Menschen mit einer geistigen Behinderung sind Teil dieser Gesellschaft. Dennoch ist dem Autor während des Studiums aufgefallen, dass die Akzeptanz der Menschen ohne Behinderung gegenüber den Menschen mit einer geistigen Behinderung noch immer nicht so ist, wie es sein könnte und nach Ansicht des Autors auch sollte.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zu klären, ob und wie ein Förder- und Dokumentationssystem dabei helfen kann, die Menschen mit einer geistigen Behinderung auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorzubereiten, sowie welche Kriterien das System dafür erfüllen muss.
Um diese Frage beantworten zu können wird in einem ersten Kapitel zunächst der Begriff der Rehabilitation im Allgemeinen definiert, die vier verschiedenen Formen genannt und die berufliche Rehabilitation genauer beschrieben. Weiterhin werden verschiedene Definitionsansätze und Sichtweisen von geistiger Behinderung dargestellt und anschließend die drei Hauptursachen aufgezeigt. Als letzter Punkt in diesem Kapitel wird die Werkstatt für behinderte Menschen als eine mögliche Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation vorgestellt.
Im zweiten Hauptkapitel werden zwei Systeme der Förderdokumentation vorgestellt. Zum einen das Detmolder Lernwegemodell der „Lebenshilfe für behinderte Menschen Kreisvereinigung Detmold e.V.“ und zum anderen das Förder- und Dokumentationssystem, das im „Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V.“ entwickelt wurde. Der zweite Schwerpunkt in diesem Kapitel beschäftigt sich mit der Fragestellung: „Welche Kriterien müssen Förder- und Dokumentationssysteme erfüllen um als Steuerungsinstrumente beruflicher Rehabilitation zu gelten?“ Für das Grundverständnis wird hierbei auf den Begriff der Qualität, ihre wachsende Bedeutung, verschiedene Konzepte des Qualitätsmanagements und auf Qualitätskriterien für die Behindertenarbeit eingegangen. Darauf aufbauend werden eigene Kriterien entwickelt, an denen man die o.g. Fragestellung prüfen kann.
Das dritte Hauptkapitel beschäftigt sich mit dem Vergleich dieser beiden Systeme. Er wird im Hinblick auf die Fragestellung durchgeführt, wie die beiden Förder- und Dokumentationssysteme die Kriterien umsetzen, die sie zu Steuerungsinstrumenten der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit einer geistigen Behinderung machen. Grundlage für den Vergleich sind die in Kapitel 2 erarbeiteten Kriterien.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Einleitung
1 Formalmethodische Vorgehensweise
1.1 Aufbau der Arbeit
1.2 Literaturrecherche
1.3 Der Vergleich als qualitative Forschungsmethode
2 Berufliche Rehabilitation für Menschen mit einer geistigen Behinderung
2.1 Berufliche Rehabilitation
2.2 Geistige Behinderung
2.2.1 Definitionsansätze und Sichtweisen
2.2.1.1 Psychiatrisch-nihilistische Sicht
2.2.1.2 Heilpädagogisch-defizitorientierte Sicht
2.2.1.3 IQ-theoretische Sicht
2.2.1.4 Ansatz des Doppelkriteriums
2.2.1.5 Ansatz des „kognitiven Andersseins“
2.2.1.6 Geistige Behinderung als ein soziales Phänomen
2.2.2 Ursachen geistiger Behinderung
2.2.2.1 Pränatale Ursachen
2.2.2.2 Perinatale Ursachen
2.2.2.3 Postnatale Ursachen
2.3 Berufliche Rehabilitation in Werkstätten für behinderte Menschen
2.3.1 Gesetzliche Grundlagen
2.3.2 Struktur einer Werkstatt für behinderte Menschen
2.3.2.1 Berufsbildungsbereich
2.3.2.2 Arbeitsbereich
2.4 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen zum Einfluss der verschiedenen Definitionsansätze und Ursachen geistiger Behinderung hinsichtlich des Einsatzes eines Förder- und Dokumentationssystems
2.4.1 Einfluss der Definitionsansätze
2.4.2 Einfluss der Ursachen
3 Förder- und Dokumentationssysteme als Steuerungsinstrumente beruflicher Rehabilitation
