Schulsozialarbeit, oder auch „School Social Work”, hat in den USA eine sehr lange Tradition. Dort wurden um 1906 in Boston, New York und Hartford die ersten Formen von Schulsozialarbeit eingeführt und in der Folgezeit von der National Association of Social Workers landesweit einheitliche und verbindliche „Standards for Social Work Services in Schools“ entwickelt.
In Deutschland wurde der Begriff erstmals im Jahr 1971 von Abels in seinem Artikel „Schulsozialarbeit. Ein Beitrag zum Ausgleich von Sozialisationsdefiziten“ in der Zeitschrift „Soziale Welt“ benutzt. Andere Termini wie zum Beispiel „schulbezogene Jugendarbeit“ (SGB VIII, § 11, Abs. 3 Nr. 3), „schulbezogene Jugendsozialarbeit“ (BAG-JAW, 1996), oder „Soziale Arbeit (bzw. Sozialarbeit) in der Schule“ finden sich ebenso in der Literatur, wobei sich aber der Begriff „Schulsozialarbeit” hinsichtlich der Kooperation von Jugendhilfe und Schule am Ort Schule durchgesetzt hat.
Die folgende Arbeit soll sowohl einen Überblick über die Schulsozialarbeit als stärkste Kooperationsform geben, als auch die Problematik einer Kooperation kritisch erläutern.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Aufgabenbereiche von Jugendhilfe und Schule
2.1 Jugendhilfe
2.1.1 Jugendhilfe unter dem Aspekt der Lebensweltorientierung
2.1.2 Jugendarbeit als Teilbereich der Jugendhilfe
2.1.3 Prinzipien der Jugendarbeit
2.2 Schule
2.2.1 Grundsätzlicher Funktionsbereich der Schulen nach Fend
2.2.2 Erläuterung der Integrationsfunktion
3. Schule und Jugendhilfe-zwei Arbeitsfelder, ein gemeinsamer Weg?
3.1 Begründung für eine Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
3.1.1 Strukturprobleme von Schule als Begründung für Schulsozialarbeit
3.1.2. Veränderte Lebenswelten
3.1.2.1 Wandel der Gesellschaft und Veränderung der Berufswelt
3.1.2.2. Veränderung der Familienstrukturen
3.1.2.3 Kinderarmut
3.1.2.4 Migration
3.2 Kooperation? Nur außerschulisch…
3.3 Fazit
4. Schulsozialarbeit
4.1 Aufgabenbereich und Zielsetzung der Schulsozialarbeit
4.2 Einsatzorte von Schulsozialarbeitern
4.3 Trägermodelle
4.4 Rechtliche Grundlagen der Schulsozialarbeit
5. Kooperation
5.1 Kooperationsverhältnisse
5.2 Geschichtliche Entwicklung der sozialpädagogischen Hilfe in Schulen
5.2.1 Entwicklung von 1700-1850
5.2.2 Entwicklung von 1850 bis Ende der 1960er
5.2.3 Entwicklung der 60er und 70er Jahre
5.2.4 Entwicklung der 80er
5.2.5 Entwicklung in der DDR
5.2.6 Entwicklung der 90er Jahre
5.3 Probleme in der Kooperation
5.3.1 Begriffsbenutzung und Definition
5.3.2 Unterschiede in den Strukturen
5.3.3 Zeitliche Begrenzung der Projekte
5.3.4 Unzureichende rechtliche Regelungen
5.3.4.1 Rheinland-Pfalz
5.3.4.2 Hessen
5.3.4.3 Bayern
5.3.4.4. Sachsen
5.3.4.5. Mecklenburg-Vorpommern
5.3.5 Fazit
6. Projekte
6.1 Theorie und Praxis – ein Vergleich
6.2 Projekt „Mobiles Sorgenbüro“
6.3 Projekt „Dialog der Kulturen“
7. Ausblick und Schlussfolgerung
8. Quellenangaben
1. Einleitung
Schulsozialarbeit, oder auch „School Social Work”, hat in den USA eine sehr lange Tradition. Dort wurden um 1906 in Boston, New York und Hartford die ersten Formen von Schulsozialarbeit eingeführt und in der Folgezeit von der National Association of Social Workers landesweit einheitliche und verbindliche „Standards for Social Work Services in Schools“ entwickelt.[1]
In Deutschland wurde der Begriff erstmals im Jahr 1971 von Abels in seinem Artikel „Schulsozialarbeit. Ein Beitrag zum Ausgleich von Sozialisationsdefiziten“ in der Zeitschrift „Soziale Welt“ benutzt.[2] Andere Termini wie zum Beispiel „schulbezogene Jugendarbeit“ (SGB VIII, § 11, Abs. 3 Nr. 3), „schulbezogene Jugendsozialarbeit“ (BAG-JAW, 1996), oder „Soziale Arbeit (bzw. Sozialarbeit) in der Schule“ finden sich ebenso in der Literatur, wobei sich aber der Begriff „Schulsozialarbeit” hinsichtlich der Kooperation von Jugendhilfe und Schule am Ort Schule durchgesetzt hat.
