Die Beschulung von Schülern mit Lernbehinderungen beschränkt sich in vielen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr ausschließlich auf Schulen für Lernbehinderte. Neben Formen der separativen Beschulung treten verstärkt integrative Formen, das heißt, Schüler mit Lernbehinderungen werden auch an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet. Trotzdem sind laut J. Schöler Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderungen die größte Schülergruppe, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht in die „normalen“ Schulen an ihrem Wohnort gehen, sondern eine Sonderschule besuchen (müssen). (Vgl. Schöler 1999)
In dieser Hausarbeit geht es um Integration von Kinder und Jugendlichen mit Lernbehinderungen und damit zusammenhängend um die Frage, wie diese Kinder am besten beschult und gefördert werden können. Diese Frage besteht schon seit dem Anfang der Hilfsschulen (heute Schulen für Lernbehinderte), wird aber momentan wieder verstärkt gestellt. Besonders in Hamburg, wo ein Antrag der CDU-Fraktion zur Errichtung von Diagnose- und Förderzentren vorliegt, ist diese Frage besonders aktuell. Um diese Frage beantworten zu können, soll zunächst der Begriff „Integration“ genauer definiert werden, sowie das Gegenteil von Integration: Separation oder auch Segregation. Danach soll der Prozess der Abspaltung der Hilfsschule genauer betrachtet werden, um zu verstehen, warum es zu dieser Form des separativen Unterrichts kam.
Wie integrativer Unterricht für diese Schülergruppe mit Lernbehinderungen aussehen kann, also welche verschiedenen Integrationsformen es gibt und wie sich diese Schülergruppe, um die es hier gehen soll, überhaupt definiert, sind die nächsten Fragen, die in dieser Arbeit beantwortet werden sollen. Als Fazit wird versucht, soweit dies möglich ist, eine Antwort auf die Ausgangsfrage zu finden: Wo können Schüler mit Lernbehinderungen am besten gefördert werden, an der Schule für Lernbehinderte oder aber integriert an allgemeinbildenden Schulen?
Gliederung
Einleitung
1. Der Begriff Integration
1.1 Separation / Segregation
1.2 Separatives Konzept versus integratives Konzept:
Eine Gegenüberstellung
2. Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderung
3. Die Abspaltung der Hilfsschule ( beziehungsweise der Schule für Lernbehinderte) von der Volksschule
4. Rechtslage Integration
5. Integrationsformen
6. Fazit
7. vollständiges Literaturverzeichnis
Integration von Schülern und Jugendlichen mit Lernbehinderungen
Einleitung
Die Beschulung von Schülern mit Lernbehinderungen beschränkt sich in vielen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr ausschließlich auf Schulen für Lernbehinderte. Neben der separativen Beschulung treten verstärkt integrative Formen, das heisst, Schüler mit Lernbehinderungen werden auch an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet. Trotzdem sind laut J. Schöler Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderungen die größte Schülergruppe, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht in die „normalen“ Schulen an ihrem Wohnort gehen, sondern eine Sonderschule besuchen müssen. (Vgl. Schöler 1999)
In dieser Hausarbeit geht es um Integration von Kinder und Jugendlichen mit Lernbehinderungen und damit zusammenhängend um die Frage, wie diese Kinder am besten beschult und damit am besten gefördert werden können. Diese Frage besteht schon seit dem Anfang der Hilfsschule (heute Schule für Lernbehinderte), wird aber momentan wieder verstärkt gestellt. Besonders in Hamburg, wo ein Antrag der CDU-Fraktion zur Errichtung von Diagnose- und Förderzentren vorliegt, ist diese Frage besonders aktuell. Um diese Frage beantworten zu können, soll zunächst der Begriff „Integration“ genauer definiert werden, sowie das Gegenteil von Integration: Separation oder auch Segregation. Danach soll der Prozess der Abspaltung der Hilfsschule genauer betrachtet werden, um zu verstehen warum es zu dieser Form des separativen Unterrichts kam.
Wie integrativer Unterricht für diese Schülergruppe mit Lernbehinderungen aussehen kann, also welche verschiedenen Integrationsformen es gibt und wie sich diese Schülergruppe, um die es hier gehen soll, überhaupt definiert, sind die nächsten Fragen, die in dieser Arbeit beantwortet werden sollen. Als Fazit wird versucht, soweit dies möglich ist, eine Antwort auf die Ausgangsfrage zu finden: Wo können Schüler mit Lernbehinderungen am besten gefördert werden, an der Schule für Lernbehinderte oder aber integriert an allgemeinbildenden Schulen?
