"Der Mensch wird erst durch Erziehung zum Menschen", so lautet eine Aussage von Immanuel Kant.
Erziehung ist nicht auf einen bestimmten Teil des Lebens beschränkt, sondern Erziehung findet in verschiedensten Bereichen statt. Auch die Schule hat nicht nur den Auftrag der Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. In den Verfassungen, Schulgesetzen und Lehrplänen der Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland wird auch auf die Verpflichtung der Schule hingewiesen, die Schülerinnen und Schüler zu erziehen.
Im Folgenden soll eine Begriffsklärung stattfinden, denen sich die obersten Bildungsziele anschließen. Ein historischer Abriss des Erziehungsauftrags der Grundschule zeigt, wie sich das Verständnis von Erziehung im Laufe der Zeit veränderte. Dies führt schließlich zur Begründung des jetzigen Erziehungsauftrags, welcher anhand des Bayerischen Lehrplans konkretiesiert wird. Eine Beurteilung und Möglichkeiten der Verwirklichung zeigen Wege in die Praxis auf, die anhand von beispielen veranschaulicht werden. Mögliche Probleme bei der Realisierung des Erzeihungsauftrags schließen die Arbeit ab.
Gliederung:
1 Vorbemerkung
2 Begriffsklärung
2.1 Erziehung
2.2 Erziehungsauftrag
2.3 Erziehender Unterricht
3 Oberste Erziehungsziele (SCHRÖDER)
4. Historischer Abriß zum Erziehungsauftrag der Grundschule (MAHLER/SALZER)
5 Begründungen des aktuellen Erziehungsauftrages in der Grundschule
5.1 Rechtliche Begründung
5.2 Anthropologische Begründung
5.3 Gesellschaftliche Begründung
6 Aussagen des Bayerischen Lehrplans zum Erziehungsauftrag in der Grundschule 12
6.1 Der Auftrag der Grundschule
6.1.1 Der Stellenwert des Erzieherischen (vgl. Präambel 1.)
6.1.2 Die Aufgaben der Schule im Rahmen des Erziehungsauftrags (vgl. Präambel 1.)
6.2 Erziehung in der Grundschule (vgl. Präambel 2.)
7 Konkretisierung des Erziehungsauftrages
8 Beurteilung des Erziehungsauftrags der Schule
8.1 Pro
8.2 Contra
9 Möglichkeiten der Verwirklichung des Erziehungsauftrages
9.1 Inhalte (GLÖCKEL)
9.2 Aufgaben (GLÖCKEL)
9.3 Zusammenleben/Schulklima (soziales Lernen) (GLÖCKEL)
9.4 Personale Führungshilfen (GLÖCKEL)
9.5 Unterrichtsvollzug/Methodik
9.6 Unterrichtsprinzipien
10 Beispiele aus dem Lehrplan
11 Mögliche Probleme bei der Realisierung des Erziehungsauftrages
12 Schlußbemerkung
Der Erziehungsauftrag der Grundschule
1 Vorbemerkung
„Der Mensch wird erst durch Erziehung zum Menschen“, so lautet eine Aussage von Immanuel KANT.
Erziehung ist nicht auf einen bestimmten Teil des Lebens beschränkt, sondern Erziehung findet in verschiedensten Bereichen statt. Auch die Schule hat nicht nur den Auftrag der Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. In den Verfassungen, Schulgesetzen und Lehrplänen der Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland wird auch auf die Verpflichtung der Schule hingewiesen, die Schülerinnen und Schüler zu erziehen.
2 Begriffsklärung
2.1 Erziehung
Es herrscht Uneinigkeit über den Erziehungsbegriff in der Literatur vor:
Erziehung wird von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt und wird für verschiedene Inhalte als ihr Oberbegriff gebraucht.
HAARMANN: Der Begriff der Erziehung beinhaltet die Gesamtheit aller Maßnahmen, die dem Kind und Heranwachsenden helfen, lebenstüchtig, erwachsen und ‘mündig’ zu werden.