Die folgende Arbeit soll sowohl einen Überblick über die Schulsozialarbeit als stärkste Kooperationsform geben, als auch die Problematik einer Kooperation kritisch erläutern.
Zunächst werden die Aufgabenbereiche der Schule und Jugendhilfe dargestellt. Dabei soll gesondert auf die integrative Funktion der Schule eingegangen werden. Hinsichtlich der Jugendhilfe wird ein Akzent auf die Jugendarbeit gesetzt, an der die Prinzipien der Arbeit mit Jugendlichen erläutert werden, die dementsprechend auch auf die Schulsozialarbeit zu beziehen sind.
Nun stellt sich die Frage, warum Schulsozialarbeit heute überhaupt nötig ist. Eine Antwort gibt der nächste Punkt. Mobbing in der Schule, Gewalttaten sowohl psychischer als auch physischer Art, Schulverdrossenheit oder Passivität sind Begründungen für eine intensive Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule in Form der Schulsozialarbeit, die weitestgehend seitens der Politik, Jugendhilfe, Schule und Wissenschaft als eine Chance zur Lösung der Probleme gilt. Mit diesen Verhaltensauffälligkeiten Jugendlicher muss sich sowohl die Jugendhilfe als auch die Schule befassen. Die Ursachen für dieses Verhalten ist sowohl in den strukturellen Bedingungen von Schule zu sehen als auch in den veränderten Lebenswelten Kinder und Jugendlicher. Die laute Forderung nach Öffnung der Schule in der Wissenschaft und Politik und nach einem sozialpädagogisch orientierten Ansatz in Schule und Unterricht zwingt Schule dazu, ihre Strukturen und Lernziele zu überarbeiten. Kinder und Jugendliche sollen als Individuen gesehen werden, die ihre eigenen Bedürfnisse und Lebenswelten auch außerhalb von Schule haben. In diesen Forderungen steckt eine Begründung für eine intensive Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Doch es gibt ebenso Gegenpositionen in der Literatur, die Schule noch in der traditionellen Rolle als Wissensvermittler sehen. Auch diese Position wird im Folgenden kritisch erläutert.
Als nächstes wird die Schulsozialarbeit vorgestellt. Dabei ist es wichtig eine Definition zu geben, die jedoch keinen Anspruch auf ständige Gültigkeit und Vollständigkeit hat. Die Problematik besteht darin, dass es noch keine bundesweite Definition gibt und sich das Aufgabenfeld der Schulsozialarbeit kontinuierlich erweitert und verändert. Aus diesem Grund soll diese Definition nur als grobe Richtlinie dienen. Anschließend werden die in Deutschland gängigen Trägermodelle, Einsatzorte und rechtlichen Grundlagen von Schulsozialarbeit erläutert. Auch auf die rechtlichen Grundlagen der Schulsozialarbeit muss in diesem Zusammenhang verwiesen werden.
In der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule am Ort Schule haben sich in der Praxis mehrere Formen der Kooperation herauskristallisiert. Nach der Erläuterung dieser möglichen Kooperationsformen werden die entstandenen Probleme der Praxis ausführlich dargelegt und Ansätze gesucht, wie diese Probleme zu beheben sind.
Das letzte Kapitel soll über unterschiedliche Projekte der Schulsozialarbeit an verschiedenen Schulformen in Rheinland-Pfalz informieren. Dieses Bundesland hat seit Anfang des Schuljahres 2007/2008 zusätzliche finanzielle Mittel für die Jugendarbeit an Schulen zur Verfügung gestellt. Zur Informationsgewinnung wurden mit den zuständigen Schulsozialarbeiterinnen Interviews geführt, die einen genaueren Einblick in ihre Arbeit gaben.
2. Aufgabenbereiche von Jugendhilfe und Schule
Das folgende Kapitel soll einen Überblick über die unterschiedlichen Aufgabenbereiche der beiden Sozialisationsinstanzen geben. Gesondert wird dabei auf die Jugendarbeit eingegangen, da sich ihre Prinzipien auf das Feld der Schulsozialarbeit übertragen lassen.
Im Hinblick auf Schule wird der Schwerpunkt auf der Darstellung der Integrationsfunktion liegen.
