Durch die Einbringung des neuen Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wird dem Vorhaben, nationale Steuervorschriften an das europäische Recht anzupassen voll und ganz Rechnung getragen. Jedoch wird bei dem Grundgedanken, das deutsche Besteuerungsrecht zu sichern, ohne Augenmaß weit hinausgeschossen. Durch das SEStEG tritt eine drastische Steuerverschärfung durch die Aufdeckung und die Sofortbesteuerung von stillen Reserven rückwirkend ein. Deutschen mittelständigen Unternehmen wird somit eine grenzüberschreitende Umstrukturierung nahezu verwehrt, da liquide Mittel zwingend erforderlich sind. Dabei verstößt das Gesetz, dass den Ursprung aus der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben entspringt, im erheblichen Umfang gegen die Grundfreiheiten der Europäischen Union, insbesondere gegen die Niederlassungsfreiheit, da Auslandssachverhalte gegenüber Inlandssachverhalten erheblich benachteiligt werden......
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Zielstellung des SESTEG
- Entstrickung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögen
- Ausschluss des Besteuerungsrechts aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts
- Beschränkung des Besteuerungsrechts aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts
- Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts aus der Nutzung eines Wirtschaftsguts
- Besteuerung des Entstrickungsgewinns gem. § 4 g EStG
- Der Ausgleichsposten im Lichte der Grundfreiheiten
- Verstrickung
- Entstrickung und Verstrickung von Anteilen einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen
- Sitzverlegung einer SE oder SCE
- Entstrickung und Verstrickung im KStG
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das SESTEG zielt darauf ab, die nationalen Steuervorschriften für Unternehmensumstrukturierungen an die gesellschafts- und steuerrechtlichen Entwicklungen und Vorgaben des europäischen Rechts anzupassen. Es soll steuerliche Hemmnisse für ökonomisch sinnvolle grenzüberschreitende Umstrukturierungen unter der Voraussetzung beseitigen, dass das deutsche Steueraufkommen nicht gefährdet wird.
- Entstrickung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens
- Besteuerung von Entstrickungsgewinnen
- Ausgleichsposten im Lichte der Grundfreiheiten
- Verstrickung und Entstrickung von Anteilen einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen
- Sitzverlegung einer Europäischen Gesellschaft (SE oder SCE)
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Notwendigkeit des SESTEG angesichts der fehlenden Anpassung des deutschen Steuerrechts an grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Gesellschaften. Sie betont den Anspruch der Steuerneutralität bei solchen Vorgängen und die Notwendigkeit, Umsetzungsdruck für die Mitgliedstaaten der EU zu schaffen.
- Zielstellung des SESTEG: Dieses Kapitel beschreibt die Ziele des SESTEG, nämlich die Anpassung der nationalen Steuervorschriften an das europäische Recht und die Beseitigung von steuerlichen Hemmnissen für grenzüberschreitende Umstrukturierungen.
- Entstrickung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens: Hier wird der Begriff der Entstrickung erklärt, der alle Vorgänge umfasst, bei denen stille Reserven von Wirtschaftsgütern der deutschen Besteuerung entzogen werden. Das Kapitel beleuchtet die fehlende allgemeine Regelung zur Besteuerung stiller Reserven im bisherigen deutschen Steuerrecht und die damit verbundenen Herausforderungen für den deutschen Fiskus.
Schlüsselwörter
Schlüsselwörter des Textes sind: SESTEG, Unternehmensumstrukturierung, Entstrickung, Verstrickung, stille Reserven, Steuerneutralität, Grundfreiheiten, Europäische Gesellschaft (SE), Europäische Genossenschaft (SCE), Sitzverlegung, grenzüberschreitende Umstrukturierung, Besteuerung, Steuerrecht.
- Citar trabajo
- Steffen Thiel (Autor), 2007, Entstrickung und Verstrickung in EStG und KStG nach dem SEStEG – eine systematische Darstellung der gesetzlichen Regelung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87167