Der Bundestag hat am 26. Januar 2001 die Gesetze zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens beschlossen. Mit den Gesetzesbeschlüssen zum Altersvermögensgesetz und zum Altersvermögensergänzungsgesetz wurde die Rentenreform in zwei Teile gegliedert.
Das "Altersvermögensergänzungsgesetz" (AvmEG):
Hier wurden die nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates unterliegenden Änderungen zusammengefasst. Das Gesetz beinhaltet folgende Regelungen:
· Neuregelungen zur Rentenanpassung
· Maßnahmen zur Verbesserung der eigenständigen Alterssicherung der Frauen
· Änderung des Rechts der Hinterbliebenenrenten
· Vorschriften zur Lückenschließung bei unsteten Erwerbsbiographien
Die Regelungen treten im Wesentlichen ab 01.01.2002 in Kraft.
Das "Altersvermögensgesetz" (AvmG):
Hier wurden die der Zustimmungspflicht des Bundesrates unterliegenden Gesetzesteile zusammengefasst. Der Bundesrat hat das Gesetz am 11.5.2001 verabschiedet. Das AvmG regelt folgende Schwerpunkte:
· Ausgestaltung der staatlich geförderten privaten und betrieblichen Zusatzvorsorge
· Einrichtung einer bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter
Hintergrund für die Reform ist die demographische Entwicklung der deutschen Bevölkerung. Steigende Lebenserwartung auf der einen Seite und sinkende Geburtenhäufigkeit auf der anderen Seite führt langfristig zu gravierenden Änderungen im Altersaufbau. Deshalb ist in den nächsten 40 Jahren mit einer Verdoppelung des Verhältnisses der Rentner zu den Beitragszahlern zu rechnen (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA), 2000c: S. 208).
Das Hauptziel der Reform ist es, einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen von heute und morgen zu erreichen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung (Gentele, Papenroth)
- Das Altersvermögensergänzungsgesetz (Papenroth)
- Neuregelungen zur Rentenanpassung
- Maßnahmen zur Verbesserung der eigenständigen Alterssicherung der Frauen
- Kindbezogene Höherbewertung von individuellen Entgeltpunkten der Erziehungspersonen bei der Erziehung von einem Kind
- Entsprechende Begünstigung bei der Erziehung mehrerer Kinder
- Änderung des Rechts der Hinterbliebenenrenten
- Änderung der Bestimmungen für die „kleine" und „große" Witwenrente
- Einkommensanrechnung
- Rentensplitting unter Ehegatten
- Vorschriften zur Lückenschließung bei unsteten Erwerbsbiographien
- Das Altersvermögensgesetz
- Kapitaldeckende Eigenvorsorge (Gentele)
- Private Altersvorsorge
- Wer gefördert wird
- Kriterien der staatlichen Förderung
- Geförderte Anlageformen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Einführung des Rentenfonds
- Formen der betrieblichen Altersvorsorge
- Einbezug des Wohneigentums
- Private Altersvorsorge
- Bedarfsorientierte Grundsicherung (Papenroth)
- Kapitaldeckende Eigenvorsorge (Gentele)
- Kritische Würdigung der Rentenreform 2001 (Gentele, Papenroth)
- Literaturverzeichnis
- Anhang
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit der Darstellung und kritischen Würdigung der Rentenreform 2000. Sie analysiert die neuen gesetzlichen Regelungen zur Altersvorsorge und die damit verbundenen Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Arbeit gliedert sich in zwei Teile: Das Altersvermögensergänzungsgesetz, das nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates unterliegt, und das Altersvermögensgesetz, das der Zustimmungspflicht des Bundesrates unterliegt. Die Arbeit beleuchtet die Ziele der Reform, die wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen auf die verschiedenen Gruppen der Versicherten.
- Die demographische Entwicklung und ihre Auswirkungen auf die Altersvorsorge
- Der faire Ausgleich zwischen den Generationen
- Die Förderung einer kapitalgedeckten Eigenvorsorge
- Die Einführung einer bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter
- Die kritische Würdigung der Reform und ihrer Auswirkungen auf die Versicherten
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der Rentenreform 2000 ein und erläutert die beiden Gesetzesteile: Das Altersvermögensergänzungsgesetz und das Altersvermögensgesetz. Die demographische Entwicklung und die Notwendigkeit einer Reform werden dargelegt. Die Reformziele, insbesondere der faire Ausgleich zwischen den Generationen und die Beitragssatzstabilität, werden vorgestellt.
Das Altersvermögensergänzungsgesetz umfasst Neuregelungen zur Rentenanpassung, Maßnahmen zur Verbesserung der eigenständigen Alterssicherung von Frauen, Änderungen im Hinterbliebenenrecht und Vorschriften zur Lückenschließung bei unsteten Erwerbsbiographien. Die Rentenanpassung wird an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt, aber durch eine neue Anpassungsformel gedämpft. Die eigenständige Alterssicherung von Frauen wird durch eine Höherbewertung von Kindererziehungszeiten verbessert. Das Hinterbliebenenrecht wird durch eine Kinderkomponente ergänzt und die Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten wird ausgeweitet. Die Vorschriften zur Lückenschließung bei unsteten Erwerbsbiographien berücksichtigen beitragsfreie Zeiten aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft und Arbeitslosigkeit sowie Zeiten der schulischen Ausbildung.
Das Altersvermögensgesetz setzt Schwerpunkte auf die staatlich geförderte private und betriebliche Zusatzvorsorge und die Einrichtung einer bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter. Die private Zusatzversorgung wird durch direkte Zuschüsse und Steuerentlastungen gefördert. Die betriebliche Altersvorsorge wird durch die Einführung von Pensionsfonds und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entgeldumwandlung gestärkt. Der Einbezug von Wohneigentum in die Altersvorsorge wird durch eine spezielle Förderregelung ermöglicht. Die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter soll Altersarmut verhindern und die Inanspruchnahme von Sozialhilfe erleichtern.
Die kritische Würdigung der Rentenreform 2001 beleuchtet die Auswirkungen der Reform auf die verschiedenen Gruppen der Versicherten. Die Reform wird als ein Schritt in die richtige Richtung betrachtet, allerdings werden auch Kritikpunkte hinsichtlich der Beitragssatzstabilität, der Versorgungslücken und des bürokratischen Aufwands geäußert. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die Rentenreform 2001 ein erster Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Altersvorsorge ist, aber weitere Reformschritte notwendig sein werden, um die Herausforderungen der demographischen Entwicklung zu bewältigen.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Rentenreform 2000, die Altersvorsorge, die demographische Entwicklung, die Generationengerechtigkeit, die Beitragssatzstabilität, die private Altersvorsorge, die betriebliche Altersvorsorge, die Hinterbliebenenrente, die Grundsicherung im Alter und die kritische Würdigung der Reform.
- Arbeit zitieren
- Stefanie Reitberger (Autor:in), 2001, Darstellung und kritische Würdigung der Rentenreform 2000, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8532
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