Diese Studienbegleitende Aufgabe setzt sich mit der Beteiligung der Personensorgeberechtigten, bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren nach §§ 36 ff SGB VIII auseinander. Die Ausgangssituation, die Zielbestimmung und die methodische Vorgehensweise sollen kurz näher erläutert werden.
Alle weiteren Aspekte die den Hilfeplan an sich, mit all seinen rechtlichen Grundlagen und Inhalten näher betreffen, werden außen vor gelassen und als bekannte Tatsachen vorausgesetzt. Eine Auseinandersetzung damit findet in dieser Arbeit nicht statt.
PerSorgeBer im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII sind in der Regel die natürlichen Eltern gemäß §§ 1591, 1592 BGB sowie die Adoptiveltern gemäß § 1754 BGB. Auch im Falle einer Scheidung bleiben die Eltern PerSorgeBer, wenn nicht ein Elternteil Antrag auf Sorgeübertragung gemäß § 1671 BGB gestellt hat. Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie eine Sorgeerklärung gemäß § 1626a BGB abgegeben haben oder sich letztlich verheiraten. Ohne diese gemeinsame Sorgeerklärung bleibt die elterliche Sorge nach § 1626a Abs. 2 BGB allein bei der Mutter.
Was die elterliche Sorge ist, wird in § 1626 Abs. 1 BGB definiert und so umfasst sie die
Bestandteile der Personen- sowie der Vermögenssorge des minderjährigen Kindes. In beiden Bereichen umfasst die elterliche Sorge einerseits die Beziehung zwischen Eltern und Kindern (Innenverhältnis), aber auch die rechtsgeschäftliche Vertretung des Kindes gegenüber Dritten (Außenverhältnis).
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Ausgangssituation
- Personensorgeberechtigte, Erziehungsberechtigte
- Erste Stufe des Hilfeplanverfahrens
- Zielbestimmung
- Zweite Stufe des Hilfeplanverfahrens
- Wunsch- und Wahlrecht
- Methodische Vorgehensweise
- Spannungsfeld zwischen Hilfe und Eingriff
- Aushandlungskompetenz
- Gestaltung der Beteiligungsformen
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Beteiligung von Personensorge- und Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren nach §§ 36 ff SGB VIII. Sie erläutert die Ausgangssituation, die Zielsetzung und die methodische Vorgehensweise. Der Fokus liegt auf der ersten Stufe des Verfahrens, in der die Grundentscheidung über die Hilfegewährung getroffen wird.
- Definition und Rolle von Personensorge- und Erziehungsberechtigten
- Beteiligung der Sorgeberechtigten in der ersten Stufe des Hilfeplanverfahrens
- Rechtliche Grundlagen der Beteiligung nach SGB VIII
- Spannungsfeld zwischen Hilfe und Eingriff
- Aushandlungsprozesse und Gestaltung der Beteiligungsformen
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Diese einleitende Sektion beschreibt den Gegenstand der Arbeit: die Beteiligung von Personensorge- und Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren nach §§ 36 ff SGB VIII. Sie kündigt die folgenden Abschnitte an, die sich mit der Ausgangssituation, der Zielbestimmung und der methodischen Vorgehensweise befassen. Es wird betont, dass rechtliche Grundlagen und Inhalte des Hilfeplans selbst als bekannt vorausgesetzt werden und nicht im Detail behandelt werden.
Ausgangssituation: Dieser Abschnitt klärt zunächst, wer als Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigte zu verstehen ist. Er differenziert zwischen den natürlichen Eltern, Adoptiveltern, (Amts-)Pflegern, (Amts-)Vormündern und Pflegepersonen, die jeweils unterschiedliche Beteiligungsrechte im Hilfeplanverfahren haben. Die Definition der elterlichen Sorge nach BGB wird erläutert, inklusive der Aspekte der Personen- und Vermögenssorge sowie des Innen- und Außenverhältnisses. Der Abschnitt beschreibt die erste Stufe des Hilfeplanverfahrens, die die Grundentscheidung über die Gewährung von Hilfe beinhaltet, und betont die Bedeutung der Beratung und des Hinweises der betroffenen Personen. Die Notwendigkeit der Hilfe wird im Kontext von erzieherischem Bedarf und der Einhaltung der Bedingungen von Geeignetheit und Notwendigkeit nach § 27 Abs. 1 SGB VIII erläutert.
