Bei der Veröffentlichung der Ergebnisse finden bei kapitalmarktorientierten Unternehmen neben dem Jahresüberschuss so genannte Pro-forma Ergebnisse zunehmend an Bedeutung. Ziel dieser Kennzahlen ist die Darstellung des Unternehmenserfolgs ohne außergewöhnliche Effekte und unternehmensspezifische Begebenheiten. Während mit außergewöhnlichen Effekten Veränderungen in der Unternehmensstruktur (z.B. Verkauf von Unternehmensteilen) oder Erlöse aus einem Börsengang gemeint sind, handelt es sich bei unternehmensspezifischen Begebenheiten um die mögliche Elimination von Abschreibungen, Zinsen und Steuern.
Adressaten dieser Informationen sind Anteilseigner, Analysten sowie die einschlägige Fachpresse. Mit Hilfe der Pro-forma Berichterstattung soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, den fairen Unternehmenswert zu bestimmen und so die Leistung des Managements zu würdigen. In der Regel wird eine offene und wahrheitsgetreue Unternehmens- kommunikation mit Aufschlägen beim Aktienkurs honoriert.
Mit dem Platzen der Technologieblase an den Kapitalmärkten gerieten Pro-forma Ergebniszahlen jedoch stärker in Verruf, da ein auseinander fallen von Jahresüberschüssen und Proforma Ergebnissen zu beobachten war. Unternehmenslenker versuchten unter Hinzunahme bekannter, aber auch zum Teil neu kreierter Kennzahlen, die wahre Situation des jeweiligen Unternehmens zu verschleiern. Während die Pro-forma Ergebnisse einen weniger schlimmen Eindruck über die Lage der Aktiengesellschaft vermittelten, lagen die tatsächlichen Jahresüberschüsse teilweise schon jenseits von Gut und Böse.
Ziel dieser Seminararbeit ist die Diskussion darüber, inwieweit ein Nutzen für die Adressaten durch Pro-forma Berichterstattung entsteht und wie groß das Irreführungspotential ist.
Das zweite Kapitel beschäftigt sich daher mit den Zielen der Pro-forma Berichterstattung und geht näher auf den Zweck der Transparenzerhöhung und das so genannte „Earnings Management“ ein. Im dritten Kapitel werden mit dem EBT, dem EBIT und dem EBITDA die drei bekanntesten Pro-forma Kennzahlen untersucht und einige Verwendungsmöglichkeiten erläutert. In der Schlussbemerkung werden einzelne Kritikpunkte zum Thema der Pro-forma Berichterstattung aufgearbeitet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ziele der Pro-forma-Berichterstattung
3. Pro-forma-Kennzahlen
3.1 Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB
3.2 EBT
3.3 EBIT
3.4 EBITDA
3.5 Weitere Anwendungsgebiete für Pro-forma Kennzahlen
4. Schlussbemerkung
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Bei der Veröffentlichung der Ergebnisse finden bei kapitalmarktorientierten Unternehmen neben dem Jahresüberschuss so genannte Pro-forma Ergebnisse zunehmend an Bedeutung. Ziel dieser Kennzahlen ist die Darstellung des Unternehmenserfolgs ohne außergewöhnliche Effekte und unternehmensspezifische Begebenheiten. Während mit außergewöhnlichen Effekten Veränderungen in der Unternehmensstruktur (z.B. Verkauf von Unternehmensteilen) oder Erlöse aus einem Börsengang gemeint sind, handelt es sich bei unternehmensspezifischen Begebenheiten um die mögliche Elimination von Abschreibungen, Zinsen und Steuern.
Adressaten dieser Informationen sind Anteilseigner, Analysten sowie die einschlägige Fachpresse. Mit Hilfe der Pro-forma Berichterstattung soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, den fairen Unternehmenswert zu bestimmen und so die Leistung des Managements zu würdigen. In der Regel wird eine offene und wahrheitsgetreue Unternehmenskommunikation mit Aufschlägen beim Aktienkurs honoriert.
Mit dem Platzen der Technologieblase an den Kapitalmärkten gerieten Pro-forma Ergebniszahlen jedoch stärker in Verruf, da ein auseinander fallen von Jahresüberschüssen und Pro-forma Ergebnissen zu beobachten war.1 Unternehmenslenker versuchten unter Hinzunahme bekannter, aber auch zum Teil neu kreierter Kennzahlen, die wahre Situation des jeweiligen Unternehmens zu verschleiern. Während die Pro-forma Ergebnisse einen weniger schlimmen Eindruck über die Lage der Aktiengesellschaft vermittelten, lagen die tatsächlichen Jahresüberschüsse teilweise schon jenseits von Gut und Böse.
