Von Max Weber wird gesagt, er habe durch seine Arbeiten die moderne Soziologie begründet. Zu nennen sind hierbei u.a. die Religionssoziologie und seine Abhandlungen über die Werturteilsfreiheit, die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus. Begrifflichkeiten wie etwa Objektivität wurden von ihm maßgeblich geprägt. Grundlage dieser Arbeit ist das postum veröffentlichte Sammelwerk Wirtschaft und Gesellschaft. Um zu erörtern, wie eine Herrschaft ihren Anspruch auf Gehorsam legitimiert, entwickelte Weber die Herrschaftstypologie. Er benutzt dabei Idealtypen, die in der Realität nie rein auffindbar sind. Fast reine Typen kommen nur selten vor, meist treten sie in Kombinationen auf. Dennoch hält es Weber für notwendig, die Realität anhand dieser Idealtypen zu analysieren. Max Webers Arbeiten liegen nun etwa 80 Jahre zurück. Für die vieldiskutierten Idealtypen der legitimen Herrschaft ist es bemerkenswert, dass sie auch heute noch anwendbar sind und in vielen Bereichen der Geisteswissenschaften zu einem der Klassiker gezählt werden.
Ausgangspunkt dieser Arbeit sollen die drei Typen der Herrschaft sein. Dabei wird die Veralltäglichung des Charisma näher untersucht werden. Von zentraler Bedeutung ist dabei, warum die charismatische Herrschaft als labil gilt, und inwiefern sich diese Herrschaftsform wandelt, wenn sie von dauerhaftem Bestand ist. Zunächst wird eine Erläuterung zu Webers Definition von Herrschaft und Legitimation erfolgen. Daran schließt sich die Darstellung der drei Typen legitimer Herrschaft an, um schließlich die Veralltäglichung der charismatischen Herrschaft eingehender zu beleuchten. Ein Fazit soll letztendlich die wichtigsten Erkenntnisse dieser Arbeit aufnehmen und die hier angeführte Fragestellung beantworten.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Herrschaft und Legitimation bei Max Weber
1.1 Die rationale Herrschaft
1.2 Die traditionale Herrschaft
1.3 Die charismatische Herrschaft
2 Veralltäglichung des Charismas
3 Fazit
Literaturverzeichnis
Einleitung
Von Max Weber wird gesagt, er habe durch seine Arbeiten die moderne Soziologie begründet. Zu nennen sind hierbei u.a. die Religionssoziologie und seine Abhandlungen über die Werturteilsfreiheit, die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus. Begrifflichkeiten wie etwa Objektivität wurden von ihm maßgeblich geprägt. Grundlage dieser Arbeit ist das postum veröffentlichte Sammelwerk Wirtschaft und Gesellschaft. Um zu erörtern, wie eine Herrschaft ihren Anspruch auf Gehorsam legitimiert, entwickelte Weber die Herrschaftstypologie. Er benutzt dabei Idealtypen, die in der Realität nie rein auffindbar sind. Fast reine Typen kommen nur selten vor, meist treten sie in Kombinationen auf. Dennoch hält es Weber für notwendig, die Realität anhand dieser Idealtypen zu analysieren.[1] Max Webers Arbeiten liegen nun etwa 80 Jahre zurück. Für die vieldiskutierten Idealtypen der legitimen Herrschaft ist es bemerkenswert, dass sie auch heute noch anwendbar sind und in vielen Bereichen der Geisteswissenschaften zu einem der Klassiker gezählt werden.
Ausgangspunkt dieser Arbeit sollen die drei Typen der Herrschaft sein. Dabei wird die Veralltäglichung des Charisma näher untersucht werden. Von zentraler Bedeutung ist dabei, warum die charismatische Herrschaft als labil gilt, und inwiefern sich diese Herrschaftsform wandelt, wenn sie von dauerhaftem Bestand ist. Zunächst wird eine Erläuterung zu Webers Definition von Herrschaft und Legitimation erfolgen. Daran schließt sich die Darstellung der drei Typen legitimer Herrschaft an, um schließlich die Veralltäglichung der charismatischen Herrschaft eingehender zu beleuchten. Ein Fazit soll letztendlich die wichtigsten Erkenntnisse dieser Arbeit aufnehmen und die hier angeführte Fragestellung beantworten.