3.1 Das Detmolder Lernwegemodell (DLM)
3.1.1 Grundkonzept
3.1.2 Grundbausteine
3.1.2.1 Lernwege
3.1.2.2 Arbeitsanalyse
3.1.2.3 Lernziel-Katalog und Lernziel-Sequenzen
3.1.3 Lernzielkatalog „Montage und Verpackung“
3.1.3.1 Kognitive Lernziel-Sequenzen
3.1.3.2 Psychomotorische Lernziel-Sequenzen
3.1.3.3 Soziale Lernziel-Sequenzen
3.2 Das Förder- und Dokumentationssystem des Behinderten-
Werkes Main-Kinzig e.V
3.2.1 Das Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V
3.2.2 Das Förder- und Dokumentationssystem
3.2.2.1 Die Entwicklung des Systems
3.2.2.2 Die Bildungskonferenz als Grundlage
3.2.2.3 Lern- und Übungsaufträge
3.2.2.4 Beurteilungsbogen für Schlüsselkompetenzen
3.2.2.5 Die Förderdokumentation
3.2.3 Qualifizierungsplan im Bereich des Fertigungshelfers
3.3 Der Begriff der Steuerungsinstrumente
3.3.1 Qualität und ihre wachsende Bedeutung
3.3.2 Qualitätsmanagementsysteme
3.3.3 Messbarkeit von Qualität
3.4 Kriterien von Förder- und Dokumentationssystemen
3.4.1 Gesetzliche Kriterien
3.4.1.1 Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
3.4.1.2 Berufliche Bildung
3.4.1.3 Persönlichkeitsentwicklung
3.4.2 Prozessorientierung
3.4.2.1 Das Planen des Prozesses
3.4.2.2 Das Lenken des Prozesses
3.4.2.3 Das Prüfen des Prozesses
3.4.2.4 Das Verbessern des Prozesses
3.4.3 Kundenorientierung
3.4.3.1 Beteiligung des Klienten
3.4.3.2 Individualität
3.4.4 Objektivität
3.4.5 Transparenz
3.4.6 Umsetzbarkeit und Handhabung
3.4.7 Entwicklungsmöglichkeiten
3.5 Zusammenfassung
4 Vergleich zwischen dem Detmolder Lernwegemodell und dem Förder- und Dokumentationssystem des Behinderten-Werkes Main-Kinzig e.V
4.1 Die gesetzlichen Kriterien
4.1.1 Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
4.1.2 Berufliche Bildung
4.1.3 Persönlichkeitsentwicklung
4.2 Das Kriterium der Prozessorientierung
4.2.1 Das Planen des Prozesses
4.2.2 Das Lenken des Prozesses
4.2.3 Das Prüfen des Prozesses
4.2.4 Das Verbessern des Prozesses
4.3 Das Kriterium der Kundenorientierung
4.3.1 Beteiligung des Klienten
4.3.2 Individualität
4.4 Das Kriterium der Objektivität
4.5 Das Kriterium der Transparenz
4.6 Das Kriterium der Umsetzbarkeit und Handhabung
4.7 Das Kriterium der Entwicklungsmöglichkeiten
4.8 Zusammenfassung
Schlussbemerkung und Zukunftsperspektiven
Literaturverzeichnis
Anhangsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Beispiel Sechserskala
Abbildung 2: Lernziel-Sequenz für das „Benutzen von langstieligen Werkzeugen“
Abbildung 3: Beispiel Erhebungsbogen für Lernziel-Sequenz „Benutzen von langstieligen Werkzeugen“
Abbildung 4: Lernziel-Sequenz „Erkennen von optischen Unterschieden im Nahbereich“
Abbildung 5: Lernziel-Sequenz „Schätzen der Quantität / Anzahl“
Abbildung 6: Lernziel-Sequenz „Benutzen von Präzisionswerkzeugen“
Abbildung 7: Lernziel-Sequenz „Benutzen von Präzisionswerkzeugen“
Abbildung 8: Lernziel-Sequenz „Einsatz von stationären Maschinen / Industrieeinrichtungen“
Abbildung 9: Lernziel-Sequenz „Montieren und Demontieren“
Abbildung 10: Lernziel-Sequenz „Arbeiten in einer Gruppe“
Abbildung 11: Lernziel-Sequenz „Kontakt mit Mitarbeiter“
Abbildung 12: Lernziel-Sequenz „Häufigkeit der Kontrolle“
Abbildung 13: Beispiel Viereskala
Abbildung 14: Orientierung für die Bewertung
Einleitung
Menschen mit einer geistigen Behinderung sind Teil dieser Gesellschaft. Sie werden durch Gesetze geschützt und zum Teil auch den Menschen ohne Behinderung gleichgestellt. Dennoch ist dem Autor während des Studiums, hier speziell in den Praxisphasen im Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V., aufgefallen, dass die Akzeptanz der Menschen ohne Behinderung gegenüber den Menschen mit einer geistigen Behinderung noch immer nicht so ist, wie es sein könnte und nach Ansicht des Autors auch sollte.
