Max Weber gilt als einer der Begründer der Soziologie als selbständige Wissenschaft. Seine
Vorstellungen sind dahingehend ausgeprägt, daß er zum Verständnis der Realität ein
fiktives Idealbild konstruiert und es mit der Wirklichkeit vergleicht, um somit die
Wirklichkeit zu kategorisieren und besser zu verstehen. Ebenso ging Max Weber beim
Anlegen der Typen legitimer Herrschaft vor; er kreiert drei Idealtypen von
Herrschaftsformen: die Rationale, auch legal genannte Herrschaft, die Traditionale
Herrschaft und die Charismatische Herrschaft, die so niemals real existieren.
Im folgenden wird sich dieser erste Teil der Hausarbeit mit den Kapiteln Legitimierung der
Herrschaftsformen, dem Wesen der Charismatischen Herrschaft in den Punkten Verhältnis
in der sozialen Beziehung zwischen Herrscher und Beherrschten, ökonomische Grundlagen
und Organisations- u. Verwaltungsstrukturen beschäftigen, sowie schlußendlich die Frage
aufgreifen, wie ein allgemeiner Realitätsbezug hergestellt werden kann, einerseits unter
dem Gesichtspunkt des Veralltäglichungsprozesses und andererseits mit einem kleinen
Ausblick in den wissenschaftlichen Diskurs über die Anwendung der Weberschen
Grundlagen in der Moderne. Um ein effizientes Verständnis des Themas zu ermöglichen, sind zunächst grundlegende
Definitionen und Begriffserklärungen zu erläutern. Herrschaft, als Basis der
Herrschaftsformen. soll als ein gegenseitiges Beziehungsgefüge verstanden werden.
Deshalb ist es nötig, Herrschaft vom Begriff der Macht abzugrenzen. Max Weber selbst
gibt hier eine passende Definition: „Macht soll MHGH Chance bedeuten, innerhalb einer
sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel
worauf diese Chance beruht.“
Als Ergänzung dazu heißt Herrschaft „GLH Chance für einen Befehl bestimmten Inhalts bei
angebbaren Personen Gehorsam zu finden.“ Damit der Unterschied beider Definitionen
von Max Weber deutlich wird und Herrschaft eben nicht als ein reines
Durchsetzungsverfahren von politischem und/ oder persönlichem Willen bzw. als
einseitiges Abhängigkeitsgebilde verstanden und angesehen wird, soll noch eine dritte
„weberunabhängige“ Begriffserklärung aufgeführt werden: „Herrschaft ist die
institutionalisierte, auf dem Verhältnis der Gegenseitigkeit beruhende Ausübung der Macht,
die zur Differenzierung der Gesellschaft in legitim Herrschende und die Autorität
anerkennende Beherrschte führt, im Gegensatz zum einseitigen reinen Gewaltverhältnis.“
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitende Worte und Aufgabenstellung
2 Legitimation der Herrschaftsverhältnisse
2.1 Legitimation der rationalen Herrschaft
2.2 Legitimation der traditionalen Herrschaft
2.3 Legitimation der charismatischen Herrschaft
3 Das Wesen der charismatischen Herrschaft
3.1 Das Verhältnis zwischen Herrscher und Beherrschten
3.2 Die Spezifische Verwaltungsstruktur
3.3 Ökonomische Grundlagen der charismatischen Herrschaft
4 Idealtyp mit Realitätsbezug
4.1 Der Prozeß der Veralltäglichung
4.2 Ausblick auf den realtheoretischen Wissenschaftsdiskurs
5 Fazit
6 Literaturverzeichnis
1 Einleitende Worte und Aufgabenstellung
Max Weber gilt als einer der Begründer der Soziologie als selbständige Wissenschaft. Seine Vorstellungen sind dahingehend ausgeprägt, daß er zum Verständnis der Realität ein fiktives Idealbild konstruiert und es mit der Wirklichkeit vergleicht, um somit die Wirklichkeit zu kategorisieren und besser zu verstehen. Ebenso ging Max Weber beim Anlegen der Typen legitimer Herrschaft vor; er kreiert drei Idealtypen von Herrschaftsformen: die Rationale, auch legal genannte Herrschaft, die Traditionale Herrschaft und die Charismatische Herrschaft, die so niemals real existieren.
Im folgenden wird sich dieser erste Teil der Hausarbeit mit den Kapiteln Legitimierung der Herrschaftsformen, dem Wesen der Charismatischen Herrschaft in den Punkten Verhältnis in der sozialen Beziehung zwischen Herrscher und Beherrschten, ökonomische Grundlagen und Organisations- u. Verwaltungsstrukturen beschäftigen, sowie schlußendlich die Frage aufgreifen, wie ein allgemeiner Realitätsbezug hergestellt werden kann, einerseits unter dem Gesichtspunkt des Veralltäglichungsprozesses und andererseits mit einem kleinen Ausblick in den wissenschaftlichen Diskurs über die Anwendung der Weberschen Grundlagen in der Moderne.
