Die Arbeit versteht sich als Beitrag zur "mikrohistorischen" Katholizismus- und Widerstandsforschung und stellt in vier Kapiteln ein bemerkenswertes Fallbeispiel kollektiven Widerstandes gegen den Nationalsozialismus dar.
Im ersten Kapitel wird zunächst der Kirchenkampf zwischen katholischer Kirche und Nationalsozialismus bis zum Abschluss des Reichskonkordats in allen seinen Facetten dargestellt, dann die Situation in der betrachteten Region - dem Erzbistum Köln - im Jahre 1935 beleuchtet.
Im zweiten Kapitel wird das Konstrukt "katholisches Milieu" ausfürlich in seiner sozial- und mentalitätsgeschichtlichen und auch sozialpsychologischen Dimension entwickelt und als "Raster" auf die betrachtete Landgemeinde und ihre Menschen im Jahr 1935 übertragen. Hierbei wird vor allem auf unveröffentlichte Quellen aus kirchlichen und privaten Beständen zurückgegriffen.
Im dritten Kapitel wird die für diese Arbeit zentral wichtige Priesterpersönlicheit ausführlich vorgestellt und aus den Perspektiven von Zeitzeugen, Freunden, kirchlichen Vorgesetzten und seinen Gegnern anhand von Quellenzitaten betrachtet.
In Kapitel vier wird sodann der Fall "kollektiven Widerstands" einer katholischen Dorfgemeinschaft im Zuge des Schulstreits auf Grundlage aller verfügbaren Quellen in Ursachen, Verlauf und Folgen dargestellt.
Im Schlussteil, werden zentrale Fragen, die sich durch die vorliegende Arbeit ergeben haben, kurz diskutiert und neue Forschungsfragen aufgezeigt.
Inhalt
I. Einleitung
II. Hauptteil
1) Katholische Kirche und Nationalsozialismus in Deutschland und im Erzbistum Köln
Die Situation in Deutschland bis zum Abschluss der Reichskonkordats 1933
Die Situation im Erzbistum Köln bis zum Frühjahr 1935
Katholisches Milieu: Begriffsgehalt, Historischer Ort
2) „Katholisches Milieu“
„ Katholische Mentalität“ - Fühlen und Denkweise deutscher Katholiken
Sozialstruktur deutscher Katholiken
Die sozialpsychologische Dimension: Genese einer stabilen Lebenswirklichkeit
Die Pfarrei Dattenfeld als Beispiel einer dörflich-katholischen Lebenswelt
Bevölkerung und wirtschaftlich-infrastrukturelle Lage in der Gemeinde
Kirchliche Infrastruktur und religiöses Leben in der Pfarrei Dattenfeld
3) Ernst Moritz Roth: Seelsorger und NS-Gegner
Persönlichkeit und Leben
Ernst Moritz Roth im Urteil von Zeitzeugen
Der katholische Klerus im Siegkreis, Vikar Roth und seine Gemeinde in der nationalsozialistischen Wahrnehmung
Die Berichte des Landrates in Siegburg an die Geheime Staatspolizei Köln
Die Berichte des Dattenfelder Bürgermeisters an den Landrat in Siegburg
Ernst Moritz Roth in der Sicht seiner kirchlichen Vorgesetzten
4) „Ein ganzes Dorf vor Gericht.“ – Ein Aufstand des katholischen Gewissens in Ursachen, Verlauf und Folgen
Der Schulkampf in Deutschland und im Erzbistum Köln bis 1937
Die Situation in der Pfarrei Dattenfeld und in Dreisel an der Sieg
Der Vorfall in Dreisel an der Sieg – Unterschriften gegen den Glaubensfeind
Die Folgen – Reaktionen von Presse, Kirche und den sonstigen Beteiligten
III. Schlussteil
Im Konflikt: Milieu, Geistlichkeit und NS-Organe
Gab es ähnliche Fälle junger Geistlicher und milieuverhafteten Widerstandes?
War das betrachtete Fallbeispiel ein qualifizierter Fall von Widerstand?
Ausblick -Weiterführende Forschungsfragen aufgrund der erzielten Ergebnisse
Quellen- und Literaturverzeichnis
Verzeichnis der Quellen:
A. Gedruckte Quellen:
B. Ungedruckte Quellen:
Zeitschriften und Zeitungen:
Monografien, Handbücher, etc.:
2. Verzeichnis der Sekundärliteratur:
A. Monografien:
B. Aufsätze:
I. Einleitung
In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg hat die Geschichtswissenschaft und die Zeitgeschichte zahlreiche Ausdifferenzierungen und Erweiterungen erfahren. Nicht mehr die Personen- und Institutionengeschichte steht im Fokus des Interesses der neueren Forschung, sondern die Sozial- und die Alltagsgeschichte auch der einfachen Menschen; die Frage nach der langfristigen Entwicklung auch von Denken und Fühlen, von Selbstwahrnehmung und Weltbild der Individuen rückt immer mehr in den Vordergrund.
Auch die moderne Katholizismusforschung hat sich diesem Trend nicht verschlossen. Schon 1989 forderte etwa Urs Altermatt in einem „Plädoyer für die Sozialgeschichte des Katholizismus“ die verstärkte Hinwendung zu einer „Perspektive von unten“, zum „Volks- und Alltagskatholizismus“, zur „Kultur- und Mentalitätsgeschichte der Durchschnittskatholiken“, um „den Katholizismus von unten und von innen zu erforschen.“[1]
Gerade in jüngster Zeit hat nun ein Buch von sich reden gemacht, welches die Rolle der katholischen Kirche im Nationalsozialismus erneut hinterfragt und kritisch thematisiert. Daniel Jonah Goldhagens „Untersuchung über Schuld und Sühne“ der katholischen Kirche im Dritten Reich und bezogen auf den Holocaust – der Titel impliziert bereits die Sichtweise des Autors – beleuchtet jedoch ebenfalls nur die Interaktion von Institutionen und Amtsträgern beider Seiten und das spezielle Verhältnis der Amtskirche zum Judentum, geht aber in ihrer Betrachtung nicht in die Tiefe und taucht nicht wirklich in das Alltagsleben der deutschen Katholiken jener Zeit ein.[2]
Anders als Goldhagen will diese Arbeit „die katholische Kirche“ – auch und gerade in der Zeit des Nationalsozialismus – als eine „Kirche der Gläubigen“ verstehen und spezifisch das Verhalten der „einfachen Menschen“, die sich als Katholiken sahen und in weiten Teilen über ihren katholischen Glauben definierten, in einem überschaubaren räumlichen und zeitlichen Rahmen untersuchen.[3]
Der Untersuchungsraum, die kleine Landgemeinde Dattenfeld an der mittleren Sieg, heute im äußersten Südosten Nordrhein - Westfalens im Gebiet des Erzbistums Köln gelegen, soll hierbei als Beispiel für viele andere strukturell ähnliche Landgemeinden dienen, in welchen sich über
Jahrhunderte hinweg wohl ähnliche Lebenswelten und Mentalitätsstrukturen herausgebildet haben mögen.
Ebenfalls als beispielhaft soll die als Kleriker in jene katholische Lebenswelt eingebettete Person eines jungen Geistlichen dargestellt und in seiner Wechselwirkung mit jener „Lebenswelt“ und ihren Menschen, jenem „katholischen Milieu“ betrachtet werden.
Denn beispielgebend war jener Vikar Ernst Moritz Roth, dessen Name in kaum einem Werk zum katholischen Widerstand oder zum Schicksal katholischer Priester unter der NS-Herrschaft erwähnt wird[4], für seine damaligen und auch heutigen geistlichen Brüder ob seines unermüdlichen Kampfes für seinen Glauben und gegen den Nationalsozialismus allemal.
So vielseitig und faszinierend die Person jenes jungen Geistlichen aber auch erscheinen mag und so umfangreich das Quellenmaterial zu Ernst Moritz Roth sich auch präsentiert, will diese Arbeit sich jedoch nicht im Nachvollziehen des Lebens und Wirkens Ernst Moritz Roths als einem beispielhaften Jungpriester des Erzbistums Köln erschöpfen.
Vielmehr soll seine Person und seine Tätigkeit als Vikar und Jugendführer in der Pfarrei Dattenfeld an der Sieg während der Frühphase des Dritten Reiches eingebettet werden in eine umfassendere Betrachtung, die zunächst das allgemeine Verhältnis der katholischen Kirche zum nationalsozialistischen Staat im Deutschen Reich im allgemeinen und insbesondere im Erzbistum Köln unter besonderer Berücksichtigung des Schulstreits beleuchtet, um dann, zunächst unter Aufarbeitung des aktuellen Forschungsstandes zu jenem Begriff, die Pfarrei Dattenfeld als ein typisches Beispiel eines festgefügten, rural-katholischen Milieus darzustellen. Selbige Lebenswelt, so eine Leitthese dieser Arbeit, formte ihre Menschen mentalitär und weltanschaulich so nachhaltig und so stark, dass sie bereits den Keim des Widerwillens, der „Resistenz“ gegen das repressive NS-System in sich barg,[5] welche in einem denkwürdigen Vorfall, der sich im Frühjahr des Jahres 1935 in dem Ort Dreisel bei Dattenfeld im Rahmen des Kampfes um den Erhalt der Konfessionsschulen ereignete, deutlich sichtbar zutage trat.[6]
Diese Arbeit versteht sich somit sowohl als ein Beitrag zur Erforschung des Widerstandes gegen den NS-Staat aus katholischen Kreisen im Kleinen[7], als einen weiteren Beitrag zur Untermauerung der „Resistenzthese“ Martin Broszats[8], nach der bestimmte Sozialmilieus – und hier vor allem das katholische – sich als nahezu immun gegen die Einflüsse der NS-Ideologie und als „widersetzlich“ bezüglich des Totalitätsanspruches des Regimes erwiesen hatte. Broszat vollzieht hierbei eine Abgrenzung zwischen den Begriffen „Widerstand“ und „Resistenz“ nur insofern, als er auf diejenigen, mannigfaltigen, „untergeordneten“, da nicht explizit gewaltsamen Formen des Widerstandes eben unter jenem „Resistenzbegriff“ verweist, die in seinen Augen den eigentlichen Hauptanteil der „Widerstandshandlungen“ der „einfachen Deutschen“ ausmachten, welche etwa zu den heute immer noch gefeierten und ikonenhaft als Beweise der Widerstandskraft einiger weniger Eliten gefeierten „Führerattentaten“ und – meist nur geplanten und diskutierten – Umsturzversuchen entweder nicht die Kraft oder nicht die Möglichkeiten hatten. Vielmehr gelten Broszat all jene Handlungen, alle jene „Formen der Einstellung oder des Reagierens“ als „Resistenz“, also einer „volkstümlicheren“ Form des Widerstandes, welche letztendlich „eine die NS-Herrschaft und NS-Ideologie einschränkende Wirkung hatten“.[9] Und wie hier gezeigt werden soll, wirkten die in dem hier betrachteten Kontext wirksamen Konstellationen von Personen, Gruppen und Mechanismen sogar mehr als „einschränkend“ auf die Herrschafts- und Entfaltungsmöglichkeiten des NS-Regimes innerhalb es Untersuchungsraumes. Als besonderer Aspekt in dem hier betrachteten Fallbeispiel soll hierbei jenes kollektive Moment der „Resistenz“, namentlich das Aufbegehren einer gesamten Dorfgemeinschaft gegen willkürliche Regimeentscheidungen, hervorgehoben werden, und es soll auch eine Betrachtung der spezifischen Mentalität eines ländlich-dörflichen Katholizismus und deren Wechselwirkungen mit den Repressions- und Infiltrationsmechanismen eines totalitären Regimes erfolgen. Die besondere Würdigung der Person Ernst Moritz Roths – als „geistigem Führer“[10] der Jugend und Vikar der Pfarre Dattenfeld integraler Bestandteil der Lebenswirklichkeit und der Weltsicht seiner Pfarrkinder – fügt sich hierbei notwendig in den Gesamtrahmen ein, welcher das Zusammenspiel und auch das Gegeneinander von Staat, Geistlichkeit und katholischer Dorfbevölkerung vor Augen führen soll.