Besonders im Bereich der Arbeit gibt es immer noch die Meinung, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung kaum wirtschaftlich verwertbare Arbeit leisten können, eine hohe Fehlerquote haben und nur einfachste Tätigkeiten am Fließband ausführen können. So vertreten sogar viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer des allgemeinen Arbeitsmarktes den Standpunkt, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung auch in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten sollten, selbst wenn deren Arbeitsleistung als durchaus positiv bewertet wird.
Welche Umstände zu dieser Einschätzung führen, kann hier nur vermutet werden: Sind es die Defizite im sozialen oder lebenspraktischen Bereich, die teilweise noch nicht ausgeprägten feinmotorischen Fähigkeiten oder einfachnur die Unwissenheit und negativ behafteten Vorurteile?
Es ist schwer diesen einseitigen und voreingenommenen Sichtweisen entgegen zu wirken und die Akzeptanz seitens der Menschen ohne Behinderung gegenüber den Menschen mit einer geistigen Behinderung zu erhöhen. Nur durch die Arbeit miteinander kann dies ermöglicht werden.
Um Menschen mit einer geistigen Behinderung bestmöglich auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorbereiten zu können ist es notwendig ein Instrument zur Steuerung der beruflichen Rehabilitation einzusetzen. Mit diesem System sollen aber nicht nur die Fähigkeiten, die sozialen Kompetenzen, die Persönlichkeit sowie das allgemeine Wissen über Rohstoffe und Arbeitsmaterialien gefördert, sondern auch dokumentiert werden. Dadurch wird nicht nur eine Analyse des Ist-Zustandes und der Fortschritte möglich, sondern auch eine systematische Förderung im Hinblick auf ein bestimmtes Ziel kann somit gewährleistet werden. Ein solches Steuerungsinstrument der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit einer geistigen Behinderung kann ein speziell für die Werkstatt für behinderte Menschen entwickeltes Förder- und Dokumentationssystem sein.
Dabei stellt sich die Frage welche Merkmale muss ein Förder- und Dokumentationssystem vorweisen und welche Anforderungen werden an das System gestellt, damit es als Steuerungsinstrument der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit einer geistigen Behinderung bezeichnet werden kann?
Ziel der vorliegenden Diplomarbeit ist es zu klären, ob und wie ein Förder- und Dokumentationssystem dabei helfen kann, die Menschen mit einer geistigen Behinderung auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorzubereiten, sowie welche Kriterien das System dafür erfüllen muss. Nach Meinung des Autors ist die Förderdokumentation nicht nur ein wichtiger Bestandteil eines Qualitätsmanagementsystems, sondern auch ein wesentliches Instrument der beruflichen Rehabilitation. Es ist nicht nur eine ressourcenorientierte Förderung, sondern trägt auch dazu bei, dass sich die Rehabilitanden akzeptiert und in ihren Bedürfnissen verstanden fühlen. Sie erhalten mehr Möglichkeiten der Partizipation und können dadurch ihr Leben aktiv und individueller gestalten.
Diese Ausarbeitungen sollen für das Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V. hinsichtlich der Entwicklung des eigenen Förder- und Dokumentationssystems, der Vergleichbarkeit zu anderen Systemen, sowie der Qualitäts-sicherung von Nutzen sein.
1 Formalmethodische Vorgehensweise
1.1 Aufbau der Arbeit
Die vorliegende Diplomarbeit besteht aus drei aufeinander aufbauenden Schwerpunkten und umfasst somit auch drei Hauptkapitel. Diese sollen zwar im Zusammenhang betrachtet werden, haben aber dennoch in Bezug auf die allgemeine Fragestellung ihre eigenen Arbeitshypothesen.
Das erste Kapitel mit dem Titel „Berufliche Rehabilitation für Menschen mit einer geistigen Behinderung“ beinhaltet eine Heranführung an das Thema der geistigen Behinderung und die Möglichkeiten einer beruflichen Rehabilitation von betroffenen Personen. Dafür wird zunächst der Begriff der Rehabilitation im Allgemeinen definiert, die vier verschiedenen Formen genannt und die berufliche Rehabilitation genauer beschrieben. Auf die anderen drei Formen der Rehabilitation wird aufgrund ihrer Komplexität nicht näher eingegangen.
