Einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn zufolge, stehen in Deutschland aktuell mehr als 70.000 übergabereife Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 50.000 Euro mit insgesamt annähernd 700.000 Mitarbeitern vor der Frage einer Unternehmensnachfolge.1 Auf diesen Umstand wies ebenfalls Peemöller hin und nennt hier ca. 76.000 Unternehmen mit annähernd 1 Million Arbeitnehmern.2
Betroffen hiervon sind in der überwiegenden Mehrzahl kleine und mittlere Unternehmen.
Das IfM Bonn geht ferner davon aus, dass aufgrund der ungelösten Nachfolgefrage die jährlichen Betriebsschließungen signifikant steigen werden und Unternehmen aufgrund der Nachfolge deutlich verstärkt veräußert werden, statt diese familienintern zu übergeben.3 In Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Entwicklung dieser Gruppe, nicht nur für Wirtschaft, sondern auch für Politik, gewinnt die Ermittlung eines angemessenen Unternehmenswertes als Entscheidungsgrundlage in einem Verhandlungsprozess zunehmend an Relevanz.
Die in der Bewertungsliteratur üblichen Bewertungsverfahren konzentrieren sich auf große, börsennotierte Unternehmen und vernachlässigen die bei der Bewertung aufgrund der Besonderheiten von Klein- und Mittelbetrieben erforderlichen spezifischen Behandlungsweisen.4 Im Widerspruch dazu wird in der Praxis auf sehr vereinfachende Verfahren zur Preisfindung für Unternehmen mit Abstand am häufigsten zurückgegriffen. 5 Im Hinblick auf die quantitativ herausgehobene Stellung von KMU in der Unternehmensstruktur Deutschlands, erscheint es nicht nachvollziehbar, dass diese Problematik in der betriebswirtschaftlichen Literatur bisher weitestgehend vernachlässigt wurde.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Darstellungsverzeichnis
Formelverzeichnis
Symbolverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Zielsetzung der Arbeit
1.2 Aufbau der Arbeit
2. Kennzeichen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
2.1 Quantitative Abgrenzung von KMU
2.2 Qualitative Abgrenzung von KMU
2.3 Arbeitsdefinition KMU
2.4 Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von KMU
3. Grundlagen der Unternehmensbewertung
3.1 Wert und Preis eines Unternehmens
3.2 Objektive Werttheorie
3.3 Subjektive Werttheorie
3.4 Funktionale Werttheorien
3.4.1 Hauptfunktionen und ihre Wertarten
3.4.1.1 Beratungsfunktion
3.4.1.2 Vermittlungsfunktion
3.4.1.3 Argumentationsfunktion
3.4.2 Nebenfunktionen und ihre Wertarten
3.4.3 Funktionslehre des IDW
3.5 Bewertungsanlässe
3.5.1 Dominierte Bewertungsanlässe
3.5.2 Nicht dominierte Bewertungsanlässe
3.6 Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung
3.7 Prozess der Unternehmensbewertung
3.7.1 Informationsbeschaffung
3.7.2 Vergangenheitsanalyse
3.7.3 Analyse des wettbewerblichen Umfelds
3.7.4 Prognose der Zukunftswerte
3.7.5 Plausibilitätsbeurteilung
3.7.6 Bewertungsgutachten
3.7.7 Abgrenzung zu Due Diligence
4. Kapitalisierung der künftigen finanziellen Überschüsse
4.1 Gesamtbewertungsverfahren
4.1.1 Ertragswert- und DCF Verfahren
4.1.2 Market Approach (Vergleichsverfahren)
4.1.2.1 Comparative-Company-Approach
4.1.2.2 Market Multiples
4.2 Einzelbewertungsverfahren
4.2.1 Substanzwertverfahren auf Basis von Rekonstruktions-werten
4.2.2 Substanzwertverfahren auf Basis von Liquidationswerten
4.3 Mischverfahren
4.4 Bewertungszwecke und Bewertungsverfahren
4.5 Die Wahl des Bewertungsverfahrens in der Praxis
4.6 Ertragswertverfahren
4.6.1 Abgrenzung der Erfolgsgrößen
4.6.2 Ermittlung der Erfolgsgrößen
4.6.3 Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes
4.6.3.1 Basiszinssatz
4.6.3.2 Berücksichtigung des Risikos
4.6.3.3 Berücksichtigung der Ertragssteuern
4.6.3.4 Berücksichtigung von Inflation und Wachstum
4.6.3.5 Anwendungsbeispiel der Ertragswertsmethode
4.6.3.6 Kapitalisierungszinssatz bei subjektiver Unternehmensbewertung .
4.7 DCF-Verfahren
4.7.1 Unterscheidung der DCF-Ansätze
4.7.1.1 Entity-Ansätze
4.7.1.1.1 Weighted Average Cost of Capital-Ansatz (WACC-Ansatz)
4.7.1.1.2 Adjusted Present Value-Ansatz (APV-Ansatz)
4.7.1.2 Equity-Ansatz
4.7.2 Bestimmung der bewertungsrelevanten Cash-Flows
4.7.3 Ermittlung der Kapitalkosten
4.7.3.1 Ermittlung der Fremdkapitalkosten
4.7.3.2 Ermittlung der Eigenkapitalkosten
4.7.3.2.1 Basiszinssatz
4.7.3.2.2 Berücksichtigung des Risikos
4.7.3.2.2.1 Betafaktor
4.7.3.2.2.2 Marktrisikoprämie
4.7.4 Berücksichtigung von Inflation und Wachstum
4.7.5 Berücksichtigung von Steuern
4.7.6 Ewige Rente
4.8 Gegenüberstellung Ertragswert- und DCF-Verfahren
4.8.1 Anwendbarkeit verschiedener Bewertungsverfahren
5. Fallbeispiel
5.1 Unternehmensanalyse
5.2 Planung und Prognose der Cash-Flows
5.3 Bestimmung der Diskontierungsfaktoren
5.4 DCF-Bewertung
5.5 Betrachtung der Ergebnisse
6. Schlussbetrachtung
Anhangverzeichnis
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Arbeitspapiere-Referenz
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Darstellungsverzeichnis
Darstellung 1:Ausgewählte Merkmale der quantitativen Abgrenzungen kleiner und mittlerer Unternehmen
Darstellung 2:Ausgewählte Merkmale der qualitativen Abgrenzung mittelständischer Unternehmen
Darstellung 3:Gesamtwirtschaftliche Bedeutung desMittelstandes
Darstellung 4:Entscheidungswert der Wirtschaftssubjekte
Darstellung 5:Funktionale Unternehmensbewertung
Darstellung 6:Transaktionsspielraum
Darstellung 7:Gegenüberstellung Funktionslehre des IDW und der Kölner Funktionenlehre
Darstellung 8:Zusammenhang von Anlass, Zweck und Funktion der Unternehmensbewertung
Darstellung 9:Bewertungsanlässe
Darstellung 10:Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung
Darstellung 11:Phasen des Bewertungsprozesses
Darstellung 12:Mindestunterlagen für Unternehmensbewertungen
Darstellung 13:Phasenmethode der Unternehmensbewertung
Darstellung 14:Inhalt des Bewertungsgutachtens
Darstellung 15:Inhalt einer Due Diligence Review
Darstellung 16:Überblick über die Bewertungsverfahren
Darstellung 17:Rekonstruktionswertermittlung
Darstellung 18:Liquidationswertermittlung
Darstellung 19:Zwecke und Methoden der Unternehmensbewertung
Darstellung 20:Anwendungshäufigkeit verschiedener Bewertungsverfahren
Darstellung 21:Gegenüberstellung der Grundkonzeptionen unterschiedlicher Ertragsbegriffe
Darstellung 22:Berechnung des Einzahlungsüberschusses
Darstellung 23:Zusammenfassende Gegenüberstellung von objektivierter und subjektiver Unternehmensbewertung
Darstellung 24:Komponenten des Kapitalisierungszinssatzes
Darstellung 25:Bewertungsparameter im Beispiel
Darstellung 26:Beispielrechnung Ertragswertverfahren
Darstellung 27:Indirekte Berechnung des Cash-Flows
Darstellung 28:Indirekte Berechnung des Free Cash-Flows
Darstellung 29:Darstellung des WACC
Darstellung 30:Ermittlung der zu diskontierenden FCF nach ESt.
Darstellung 31: Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Verfahren
Darstellung 32:Anwendbarkeit verschiedener Bewertungsverfahren ren bei kleinen und mittleren Unternehmen
Darstellung 33:Ausgewiesener Jahresabschluss (GuV)
Darstellung 34:Ausgewiesener Jahresabschluss (Bilanz)
Darstellung 35:Ergebnisplanung
Darstellung 36:Berechnungsschema des Free Cash-Flows
Darstellung 37:Prognostizierte Free Cash-Flows
Darstellung 38:Peer Group und Bestimmung der Betafaktoren
Darstellung 39:Kalkulation des WACC
Darstellung 40:Bewertungsergebnis
Formelverzeichnis
Formel 1: Mittelwertverfahren
Formel 2: Übergewinnverfahren
Formel 3: Stuttgarter Verfahren
Formel 4: Grundform Ertragswertverfahren bei unbegrenzter Lebensdauer des Unternehmens
Formel 5: Ertragswertverfahren bei Anwendung des Zweiphasenmodells und unbegrenzter Lebensdauer des Unternehmens
Formel 6: Kapitalisierungszinssatz nach Ertragssteuer nach dem Tax-CAPM
Formel 7: Unternehmenswert nach WACC-Ansatz
Formel 8: Gewogener durchschnittlicher Kapitalkostensatz (WACC)
Formel 9: Unternehmenswert nach APV-Ansatz
Formel 10: Unternehmenswert nach Equity-Ansatz
Formel 11: Capital Asset Pricing Model (CAPM)
Formel 12: Unternehmenssteuerersparnis aufgrund anteiliger Fremdfinanzierung (Tax Shield)
Formel 13: Fremdkapitalkostensatz nach Steuern
Formel 14: Bestimmung des Betafaktors
Formel 15: Unlevered Beta
Formel 16: Relevered Beta
Formel 17: Risikoprämie
Formel 18: Erwartungswert der Fortschreibungsphase des WACC-Ansatzes mit Wachstumsabschlag
Formel 19: Gewogener durchschnittlicher Kapitalkostensatz (WACC) nach persönlichen Steuern und unter Berücksichtigung des Einkommensteuereffektes
Formel 20: Körperschaftsteuerersparnis aufgrund anteiliger Fremdfinanzierung (Tax Shield KSt)
Formel 21: Gewerbesteuerersparnis aufgrund anteiliger Fremdfinanzierung (Tax Shield GewSt)
Formel 22: Unternehmenswert nach WACC-Ansatz mit Wachstumsabschlag in der Fortschreibungsphase
Symbolverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1.Einleitung
Einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn zufolge, stehen in Deutschland aktuell mehr als 70.000 übergabereife Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 50.000 Euro mit insgesamt annähernd 700.000 Mitarbeitern vor der Frage einer Unternehmensnachfolge.1 Auf diesen Umstand wies ebenfalls Peemöller hin und nennt hier ca. 76.000 Unternehmen mit annähernd 1 Million Arbeitnehmern.2 Betroffen hiervon sind in der überwiegenden Mehrzahl kleine und mittlere Unternehmen. Das IfM Bonn geht ferner davon aus, dass aufgrund der ungelösten Nachfolgefrage die jährlichen Betriebsschließungen signifikant steigen werden und Unternehmen aufgrund der Nachfolge deutlich verstärkt veräußert werden, statt diese familienintern zu übergeben.3 In Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Entwicklung dieser Gruppe, nicht nur für Wirtschaft, sondern auch für Politik, gewinnt die Ermittlung eines angemessenen Unternehmenswertes als Entscheidungsgrundlage in einem Verhandlungsprozess zunehmend an Relevanz.
