Es gibt, so scheint es, keine Grundrechteerklärung, die ein Recht auf Selbsttötung ausdrücklich festschreibt. Sehr wohl kennen zahlreiche Verfassungen und (Menschenrechts-)Erklärungen ein Recht auf Leben, welches z. T. sogar unveräußerlich ist. Doch auf eigenbestimmten Umgang mit diesem Leben scheint es kein (absolutes) Recht zu geben. Oftmals sollen Freiheitsrechte diesen zwar ermöglichen, allerdings schränken andere Rechte jene in der Regel – teils weniger, teils mehr – ein. Und so scheint es, als dürfe es – dem Schutz des Lebens als Ideal nachheischend – keinen Mord geben, auch dann nicht, wenn dieser an sich selbst verübt würde. Daher stellt sich die Frage, ob der Mensch, dem doch so gar viele, unveräußerliche „Naturrechte“ zugebilligt werden, wenn er schon nicht (oder zumindest äußerst eingeschränkt) über den Zeitpunkt des Beginnens seines Lebens entscheiden darf, nicht wenigstens berechtigt sein sollte, über das Ende dieses ihm eigenen Lebens zu verfügen, sofern ihm dies möglich ist (er also nicht durch fremde Gewalt ohne seinen Willen aus dem Leben gerissen wird).
„Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, heißt es im GG (Art. 1, Abs. 1). Ist es nicht so, dass die Würde des Menschen angegriffen wird, wenn dessen Suizidentscheidung bzw. -handlung unterbunden werden soll und damit seine Mündigkeit in Frage gestellt wird? Denn die Annahme, ein psychisch gesunder Mensch nehme sich nicht das Leben, man müsse also zumindest zum Zeitpunkt der Suizidhandlung „unzurechnungsfähig“ sein, ist eine – auch heute noch – verbreitete Fehlannahme (vgl. Zwingmann 1965, S. X).
Diese eben aufgeworfene Frage zu beantworten, also zu klären, ob es denn ein (Menschen-)Recht auf Selbsttötung gibt und ob die Verweigerung eines solchen Rechtes die Würde des Menschen bzw. andere Menschenrechte tangierte, ist Problematik dieses Essays. Sehr wohl sollte man dabei bedenken, dass ihre Lösung, eine Antwort, kompliziert sein und unter Umständen nicht eindeutig, sondern sehr differenziert ausfallen dürfte. Demnach folgt sogleich eine differenzierte Betrachtung dieses Problems. Zunächst jedoch ist es notwendig, kurz einige begriffliche Klärungen vorzunehmen.
Inhaltsverzeichnis
1 Fragestellung und Begriffsklärung
1.1 Zur Begrifflichkeit
1.2 Typologie des Suizids
1.3 Das Konzept „Menschenwürde“
2 Diskussion der Problematik
3 Zusammenschau der Ergebnisse und Konklusion
Zielsetzung & Themen
Ziel dieses Essays ist die Untersuchung der moralischen und juristischen Legitimität der Selbsttötung unter Berücksichtigung des Konzepts der Menschenwürde und der Verantwortung des Individuums innerhalb der Gemeinschaft. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich damit, ob ein Recht auf Selbsttötung existiert und inwieweit dieses durch grundgesetzliche Freiheitsrechte gedeckt oder durch soziale Pflichten eingeschränkt ist.