1 Herrschaft und Legitimation bei Max Weber
„“Herrschaft“ soll, definitonsgemäß (…) die Chance heißen, für spezifische (oder: für alle) Befehle bei einer angebbaren Gruppe von Menschen Gehorsam zu finden.“[2] Im Unterschied zur Macht über eine Gruppe, setzt Herrschaft das Einverständnis der Beherrschten voraus. Laut Weber entsteht dieses Einverständnis teils aus Gewohnheit, teils aus Sitte, aber auch aus ideellen oder materiellen Interessen. Diese Motive für Gehorsam reichen allerdings nicht aus, da sie sehr instabil sind. Daher fördert jede Herrschaft den Legitimitätsglauben. Dabei sind die oder der Herrschende bestrebt, die Beherrschten von der Legitimität der Herrschaft zu überzeugen. Das heißt, dass Legitimität durch den Glauben an sie besteht und politische Herrschaft ohne Legitimität nicht möglich ist.[3] Zur Durchsetzung von Befehlen bedarf es aber auch einer Verwaltung. Und ohne die Herrschaft kann die Verwaltung nicht existieren. Laut Weber äußert sich jede Herrschaft in einer Verwaltung und funktioniert als Verwaltung.[4]
Legitimität versteht Max Weber als Chance, Gehorsam für einen bestimmten Befehl zu finden. Und damit den Glauben an die Geltung und Verbindlichkeit von Herrschaft.[5] Weber unterscheidet je nach Legitimationsanspruch der Herrschaft und des Glaubens der Beherrschten an die Legitimität, drei Typen. Die rationale, oder auch legale Herrschaft, die traditionale Herrschaft und die charismatische Herrschaft. Auf die Charakteristika dieser Herrschaftstypen soll im Folgenden näher eingegangen werden.
1.1 Die rationale Herrschaft
Die Legitimation der rationalen Herrschaft beruht „auf dem Glauben an die Legalität gesatzter Ordnungen und des Anweisungsrechts der durch sie zur Ausübung der Herrschaft Berufenen […]“.[6] Die rationale Herrschaft ist eine unpersönlich-sachliche und alltägliche Herrschaft. Die Herrschaft ist gewählt oder bestellt. Der Herrschaftsverband heißt hier Behörde. Der Gehorsam wird nicht dem Herrscher entgegengebracht, sondern der gesatzten Regel, die den Herrscher festlegt. Die Regel kann hierbei eine technische Regel oder eine Norm sein. Der Herrscher wird dem Typus Vorgesetzter zugeordnet und nach Kriterien der sachlichen Kompetenz ausgewählt. Der Verwaltungsstab besteht aus geschulten Beamten, die ihr Amt hauptberuflich ausüben. Ihr Verhältnis zur Herrschaft besteht auf einem Vertrag mit einer, nach Rang des Amtes, festgelegten Bezahlung. Das Ideal des Beamten besteht darin, die Arbeit ohne Emotionen und persönliche Motive, rein objektiv zu erledigen. Entsprechend ist das Amtsvermögen von den Privatvermögen der Beamten strikt getrennt. Der Verwaltungsstab ist streng hierarchisch gegliedert und es besteht, je nach Alter oder Leistung, die Möglichkeit der Beförderung in ein höheres Amt. Grundlage der Arbeit ist die Betriebsdisziplin und -kontrolle. Im Kern des Herrschaftsverbandes steht das Büro, in welchem zur Einhaltung der Aktenmäßigkeit die schriftliche Fixierung der Tagesgeschäfte stattfindet.