Die vorliegende Arbeit gliedert sich daher in fünf aufeinander aufbauende Kapitel.
In einem ersten Abschnitt soll zunächst das allgemeine Verhältnis von katholischer Kirche und Nationalsozialismus kurz vor und nach der Machtergreifung in Deutschland, bis zum Abschluss des Reichskonkordates, betrachtet werden[11], um dann genauer und mehr in die Tiefe gehend die Situation speziell im Erzbistum Köln herauszuarbeiten.[12] Hierbei wird nach Möglichkeit eng an den edierten und nicht edierten Originalquellen seitens der Amtskirche und der entsprechenden staatlichen Stellen gearbeitet. Es soll explizit nur die Haltung der Kirche als Institution – insbesondere in Gestalt der deutschen Bischöfe als deren oberste Vertreter und Wortführer - beleuchtet werden, sowie die der eng mit der katholischen Kirche verbundenen katholischen Vereine und Kongregationen, insbesondere des Jungmännervereins. Die Rolle des politischen Katholizismus und insbesondere der Zentrumspartei soll hier aus Gründen der Begrenzung der Thematik nicht näher beleuchtet werden.
Ein Hauptaugenmerk soll auf der Haltung des damaligen Kölner Erzbischofs, Kardinal Karl Joseph Schulte, liegen, dessen vorsichtige und bisweilen abwartende Haltung gegenüber den nationalsozialistischen Machthabern bei vielen jungen Geistlichen, die sich in ihrem täglichen Kampf um Selbstbehauptung und Aufrechterhaltung von Seelsorge und Jugendarbeit von ihrem Oberhirten oftmals im Stich gelassen fühlten, auf wenig Verständnis stieß.[13]
In einem zweiten Abschnitt wird sodann zunächst der Forschungsstand zum Begriff des „Katholischen Milieus“, vornehmlich auf der Grundlage neuerer Forschungsberichte und Aufsätze[14], aufbereitet, um dann die so herausgearbeiteten Definitionsmerkmale und Parameter, über welche in der Katholizismusforschung weitest gehender Konsens herrscht, auf den betrachteten Historischen Ort und auf die Gegend der mittleren Sieg, die Pfarrei Dattenfeld und ihre Menschen zu übertragen. In jenem zweiten Schritt sollen vor allem aufgrund quantifizierbarer Materialien, wie etwa Visitationsbögen und Aufzeichnungen zur Kirchenstatistik aus dem Pfarrarchiv Dattenfeld und den Ortsakten des Kölner Generalvikariats zur Pfarrei Dattenfeld, die vorher entwickelten Merkmale eines „typischen katholischen Milieus“ in der Pfarrei Dattenfeld nachgewiesen und somit die von der Forschung mit dem Vorhandensein eines solchen Milieus verbundenen Prämissen auf den betrachteten Historischen Ort übertragen und zur Anwendung gebracht werden.[15]
Ein dritter Abschnitt dieser Arbeit widmet sich sodann der Person Ernst Moritz Roths als Mensch, Seelsorger und Katalysator und Kulminationsfigur des Unmutes und des Widerwillens der katholischen Eltern des Ortes Dreisel, wobei zunächst aufgrund der in seinem Nachlass enthaltenen biographischen Dokumente eine kurze Darstellung seines Lebens sowie eine Darstellung seiner Person in der Sicht von Zeitzeugen[16] erfolgen soll, um danach anhand von Dokumenten des Kölner Generalvikariats und der Dattenfelder Pfarrei zum einen[17], und auf der Grundlage von Akten der Ortsbürgermeisterei Dattenfeld, des Landratsamtes des damaligen Siegkreises[18], der Staatspolizeistelle Köln[19] und auf der Basis der Meldungen und Artikel von parteieigenen Zeitungen die Wahrnehmung Ernst Moritz Roths durch die kirchlichen Stellen und die NSDAP und die von ihr kontrollierten staatlichen Stellen aufzuzeigen. Es soll hierbei herausgestellt werden, wie prekär sich die Lage des jungen Geistlichen, einmal mit dem Regime in Konflikt gekommen, fortan gestaltete, nahmen doch die Repressalien und „Nadelstiche“ von Seiten der NS-Behörden und Parteiorgane stetig zu und blieb doch der Rückhalt bei der kirchlichen Behörde denkbar gering. Im Schlussteil dieser Arbeit soll in Anknüpfung hieran, wiederum hauptsächlich auf der Grundlage von Priesternachlässen[20] aus den Beständen des Historischen Archivs des Erzbistums Köln und auf Basis von Akten der Geheimen Staatspolizei ein Vergleich zwischen Ernst Moritz Roth und anderen Geistlichen des Erzbistums Köln, die ebenfalls mit dem NS-Regime in Konflikt geraten waren, vorgenommen werden, um Roths Bedeutung und Sonderposition entweder zu unterstreichen oder zu relativieren.
In dem vierten, zentralen Abschnitt dieser Arbeit sollen dann, nach einer kurzen Betrachtung zum Schulkampf in anderen Regionen Deutschlands, die Auseinandersetzungen zwischen Geistlichkeit und Partei und Staat in der Pfarrei Dattenfeld und die Vorkommnisse um die Unterschriftensammlung der katholischen Eltern zur Entfernung des nationalsozialistischen Lehrers S. von der Dorfschule in Dreisel und die sich anschließenden Auseinandersetzungen zwischen den Akteuren in Dreisel und den diversen Partei- und Staatsorganen sowie die Gerichtsverhandlung vor dem Schöffengericht Siegburg mit ihren 27 Angeklagten nachvollzogen werden.
Es soll in diesem Abschnitt vor allem untersucht werden, wie sich in jenen Geschehnissen die Rollen verteilten, wie die Motivationsmechanismen funktionierten, welche zu jenem „Aufstand des katholischen Gewissens“ führten und inwieweit – gerade im Hinblick auf die zuvor erarbeiteten Erkenntnisse hinsichtlich der mentalitären Prägung des ländlichen Katholizismus und hinsichtlich der Persönlichkeit Ernst Moritz Roths - Roth als Leitfigur und Motivator fungierte oder aber
lediglich Teil eines von der weltanschaulichen Grundstimmung einer festgefügten Dorfgemeinschaft getragenen Aufbegehrens wurde.
Im Schlussteil der Arbeit soll dann unter Einbeziehung aller Zwischenergebnisse eine Gesamtbewertung sowohl der Person Roths als einem Geistlichen im Widerstand als auch des Vorfalls in Dreisel an der Sieg vorgenommen werden, wobei auch Vergleiche mit ähnlichen Priesterpersönlichkeiten und Vorfällen, vor allem innerhalb des Erzbistums Köln, auf der Basis der verfügbaren Literatur und eine Reflexion der Problematik, ab wann eine Handlung, die sich gegen Maßnahmen des Regimes richtete, als „echter Widerstand“ gelten darf, erfolgen.
Die Hauptthese der vorliegenden Arbeit, nach der ein weitgehend homogenes, über lange Zeiträume natürlich gewachsenes „katholisches Milieu“ in sich zumindest tendenziell gegen die Indoktrinationsmechanismen eines totalitären Regimes immun ist und dass seine Menschen – sobald sie in Kernpunkten ihres Selbstverständnisses und ihrer Lebenswirklichkeit berührt und angegriffen werden – den Willen zum offenen Widerstand entwickeln, soll in diesem letzten Abschnitt abschließend diskutiert werden.
Ein Ausblick auf sich neu ergebende Forschungsfragen und Desiderate in der Katholizismusforschung, speziell für den Bereich des Erzbistums Köln, bildet den Schluss dieser Arbeit.
II. Hauptteil
1) Katholische Kirche und Nationalsozialismus in Deutschland und im Erzbistum Köln
Die Situation in Deutschland bis zum Abschluss der Reichskonkordats 1933
Schon in der Frühzeit der nationalsozialistischen Bewegung war für die Ideologen um Adolf Hitler die Auseinandersetzung mit dem Christentum eine zentrale Frage.
Hitler selbst gibt in seinem Werk „Mein Kampf“ seiner Ansicht Ausdruck, der Niedergang des Religiösen und vor allem des christlichen Glaubens sei überall in der Welt ersichtlich. Die christlichen Missionen in Asien und Afrika, so führt Hitler aus, hätten, vor allem gegenüber dem Vordringen des mohammedanischen Glaubens, nur „sehr bescheidene Erfolge aufzuweisen“. Zwar betont Hitler die Notwendigkeit des Glaubens, da dieser für die Masse „häufig die einzige Grundlage einer sittlichen Weltanschauung überhaupt“ darstelle.[21] Ebenso zollt Hitler der katholischen Kirche seine Bewunderung angesichts ihres hartnäckigen „starren Festhalten an einmal niedergelegten Dogmen“, einer Einstellung gegenüber der exakten Wissenschaft und den zahlreichen gesellschaftlichen und kulturellen Veränderungen, aufgrund derer in Hitlers Augen die katholischen Kirche „“heute fester da steht als je“.[22] Umso heftiger wendet sich Hitler dagegen in seiner Schrift gegen die „frechen Lügenmäuler“[23] des politischen Katholizismus, die „für einen Ministerstuhl ( ... ) wohl auch eine Ehe mit dem Teufel“[24] eingehen würden.
Eine ähnliche Haltung zum Christentum und zum Katholizismus nimmt der Chef für ideologische Schulung der NSDAP, Alfred Rosenberg, in seinem Werk „Der Mythus des 20. Jahrhunderts“[25] ein. Rosenberg stellt in seiner verqueren Ideologie der „syrisch-etruskischen Bibelüberlieferung“ seinen „Nordischen Christus“ gegenüber und spricht von einem stetigen Widerstreit, in dem „das positive und das negative Christentum“ seit jeher stehen.[26] Eindeutig sind jene Ausführungen Rosenbergs, selbst als Sohn eines lutheranischen Küsters in Reval/Riga geboren[27], gegen die christlichen Kirchen seiner Gegenwart und auch die konfessionell orientierten politischen Parteien gerichtet. Bei beiden Autoren, Hitler wie Rosenberg, klingt hierbei jedoch schon in ihren frühen Werken die Idee an, jene alte, christliche Religion durch eine neue, „germanische Religion“, ein „Positives Christentum“ mit einem „Nordischen Christus“[28], eine „völkische Weltanschauung“[29] zu ersetzen. Die Kampfansage gegen die beiden großen christlichen Konfessionen in Deutschland und der Welt war somit von den führenden nationalsozialistischen Denkern schon sehr früh formuliert, jedoch von den Adressaten nicht oder zu spät aufgenommen oder zumindest als agitatorisches Geschrei einer von vielen deutschnational-okkulten Gruppierungen aus dem Dunstkreis der enttäuschten Weltkrieger und der der Thule-Gesellschaft nahestehenden, germanentümelnden Tagträumer abgetan worden.[30]
So konnte der langsame Aufstieg der NSDAP in den Krisenjahren der Weimarer Republik die etablierte Stellung der katholischen Kirche und auch des politischen Katholizismus zwar nur wenig beeinflussen, zu fest standen Deutschlands Katholiken in jener Zeit zu ihrer Kirche, aber dennoch hatte das „Zentrum“ in den Jahren vor 1933 Stimmenverluste hinnehmen müssen.[31]
Entsprechend wenig Beachtung fand daher die nationalsozialistische Bewegung in den Hirtenworten und Publikationen der katholischen Bischöfe sowie in den zahllosen, überall im katholischen Deutschland verbreiteten katholischen Zeitungen und Postillen.