Weiterhin werden die Definitionsansätze und Sichtweisen von geistiger Behinderung aus psychiatrisch-nihilistischer Sicht, aus heilpädagogisch-defizitorientierter Sicht, aus IQ-theoretischer Sicht sowie der Ansatz des Doppelkriteriums, der Ansatz des kognitiven Andersseins und geistige Behinderung als soziales Phänomen dargestellt. Anschließend werden die drei Hauptursachen – pränatale, perinatale und postnatale Ursachen – aufgezeigt und an einzelnen Beispielen verdeutlicht.
Als letzter Punkt in diesem Kapitel wird die Werkstatt für behinderte Menschen als eine mögliche Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation vorgestellt. Das Hauptaugenmerk hierbei liegt bei dem Auftrag, der einer Werkstatt für behinderte Menschen bereits durch den Gesetzestext immanent ist. Aber auch die vielseitigen weiteren gesetzlichen Grundlagen – u.a. das Grundgesetz oder die Sozialgesetzbücher IX und XII – werden vorgestellt. Weiterhin findet die Struktur einer Werkstatt für behinderte Menschen Beachtung, speziell die Unterscheidung von Berufsbildungbereich mit Eingangsverfahren, dem Arbeitsbereich, dem Förderbereich sowie dem Fachdienst für berufliche Integration.
Im zweiten Hauptkapitel mit der Überschrift „Förder- und Dokumentationssysteme als Steuerungsinstrumente beruflicher Rehabilitation“ werden zwei Systeme vorgestellt. Zum einen das Detmolder Lernwegemodell, ein standardisiertes System der „Lebenshilfe für behinderte Menschen Kreisvereinigung Detmold e.V.“, und zum anderen das Förder- und Dokumentationssystem, das im „Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V.“ entwickelt wurde.
Beim Detmolder Lernwegemodell werden zunächst das Grundkonzept und die Grundbausteine vorgestellt. Dazu gehören die Lernwege, die Arbeitsanalyse sowie die Lernziel-Kataloge und die Lernziel-Sequenzen. Anschließend wird als Beispiel der Lernziel-Katalog „Montage & Verpackung“ beschrieben.
Für das Förder- und Dokumentationssystem des Behinderten-Werkes Main-Kinzig e.V. wird zunächst die Einrichtung an sich beschrieben und kurz auf die Entwicklung des Systems eingegangen. Im Anschluss daran wird die Grundlage bzw. der Ausgangspunkt, die Bildungskonferenz, erläutert und die damit zusammenhängenden Lern- und Übungsaufträge sowie der Beurteilungsbogen für Schlüsselkompetenzen vorgestellt. Des Weiteren werden mögliche Qualifizierungsziele des Bereiches „Fertigungshelfer“ beschrieben und der Förderdokumentationsbogen genau erklärt.
Der zweite Schwerpunkt in diesem Kapitel beschäftigt sich mit der Fragestellung: „Welche Kriterien müssen Förder- und Dokumentationssysteme erfüllen um als Steuerungsinstrumente beruflicher Rehabilitation zu gelten?“ Für das Grundverständnis wird hierbei auf den Begriff der Qualität, ihre wachsende Bedeutung, verschiedene Konzepte des Qualitätsmanagements und auf Qualitätskriterien für die Behindertenarbeit eingegangen. Darauf aufbauend werden eigene Kriterien entwickelt, an denen man die o.g. Fragestellung prüfen kann.
Das dritte Hauptkapitel, „Vergleich zwischen dem Detmolder Lernwegemodell und dem Förder- und Dokumentationssystem des Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V.“, beschäftigt sich mit dem Vergleich dieser beiden Systeme. Er wird im Hinblick auf die Fragestellung durchgeführt, wie die beiden Förder- und Dokumentationssysteme die Kriterien umsetzen, die sie zu Steuerungsinstrumente der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit einer geistigen Behinderung machen. Dabei wird eine möglichst objektive Sicht angestrebt. Grundlage für den Vergleich sind die in Kapitel 2 erarbeiteten Kriterien.