Ziel dieser Seminararbeit ist die Diskussion darüber, inwieweit ein Nutzen für die Adressaten durch Pro-forma Berichterstattung entsteht und wie groß das Irreführungspotential ist. Das zweite Kapitel beschäftigt sich daher mit den Zielen der Pro-forma Berichterstattung und geht näher auf den Zweck der Transparenzerhöhung und das so genannte „Earnings Management“ ein. Im dritten Kapitel werden mit dem EBT, dem EBIT und dem EBITDA die drei bekanntesten Pro-forma Kennzahlen untersucht und einige Verwendungsmöglichkeiten erläutert. In der Schlussbemerkung werden einzelne Kritikpunkte zum Thema der Pro-forma Berichterstattung aufgearbeitet.
2. Ziele der Pro-forma Berichterstattung
Mit dem Zweck der Transparenzerhöhung, dem „Earnings Management“ und der Beeinflussung des Konsumentenverhaltens lassen sich drei Ziele der Pro-forma Berichterstattung definieren. Auf die Beeinflussung des Konsumentenverhaltens wird hier nicht näher eingegangen.
Zweck der Transparenzerhöhung
Wie bereits in der Einleitung erläutert, werden börsennotierte Unternehmen, die ihre Ergebnisse möglichst offen und umfangreich kommunizieren, in der Regel mit Risikoabschlägen bei den begebenen Wertpapieren belohnt. Dies führt dazu, dass sich Platzierungen „neuer“ Aktien oder Anleihen leichter bewerkstelligen lassen sollten und somit die Kapitalkosten der Unternehmen sinken. Auch sollte sich durch die Bereitstellung zusätzlicher Informationen eine weniger volatile Aktienkursentwicklung ergeben, da Analysten und Investoren zukünftige Entwicklungen besser prognostizieren dürften.
Bei der Pro-forma Berichterstattung wird nun versucht, entweder bestimmte Unstetigkeiten im Geschäftsverlauf oder strukturelle Begebenheiten im Unternehmen zu eliminieren. Zu den Unstetigkeiten im Geschäftsverlauf können einmalige Vorgänge, wie z.B. außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Unternehmenssparten gehören. Strukturelle Begebenheiten sind unternehmensspezifische Sachverhalte, die sich durch die Zugehörigkeit einer Branche oder einer bestimmten Unternehmenspolitik ergeben und nur einen indirekten Einfluss auf das operative Geschäft haben. So haben Unternehmen oder Branchen mit hohen Investitionsquoten relative hohe Abschreibungen zu verzeichnen, Unternehmen aus Deutschland einen hohen Steueraufwand etc. Da sich diese Größen von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden, lässt erst eine Herausrechnung einen Vergleich mit anderen Betrieben zu. Auch wird so ein verbesserter Einblick über die Leistung des Managements ermöglicht.
Die derzeitigen Rechnungslegungsstandards verlangen keine Veröffentlichung von Pro-forma Darstellungen. Da Investoren als auch Analysten diese Informationen von den Unternehmen zunehmend einfordern, zeigt sich, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen zur Befriedigung des Informationsbedarfs nicht mehr ausreichen.2
Earnings Management
Unternehmen stehen eine Vielzahl von legalen Techniken zur Verfügung, um die Lage der Gesellschaft möglichst positiv darzustellen.3 Je nach Ergebnisziel kann der Jahresüberschuss durch das aggressive Tätigen von Abschreibungen (z.B. über §253 Abs.2 S.3 HGB) oder durch das Heben von stillen Reserven etc. in die gewünschte Richtung gelenkt werden. Eine weitere Möglichkeit der Verschleierung von schlechten Geschäftsentwicklungen bzw. gute Geschäftsentwicklungen noch besser darstellen zu lassen, besteht in der Veröffentlichung von Pro-forma Ergebniskennzahlen. Dabei handelt es sich um Kennzahlen wie EBIT, EBITDA etc., die z.B. in Ad-hoc-Mitteilungen an vorderster Stelle genannt werden (Framing). Der Jahresüberschuss wird hingegen erst in den weiteren Ausführungen erwähnt und verliert damit scheinbar an Gewicht. Bei diesen Kennzahlen werden meist zahlreiche Aufwandsposten eliminiert, wodurch das Ergebnis künstlich nach oben verschoben und ein geschöntes Bild über die Unternehmenslage nach außen getragen wird.4 Besonders problematisch ist hierbei die Kreation neuer Kennzahlen sowie die Verletzung des Stetigkeitsgrundsatzes bei der Herleitung der jeweiligen Kennzahl.