Als sich aber nach den Reichstagswahlen vom 14. September 1930 die NSDAP als zweitstärkste Reichstagsfraktion etablieren konnte, sah sich das deutsche Episkopat jedoch gezwungen, sich mit jener von vielen Geistlichen schon vorher als „neuheidnisch“ eingestuften Bewegung eingehender und im Hinblick auf eine einheitliche Haltung des gesamtdeutschen Klerus und damit der gläubigen Katholiken in Deutschland zu befassen.[32] Eine erste, dokumentierte Konfrontation zwischen Partei und Amtskirche auf höherer Ebene ergab sich bereits Ende September 1930, als das Ordinariat des Bistums Mainz auf eine dahingehende Anfrage der Gauleitung Hessen der NSDAP mitteilte, eine Mitgliedschaft eines Katholiken in der NSDAP sei für die Gläubigen nicht statthaft und führe zum Ausschluss vom Empfang jeglicher Sakramente, da „das Programm der NSDAP Sätze enthält, die sich mit katholischen Lehren und Grundsätzen nicht vereinigen lassen.“[33] Ähnlich ablehnend, wenn auch vorsichtiger, äußerte sich Kardinal Bertram, damals Erzbischof von Breslau und zugleich Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda,[34] in seiner Stellungnahme vom 01. Januar 1931, sprach er doch hier von einem „Generalsturm gegen Christentum und Kirche“ und stellte, ohne jedoch die NSDAP direkt und namentlich anzugreifen, der einseitigen „Verherrlichung der Rasse“ die „weltbeherrschende Offenbarung Christi“ gegenüber. Ein klarer Richtungsschuss für das Verhalten auch des niederen Klerus und der katholischen Gläubigen Deutschlands hinsichtlich ihrer Einstellung gegenüber dem Nationalsozialismus war somit schon lange vor der Machtergreifung durch jenen „Signalruf im beginnenden neuen Arbeitsjahre“ gegeben[35].
Bald fand daher jene durch das Episkopat vorgegebene, ablehnende Grundhaltung ihren Niederschlag in konkreten Handlungsanweisungen für die Seelsorger in ihren Pfarreien. Die Bischöfe der acht bayerischen Diözesen erließen so etwa am 10. Februar 1931 als Beilage zu den „Pastoralen Anweisungen für den Klerus bestimmt“ eine Richtlinie zum Umgang mit dem Nationalsozialismus, in welcher von „Irrlehren“ im „kulturpolitischen Programm“ des Nationalsozialismus gesprochen und dazu aufgefordert wird, Angehörigen der NSDAP „in geschlossenen Kolonnen mit Uniform und Fahne“ die Teilnahme am Gottesdienst zu verweigern und auch bei einzelnen Anhängern der NSDAP, welche die Heiligen Sakramente zu empfangen wünschen, „von Fall zu Fall“ zu prüfen, ob diese „nur ein Mitläufer der Bewegung“ und nicht etwa „Abgeordneter“, „Schriftleiter“ oder „Agent“ der Partei seien.[36]
Ganz ähnliche Anweisungen finden sich für das Jahr 1931 für alle deutschen Kirchenprovinzen. So warnen etwa die Bischöfe der Paderborner Kirchenprovinz, namentlich die Bischöfe von Paderborn, Fulda und Hildesheim, in einer Stellungnahme vom 10. März 1931 eindringlich „vor dem drohenden Zurücksinken in ein neues schlimmeres Heidentum, als es das alte war“, vor „einem schrankenlosen Nationalismus“ und wenden sich ausdrücklich auch gegen eine von Rom und dem
Heiligen Stuhl losgelöste „neue deutsche Volkskirche“, wie sie manche NS-Ideologen anzustreben schienen.[37]
Durch die Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz, den Bischöfen von Freiburg, Mainz und Rottenburg, erfolgte am 19. März 1931 eine ähnliche Mahnung ihrer Gläubigen und ihrer Priester zu Wachsamkeit und Standhaftigkeit. Beklagt wird unter anderem, nicht unbedingt allein gemünzt auf den Nationalsozialismus, die „Misshandlung und Tötung Andersdenkender“, das „Hetztreiben gegen das Christentum und die Kirche“ und besonders die nationalsozialistische Verherrlichung des „Germanischen Menschen“ und seiner „Sittengesetze“. Aufgefordert wird hier, wie auch in den mahnenden Schreiben der anderen deutschen Oberhirten, zur Verteidigung des katholischen Glaubens gegen „die Verkünder des Neuheidentums“ und zur eindeutigen, ernsten Stellungnahme aller Katholiken „gegen Unsittlichkeit und Unrecht, gegen Unehrlichkeit, Ausbeutung und Unterdrückung.“[38]
Von Seiten der Bischofkonferenz in Fulda erging am 05. August 1931 ein Schreiben, welches noch eindeutiger die „christentumsfeindlichen Parteien“ verurteilte und eine Mitgliedschaft in einer solchen als für jeden „Katholiken streng verboten“ erklärte.[39]
Es kann also zunächst einmal für die Spätphase der Weimarer Republik und jene Periode des ersten echten Aufschwunges für die nationalsozialistische Bewegung von einer eindeutig auf Widerstand und Selbstbehauptung abzielenden Haltung der katholischen Kirche in Deutschland gesprochen werden, zu einhellig, zu konkret und weisungsgebunden war hier die Ablehnung der – freilich noch nicht im Besitz staatlicher Macht befindlichen - NSDAP und ihrer Ideologie.
Die Gefahr, welche dem deutschen Katholizismus und der Kirche durch den „neuheidnischen“ Nationalsozialismus drohte, der es verstanden hatte, derart viele bisher politisch indifferente Nichtwähler für seine Sache zu gewinnen und an die Urnen zu ziehen, hatte die deutschen Bischöfe aufgerüttelt, und man trug jener Erkenntnis anlässlich der Reichstagswahlen vom 31. Juli 1932 durch eindeutige Aufrufe an die Gläubigen Rechnung. In einem „Oberhirtlichen Mahnwort zu den Reichstagswahlen“ wurden die katholischen Christen der Diözesen Preußens von ihren Bischöfen ermahnt, Abgeordnete zu wählen, „deren Charakter und erprobte Haltung Zeugnis gibt von ihrem Eintreten für Frieden und soziale Wohlfahrt des Volkes, für den Schutz der konfessionellen Schulen, der christlichen Religion und der katholischen Kirche.“ Eine derart unzweideutige Stellungnahme für die Partei des politischen Katholizismus, das Zentrum, gibt deutliches Zeugnis von der Einsicht der deutschen Bischöfe in die Bedrohung, die der katholischen Kirche durch die nationalsozialistische Bewegung erwachsen war.
Die Warnung vor „Agitatoren und Parteien, die des Vertrauens des katholischen Volkes nicht würdig sind“ und der Verweis auf „bewährte katholische Blätter“ zur politischen Orientierung zeigen die deutliche Absicht der katholischen Kirche, sich den dauerhaften Einfluss auch auf die politischen Entscheidungen ihrer Gläubigen auch gegen Widerstände radikaler Kräfte zu sichern.[40]
Nachdem jedoch die NSDAP in den Reichstagswahlen vom 31. Juli 1932 annähernd 14 Millionen Wähler hatte gewinnen können[41] - und im Späteren selbst nach den Stimmverlusten der folgenden Wahl im November 1932 noch ein Drittel aller Reichstagsmandate inne hatte - sah man sich innerhalb der deutschen Bischofskonferenz nochmals[42] zu einer eindeutigen Stellungnahme jenes höchsten Gremiums der deutschen Katholischen Kirche veranlasst, welche in Teilen noch über die Aussagen der Mahnworte der einzelnen Oberhirten des Vorjahres hinausging. In der „Stellungnahme zum Nationalsozialismus“ innerhalb des Protokolls der Deutschen Bischofskonferenz vom 17. August 1932 wird nochmals nachdrücklich festgehalten, dass „sämtliche Ordinariate die Zugehörigkeit zu dieser Partei für unerlaubt erklärt“ hätten, da Teile des Programms der NSDAP „Irrlehren enthalten“ und „Kundgebungen zahlreicher führender Vertreter und Publizisten der Partei glaubensfeindlichen Charakter“[43] hätten. Jedwede Unterstützung der NSDAP, auch „in der Absicht, nur die wirtschaftlichen Interessen und die Ziele des weltlichen politischen Gebietes“ wird den gläubigen Katholiken hier nochmals in aller Schärfe untersagt. Eine Regierungsbeteiligung der NSDAP, von den deutschen Bischöfen offensichtlich schon als in naher Zukunft möglich gewähnt, eröffne „für die kirchlichen Interessen der Katholiken die dunkelsten Aussichten“.[44]
Es kann also klar herausgestellt werden, dass der katholischen Kirche in Deutschland in Gestalt ihrer höchsten Vertreter zum einen die existentielle Bedrohung durch eine immer mächtiger werdende, antiklerikale Bewegung mit dem wachsenden politischen Erfolg der NSDAP immer bewusster wurde und zugleich die Kirchenoberen im Rahmen der von der Kirche ergriffenen Gegenmaßnahmen zur Sicherung der eigenen Stellung immer deutlichere Worte fanden, dass jedoch andererseits, wie in zuletzt zitierter Aussage der Bischofskonferenz deutlich wird, die Wahrscheinlichkeit einer Machtübernahme oder zumindest einer Regierungsbeteiligung der NSDAP den deutschen Bischöfen immer plastischer vor Augen trat, weshalb Überlegungen zu einem wie auch immer gearteten Arrangement mit der im Kern doch gänzlich glaubensfeindlichen, neuheidnischen neuen Macht nach Vorbild etwa des Preußenkonkordats[45] wohl spätestens in jenem Jahr 1932 ihren Anfang nahmen.
Die Aushandlung von Staatsverträgen mit verschiedenen Bundesstaaten des Deutschen Reichs war, wie gesagt, schon vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten für Rom Thema gewesen. Ein Konkordat mit Bayern war schon 1924 abgeschlossen worden, es folgte das Preußenkonkordat von 1929 und der Vertrag mit Baden im Jahre 1932.[46] Ein „Reichskonkordat als Rückversicherung“ für die Katholische Kirche war schon 1921 unter Federführung von Ludwig Kaas erstmals verhandelt worden, der im Dezember 1928 zum Vorsitzenden der Zentrumspartei gewählt wurde und auch in den Verhandlungen des Jahres 1933 eine zentrale Rolle spielen sollte.[47]
Die „Machtergreifung“ der NSDAP und die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler durch den greisen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg markierte eben jene fundamentale Verschiebung der Machtverhältnisse zwischen der neuen Bewegung und der altehrwürdigen Kirche, welche die Ereignisse der Folgejahre – in deren Mittelpunkt der Abschluss des „Reichskonkordats“ vom 20. Juli 1933 stand[48] – bedingte.