2.1 Jugendhilfe
Jugendhilfe[3] ist die dritte Sozialisationsinstanz neben Elternhaus und Schule. Sie hat den Anspruch, die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen positiv zu beeinflussen, indem sie Anlaufstellen in den Gemeinden und Städten bietet. Neben etlichen Freizeitangeboten hat Jugendhilfe auch einen Betreuungsauftrag, falls dieser von den Familien nicht mehr wahrgenommen werden kann. Sie unterstützt Eltern in Erziehungs- oder rechtlichen Fragen und hat einen stark anwaltlichen Auftrag.
Oder anders formuliert:
Jugendhilfe hat in Ergänzung zur Familie und neben Schule und Ausbildung junge Menschen in ihrer Entwicklung allgemeinerzieherisch zu fördern, durch Beratung und Unterstützung sozialen Benachteiligungen und Entwicklungskrisen entgegenzuwirken, Hilfe zur Erziehung zu leisten [...] Zugleich soll Jugendhilfe sich anwaltlich-politisch für bessere Lebensbedingungen junger Menschen einsetzen.[4]
Zu den Aufgaben der Jugendhilfe, die von öffentlichen und freien Trägern erbracht werden, gehören unter anderem:[5]
- Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
- die Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei Problemen,
- die Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendverbandsarbeit.
- der Kinder- und Jugendschutz,
- Familien ersetzende Einrichtungen und Angebote für Kinder und Jugendliche Beistandschaft, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Gegenvormundschaft des Jugendamts.
2.1.1 Jugendhilfe unter dem Aspekt der Lebensweltorientierung
Im Achten Jugendbericht werden als Leit- und Orientierungslinien folgende fünf Maximen einer lebensweltorientierten Jugendhilfe formuliert:[6]
- Prävention, d. h. Jugendhilfe soll frühzeitig Hilfe anbieten;
- Regionalisierung/Dezentralisierung, d. h. die Angebote der Jugendhilfe sollen für die Adressaten in der Stadt oder Region leicht erreichbar sein, die Zuständigkeiten also an die Basis verlegt werden;
- Alltagsorientierung, d. h. Jugendhilfe soll sich gegenüber den Alltagsbedingungen der Klienten mehr öffnen;
- Integration, d. h. Abbau von Absonderung und Isolation werden als leitende Ziele formuliert;
- Partizipation, d. h. die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen sind zu fördern und auszubauen im Sinne einer partnerschaftlichen auf Kooperation ausgerichteten Arbeit.
2.1.2 Jugendarbeit als Teilbereich der Jugendhilfe
Für Pauli[7] nimmt die Jugendarbeit, ein Teilbereich der Jungendhilfe, eine wichtige Rolle für die Frage nach der Kooperation mit Schule ein. Aus diesem Grund sei hier noch einmal gesondert darauf hingewiesen. Merkmale der Jugendarbeit nach Thole:[8]
Kinder und Jugendarbeit umfasst alle
- außerschulischen und nicht ausschließlich berufsbildenden Maßnahmen
- vornehmlich pädagogisch gerahmte und organisierte Projekte,
- öffentliche, d.h. für jeden frei zugängliche Arbeitsfelder,
- nicht kommerzielle bildungs-, erlebnis- und erfahrungsbezogenen Sozialisationsfelder
- von freien und öffentlichen Trägern, Initiativen und Arbeitsgemeinschaften Maßnahmen.
Kinder ab dem Schulalter und Jugendliche können hier
- selbstständig, mit Unterstützung oder in Begleitung von ehrenamtlichen und /oder beruflichen MitarbeiterInnen,
- individuell oder in Gleichaltrigengruppen,
- zum Zweck der Freizeit, Bildung und Erholung
- einmalig, sporadisch, über einen turnusmäßigen Zeitraum oder für eine längere, zusammenhängende Dauer kommen
und sich engagieren.
2.1.3 Prinzipien der Jugendarbeit
Die Prinzipien der Jugendarbeit sind[9] Freiwilligkeit, Unmittelbarkeit, Herrschaftsarmut in Einrichtungen und Angeboten, Flexibilität der Angebote, Lernfelder mit großem Spiel- und Gestaltungsraum und der Verzicht auf Leistungskontrollen. Das bedeutet, die Kinder und Jugendlichen können an den Angeboten der Jugendhilfe teilnehmen, müssen sie aber nicht, im Gegensatz zur Schule. Die Jugendhilfe soll Kinder und Jugendliche unmittelbar ansprechen, aber gleichzeitig ein Machtgefälle zwischen SozialarbeiterInnen und TeilnehmerInnen vermeiden. Flexibilität bedeutet, dass es keinen festen Plan zu den Aktivitäten gibt, sondern die Kinder und Jugendlichen die Aktivitäten mitgestalten können. Das wichtige Prinzip des sanktionsfreien Raums steht wiederum den Prinzipien der Schule und der Familie konträr gegenüber. Hier werden die Kinder und Jugendlichen nicht bewertet und beurteilt. Sie können ohne Leistungsdruck an den Angeboten der Jugendhilfe teilnehmen.