HAARMANNS Begriff von Erziehung ist sehr eng gefaßt; er sieht Erziehung als die Vorbereitung auf die Gesellschaft.
SCHRÖDER: Erziehung ist Hilfe bei der Entwicklung der Persönlichkeit.
SCHRÖDER bezieht den Erziehungsbegriff auf die Ebene der Person.
WEBER: Erziehung ist eine beabsichtigte Enkulturationshilfe. Enkulturation wird hier so umfassend verstanden, daß sie auch Sozialisation und Personalisation miteinschließt. Erziehung ist also jenes soziale Handeln, das Hilfe beim Erlernen kultureller Lebensweisen bieten will. Das Lernen muß der Einzelne allerdings selbst vollbringen. Die Erziehung vermag ihn dabei nur zu unterstützen.
BREZINKA: „Unter Erziehung werden soziale Handlungen verstanden, durch die Menschen versuchen, das Gefüge der Dispositionen anderer Menschen dauerhaft zu verbessern oder seine als wertvoll beurteilten Komponenten zu erhalten.“
Kritik an dieser Begriffsklärung (GUDJONS):
-Der Begriff ist zu allgemein formuliert.
-Erziehung wird als Versuch verstanden, der Erfolg ist nicht beinhaltet.
-Die Personen, die erzogen werden, sind passiv.
-Die Erziehung Erwachsener durch Erwachsene ist umstritten.
GUDJONS entgeht dieser Problematik, indem er anstelle einer Definition von Erziehung eine Zusammenstellung von Bestimmungsmerkmalen anbietet:
1. Intentionalität: Erziehung ist intentional, d.h., sie versucht, Ziele, Werte und Normen zu verwirklichen.
- Erziehung ohne Ziele und Bewußtsein gibt es nicht.
2. Interaktionsprozess: Erziehung ist immer ein Interaktionsprozess zwischen der erziehenden Person und der zu erziehenden Person.
- Erziehung ohne wechselseitige Beeinflussung gibt es nicht.
3. Selbsttätigkeit: Die Personen, die erzogen werden (sollen), müssen selbsttätig handeln.
- Erziehung als „Machen“ gibt es nicht.
4. Historisch-gesellschaftlicher Kontext: Erziehung ist immer eingebunden in einen umfassenden historisch-gesellschaftlichen Kontext.
- „Die“ Erziehung gibt es nicht.
5. Kognitive Ebene und Handlungsebene: Erziehung erfolgt in der Auseinandersetzung mit Themen, Inhalten und Gegenständen, die die kognitive Ebene (z.B.: Einstellungen) und die Handlungsebene (z.B.: Fertigkeiten) in wechselseitigem Zusammenhang betreffen.
- Erziehung im inhaltsfreien Raum gibt es nicht.
Erziehung nach GLÖCKEL:
Unterscheidung in Intentionale und Funktionale Erziehung (Widerspruch zu GUDJONS!)
Intentionale Erziehung: (Absichtliche Erziehungsprozesse: Erziehungshandeln)
-Erziehungsprozeß ist mit bestimmten Absichten und Zielsetzungen verbunden, unabhängig davon, welche Ziele gesetzt werden und ob die Ziele tatsächlich erreicht werden oder nicht.
-Die Zielsetzung ist bewußt und absichtlich postuliert.
-Die Zielsetzung ist immer auf etwas Zukünftiges ausgerichtet.
-Im Unterricht: z.B.: Lernziele
Funktionale Erziehung: (Unabsichtliche Erziehungsprozesse: Erziehungsgeschehen)
-Erziehungsprozesse ohne bestimmte Absichtssetzung oder Absichtserklärung.
-Erziehung und auch Wirkung der Erziehung ist für Erziehende oft unbewußt.