Die unmittelbaren Reaktionen der Amtskirche auf Hitlers Machtergreifung waren bestimmt von Sorge und Angst um die eigene Stellung und Fortexistenz. In einem Hirtenbrief vom 10. Februar 1933 drückt der Erzbischof von Freiburg im Breisgau, Conrad Gröber, seine Abscheu gegenüber der „Rachsucht“ und dem „Vernichtungswillen“ gegenüber dem politischen Gegner aus, und ahnt gleichsam die weiteren Pläne der NSDAP als derjenigen politischen Gruppierung voraus, welche
„den christlichen Gottesglauben im Volk mit allen Mitteln zu erschüttern und zu vernichten sucht“.[49]
Zwar hatten sich im Vorfeld der Reichstagswahlen vom 05. März 1933 noch einmal sämtliche Katholischen Verbände und Institutionen aufgerafft, um die eigenen Stammwähler zu mobilisieren und den schon eingeläuteten Siegeszug der NSDAP noch abzuschwächen, doch konnte der Wahlaufruf, den ein Zusammenschluss katholischer Organisationen am 17. Februar 1933 veröffentlichte, keine ausreichenden Veränderungen des Wahlausganges zugunsten katholischer Parteien bewirken.[50]
Da sich die katholische Kirche nach Ratifizierung des Ermächtigungsgesetzes zudem ihrer politischen Stütze, dem Zentrum, sowohl im Reichstag als auch aufgrund der Gleichschaltung im regionalen und kommunalen Bereich beraubt sah, erschien zur Schadensbegrenzung die Suche nach einem Ausgleich und nach einer dauerhaften Regelung des Miteinanders von Kirche und Regime zwingend notwendig. Diese Zementierung eines Status Quo zwischen Nationalsozialismus und katholischer Kirche auf Deutschem Boden fand ihre – zumindest scheinbare - Realisierung im Reichskonkordat, geschlossen zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl am 20. Juli 1933.[51]
Am Anfang der Verhandlungen, die dem Abschluss des Konkordats vorangingen, standen Notenwechsel zwischen dem Heiligen Stuhl und den Deutschen Bischöfen sowie zwischen selbigen und der Reichsregierung, die zukünftigen Beziehungen zwischen Rom und dem Deutschen Reich betreffend. In einem Schreiben des apostolischen Nuntius in Berlin, Cesare Orsenigo, an Eugenio Pacelli, Kardinalstaatssekretär in Rom und späterer Papst Pius XII., stellt Orsenigo die in einer Programmrede Hitlers geäußerte Absicht heraus, „die freundschaftlichen Beziehungen zum Heiligen Stuhl weiter zu pflegen und auszugestalten“, erwähnt jedoch auch deutlich die Problematik des Erhalts der Bekenntnisschulen gegenüber den vom NS-Regime gewünschten Einheitsschulen.[52] Auch Kardinal Faulhaber, Erzbischof von München und Freising, unterstreicht in einem Schreiben an Pacelli die Aussage der Reichregierung, nach der das Christentum „die unerschütterliche Grundlage des Volkslebens“ sei.[53]
Die versöhnenden Worte Hitlers[54], der sich in der Zwangslage sah, zwar zum einen den politischen Katholizismus zur Verwirklichung des von ihm angestrebten Einparteienstaates auszuschalten, zugleich jedoch die deutschen Katholiken und damit die katholische Kirche in Deutschland zumindest vorläufig und bis zur endgültigen Festigung seines Regimes auf seine Seite zu bringen oder zumindest ruhig zu stellen, schienen somit bei den deutschen Kirchenoberen und den Verantwortlichen in Rom Früchte zu tragen.[55]
Hitler brachte, sobald ihm Prälat Ludwig Kaas nach einem Romaufenthalt die grundsätzliche Bereitschaft des Heiligen Stuhls zu Verhandlungen mit dem Reich signalisiert hatte, sogleich die Initiative auf seine Seite. Schon am Montag, dem 10. April, zu Beginn der Karwoche, nahm man daher die konkreten Gespräche auf, bei denen neben Ludwig Kaas der deutsche Vizekanzler Franz von Papen und der Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli als die Hauptakteure fungierten. Deutlich wurde in jener ersten Verhandlungsphase, in die sich die römische Kirche fast überstürzt hatte verwickeln lassen, der starke Wunsch der katholischen Seite, zu greifbaren Ergebnissen und einer Absicherung der eigenen Position so schnell als möglich zu gelangen.[56]
Im Laufe der Verhandlungen konnte Hitler seine Hauptforderungen, wie etwa die Entpolitisierung des Klerus über seine Mittelsmänner in den verschiedenen Entwürfen des Konkordatstextes verankern, aber auch die katholische Seite um Pacelli konnte sich zufrieden zeigen. Die deutschen Bischöfe, die über den Stand der Verhandlungen erst sehr spät und auch nie vollständig informiert worden waren, bezeugten in einem Hirtenbrief ihre grundsätzlich zustimmende Haltung zu den Konkordatsplänen Roms und Berlins.[57]
In dem Hirtenschreiben vom 03. Juli 1933 betont das deutsche Episkopat zum einen die Hoffnung, dass „die staatliche Autorität nach dem Vorbild der Autorität innerhalb der katholischen Kirche die menschliche Freiheit nicht mehr beschneide, als es das Gemeinwohl verlangt“, unterstreicht aber gleichwohl ein grundsätzliches Einverständnis mit den durch den neuen Staat propagierten Werten wie Gemeinsinn und Unterordnung des Einzelnen, der „sich als Glied des Organismus“[58] zu betrachten habe, unter das Wohl aller. Ein Entgegenkommen auch des deutschen Episkopates sowie die mit den römischen Stellen geteilte, echte Hoffnung auf ein dauerhaftes Arrangement mit Hitlerdeutschland kann somit für jene zweite Phase im grundsätzlichen Verhältnis von katholischer Kirche und Staat im Dritten Reich konstatiert werden. Der von Anbeginn an strittige Artikel 31 des Reichskonkordats, der die Vereinsfrage thematisierte, wurde hierbei von den meisten deutschen Bischöfen als vernachlässigbar betrachtet, zu wichtig erschien „Das Concordat im Ganzen.“[59] Mit der abschließenden Unterzeichnung des Konkordats durch Franz von Papen am 25. Juli und dem finalen Austausch der Urkunden am 10. September 1933 im Vatikan schien somit das Verhältnis zwischen katholischer Kirche und Deutschem Reich zur weitgehenden Zufriedenheit beider Parteien geregelt, und Eugenio Pacelli äußerte am selben Tag in einem Schreiben an Kardinal Bertram seine „Hoffnung, dass das Konkordat dem Gang des katholischen Lebens in Deutschland, das der Heilige Vater mit großer Sorge und herzlicher Liebe verfolgt, reichen Segen“ bringen wolle.[60]
Wie wenig die katholische Kirche und das deutsche Episkopat die wahren Absichten Hitlers, die sich in den Folgejahren immer deutlicher offenbaren sollten, erkannt hatte, zeigt nicht nur jene Äußerung Pacellis, sondern auch die Korrespondenz der deutschen Bischöfe untereinander, die den Abschluss des Reichkonkordates, noch im Glauben an Rechtsstaatlichkeit und an die Gültigkeit von durch eine deutschen Regierung gemachten Zusagen, als einen wertvollen Schritt zur Sicherung der kirchlichen Position in Deutschland werteten.[61]
So kehrte unter Deutschlands Katholiken für eine kurze Zeitspanne, bis das nationalsozialistische Regime in Schulstreit, Vereinsverboten und Priesterverfolgungen erneut sein wahres Gesicht zeigte, eine trügerische Ruhe ein.[62]
Die Situation im Erzbistum Köln bis zum Frühjahr 1935
Die Entwicklung innerhalb des Erzbistums Köln verlief in der bereits betrachteten Periode in weiten Teilen parallel zu den anderen deutschen Kirchenprovinzen und wies nur in einigen Punkten Abweichungen auf.
Erwähnenswert für die Phase der späten Weimarer Republik, die in vielen anderen Gebieten des Deutschen Reiches einen großen Zugewinn an Mitgliedern und auch an Wählerstimmen für die NSDAP markierte, ist zunächst die Tatsache, dass die nationalsozialistische Partei im Rheinland mit seiner überwiegend katholischen Bevölkerung kaum Bedeutung erlangte.[63]
Dennoch sahen sich auch die Bischöfe der Kölner Kirchenprovinz nach der Wahl vom 14. September 1930 zu einer Stellungnahme genötigt, welche aber weniger drastisch ausfiel als die Mahnung etwa der Bischöfe Bayerns[64].
In einer „Kundgebung der Bischöfe der Kölner Kirchenprovinz“ vom 05. März 1931 monierte man lediglich „so manches Beklagenswerte im Auftreten nationalsozialistischer Vertreter“, sowie die „der katholischen Glaubens- und Sittenlehre widersprechenden Kundgebungen“ aus den Reihen der Nationalsozialisten und die „oft geradezu in Schmähungen sich ergehende Sprache gegenüber den Vertretern der kirchlichen Autorität“.[65]
Aus jenem eher verhaltenen Mahnwort spricht bereits ganz die persönliche, eher abwartende und vorsichtige Haltung des Kölner Erzbischofs, Joseph Kardinal Schulte, dessen Absicht in der Zeit der Konfrontation mit dem NS-Regime vor allem in der größtmöglichen Schadensbegrenzung und in dem Schutz der kirchlichen Pfründen bestand.[66] In der weiteren Entwicklung blieb Schulte zwar bei seiner umsichtigen Haltung, hatte jedoch schon in den „Pastoralen Winken betreffend Stellung zum Nationalsozialismus“ vom 03. März 1931 – in fast wörtlicher Anlehnung an das Schreiben seiner bayerischen Amtsbrüder[67] – die „Irrlehren“ des Nationalsozialismus verurteilt und die Teilnahme uniformierter Nationalsozialisten an Gottesdiensten untersagt.[68]
Schulte, seinem Wesen nach eher Verteidiger als Angreifer, schien in seinem ambivalenten Verhalten gegenüber dem Regime, dessen Gefährlichkeit er früher erkannte als viele andere Kirchenmänner, oft zwischen Aktion und Beharren zu schwanken, um letztendlich doch die Position des Bewahrers einzunehmen.[69]
Während der Plenarsitzung des deutschen Episkopats in Fulda vom 30. Mai bis 01. Juni 1933 äußert sich Schulte dementsprechend – wieder in Abweichung von seiner vorher eher abwartenden Haltung – sehr kritisch gegenüber der Aufnahme von Verhandlungen mit der NS-Regierung, die „eine Revolutionsregierung“ sei, für die „Recht und Gesetz zur Zeit nicht existieren“ und mit der man „kein Konkordat schließen“ könne.[70]
Ähnlich mahnend und abwehrend lässt sich eine Verlautbarung im „Kirchlichen Anzeiger“ des Erzbistums Köln vom 26. Mai 1933 an, in der das Generalvikariat vor „Eingriffen“ warnt, „welche die Bedrohung der Selbständigkeit bzw. die Gleichschaltung katholischer Verbände, Vereine oder Einrichtungen mit Organen der NSDAP zum Ziele haben.“[71]
Schultes differenzierte Haltung – sorgsam abwägend zwischen öffentlich Gemachtem und Vertraulichem – zeugt somit zum einen zwar von seiner unbedingten Einsicht in die Gefährlichkeit der NS-Bewegung, die wohl über die Ansichten seiner Amtskollegen noch hinausging, zum anderen aber von seiner Absicht, dem Nationalsozialismus nicht durch zu offensives Vorgehen der kirchlichen Stellen Angriffspunkte und Propagandamaterial zu liefern.[72] Auf diese Kardinal Schulte eigene Einstellung soll im Späteren, namentlich im Zuge des Aufeinandertreffens des bedächtigen Kirchenoberen mit dem „jungen Wilden“ Ernst Moritz Roth, noch näher eingegangen werden.