1. Der Begriff Integration
Wenn es eine Liste der Wörter geben würde, die in der Sonderpädagogik am häufigsten verwendet werden, würde der Begriff „Integration“ auf jeden Fall mit an der Spitze liegen. Integration ist ein lateinischer Begriff mit vielen Bedeutungen, der in der Fachliteratur sehr oft und in verschiedenen Zusammenhängen benutzt
wird. Dies liegt unter anderem daran, dass der Begriff von vielen verschiedenen Personen aufgegriffen und definiert wurde, so dass es zu einer regelrechten Begriffsverwirrung kam. Um Klarheit zu schaffen soll deshalb im folgenden Teil beispielhaft aufgezeigt werden, was innerhalb der Sonderpädagogik unter dem Begriff „Integration“ verstanden wird, um dann eine geeignete Definition zu finden.
Integration (lat. Integratio - Erneuerung, Wiederherstellung eines Ganzen).
Unter Integration wird allgemein der soziale Prozess der Eingliederung von Menschen in gesellschaftliche Systeme, zum Beispiel von Einzelpersonen in Gruppen, von Gruppen in ein Gesellschaftssystem oder die Vereinigung von Gesellschaftssystemen verstanden. Soziologisch gesehen ist Integration die Verbindung einer unterschiedlichen Vielfalt von Menschen zu einer gesellschaftlichen Einheit. In der Pädagogik wird der Begriff in verschiedenen Zusammenhängen definiert verwendet. (Vgl:. H. Schaub/K.. Zenke, 1995)
So versteht G. Schröder Integration einmal als Ziel, aber auch als Mittel beziehungsweise Methode zu diesem Ziel: „Gerade diese Unterscheidung oder Gegenüberstellung scheint die gegenwärtig wichtigste zu sein. Integration als Ziel wird von keinem Sonderpädagogen in Frage gestellt. Die Wege dahin sind jedoch offen: Zum Einen wird dieses Ziel angestrebt durch eher separative, zum anderen durch eher integrative Beschulungsformen. Häufig wird der Begriff auch zur Bezeichnung der Grade oder Stufen der Integriertheit verwendet, womit im wesentlichen die verschiedenen Stufen von völliger Separation über Teilintegration bis hin zu völliger Integration gemeint sind.“ (Vgl.: G. Schröde,r1998, S.36-37)
Nach Bundschuh kann Integration „in fünf verschiedenen Bedeutungen verstanden werden:
- Schulische Integration im Sinne von Unterrichtung behinderter Kinder an allgemeinbildenden Schulen in eigenen separaten Klassen
- Integration im Rahmen gemeinsamer Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Kinder in einer Klasse
- Integration in kooperativer Form
- Integration in der außerschulischen Zeit und in der Gesellschaft
- Integration im späteren Berufsleben durch zusätzliche Ausbildung.“(Vgl.: K. Bundschuh 1997, S. 310-315)
Andere gaben sich bei dem Versuch eine Definition zu finden weniger Mühe, beziehungsweise sahen den Nutzen dieses Wortes nicht. Bleidick, ein Kritiker des Wortes sagte 1988: „ Wenn ich politische und administrative Definitionsmacht hätte, würde ich entscheiden, den Begriff Integration gar nicht zu verwenden. (...) Der Begriff Integration ist als Schlagwort eine unnötige Worthülse!“
Außer diesen beispielhaft ausgewählten Definitionen gibt es noch etliche mehr. Es dürfte also klar geworden sein, dass es keine allgemeingültige Definition des Begriffs Integration gibt. Daher ist es ratsam immer erst zu klären, in welchem Zusammenhang der Begriff verwendet wird.
Für das Thema der Hausarbeit reicht eine allgemeine Definition aus, welche besagt, dass Integration der soziale Prozess der Eingliederung ist und das Integration die Verbindung einer unterschiedlichen Vielfalt von Menschen zu einer gesellschaftlichen Einheit ist (Vergleich vorhergehende Seite).
Diese Definitionen sind relevant für den Integrationsbegriff im Zusammenhang mit Lernbehinderung, da das Ziel von Integration ist, Schüler, die ausgesondert wurden wieder als volles Mitglied der Gesellschaft in einer Regelschulklasse aufzunehmen. Der dadurch entstehende Kontakt soll bestehende Vorurteile bei nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen abbauen und zu einem besseren Verständnis der Behinderung führen. Für die behinderten Kinder könnte dies eine Entstigmatisierung bedeuten, die zu einem verbesserten Selbstbewusstsein ihrerseits führen kann.