2 Legitimation der Herrschaftsverhältnisse
Um ein effizientes Verständnis des Themas zu ermöglichen, sind zunächst grundlegende Definitionen und Begriffserklärungen zu erläutern. Herrschaft, als Basis der Herrschaftsformen. soll als ein gegenseitiges Beziehungsgefüge verstanden werden. Deshalb ist es nötig, Herrschaft vom Begriff der Macht abzugrenzen. Max Weber selbst gibt hier eine passende Definition: „Macht soll Chance bedeuten, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“1
Als Ergänzung dazu heißt Herrschaft „ Chance für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden.“2 Damit der Unterschied beider Definitionen von Max Weber deutlich wird und Herrschaft eben nicht als ein reines Durchsetzungsverfahren von politischem und/ oder persönlichem Willen bzw. als einseitiges Abhängigkeitsgebilde verstanden und angesehen wird, soll noch eine dritte „weberunabhängige“ Begriffserklärung aufgeführt werden: „Herrschaft ist die institutionalisierte, auf dem Verhältnis der Gegenseitigkeit beruhende Ausübung der Macht, die zur Differenzierung der Gesellschaft in legitim Herrschende und die Autorität anerkennende Beherrschte führt, im Gegensatz zum einseitigen reinen Gewaltverhältnis.“3
Demnach wohnt jedem differenzierten Herrschaftsverhältnis ein Minimum an Autorität, dem Willen zum Gehorchen sowie ein Interesse am Gehorchen, und verbunden damit ein Glaube an die Legitimität der Herrschaft inne.4
2. 1 Legitimation der Rationalen Herrschaft
Die rationale Herrschaft erhebt ihren Legitimitätsanspruch aufgrund eines allumfassenden Rechtssystems und Ordnungssystems, in dem Recht in Form von Gesetzen als positiv geltendes Recht erlassen werden kann. Recht bedeutet demnach einen „Kosmos abstrakter absichtsvoll gesetzter Regeln“5
Dieses positive Recht ist durch ordentliche Verfahren von legitimierten Personen zustandegekommen und erfährt daher einen Anspruch auf Beachtung. Die beherrschte Gruppe bzw. der Gehorchende in dieser Herrschaftsform gehorcht nur dem Recht, ebenso aber auch der Herrscher, denn auch er ist an das Recht gebunden und wird in seinem willkürlichen Handeln bis hin zur Absolutheit eingeschränkt, insoweit er als herrschende Person bei Zuwiderhandlungen gegen das gesetzte Recht als auch bei Amtsmißbrauch im speziellen Fall seines Amtes verlustig erklärt werden kann. Dieser Umstand ist nur deshalb möglich, weil rationale Herrschaft als p rinzipiell unpersönliche Herrschaft bezeichnet wird, da ein unpersönlicher Herrschaftsstuhl bzw. „Thron“ (hier das höchste Amt) nur durch eine natürliche, jeder Zeit auswechselbare Person besetzt werden kann. Anzunehmen ist, daß das Recht selbst der Herrscher in dieser Herrschaftsform ist.
2. 2 Legitimation der Traditionalen Herrschaft
Traditionale Herrschaft hingegen ist durchaus an eine bestimmte Person (den Herrscher) gebunden. Max Weber schreibt, diese Legitimitätsform beruhe auf „dem Glauben an die Gültigkeit überkommener, von jeher bestehender Ordnungen und Herrengewalten.“6 Der Herr wird also bestimmt durch traditionell überlieferte Regeln oder Kriterien und ist nicht an ein Amt gebunden. Er selbst ist die „Personifizierte Amtsgewalt“7 und hat meist Zeit seines Lebens, so der historische Hintergrund, das Zepter der Gewaltausübung fest in seiner Hand, am besten belegbar am Beispiel der absoluten Machtfülle Louis XIV im Frankreich des 16. Jahrhunderts ( „L'état, c'est moi“).
Die Beherrschten gehorchen bei diesem Typus der legitimen Herrschaft dem Herrscher höchstpersönlich und seinen willkürlichen Anordnungen, damit höchstens einer von ihm nach freiem Willen erlassenen Satzung.
2. 3 Legitimation in der Charismatischen Herrschaft
Charismatische Herrschaft stellt den dritten Idealtypus der legitimen Herrschaftsformen nach Max Weber dar. Auch in diesem Fall ist die Herrschaft im wesentlichen an eine Person gebunden. Allerdings beruht ihre Legitimität auf keinerlei gesatzten oder niedergeschriebenen Regeln, Ordnungen und Gesetzen im formellen Sinne, sondern nur durch die äußerst stark ausgeprägte soziale Bindung an das Oberhaupt aufgrund der, und das ist das wesentliche Unterscheidungsmerkmal zu den anderen beiden Formen legitimer Herrschaft, „außeralltäglichen, als magisch bedingt geltenden Qualität einer Persönlichkeit [...][mit] übernatürlichen und übermenschlichen Kräften und Eigenschaften“ und der „Hingabe an die Heiligkeit oder die Heldenkraft oder die Vorbildlichkeit einer [dieser] Person oder der durch sie offenbarten oder geschaffenen Ordnung“8 ( im weitläufigen Sinne als erschlossenes Recht, später mehr in 3.1 ).
