Der demographische Wandel ist sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz bereits in vollem Gange und wird sich schon in der nahen Zukunft verstärkt auf die finanzielle Situation der Altersvorsorgesysteme auswirken. Die geburtenstarken Jahrgänge der ‚Baby-Boomer’ werden in den nächsten Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden und durch die geburtenschwachen Jahrgänge der ‚Pillenknick’- Generation ersetzt werden müssen. Gleichzeitig wird die Lebenserwartung weiter zunehmen.
Allerdings sind zwischen beiden Ländern wichtige Unterschiede in der demographischen Entwicklung erkennbar. So wird die Gesamtbevölkerung in Deutschland, im Gegensatz zur Schweiz, schon in der nahen Zukunft rückläufig sein und damit einen negativen Renditebeitrag für die Altersvorsorgesysteme liefern.
Die Alterung der Gesellschaft wirkt sich über das ungünstiger werdende Verhältnis von Rentnern zu Erwerbstätigen direkt auf die finanzielle Situation der umlagefinanzierten staatlichen Altersvorsorge aus. Über eine voraussichtlich leicht sinkende Kapitalrendite und einen tieferen Umwandlungssatz wird der demographische Wandel jedoch auch die kapitalgedeckte berufliche Vorsorgesysteme belasten. Allerdings kommen die meistens Studien zum Schluss, dass unter den Bedingungen des demographischen Alterungsprozesses von einem deutlichen Vorteil des Kapitaldeckungs- gegenüber dem Umlageverfahren ausgegangen werden kann.
Vor dem Hintergrund der einseitigen Ausrichtung auf die umlagefinanzierte Rentenversicherung sind in Deutschland bereits wichtige Schritte zur nachhaltigen Sanierung der staatlichen Altervorsorge in die Wege geleitet worden. In der Schweiz hingegen sind Reformen mit der Ablehnung der 11. AHV Revision durch das Volk zum Stillstand gekommen, obwohl diese aus heutiger Sicht dringend notwendig wären. Ohne Gegenmassnahmen wird die AHV in wenigen Jahren ein Defizit in der Höhe von mehreren Milliarden CHF aufweisen.
In Deutschland ist aufgrund des massiven Leistungsabbaus bei der Gesetzlichen Rentenversicherung die Aufrecherhaltung des jetzigen Standards in der Altersvorsorge ohne massiven Ausbau der kapitalgedeckten beruflichen und privaten Vorsorge nicht mehr gewährleistet. Mit dem Alterseinkünftegesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung unternommen worden. Inwieweit die Leistungseinbussen bei der Rentenversicherung kompensiert werden können, muss zum jetzigen Zeitpunkt offen bleiben.
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung
Executive Summary
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungen
Vorwort
1. Einleitung
1.1. Ausgangslage und Problemstellung
1.2. Zielsetzung der Thematik
1.3. Inhaltliche Abgrenzung
1.4. Methodik und Aufbau
2. Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren
2.1. Begriffsdefinition
2.2. Umstellungsproblematik
3. Die Altersvorsorge in Deutschland
3.1. Gesetzliche Rentenversicherung
3.2. Betriebliche Altersversorgung
3.3. Private Vorsorge
3.3.1. Staatlich geförderte Private Vorsorge
3.3.2. Staatlich nicht geförderte Private Vorsorge
4. Die Altersvorsorge in der Schweiz
4.1. AHV/IV/EL
4.2. Berufliche Vorsorge
4.3. Gebundene und freie Private Vorsorge
4.3.1. Gebundene Private Vorsorge
4.3.2. Freie Private Vorsorge
5. Die Altersvorsorgesysteme im Vergleich
5.1. Strukturen
5.2. Finanzielle Ausgangslage der Staatlichen Altersvorsorge
5.2.1. Gesetzliche Rentenversicherung
5.2.2. AHV
6. Der demographische Wandel in Deutschland und der Schweiz
6.1. Geburtenniveau
6.2. Entwicklung der Lebenserwartung
6.3. Migration
6.4. Entwicklung der Wohnbevölkerung
7. Risiken für die Finanzierungssysteme
7.1. Steigende Altersquotienten
7.2. Geringere Nachfrage nach Kapital
7.3. Aktienverkäufe
7.4. Sinkende Umwandlungssätze
7.5. Fazit
8. Aktuelle Reformansätze
8.1. Deutschland
8.1.1. Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
8.1.2. Rentenreformen
8.1.3. Alterseinkünftegesetz
8.2. Schweiz
8.2.2. AHV-Revisionen
8.2.3. BVG-Revision
9. Folgen für die staatliche Altersvorsorge in Deutschland und der Schweiz
9.1. Abnehmende Renditebeiträge aus der demographischen Entwicklung
9.2. Verschlechterung der finanziellen Situation
9.3. Sinkende Leistungen
9.4. Höhere Prämien
10. Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge
10.1. Druck auf die Kapitalrendite
10.2. Tiefere Umwandlungssätze
11. Beurteilung und Ausblick
ANHANG
Renditeberechnung Umlageverfahren
Literaturverzeichnis
Zusammenfassung
Der demographische Wandel ist sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz bereits in vollem Gange und wird sich schon in der nahen Zukunft verstärkt auf die finanzielle Situation der Altersvorsorgesysteme auswirken. Die geburtenstarken Jahrgänge der ‚Baby-Boomer’ werden in den nächsten Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden und durch die geburtenschwachen Jahrgänge der ‚Pillenknick’- Generation ersetzt werden müssen. Gleichzeitig wird die Lebenserwartung weiter zunehmen.