Schlüsselwörter
Hilfeplanverfahren, §§ 36 ff SGB VIII, Personensorgeberechtigte, Erziehungsberechtigte, Beteiligung, Jugendhilfe, Beratung, Hilfe zur Erziehung, elterliche Sorge, Aushandlungskompetenz, Spannungsfeld Hilfe und Eingriff.
Häufig gestellte Fragen zum Hilfeplanverfahren nach §§ 36 ff SGB VIII
Wer sind Personensorge- und Erziehungsberechtigte im Kontext des Hilfeplanverfahrens?
Der Text differenziert zwischen natürlichen Eltern, Adoptiveltern, (Amts-)Pflegern, (Amts-)Vormündern und Pflegepersonen. Jede Gruppe hat unterschiedliche Beteiligungsrechte. Die elterliche Sorge nach BGB wird erläutert, inklusive Personen- und Vermögenssorge sowie Innen- und Außenverhältnis.
Welche Bedeutung hat die erste Stufe des Hilfeplanverfahrens?
Die erste Stufe ist entscheidend, da hier die Grundentscheidung über die Hilfegewährung getroffen wird. Der Text betont die Bedeutung der Beratung und des Hinweises der betroffenen Personen. Die Notwendigkeit der Hilfe wird im Kontext von erzieherischem Bedarf und den Bedingungen von Geeignetheit und Notwendigkeit nach § 27 Abs. 1 SGB VIII erläutert.
Wie sieht die Beteiligung von Personensorge- und Erziehungsberechtigten an der ersten Stufe des Hilfeplanverfahrens aus?
Der Text fokussiert auf die Beteiligung der Sorgeberechtigten in der ersten Stufe. Er beschreibt die rechtlichen Grundlagen nach SGB VIII und das Spannungsfeld zwischen Hilfe und Eingriff. Aushandlungsprozesse und die Gestaltung der Beteiligungsformen spielen eine zentrale Rolle.
Welche methodische Vorgehensweise wird im Text beschrieben?
Der Text behandelt die methodische Vorgehensweise im Hilfeplanverfahren, inklusive des Spannungsfelds zwischen Hilfe und Eingriff, der Aushandlungskompetenz und der Gestaltung der Beteiligungsformen. Die Arbeit betont die Bedeutung von Aushandlungsprozessen.
Was sind die Ziele und Themenschwerpunkte des Textes?
Der Text untersucht die Beteiligung von Personensorge- und Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren nach §§ 36 ff SGB VIII. Er erläutert die Ausgangssituation, die Zielsetzung und die methodische Vorgehensweise mit Fokus auf die erste Stufe des Verfahrens, in der die Grundentscheidung über die Hilfegewährung getroffen wird.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für den Text?
Hilfeplanverfahren, §§ 36 ff SGB VIII, Personensorgeberechtigte, Erziehungsberechtigte, Beteiligung, Jugendhilfe, Beratung, Hilfe zur Erziehung, elterliche Sorge, Aushandlungskompetenz, Spannungsfeld Hilfe und Eingriff.
Welche Kapitel umfasst der Text und worum geht es in ihnen?
Der Text beinhaltet eine Einleitung, einen Abschnitt zur Ausgangssituation (inkl. Definition der Sorgeberechtigten und der ersten Stufe des Verfahrens), einen Abschnitt zur Zielbestimmung (inkl. Wunsch- und Wahlrecht), einen Abschnitt zur methodischen Vorgehensweise (inkl. Aushandlungskompetenz und Gestaltung der Beteiligungsformen) und ein Fazit. Die Einleitung beschreibt den Gegenstand der Arbeit und die einzelnen Abschnitte. Der Abschnitt zur Ausgangssituation klärt wer als Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigte zu verstehen ist.
- Quote paper
- Simone Böckem (Author), 2007, Beteiligung der Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten am Hilfeplanverfahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87199