Die in der Bewertungsliteratur üblichen Bewertungsverfahren konzentrieren sich auf große, börsennotierte Unternehmen und vernachlässigen die bei der Bewertung aufgrund der Besonderheiten von Klein- und Mittelbetrieben erforderlichen spezifischen Behandlungsweisen.4 Im Widerspruch dazu wird in der Praxis auf sehr vereinfachende Verfahren zur Preisfindung für Unternehmen mit Abstand am häufigsten zurückgegriffen.5 Im Hinblick auf die quantitativ herausgehobene Stellung von KMU in der Unternehmensstruktur Deutschlands, erscheint es nicht nachvollziehbar, dass diese Problematik in der betriebswirtschaftlichen Literatur bisher weitestgehend vernachlässigt wurde.
Das mit einer Unternehmenstransaktion einhergehende Risiko einer Fehlbeurteilung macht eine Bewertungsmethode erforderlich, die sowohl einen exakten Unternehmenswert bestimmt als auch darüber hinaus anwendbar bleibt. Gegenwärtig konzentriert sich die theoretische Diskussion auf die in Deutschland bislang stark verbreitete Ertragswertmethode und die international anerkannte, aber aufgrund der Globalisierung zuletzt auch in Deutschland an Gewicht gewinnende, DCF-Methode. Beiden Verfahren ist gemein, dass sie künftige Unternehmenserfolge zugrunde legen, die mit einem Kapitalisierungssatz diskontiert werden. Folglich haben beide Verfahren ebenfalls das Problem der Prognose der künftigen Unternehmenszahlen. Es ist bis her kein eigenständiges Verfahren bekannt, das explizit auf die Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet ist.
1.1 Zielsetzung der Arbeit
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, ein Instrumentarium bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen aufzuzeigen. Dies erfolgt in erster Linie am Beispiel der beiden heute anerkannten Verfahren, der Ertragswert- und DCF-Methode. Darüber hinaus werden seltener verwandte Verfahren in ihrer Vorgehensweise veranschaulicht sowie jeweilige Kritikpunkte dargelegt.
Es wird die Frage erörtert, inwiefern unternehmensspezifische Besonderheiten, die sich aus der Größe ergeben, in der Bewertung zu berücksichtigen sind. Diese Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen werden in der Arbeit im Einzelnen ausgeführt und ihre Folgen für die Bestimmung eines Unternehmenswertes verdeutlicht. Daneben soll aufgezeigt werden, wie solchermaßen festgestellte bewertungsrelevante Aspekte in die Bewertungsverfahren einzubeziehen sind.
Dem Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils kommt in der Praxis die quantitativ mit Abstand größte Bedeutung zu.6 Aus diesem Grund steht die Ermittlung von Entscheidungswerten im Rahmen von Verhandlungsgesprächen im Mittelpunkt.
Im Gegensatz dazu, ist es nicht das Ziel der Arbeit die verschiedenen Formen von Unternehmenstransaktionen, wie beispielsweise ein Management-Buy-Out (MBO), auszuführen. Des Weiteren bleibt die juristische Unternehmensbewertung, d.h. eine durch Gesetz verordnete Bewertung und die damit einhergehenden Fragestellungen, weitestgehend außer Acht. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, im Rahmen der vorliegenden Arbeit, einen durchweg neuartigen Bewertungsansatz zu erarbeiten.
1.2 Aufbau der Arbeit
In Kapitel 2 werden zunächst charakteristische Merkmale für kleine und mittlere Unternehmen aufgezeigt, um die Gruppe der KMU eindeutig von Großunternehmen abzugrenzen. Dies erfolgt anhand von einer Reihe unterschiedlicher quantitativer als auch qualitativer Kriterien.
Im anschließenden Kapitel 3 werden allgemeine Grundlagen bei der Unternehmensbewertung zum Ausdruck gebracht. Angefangen bei der geschichtlichen Entwicklung von der objektiven hin zu einer funktionsorientierten Unternehmensbewertung sowie einer Betrachtung der unterschiedlichen Bewertungsanlässe wird der Bewertungsprozess schematisiert. In diesem Abschnitt werden anhand der einzelnen Prozessschritte Antworten auf die allgemeine Prognoseproblematik erarbeitet, die aus der Zukunftsbezogenheit der heutigen Unternehmensbewertung und der damit verbundenen Ungewissheit der Prognose entstehen.
Die bekannten Bewertungsverfahren werden in Kapitel 4 vorgestellt, wobei neben den heute verwandten zukunftsorientierten Gesamtbewertungsverfahren zur Vollständigkeit ebenfalls die weitaus seltener angewandten Einzelbewertungsverfahren und Mischverfahren untersucht werden. Der hohe Stellenwert der Gesamtbewertungsverfahren wird mithilfe einer Reihe empirischer Untersuchungen unterstrichen, so dass nachfolgend die dazu zählenden Ertragswert- und DCF-Verfahren mit deren Methodik der Kapitalisierung der künftigen finanziellen Überschüsse in ihrer Handhabung eingehend betrachtet werden. Zum Abschluss dieses Kapitels werden die Unterschiede von Ertragswertverfahren sowie der unterschiedlichen Ansätze des DCF-Verfahrens aufgezeigt.
Das Kapitel 5 beinhaltet ein Fallbeispiel aus der Literatur, das in dieser Form der Praxis entstammt. Anhand des Beispiels werden die erzielten Ergebnisse demonstriert und erläutert. Hierbei werden die Möglichkeiten individueller Anpassungen bei der DCF-Methode dargestellt, die ggf. erforderlich sein sollten.
Im abschließenden Kapitel 6 werden die Ergebnisse sowie die wesentlichen Kritikpunkte zusammengefasst.
2.Kennzeichen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Die Praxis der Unternehmensbewertung beschäftigt sich überwiegend mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).7 Sollten hierbei kleine und mittlere Unternehmen jedoch eigene Behandlungsweisen gegenüber Großunternehmen erfordern,8 so sind die Voraussetzungen diesbezüglich, dass die Unternehmensgruppen sich hinreichend genau von einander abgrenzen lassen sowie Aussagen über die verschiedenen Gruppen sich signifikant unterscheiden.9 Diese Prämisse gilt auf dem Feld der Unternehmensbewertung als erfüllt, da sich aus der jeweiligen Größe eines Unternehmens verschiedentlich Besonderheiten zu beachten sind, aus denen sich ein abweichendes Vorgehen ergeben kann.10 Dennoch hat sich bisher keine allgemein gültige Abgrenzung von KMU durchgesetzt. Vielmehr existiert eine Fülle von unterschiedlichen Definitionen für den Begriff „Mittelstand“.11 12 So waren in diesem Zusammenhang bereits 1962 über 190 verschiedene Definitionen bekannt.13 Die Unterschiede bei mittelständischen Unternehmen lassen sich mit Hilfe einer Vielzahl von einzelnen Kennzeichen bestimmen. Um zu einer Abgrenzung von Größenkategorien bei Unternehmen zu gelangen, lassen sich hierzu ein oder auch mehrere Merkmale betrachten. Da die ausschließliche Betrachtung eines einzelnen Aspektes branchenspezifische Besonderheiten, beispielsweise bei Umsatz oder Arbeitnehmerzahl außer Acht lässt, wird folglich regelmäßig ein mehrdimensionaler Maßstab für eine Abgrenzung gewählt, der mehrere Merkmale eines Unternehmens berücksichtigt.14 Ein solcher mehrdimensionaler Ansatz liefert zwar genauere Einblicke, erhöht jedoch dabei gleichermaßen die Anforderungen an den Messaufwand.15 Als Kriterien eines solchen einzelnen Kennzeichens können unterschiedlichste quantitative und qualitative Merkmale angeführt werden.
2.1 Quantitative Abgrenzung von KMU
Eine allgemein anerkannte Definition zur Abgrenzung des Mittelstandes anhand quantitativer Kriterien besteht weder innerhalb der EU noch deren Mitgliedsländern.16 Eindeutige Abgrenzungsmerkmale sind speziell für die öffentliche Hand von eminenter Bedeutung, um so eine präzise Entscheidung bei Rechten wie der Vergabe von Fördermitteln oder aber Pflichten der Unternehmen aufgrund der Gesetzgebung wie HGB, PublG, UStG, o.Ä. fällen zu können.17 Zur Bestimmung werden vielfältigste Maßstäbe des betrieblichen Leistungsprozesses angewandt. So lassen sich unterschiedliche Einsatzgrößen wie etwa Beschäftigtenzahl, Gesamtkapital oder Bilanzsumme aber auch Ausbringungsgrößen wie beispielsweise Umsatz, Ausstoß oder Marktanteile heranziehen.18
Da eine Konzentration auf ein alleiniges Merkmal zu Unschärfen bei der Abgrenzung führen würde, ist eine Betrachtung mehrerer Aspekte geboten.19 Die im Zuge der Vereinheitlichung der Vielzahl verwendeter Definitionen beschlossene Empfehlung der Europäischen Union folgt einem solchen mehrdimensionalen Ansatz. Obwohl es sich nur eine Empfehlung ohne Rechtsverbindlichkeit handelt, besitzt diese eine große Standardisierungskraft.20 So näherte das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn die Grenzen seiner kardinal messbaren Definition im Zuge der Einführung des Euro im Jahre 2002 den Werten der Empfehlung der EU an.21 Die aus dem Jahre 1996 stammende Empfehlung wird seit 2005 durch eine neue Empfehlung zur KMU- Definition der EU-Kommission ersetzt. Grundsätzlich basiert diese Definition auf den Merkmalen
- Zahl der Beschäftigten
- Umsatz oder Bilanzsumme
- Unabhängigkeit.