3 Das Wesen der charismatischen Herrschaft
Charismatische Herrschaft ist bei Max Weber nicht durch die persönlich - sachliche Unterscheidung von den Typen der rationalen und der traditionalen Herrschaft zu trennen, sondern im Kernpunkt durch den alltäglich - außeralltäglichen Ansatz, im weiteren dazu mehr. Das Interesse am Wesen der charismatischen Herrschaft wird zudem dadurch verstärkt, daß charismatische Herrschaft nicht in einem Verhältnis der Folge zu den beiden anderen Herrschaftsprinzipien steht, sondern eher als eine durchaus betrachtendswerte Alternative.9
3. 1 Das Verhältnis zwischen Herrscher und Beherrschten
Aus dem ungewöhnlichen ( im Sinne von seltenen) Legitimitätsanspruch heraus ergibt sich ein äußerst interessantes Beziehungsgefüge zwischen Herrscher, dieser soll spezifisch Führer oder schlicht Charismaträger genannt werden, und Beherrschten, hier die Anhänger allgemein. Die Bindung der sozialen Aktionspartner erfolgt nicht durch zweckrationales Interesse oder auf bürokratischem Wege, sondern durch reine Formen der Anerkennung. Die Anhänger eines Charismaträgers sprechen diesem bestimmte Merkmale zu, falls sie nicht augenscheinlich hervortreten sollten, wie beispielsweise göttliche oder übernatürliche Fähigkeiten, und gebühren ihm somit pflichtmäßige Anerkennung. Diese kann auf verschiedene Weise hergeleitet werden: einerseits wird charismatische Herrschaft durch das „glückliche Händchen“ einer Person geführt. Der Erfolg der charismatischen Herrschaft bei dem Prozeß der Umgestaltung des herkömmlichen Herrschafts- u. Gesellschaftsgebildes wird unmittelbar an die unter Bewährung stehende Tätigkeit und Handlungsfähigkeit des Führers geknöpft. Bewährt sich ein Vorhaben des Führers, ist dieses pflichtmäßig anzuerkennen. Andererseits beruht Anerkennung, wie bereits geschildert, auf Heldenverehrung. Der Umstand, daß charismatische Herrschaft vor allem in Zeiten der Not und der Furcht durch den Wunsch der Erlösung von den Übeln der Welt in Erscheinung tritt, und daß sie durch das ihr typische Legitimitätsprinzip der Sendung auf Bedürfnisse und Hoffnungen der Menschen antwortet, die in der Regel in den alltäglichen Strukturformen der Herrschaft nicht ausreichend befriedigt wurden, schlußfolgert die Tatsache, eine grundlegend emotionale Bindung und Verehrung des Messias oder/ und „Glücksboten“ erkennen zu können.10
Eine absolute „Hingabe an die Offenbarung“11 sowie an das Außerordentliche führen zu einem Moment der „kollektiven Erregung“ und zu einem, nach Max Weber grundtypischen Zustand „emotionaler Vergemeinschaftung“12, in denen die Überzeugung von der Richtigkeit und Gerechtigkeit der Aufgabe der charismatischen Herrschaft von der Hoffnung auf eine bessere Zukunft, dem Infragestellen jedweger traditionellen und rationalen Ordnungen und Rechtssystemen als auch von dem Gedanken, das zweckrationale interessengebundene Alltagshandel zu sprengen, getragen werden und infolgedessen zu einer unangefochtenen Radikalität und Selbstgerechtigkeit der inneren Sendung13
[...]
1 Weber, Max, Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie, Tübingen 1980, S. 28.
2 Ebd. S. 28.
3 Stichwort Herrschaft. Herder-Lexikon, 5. aktualisierte Auflage, Freiburg 1988.
4 Vgl. ebd. S. 123.
5 Ebd. S. 124.
6 Ebd. S. 124.
7 Ich gehe hier von einer eigenen Wortschöpfung aus. Möglicherweise ist diese Erkenntnis bereits von einem renommierten Wissenschaftler so beschrieben worden. Sollte dies der Fall sein, bitte ich höflichst um Verwendungserlaubnis.
8 Ebd., S. 124.
9 Vgl. Schluchter, Wolfgang, Die Entwicklung des okzidentalen Rationalismus. Eine Analyse Max Webers Gesellschaftsgeschichte (= Die Einheit der Gesellschaftswissenschaften; Bd. 23) Tübingen 1979, S. 180. ( im folgenden: Die Entw. d. okz. Rat.)
10 Vgl. ebd. S.180.
11 Weber, Max, Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie, Tübingen 1980, S. 124.
12 Gebhardt, Winfried, Charisma als Lebensform. Zur Soziologie des alternativen Lebens (= Schriften zur Kultursoziologie; Bd. 14) Berlin 1994, S. 41.
13 Vgl. ebd., S. 41.
- Citation du texte
- Matthias Heise (Auteur), 2003, Max Webers Typen legitimer Herrschaft und ihre historische Dynamik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86661
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