Allerdings sind zwischen beiden Ländern wichtige Unterschiede in der demographischen Entwicklung erkennbar. So wird die Gesamtbevölkerung in Deutschland, im Gegensatz zur Schweiz, schon in der nahen Zukunft rückläufig sein und damit einen negativen Renditebeitrag für die Altersvorsorgesysteme liefern.
Die Alterung der Gesellschaft wirkt sich über das ungünstiger werdende Verhältnis von Rentnern zu Erwerbstätigen direkt auf die finanzielle Situation der umlagefinanzierten staatlichen Altersvorsorge aus. Über eine voraussichtlich leicht sinkende Kapitalrendite und einen tieferen Umwandlungssatz wird der demographische Wandel jedoch auch die kapitalgedeckte berufliche Vorsorgesysteme belasten. Allerdings kommen die meistens Studien zum Schluss, dass unter den Bedingungen des demographischen Alterungsprozesses von einem deutlichen Vorteil des Kapitaldeckungs- gegenüber dem Umlageverfahren ausgegangen werden kann.
Vor dem Hintergrund der einseitigen Ausrichtung auf die umlagefinanzierte Rentenversicherung sind in Deutschland bereits wichtige Schritte zur nachhaltigen Sanierung der staatlichen Altervorsorge in die Wege geleitet worden. In der Schweiz hingegen sind Reformen mit der Ablehnung der 11. AHV Revision durch das Volk zum Stillstand gekommen, obwohl diese aus heutiger Sicht dringend notwendig wären. Ohne Gegenmassnahmen wird die AHV in wenigen Jahren ein Defizit in der Höhe von mehreren Milliarden CHF aufweisen.
In Deutschland ist aufgrund des massiven Leistungsabbaus bei der Gesetzlichen Rentenversicherung die Aufrecherhaltung des jetzigen Standards in der Altersvorsorge ohne massiven Ausbau der kapitalgedeckten beruflichen und privaten Vorsorge nicht mehr gewährleistet. Mit dem Alterseinkünftegesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung unternommen worden. Inwieweit die Leistungseinbussen bei der Rentenversicherung kompensiert werden können, muss zum jetzigen Zeitpunkt offen bleiben. Alles in allem scheint es, dass die finanziellen Probleme der Altersvorsorg gelöst werden könnten. Wie gross allerdings die damit verbundenen Leistungseinbussen sein werden, hängt in starkem Masse vom zukünftigen volkswirtschaftlichen Wachstum in den beiden Ländern ab.
Executive Summary
The demographic change in Germany as well as of that in Switzerland is already in full swing and will have a strong effect on the financial situation of the social security systems in the near future. The „baby-boomer“ generation of the fifties will enter retirement in the next few years and will be replaced by the „pill“ generation. At the same time, the average life-span will continue to lengthen.
Moreover, there are important remarkable differences to be seen between both countries. To begin with, the entire population of Germany, in contrast to Switzerland, will be shrinking in the near future and as a result, will yield negative contributions to the state social security system.
The aging of society has a negative impact on the relationship between the retired and employed population and leads to an immediate worsening of the financial situation of the state’s social security system. In all probability, the slight sinking of the capital yield and the lower conversion rates would still have an effect, due to the demographic change, on the companies’ pension systems. In any case, most research studies agree that, under these circumstances, the aging population will definitely profit from the capital based pension system as opposed to a directly financed pension system.
