernen Gesellschaften findet öffentliche Kommunikation zu einem Großteil über die Massenmedien statt, da diese allgemein zugänglich und für einen unabgeschlossenen Personenkreis bestimmt sind. Wie aufgezeigt wurde, kann die ökonomische Abhängigkeit der privaten Massenmedien zu publizistischen Fehlleistungen führen, die dazu beitragen, dass Massenmedien ihre Informationsfunktion nur noch unzureichend erfüllen. Hinzu kommt, dass sich politische Akteure, im Glauben an die große Meinungswirkung der Massenmedien, der auf hohe Einschaltquoten und Verkaufszahlen ausgelegten Logik der Massenmedien anpassen und Politik deshalb immer häufiger inszeniert wird.
Die in dieser Arbeit thematisierten Konzentrationen im Medienbereich sind zwar nicht die Ursache der dargelegten Problematik, sorgen aber für deren Verschärfung. Die möglichen Konsequenzen sind weitreichend. Eine geringere Vielfalt von Meinungen könnte dazu führen, dass etwa Meinungen von Minderheiten immer weniger Gehör finden und der für das Gemeinwesen unverzichtbare Konsens verloren ginge. Darüber hinaus ist zu vermuten, dass ein Rückgang der vermittelten Meinungsvielfalt die politische Willensbildung des Bürgers erschwert oder – schlimmstenfalls – durch die Einflussnahme von Medienmogulen manipuliert wird.
Die Agenda-Setting-Forschung hat nachgewiesen, dass über Massenmedien vermittelte Meinungen nicht unerhebliche Wirkungen auf den Bürger haben können. Es kann zwar nicht davon ausgegangen werden, dass die Medienkonzerne generell versuchen, Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, um eigene Interessen durchzusetzen, doch allein das Wissen, dass diese Möglichkeit besteht, sollte ausreichen, um die absolute Notwendigkeit einer funktionierenden Konzentrationskontrolle einzusehen. Die dargestellten Fehlleistungen von Medien in Kombination mit einer starken Konzentration im Medienbereich können also weitreichende Folgen für das Funktionieren politischer Systeme haben, weshalb das Thema auch für die Politikwissenschaft von hoher Brisanz und Relevanz ist.
[...]
[1] Vgl. Pfeifer, Karl-Nikolaus: Vielfaltssicherung im bundesweiten Fernsehen. Voraussetzungen und Grenzen einer Prüfung der medienrelevanten verwandten Märkte. München 2005. (= BLM-Schriftenreihe. Bd. 82.) S. 25.
[2] Bayerische Landeszentrale für neue Medien: Pressemitteilung. BLM-Präsident Ring begrüßt Übernahme der Mehrheit der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG. München 05.08.2005. Im Internet: http://www.blm.de/inter/de/pub/aktuelles/pressemitteilungen.cfm?fuseaction_pre=detail&prid=905& (Stand 20.03.2007 / Screenshot 3).
[3] Bayerische Staatskanzlei: Pressemitteilung. Stoiber begrüßt Kauf der ProSiebenSat.1 AG durch die Axel Springer AG. München 05.08.2005. Im Internet: http://text.bayern.de/imperia/md/content/stk/pressemitteilungen/stk/2005/050805_springer_prosieben_stoiber.pdf (Stand: 20.03.2007 / Screenshot Nr. 4).
[4] N.N.: Springers TV-Deal: Experten rechnen mit Genehmigung. In: Funkkorrespondenz. H. 32 /2005. S. 8.
[5] Ebd.
[6] Ebd.
[7] Ebd.
[8] Stephan Kaufmann: Pressefreiheit "Eine beispiellose Konzentration". In: Berliner Zeitung. Ausgabe vom 06.08.2005. S. 2.
[9] Vgl. N.N.: Springers TV-Deal: Experten rechnen mit Genehmigung. In: Funkkorrespondenz. H. 32/2005. S. 9 f.
[10] Vgl. Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich: Pressemitteilung 1/2006. Übernahme der ProSiebenSAT.1 Media AG durch die Axel Springer AG nicht genehmigungsfähig (Kurzfassung). Potsdam 10.01.2006. Im Internet: http://www.kek-online.de/cgi-bin/resi/i-presse/352.html (Stand: 15.04.2007 / Screenshot Nr. 5).
[11] Bundeskartellamt: 24.01.2006. (Stand 21.03.2007 / Screenshot Nr. 6).