Bezeichnend jedoch ist in diesem Zusammenhang der Inhalt eines Schreibens Schultes „an die Geistlichkeit der Erzdiözese Köln“ zur erwünschten „Haltung des Klerus in gegenwärtiger Zeit“ vom 09. August 1935, in dem Schulte seine Pfarrer zwar zur Standhaftigkeit gegenüber den nationalsozialistischen Angriffen aufruft, jedoch gleichzeitig zur Vorsicht und Zurückhaltung mahnt, da man „umso mehr darauf bedacht
( sein müsse, sich ) auch bei der Abwehr maßloser widerchristlicher Angriffe nie zur Unsachlichkeit hinreißen zu lassen und nicht nur in öffentlichen, sondern auch in privaten Äußerungen tunlichst alles zu vermeiden, was in Zeiten wie heute, da die Gemüter besonders erregt erscheinen, missverstanden oder als unzulässige politische Äußerung missgedeutet werden könnte.“[73]
Die weitere Entwicklung brachte jedoch im Jahre 1932 zunächst für den Bereich des Erzbistums Köln und des gesamten katholischen Rheinlandes immer wieder die Bestätigung der tendenziell eher ablehnenden Haltung der katholischen Rheinländer gegenüber dem Nationalsozialismus. In den Wahlen vom 31. Juli 1932 blieb die NSDAP in ihrem Stimmenanteil im Gebiet der Kölner Kirchenprovinz wieder weit unter den im restlichen Reich erzielten Ergebnissen. Im Wahlkreis Köln-Aachen wurde der NSDAP sogar das reichsweit schlechteste Wahlergebnis zuteil; mit gerade einmal etwa 20% der abgegebenen Stimmen.[74]
Kardinal Schulte hatte sich in diesem Zusammenhang an dem „Mahnwort der preußischen Bischöfe zu den Reichtagswahlen“ beteiligt, und selbiges in allen zum Erzbistum Köln gehörenden Gotteshäusern des Wahlkreises Köln-Aachen verlesen lassen.[75]
Das Zentrum konnte in selbigem Wahlkreis seine Position als stärkste Partei behaupten und lag mit seinem Stimmenanteil noch vor dem der KPD und der NSDAP zusammengenommen.[76] Die Teilnahme uniformierter Nationalsozialisten an Gottesdiensten und sonstigen kirchlichen Veranstaltungen verbot der damalige Generalvikar des Erzbistums Köln, Emmerich David, am 22. Oktober 1932[77] weiterhin nachdrücklich mit dem Verweis auf diesbezügliche Weisungen der Fuldaer Bischofskonferenz aus dem Jahre 1931.[78]
So lässt sich zunächst festhalten, dass für das Erzbistum Köln und vor allem seine ländlichen Gegenden mit ihrem besonders hohen Anteil praktizierender Katholiken, die den sonntäglichen Kirchgang pflegten und den Belehrungen ihrer geistlichen Führung noch eine hohe Bedeutung beimaßen, der Einfluss der Nationalsozialisten bis zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Machtergreifung denkbar gering blieb und sich die traditionellen politischen Strukturen und die in der katholischen Lehre fußenden Denkungsarten der Bevölkerung nahezu unversehrt erhalten konnten.[79]
Die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler brachte jedoch für das Erzbistum Köln wie für das gesamte Reichsgebiet eine spürbare Verschärfung der Gangart der neuen Staatsführung. Vor allem wurde dies für den katholischen Rheinländer durch das schnell erfolgende Verbot zahlreicher der katholischen Kirche nahestehenden Zeitungen und sonstiger Schriften kenntlich. So wurden während des Wahlkampfes für die Reichstagswahlen am 05. März 1933 unter anderem die Bonner „Deutsche Reichszeitung“, das „Düsseldorfer Tageblatt“, die „Sieg-Rhein-Zeitung“ und die „Kölnische Volkszeitung“ am Erscheinen gehindert.[80] Die Informationen der gläubigen Katholiken über die politischen Entwicklungen beruhten somit nicht mehr mehrheitlich auf den Organen der katholischen Presse, sondern zum einen auf den protegierten Propagandablättern der Nationalsozialisten und den von der Kanzel verkündeten, immer noch oft politisch gefärbten Predigten ihrer Geistlichen.[81]
Der neuerliche Wahlsieg der Nationalsozialisten, die in der Wahl vom 05. März 1933 die absolute Mehrheit der Reichstagsmandate erringen konnten, stellte jedoch auch das Erzbistum Köln vor die Aufgabe, ihr Verhältnis zu der nun legitimierten, neuen Obrigkeit auf der Grundlage der von der katholischen Kirche seit langem verfolgten Tradition der Obrigkeitstreue neu zu definieren. Unsicherheit und Orientierungslosigkeit unter den Gläubigen des Erzbistums veranlassten Kardinal Schulte schließlich, entgegen seiner ansonsten überlegten Vorgehensweise, der „Kölnischen Volkszeitung“ eine baldige Äußerung des deutschen Episkopates in Aussicht zu stellen, welche von dieser als verbindliche Ankündigung eines Hirtenbriefes der Fuldaer Bischofskonferenz zum neuen Verhältnis der katholischen Kirche zum NS-Staat missverstanden wurde.[82]
Schulte, über jenes Missverständnis selber ungehalten, wandte sich so noch am Tage des Erscheinens des entsprechenden Artikels an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Kardinal Bertram, und drückte in seinem Schreiben seine Ansicht aus, aufgrund der „massenhaften und dringenden“ Anfragen seiner Gläubigen sei eine einheitliche, „ganz kurze bischöfliche Beruhigungsäußerung“ erforderlich.[83]
Schulte, eigentlich erklärter Gegner einer Annäherung an den Nationalsozialismus,[84] wurde somit, zumindest in den Augen seiner Amtsbrüder, quasi unfreiwillig zum Stein des Anstoßes für eine Neubewertung des kirchlich-staatlichen Verhältnisses nach den Märzwahlen.
Nachdem jedoch Schulte und Bertram ihre an sich gleichen Positionen abgestimmt hatten, war man sich in der Fuldaer Konferenz schnell einig, noch keine über das bereits Gesagte weit hinausgehende Erklärung zur neuen Lage abzugeben.[85]
Als nach der bereits erwähnten Regierungserklärung Hitlers vom 23. März 1933 mit ihren großspurigen Zugeständnissen an den Klerus[86] jedoch Bertram und ein Großteil des deutschen Episkopates sich mit dem Gedanken eines Widerrufs ihrer bisherigen Vorbehalte anfreundeten, hielt Schulte wiederum dagegen. Einer von Bertram entworfenen gemeinsamen Kundgebung der deutschen Bischöfe, die feststellte, dass „nunmehr von leitender Stelle jener Bewegung Erklärungen gegeben sind, durch die der Unverletzlichkeit der katholischen Glaubenslehre ( ... ) Rechnung getragen wird“[87] stellte sich Schulte nach Beratung mit seinem Generalvikariat mit einigen Ergänzungen und Verbesserungsvorschlägen entgegen. In dem Entwurf war unter anderem die Rede von der Wiederzulassung von uniformierten Parteiangehörigen zum Gottesdienst und Sakramentenempfang und es wurde die Aufhebung oder Lockerung aller im vorhinein erlassenen Verbote verfügt.[88] Vielen der von Schulte eingebrachten Änderungsvorschläge schloss Bertram sich an, so dass die am 28. März verfasste Endversion nicht mehr so entgegenkommend und euphorisch klang wie der ursprüngliche Entwurf des Breslauer Kardinals.[89]
Schulte bewies mit seiner Opposition zu einer allzu optimistischen und von der NS-Führung schnell als „Einknicken“ des Klerus fehl zu interpretierenden Erklärung der deutschen Bischöfe erneut seine Umsichtigkeit und Geradlinigkeit, was nochmals seine korrekte Einschätzung der Gefährlichkeit und Unberechenbarkeit der neuen Machthaber deutlich macht.[90]
Schultes ebenso misstrauische Haltung zum Abschluss eines Konkordates mit der neuen Regierung[91] unterstreicht diesen Aspekt ebenso wie die von der Kölner kirchlichen Presse veröffentlichten, kritischen Artikel zu jenem neuen Standpunkt der katholischen Kirche gegenüber dem NS-Staat.[92] Von einer Aufgabe der kritisch-ablehnenden Haltung gegenüber der NS-Bewegung im Gebiet des Erzbistums Köln und gerade innerhalb der Kölner Amtskirche unter ihrem Kardinal Karl Joseph Schulte kann somit nicht gesprochen werden, wenngleich eine Hinwendung vieler, sich als „progressiv“ verstehenden Katholiken zu den neuen Machthabern auch für das Erzbistum Köln festgestellt werden konnte.[93] Eine Wende in der Einstellung auch jener anfänglich für das Neue offenen Kreise brachte jedoch die Kirchenpolitik des NS-Staates der Folgejahre.
Eine erste, auf Eigeninitiative beruhende und nicht mit Kardinal Bertram oder der Bischofskonferenz, sondern nur den Paderborner Kirchenoberen abgestimmte Verurteilung nationalsozialistischer Gewaltakte gegen jüdische Bürger und vor allem das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“[94] vom 07. April 1933 nahm Schulte so schon in Form eines Hirtenbriefes vom 09. April vor, in welchem er und seine Amtsbrüder „mit tiefster Kümmernis und Sorge“ die Diskriminierung, der sich „viele treue Staatsbürger, darunter auch gewissenhafte Beamten unverdientermaßen“[95] ausgesetzt sehen mussten.
Obgleich sich andere deutsche Bischöfe jener Stellungnahme im Späteren anschlossen[96], zeigte doch der Oberhirte des Erzbistums Köln sich wieder als Vorreiter einer kirchlichen Opposition gegen das Regime, indem in der gemeinsam mit den Paderborner Bischöfen verfassten, eiligen Verlautbarung eindeutig auch die jüdischen deutschen Staatsbürger in Schutz genommen wurden.
Die kritische, und aus der Retrospektive umso zutreffendere Beurteilung der neuen Staatsführung durch die Kölner Kirche sollte sich noch erhärten, nachdem Kardinal Schulte seinen sauerländischen Generalvikar Emmerich David, besonnen und zurückhalten und doch scharfsinnig wie der Erzbischof selbst,[97] zu einer Metropolitankonferenz nach Berlin entsandte, die am 25. und 26. April dort stattfand.
Im Zuge jenes Zusammentreffens konnte David von der NS-Führung den Eindruck gewinnen, diese bemühe sich in ihrer Kirchenpolitik, angelehnt an die Taktik Benito Mussolinis, „nach außen hin beruhigend“ auf die Kirchen einzuwirken, um aber „im geheimen desto zielbewusster arbeiten zu können.“[98]
Die ablehnende Haltung Schultes verdichtete sich somit weiter und bedingte seine in Fulda
geäußerten, schweren Bedenken hinsichtlich des Abschlusses eines Reichskonkordates, welches die Bischöfe Bertram und Gröber einhellig begrüßten.
Schulte hatte seine Bedenken schon auf der entsprechenden Konferenz in Fulda deutlich gemacht.[99]
Im Juli des Jahres 1933 nahmen Übergriffe der Hitlerjugend und Ausfälligkeiten von Seiten der NS-Führung gegenüber kirchlichen Jugendorganisationen[100] und Vereinen nochmals deutlich zu, was Schultes Ablehnung des Konkordates noch festigte.[101]
Eine Aktion der NSDAP gegen die in Düsseldorf befindliche Zentrale der katholischen Jugendverbände veranlasste Schulte zu einem sofortigen Protesttelegramm an Hermann Göring und Hitler, welches von „tiefer Verbitterung“[102] und dem enorm negativen Einfluss derartiger Aktionen auf die Haltung der deutschen Katholiken sprach.
Am 06. Juli wurden daraufhin zunächst einige der durch die Staatsorgane verhängten Verbote aufgehoben oder gelockert, was sich jedoch in der konkreten Umsetzung durch die niederen Partei- und Staatsorgane häufig als wenig effektiv erwies.
Um die am selben Tag erfolgte Unterzeichnung des Reichkonkordates nicht zu gefährden, verfügte Hitler deshalb am 08. Juli das – vorläufige - Ende der kirchenfeindlichen Aktionen seitens der Gestapo und der SA sowie den Stop der gegen die katholischen Jugendverbände gerichteten Beschlagnahmungen von Vereinsheimen.[103]
Die Angriffe auf Jugendgruppen der katholischen und evangelischen Kirche nahmen jedoch in den folgenden Wochen wieder zu, wobei nach dem Verbot einer gleichzeitigen Mitgliedschaft in konfessionellen und nationalsozialistischen Jugendorganisationen durch Reichsjugendführer Baldur von Schirach[104] gerade die Übergriffe durch die HJ deutlich zunahmen. Schirachs Vorwurf, dass sich „die konfessionellen Organisationen nicht auf ihren eigentlichen kirchlichen Auftrag beschränken.“[105]
Die Formulierung dieser Unterstellung nahm eindeutig Bezug auf den Text des Artikels 31 des gerade erst paraphierten Reichskonkordates, in welchem nur diejenigen kirchlichen Vereine und Verbände unter Schutz gestellt werden, „die ausschließlich religiösen, rein kulturellen und karitativen Zwecken dienen“[106]. Eine auch später im NS-Staat oft genutzte Taktik, welche dem politischen Gegner fälschlicherweise die Verletzung von mit der NS-Regierung getroffenen Abkommen vorwirft, kam hier zur Anwendung und sollte offensichtlich die zahlreichen Gewalttaten der SA und der Hitlerjugend gegen konfessionelle Jugendorganisationen legitimieren. So erfolgten gewalttätige Übergriffe seitens der Hitlerjugend unter anderem im Bereich des Erzbistums Köln in Betzdorf/Sieg, wo zur Gewalt gegen sämtliche christlichen Jugendgruppen durch die HJ-Führung aufgerufen wurde,[107] in Sayn im Westerwald, wo die HJ-Führung die Wegnahme der Wimpel und Fahnen der konfessionellen Jugendbünde anordnete[108] sowie in Neuwied, wo die HJ ebenfalls angewiesen war, jede konfessionelle Jugendgruppe in ihrer Tätigkeit zu behindern und zu stören.[109]
In den Folgemonaten sollte der Klerus umso schmerzlicher erfahren, wie lückenhaft und unterlaufbar die Schutzfunktion des zunächst begrüßten Artikels 31 des Reichskonkordates ausfiel, denn weder waren die Vereine und Organisationen, auf die jener Artikel Anwendung finden sollte, genau festgelegt, noch schien sich die NS-Führung, gerade in den unteren Machtebenen, sonderlich an den entsprechenden Bestimmungen zu stören, wie obige Beispiele illustrieren.[110]
Kardinal Schulte, immer noch von Skepsis und Misstrauen erfüllt, nahm eine abwartende Position ein, vielleicht noch in dem Glauben, die staatlichen Zusicherungen würden mit der Zeit schon bis in die untersten Parteiebenen durchdringen und die zahlreichen Drangsalierungen und Nachstellungen in seinem Erzbistum beenden.[111]
Einen ersten, scheinbaren Erfolg in seinem Werben um die Unterstützung des katholischen Bevölkerungsteils des Reiches konnte der Nationalsozialismus in den Abstimmungen zum Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund verbuchen, in denen sich überraschenderweise im Wahlkreis Köln –Aachen 94,4 % der Stimmberechtigten für einen Austritt des Deutschen Reiches aussprachen.[112]
Ob sich hierin aber nicht vielmehr zum einen eine schon vorhandene, ablehnende Haltung der konservativ-katholischen Rheinländer gegenüber dem Völkerbund und seiner nach dem Ersten Weltkrieg für Deutschland so ungünstigen Haltung zum einen, und schlichte Wahlfälschung seitens der NS-Machthaber zum anderen spiegelte, bleibt zu fragen.
