Journalistin oder Journalist ist die allgemeine Berufsbezeichnung für die schreibende Zunft. Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird die maskuline Form dieses Berufs als Bezeichnung verwendet.
Die Schuldrechtsreform wurde unter enormen Zeitdruck zum 01.01.2002 in Kraft gesetzt. In dieser Arbeit geht es nicht darum „in einer Problemfindungseuphorie jeden neuen Zweifel begeistert zu begrüßen und argumentativ auf die Spitze zu treiben“; tatsächlich gibt es bei den Journalisten echte Sachprobleme, die sich aus der Schuldrechtsreform ergeben. Fragen der Anwendbarkeit auf vorformulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen in Verbindung mit dem Urheberrecht beschäftigen in jüngster Zeit die Verbände der Journalisten. Dabei gehen die Meinungen über die Auswirkungen weit auseinander. Während die Zuständigen der großen Zeitungshäuser und Verbände der Verleger nicht von einer bedeutenden Auswirkung ausgehen, wird unter den Journalisten diskutiert, ob die Schuldrechtsreform Möglichkeiten bietet, ihre rechtliche Position gegenüber den Verlegern zu verbessern.
Der im Titel genannte Begriff „Freie Journalisten“ wird vielfältig definiert. In Gesetzen sucht man den Begriff vergeblich.
Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkung
- Vertragskonstellationen „Freie\" Journalisten
- Personengruppe „Freie“ Journalisten
- Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB auf Mitarbeiterverträge
- Freiberufler (Unternehmer )
- Arbeitnehmerähnliche Personen
- Neuerungen im Urhebergesetz
- Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB auf Urheberrechtsverträge
- Einbeziehungskontrolle §§ 305 - 305 c BGB
- Inhaltskontrolle §§ 30711, II - 309 BGB
- Klauselverbote §§ 308 – 309 BGB
- Generalklausel § 307 11, II BGB
- Inhaltskontrolle im Urhebervertragsrecht
- Wesentliche Grundgedanken des Urheberrechtes
- Leitbildfunktion des § 32 UhrG
- Auswirkungen der §§ 305 ff. BGB im Urhebervertragsrecht
- für Urheberrechtsverträge vor dem 01.06.2001
- für Urheberrechtsverträge zwischen dem 01.06.2001 - 30.06.2002
- für Urheberrechtsverträge ab dem 01.07.2002
- Verbandsklage
- Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit den Auswirkungen der Schuldrechtsreform 2002 auf Mitarbeiterverträge von Freien Journalisten, insbesondere im Hinblick auf vorformulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen und das Urheberrecht. Die Analyse beleuchtet die Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB auf diese Verträge, die sich sowohl auf das Dienst- und Werkvertragsrecht als auch auf das Urhebervertragsrecht beziehen. Dabei wird die Interaktion dieser Rechtsbereiche im Kontext der Arbeitsbedingungen von Freien Journalisten untersucht.
- Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB auf Mitarbeiterverträge von Freien Journalisten
- Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf das Urhebervertragsrecht
- Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht
- Rechtliche Position von Freien Journalisten gegenüber Verlegern
- Mischverträge und die Besonderheiten der Arbeitsverhältnisse von Freien Journalisten
Zusammenfassung der Kapitel
- Vorbemerkung: Diese Einleitung stellt die Relevanz der Schuldrechtsreform für die Arbeitsbedingungen von Freien Journalisten dar und beleuchtet die unterschiedlichen Perspektiven auf die Auswirkungen der Reform. Außerdem wird auf die Vielfältigkeit der Bezeichnungen und rechtlichen Statusbestimmungen von Freien Journalisten hingewiesen.
- Vertragskonstellationen „Freie\" Journalisten: Dieses Kapitel beschreibt die verschiedenen Arten von Verträgen, die Freie Journalisten mit ihren Auftraggebern abschließen. Es wird die Bedeutung der Unterscheidung zwischen Dienst- und Werkverträgen sowie die Besonderheiten von Mischverträgen erläutert.
- Personengruppe „Freie“ Journalisten: In diesem Kapitel wird die Personengruppe „Freie Journalisten“ genauer betrachtet. Es werden die Arbeitsbedingungen, Vergütungsmodelle und die spezifischen Herausforderungen dieses Berufsfeldes aufgezeigt.
- Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB auf Mitarbeiterverträge: Dieses Kapitel analysiert die Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB auf Mitarbeiterverträge von Freien Journalisten, wobei die Unterscheidung zwischen Freiberuflern und arbeitnehmerähnlichen Personen im Vordergrund steht.
- Neuerungen im Urhebergesetz: Hier werden die Änderungen im Urhebergesetz im Zusammenhang mit der Schuldrechtsreform erläutert. Die Auswirkungen auf die Nutzung und Vergütung von journalistischen Werken werden im Kontext der Mitarbeiterverträge beleuchtet.
- Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB auf Urheberrechtsverträge: Dieser Abschnitt befasst sich mit der Frage, inwieweit die §§ 305 ff. BGB auf Urheberrechtsverträge Anwendung finden. Es werden die Bereiche der Einbeziehungskontrolle, Inhaltskontrolle und die Leitbildfunktion des § 32 UhrG behandelt.
- Auswirkungen der §§ 305 ff. BGB im Urhebervertragsrecht: Dieses Kapitel untersucht die konkreten Auswirkungen der §§ 305 ff. BGB auf Urheberrechtsverträge in verschiedenen Zeiträumen vor und nach der Schuldrechtsreform.
- Verbandsklage: Dieser Abschnitt befasst sich mit der Möglichkeit von Verbandsklagen im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Rechte von Freien Journalisten.
Schlüsselwörter
Schuldrechtsreform, Freie Journalisten, Mitarbeiterverträge, Urheberrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, §§ 305 ff. BGB, Inhaltskontrolle, Einbeziehungskontrolle, Urhebervertragsrecht, Arbeitsrecht, Dienstvertrag, Werkvertrag, Mischvertrag, Vergütung, Verleger, Zeitungshäuser, Verbandsklage.
- Citation du texte
- Hans-Joachim Kloth (Auteur), 2002, Auswirkung der Schuldrechtsreform auf Mitarbeiterverträge freier Journalisten unter Berücksichtigung des neuen Urheberrechtes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8626