Das Kriterium der Unabhängigkeit beschreibt bereits ein qualitatives Merkmal. Nach Art. 3 der Empfehlung der Europäischen Kommission gilt ein Unternehmen nur als unabhängig, sofern es nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder Stimmrechte im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam ist.22 Für diese Grenzen existieren jedoch zwei Ausnahmen. Entweder es handelt sich nach Art. 3 Abs. 2 Nr. a-d bei dem Anteilseigner um Beteiligungsgesellschaften, institutionelle Anleger, Forschungszentren ohne Gewinnzweck etc. oder aber die Anteilseigner lassen sich nach Art. 3 Abs. 5 aufgrund der Kapitalstreuung nicht genau feststellen, wobei das Unternehmen nach Treu und Glauben eine dementsprechende Erklärung abzugeben hat.23
Darstellung 1 gibt einen Überblick der in Deutschland gängigsten Ansätze zur Abgrenzung von KMU anhand quantitativer Kriterien.
Darstellung 1: Ausgewählte Merkmale der quantitativen Abgrenzungen kleiner und mittlerer Unternehmen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Aus der Übersicht wird bereits ein Problem bei der Anwendung quantitativer Kriterien ersichtlich. So ist zwar jeder einzelne der oben beispielhaft aufgeführten Ansätze weit verbreitet, unterscheidet sich jedoch in den Grenzen der einzelnen Merkmale teilweise erheblich von anderen Definitionen. So ist ein Unternehmen mit einem angenommenen Umsatz von 45 Mio. Euro und 300 Mitarbeitern nach der Zuordnung der Europäischen Union bereits ein Großunternehmen, wohingegen das IfM es als mittelständisch erachten würde. Eine quantitative Abgrenzung unterliegt folglich stets einer gewissen Willkür.24 Da die Einteilung der Abgrenzungen einzelner Definitionen keineswegs einheitlich ist, lässt sich daraus auch keine eindeutige Zuordnung zu einer bestimmten Größenklasse vornehmen.25
Ein ebenfalls kritisierter Aspekt ist die Nichtbeachtung von Spezifika einzelner Branchen oder Regionen. Um die Konformität innerhalb der Größenklassen ebenfalls bei Unternehmen verschiedener Branchen oder auch Regionen zu gewährleisten, kann es sinnvoll oder sogar „erforderlich"26 sein, mit gesonderten Klassengrenzen auf solche Spezifika zu reagieren.27 Beispielsweise wäre es denkbar, dass zwei Betriebe mit identischen Zahlen bei Umsatz oder Beschäftigten, aber unterschiedlicher Branchenzugehörigkeit, verschiedenen Größenklassen angehören, da die eine Branche sehr personalintensiv ist und das genannte Unternehmen in Relation zu anderen Branchenunternehmen als eher klein gilt.28 Trotz des Bewusstseins solch vorhandener Eigenheiten einzelner Branchen oder Regionen, würde jedoch eine derartige Berücksichtigung über den angemessenen Umfang innerhalb dieser Arbeit hinausgehen und sogar die Zweckmäßigkeit einer Definition beeinträchtigen.29 Die angeführten Schwierigkeiten bei einer Abgrenzung mit Hilfe quantitativer Kriterien, zeigen die Grenzen einer derart basierenden Definition auf. Eine alleinige Berücksichtigung quantitativer Merkmale lässt folglich nur eine Näherung, jedoch keine valide Klassifizierung zu. Daher gilt eine gleichzeitige Betrachtung der qualitativen Merkmale als geboten.
2.2 Qualitative Abgrenzung von KMU
Zwar lässt sich die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einer bestimmten Größenkategorie anhand quantitativer Merkmale exakt festlegen, aber erst durch die Betrachtung von qualitativen Merkmalen wird „der Einblick in das Wesen der Betriebe erleichtert"30. Die Literatur benennt hierzu eine große Bandbreite unterschiedlicher Merkmale. So existieren als mehrdimensionaler Ansatz etwa umfangreiche Merkmalskataloge, die jeweils auf einer Reihe verschiedener Kategorien basieren.
Eine ausführliche Vorstellung eines solchen Kataloges qualitativer Merkmale begeht Pfohl.31 Darstellung 2 zeigt eine Auswahl wesentlicher Merkmale dieses Kataloges. Pfohl unterzieht hier alle gängigen Bereiche eines Unternehmens einer charakteristischen Untersuchung mit Hinblick auf Verschiedenartigkeiten bei KMU gegenüber Großbetrieben. Auf den einzelnen Betrieb müssen allerdings nicht alle Merkmale zutreffen, es ist hingegen eine Häufung von Merkmalen bestimmend.32
Darstellung 2: Ausgewählte Merkmale der qualitativen Abgrenzung mittelständischer Unternehmen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Einzelne Merkmalskataloge unterscheiden sich sowohl in einer möglichen Gewichtung einzelner Merkmale als auch in puncto Umfang. Mit der Zunahme des Umfangs nimmt jedoch auch das Risiko der fehlerhaften Reduzierung der Anzahl der untersuchten Betriebe einher.33 Aber einzelne Merkmale des Kataloges sind auch durchaus kritikwürdig. So werden bei Merkmalen wie etwa einer fehlenden Planung gerade vorbildliche mittelständische Unternehmen ausgegrenzt, was betriebswirtschaftlichen Bemühungen des Mittelstandes entgegenwirkt.34
Daher reduziert sich die Auswahl an qualitativen Merkmalen überwiegend auf die folgende, in der Literatur stets wiederholte, Synthese:35
- Bei einem kleinen oder mittleren Unternehmen handelt es sich um eine rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Unternehmung,
- mit einer überschaubaren Organisationsstruktur sowie einer engen Beziehung zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern,
- mit einem oder mehreren Eigentümer-Unternehmern, dessen wirtschaftliche Existenz wesentlich von der Unternehmung abhängig ist und
- die ohne Zugang zur Börse ist.
Der Aspekt der Nichtemissionsfähigkeit wird jedoch tendenziell auch an Bedeutung verlieren. Die Ursache liegt darin begründet, dass beispielsweise mit den neuen Marktsegmenten "M:access” an der Börse München oder dem „Entry Standard" als Teilbereich des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse bereits spezielle Börsen für mittelständische Unternehmen existieren.36 So liegen die jährlichen Kosten am „Entry Standard" bei 5.000 €, gegenüber 200.000 € oder mehr bei einer Notierung in einem traditionellen Segment.37 Ferner besteht für kleine und mittlere Unternehmen mittels Unternehmensbeteiligungsgesellschaften die Möglichkeit eines indirekten Zugangs zum Kapitalmarkt.38
2.3 Arbeitsdefinition KMU
Durch die Kombination verschiedener quantitativer und qualitativer Merkmale ergibt sich eine Vielzahl möglicher Definitionen. Wie bereits auf Seite 4 angeführt, existieren circa 200 unterschiedliche Definitionen. Um zu einer nachhaltig belastbaren Abgrenzung mit einer hohen Allgemeingültigkeit zu gelangen, sind an dieser Stelle die wichtigsten, weil in der Literatur zumeist genannten Kriterien, hier zu einer Arbeitsdefinition zusammengeführt.
Kleine und mittlere Unternehmen sind:
- Rechtlich und wirtschaftlich unabhängig
- Eine überschaubare Organisationsstruktur sowie eine enge Beziehung zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern
- Ein oder mehrere Eigentümer-Unternehmer, dessen wirtschaftliche Existenz wesentlich von der Unternehmung abhängig ist
- Ohne Zugang zur Börse
- Der jährliche Umsatz beträgt bis zu 50 Millionen Euro
- Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro
- Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl beträgt weniger als 250.
Da von einer weiteren Standardisierung der EU-Definition auszugehen ist, findet diese Größenbegrenzung entgegen der bisher verbreiteten Definition des IfM Berücksichtigung.39
2.4 Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von KMU
Nachdem den Großunternehmen bis Ende der 70er Jahre als „Träger der Modernisierung industrieller Volkswirtschaften und Garanten gesellschaftlichen Fortschritts"40 galten, haben Klein- und Mittelunternehmen seit Anfang der 80er Jahre eine Renaissance erlebt. Die kleinen und mittleren Unternehmen gelten in allen Volkswirtschaften der Welt als Motor der Wirtschaft.41 Im Gegensatz zu Großunternehmen sind sie angesichts der schlechteren Wettbewerbsposition gezwungen, sich auf verändernde Marktgegebenheiten flexibler und kreativer einzustellen, wozu die Großunternehmen auch aufgrund deren langer Entscheidungswege nicht in der Lage sind.42 Daher gelten KMU durch ihre erhöhte Innovationskraft auch als Keimzelle der Wirtschaft und dies insbesondere von jungen Industriezweigen.43 Durch die Vielzahl der Marktanbieter fördern sie den Wettbewerb und stärken so die die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft. Besonders in konjunkturell schwachen Phasen wirken sie daher gesamtwirtschaftlich stabilisierend.44
Die exponierte Stellung der mittelständischen Unternehmen lässt sich zuvorderst an deren nominellem Anteil an Unternehmen in Deutschland ablesen. So gehörten nach der Definition des IfM in 2003 99,7% aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen dem Mittelstand an. In realen Zahlen ausgedrückt bedeutet dies 3,268 Mio. Unternehmen mit insgesamt 19,98 Mio. Beschäftigten.45 Auch andere europäische und amerikanische Volkswirtschaften zeichnen sich durch einen ähnlichen Stellenwert der kleinen und mittleren Unternehmen aus.46
In Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen zeigt sich ebenfalls die Relevanz gegenüber Großunternehmen. Während bei diesen zwischen den Jahren 1992 und 2000 nach Zahlen der Berufsgenossenschaften annähernd 1 Million Arbeitsplätze gestrichen wurden, entstanden bei kleinen und mittleren Unternehmen hingegen über 1 Million Arbeitsplätze.47 Die folgende Darstellung verdeutlicht noch einmal den Wert des Mittelstandes für die deutsche Volkswirtschaft.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Darstellung 3: Gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Mittelstandes
Die hohe Bedeutung der KMU hat dazu geführt, dass die Politik der Europäischen Union, des Bundes und Länder zunehmend auf sie ausgerichtet ist. Beispielsweise setzte die Regierung unter Gerhard Schröder hierzu ab November 2002 im Bundesministerium für Wirtschaft einen Beauftragten für den Mittelstand im Rang eines Parlamentarischen Staatssekretärs ein.48 Aber auch in der Vielzahl von Förderprogrammen, in denen die Priorität der KMU ausdrücklich betont wird, zeigt sich die Sensibilität für die Belange des Mittelstandes.49
3.Grundlagen der Unternehmensbewertung
3.1 Wert und Preis eines Unternehmens
Die grundsätzliche Aufgabe der Unternehmensbewertung besteht in der Ermittlung des Wertes von Unternehmen. Dabei muss im Wesentlichen zwischen dem Wertbegriff im philosophischen Sinn in Abgrenzung zu einer Wertdefinition im ökonomischen Kontext unterschieden werden. Unter dem betriebswirtschaftlichen Wert eines Unternehmens, Produktes, Dienstleistung oder Information versteht man den Nutzen, den ein Wirtschaftssubjekt einem Gut beimisst. Die Festlegung eines Wertes unterliegt stets einer subjektiven Schätzung, da Individuen Gütern eine unterschiedliche, zeitlich zudem nicht konstante Bedeutung beimessen.50
Ein Unternehmen stellt eine Gesamtheit von Gütern und Rechten dar. Der Nutzen besteht dabei in den finanziellen Überschüssen, die dieses Unternehmen erwirtschaftet und an die Anteilseigner ausschüttet und von diesen für die Befriedigung privater Konsumbedürfnisse eingesetzt werden kann.51 Jedoch kann auch ein Unternehmen für ein Wirtschaftssubjekt einen Nutzen haben, der nicht allein bzw. zusätzlich, durch monetäre Faktoren geprägt ist (z.B. Fortführung eines Familienbetriebes aus Tradition, Unterhaltung eines Unternehmens aus Image- oder Zulieferungsgründen).