- Grundlagen der Begriffsklärung von Suizid und Freitod
- Die philosophische und rechtliche Einordnung der Menschenwürde
- Verantwortung des Individuums gegenüber der Gemeinschaft
- Ethische Dilemmata im Kontext von Sterbehilfe und Organspende
- Prävention und soziale Rahmenbedingungen für Suizidentscheidungen
Auszug aus dem Buch
Diskussion der Problematik
Liest man Artikel 2 des GG, so könnte man leicht der Annahme verfallen, Suizid werde mehr oder weniger ausdrücklich gestattet, da „dem Staat die Verfügung über das Leben [...] und den Körper des Menschen entzogen“ (Avenarius 2002, S. 30) wird:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. [...] (GG 2001, S. 13)
Doch dies wäre eine Fehlannahme, denn zwar ist Suizid rechtlich nicht verboten, trotzdem ist er auch nicht durch Grundrecht garantiert. Die Handlungsfreiheit des Einzelnen wird demnach eingeschränkt, z. B. ist also ein „suizidaler Massenmord“ (Fink 2001, S. 27), bei dem nicht nur der Handlungsausführende selbst, sondern durch ihn auch andere Menschen getötet werden, nicht legitim. Ferner wird lediglich ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, nicht aber ein Recht auf Sterben bzw. Selbstvernichtung oder Selbstverstümmelung festgelegt. Der Gesetzgeber kann sogar bestimmen, daß der einzelne nicht einmal selbst über sein Leben verfügen darf. Das deutsche Recht bestraft zwar den Selbstmordversuch nicht, sieht aber in ihm eine Störungslage, die der Staat beseitigen kann (Einschreiten der Polizei, Überwachung in einer Klinik). Es geht davon aus, daß der einzelne kein Verfügungsrecht über sein Leben hat. (Hesselberger 2000, S. 75)
Suizid ist also im Prinzip straflos, aber nicht gern gesehen. Selbst Beihilfe sowie gar Anstiftung zur Selbsttötung stehen in der Bundesrepublik Deutschland nicht unter Strafe, sofern es sich nicht um eine willenlose Person handelt, welche sich selbst töten möchte (vgl. Brockhaus 2003, S. 6778) oder jemand dazu verpflichtet ist, eine solche Selbsttötung zu verhindern, wie z. B. Krankenpfleger (vgl. WDR 2005).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Fragestellung und Begriffsklärung: Dieses Kapitel führt in die Problematik ein und definiert die zentralen Begriffe Suizid, Freitod und Menschenwürde, um eine fundierte Basis für die ethische Analyse zu schaffen.
2 Diskussion der Problematik: Hier werden die juristischen und moralischen Aspekte des Suizids im Kontext des Grundgesetzes sowie die Verantwortung des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft und Hinterbliebenen kritisch erörtert.
3 Zusammenschau der Ergebnisse und Konklusion: Das letzte Kapitel fasst die Argumentation zusammen und betont die Notwendigkeit einer differenzierten und rationalen Abwägung im Einzelfall bei Suizidabsichten.
Schlüsselwörter
Selbsttötung, Suizid, Menschenwürde, Grundgesetz, Sterbehilfe, Freitod, Individuelle Freiheit, soziale Verantwortung, Ethik, Organspende, Suizidprävention, Selbstbestimmung, Lebensrecht, Moral, Dilemma.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der moralischen und rechtlichen Legitimität der Selbsttötung im Kontext der verfassungsrechtlich geschützten Menschenwürde.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den zentralen Feldern gehören die Begriffe des Suizids, die Rolle des Grundgesetzes, die Verantwortung des Individuums gegenüber der Gesellschaft und spezifische ethische Grenzfälle wie die Organspende.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, ob ein Recht auf Selbsttötung existiert und wie dieses durch die Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft und anderen Menschen begrenzt wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um einen essayistischen Ansatz, der Literaturanalyse, rechtliche Auslegung des Grundgesetzes und ethische Argumentation kombiniert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtliche Lage, beleuchtet das Spannungsfeld zwischen Freiheit und gemeinschaftlicher Pflicht und diskutiert konkrete Fallbeispiele wie die Organspende oder die Situation Schwangerer.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Suizid, Menschenwürde, Selbstbestimmung, moralische Verantwortung und die Abwägung von Grundrechten.
Wie unterscheidet der Autor zwischen Suizid und Freitod?
Der Autor hinterfragt beide Begriffe und stellt fest, dass „Freitod“ oft ein Ideal der Souveränität suggeriert, während „Suizid“ als technischerer und neutralerer Begriff für die intentional herbeigeführte Selbsttötung dient.
Welche Rolle spielt das Grundgesetz für das Suizidrecht?
Das Grundgesetz schützt das Leben und die Menschenwürde, was laut Autor jedoch nicht zwingend ein absolutes Verfügungsrecht über das eigene Ende impliziert, da auch der Staat und die Gemeinschaft Interessen und Pflichten haben.
Warum wird die Organspende als Beispiel für ein ethisches Dilemma angeführt?
Das Beispiel zeigt den Konflikt zwischen altruistischer Selbstaufgabe (Suizid als Organspende) und der gesellschaftlichen Verantwortung sowie der psychischen Belastung für Angehörige auf.
- Quote paper
- Frank Reichert (Author), 2006, „Freitod“ als legitimer Akt individueller Selbstbestimmung? Oder: Gestattet oder verbietet das Prinzip der Menschenwürde bzw. andere Konzepte (jegliche) Selbsttötung? , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84976