[12] Vgl. Bergsdorf, Wolfgang: Politik und Sprache. München 1978. (= Geschichte und Staat. Bd. 213.) S. 17.
[13] Vgl. Beierwaltes, Andreas: Demokratie und Medien. Der Begriff der Öffentlichkeit und seine Bedeutung für die Demokratie in Europa. Hrsg. von Ludger Kühnhardt. 1. Auflage. Baden-Baden 2000. (= Schriften des Zentrums für Europäische Integrationsforschung der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Bd. 16.) S. 27. (Künftig zitiert: Beierwaltes: Demokratie.)
[14] Vgl. Beierwaltes: Demokratie. S. 27.
[15] Vgl. Beierwaltes: Demokratie. S. 29.
[16] Vgl. Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn 2005. S. 69.
[17] Vgl. Rousseau, Jean-Jacques: Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts. Neu übersetzt und hrsg. von Hans Brockard. Stuttgart 1977. S. 100.
[18] Vgl. Herrmann, Axel: Idee der Menschenrechte. In: Informationen zur politischen Bildung. H. 210/1998. S. 6.
[19] Beierwaltes: Demokratie. S. 43.
[20] Vgl. Beierwaltes: Demokratie. S. 43.
[21] Oberreuter, Heinrich: Der Einfluß der Medien auf die politische Kultur. In: Studienzentrum Weikersheim e.V. (Hrsg.): Die Medien – Das letzte Tabu der offenen Gesellschaft. Die Wirkung der Medien auf Politik und Kultur. Mainz 1986. S. 47.
[22] Sarcinelli, Ulrich: Politische Kommunikation in Deutschland. Zur Politikvermittlung im demokratischen System. 1. Aufl. Wiesbaden 2005. S. 83.
[23] Arndt, Adolf: Die Massenmedien in der Demokratie. In: Löffler, Martin (Hrsg.): Die Rolle der Massenmedien in der Demokratie. Berlin 1966. S. 17.
[24] Vgl. Beierwaltes: Demokratie. S. 58.
[25] Vgl. Strohmeier, Gerd: Politik und Massenmedien. Eine Einführung. Hrsg. von Winand Gellner. 1. Auflage. Baden-Baden 2004. S. 72.
[26] Vgl. Gerhards, Jürgen u. Friedhelm Neidhardt: Strukturen und Funktionen moderner Öffentlichkeit: Fragestellungen und Ansätze. In: Müller-Doohm, Stefan u. Klaus Neumann-Braun (Hrsg.): Öffentlichkeit, Kultur, Massenkommunikation. Beiträge zur Medien- und Kommunikationssoziologie. Oldenburg 1991. S. 32.
[27] Vgl. Luhmann, Niklas: Öffentliche Meinung. In: Langenbucher, Wolfgang R. (Hrsg.): Politik und Kommunikation. Über die öffentliche Meinungsbildung. München 1979. S. 45.
[28] Vgl. Beierwaltes: Demokratie. S. 58.
[29] Vgl. Gerhards, Jürgen u. Friedhelm Neidhardt: Strukturen und Funktionen moderner Öffentlichkeit: Fragestellungen und Ansätze. In: Müller-Doohm, Stefan u. Klaus Neumann-Braun (Hrsg.): Öffentlichkeit, Kultur, Massenkommunikation. Beiträge zur Medien- und Kommunikationssoziologie. Oldenburg 1991. S. 50.
[30] Vgl. ebd. S. 47.
[31] Strohmeier, Gerd: Politik und Massenmedien. Eine Einführung. Hrsg. von Winand Gellner. 1. Auflage. Baden-Baden 2004. S. 75.
[32] Vgl. Hans-Bredow-Institut für Medienforschung (Hrsg.): Medien von A bis Z. Wiesbaden 2006. (= Bundeszentrale für politische Bildung. Schriftenreihe. Bd. 564.) S. 263.
[33] Vgl. Meyn, Hermann: Massenmedien in Deutschland. Neuauflage. Konstanz 2004. S. 24.
[34] Vgl. ebd.
[35] Vgl. ebd.
[36] Ebd. S. 25.
[37] Vgl. Gerhards, Jürgen u. Friedhelm Neidhardt: Strukturen und Funktionen moderner Öffentlichkeit: Fragestellungen und Ansätze. In: Müller-Doohm, Stefan u. Klaus Neumann-Braun (Hrsg.): Öffentlichkeit, Kultur, Massenkommunikation. Beiträge zur Medien- und Kommunikationssoziologie. Oldenburg 1991. S. 39.