Neben der Betrachtung des Wertes eines Unternehmens, ist der Begriff des Preises abzugrenzen. Der Preis ist ein Synonym für einen bestimmten, in Geldeinheiten bezifferten Tauschwert für Güter, der sich in Verhandlungen bzw. auf Märkten durch Angebot und Nachfrage ergibt.52 Für ein Unternehmen gibt es keinen Marktpreis im herkömmlichen Sinne.53 Vielmehr steht ein Preis am Ende eines Verhandlungsprozesses zwischen den verschiedenen Wirtschaftssubjekten, deren Handeln durch ökonomische, jedoch auch durch taktische und psychologische Faktoren bestimmt wird.54
Wert und Preis eines Gutes stellen somit unterschiedliche Größen dar, eine Interaktion zwischen beiden soll durch den folgenden Vergleich dargestellt werden:
Darstellung 4: Entscheidungswert der Wirtschaftssubjekte
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 30.
3.2 Objektive Werttheorie
Bis Anfang der 1960er Jahre lag der Fokus der Literatur auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung auf der Bestimmung eines sogenannten objektiven Unternehmenswertes, der für jedermann gültig sei.55 Das Ziel war es hierbei, einen Wert unabhängig von Personen und deren Interessen zu ermitteln. Er sollte vielmehr von einem „durchschnittlich befähigten Unternehmensleiter ... unter normalen Umständen"56 zu realisieren sein und stellte eine dem Unternehmen selbst innewohnende Eigenschaft dar.57 Die objektive Unternehmensbewertung hatte in erster Linie eine Gegenwarts- und Vergangenheitsorientierung, nicht die zu erwartenden Entwicklungen.58
Der Zweck war es, einen unparteiischen Wert zu schaffen, um so die Interessenkonflikte der beteiligten Parteien überwinden zu können, ohne die Interessen der Parteien zu berücksichtigen.59 Die Bewertungen erfolgten in der Regel mittels des Substanzwertverfahrens (siehe Kapitel 4.2).
Dass die objektive Werttheorie über Jahrzehnte das Feld der Unternehmensbewertung dominierte, lag zum Teil darin begründet, dass „der Begriff des Objektiven im Sprachgebrauch mit Wissenschaftlichkeit, Redlichkeit, Bestimmtheit, Nachprüfbarkeit und Allgemeingültigkeit in Verbindung gebracht wird"60. Zum Ende der 1950er Jahre wurde diese Werttheorie zunehmend kritisiert. So wurde bemängelt, dass der objektive Unternehmenswert, hervorgerufen durch seinen Grundsatz der Abstraktion, die besonderen Interessen der jeweiligen Bewertungssubjekte außer Acht lässt und demzufolge auch keine hinreichende Entscheidungsunterstützung für die Parteien böte.61 Auch ist die fiktive Annahme eines „durchschnittlich befähigten"62 Unternehmensleiters als Basis der Bewertungsüberlegungen nicht empirisch bestimmbar. Dadurch wird dieser Unternehmensleiter zu einer „Kunstfigur"63 des jeweiligen Be- werters.64
Vor allem aber wurde der Einwand vorgebracht, die Feststellung eines objektiven Unternehmenswertes sei sogar grundsätzlich unerreichbar, da sich der Wert erst aus den jeweiligen subjektiven Erwartungen bzw. Risikoeinschätzungen ergibt.65 In der Folge der vorgebrachten Kritik schwand die Bedeutung der objektiven Unternehmensbewertung in der Theorie und die subjektive Unternehmensbewertung gewann an Stellenwert. Die Praxis ist den oben monierten Punkten jedoch nur zum Teil gefolgt. So findet sich im objektivierten Unternehmenswert des IDW der Ansatz des objektiven Unternehmenswertes wieder. 66
3.3 Subjektive Werttheorie
In den 1960er Jahren entwickelte sich aus der oben genannten Kritik heraus die subjektive Werttheorie. Das Konzept des subjektiven Unternehmenswertes bestand aus den Prinzipien der Subjektivität, der Zukunftsbezogenheit und der Gesamtbewertung.67
Danach stellt ein Unternehmenswert keineswegs einen allgemein gültigen Wert dar, sondern ist bestimmt durch den Nutzen, den ein konkretes Bewertungssubjekt aus dem Unternehmen gewinnt.68 Folglich kann sich unter der Berücksichtigung der jeweiligen Ziele, Möglichkeiten und Erwartungen eines jeden Bewertungssubjektes ein grundverschiedener, individueller Wert für das Unternehmen ergeben.69 Dieser stellt einen Grenzwert dar, der für den präsumtiven Käufer eine Preisobergrenze bzw. den Verkäufer eine Preisuntergrenze markiert.70
Da sich aus den vergangenen Unternehmenserfolgen nur wenig Aussagekraft für die Zukunft ableiten lässt, gilt es demzufolge stattdessen künftige Erfolge zu bewerten.71 Anstelle des auf einer Einzelbewertung von Vermögen und Schulden beruhenden Substanzwertverfahrens, wurde zu diesem Zweck fortan ein zukünftiger Ertragswert ermittelt.72
Der Tatsache folgend, dass das Ganze mehr ist als die Summe seiner Teile, betrachtet auch ein Gesamtbewertungsverfahren das Unternehmen als gesamte wirtschaftliche Einheit und nicht seine Einzelwerte.73 Bei dieser Methode der Bewertungsverfahren wird davon ausgegangen, dass die künftige Ertragskraft den zu ermittelnden Unternehmenswert bestimmt.74
Unter Zuhilfenahme investitionstheoretischer Grundlagen gilt es hierbei, den Barwert aller zukünftig zu erwartenden Unternehmenserfolge als Zahlungsströme zu messen.75 Deren Wert wird zum Bewertungsstichtag hin als Barwert abgezinst. Als Bewertungsmaßstab dienen Kapitalisierungszinsfüße der besten alternativen Kapitalverwendungsmöglichkeiten des Bewertungssubjektes.76
Die subjektive Unternehmensbewertung kann allerdings nicht allen Anforderungen an die Bewertung gerecht werden. Die Kritik setzt vor allem bei der einseitigen Betrachtung an, da sie nur den Wert aus der Sicht eines Subjektes wiedergibt und folglich keinen intersubjektiv nachvollziehbaren Wert liefert.77 So versagt sie bei kontroversen Bewertungsanlässen, in denen es gilt, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der betroffenen Parteien zu vermitteln.78
3.4 Funktionale Werttheorien
Gegen Mitte der 1970er Jahre gelang es in dem Dissens zwischen objektiver und subjektiver Werttheorie mithilfe der funktionalen Unternehmensbewertung zu einem Kompromiss zu gelangen.79 Diese geht auf die „Kölner Schule", namentlich die Arbeiten von Busse von Colbe, Engels, Jaensch, Münstermann, Sieben und Matschke, zurück.80
Die Kernaussage der funktionalen Werttheorie ist es nun, dass Unternehmensbewertungen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Zwecke unternommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf das Verfahren und somit auch auf das Ergebnis haben. Aus dieser sogenannten Zweckabhängigkeit des Unternehmenswertes folgt, dass ein Unternehmen nicht nur für jedes Wirtschaftssubjekt einen individuellen Wert aufweist, sondern auch je nach Bewertungszweck einen unterschiedlichen Wert erhalten kann.81 Zu Anfang einer Unternehmensbewertung hat somit die Feststellung des Zweckes der Bewertung zu erfolgen.82 War bis dahin die Unternehmensbewertung der subjektiven Werttheorie überwiegend durch die Beratungsfunktion, d.h. die Ermittlung von Entscheidungswerten für Käufer oder Verkäufer geprägt, wurde diese nun durch die Vermittlungs- und Argumentationsfunktion ergänzt. Auf diese Weise soll den im Zuge eines Bewertungsfalles möglichen Zwecksetzungen durch Zuweisung einer Funktion begegnet werden.83 Die folgende Darstellung zeigt die üblichen Bewertungszwecke sowie deren jeweilige Funktion der Bewertung.