2.2 Schule
Im Folgenden geht es zunächst um die drei in der Literatur bekannten Funktionen von Schule: Qualifikationsfunktion, Selektionsfunktion und Integration. Gesondert wird in einem Unterpunkt die Integration als Teil der Sozialisation noch einmal näher erläutert. Das geschieht, weil die Schulsozialarbeit genau an dieser Funktion von Schule anknüpft.
2.2.1 Grundsätzlicher Funktionsbereich der Schulen nach Fend
Die Institution Schule hat im Wesentlichen drei Aufgaben oder auch Funktionsbereiche[10].
Sie dient zunächst dem Schüler als Wissens- und Kompetenzvermittler. Diese Qualifikationsfunktion geht einher mit der Selektion. Schule ist also verpflichtet, Schüler zu bewerten mittels einer Notenskala. Gute und schlechte Schüler werden schon in den Klassenverbänden voneinander unterschieden und im extremsten Fall werden die schlechten Schüler aus dem Klassenverband genommen, um die Klassenstufe zu wiederholen. Die Selektion beginnt in Deutschland im frühesten Kindesalter. Grundschüler ab der dritten Klasse erhalten ein Zeugnis mit Zensuren. Die weiterführende Selektion ist die Aufteilung der deutschen Schulkinder in die Haupt-, Realschulen und Gymnasien. Es ist dem Einzelnen zwar möglich in der Schulhierarchie aufzusteigen, doch nur auf Grund besonders guter Leistungen. Allokation bezeichnet das Ergebnis der Selektion, nämlich die Platzierung im sozialen Gefüge.
Integration beschreibt die Aufgabe der Schule, die Schülerinnen und Schüler in die Tradition der kulturellen Überlieferungen hineinzuführen. Die Eingliederung geschieht durch die Einführung in die politischen und ethischen Normen, in die gesetzlichen und gewohnheitsmäßige Ordnungen sowie in die gesellschaftsadäquaten Verhaltensweisen.
2.2.2 Erläuterung der Integrationsfunktion
Die Integration ist Teil der Sozialisation[11] des Einzelnen. In der Literatur wird Schule auch als zweite Sozialisationsinstanz neben der Familie verstanden. Sie hat demnach den Auftrag, dem Schüler Verhaltensweisen anzueignen, die ihn dazu befähigen, sich in die Gesellschaft einzugliedern. Beispielsweise lernt der Schüler grundlegende Verhaltensweisen in der Gruppe, selbständig zu arbeiten oder einen bestimmten Zeitrhythmus einzuhalten. Das hessische Schulgesetz formulierte dies wie folgt[12] (§2 Absatz 3):
Die Schule soll den Schülerinnen und Schülern die dem Bildungs- und Erziehungsauftrag entsprechenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Werthaltungen vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen, sowohl den Willen, für sich und andere zu lernen und Leistungen zu erbringen, als auch die Fähigkeit zur Zusammenarbeit und zum sozialen Handeln zu entwickeln, eine gleichberechtigte Beziehung zwischen den Geschlechtern zu entwickeln, Konflikte vernünftig und friedlich zu lösen, aber auch Konflikte zu ertragen, sich Informationen zu verschaffen, sich ihrer kritisch zu bedienen, um sich eine eigenständige Meinung zu bilden und sich mit den Auffassungen anderer unvoreingenommen auseinander setzen zu können, ihre Wahrnehmungs-, Empfindungs- und Ausdrucksfähigkeiten zu entfalten und Kreativität und Eigeninitiative zu entwickeln.
Schule hat nicht nur einen reinen Auftrag zur Wissensvermittlung, sondern ebenso einen erzieherischen Auftrag. Schüler sollen Kompetenzen entwickeln, die sie dazu befähigen, ein Mitglied der Gesellschaft zu werden, sich sowohl integrieren zu können, aber auch ihre individuellen Ziele und Bedürfnisse zu befriedigen.
Die pädagogische Arbeit ist auf eine Stärkung der Persönlichkeit und der Lernmotivation ausgerichtet. Der Unterricht führt die Kinder und Jugendlichen an selbstständiges Lernen und Arbeiten heran und ermöglicht ihnen ein breites Spektrum gemeinsamer kultureller Erfahrungen. Sie ist ein Lern- und Lebensort, an dem Schülerinnen und Schüler verschiedener sozialer, ethnischer, kultureller, sprachlicher, religiöser und nationaler Herkunft miteinander und voneinander lernen und die Vielfalt in der Gemeinschaft als Herausforderung und Bereicherung erfahren können.