-Funktionale Erziehungswirkungen haben z.B. alle von der erziehenden Person praktizierten Verhaltensweisen, die zur Nachahmung anregen.
-Im Unterricht: z.B.: Verhalten von Lehrkraft bei Ärger, Streß, Freude, Konflikten, usw..
-Funktionale Erziehung ist hängt eng mit den kommunikativen Prozessen zwischen Lehrkraft und Schülerinnen und Schülern zusammen.
-Funktionale Erziehung kann intentionale Erziehung in ihrer Wirksamkeit übertreffen oder ihr entgegenlaufen.
-Es können auch negative Verhaltensweisen durch funktionale Erziehung übernommen werden (z.B.: aggressives Verhalten aufgrund von praktiziertem Überlegenheitsverhalten).
2.2 Erziehungsauftrag
SCHRÖDER: Die Schule hat dem Heranwachsenden nicht nur Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, sondern einen Beitrag zu seiner Persönlichkeitsentfaltung zu leisten. Diese Verantwortung der Schule wird als Erziehungsauftrag der Schule bezeichnet.
KÖCK/OTT: „Erziehungsauftrag ist der Auftrag an die Schule, dem Kind Handreichungen zu geben bei der von ihm selbst zu bewältigenden Aufgabe der Verwirklichung seiner selbst und der Orientierung in der Welt.“
2.3 Erziehender Unterricht
WEBER: „Wo man betonen will, daß in er Schule neben dem Unterricht, der Wissen und Können zu vermitteln hat, auch moralische Erziehung erforderlich und nötig ist, spricht man vom erziehenden Unterricht. Er will [...] Lernhilfe beim Aufbau sittengemäßen und sittlichen Verhaltens sowie bei der Ausbildung von Wertüberzeugungen und moralischen Einstellungen bieten.“
IPFLING: „Schule soll sachliches Wissen vermitteln und ein begründetes, verantwortetes Verhalten hervorrufen, d.h. Erziehung und Unterricht sollen gleichzeitig stattfinden: im erziehenden Unterricht. Erst der Zusammenhang von Wissen und Haltung macht den Gebildeten aus.“
Die Forderung nach Grundlegender Bildung des Lehrplans für die Grundschulen in Bayern von 1981 bezieht sich nach NEUHAUS-SIEMON auf Unterricht und Erziehung.
Grundlegung der Bildung
Unterricht Erziehung
Vermittlung von Vermittlung von
Wissen/Fähigkeiten/Fertigkeiten Einstellungen/Haltungen/Handlungsbereitschaft
NEUHAUS-SIEMON: „Die Grundlegung der Bildung meint also [...] ein In-die-Wege-leiten eines Bildungsprozesses, der ein Öffnen des Kindes für die geistig kulturelle Welt, für soziale und sittliche Ansprüche beinhaltet, der also im weitesten Sinne zur Person-Werdung des jungen Menschen beiträgt.“
3 Oberste Erziehungsziele (SCHRÖDER)
Erziehungsziele beschreiben „den Zustand der Persönlichkeit, den der junge Mensch nach den Vorstellungen einer bestimmten Zeit und Gesellschaft erreicht haben soll, wenn er aus der Erziehung entlassen wird.“ (KÖCK/OTT)
Oberstes Erziehungsziel ist die Persönlichkeit als ein „Reifegrad des individuellen Ausgeprägtseins der Person, welche in Freiheit und Selbstverantwortung kritisch über ihr Verhältnis zu sich selbst, zum Mitmenschen, zur Welt und zu den Werten bestimmt. Die Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen vollzieht sich hierbei als Sozialisation (Einleben in die Gemeinschaft) und Individuation (Selbstfindung). Erziehung als Hilfe zur Persönlichkeitsreifung orientiert sich daher nach den Bestimmungsmerkmalen der Persönlichkeit, welche als Richtziele des Erziehungsprozesses verstanden werden können.“ (SCHRÖDER)
[...]
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