[...]
[1] Vgl.: Altermatt, Urs: Katholizismus und Moderne. Zur Sozial- und Mentalitätsgeschichte der Schweizer Katholiken im 19. und 20. Jahrhundert. Zürich 1989. Seite 27 f.
[2] Vgl.: Goldhagen, Daniel Jonah: Die katholische Kirche und der Holocaust. Eine Untersuchung über Schuld und Sühne. Berlin 2002.
[3] Diese Arbeit will bewusst – auch in ihren jeweiligen Teilabschnitten – keinen Gesamtüberblick über die aktuelle Forschungsdiskussion liefern. Zum aktuellsten Forschungsstand und den jüngsten und wichtigsten Veröffentlichungen zum Forschungsfeld „Katholische Kirche und Nationalsozialismus“ vgl. vielmehr: Kösters, Christoph: Katholische Kirche im nationalsozialistischen Deutschland – Aktuelle Forschungsergebnisse, Kontroversen und Fragen. Ungedrucktes Typoskript.
[4] Aufgrund der Tatsache, dass Ernst Moritz Roth nicht direkt aufgrund der Einwirkung des NS-Regimes sein Leben verlor und auch nie in ein KZ eingeliefert worden war, konnte jener Jungpriester nicht als Märtyrer gelten und taucht deshalb in dem von Helmut Moll herausgegebenen „Deutschen Martyrologium des 20. Jahrhunderts“ und sonstigen Werken über Glaubenszeugen in der NS-Zeit nicht auf. Vgl. hierzu Moll, Helmut ( Hrsg. ): Zeugen für Christus. Das deutsche Martyrologium des 20. Jahrhunderts. Paderborn 1999; sowie: Derselbe
( Hrsg. ): Die katholischen deutschen Märtyrer des 20. Jahrhunderts. Ein Verzeichnis. Paderborn 1999; sowie: Derselbe ( Hrsg. ): Wenn wir heute nicht unser Leben einsetzen ... Märtyrer des Erzbistums Köln aus der Zeit des Nationalsozialismus. 3. Auflage Köln 2000. Einzig in der Dokumentation „Priester unter Hitlers Terror“ taucht der Name Ernst Moritz Roths kurz auf. Vgl. hierzu: Hehl, Ulrich von ( Bearb. ): Priester unter Hitlers Terror. Eine biographische und statistische Erhebung. Mainz 1985. Seite 563.
[5] Vgl. hierzu vor allem: Paul, Gerhard; Mallmann, Klaus-Michael: „ „...gut deutsch, aber auch gut katholisch.“ Das katholische Milieu zwischen Selbstaufgabe und Selbstbehauptung.“ In: Herrmann, Hans-Walter ( Hrsg. ): „Milieus und Widerstand. Eine Verhaltensgeschichte der Gesellschaft im Nationalsozialismus. Widerstand und Verweigerung im Saarland 1935 – 1945“, Band 3, Bonn 1995, Seite 108 ff. Paul und Mallmann überliefern hier zahlreiche Beispiele von Widerstandsakten katholischer Laien, die sich jedoch vornehmlich auf „Verbaldelikte“ ( Seite 115 ) beschränkten. Vgl. zu jener „Resistenzthese“ des katholischen Milieus auch: Rauh-Kühne, Cornelia: Katholisches Sozialmilieu, Region und Nationalsozialismus. In: Nationalsozialismus in der Region. Beiträge zur regionalen und lokalen Erforschung und zum internationalen Vergleich. Sondernummer der Schriftenreihe für Zeitgeschichte. München 1996. Seiten 213 – 235. Rauh-Kühne verweist hier auf andere Studien, die der Leitthese der „Resistenz“ ländlich-katholischer Lebensgemeinschaften folgen ( S. 233/Anmerkungen 92 ff ).
[6] In den letzten Jahren erschienen verstärkt regionale Studien zum Schulkampf in verschiedenen Regionen des damaligen Deutschen Reiches, auf welche in Kapitel 4.1. dieser Arbeit verstärkt eingegangen werden soll.
[7] Zur Forderung nach vermehrten „mikroanalytischen Studien“ im Bereich der Entstehung des Nationalsozialismus gerade in deren regionaler Unterschiedlichkeit vgl. v.a.: Hennig, Eike: Regionale Unterschiede bei der Entstehung des deutschen Faschismus. Ein Plädoyer für „Mikroanalytische Studien“
( S. 152 )zur Erforschung der NSDAP. In: Vierteljahresschrift 21. Jahrgang 1980. Seiten 152 – 173.
[8] Vgl. hierzu v. a.: Broszat, Martin: Resistenz und Widerstand. In: Derselbe e.a. ( Hrsg. ): Bayern in der NS-Zeit. Band 4: Herrschaft und Gesellschaft in Konflikt. Teil C. München 1981. Seiten 691 – 709. Derselbe: Zur Sozialgeschichte des deutschen Widerstands. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. 34. Jahrgang. Juli 1986.
3. Heft. Seiten 293 – 310.
[9] Vgl.: Broszat, Martin, Fröhlich, Elke ( Hrsg. ): Alltag und Widerstand. Bayern im Nationalsozialismus. München 1987. Seite 49 f.
[10] Roth wird oftmals in Briefen, die ihn von Jungmännern aus Dattenfeld in seiner Anschlussverwendung in Bonn/Schwarzrheindorf als Hausgeistlicher im dortigen Elisabeth-Krankenhaus erreichten, ebenso tituliert. Vgl. hierzu u.a. ARSK Nachlass 10/Hundhausen. Hier finden sich zahlreiche Briefe von Dreiseler und Dattenfelder Angehörigen des Jungmännervereins, dem Roth in seiner zeit als Vikar/Kaplan in Dattenfeld vorstand.
[11] Zu jenem Thema wurden in den letzten Jahrzehnten eine Fülle von Forschungsberichten, Aufsatzsammlungen und sonstigen Werken veröffentlicht, die aufgrund des Literaturreichtums nur in Teilen in diese Arbeit eingeflossen sind. Vgl. hierzu den aktuellsten Forschungsbericht von Christoph Kösters, der dem Autor als ungedrucktes Typoskript vorliegt : Kösters, Christoph : „Katholische Kirche im nationalsozialistischen Deutschland – Aktuelle Forschungsergebnisse, Kontroversen und Fragen ( 2002 ).“ Zur Verfügung gestellt von Dr. Christoph Kösters, Kommission für Zeitgeschichte e. V., Königsstraße 28, 53113 Bonn.
[12] Vgl. hierzu vor allem Hehl, Ulrich von: „Katholische Kirche und Nationalsozialismus im Erzbistum Köln
1933 – 1945.“, Mainz 1977. Ulrich von Hehl hat mit dieser seiner Dissertationsschrift ein Standardwerk zum Verhältnis von Kirche und NS-Staat im Erzbistum Köln vorgelegt, welches aus sämtlichen zur damaligen Zeit verfügbaren kirchlichen und staatlichen Quellen schöpft und daher neben den zitierten Originaldokumenten zur Hauptgrundlage dieses Kapitels wurde.
[13] Vgl. hierzu z.B.: Spieker, Josef: „Mein Kampf gegen Unrecht in Staat und Gesellschaft. Erinnerungen eines Kölner Jesuiten.“, Köln 1978. Pater Josef Spieker wirft in seinen Lebenserinnerungen wiederholt den Kölner Kirchenoberen Untätigkeit bezüglich inhaftierter Geistlicher vor.
Vgl. ebenso HAEK, Sammlung „WuV“ Nr.13: Aktennotizen zu Äußerungen des späteren Stadtdechanten von Köln, Peter Heuser, in denen Heuser beklagt, „die Bischöfe ( würden ) sich nicht intensiv genug für sie
( inhaftierte Geistliche, Anm. d. A. ) einsetzen.“
[14] Vgl. hierzu u.a.: Klein, Arnold: „Katholisches Milieu und Nationalsozialismus. Der Kreis Olpe 1933 – 1939.“, Siegen 1994. ; Schäfer, Theo: „Kirche im Wandel des Dorfes.“ In: Pastoralblatt für die Diözesen Aachen. Berlin. Essen. Hildesheim. Köln. Osnabrück.“, 46. Jahrgang, Januar bis Dezember 1994, Seiten 45 - 50. ; Arbeitskreis für kirchliche Zeitgeschichte ( AKKZG ) Münster: „Katholiken zwischen Tradition und Moderne. Das katholische Milieu als Forschungsaufgabe.“ In: Westfälische Forschungen, Zeitschrift des Westfälischen Instituts für Regionalgeschichte des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe 43/1993, Seiten 402 – 422, herausgegeben von Karl Treppe. ; Mooser, Josef: Das katholische Milieu in der bürgerlichen Gesellschaft. Zum Vereinswesen des Katholizismus im späten Deutschen Kaiserreich.“ sowie Mergel, Thomas: „Grenzgänger. Das katholische Bürgertum im Rheinland zwischen bürgerlichem und katholischem Milieu 1870 – 1914.“ Beide in: Blaschke, Olaf, Kuhlemann, Frank-Michael: „Religion im Kaiserreich: Milieus – Mentalitäten – Krisen.“, Gütersloh 1996, Seiten 59 – 92 bzw. Seiten 166 – 192. ; Arbeitskreis für kirchliche Zeitgeschichte, Münster: „Konfession und Clévages im 19. Jahrhundert. Ein Erklärungsmodell zur regionalen Entstehung des katholischen Milieus in Deutschland.“ In: Historisches Jahrbuch, 120. Jahrgang 2000, herausgegeben von Arnold Angenendt u.a.. ; Schmiedl, Joachim: „Wie entstand das katholische Milieu? Anmerkungen zur Entwicklung des Katholizismus in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert.“ In: Informationen für Religionslehrerinnen und Religionslehrer. Bistum Limburg. 30. Jahrgang 2001. Heft 1. Seiten 31 – 38.