Darstellung 5: Funktionale Unternehmensbewertung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Dabei werden bei der Bewertung eines Objektes, wie zuvor, die subjektiven Zielsetzungen des Entscheidungsträgers zugrunde gelegt.84 Jedoch sind die ermittelten Werte intersubjektiv überprüfbar, sofern deren Zustandekommen nachvollziehbar ist, d.h. eine rational erklärbare Vorgehensweise zugrunde liegt, die frei von Werturteilen ist.85
Bei den Funktionen werden, außer den bereits genannten Beratungs-, Vermittlungsund Argumentationsfunktion als Hauptfunktionen, auch eine Reihe von Nebenfunktionen unterschieden, wobei die letzteren überwiegend durch externe Normen vorgeschrieben sind.86
3.4.1 Hauptfunktionen und ihre Wertarten
3.4.1.1 Beratungsfunktion
Eine Unternehmensbewertung im Rahmen der Beratungsfunktion soll für Käufer oder Verkäufer Entscheidungsgrundlagen für alle möglichen transaktionsbezogenen Bewertungsanlässe schaffen.87 Der Bewerter übernimmt als Berater die Aufgabe, für das betreffende Entscheidungssubjekt individuelle Grenzpreise zu bestimmen, ausgehend von dessen subjektivem Zielplan und Entscheidungsfeld.88 Dieser Entscheidungswert genannte Grenzpreis stellt für den präsumtiven Käufer eine Preisobergrenze bzw. den Verkäufer eine Preisuntergrenze dar, bis zu denen eine Transaktion von ökonomischen Vorteil ist.89 Anhand dieses Entscheidungswertes vermag der Mandant im Vergleich zu dem erzielten Verhandlungsergebnis entscheiden, ob es für ihn akzeptabel erscheint oder nicht.90
Die Entscheidungswerte von Käufer und Verkäufer liegen in der Regel aufgrund verschiedener Zielpläne und Entscheidungsfelder auseinander.91 Der Verhandlungsspielraum wird durch die Entscheidungswerte der beiden Parteien markiert.92 Nur wenn diese Entscheidungswerte in solcher Art auseinander liegen, dass es zu einem positiven Transaktionsspielraum kommt, sind Verhandlungen denkbar (siehe Darstellung 6).93 Der Entscheidungswert ist daher mit der Grenze der Konzessionsbereit-schaft gleichzusetzen, die es folgerichtig geheim zu halten gilt, um die eigene Position in den Verhandlungen nicht zu schwächen.94
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Liegt beispielsweise die Kaufpreisforderung des Verkäufers unter dem Entscheidungswert des präsumtiven Käufers, so ist für diesen der Kauf von Vorteil, da sich aus der Differenz anderweitig verwendbare Investitionsmittel ergeben. Sollte hingegen der geforderte Kaufpreis den Entscheidungswert des präsumtiven Käufers übersteigen, so sollte sich dieser von dem Vorhaben distanzieren, da ansonsten die Differenz bei anderen Investitionsvorhaben fehlen würde bzw. die entstehende Investitionslücke durch Fremdkapital geschlossen werden müsste.95 Eine Einigung exakt auf den Entscheidungswert einer Partei, würde deren wirtschaftliche Situation nicht verändern.96 Der Bestimmung von Entscheidungswerten kommt sowohl in Theorie als auch Praxis eine dominierende Stellung zu.97
3.4.1.2 Vermittlungsfunktion
Eine Unternehmensbewertung im Rahmen der Vermittlungsfunktion hingegen hat die Aufgabe einen Schiedswert zu bestimmen. Dies kann erforderlich werden, sollten die möglichen Käufer und Verkäufer nicht in der Lage sein, sich auf einen Preis zu verständigen. Der Auftrag hierzu kann entweder von den beteiligten Parteien oder aber von einem Gericht, vor welchem ein Bewertungskonflikt ausgetragen wird, kom- men.98 Der Bewerter hat in diesem Falle die Aufgabe, in Kenntnis der Höhe und der genauen Art der Ermittlung der Grenzpreise der Parteien, einen fairen Vermittlungspreis vorzuschlagen.99 Dieser Preis wird auch als Arbitriumwert beschrieben.100
Die konfligierenden Parteien werden jeweils nur einen Vermittlungswert akzeptieren, der sie im Vergleich zu ihrem Entscheidungswert besser oder zumindest gleich stellt. Es gilt daher für den Bewerter einen Preis zu ermitteln, der innerhalb des positiven Transaktionsbereiches liegt (siehe Darstellung 6).101 Dieser Transaktionsbereich wird in der Folge zwischen Käufer und Verkäufer mit Hilfe eines durch den Vermittler zu bestimmenden Aufteilungsmodus, beispielsweise jeweils hälftig, verteilt.102 Erfolgt eine Bestimmung eines Vermittlungswertes aufgrund rechtlicher Auflagen, beispielsweise bei der Ermittlung des Abfindungsanspruchs eines ausscheidenden Gesellschafters, kann der Wert auch in einem negativen Transaktionsbereich lie- gen.103 In diesem Fall sollte der Vermittlungswert sich an dem Entscheidungswert der Partei orientieren, die die Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht verhindern kann.104
3.4.1.3 Argumentationsfunktion
Die Aufgabe des Bewerters in der Argumentationsfunktion ist es, einer der Verhandlungsparteien vorwiegend bei Preisverhandlungen geeignete Argumente gegenüber der gegnerischen Partei zu liefern.105 Somit soll ein möglichst hoher Anteil an dem Transaktionsspielraum sichergestellt werden, was für den Auftraggeber ein günstigeres Verhandlungsresultat bedeutet.106 Der Argumentationswert stellt weniger einen für sich genommenen Wert, sondern eine Ansammlung von Argumenten dar.107 Er sollte folglich möglichst nahe am Entscheidungswert der Gegenpartei liegen. Es ist daher empfehlenswert zu versuchen, neben einem Argumentationswert auch den Entscheidungswert der gegnerischen Partei näherungsweise zu ermitteln.108 Im Gegensatz zu dem eigenen Entscheidungswert, der weiterhin die Grenze der Konzessionsbereitschaft symbolisiert, wird der Argumentationswert offensiv in Form des vorgeblichen Entscheidungswertes nach außen getragen, um den Gegenüber zu täuschen.109 Um diesen Wert erfolgreich vertreten zu können, wird er mit einer möglichst hohen Zahl verschiedener Parameter gestützt.110 Dazu zählen etwa Synergieeffekte, unorganischer Aufbau des Betriebes oder eine zu geringe Eigenkapitalausstattung.111 Es zählt hier mitunter eher die Quantität als die Qualität der einzelnen Argumente,112 diese sollten aber nachvollziehbar sein, um so deren Glaubwürdigkeit zu stützen.113 Insbesondere durch die Beauftragung einer bekannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann der Wert an Glaubwürdigkeit gewinnen.114 Eine wie bereits angeführt möglichst hohe Zahl von Komponenten des Argumentationswertes ermöglicht es auch, im Zuge von Kaufpreisverhandlungen in Hinblick auf die Vorgehensweise der Gegenseite flexibel reagieren zu können.
Kommt es bei der Erstellung des Argumentationswertes nachweislich zu Unregelmäßigkeiten wie etwa Verfälschungen, so kann dies strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben.115
3.4.2 Nebenfunktionen und ihre Wertarten
Richten sich die zuvor beschriebenen Hauptfunktionen an Anlässe vor dem Hintergrund einer Änderung der Eigentumsverhältnisse, so befassen sich im Gegensatz dazu die Nebenfunktionen mit all jenen Anlässen, bei denen Unternehmen nicht im Zuge einer Änderung der Eigentumsverhältnisse bewertet werden. Nebenfunktionen sind keinesfalls als weniger bedeutsam anzusehen, sondern stellen den originären Ausdruck von Bewertungsaufgaben dar.116 Die hierbei zumeist genannten Nebenfunktionen sind die Bilanz- oder auch Informationsfunktion, die Steuerbemessungsfunktion und die Vertragsgestaltungsfunktion (siehe Darstellung 5, Seite 17).117 Sowohl die Bilanz- als auch die Steuerbemessungsfunktion sind durch externe Normen bestimmt.
Die Bilanzfunktion soll Eigen- oder Fremdkapitalgebern im Rahmen der Rechnungslegung normierte planungs- und entscheidungsrelevante Informationen von Unternehmen oder abgrenzbaren Unternehmensteilen zukommen lassen. Dies kann sich ebenfalls auf eine separate Betrachtung verbundener Tochterunternehmen beziehen. Das jeweilige Rechnungslegungssystem wie beispielsweise HGB, US-GAAP oder IFRS, schreibt die zur Wertermittlung maßgeblichen Normen vor.118 Nicht die Erstellung und Weitergabe eines einzelnen Wertes, sondern des Jahresabschlusses, sowie dessen anschließende Analyse auf Investorenseite, unter Berücksichtigung des verwandten Rechnungslegungssystems, stellt somit den Inhalt der Bilanzfunktion dar.
Der Steuerbemessungsfunktion kommt die Aufgabe zu, Bemessungsgrundlagen für die Besteuerung der Substanz und des Ertrages zu ermitteln, wobei das jeweilige Vorgehen bei der Ermittlung des Steuerbemessungswertes durch genaue rechtliche Vorgaben festgelegt ist.119 In Deutschland sind diese steuerlichen Regelungen in erster Linie im Bewertungsgesetz definiert.120
Während für börsen noti erte Kapitalgesellschaften nach §11 Abs. 2 BewG als Bemessungsgrundlage der Marktpreis der Aktien anzusetzen ist, ist hingegen für nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften der gemeine Wert maßgeblich. Sollte sich dieser nicht aus Verkäufen ableiten lassen, die weniger als ein Jahr zurückliegen, so ist er unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft zu schätzen. Diese Wertschätzung erfolgt nach dem Stuttgarter Verfahren, welches sowohl den Substanz- als auch Ertragswert berücksichtigt. Das Stuttgarter Verfahren ist ein vereinfachtes Verfahren der Stuttgarter Finanzverwaltung zur Schätzung eines Unternehmenswertes aus dem Jahr 1953 und findet in den Richtlinien R 95-100 der Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2003) seine Normierung.121 Anders als bei den Kapitalgesellschaften, bleiben bei Personengesellschaften im Rahmen der steuerlichen Bewertung die Ertragsaussichten ohne Berücksichtigung. Bei der Bewertung wird ausschließlich das Betriebsvermögen herangezogen, wobei ggf. eine Berichtigung um Privatvermögen vorzunehmen ist.122 Diese Funktion dient folglich der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bei Ertrags-, Verkehrs- und Substanzsteuern.123
Die Vertragsgestaltungsfunktion widmet sich der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsprobleme künftiger Konfliktsituation. Die Aufgabe ist es, bereits im Gesellschaftsvertrag Bestimmungen zu der Lösung eines Konfliktes, vor deren Eintreten zu fixieren.124 Auf diese Weise soll Vorsorge getroffen werden, um beispielsweise bei Ausscheiden eines Gesellschafters ein Weiterbestehen des Unternehmens abzusichern.125 Es können in einer Abfindungsklausel das zugrunde gelegte Bewertungsverfahren, eine Abfindung zum Buchwert, die Wahl der Art des Bewerters oder aber zu beachtende Ziele, wie den Erhalt der Liquidität, geregelt sein.126
3.4.3 Funktionslehre des IDW
Neben der zuvor beschriebenen Kölner Funktionenlehre und deren Schematisierung, existiert die Auffassung des IDW und dessen Einteilung in verschiedene Funktionen des Wirtschaftsprüfers im Rahmen der Unternehmensbewertung. Das IDW beschreibt in seiner 1983 veröffentlichten Stellungnahme des Hauptfachausschusses (HFA) eine Einteilung in verschiedene Funktionen, die mit der Kölner Funktionenlehre eine weitgehende Übereinstimmung zeigt.127 Ersetzt wurde diese Stellungnahme durch den Bewertungsstandard IDW S 1, der in seiner derzeitigen Fassung vom 18.10.2005 vorliegt.128
Demnach ermittelt der Wirtschaftsprüfer in der Beratungsfunktion für Käufer oder Verkäufer einen subjektiven Entscheidungswert, also eine Preisobergrenze respektive Preisuntergrenze. Ebenfalls dort beschrieben wird die Vermittlungsfunktion, deren Aufgabe in der Feststellung eines Einigungswertes unter der Berücksichtigung der verschiedenen subjektiven Wertvorstellungen der Parteien liegt.