Im direkten Anschluss an die Hauptkapitel folgt jeweils eine Zusammenfassung um die wesentlichen Inhalte noch einmal zu benennen und in Zusammenhang mit den Arbeitshypothesen zu bringen. Dabei wird der Autor zu der jeweiligen Thematik Stellung beziehen und zum Teil kritische Anmerkungen vornehmen. Diese basieren sowohl auf der eigenen Meinung als auch auf den Erfahrungen, die der Autor während seiner Arbeit im Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V. gemacht hat.
1.2 Literaturrecherche
Für die Literaturrecherche der vorliegenden Diplomarbeit wurden verschiedene Medien und Einrichtungen in Anspruch genommen. Einen wesentlichen Anteil hatten die Bibliotheken der Berufsakademie Thüringen – Staatliche Studienakademie Gera, der Fachhochschule Potsdam sowie der Fachhochschule Frankfurt am Main. Weiterhin konnte Literatur des Behinderten-Werkes Main-Kinzig e.V. und der Lebenshilfe für behinderte Menschen Kreisvereinigung Detmold e. V. verwendet werden. Darüber hinaus wurde das Internet als Informationsquelle für geeignete Literatur einbezogen.
Die Bibliothek der Berufsakademie Thüringen – Staatliche Studienakademie Gera bot eine gute Grundlagenliteratur zur empirischen Sozialforschung und zur Thematik der geistigen Behinderung. Zusätzlich war in Gera die Möglichkeit der Fernleihe gegeben, sodass ein Zugriff auf weitere Fachliteratur erleichtert wurde.
Die Bibliotheken der Fachhochschulen Potsdam und Frankfurt am Main ermöglichten einen unkomplizierten und uneingeschränkten Zugang zu dem gesamten Bestand. In beiden Einrichtungen gab es zusätzlich eine umfangreiche Anzahl an fachspezifischen Zeitschriften.
Das Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V. stellte dem Autor v.a. Informationsbroschüren zum Verein, Projektdaten und Dokumente zum Förder- und Dokumentationssystem sowie weitere Fachliteratur zur Verfügung. Bei der Lebenshilfe für behinderte Menschen Kreisvereinigung Detmold e. V. konnten Infobroschüren käuflich erworben werden und ein Kollege, der für den Bereich der Förder- und Dokumentationssysteme verantwortlich ist, stand dem Autor als Ansprechpartner zur Verfügung. Im Rahmen der Internetrecherche wurden Literaturempfehlungen von Dozenten und Kollegen geprüft.
1.3 Der Vergleich als qualitative Forschungsmethode
Die qualitative Sozialforschung bzw. das qualitative Denken setzt sich in der Bundesrepublik Deutschland seit etwa 40 Jahren wieder stärker durch. Ein Anzeichen für diese Entwicklung ist nach MAYRING u.a. die Ansammlung von soziologischen und erziehungswissenschaftlichen Ansätzen, die den quantitativen Forschungsmethoden entgegenwirken. Dabei wird in den Analysen versucht nicht die Reaktion der Probanden auf bereits vorgegebene Kategorien darzustellen, sondern sich auf die soziale Realität zu beziehen. Demnach strebt die qualitative Sozialforschung an, dass sich die Wissenschaft stärker auf Informationen konzentrieren soll, die für die eigentliche Fragestellung von Bedeutung sind um somit umfangreiche (quantitative) Forschungen zu vermeiden [vgl. Mayring 2002].
Der Vergleich als Methode der qualitativen Sozialforschung ist als solcher nicht theoretisch definiert, sondern wird nur durch praxisorientierte Literatur beschrieben. Dieses Phänomen resultiert nach Meinung des Autors u.a. aus dem Dilemma, dass es keine einheitliche Kategorienbildung für alle zu vergleichenden Sachverhalte geben kann. Das bedeutet, dass beispielsweise der Vergleich zwischen zwei Gesellschaftsformen andere Untersuchungskriterien voraussetzt als der Vergleich zwischen verschiedenen Tierarten. Auch die Tatsache, dass ein Vergleich unterschiedliche Ansatzpunkte und Herangehensweisen haben kann, trägt zu diesen Phänomen bei. Somit ist es unmöglich eine idealtypische Definition eines Vergleiches und seiner Kriterien zu erstellen.
Der hier vorliegende Vergleich wird in Anlehnung an MAYRINGs Dokumenten- und Inhaltsanalyse durchgeführt.