[38] Vgl. Meyn, Hermann: Massenmedien in Deutschland. Neuauflage. Konstanz 2004. S. 26.
[39] Vgl. Strohmeier, Gerd: Politik und Massenmedien. Eine Einführung. Hrsg. von Winand Gellner. 1. Auflage. Baden-Baden 2004. S. 86.
[40] Vgl. ebd. S. 89.
[41] Vgl. ebd. S. 86.
[42] Vgl. Meyn, Hermann: Massenmedien in Deutschland. Neuauflage. Konstanz 2004. S. 26.
[43] Ebd. S. 25.
[44] Vgl. Strohmeier, Gerd: Politik und Massenmedien. Eine Einführung. Hrsg. von Winand Gellner. 1. Auflage. Baden-Baden 2004. S. 94.
[45] BVerfGE 20, 162 (174f.) = NJW 1966, 1603 (1604).
[46] Vgl. Sarcinelli, Ulrich: Demokratie unter Kommunikationsstress? Das parlamentarische Regierungssystem in der Mediengesellschaft. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Bd. 43/2003. S. 40.
[47] Vgl. Strohmeier, Gerd: Politik und Massenmedien. Eine Einführung. Hrsg. von Winand Gellner. 1. Auflage. Baden-Baden 2004. S. 87.
[48] Vgl. Patzelt, Werner J.: Einführung in die Politikwissenschaft. Grundriß des Faches und studiumbegleitende Orientierung. 4. überarb. u. wesentl. erweiterte Auflage Passau 2001. S. 375.
[49] Vgl. ebd. S. 375.
[50] Vgl. Schmidt. Siegfried J. u. Guido Zurstiege (Hrsg.): Orientierung Kommunikationswissenschaft. Was sie kann, was sie will. Originalausgabe. Reinbek bei Hamburg 10/2000. S. 131. Vgl. auch Hagen, Lutz M.: Die opportunen Zeugen. Konstruktionsmechanismen von Bias in der Zeitungsberichterstattung über die Volkszählungsdiskussion. In: Publizistik. 37. Jg. Heft 4/1992. S. 444- 460.
[51] Strohmeier, Gerd: Politik und Massenmedien. Eine Einführung. Hrsg. von Winand Gellner. 1. Auflage. Baden-Baden 2004. S. 95.
[52] Vgl. Hans-Bredow-Institut für Medienforschung (Hrsg.): Medien von A bis Z. Wiesbaden 2006. (= Bundeszentrale für politische Bildung. Schriftenreihe. Bd. 564.) S. 19.
[53] Vgl. Vgl. Hans-Bredow-Institut für Medienforschung (Hrsg.): Medien von A bis Z. Wiesbaden 2006. (= Bundeszentrale für politische Bildung. Schriftenreihe. Bd. 564.) S. 19.
[54] Vgl. ebd. S. 10.
[55] Vgl. Brettschneider, Frank: Agenda-Setting: Forschungsstand und politische Konsequenzen. In: Jäckel, Michael u. Peter Winterhoff-Spurk (Hrsg.): Politik und Medien: Analysen zur Entwicklung der politischen Kommunikation. Berlin 1994. S. 225.
[56] Vgl. Pfetsch, Barbara u. Dejan Perc: Die Medien als Akteure und Instrumente im politischen Prozess – Mediatisierung und Inszenierung von Politik. In: Massing, Peter (Hrsg.): Mediendemokratie. Schwalbach/Ts. 2004. S. 34 f.
[57] Vgl. ebd. S. 39.
[58] Vgl. Meyer, Thomas: Mediokratie – Auf dem Weg in eine andere Demokratie? In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Bd. 15-16/2002. S. 7.
[59] Vgl. ebd. S. 8.
[60] Vgl. Patzelt, Werner J.: Einführung in die Politikwissenschaft. Grundriß des Faches und studiumbegleitende Orientierung. 4. überarb. u. wesentl. erweiterte Auflage Passau 2001. S. 376.
[61] Vgl. Meyer, Thomas: Mediokratie – Auf dem Weg in eine andere Demokratie? In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Bd. 15-16/2002. S. 8.
[62] Vgl. ebd. S. 10.