Schule bietet Mädchen und Jungen gleichwertige Bedingungen und Voraussetzungen, ihre individuellen Fähigkeiten zu erproben und zu entwickeln (Koedukation). Sie bereitet Jungen und Mädchen auf ein gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft vor.
3. Schule und Jugendhilfe-zwei Arbeitsfelder, ein gemeinsamer Weg?
In diesem Kapitel werden Begründungen für eine intensive Zusammenarbeit in Form der Schulsozialarbeit gegeben. Die Auswahl beschränkt sich allerdings nur auf einen Teil der Ursachen für problematisches Verhalten bei Kindern und Jugendlichen. Als Gegenpositionen wird gesondert auf die Aufgabenbereiche von Schule nach Ansicht Gieseckes eingegangen.
3.1 Begründung für eine Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
Schule und LehrerInnen können den weiter oben beschriebenen umfangreichen Auftrag nicht mehr ohne eine intensive Kooperation mit der Jugendhilfe erfüllen. Dies bestätigt auch Prüß mit seiner Aussage auf dem Deutschen Lehrertag 2003 in Schwerin, die Aufgabenstellung an Schule überfordere in einzelnen Punkten die Schule als traditionelle Institution.[13] Durch die straff organisierten und vollen Lehrpläne sind LehrerInnen häufig gezwungen, ihre Arbeit allein auf die Wissensvermittlung zu beschränken.
Dabei sollte Schule mehr Zeit und Energie auf die Förderung des Einzelnen erhalten, denn Schulverdrossenheit und Schulverweigerung, Aggression gegenüber Mitschülern oder Lehrern, Gewalt an Schulen sowohl psychischer als auch physischer Art sind an jeder deutschen Schule zu spüren. Die Zahl der Gewalttaten an Schulen sei zwar nicht gestiegen, jedoch nehme die Brutalität der Taten zu.[14] Diese Verhaltensauffälligkeiten von einzelnen SchülerInnen stellt ein großes Problem für die gesamte Lerngruppe dar. KlassenlehrerInnen mit verhaltensauffälligen Kindern kümmern sich hauptsächlich um diese Kinder, damit der Ablauf der Stunde und somit die Wissensvermittlung nicht gefährdet ist. Jedoch bedeutet das einen enormen Zeitaufwand und dadurch weniger Zeit für andere SchülerInnen und deren Sorgen und Nöte. Doch warum gibt es vermehrt verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche? Im Folgenden soll diese Frage anhand einiger Problemfelder beantwortet werden. Zunächst wird die These aufgestellt, dass die Institution Schule, deren Struktur und Zielsetzung nicht mit der Lebenswelt Jugendlicher vereinbar ist und dies ein Grund für Schulverdrossenheit, Aggressivität, Störverhalten und Passivität sein kann.
Ein weiterer Grund für die Zunahme der verhaltensauffälligen Kinder ist in der Veränderung ihrer Lebenswelt zu finden. Hier sollen nur einige Punkte aufgegriffen werden, mit denen Kinder und Jugendliche heute überfordert sein können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den familiären Schwierigkeiten, da diese nach Braun-Scharm häufiger auftauchen.[15] Demnach sind sie für Schule von größerer Bedeutung.
3.1.1 Strukturprobleme von Schule als Begründung für Schulsozialarbeit
Nun gibt es einige Merkmale von Schule, die der erfolgreichen Sozialisation von Kindern und Jugendlichen entgegenstehen.
Zunächst einmal ist Schule verpflichtend für alle Kinder in Deutschland. Diese Tatsache entspricht nicht der zunehmenden Individualisierung der Gesellschaft. Kinder und Jugendliche haben fast keine Möglichkeit, den Ort Schule zu umgehen.
Des Weiteren ist Schule nicht auf die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet, sondern begreift sie ausschließlich in ihrer Rolle als SchülerInnen, jedoch nicht in ihrer Rolle als Kinder oder Jugendliche mit Sorgen, Ängsten und Nöten:
Die Kognitions-Schule orientiert sich nicht am Alltagsleben des Schülers, sondern an der zugedachten Rolle, an über Lehrpläne, Jahrgangsklassen, Stundenpläne, Leistungsstandards vermittelten Regelvorgaben und Verhaltenserwartungen. Für alle Kinder und Jugendlichen, gleich aus welchen Familien sie kommen, gelten Anforderungen an Fähigkeiten und Bereitschaften zum Institutionsverhalten…[16]
Darin sieht Timm eine der Ursachen für Schulverdrossenheit oder Schulverweigerung. Das bestätigen auch die Ergebnisse einer Umfrage von Olk [17] et. al., die etwa 400 Lehrkräfte[18] nach ihrem Aufgabenbereich in der Schule befragten. Die meisten LehrerInnen sahen ihren hauptsächlichen Kompetenzbereich im lehrplangerechten Unterricht. Sozialpädagogische Aufgabenbereiche oder außerunterrichtliche Aufgaben wurden zwar von einigen LehrerInnen genannt, jedoch dominierte das Unterrichten.