Darstellung 7: Gegenüberstellung Funktionslehre des IDW und der Kölner Funktionenlehre
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Neben den Gemeinsamkeiten mit der Beratungs- und Vermittlungsfunktion existieren gleichwohl auch Abweichungen. So negiert das IDW die Argumentationsfunktion. Eine Parteinahme für den Auftraggeber und in der Folge die Beeinflussung der Gegenpartei durch eine einseitige Informationsdarstellung, stehe nach Auffassung des IDW den Berufsgrundsätzen der Wirtschaftsprüfer entgegen.129 Als einen weiteren Unterschied betrachtet das IDW den Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Unternehmensbewertung in der Funktion als einen neutralen Gutachter. Als neutraler Gutachter im Sinne des IDW fällt dem jeweiligen Wirtschaftsprüfer die Aufgabe zu, einen sogenannten objektivierten Unternehmenswert zu ermitteln. Dieser objektivierte Wert bildet gemäß dem IDW gleichzeitig die Basis für einen daraus im zweiten Schritt abzuleitenden subjektiven Entscheidungswert bzw. Einigungswert, je nach geforderter Funktion des Wirtschaftsprüfers.130 Die angewandte Funktion des Wirtschaftsprüfers und das zugrunde liegende Wertkonzept (objektivierter Unternehmenswert, subjektiver Entscheidungswert oder Einigungswert) müssen zu Beginn der Bewertung entschieden und in dem abschließenden Bewertungsgutachten benannt werden.131 Darstellung 7 auf der vorherigen Seite fasst die Funktionslehre des IDW auf einen Blick zusammen.
Das IDW bezeichnet den objektivierten Wert als einen intersubjektiv nachprüfbaren Wert, „der sich bei Fortführung des Unternehmens in unverändertem Konzept und mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen, -risiken und finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie sonstigen Einflussfaktoren ergibt."132 Individuelle Wertfaktoren bleiben bei der Ermittlung unberücksichtigt, es wird ein typisierter Käufer bzw. Verkäufer angenommen mit gleichsam typisierten Wertfaktoren.133 So werden typisierte Annahmen über Synergieeffekte, Ausschüttungsverhalten, Faktoren des Managements, Ertragssteuern der Unternehmenseigner oder eingeleitete bzw. geplante Maßnahmen getroffen.134 Gemäß dem IDW erfolgt im Anschluss an die Ermittlung des objektivierten Wertes ggf. eine zweite Stufe, in der, je nach Bedarf, der subjektive Entscheidungswert bzw. Einigungswert zu bestimmen ist. Hierbei werden die bei der Bestimmung objektivier-ter Unternehmenswerte verwandten typisierten Wertfaktoren mit individuellen Konzepten bzw. Annahmen des betreffenden Wirtschaftssubjektes ersetzt.135 Das Konzept des objektivierten Unternehmenswertes war häufig Ziel der Kritik. Zentraler Kritikpunkt ist die Annahme der Fortführung des Unternehmens mit unverändertem Konzept unter der Annahme eines fiktiven Käufers oder Verkäufers mit realistischen Zukunftserwartungen.136 Da sich der Wert eines Unternehmens jedoch erst aus dem künftigen Nutzen ergibt, den ein konkretes Bewertungssubjekt aus dem Unternehmen gewinnt, stellt sich die Frage nach dem Aussagegehalt eines Unternehmenswertes, der von noch nicht initiierten zukünftigen Vorhaben sowie individuellen Wertfaktoren abstrahiert.137 Im Bereich der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen, entsteht hieraus mitunter ein schwer zu lösendes Problem. Im Falle eines Eigentümer-Unternehmers, der eine exponierte Stellung im Unternehmen selbst, aber auch nach außen hin innehat, lässt sich nur schwerlich eine verlässliche Aussage in Hinblick auf die Ertragsentwicklung nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen treffen.
3.5 Bewertungsanlässe
Unternehmensbewertungen werden stets in Relation zu konkreten Zwecken unternommen (zum Thema Zweckabhängigkeit siehe Seite 17). Eine Einteilung der unterschiedlichen Bewertungsanlässe soll herausstellen, zu welchem Bewertungszweck die jeweilige Unternehmensbewertung erfolgt. Ausgangspunkt sind stets konkrete Anlässe, die in der Folge den Zweck der Bewertung und dementsprechend auch die Funktion der Bewertung bestimmen, wodurch auch das jeweilige Vorgehen und die Festlegung eines angemessenen Bewertungsverfahrens determiniert werden.138 Verschiedene Bewertungsanlässe können demnach aufgrund ihrer Zweckorientierung verschiedene Unternehmenswerte ergeben.139 Die Darstellung 8 auf der folgenden Seite soll diesen Zusammenhang am Beispiel eines Unternehmenskaufs oder - verkaufs verdeutlichen.
Darstellung 8: Zusammenhang von Anlass, Zweck und Funktion der Unternehmensbewertung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Eine erste Einteilung der verschiedenen Anlässe stellt die Unterscheidung in die zuvor benannten Haupt- und Nebenfunktionen dar. Den Hauptfunktionen lassen sich all jene Anlässe zuordnen, die die Lösung von strittigen Auseinandersetzungen über die Konditionen einer geplanten oder bereits eingetretenen Änderung der Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens zum Inhalt haben (transaktionsbezogene Anlässe). Ergänzend kommen mit den Nebenfunktionen jene Anlässe hinzu, die nicht im Kontext zu einem solchen Wechsel der Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens stehen (nicht transaktionsbezogene Anlässe).140 Hierunter fallen ebenfalls Bewertungen aus Planungsgründen im Zuge einer wertorientierten Unternehmensführung, die nicht zu einer Änderung der Eigentumsverhältnisse führen.141 Die folgende Darstellung zeigt die gängigen Bewertungsanlässe.
Darstellung 9: Bewertungsanlässe
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Im Rahmen der transaktionsbezogenen Anlässe sollen für Käufer oder Verkäufer primär mittels der Beratungsfunktion mit entsprechenden subjektiven Entscheidungswerten (Grenzpreise) Entscheidungsgrundlagen geschaffen werden.142 Im Verlauf einer Bewertungssituation können Bewerter allerdings in verschiedenen Funktionen beteiligt sein. So werden im Falle einer Kauf- oder Verkaufsituation regelmäßig Argumentationswerte ermittelt, um eine Verhandlungssituation im eigenen Sinne zu beeinflussen. Sollte dies hingegen nicht zu einer Einigung führen, so kann diese Aufgabe einem Schiedsgutachter zufallen, der im Anschluss einen fairen Schiedswert feststellen wird.143
Bei nicht transaktionsbezogenen Anlässen kann eine Unternehmensbewertung beispielsweise durch gesetzliche Vorschriften erforderlich werden. Hierunter fällt etwa eine Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bei Substanzsteuern im Erbschaftsfall.144 Weitere Situationen ohne Eigentumswechsel sind beispielsweise die Ermittlung von Beleihungsgrenzen bei Kreditwürdigkeitsprüfungen oder Unternehmenssanierungen.145
Innerhalb der transaktionsbezogenen Anlässe wird je nach Abhängigkeit der zugrunde liegenden Konfliktsituation, in dominierte (beherrschte) und nicht dominierte (nicht beherrschte) Bewertungsanlässe unterschieden.
3.5.1 Dominierte Bewertungsanlässe
Die transaktionsbezogenen Anlässe werden in dominierte (beherrschte) und nicht dominierte (nicht beherrschte) Anlässe unterschieden. Von einem dominierten Bewertungsanlass wird gesprochen, wenn eine Partei in der Lage ist, einseitig eine Änderung der Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens oder Unternehmensteils gegen den Willen der Gegenseite durchzusetzen. Bedingung für den Eintritt einer beherrschten Situation ist, dass sich ein einseitig anwendbares Recht der beherrschenden Partei zur Änderung der Eigentumsverhältnisse entweder aus einer vertraglichen Kausalität oder einem Gesetz ableitet.146
Beispiele sind etwa Enteignungen nach Art. 14 oder 15 GG, das Ausscheiden eines Personengesellschafters bei Kündigung oder Ausschluss oder die Abfindung von Minderheitsgesellschaftern.147
3.5.2 Nicht dominierte Bewertungsanlässe
Im Allgemeinen wird eine Unternehmensbewertung aufgrund einer nicht dominierten Situation unternommen, in der keine Partei eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse ohne Mitwirkung und gegen den erklärten Willen der Gegenpartei durchsetzen kann.148 Voraussetzung für die Zustimmung zu einer Transaktion ist, dass der präsumtive Käufer oder Verkäufer einen ökonomischen Vorteil für sich erachtet. Beispiele für einen nicht beherrschten Bewertungsanlass sind etwa der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder Unternehmensteiles oder Verschmelzungen. Letztgenannten kommt in dem Bereich der Unternehmensbewertung eine Sonderrolle zu, da hier kein Kaufpreis sondern ein Anteil an dem neu entstehenden Unternehmen ermittelt wird.149
In der Praxis kommt von allen gängigen Anlässen der Bewertungsanlass des Kaufs oder des Verkaufs eines Unternehmens oder Unternehmensteils die größte Relevanz zu.150 Besonders im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen ist diese Situation von eminenter Bedeutung. Befördert durch die ungelöste Nachfolgefrage im Mittelstand werden Unternehmen weit häufiger veräußert, als zu früheren Zeiten.1451
3.6 Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung
In Ermangelung einer rechtlichen Normierung der Unternehmensbewertung wurden durch die Herleitung der „Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung“152 von Alfred Moxter 1976 erstmals ebensolche Bewertungsnormen beschrieben. Kernziel war es, die Komplexität der Materie zu 24 Prinzipien zusammenzufassen und daraus ein handhabbares Regelwerk für die Unternehmensbewertung zu schaffen.153 Diese Ansätze sind seitdem beständig fortentwickelt worden. So hat das IDW seinerseits in der Stellungnahme HFA 2/1983 Grundsätze aus der Perspektive der Wirtschaftsprüfer dokumentiert.154 Umfasste der Katalog von Moxter noch 24 Prinzipien, hatten sich in dieser Stellungnahme 15 Allgemeine Grundsätze verdichtet. Der IDW Standard enthält hingegen seit seiner Fassung vom 28.06.2000 nur noch sieben Grundsätze mit einer Reihe weiter untergliederter Aspekte, unabhängig von dem jeweils gewählten Bewertungsverfahren.155
Von einem einheitlichen Ansatz der Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung kann weiterhin nicht gesprochen werden, da in der Literatur eine Vielzahl verschiedener Grundsätze benannt werden.156 Gleichwohl hat der IDW Standard eine grundlegende Bedeutung für Wirtschaftsprüfer, aber auch darüber hinaus für das gesamte Feld der Unternehmensbewertung.157 Aus diesem Grund beschränkt sich diese Arbeit auf eine kurze Skizzierung der einzelnen sieben Grundsätze des IDW S 1. Grundsätzlich sind diese unabhängig von Art und Größe des Unternehmens. Lediglich in Einzelfällen wie beispielsweise der Zuverlässigkeit von Informationsquellen oder der Bestimmung des Unternehmerlohnes, gilt es Besonderheiten zu beachten.158 Die nachstehende Darstellung gibt zunächst einen Überblick der Grundsätze des IDW S 1.