[15] Vgl. hierzu u.a. Pfarrarchiv der Pfarrei Dattenfeld, Steifennummer 318a „Statistik 1925 – 1942“ sowie Streifennummer 826 „Pfarrchronik 1914 –1943“. ; Vgl. ebenso AEK, GVA Dattenfeld. In diesem Dokument befinden sich zwei nicht näher nummerierte „Visitationsfragebögen“, die dem Autor in Kopie vorliegen. Ebenso flossen in diesen Teilabschnitt ein: Rost; Hans: „Die wirtschaftliche und kulturelle Lage der deutschen Katholiken“, Köln 1911. ; Nellessen-Schuhmacher, Traute: „Sozialprofil der deutschen Katholiken. Eine konfessionalistische Analyse.“, Mainz 1978. ; Dieselbe: „Sozialstruktur und Ausbildung der deutschen Katholiken. Statistische Untersuchung aufgrund der Ergebnisse der Volks- und Berufszählung 1961.“, Weinheim 1969.
[16] Die beim AEK befindliche und glücklicherweise in Fragmenten erhaltene Personalakte Roths enthält nach Auskunft des AEK zwei Schreiben, die über Roths Wirkung auf andere Menschen und von seinem unermüdlichen Einsatz für die Sache der Kirche ein eindringliches Zeugnis ablegen ( Leitzordner „Personalakten“ beim HAEK ), ferner existieren in Familienarchiven und im „Nachlass Roth“ beim HAEK zahlreiche Briefe von Freunden und Weggefährten an Roth, die ihn ebenso als herausragenden Seelsorger erscheinen lassen ( HAEK, Bestand „Nachlass Roth“, Nr. 310 – 313 sowie Nr. 324 – 329 ).
[17] Vgl. hierzu Pfarrarchiv der Pfarrei Dattenfeld, Streifennummer 826 „Pfarrchronik 1914 – 1943“ sowie HAEK, Bestand „Nachlass Roth“, Nr. 329. Hierin findet sich unter anderem eine sehr aussagekräftige Karte Kardinal Schultes an Roth vom 29. 04. 1939, wohl eine Antwort auf eine seiner zahlreichen aus Schwarzrheindorf an den Erzbischof gesandten Eingaben mit der Bitte um Zuweisung einer Seelsorgerstelle, aus der Schultes Wahrnehmung der Person Ernst Moritz Roths als einem aus der Schusslinie zu nehmenden, übereifrigen Querulanten überdeutlich wird.
[18] Vgl. hierzu Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Bestand „Landratsamt Siegkreis“, Nr.3260, 3261, 3262.
[19] Vgl. hierzu Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Bestand „RW 34“, Nr. 1.
[20] Vgl. hierzu unter anderem die im HAEK befindlichen Nachlässe Heuser; Klinkhammer, Wachowsky sowie dort befindliche Materialien zu Pater Josef Spieker und Kaplan Paul Renk , vor allem in der „Sammlung Widerstand und Verfolgung“ ( WuV ) und im Bestand „NS-Umfrage 1979“.
[21] Vgl.: Hitler, Adolf: „Mein Kampf.“, München 1940, Seite 292 ff.
[22] Vgl.: Ebenda, Seite 512.
[23] Vgl.: Ebenda, Seite 295.
[24] Vgl.: Ebenda, Seite 295.
[25] Vgl.: Rosenberg, Alfred: „Der Mythus des 20. Jahrhunderts:“, München 1930.
[26] Vgl.: Ebenda, Seite 79.
[27] Vgl. z.B.: Germann, Holger: „Alfred Rosenberg. Sein politischer Weg bis zur Neu- Wiedergründung der NSDAP 1925.“, London 1988.
[28] Siehe Anm. 23.
[29] Vgl.: Hitler, Adolf: „Mein Kampf.“, München 1940, Seite 513.
[30] Eine Ausnahme bildet hierbei eine Veröffentlichung des Volksvereins-Verlags aus dem Jahre 1924, in dem die nationalsozialistische Bewegung kritisch betrachtet wird und auf die Heinz Hürten in einem seiner Werke zum deutschen Katholizismus verweist. Vgl. hierzu Hürten, Heinz: „ Kurze Geschichte des deutschen Katholizismus 1800 – 1960.“, Mainz 1986, Seite 207.
[31] Vgl.: Ebenda, Seite 209.
[32] Vgl. z.B.: Zimmermann-Buhr, Bernhard: „Die katholische Kirche und der Nationalsozialismus in den Jahren 1930 – 1933.“, Frankfurt am Main 1982, Seite 10 sowie Müller, Hans: „Katholische Kirche und Nationalsozialismus. Dokumente 1930 – 1935.“, München 1963, Seite 5.
[33] Vgl.: Müller, Hans: „Katholischen Kirche und Nationalsozialismus. Dokumente 1930 – 1935.“, Dokument 2, Seite 13 ff. In jenem Schreiben des bischöflichen Ordinariates Mainz an die NSDAP-Gauleitung wird vor allem der Paragraph 24 des Parteiprogramms kritisiert, da hier zwar „die Freiheit aller religiösen Bekenntnisse“ gefordert, selbige Freiheit aber zugleich eingeschränkt werde, indem jene religiösen Bekenntnisse „nicht gegen das Sittlichkeits- und Moralgefühl der germanischen Rasse verstoßen“ dürften. Neben anderen Kritikpunkten, wie der Nichtanerkennung des christlichen Gebotes der Nächstenliebe ungeachtet der Rasse beweist das bischöfliche Ordinariat der NSDAP mit diesen Ausführungen ausführlich deren Rom- und Kirchenfeindlichkeit und geht somit zur Gänze auf Distanz und auf Konfrontationskurs zu jener Bewegung.
[34] Für nähere Informationen zur Rolle der seit 1867 am Grab des Heiligen Bonifatius in der geographischen Mitte Deutschlands als Plenarkonferenz tagenden Deutschen Bischofskonferenz und die Rolle der deutschen Bischöfe vgl.: Repgen, Konrad: „Die deutschen Bischöfe und der Zweite Weltkrieg.“ In: „Historisches Jahrbuch 115. Jahrgang, zweiter Halbband, 1995, Seiten 411 - 451. Repgen hebt hier vor allem die in der Zeit des Nationalsozialismus vorherrschende, wenig ausgeprägte Organisiertheit des deutschen Episkopates und der nur geringen Weisungsgebundenheit und weitgehenden rechtlichen Selbständigkeit der Einzelbischöfe hervor, welche eine einheitliche Linie in den Maßnahmen der Ordinariate oftmals erschwerte.
[35] Vgl. Ebenda, Dokument 3, Seite 15ff. „Ein offenes Wort in ernster Stunde.“ Jene Stellungnahme Kardinal Bertrams wurde am 01. 01. 1931 in der „Germania“ veröffentlicht und fand Verbreitung im gesamten katholischen Deutschland.
[36] Vgl. Ebenda, Dokument 4, Seite 21 ff. Ebenfalls wird katholischen Geistlichen eine Mitarbeit in der nationalsozialistischen Bewegung in jeder Form streng verboten.
[37] Vgl.: Stasiewski, Bernhard ( Bearb. ): „Akten deutscher Bischöfe zur Lage der Kirche 1933 – 1945.“,
Mainz 1968, Band I, Seite 818 ff.
[38] Vgl.: Stasiewski, Bernhard ( Bearb. ): „Akten deutscher Bischöfe zur Lage der Kirche 1933 – 1945.“, Mainz 1968, Seite 824 ff.
[39] Vgl.: Ebenda, Seite 832 ff.
[40] Vgl. Ebenda, Dokument 14, Seite 41.
[41] Vgl.: Repgen, Konrad: „Hitlers Machtergreifung und der deutsche Katholizismus. Versuch einer Bilanz.“ In: „Albrecht, Dieter ( Hrsg. ): „Katholische Kirche im Dritten Reich.“ Mainz 1976, Seiten 1 – 34.
[42] Vgl. hierzu Anm. 35.
[43] Hier sei besonders auf den heftigen Streit vor allem um den „Mythus des 20. Jahrhunderts“ Alfred Rosenbergs verwiesen, in dessen Verlauf katholische Autoren zahlreiche Schriften wie etwa Anton Kochs „Der neue Mythus und der alte Glaube“, erschienen 1935 in Freiburg im Breisgau, zur Widerlegung der Rosenberg´schen Thesen publizierten, welche von Rosenberg ebenso scharf in Gegenschriften angegriffen wurden. Vgl. z.B. Rosenberg, Alfred: „An die Dunkelmänner unserer Zeit“, München 1935.
[44] Vgl.: Stasiewski, Bernhard: „Akten deutscher Bischöfe zur Lage der Kirche 1933 – 1945.“,
Mainz 1968, Seite 843 f.
[45] Vgl. hierzu Golombek, Dieter: „Die politische Vorgeschichte des Preußenkonkordats ( 1929 )“, Mainz 1970. Golombek beleuchtet hier von den Anfängen der Verhandlungen von 1919 bis zum Abschluss des Konkordats zwischen Heiligem Stuhl und Preußischer Regierung 1929 die Gesamtentwicklung der Beziehungen zwischen Rom und Berlin. Vor dem Hintergrund seiner Darlegung wird das schnelle Zustandekommen des Reichskonkordats vom 30. Juli 1933 umso verständlicher, konnte doch auf die Erfahrungen und auch das Personal der 10 Jahre andauernden und schließlich erfolgreichen Verhandlungen zurückgegriffen werden.
[46] Vgl.: „Das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933.“ Aufl. 26. bis 30. Tausend, Berlin 1937. Im Originaltext des Reichskonkordats, tausendfach nachgedruckt und verbreitet, wird in Artikel 2 des Konkordates darauf hingewiesen, dass „die mit Bayern ( 1924 ), Preußen ( 1929 ) und Baden ( 1932 ) abgeschlossenen Konkordate“ bestehen bleiben.
[47] Vgl.: Scholder, Klaus: „Die Kirchen und das Dritte Reich.“, Frankfurt am Main 1977, Band I,
Kapitel 10: „Konkordatspolitik und Lateranverträge.“ Seiten 184 – 211.
[48] Vgl. hierzu v. a.: Volk, Ludwig: „Das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933. Von den Ansätzen in der Weimarer Republik bis zur Ratifizierung am 10.September 1933.“, Mainz 1972.
[49] Vgl.: Stasiewski, Bernhard: „Akten deutscher Bischöfe zur Lage der Kirche 1933 – 1945.“, Mainz 1968,
Band I, Seite 1.
[50] Vgl.: Ebenda, Seite 3 ff. Das Zentrum konnte in jener Wahl zwar einen Stimmenzuwachs von rund 200 000 Stimmen verbuchen, gelangte aber aufgrund der hohen Wahlbeteiligung nur zu einem relativen Anteil von 11,2% aller Stimmen. Vgl. hierzu Hürten, Heinz: „Kurze Geschichte des deutschen Katholizismus 1800 – 1960. Mainz 1986, Seite 211.
[51] Vgl. hierzu u. a. Gotto, Klaus e.a.: „ Nationalsozialistische Herausforderung und kirchliche Antwort. Eine Bilanz.“ In: Gotto, Klaus; Repgen, Konrad: „Die Katholiken und das Dritte Reich.“, Mainz 1990,
Seiten 173 – 190. Gotto e.a. sprechen hier von der Notwendigkeit von „Beharrung – verbunden mit partieller Kooperation“, um das Überleben der Kirche als „gesellschaftlicher Großgruppe“ zu sichern. Vgl. ebenso Scholder, Klaus: „Die Kirchen und das Dritte Reich“, Frankfurt am Main 1977, Band I, Seite 482 – 512: „Der Abschluß des Reichskonkordats“.
[52] Vgl.: Volk, Ludwig ( Bearb. ): „Kirchliche Akten über die Reichskonkordatsverhandlungen 1933.“, Mainz 1969, Seite 3 ff.
[53] Vgl.: Ebenda, Seite 5 ff.