Ferner ist Schule nicht an die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen angepasst, weil sie zukunftsorientiert ausgerichtet ist. Streblow spricht hier richtigerweise von Schulinhalten, die „[…]auf das nachschulische Leben hin orientiert […]“[19] sind. Sie bereitet auf das Leben nach der Schule vor und berücksichtigt nicht den Jetzt-Stand der SchülerInnen.
Nach Böhnisch vertritt Schule die Prinzipien und Werte der Mittelschicht.[20] Dies ist ein weiterer Auslöser für das strukturelle Spannungsverhältnis zwischen Jugendlichen und der Institution Schule. Es gibt eine Vielzahl von Jugendlichen, die sich nicht mit den Werten der Mittelschicht identifizieren können, da ihre Lebenswelt dem nicht entspricht. Die starren Strukturen von Schulabläufen und die Inhalte des Schulstoffs lassen keinen Platz für die wirklichen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, die von der Institution Schule benachteiligt sind. Sie entsprechen nicht der heutigen Lebenswelt Jugendlicher. Hier entstehen Handlungsfelder für die Jugendhilfe an der Institution Schule, um ihrer Funktion als dritte Sozialisationsinstanz nachzukommen.
Die oben angesprochene Funktion der Selektion übt zudem einen enormen psychischen Druck auf die SchülerInnen aus. Sie werden in regelmäßigen Abständen beurteilt und überprüft. Dieser zunehmende Leistungsdruck kann sich ebenfalls negativ auf das Leistungsverhalten des Einzelnen auswirken. Angst vor Klassenarbeiten und schlechte Noten sind die Folgen. Somit ist eine objektive Beurteilung über den Leistungsstand des Schülers oder der Schülerin seitens des Lehrers oder der Lehrerin nicht mehr möglich. Im Extremfall ist ein erfolgreicher Start ins Berufsleben nicht mehr erreichbar und die Sozialisation ist gescheitert.
3.1.2. Veränderte Lebenswelten
Ein weiterer Punkt für diese Entwicklung liegt in der Veränderung der Lebenswelten. Kinder und Jugendliche wachsen unter anderen Umständen auf als noch vor fünfzig Jahren:
Gesellschaftliche Modernisierungsprozesse haben nachhaltig die Aufwachsbedingungen von Kindern und Jugendlichen verändert. Soziale Probleme in der Folge des Strukturwandels der Familie […], der Krise des Arbeitsmarktes […], aber auch die steigende Problembelastungen im Gefolge des Strukturwandels der Jugendphase […] oder biographische Verunsicherungen auf Grund umfassender Individualisierungsprozesse reichen heute in den pädagogischen Alltag des schulischen Unterrichts wie auch der sozialpädagogischen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit hinein […].[21]
Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte von Seithe aufgegriffen und näher analysiert. Zusätzlich dazu werden ansatzweise neue Aufgabenfelder für Jugendhilfe und Schule beschrieben, die sich aus den veränderten Aufwachsbedingungen heutiger SchülerInnen ergeben.
Besonders eingegangen wird auf den Wandel der Gesellschaft, der gleichzeitig eine Veränderung der auszuübenden Berufe mit sich bringt.
Als nächstes werden die veränderten Familienstrukturen, in denen Kinder und Jugendliche heute aufwachsen, näher erläutert. Diese bringen nicht nur Probleme mit dem Zeitmanagement für die Familien mit sich, sondern können auch psychische Störungen der Kinder und Jugendlichen zur Folge haben.
Der dritte Punkt ist die Erläuterung der Kinderarmut in Deutschland, deren Konsequenz häufig die Chancenungleichheit hinsichtlich Bildung ist.
Abschließend werden Probleme der Migrationskinder in Deutschland näher dargelegt.