3. Pro-forma Kennzahlen
Bei Pro-forma Kennzahlen handelt es sich um Finanzkennzahlen, die in der Regel den Jahresüberschuss, z.B. um einmalige, außergewöhnliche, außerbetriebliche oder nicht betriebliche Zahlungsströme mit dem Ziel der Transparenzerhöhung oder des Earnings Management bereinigt. Innerhalb von deutschen Unternehmen sind EBIT-Kennzahlen ein fester Bestandteil der Berichterstattung. Im Jahre 2002 haben 90% aller in einem der großen Indizes (DAX, MDAX, SDAX und NEMAX50) gelisteten Unternehmen mindestens eine und 68% mindestens zwei EBIT-Kennzahlen vorgelegt.5
Bevor nun näher auf die Berechnung sowie den Sinn und Zweck der bedeutendsten Pro-forma Kennzahlen wie EBT, EBIT und EBITDA eingegangen wird, ist es zunächst unerlässlich, auf die Herleitung des Jahresüberschusses nach Handelsrecht einzugehen, da dieser die Grundlage für die Berechnung der Pro-forma Größen darstellt.
3.1 Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB
Der Jahresüberschuss gibt nach handelsrechtlichen Grundsätzen den Erfolg einer Unternehmung innerhalb einer Periode wieder und ist somit ein bedeutender Maßstab.6 Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften können ihre GuV wahlweise nach dem Gesamtkosten- oder nach dem Umsatzkostenverfahren aufstellen.7 Während beim Gesamtkostenverfahren den Umsatzerlösen die gesamten Produktionskosten innerhalb einer Periode gegenübergestellt werden, sind beim Umsatzkostenverfahren nur diejenigen Produktionskosten einzubeziehen, die durch den Umsatzprozess verursacht wurden. Der Aufwand für Güter, die zwar produziert, aber nicht abgesetzt werden konnten, wird in der GuV nicht berücksichtigt.8 Sie werden stattdessen als „fertige Erzeugnisse“ in der Bilanz zu Herstellungskosten aufwandsneutral aktiviert.
Kapitalmarktorientierte deutsche Unternehmen verwenden in der Regel das Umsatzkostenverfahren, da das Gesamtkostenverfahren außerhalb von Deutschland kaum Anwendung findet. Daher soll das Gesamtkostenverfahren auch hier nicht näher betrachtet werden. Die Gliederung des HGB nach § 275 Abs.3 wird wegen fehlender Vorgaben auch von deutschen Unternehmen angewendet, die nach IFRS Bericht erstatten.9
Das Umsatzkostenverfahren nach § 275 Abs.3 HGB sieht wie folgt aus:10
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Abbildung 1: Die GuV nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs.3))
Die Höhe der Herstellungskosten (§ 275 Abs.3 Nr.2) bemisst sich dabei nach den Regelungen des § 253 Abs.2. Die Untergrenze für die Höhe der Herstellungskosten stellen die Kosten für Material, Fertigung sowie die Sonderkosten der Fertigung dar (Teilkostenansatz).11 Zusätzlich können weitere Kosten wie - angemessene Teile der Material-, Fertigungsgemeinkosten sowie Teile des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst,12 - Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für freiwillige soziale Ein- richtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung.13
[...]
1 NASDAQ-100 Unternehmen vermeldeten 2001 einen Pro-forma Gewinn von 32 Mrd. Dollar, während das USGAAP Ergebnis einen Verlust von 68 Mrd. Dollar ergab. Vgl. Hebeler, Chr., Wurl, H.-J. (2002), S.213.
2 Vgl. Heiden, M. (2006), S.158.
3 Vgl. Kurth, A. (2005), S.179.
4 Vgl. Heiden, M. (2006), S.162.
5 Vgl. Heiden, M. (2006), S.455.
6 Vgl. Coenenberg, A.G. (2005), S.966.
7 Vgl. § 275 Abs. 1 S.1 HGB.
8 Vgl. Baetge, J., Kirsch, H.-J., Thiele, St. (2005), S.618.
9 Vgl. Heiden, M. (2006), S.364.
10 Quelle: Baetge, J., Kirsch, H.-J., Thiele, St. (2005), S.621.
11 Vgl. § 255 Abs.2 S.2.
12 Vgl. § 255 Abs.2 S.3.
13 Vgl. § 255 Abs.2 S.4.
- Arbeit zitieren
- Diplom-Ökonom Florian Becker (Autor:in), 2007, Pro-forma Berichterstattung - Information oder Täuschung?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85680
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