Due to the one-sided structure of Germany’s pension system, important measures have already been taken for lasting rehabilitation of the ‘Rentenversicherung’. In contrast important reforms in Switzerland have come to an end due to the rejection of the ‘11. AHV-Revision’, although in today’s view it would have been very necessary. Without further counter-reforms, within a few years, a deficit in the region of several billions CHF will occur. One the other hand due to the massive reduction of the pension payments in Germany the continuity of the present level of the social security system will not be ensured without substantial improvements in company and private pension systems. With the ‚Alterseinkünftegesetz’ a further important step into the right direction has been taken. To what degree the loss of performance of the ‘Rentenversicherung’ can be compensated in the future remains to be seen.
After all it seems that the financial problems of the social security could be solved. However, the resulting reduction in benefits will depend significantly on the future economic growth in both countries.
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Struktur der Altersvorsorge im Vergleich
Abb. 2: Umlage und Kapitaldeckungsverfahren im Vergleich
Abb. 3: Geburtenraten im Vergleich (Kinder pro Frau)
Abb. 4: Entwicklung der Lebenserwartung
Abb. 5: Nettoeinwanderung pro Tausend Einwohner
Abb. 6: Entwicklung der Wohnbevölkerung
Abb. 7: Alterspyramide Schweiz 1900, 2000, bis 2060
Abb. 8: Anteil der 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung
Abb. 9: Altersquotient
Abb. 10: Ersatzquotenindex und Rentenniveau
Abb. 11: Beitragssätze Rentenversicherung / AHV in %
Abkürzungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Vorwort
Internet und Laptop machen es möglich, dass wichtige Teile dieser Arbeit in einem Hotelzimmer auf der griechischen Insel Kos entstanden sind. Ich hoffe, dass die Sonne, das Meer und die entspannte Atmosphäre zu einer interessanten und kreativen Bearbeitung des Themas beigetragen haben.
Danken möchte ich an dieser Stelle vor allem meiner lieben Frau Janine und meinen beiden ebenso geliebten Kindern Céline und Joëlle, deren Interessen nicht nur während dieser Arbeit, sondern schon seit Beginn meines Nachdiplomstudiums vor bald zwei Jahren immer wieder hinten anstehen mussten.
Ein grosser Dank geht aber auch an die Herren Michael Kirner und Beat Conrad, die sich trotz ihrer ausgefüllten Arbeitstage bereit erklärt haben, sich bei meiner Arbeit als Referent resp. Koreferent zu engagieren.
Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei Frau Claudia Schraner für Ihre professionelle Hilfe im Zusammenhang mit der Formatierung des Textes.
Ich selber habe die Arbeit mit Freude und grossem Interesse geschrieben und bin dankbar für das Wissen, dass ich mir im Laufe der drei Monate habe aneignen können. Ich hoffe sehr, dass dies in der Arbeit zum Ausdruck kommt.
1. Einleitung
1.1. Ausgangslage und Problemstellung
Die höhere Lebenserwartung und die Fortschritte in der Geburtenkontrolle gehören zweifellos zu den grossen Errungenschaften der Menschheit in den letzten fünfzig Jahren. Sie eröffnen dem einzelnen Individuum ganz neue Wege und Möglichkeiten sein Leben sinnerfüllt und selbstbestimmt zu gestalten. Doch wie so oft gibt es auch hier eine Kehrseite der Medaille: eine langsam aber stetig älter werdende Gesellschaft.
Die Alterung der Gesellschaft ist ein globaler Trend. Fast überall auf der Welt steigt, wenn auch in unterschiedlichem Ausmass, die Anzahl der älteren im Verhältnis zu den jüngeren Menschen. Und Europa liegt – zusammen mit Japan – klar an der Spitze dieses Prozesses.
Betrachtet man den demographischen Wandel innerhalb Europas etwas genauer, stellt man überraschende Unterschiede fest. Dies gilt insbesondere auch für den Vergleich der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland und der Schweiz.
Die Auswirkungen der alternden Gesellschaft auf Wirtschaft und Staat sind komplex und von Rückkopplungen unterschiedlichster Art geprägt. Es ist kaum ein volkswirtschaftlicher Bereich vorstellbar, der nicht mehr oder weniger direkt von den Folgen des demographischen Wandels betroffen wäre: die Altersvorsorge, der Arbeitsmarkt, der öffentliche Haushalt, die Finanzmärkte, das Wirtschaftswachstum, das Gesundheitswesen, die Politik und vieles mehr.[1]
Am offensichtlichsten und direktesten sind die Folgen für die Altersvorsorge. Und tatsächlich wird in vielen westlichen Industrieländern, Deutschland und die Schweiz inbegriffen, die Aufrechterhaltung einer Altersvorsorge, die es den Menschen erlaubt, nach dem Rückzug aus dem Erwerbsleben ihren gewohnten Lebensstandard zu halten, zu einer grossen Herausforderung werden.