Das Gegenteil von Integration ist Separation beziehungsweise Segregation, auf die abschließend kurz eingegangen werden soll.
1.1 Separation/Segregation
Unter den beiden Begriffen Separation und Segregation, die häufig synonym verwendet werden, versteht man ganz allgemein die Abtrennung der Sonderschüler, in diesem Fall der lernbehinderten Kinder und Jugendliche von den sogenannten „Normalschülern“. Neben diesen beiden Begriffen werden häufig auch die Wörter „Isolation“, „Aussonderung“ oder „Selektion“ verwendet, welche zwar grundsätzlich die gleiche Bedeutung haben, zusätzlich aber eine starke negative Wertung beinhalten, wie Bleidick anmerkt. Dies bedeutet, sie sind nicht neutral und sollten deshalb keine Verwendung finden. (Vgl.: U. Bleidick, 1988, S. 149 f)
1.2 Separatives Konzept versus Integratives Konzept: Eine Gegenüberstellung
Separation und Integration sind in der deutschen Schulentwicklung gegenläufige pädagogische Tendenzen. Das gegeneinander Wirken dieser Tendenzen, hinter denen eigenständige Konzepte stehen, bestimmte die bisherige Schulpolitik. Die Grundannahmen beider Konzepte sollen kurz erläutert werden.
Die Grundannahmen des separativen Konzepts (sowie des Integrativen Konzept) findet man unter anderem bei E.E Kobi (1980) aufgelistet. Er geht von folgenden Überzeugungen aus: Dem „separativen Konzept“ liegt die Annahme zugrunde, „ (...) dass das lernbehinderte Kind sich in seinem schulischen und intellektuellen Leistungsvermögen (...) deutlich und durchgehend vom sogenannten „Normalschüler“ unterscheidet.“ Dieser Unterschied zwischen Schülern mit Lernbehinderungen und „Normalschülern“ ist, laut Kobi, „permanent“, aufgrund unterschiedlicher Begabungsniveaus. Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass Beurteilungsmaßstäbe vorhanden sind, die es erlauben, beide Schülergruppen exakt voneinander zu trennen. Weiterhin werden aufgrund der Annahme unterschiedlicher Begabungsniveaus „spezielle didaktisch/methodische Vorkehrungen“ getroffen, von denen angenommen wird, dass diese im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen nicht realisiert werden können, sondern nur an einer speziellen Sonder- bzw. Förderschule. Diese Schule wird als eine Schule verstanden, die dem lernbehinderten Kind, dem „Schulversager“ der allgemeinbildenden Schule eine Art „Schonraum“ anbieten kann, in dem er wieder neues Selbstbewusstsein fassen soll.
Durch Separation versprechen sich die Vertreter dieses Konzepts die Möglichkeit zur Homogenisierung innerhalb der Klassen der Allgemeinbildenden Schule und der Schule für Lernbehinderte. Es wird dadurch für beide Institutionen ein positiver Effekt angenommen (E.E. Kobi 1980, S.143 f).
Im Gegensatz zum separativen Konzept besteht die Grundannahme sämtlicher integrativer Konzepte darin, „ (...) dass das lernbehinderte Kind keinen vom sogenannten „Normalschüler“ abhebbaren Typ darstellt.“ Außerdem wird angenommen, dass Lernbehinderung ein Phänomen ist, das selbst bei als normal intelligent bezeichneten Kindern zu beobachten ist. Ebenso ist das Phänomen Lernbehinderung „ (...) von Systembedingungen und der Art der zu bewältigenden Lernprobleme abhängig (...).“ Als äußerst kritisch wird der Versuch gesehen, als lernbehindert bezeichnete Kinder mittels einer ärztlichen Diagnose von normal begabten Schülerinnen und Schüler trennen zu wollen. Das Entscheidende des integrativen Konzept ist die Absage an jegliches noch so gut gemeinte separative Konzept. Jede Separation erschwert Integrationsbemühungen und sollte daher vermieden werden. Der Schule für Lernbehinderte wird von Vertretern des integrativen Konzept vorgeworfen, dass sie das Problem Lernbehinderung, welches es zu überwinden gilt, verfestigt. Außerdem wird gefordert, dass die allgemeinbildende Schule eine Schule für alle Kinder und Jugendliche sein soll, das heißt, dass sie für jeden Schüler das bereit hält, was er für seine individuelle Förderung benötigt (E:E: Kobi 1980, S.16).
[...]
- Quote paper
- Tina Zoe Rix (Author), 2005, Integration von Schülern und Jugendlichen mit Lernbehinderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86068
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.