Darstellung 10: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung
- Maßgeblichkeit des Bewertungszweckes
- Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit
- Stichtagsprinzip
- Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens
- Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens
- Unbeachtlichkeit des (bilanziellen) Vorsichtsprinzips
- Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1306 ff, Ziff. 17-75.
Der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Bewertungszweckes basiert auf dem oben genannten Ansatz der Funktionslehre, demnach sich aus verschiedenen Bewertungszwecken aufgrund unterschiedlicher Annahmen über Prognose und Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse auch verschiedene Unternehmenswerte ergeben. Der IDW S 1 differenziert hier in objektivierten Unternehmenswert (Neutraler Gutachter), subjektiven Unternehmenswert (Berater) und Einigungswert (Schiedsgutachter). Die Argumentationsfunktion wird vom IDW hingegen nicht anerkannt. Die Funktion des Bewertenden ist zu Beginn der Bewertung festzulegen und in dem abschließenden Gutachten festzuhalten.
Dass ein Unternehmen als wirtschaftliche Einheit zu bewerten ist, folgt der ebenfalls bereits benannten Tatsache, dass das Ganze mehr ist als die Summe seiner Teile. Folglich wird das Unternehmen als gesamte wirtschaftliche Einheit und nicht seine Einzelwerte betrachtet.
Unternehmenswerte sind stets an einen Zeitpunkt gebunden, der die einzubeziehenden künftigen finanziellen Überschüsse von den bereits zugeflossenen abgrenzt. Bewertungsstichtage können vertraglich oder gesetzlich bestimmt sein. Ferner orientiert sich die zum Vergleich herangezogene bestmögliche Alternativinvestition an dem Bewertungsstichtag.159
Die Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens formuliert detaillierte Vorgaben für die Ermittlung eines prognoseorientierten Fortführungswertes.160 Anhand der finanziellen Überschüsse, die als Nettoeinnahmen dem künftigen Eigentümer zur Verfügung stehen, ergibt sich der Unternehmenswert.161 Mithilfe von Plan-Bilanzen, Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Finanzplanungen lässt sich eine Ertragsüberschussrechnung als Grundlage erstellen.162 Hierbei gilt es bei der Erstellung dieser Plandaten eine Erhaltung der Substanz des Unternehmens zu beachten. Ebenfalls zu betrachten ist die Steuerbelastung auf Unternehmensseite sowie die persönliche Steuerbelastung des Unternehmenseigners durch seinen individuellen Steuersatz. Unter diesem Grundsatz unterscheidet der IDW S 1 zwischen der Ermittlung von objektivierten und subjektiven Unternehmenswerten, wobei für beide Möglichkeiten dem Bewerter Vorgaben gesetzt werden, bezüglich der Behandlung beispielsweise von Unternehmensmaßnahmen, Synergieeffekten, Ausschüttungsannahme oder Managementfaktoren. Bei letzterem Faktor gilt der Person des Eigentümers besondere Beachtung, da seine positiven oder negativen Erfolgsbeiträge bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte außer Betracht bleiben und bei der Ermittlung subjektiver Unternehmenswerte zu berücksichtigen sind.163 Einer detaillierten Würdigung der Bewertungsverfahren wie Ertragswertverfahren oder Discounted Cash-Flow-Verfahren widmet das Kapitel 4.
Verfügt das zu bewertende Unternehmen neben dem betriebsnotwendigen Vermögen noch über nicht betriebsnotwendiges Vermögen, so ist dies zusammen mit den dazugehörigen Schulden gesondert zu bewerten und ein Zerschlagungswert zu ermitteln.164 Nicht betriebsnotwendiges Vermögen ist dadurch gekennzeichnet, dass es die eigentliche Unternehmensaufgabe nicht berührt.165
Das im Rahmen der handelsbilanziellen Rechnungslegung geltende Vorsichtsprinzip würde bei seiner Anwendung in der Unternehmensbewertung aufgrund des Gläubigerschutzes zu einer einseitigen Benachteiligung des Verkäufers führen. In der Funk-tion des neutralen Gutachters oder Schiedsgutachters hat der Bewerter jedoch das Gebot der Unparteilichkeit einzuhalten, so dass das Vorsichtsprinzip aus diesem Grund unbeachtet zu bleiben hat und in der Vergangenheitsanalyse korrigiert werden muss.166
Grundlegende Annahmen des Gutachters, sind von diesem im Gutachten ausführlich darzulegen, so dass die wesentlichen Annahmen, auf denen der Unternehmenswert basiert, deutlich werden und die Bewertungsansätze somit nachvollziehbar sind. Zu unterscheiden ist nach getroffenen Annahmen des Gutachters, des Managements des zu bewertenden Unternehmens oder sachverständiger Dritter.
3.7 Prozess der Unternehmensbewertung
Die Grundlage einer jeden Unternehmensbewertung sollte ein schriftlicher Bewertungsvertrag darstellen. In diesem werden relevante Punkte der Bewertung vereinbart.
So ist hier etwa das Bewertungsobjekt exakt zu definieren, da es sich bei dem Gegenstand der Unternehmensbewertung nicht zwingend um eine rechtlich abgegrenzte Einheitsunternehmung handeln muss.167 Ebenso können Unternehmenssparten oder Produktionsstätten Ziel einer Bewertung sein.
Ferner ist der zugrunde liegende Anlass der Bewertung zu nennen, wobei sich allein durch diesen nicht das zu wählende Verfahren bestimmt.168 Die Wahl des Verfahrens, ob etwa Ertragswert- oder DCF-Verfahren, wird von dem Bewerter nach dem Stand der Erkenntnis und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung festgelegt.169 Die größte Bedeutung unter den möglichen Anlässen kommt in der Praxis dem Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu.170 Die zu fixierende Funktion, in der der Bewerter tätig wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Bewertungszweck. Innerhalb der Beratungs- oder Argumentationsfunktion kann, außer der Wertermittlung, auch die kritische Überprüfung eines ersten Gutachtens Ziel des Auftrages sein.171
Des Weiteren ist in dem Bewertungsvertrag der Bewertungsstichtag zu regeln. Dieser ist in Abhängigkeit der als Ausgangsbasis verwandten Jahresabschlüsse zu wählen, sofern keine unterjährigen Zwischenabschlüsse vorliegen.172
[...]
1 Vgl. Freund, Unternehmensnachfolgen, 2004.
2 Vgl. Peemöller, Herausforderungen, 2003, S. 5.
3 Vgl. Freund, Unternehmensnachfolgen, 2004.
4 Vgl. Peemöller, Bewertung KMU, 2005, S. 30.
5 Vgl. Helbling, Carl, Besonderheiten KMU, 2005, S. 199, Rn. 844.
6 Vgl. Sieben, Unternehmensbewertung, 1993, Sp. 4321.
7 Vgl. Keller/Hohmann, Besonderheiten KMU, 2004, S. 189.
8 Obgleich die Literatur diverse Definitionen der Begriffe Betrieb und Unternehmen kennt, hat sich keine durchgängige Meinung bestätigt. Daher wird der Praxis folgend im Rahmen dieser Arbeit auf eine Abgrenzung verzichtet. Beide Begriffe werden folglich synonym verwandt. Vgl. Bussiek, BWL für KMU, 1994, S. 2 f; vgl. Günterberg/ Wolter, Unternehmensgrößenstatistik, 2002, S. 1.
9 Vgl. Pfohl, Abgrenzung KMU, 1997, S. 2.
10 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 1999, S.115; vgl. Helbling, Carl, Besonderheiten KMU, 2005, S. 192, Rn. 810 ff; vgl. IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1317, Ziff. 155 i.V.m. S. 1318, Ziff. 164.
11 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 7 f.
12 Der Begriff „Mittelstand“ bzw. „mittelständisches Unternehmen“ wird in Deutschland uneingeschränkt als Synonym für KMU verwandt. Vgl. Hamer, Mittelständisches Unternehmen, 1987, S. 11.
13 Vgl. Gantzel, Wesen Mittelstand, 1962, S. 46 ff.
14 Vgl. Schierenbeck, Betriebswirtschaftslehre, 2000, S. 37; vgl. Pfohl, Abgrenzung KMU, 1997, S. 16.
15 Vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 19.
16 Vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 30; vgl. Kosmider, Controlling, 1993, S.33; vgl. Günterberg / Wolter, Unternehmensgrößenstatistik, 2002, S. 4 f, S. 19.
17 Vgl. Wossidlo, Mittelstand, 1993, S. 2892; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 7; vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 30.
18 Vgl. Wossidlo, Mittelstand, 1993, S. 2892.
19 Vgl. Kosmider, Controlling, 1993, S. 33.
20 Vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 30.
21 Vgl. IfM, Mittelstand, 2005.
22 Vgl. Europäische Kommission, Definition KMU, 2003, S. 39.f
23 Vgl. Europäische Kommission, Definition KMU, 2003, S. 39 f.
24 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 10.
25 Vgl. Bussiek, BWL für KMU, 1994, S. 18; vgl. Meis, Bewertung von KMU, 2002, S. 2 f.
26 Pfohl, Abgrenzung KMU, 1997, S. 10.
27 Vgl Pfohl, Abgrenzung KMU, 1997, S. 10 f; vgl. Günterberg / Wolter, Unternehmensgrößenstatistik,
28 2002, S. 2 f; vgl. Kosmider, Controlling, 1993, S. 33.
