Die Entscheidung des britischen Parlamentes, menschliche Embryonen in den ersten 14 Lebenstagen zum Zwecke des Klonens freizugeben, veranlasste Robert Spaemann zu einem Artikel in der „Zeit“, in der er die Frage aufwarf:
Gezeugt, nicht gemacht - Wann ist der Mensch ein Mensch?
In dem Artikel bezeichnet er die Genehmigung der britischen Regierung als Anschlag auf die Menschenwürde.
Prof. Dr. Reinhard Merkel, derzeit Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Uni-versität Hamburg, formulierte in einem Artikel in der „Zeit“ eine Antwort auf den vorgenannten Beitrag des Hr. Spaemann, mit dem Titel:
Rechte für Embryonen? – Die Menschenwürde lässt sich nicht alleine auf die biologische Zugehörigkeit zur Menschheit gründen.
Einleitung
Die Entscheidung des britischen Parlamentes, menschliche Embryonen in den ersten 14 Lebenstagen zum Zwecke des Klonens freizugeben, veranlasste Robert Spaemann zu einem Artikel in der „Zeit“, in der er die Frage aufwarf:
Gezeugt, nicht gemacht - Wann ist der Mensch ein Mensch?[1]
In dem Artikel bezeichnet er die Genehmigung der britischen Regierung als Anschlag auf die Menschenwürde.
Prof. Dr. Reinhard Merkel, derzeit Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg, formulierte in einem Artikel in der „Zeit“ eine Antwort auf den vorgenannten Beitrag des Hr. Spaemann, mit dem Titel:
Rechte für Embryonen? – Die Menschenwürde lässt sich nicht alleine auf die biologische Zugehörigkeit zur Menschheit gründen.[2]
Inhalt der Veröffentlichung
Der Artikel „Rechte für Embryonen“ befasst sich mit der Frage, ob Embryonen für die Zwecke anderer Menschen verbraucht, hergestellt oder geklont werden dürfen.
Diese mit der Würde des Menschen und des Rechtes auf Leben nicht zu vereinbarende Auffassung, wird von dem Philosophen R. Spaemann in seinem Artikel zu begründen versucht. Merkel zeigt auf, dass in der geltenden Rechtsordnung der Bundesrepublik kein Recht des Embryos auf Leben und Menschenwürde existiert, und das geltende Embryonenschutzgesetzt (ESchG) sei in seiner Formulierung und Anwendung selbst verfassungsrechtlich illegitim. Zur Begründung seiner These zitiert er Bundesverfassungsgerichtsurteile, in denen das Recht auf Leben eindeutig als fundamentale Norm auch für die Embryos als geltendes Grundrecht definiert ist. Daraus folgt, dass Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig ist, aber aus Gründen der „singulären Besonderheit der Konfliktlage“ der Schwangeren nicht betraft wird. Hierin sieht der Verfasser die „Derogation“ rechtlicher Normen (die Aufhebung eines Rechtssatzes durch einen späteren rangleichen oder ranghöheren), und bezeichnet die Rechtspraxis der Justiz als Gegenteil von Menschenrechten der Embryonen. Der Verfasser geht sogar so weit, der Menschheitsethik die Einbeziehung des Embryos in den Schutzbereich ihrer Normen abzusprechen. Zur Klärung der ethischen Frage, ob dem Embryo aus moralischen Gründen Menschenwürde und ein eigenes Recht auf Leben zugeschrieben werden soll, untersucht Merkel vier Argumente:
- Speziesargument
- Kontinuumsargument
- Potenzialitätsargument
- Identitätsargument
Das Speziesargument beschreibt den Schutz des Embryos schon allein durch seine Zugehörigkeit zur Spezies Homo sapiens. Dies hält der Verfasser für nicht haltbar, da fundamentale Rechte nicht durch Biologie (die molekulare Mikrostruktur der DNA) begründet werden können. Als Grundlage des Würdeanspruchs gilt seit KANT die Fähigkeit zur vernunftgeleiteten Selbstbestimmung. Über diese Eigenschaft verfügt der Embryo nicht. Hier fügt der Autor den Begriff der „Gattungssolidarität“ ein.
Während das Speziesargument den Embryo in seinem aktuellen Status betrachtet, formuliert das Kontinuumsargument den Lebens- und Würdeschutz schon zu Beginn der embryonalen Entwicklung, da der menschliche Entwicklungsprozess ein kontinuierlicher Vorgang ist, der nicht in einzelne Phasenabschnitte unterteilt werden kann. Hier führt Merkel an einem Beispiel aus, dass ein Vorgang, der ein Kontinuum darstellt, sehr wohl durch gut und willkürfreie Einschnitte unterbrochen werden kann.
[...]
[1] siehe: Die Zeit 04/2001, „Gezeugt, nicht gemacht“ von Robert Spaemann
[2] siehe: Die Zeit 05/2001, „Recht für Embryonen“ von Prof. Dr. Reinhard Merkel
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- Martina Achterath (Autor), 2006, Rechte für Embryonen?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86045