Trotzdem, so scheint es, werden die Risiken des demographischen Wandels für die zukünftige Altersvorsorge nicht überall in ihrer ganzen Tragweite wahrgenommen. Dies mag auch daran liegen, dass die vollen Konsequenzen der Entwicklung erst in ein paar Jahren sichtbar werden. Ausserdem sind die vorausgesagten Szenarien mit gewissen Prognoserisiken behaftet, was Raum für Hoffnung lässt, dass diese sich nicht oder nur in abgeschwächter Form bewahrheiten werden.
1.2. Zielsetzung der Thematik
Der Alterung der Gesellschaft stellt sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz ein Prozess dar, der heute schon Realität ist. Allerdings sind deutliche Unterschiede in Ausmass und Ausprägung erkennbar, Unterschiede notabene, die auf unterschiedlich gestaltete Altersvorsorgesysteme treffen.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Unterschiede in den demographischen Entwicklungen und in der Struktur der Systeme sowie die Folgen des Alterungsprozesses für die staatliche und betriebliche Vorsorge unter Berücksichtigung der bereits in die Wege geleiteten Reformen aufzuzeigen und zu beurteilen.
Ein wichtiger Teilaspekt in der Zielsetzung bildet die Klärung der grundsätzlichen Frage, inwieweit sich der demographische Wandel, neben den vergleichsweise offensichtlichen Folgen für umlagefinanzierte Systeme, auch auf die Leistungsfähigkeit der kapitalgedeckten Altersvorsorge auswirkt.
Ein übergeordnetes Ziel liegt aber vor allem darin, den Leser bezüglich des Themas zu sensibilisieren. Und wenn die Arbeit darüber hinaus den einen oder anderen Interessierten motivieren könnte, die eigene Altersvorsorge zu überprüfen und wo nötig selber in die Hand zu nehmen, wäre dies ein sehr erfreulicher Nebeneffekt.
1.3. Inhaltliche Abgrenzung
Angesichts der Weitläufigkeit und Komplexität kann die Thematik selbstverständlich nicht abschliessend behandelt werden. Die Arbeit muss sich im Gegenteil auf grundlegende Aspekte und Zusammenhänge beschränken.
Die Thesis konzentriert sich auf einen Vergleich zwischen Deutschland und der Schweiz; dies aus zwei Hauptgründen: Erstens sind die beiden Länder von grosser Relevanz für die tägliche Arbeit der meisten im Finanzbereich tätigen Berater (Autor inbegriffen) und zweitens erlaubt die Unterschiedlichkeit der Systeme differenzierte Aussagen bezüglich den grundsätzlichen Handlungs- und Verbesserungsmöglichkeiten.
Die Arbeit beschränkt sich auf die Folgen des demographischen Wandels für die gesetzliche und betriebliche Altersvorsorge. Die private Vorsorge wird nur im Zusammenhang mit Aussagen zur Gesamtstruktur der Vorsorgesysteme erwähnt. Die für die berufliche Altersvorsorge gültigen Aussagen sind im Grundsatz jedoch auch für die private Vorsorge relevant. Aus dieser Sicht ist eine detaillierte Behandlung der privaten Vorsorge zum Verständnis der Thematik nicht notwendig.
Auch eine detaillierte Diskussion geplanter und möglicher Reformmassnahmen würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Wir beschränken uns deshalb darauf, die in jüngster Zeit realisierten und beschlossenen Reformen aufzulisten, diese in der Beurteilung der Risiken des demographischen Wandels mit einzubeziehen und daraus einige zentrale Aussagen zum grundsätzlichen Handlungsbedarf in beiden Ländern abzuleiten.
1.4. Methodik und Aufbau
Voraussetzung für das Verständnis des Einflusses demographischer Veränderungen auf ein Altersvorsorgesystem ist das Verständnis der Finanzierungsverfahren. In einem ersten Schritt werden deshalb die wichtigsten Merkmale der beiden grundsätzlichen Methoden, des Umlage- und das Kapitaldeckungsverfahrens, kurz dargelegt.