29 Vgl. Aengenendt-Papesch, Funktionen KMU, 1962, S. 7 f; vgl. Pfohl, Abgrenzung KMU, 1997, S. 10 f. Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 9.
30 Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 19.
31 Vgl. Pfohl, Abgrenzung KMU, 1997, S. 19 ff.
32 Vgl. Dechant, Investitions-Controlling, 1998, S. 13.
33 Vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 20.
34 Vgl. Wossidlo, Mittelstand, 1993, S. 2890.
35 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 11; vgl. Bussiek, BWL für KMU, 1994, S. 18 ff; vgl. Kosmi- der, Controlling, 1993, S. 30 ff; vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 20 ff; vgl. Wossidlo, Mittelstand, 1993, S. 2890; vgl. Fischer/Schaefer, Besonderheiten Mittelstand, 2001, S. 59.
36 Vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 23; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 11.
37 Vgl. o.V., Entry Standard, 2006; vgl. Deutsche Börse, Entry Standard, 2006, S. 18.
38 Vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 23.
39 Vgl. Wossidlo, Mittelstand, 1993, S. 2893.
40 Georg, Deutsche KMU, 1998, S. 143.
41 Vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 32; vgl. o.V. Mittelstandspolitk, 2005.
42 Vgl. Georg, Deutsche KMU, 1998, S. 144; vgl. Schuster, Steuerung, 1991, S. 25.
43 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 24.
44 Vgl. Bussiek, BWL für KMU, 1994, S. 21; vgl. Schuster, Steuerung, 1991, S. 25.
45 Vgl. IfM, Mittelstand, 2005.
46 Vgl. Bussiek, BWL für KMU, 1994, S. 21; vgl. Helbling, Unternehmensbewertung, 1998, S. 191.
47 Vgl. Günterberg/ Wolter, Unternehmensgrößenstatistik, 2002, S. 160.
48 Vgl. o.V. Parlamentarische Staatssekretäre, 2005.
49 Vgl. o.V. Förderdatenbank, 2005.
50 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 5 f; vgl. Serfling / Pape, Grundlagen Unternehmensbewertung, 1995, S. 811.
51 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 29.
52 Vgl. Hewel/Neubäumer, Einführung VWL, 2001, S. 18; vgl. Seppelfricke, Handbuch, 2005, S. 2.
53 Vgl. Neumann, Verfahren und Probleme, 2000, S. 257.
54 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 29.
55 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 6; vgl. Serfling / Pape, Grundlagen Unternehmensbewertung, 1995, S. 811.
56 Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 6 f.
57 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 4, Rdn. 8.
58 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 14; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 7.
59 Vgl. Brösel, Unternehmenswerte, 2003, S. 132.
60 Vgl. Matschke, Argumentationswert, 1976, S. 517.
61 Vgl. Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 7.
62 Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 6 f.
63 Vgl. Matschke /Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 16.
64 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 16; vgl. Mayer, Schiedswerte, 2005, S. 38.
65 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 5, Rdn. 11; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 7.
66 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 6, Rdn. 12; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 7.
67 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 18; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 8; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 7, Rdn. 15.
68 Vgl. Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 7.
69 Vgl. Brösel, Unternehmenswerte, 2003, S. 132; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 31 f.
70 Vgl. Widmann, Bewertung, 2002, S. 79, Rdn. 9; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 7 f.
71 Vgl. Matschke /Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 19.
72 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 8; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 7, Rdn. 15.
73 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 20.
74 Vgl. Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 31.
75 Vgl. Mayer, Schiedswerte, 2005, S. 39; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 20.
76 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 20; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 8.
77 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 8; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 7, Rdn. 17; vgl. Neumann, Verfahren und Probleme, 2000, S. 257; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 31 f.
78 Vgl. Widmann, Bewertung, 2002, S. 79, Rdn. 10; vgl. Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 8.
79 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 1 f; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 9; vgl. Brösel, Unternehmenswerte, 2003, S. 132.
80 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 9; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 7, Rdn. 18.
81 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 23; vgl. Nölle, Grundlagen, 2005, S. 19.
82 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 9.
83 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 2.
84 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 32; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 23; vgl. Sieben, Unternehmensbewertung, 1993, Sp. 4315.
85 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 7, Rdn. 18; vgl. Matschke /Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 23.
86 Vgl. Prokop, Bewertung, 2003, S. 11; vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 2.
87 Vgl. Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 18.
88 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 37; vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 3; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 50.
89 Vgl. Brösel, Unternehmenswerte, 2003, S. 133.
90 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 37.
91 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 3.
92 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 8, Rdn. 22.
93 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 3.
94 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 3; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 9, Rdn. 23; vgl. Matschke /Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 50.
95 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 4.
96 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 8 f, Rdn. 22; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 113.
97 Vgl. Barthel, Unternehmenswert, 2005, S. 32.
98 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 39.
99 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 23.
100 Vgl. Serfling/Pape, Grundlagen Unternehmensbewertung, 1995, S. 812.
101 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 6.
102 Vgl. Neumann, Verfahren und Probleme, 2000, S. 257; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 40.
103 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 10, Rdn. 27.
104 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 23; vgl. Mayer, Schiedswerte, 2005, S. 41.
105 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 7.
106 Vgl. Hinz/Behringer, Unternehmensbewertung, 2000, S. 23.
107 Vgl. Matschke /Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 503.
108 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 24.
109 Vgl. Hering / Brösel, Argumentationswert, 2004, S. 940.
110 Vgl. Meis, Kauf eines KMU, 2000, S. 124.
111 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 10, Rdn. 28.
112 2 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 23.
113 Vgl. Meis, Kauf eines KMU, 2000, S. 124.
114 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 43.
115 Vgl. Neumann, Verfahren und Probleme, 2000, S. 257.
116 Vgl. Matschke /Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 57 f.
117 Vgl. Serfling / Pape, Grundlagen Unternehmensbewertung, 1995, S. 812; vgl. Sieben, Funktionen, 1983, S. 539; vgl. Nölle, Grundlagen, 2005, S. 21.
118 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 73 f.
119 Vgl. Matschke /Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 71.
120 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 51.
121 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 12, Rdn. 34.
122 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 54.
123 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 12, Rdn. 34.
124 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 67.
125 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 58.
126 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 13, Rdn. 35.
127 Vgl. IDW, Stellungnahme HFA 2/1983, 1983, S. 472 f.
128 Vgl. IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1305, Ziff. 12.
129 Vgl. Peemöller / Kunowski, Ertragswertverfahren, 2005, S. 214, Rdn. 35; vgl. Hering / Brösel, Argumentationswert, 2004, S. 939.
130 Vgl. Peemöller / Kunowski, Ertragswertverfahren, 2005, S. 220, Rdn. 57; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 26; vgl. Matschke /Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 52; vgl. Westerfelhaus, IDW ES 1, 2000, S. 1450.
131 Vgl. IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1320, Ziff. 186; vgl. Peemöller / Kunowski, Ertrags wertverfahren, 2005, S. 214, Rdn. 35.
132 IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1308, Ziff. 41.
133 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 19; vgl. Peemöller / Kunowski, Ertragswertverfahren, 2005, S. 212, Rdn. 32.
134 IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1308 f, Ziff. 42-55.
135 Vgl. Westerfelhaus, IDW ES 1, 2000, S. 1450; vgl. IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1309, Ziff. 56.
136 Vgl. Brösel, Unternehmenswerte, 2003, S. 134; vgl. Hering / Brösel, Argumentationswert, 2004, S. 939; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 53 f; vgl. Hommel u.a., Neue Wege, 2001, S. 342, 347, vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 19 f.
137 Vgl. Ballwieser, Unternehmensbewertung, 2004, S. 4; vgl. Brösel, Unternehmenswerte, 2003, S. 134; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 54; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 11, Rdn. 30.
138 Vgl. Peemöller, Anlässe, 2005, S. 17, Rdn. 101; vgl. Widmann, Bewertung, 2002, S. 76, Rdn. 3.
139 Vgl. Hinz / Behringer, Unternehmensbewertung, 2000, S. 21, vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 75; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 2002, Sp. 2007.
140 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 75.
141 Vgl. Widmann, Bewertung, 2002, S. 77, Rdn. 4.
142 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 18; vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 9.
143 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 9 f.
144 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 12, Rdn. 34.
145 Vgl. Widmann, Bewertung, 2002, S. 77, Rdn. 4; Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 2.
146 Vgl. Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 14.
147 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 33 ff.
148 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 35; vgl. Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 14
149 Vgl. Widmann, Bewertung, 2002, S. 78, Rdn. 6.
150 Vgl. Sieben, Unternehmensbewertung, 1993, Sp. 4321.
151 Vgl. Freund, Unternehmensnachfolgen, 2004; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 35, 144 ff.
152 Vgl. Moxter, Grundsätze, 1976.
153 Vgl. Moxter, Grundsätze, 1983.
154 Vgl. IDW, Stellungnahme HFA 2/1983, 1983, S. 473 ff.
155 Vgl. IDW, IDW S 1 a.F., 2000, S. 828 ff, Ziff. 17-72; vgl. Peemöller, Grundsätze, 2005, S. 43 f, Rdn. 260.
156 Vgl. Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 68; vgl. Mayer, Schiedswerte, 2005, S. 42 f.
157 Vgl. Peemöller, Grundsätze, 2005, S. 30, Rdn. 203.
158 Vgl. IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1317 f, Ziff. 155, 166.
159 Vgl. PeemöHer, Grundsätze, 2005, S. 31, Rdn. 209.
160 Vgl. Matschke /Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 642.
161 Vgl. Peemöller, Grundsätze, 2005, S. 31, Rdn. 211.
162 Vgl. Peemöller, Grundsätze, 2005, S. 32, Rdn. 215.
163 Vgl. ÍDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1308 ff, Ziff. 50, 65
164 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 642.
165 Vgl. Neumann, Verfahren und Probleme, 2000, S. 260.
166 Vgl. PeemöHer, Grundsätze, 2005, S. 41, Rdn. 249.
167 Vgl. Bömelburg, Vorbereitung, 2005, S. 92, Rdn. 3.
168 Vgl. Bömelburg, Vorbereitung, 2005, S. 92, Rdn. 7.
169 Vgl. Bömelburg, Vorbereitung, 2005, S. 93, Rdn. 9.
170 Vgl. Sieben, Unternehmensbewertung, 1993, Sp. 4321.
171 Vgl. Bömelburg, Vorbereitung, 2005, S. 93, Rdn. 12 ff.
172 Vgl. Bömelburg, Vorbereitung, 2005, S. 93 f, Rdn. 15.
- Citar trabajo
- Christian Hillmann (Autor), 2007, Unternehmensbewertung bei kleinen und mittleren Unternehmen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87001
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