Der reinste Typus ist die bürokratische Herrschaft. Zu der legalen Herrschaft lässt sich nicht nur der Staat einordnen, sondern auch in private Betriebe die mittels eines Vertrages Arbeiter anstellen, Vereine oder Verbände, auch die Parteien im Staat. Und auch das Wahlbeamtentum und Parlamentsverwaltungen sind Beispiele für den Typus der rationalen Herrschaft. Schließlich überall dort, wo ein hierarchisch gegliederter Verwaltungsstab besteht. Schließlich fallen laut Weber alle diejenigen Körperschaften unter den Typus der rationalen Herrschaft, die sich nach gesatzten Normen und Regel richten.[7]
1.2 Die traditionale Herrschaft
Die traditionale Herrschaft basiert „auf dem Alltagsglauben an die Heiligkeit von jeher geltender Traditionen und die Legitimität der durch sie zur Autorität Berufenen[…]“.[8] Im Gegensatz zu der rationalen Herrschaft ist die traditionale Herrschaft auch eine alltägliche, aber persönliche und keine unpersönlich-sachliche Herrschaft. „Traditional soll“ laut Weber „eine Herrschaft heißen, wenn ihre Legitimität sich stützt und geglaubt wird auf Grund der Heiligkeit altüberkommener („von jeher bestehender“) Ordnungen und Herrengewalten.“[9] Der Herrschende ist hier der Herr. Er wird durch traditionale Regeln bestimmt. Gehorsam leitet sich von Traditionen und nicht von gesatzten Regeln ab. Der Herrschaftsverband ist ein Pietätsverband. Der Verwaltungsstab besteht, sofern er besteht, aus persönlichen Dienern. Hier besteht kein Vertrag zwischen dem Verwaltungsstab und dem Herren oder eine Amtspflicht. Im Gegenteil besteht hier eine persönliche Dienertreue. Befehle können bei der traditionalen Herrschaft auch willkürlich erfolgen. Der Herr hat entweder einen traditional weiten Ermessensspielraum oder ist durch Traditionen beschränkt. Der Verwaltungsstab setzt sich zusammen aus Sippenangehörigen, Sklaven, Günstlingen, Vasallen, Klienten oder auch Freigelassenen und Freien. Kompetenzen des Verwaltungsstabes, eine hierarchische Gliederung, feste Anstellung durch einen Vertrag, Fachwissen und Besoldung sind beim reinen Typus der traditionalen Herrschaft nicht vorzufinden. Die Beherrschten sind Untertanen oder auch traditionale Genossen. Die wirtschaftliche Entwicklung wird laut Weber durch die traditionale Herrschaft eher gehemmt denn gefördert.[10]
[...]
[1] Johannes Weiß: Max Webers Grundlegung der Soziologie, 2. veränderte Auflage, München, u.a.: 1992, S. 77-78.
[2] Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der Verstehenden Soziologie, 5. veränderte Aufl., Tübingen: 1976, S. 122, ( im Folgenden mit WuG abgekürzt).
[3] Weber: WuG, S. 122; und auch Corinna Rath: Staat, Gesellschaft und Wirtschaft bei Max Weber und bei Walter Eucken. Eine theorievergleichende Studie, (Deutsche Hochschulschriften 1143), Egelsbach; Frankfurt a.M.; Washington: 1998, S. 18-19; als auch Matthias Eberl: Die Legitimität der Moderne. Kulturkritik und Herrschaftskonzeption bei Max Weber und bei Carl Schmitt, Marburg: 1994, S. 59-63; sowie Stephan Egger: Herrschaft, Staat und Massendemokratie. Max Webers politische Moderne im Kontext des Werks, Konstanz: 2006, S. 82-85.
[4] Vgl. Weber: WuG, S. 147.
[5] Vgl. Weber: WuG, S. 122-123; und auch Rath: Staat, Gesellschaft und Wirtschaft, S. 15-16; sowie Johannes Winkelmann: Legitimität und Legalität in Max Webers Herrschaftssoziologie, Tübingen 1952, S. 25-31; und Alfred Karsten: Das Problem der Legitimität in Max Webers Idealtypus der rationalen Herrschaft, Hamburg: 1960, S. 15-16.
[6] Weber: WuG, S. 122.
[7] Weber: WuG, S. 124- 129; als auch Rudolf Weber-Fass: Staatsdenker der Moderne. Klassikertexte von Machiavelli bis Max Weber, Tübingen: 2003, S. 333; sowie Erich Weede: Mensch und Gesellschaft. Soziologie aus der Perspektive des methodologischen Individualismus, Tübingen: 1992, S. 170-173; und auch Karsten: Das Problem der Legitimität, S. 21-24.
[8] Weber: WuG, S. 124.
[9] Weber: WuG, S. 130.
[10] Weber-Fass: Staatsdenker der Moderne, S. 334.
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