In einem nächsten Teil werden die beiden Vorsorgesysteme, soweit es für das Verständnis der nachfolgenden Ausführungen als sinnvoll erscheint, kurz beschrieben und deren strukturelle Unterschiede herausgearbeitet.
Anschliessend werden, primär basierend auf den Referenzszenarien der UNO, die wichtigsten Aspekte der demographischen Entwicklungen in beiden Ländern aufgearbeitet und miteinander verglichen.
Der zentrale Teil der Arbeit bildet dann eine Auflistung und Bewertung der Risiken des demographischen Alterungsprozesses. Dabei werden in einem ersten, eher theoretischen Teil die grundsätzlichen Folgen für die beiden Finanzierungssysteme besprochen und in einem zweiten Abschnitt, unter Berücksichtigung bereits eingeleiteter Reformen, die konkreten finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche und berufliche Altersvorsorge in Deutschland und der Schweiz herausgearbeitet.
Der Schlussteil befasst sich dann mit dem Fazit aus dem vorgängig Gesagten und unterstreicht den wesentlichen Handlungsbedarf in beiden Ländern.
2. Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren
2.1. Begriffsdefinition
Beim Umlageverfahren werden die Beiträge unmittelbar zur Finanzierung der erbrachten Leistungen herangezogen, d. h. sie werden sofort wieder an die Leistungsberechtigten ausbezahlt. Für seine Beitragsleistung erwirbt der Beitragszahler einen Anspruch auf eine Leistung im Fall der Bedürftigkeit (z.B. im Alter). In der reinen Version des Umlageverfahrens sind die Beitragseinnahmen und Rentenzahlungen in jeder Periode gleich hoch. In der Praxis werden vom Versicherungsträger allerdings oft in begrenztem Umfang Rücklagen getätigt (z.B. Nachhaltigkeitsrücklage der Gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und Ausgleichsfonds der AHV). Allfällige Defizite werden in der Regel durch Steuergelder finanziert.
Die durchschnittliche Rendite auf Einzahlungen in einem Umlageverfahren errechnet sich folgt:[2]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
wobei: n = Wachstumsrate der Bevölkerung
p = Wachstumsrate des Lohnes
In einem umlagefinanzierten System entspricht also, unter der Annahme eines konstanten Beitragssatzes, die Rendite annähernd der Summe aus Lohn- und Bevölkerungswachstum. Die Rendite sinkt somit, wenn sich das Bevölkerungswachstum abschwächt (oder negativ wird) respektive die Lohnsatzsteigerungen abnehmen (oder negativ) sind.[3]
Unter der Annahme einer konstanten Erwerbsquote entspricht das Bevölkerungswachstum der Wachstumsrate der Erwerbstätigen. Damit wird in einem umlagefinanzierten System die Rendite gleich der Summe der Wachstumsraten der Erwerbstätigen und des Lohnes, also des Wachstums der gesamten Lohnsumme. Unterstellt man nun eine konstante Lohnquote, entspricht die Wachstumsrate der Lohnsumme der Wachstumsrate des Sozialproduktes. Die Rendite im Umlageverfahren ist also unter den erwähnten Voraussetzungen gleich der Wachstumsrate der entsprechenden Volkswirtschaft.
Ob in einer Volkswirtschaft mit einer alternden Bevölkerung ein positives Wirtschaftswachstum noch möglich ist, hängt also davon ab, ob die Anzahl der Erwerbstätigen schneller sinkt, als das Pro-Kopfeinkommen steigt. Ist dies der Fall, wird die Rendite des Umlageverfahrens negativ.
Beim Kapitaldeckungsverfahren werden die Sparbeiträge der Versicherten am Kapitalmarkt angelegt. Für jeden einzelnen Versicherten wird ein Deckungskapital angespart, mit dem im Versicherungsfall (in unserem Fall das Alter) die entsprechenden Leistungen bezahlt werden.
Damit wird das zur Verfügung stehende Deckungskapital in starkem Mass von der am Kapitalmarkt erarbeiteten Rendite abhängig.
2.2. Umstellungsproblematik
In den meisten ‚umlageorientierten’ Nationen sind Bestrebungen im Gange, dem Kapitaldeckungsverfahren grösseres Gewicht zu verleihen.
Unabhängig von den Vor- und Nachteilen beider Finanzierungsmethoden ist unbestritten, dass die Übergangsphase vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden ist, weil mindestens eine Generation neben der Zahlung der Renten an die heutige Rentnergeneration zusätzlich auch die eigene kapitalgedeckte Vorsorge aufbauen muss.