[63] Vgl. Patzelt, Werner J.: Einführung in die Politikwissenschaft. Grundriß des Faches und studiumbegleitende Orientierung. 4. überarb. u. wesentl. erweiterte Auflage Passau 2001. S. 376.
[64] Sarcinelli, Ulrich: Demokratie unter Kommunikationsstress? Das parlamentarische Regierungssystem in der Mediengesellschaft. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Bd. 43/2003. S. 40.
[65] Vgl. ebd.
[66] Vgl. Pfetsch, Barbara u. Dejan Perc: Die Medien als Akteure und Instrumente im politischen Prozess – Mediatisierung und Inszenierung von Politik. In: Massing, Peter (Hrsg.): Mediendemokratie. Schwalbach/Ts. 2004. S. 44 f.
[67] Die damalige rot-grüne Bundesregierung wollte das Zuwanderungsgesetz gegen den Willen der Union durchsetzen. Die entscheidende Stimme im Bundesrat sollte damals aus dem Bundesland Brandenburg kommen, das von einer großen Koalition regiert wurde. Bei der Abstimmung gaben die Vertreter des Landes Brandenburg ein uneinheitliches Votum ab, welches der damalige Bundesratsvorsitzende Klaus Wowereit – laut Bundesverfassungsgerichtsentscheidung verfassungswidrig – als Zustimmung wertete. Im Verlauf der Diskussion stellten die Unionsvertreter ihre Empörung in Form von tumultartigen Szenen dar. Später stellte sich heraus, dass die Empörung inszeniert war.
[68] N.N.: Peter Müller, Das haben wir dann gemacht. Warum die Politik Theater veranstaltet. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28. März 2002. S. 11.
[69] Vgl. Preuss, Friedrich u. Christian Neudorf: Grundversorgung im dualen Rundfunksystem. Medienrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte. Frankfurt am Main 1993. S. 106.
[70] Vgl. Pfeifer, Karl-Nikolaus: Vielfaltssicherung im bundesweiten Fernsehen. Voraussetzungen und Grenzen einer Prüfung der medienrelevanten verwandten Märkte. München 2005. (= BLM-Schriftenreihe. Bd. 82.) S. 24.
[71] Vgl. Die Landesmedienanstalten (Hrsg.): Crossmediale Verflechtungen als Herausforderung für die Konzentrationskontrolle. Bericht der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) über die Entwicklung der Konzentration und über Massnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk. Berlin 2007. (= Schriftenreihe der Landesmedienanstalten. Bd. 36.) Verfügbar auch im Internet: http://www.kek-online.de/Inhalte/mkbericht_3_gesamt.html (Stand: 27.05.2007). S.37.
[72] Vgl. ebd. S. 38.
[73] Vgl. ebd. S. 38.
[74] Vgl. Die Landesmedienanstalten (Hrsg.): Crossmediale Verflechtungen als Herausforderung für die Konzentrationskontrolle. Bericht der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) über die Entwicklung der Konzentration und über Massnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk. Berlin 2007. (= Schriftenreihe der Landesmedienanstalten. Bd. 36.) Verfügbar auch im Internet: http://www.kek-online.de/Inhalte/mkbericht_3_gesamt.html (Stand: 27.05.2007).S. 38.
[75] Vgl. Gounalakis, Georgios u. Georgios Zagouras: Crossmedia Konzentration und multimediale Meinungsmacht. In: AfP, Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht. Jg. 37. H. 2/2006. S. 93.
[76] Vgl. Meyer, Thomas: Mediokratie – Auf dem Weg in eine andere Demokratie? In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Bd. 15-16/2002. S. 16.
[77] Vgl. Meier, Werner A.: Gesellschaftliche Folgen der Medienkonzentration. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Bd. 12-13/2004 S. 4.
[78] Als italienischer Ministerpräsident konnte Silvio Berlusconi Einfluss auf das staatliche Fernsehen RAI nehmen. Da er zudem Eigentümer des Medienkonzerns Mediaset war, hatte er Einfluss auf ein Fernsehprogramm das insgesamt rund 90 Prozent Zuschaueranteil aufwies. Dies hatte zur Folge, dass sein Herausforderer Romano Prodi im Wahlkampf deutlich weniger im italienischen Fernsehen zu sehen war als Berlusconi.
- Citar trabajo
- Sebastian Plantholt (Autor), 2007, Wann zwingen crossmediale Verflechtungen den Gesetzgeber zum Handeln? Die Probleme der Konzentrationskontrolle im Medienbereich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87533
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