3.1.2.1 Wandel der Gesellschaft und Veränderung der Berufswelt
Unsere Gesellschaft befindet sich in einem ständigen Wandel. Wurde die Agrargesellschaft im 19. Jahrhundert von der Industriellen Gesellschaft abgelöst, ist es heute die postindustrielle Wissensgesellschaft, die die Industrielle Gesellschaft ablöst.[22] Das bedeutet, dass neue Berufszweige auf den Einzelnen zukommen, in denen die Bildung, also Schul- und Berufsausbildung, eine immer bedeutendere Rolle spielt:
[…] In der postindustriellen Wissensgesellschaft ist die Mehrzahl der Beschäftigten im ‚tertiären‘ Sektor tätig, der nicht nur Wissenstätigkeiten und Dienstleistungen im engeren Sinne, sondern ein sehr breites und heterogenes Spektrum von Branchen und Tätigkeiten umfasst: Wissenschaft und Forschung, Werbung und Marketing; Verkehr, Handel und Banken; staatliche und kommunale Verwaltung; Medien und Unterhaltung; Erziehung und Bildung; Gastgewerbe und Tourismus; Gesundheits- und Altenpflege und manches mehr. Der Anteil der Beschäftigten im postindustriellen Sektor beträgt heute […] ca. 65-75 Prozent.[23]
Es gibt kaum noch Berufe, die ungelernte Kräfte oder Menschen ohne Schulabschluss ausüben können. Das theoretische Wissen gewinnt immer mehr an Bedeutung, die Spezialisierung in einzelnen Bereichen wird immer komplexer. Eine fundierte Ausbildung, sei es Studium oder Lehre nach der Schule ist daher unumgänglich für Menschen, die später im tertiären Sektor arbeiten wollen oder müssen. SchülerInnen erkennen schon früh, dass sie ohne eine Ausbildung nahezu keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Sie wissen um die „vertikale Verdrängung”[24], also die Verdrängung schlecht qualifizierter Menschen durch besser qualifizierte Menschen beim Wettbewerb um Arbeitsplätze. Die Arbeitslosenquote in Deutschland tut ihr Übriges. Um eine gute Ausbildung bekommen zu können, benötigen sie einen qualifizierten Schulabschluss. Resultierend daraus wächst der Druck auf den einzelnen Schüler. Er muss sich heute weiterbilden, um später für seinen Lebensunterhalt selbständig aufkommen zu können und ein arbeitendes Mitglied der Gesellschaft zu werden. Schelsky nannte deshalb schon 1950 Schule als die „erste und damit entscheidende, zentrale soziale Dirigierungsstelle für die zukünftige soziale Sicherheit, für den zukünftigen sozialen Rang und für das Ausmaß zukünftiger Konsummöglichkeiten”.[25] Diesem Druck sind viele Schüler nicht mehr gewachsen. Stressbedingte Krankheiten wie ständige Kopfschmerzen, Bauchschmerzen oder Übelkeit treten häufig auf. Der Lehrer ist nicht dazu ausgebildet, angemessen auf solche Reaktion seitens der Kinder und Jugendlichen zu reagieren und die Problematik des Schülers oder der Schülerin zu erkennen. Eine ausgebildete Fachkraft am Ort Schule kann den Schüler unterstützen und gegebenenfalls an eine andere Stelle weiterleiten. Das Erkennen dieses Problems des Schuldrucks ist ebenfalls Aufgabe einer sozialpädagogischen Fachkraft, die dazu die Verhaltensweisen des Schülers im und außerhalb des Unterricht beobachten muss. Vorraussetzung dafür ist eine gute Kooperation zwischen LehrerInnen und sozialpädagogischer Fachkraft.
[...]
[1] Streblow, C. (2005): Schulsozialarbeit und Lebenswelten Jugendlicher. Opladen: Ed. Recherche. S. 17.
[2] http://www.sgbviii.de/S130.html
[3] Das KJHG unterscheidet im § 3 zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe. Diese Unterscheidung ist begründet auf die unterschiedlichen Träger der Jugendhilfe. Öffentlich Träger sind Landesjugendämter oder örtliche Jugendämter. Freie Träger der Jugendhilfe können Vereine, Jugendverbände oder kirchliche Träger sein. Leistungen werden von beiden Formen der Jugendhilfe erbracht, während Aufgaben und Leistungen für die öffentliche Jugendhilfe verpflichtend sind.
[4] Jordan, E.; Sengling, D.(1994): Jugendhilfe. Einführung in Geschichte und Handlungsfelder, Organisationsformen und gesellschaftliche Problemlagen. 3. Auflage. Weinheim: Juventa-Verlag. S. 14
[5] vgl. § 2 KJHG
[6] Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (Hrsg.) (1990 ): Achter Jugendbericht. Bericht über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe. Bonn: Bonner Universitäts-Buchdruckerei. S. 85 ff.