In Deutschland dürften sich diese Zusatzkosten auf mehrere Billionen EUR belaufen, was ohne einen Konsumverzicht der ‚Umstellungsgeneration’ nicht zu bewerkstelligen ist.[4]
Eine Vielzahl von Untersuchungen bestätigt diese sogenannte Doppelbelastungsthese, zeigt aber auch, dass zwar bei der ‚rentennahen’ Generation eine temporäre Mehrbelastung unumgänglich ist, sich dieser Effekt aber bei der jüngeren Generation, im Vergleich zur Weiterführung des Umlageverfahrens, in einer deutlichen Entlastung niederschlägt. Insgesamt weisen die verschiedenen Arbeiten darauf hin, dass bei einem genügend langen, stufenweisen Vorgehen eine deutliche Entlastung der jüngeren Generation erzielt werden kann, ohne dass die ältere Generation in untragbarer Weise belastet würde.[5]
3. Die Altersvorsorge in Deutschland
Die heutige Altersvorsorge in Deutschland setzt sich aus folgenden 3 Säulen zusammen:
1.Säule: Gesetzliche Vorsorge (Gesetzliche Rentenversicherung, Alterssicherung der Landwirte, Berufsständische Versorgung und Beamtenversorgung)
2.Säule: Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung (Betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes)
3.Säule: Staatlich geförderte und nicht geförderte Private Vorsorge
Alternativ dazu lässt sich die Altersvorsorge im Rahmen des 3-Schichten-Modells darstellen. Dieses stellt nicht den Versicherungsträger, sondern das Ausmass der staatlichen Förderung in den Vordergrund.[6]
3.1. Gesetzliche Rentenversicherung
Die versicherten Risiken der gesetzlichen Rentenversicherung sind neben dem Alter die Erwerbsminderung und der Tod des Versorgers.
Die Regelaltersgrenze bei der Altersvorsorge liegt zurzeit bei Männern und Frauen bei 65 Jahren. Die Bundesregierung hat im letzten Jahr beschlossen, diese bis ins Jahr 2029 stufenweise auf 67 zu erhöhen. Der früheste Renteneintritt wird dann mit den entsprechenden Abschlägen (0.3% Rentenkürzung pro Monat frühzeitiger Pensionierung) im Alter 63 möglich sein. Die Versicherungsdauer für eine volle Rente wird grundsätzlich von 45 auf 47 Jahre erhöht.
Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren. Zur Sicherstellung der Liquidität besteht eine Nachhaltigkeitsrücklage, die starken jährlichen Schwankungen unterworfen ist (2005: EUR 1.7 Mrd., 2006: EUR 8.2 Mrd.).
Der Rentenversicherungsbeitrag wird als Prozentsatz des Bruttolohneinkommens (Arbeitsentgelt) berechnet und beträgt seit Beginn des Jahres 19.9% (2006: 19.5%). Getragen wird dieser je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Beschränkt wird das Prämienaufkommen durch eine Beitragsbemessungsgrenze von derzeit EUR 63’000 (alte Bundesländer) resp. EUR 54'600 (neue Bundesländer). Im Zusammenhang mit den Finanzierungsproblemen der Rentenversicherung ist diese seit 1996 jedes Jahr nach oben verschoben worden, was einer der Gründe darstellt, dass der Beitragssatz beinahe stabil gehalten werden konnte.[7]
[...]
[1] vgl. Credit Suisse 2001, S. 1
[2] Mathematische Herleitung siehe Anhang S. 36
[3] vgl. Aaron 1966, S 371 – 374
[4] vgl. Lueg/Ruprecht/Wolgast 2003, S. 14.
[5] vgl. Eitenmüller und Hain 1998, Neumann 1997, Glismann und Horn 1996, Sozialbeirat beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 2001, Birg und Börsch-Supan 1999, Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft 1998.
[6] Wird an dieser Stelle nicht weiter erörtert.
[7] 1996 betrugen die Beitragsbemessungsgrenzen EUR 49'084 (alte Bundesländer) resp. 41'721 (neue Bundesländer). Mit Ausnahme der beiden ausserordentlichen Jahre 1997/1998 (20.3%) schwankte der Beitragssatz seit 1997 in einer Bandbreite von 19.1 und 19.5%.
- Citar trabajo
- lic. rer. pol. Hans-Peter Sigrist (Autor), 2007, Die Alterung der Gesellschaft als zukünftiges Risiko der Altersvorsorge: Deutschland und die Schweiz im Vergleich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85318
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