[54] Vgl. hierzu Kretschmar, Georg ( Hrsg.): Dokumente zur Kirchenpolitik des Dritten Reiches. Band I. Das Jahr 1933.“, München 1971, Seite 23 f. In seiner Regierungserklärung vom 23. März 1933 bringt Hitler geschickt die „beiden christliche Konfessionen“ mit „der Erhaltung unseres Volkstums“ in Verbindung, und verweist so auf scheinbare Vereinbarkeit der Ziele der Kirchen und des Nationalsozialismus, indem er erklärt, man werde „den Konfessionen in objektiver Gerechtigkeit gegenübertreten.“
[55] Vgl. hierzu auch Scholder, Klaus: „Die Kirchen und das Dritte Reich.“, Seite 482 ff. „Der Abschluß des Reichskonkordats.“ Scholder hebt hier die übertrieben euphorische Reaktion Roms auf das scheinbare Entgegenkommen Hitlers und die hieraus resultierende Anweisung des Kardinalstaatssekretärs Pacelli zur Revision der kirchlichen Haltung gegenüber der NSDAP vom 29. März 1933 hervor ( Seiten 483 f. ).
[56] Vgl.: Ebenda, Seite 488 f.
[57] Vgl.: Stasiewski, Bernhard: „Akten deutscher Bischöfe zur Lage der Kirche 1933 – 1945.“,
Band I, Seite 239 – 248.
[58] Vgl.: Ebenda, Seite 241.
[59] Vgl. Volk, Ludwig: „Kirchliche Akten über die Reichkonkordatsverhandlungen 1933“, Seite 62. Der Kardinal von München und Freising, Faulhaber, äußert sich in seinen Aufzeichnungen derart kompromissbereit.
[60] Vgl.: Ebenda, Seite 250 f.
[61] Vgl.: Ebenda, Seite 257. Kardinal Faulhaber äußert hier in einem Schreiben an seinen Amtskollegen Gröber die Hoffnung, man dürfe hoffen, dass „aufgrund des neuen Konkordates die Rechte der Kirche und der staatliche Schutz für kirchliche Personen und Funktionen verbürgt“ seien.
[62] Vgl. hierzu u.a.: Albrecht, Dieter: „Der Hl. Stuhl und das Dritte Reich.“
In: „Gotto, Klaus; Repgen, Konrad ( Hrsg. ): „Die Katholiken und das Dritte Reich.“, Mainz 1990, Seite 25 – 48. Albrecht streicht hier heraus, „dass die Regierung Hitler bei manchen deutschen Katholiken ( ... ) durch das Konkordat einen Prestigegewinn erfahren hat, so lange, bis der politischen Gleichschaltung auch massive Konkordatsverletzungen korrespondiert haben.“
[63] Vgl.: Hehl, Ulrich von: „Katholische Kirche und Nationalsozialismus im Erzbistum Köln 1933 – 1945.“, Mainz 1977, Seite 15. Von Hehl verweist hier auf die geringe Mitgliederzahl der NSDAP im Rheinland, die zwischen 1925 und 1930 nur von 335 auf 2470 im Gau Köln-Aachen anwuchs.
[64] Siehe hierzu Anm. 32.
[65] Vgl.: Stasiewski, Bernhard: „Akten deutscher Bischöfe zur Lage der Kirche 1933 – 1945“,Mainz 1968,
Band I, Seite 814f.
[66] Vgl.: Hehl, Ulrich von: „Katholische Kirche und Nationalsozialismus im Erzbistum Köln 1933 – 1945.“, Mainz 1977, Seite 18.
[67] Siehe Anm. 32.
[68] Vgl.: HAEK, Bestand „Dienstakten Lenné“, Nr. 157. Hier findet sich ein Originalumdruck jener „Pastoralen Winke“ aus dem Jahre 1931.
[69] Vgl. hierzu die Privatakten Schultes mit persönlichen Aufzeichnungen zu den tagespolitischen Geschehnissen. HAEK, Bestand CR 2.18
[70] Vgl.: Stasiewski, Bernhard: Akten deutscher Bischöfe zur Lage der Kirche 1933 – 1945.“, Mainz 1968,
Band I, Seite 232.
[71] Vgl.: Corsten, Wilhelm ( Hrsg. ): „Kölner Aktenstücke zur Lage der katholischen Kirche in Deutschland
1933 – 1945.“, Köln 1949, Seite 5, Dokument Nr. 8.
[72] Vgl. zu Schultes Persönlichkeit auch Hehl, Ulrich von: „Katholische Kirche und Nationalsozialismus im Erzbistum Köln 1933 – 1945.“, Mainz 1977, Seite 11ff. Ulrich von Hehl beschreibt Schulte hier als „zurückhaltend, fast verschlossen“ und nennt „betonte Nüchternheit und Zurückhaltung im Urteil“ einen bestimmenden Zug seines Wesens und weist als einem weiteren Grund für Schultes Zurückhaltung in öffentlichen Auftritten und politischen Äußerungen auf ein ihn seit 1927 stark in seiner Gesundheit einschränkendes Herzleiden hin.
[73] Vgl.: Wie Anm. 67, Seite 70, Dokument Nr. 78.
[74] Vgl.: Ebenda, Seite 21.
[75] Vgl.: hierzu Anm. 36.
[76] Vgl.: Ebenda, Seite 22.
[77] Vgl. Ebenda, Seite 22.
[78] Vgl. hierzu Anm. 35.
[79] Vgl. hierzu Hehl, Ulrich von: Katholische Kirche und Nationalsozialismus im Erzbistum Köln 1933 – 1945.“, Mainz 1977, Seite 23. Ulrich von Hehl bemerkt hier, dass zwar „die Folgen der schweren Staats- und Wirtschaftskrise und der daraus resultierende Trend zu den radikalen Flügelparteien ( nicht ) spurlos an den Rheinlanden vorbeigehen“ konnten, das jedoch „die Zentrumspartei ( ... ) ihre starke Stellung in den mehrheitlich katholischen Gegenden des Erzbistums behaupten konnte, die NSDAP aber jeweils weit unter dem Reichsdurchschnitt blieb.“
[80] Vgl.: Altmeyer, Karl Aloys: „Katholische Presse unter NS-Diktatur. Die katholischen Zeitungen und Zeitschriften Deutschlands in den Jahren 1933 – 1945.“, Berlin 1962; Seite 17 f.
[81] Vgl. hierzu auch Keck, Alois: „Anpassung und Widerstand in der kirchlichen Presse.“ In: „Kirche im Nationalsozialismus.“ Hrsg. Vom Geschichtsverein der Diözese Rottenburg, Sigmaringen 1984. keck bemerkt hier abschließend, dass „die Kirche auf ihre kritische Stimme verzichten ( musste ). Und im Schicksal der Gleichschaltung ( ... ) keinen eigenen erkennbaren Weg mehr gehen ( konnte ).“
[82] Vgl.: Hehl, Ulrich von: „Katholische Kirche und Nationalsozialismus im Erzbistum Köln 1933 – 1945.“, Mainz 1977, Seite 32.
[83] Vgl.: Ebenda, Seite 33.
[84] Vgl. Anm. 66.
[85] Vgl. hierzu Stasiewski, Bernhard: „Akten deutscher Bischöfe zur Lage der Kirche 1933 – 1945.“Band I, Seite 12. Bertram geht hier vor der Bischofskonferenz zwar auf die „aus begreiflichen Gründen dringenden Anfragen des hochwürdigen Seelsorgeklerus“ ein, weist aber darauf hin, dass die schon 1932 gemachten Aussagen der Konferenz zur Stellung der Kirche noch nicht zu revidieren seien, da noch kein „Wegfall“ der in der damaligen Standpunktbestimmung monierten, kirchenfeindlichen Einstellungen im NS-Parteiprogramm zu verzeichnen sei.
[86] Vgl. hierzu Anm. 50.
[87] Vgl.: Ebenda, Seite 25.
[88] Vgl.: Ebenda, Seite 25 f.
[89] Eine Gegenüberstellung des Originalentwurfs Bertrams, des von Schulte überarbeiteten Textes und der Endfassung findet sich bei Ulrich von Hehl im Anhang zu seiner Untersuchung. Vgl. hierzu Hehl, Ulrich von: „Katholische Kirche und Nationalsozialismus im Erzbistum Köln 1933 – 1945.“, Mainz 1977, Anhang Nr. 4, Seite 251 ff.
[90] Vgl.: Ebenda, Seite 35.
[91] Vgl. Anm. 66.
[92] Vgl. Hehl, Ulrich von: „Katholische Kirche und Nationalsozialismus im Erzbistum Köln 1933 – 1945.“, Mainz 1977, Seite 37. Von Hehl zitiert hier aus der „Kirchenzeitung“ vom 09. 04. 1933, in der die Reibungspunkte zwischen Kirche und Nationalsozialismus betont und lediglich von einer „praktischen Verständigung“ gesprochen wird.
[93] Vgl.: Ebenda, Seite 37 f. Von Hehl unterstreicht in seien Ausführungen jedoch, dass sich viele der dem neuen Staat positiv gegenübertretenden rheinischen Katholiken sich offenbar zu jenem Zeitpunkt noch in dem Irrglauben befanden, dass „die Entwicklung des Dritten Reiches nicht anders als in rechtsstaatlichen Bahnen“ würde ablaufen können.
[94] Selbiges wurde veröffentlicht im Reichsgesetzblatt I des Jahres 1933, Seite 175 ff.
[95] Vgl.: Stasiewski, Bernhard ( Bearb. ): „Akten deutscher Bischöfe zur Lage der Kirche 1933 - 1945.“, Mainz 1968, Band I, Seite 51.
[96] Vgl.: Ebenda, Seite 59 ff.
[97] Vgl.: Hehl, Ulrich von: „Katholische Kirche und Nationalsozialismus im Erzbistum Köln 1933 – 1945.“, Mainz 1977, Seite 14 ff. Von Hehl bezeichnet David hier als „fest ohne starr, klug ohne zögernd, klar ohne verletzend zu sein“ und als „mit Schulte in der grundsätzlichen Ablehnung der NS-Ideologie voll übereinstimmend.“
[98] Vgl.: Ebenda, Seite 42.
[99] Vgl. Anm. 66.
[100] Vgl. hierzu vor allem Schellenberger, Barbara: „Katholische Jugend und Drittes Reich. Eine Geschichte des katholischen Jungmännerverbandes 1933 – 1945 unter besonderer Berücksichtigung der Rheinprovinz.“, Mainz 1975, Seite 34 ff. Schellenberger stellt hierbei zunächst die Situation der Jugendverbände im Gesamtreich unter besonderer Berücksichtung der Haltung des Reichsjugendführers Baldur von Schirach dar, um dann auf die Verordnungen des Oberpräsidenten der Rheinprovinz einzugehen.
[101] Vgl. Hehl, Ulrich von: „Katholische Kirche und Nationalsozialismus im Erzbistum Köln 1933 – 1945.“, Mainz 1977, Seite 44 ff.
[102] Vgl.: Ebenda, Seite 46.
[103] Vgl.: Ebenda, Seite 46.
[104] Vgl.: Nicolaisen, Carsten ( Bearb. ): „Dokumente zur Kirchenpolitik des Dritten Reiches“, Band I, Das Jahr 1933, München 1971, Seite 122 ff.
[105] Vgl.: Ebenda, Seite 123.
[106] Vgl.: „Das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933“, 26. bis 30. Tausend, Berlin 1937.
[107] Vgl.: Stasiewski, Bernhard: „Akten deutscher Bischöfe zur Lage der Kirche 1933 – 1945.“, Mainz 1968, Band I, Seite 298. Hier wird der dortige HJ-Führer mit der Aussage zitiert: „Wenn ihr katholischen und evangelischen Bünden begegnet, macht euch an sie, denn sie haben kein Recht mehr zu wandern.“
[108] Vgl. : Ebenda, Seite 298.
[109] Vgl.: Ebenda, Seite 299.
[110] Vgl.: Hehl, Ulrich von: „Katholische Kirche und Nationalsozialismus im Erzbistum Köln 1933 – 1945.“, Mainz 1977, Seite 49 f.
[111] Vgl.: Ebenda, Seite 49.
[112] Vgl.: Ebenda, Seite 53. Ulrich von Hehl verweist hier auf die „Studien zur Errichtung des totalitären Herrschaftssystems in Deutschland“ von Karl Dietrich Bracher u.a.
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- Diplom-Staatswissenschaftler (univ.) Bernd Floer (Autor), 2003, Kollektiver Widerstand gegen den Nationalsozialismus aus dörflich-katholischem Milieu im Erzbistum Köln , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87415
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