[7] Pauli, B. (2006): Kooperation von Jugendarbeit und Schule: Chancen und Risiken. Schwalbach: Wochenschau Verlag. S. 38
[8] Thole, W. (2000): Kinder- und Jugendarbeit. Eine Einführung. Weinheim: Juventa Verlag. S. 17
[9] Pauli, B. (2006): Kooperation von Jugendarbeit und Schule: Chancen und Risiken. Schwalbach: Wochenschau Verlag. S. 39
[10] Fend, H.(1974): Gesellschaftliche Bedingungen schulischer Sozialisation. Weinheim/Basel: Beltz. S. 67
[11] Auch Sozialisierung genannt: „Prozess sowie Ergebnis des Hineinwachsens des Menschen in den gesellschaftlichen Struktur- und Interaktionszusammenhang (Familie, Gruppen, Schichten). Durch die Sozialisation formt das Individuum seine Persönlichkeitsmerkmale aus und erlernt soziales Verhalten und gesellschaftlich verbindliche Normen, die seine Handlungsfähigkeit begründen.“ Aus: Meyers Lexikonverlag: Sozialisation. Herausgeber: Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG.
[12] http://www.schulrecht.hessen.de/irj/HKM_Internet?rid=HKM_15/HKM_Internet/nav/dcd/dcd50bec-b224-d901-be59-2697ccf4e69f%26_ic_uCon=72920bec-b224-d901-be59-2697ccf4e69f.htm&uid=dcd50bec-b224-d901-be59-2697ccf4e69f
[13] Prüß, F.(2003): „Schulsozialarbeit zwischen Sozialpädagogik und schulischem Auftrag.“ S. 44. Verband Bildung und Erziehung e. V. (Hg): Schwierige Schüler, mehr Erziehung. Brauchen wir Schulsozialarbeit? 1. Aufl. [2003]. Kitzingen: wk-Druck Weißenberger GmbH.
[14] Kahlweit, C. (2004): Schule der Gewalt. http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/568/26542/ (13.11. 2007)
[15] Braun-Scharm, H. (2000): „Kinder-und jugendpsychiatrische Störungen und Schule.“ Seibert, N.; Serve, H. J.; Terlinden, R. (Hg .): Problemfelder der Schulpädagogik. Rieden: WB-Druck GmbH&Co. Buchproduktions-KG. S. 81
[16] Timm, Karlheinz (1998): Schulverdrossenheit und Schulverweigerung: Phänomene-Hintergründe und Ursachen-Alternativen in der Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Berlin: Wissenschaft und Technik Verlag. S. 32
[17] vgl. Olk, T.; Bathke G.-W.; Harnuß, B. (2000): Jugendhilfe und Schule. Empirische Befunde und theoretische Reflexionen zur Schulsozialarbeit. Weinheim und München: Juventa Verlag. S. 128.
[18] wovon allerdings nur 23 % ihren Fragebogen zurückgaben
[19] Streblow, Claudia (2005): Schulsozialarbeit und Lebenswelten Jugendlicher. Opladen: Ed. Recherche. S. 39.
[20] Böhnisch, Lothar (1999): Abweichendes Verhalten. Eine pädagogisch-soziologische Einführung. Weinheim und München: Juventa. S. 171
[21] Seithe, M.(1999): „Schulsozialarbeit“. S. 78. Chassè, K.A.;Wensierski, H.-J. (Hg): Praxisfelder der Sozialen Arbeit. Eine Einführung. [1999] Weinheim und München. Zit. n. Olk, T.; Speck, K.(2001): „LehrerInnen und SchulsozialarbeiterInnen-Institutionelle und berufskulturelle Bedingungen einer ‚schwierigen’ Zusammenarbeit.“ S. 47. Becker, P.; Schirp, J. (Hg.): Jugendhilfe und Schule. Zwei Handlungsrationalitäten auf dem Weg zu einer? 1. Aufl. [2001]. Münster: Votum Verlag.
[22] Gill, B. (2005): Schule in der Wissensgesellschaft. Ein soziologisches Studienbuch für Lehrerinnen und Lehrer. Wiesbaden:VS Verlag. S.11.
[23] ebd. S. 58
[24] Geißler, R. (2002): Die Sozialstruktur Deutschlands. Die gesellschaftliche Entwicklung vor und nach der Vereinigung. 3. Aufl. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag GmbH. S. 343.
[25] Schelsky, H. (1957): Schule und Erziehung in der industriellen Gesellschaft. Würzburg: Werkbund-Verlag. Z.n.: Geißler, R. (2002): Die Sozialstruktur Deutschlands. Die gesellschaftliche Entwicklung vor und nach der Vereinigung. 3. Auflage. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag GmbH. S. 342.
- Citation du texte
- Sabine Balser (Auteur), 2007, Schulsozialarbeit - eine Kooperation von Jugendhilfe und Schule, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86860
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