Die Dokumentenanalyse ist eine Form von Untersuchungsplänen, meint alsodie grundsätzliche Untersuchungsanalyse. Sie umfasst Untersuchungsziel und -ablauf auf formaler Ebene und stellt somit die Rahmenbedingungen für die Analyse auf [vgl. Mayring 2002]. Als Dokumente werden in der Sozialforschung alle Arten von Zeugnissen beschrieben, die das menschliche Verhalten und zwischenmenschliche Zusammenhänge erklären sollen. Wichtig hierbei ist „das Auswählen verschiedenster Dokumente und das Herausarbeiten von Arbeitshypothesen, die der Untersuchung zugrunde gelegt werden“ (Bango 2002, S.131). Der Grundgedanke ist, dass hier Material analysiert werden soll, das bereits existiert und nicht erst erschlossen werden muss. Damit unterliegen die Dokumente nicht der Fehlerquelle der Datenerhebung. Bei der Vorgehensweise muss zunächst das Ausgangsmaterial „in Bezug auf eine Fragestellung“ (Mayring 2002, S.49) genau definiert werden, damit der Erkenntniswert des Dokuments eingeschätzt werden kann. Dafür stehen dem Forscher sechs Kriterien zur Verfügung:
1) Die Art des Dokumentes (sind es gesicherte Daten wie Urkunden und Akten oder eher ungesicherte wie Zeitungsberichte).
2) Die äußeren Merkmale des Dokumentes (Material und dessen Zustand).
3) Die inneren Merkmale des Dokumentes (Inhalt oder die Aussagekraft).
4) Die Intention der Erstellung des Dokumentes (Frage nach der Absicht, mit der die Daten zusammengestellt wurden).
5) Die Nähe des Dokumentes zum Gegenstand (Nähe zu dem, was dokumentiert werden soll).
6) Die Herkunft des Dokumentes (in Bezug auf die Art der Überlieferung oder wo es gefunden wurde).
Auf dieser Grundlage können nach MAYRING verschiedene qualitative Analysemethoden eingesetzt werden, wie z.B. die qualitative Inhaltsanalyse [vgl. Mayring 2002].
Die qualitative Inhaltsanalyse ist ein Untersuchungsverfahren, also eine Methode der Datenerhebung, -aufarbeitung und -auswertung [vgl. Mayring 2002]. Sie versucht „das täglich praktizierte Sprachverstehen durch systematische und objektive Analysen auf eine wissenschaftliche Ebene zu heben“ (Bango 2002, S.136). Hierbei werden alle relevanten Aspekte in Bezug auf eine bestimmte Fragestellung berücksichtigt und der zu analysierende Gegenstand in einzelne Variablen geteilt [vgl. Bango 2002]. Das bedeutet, dass ein Dokument systematisch analysiert wird, wenn an ihm schrittweise und theoriegeleitet ein Kategoriesystem entwickelt wird. Der Verlauf für dieses kontrollierte Verfahren ist wie folgt: Zunächst werden Theorien oder Hypothesen in Bezug auf eine Fragestellung aufgestellt. Als nächstes werden die Daten erhoben, wofür drei Grundformen zur Verfügung stehen:
1.)Die Zusammenfassung: Das Ziel hierbei ist es das Material so zu reduzieren, dass die wesentlichen Inhalte erfasst werden aber dennoch ein überschaubares Abbild des Grundmaterials erhalten bleibt. Dies kann durch Auswählen, Bündeln und Abstrahieren von Aussagen geschehen.
2.)Die Explikation: Diese meint das Heranziehen von zusätzlichen Materialien, um das Verständnis für bestimmte Textabschnitte zu erweitern. Dabei wird der gesamte Kontext berücksichtigt, also z.B. die vorausgegangenen und nachfolgenden Textstellen oder aber auch die über den Text hinausgehenden Informationen.
3.) Die Strukturierung: Das bedeutet in diesem Zusammenhang, dass bestimmte Aspekte aus dem Material herausgefiltert werden und unter festgelegten Kriterien eine Übersicht erstellt wird. Dabei unterscheidet man drei Formen der Strukturierung: Formale, typisierende und skalierende Strukturierung.
Im Anschluss daran erfolgen die eigentliche Analyse und die Formulierung der Ergebnisse [vgl. Schäfer 1995].
In Bezug auf die vorliegende Diplomarbeit bedeutet diese Methode das Herausarbeiten von Hypothesen in Bezug auf eine bestimmte Fragestellung, das Definieren des Arbeitsmaterials und die Entwicklung von Kategoriesystemen. Diese werden hier als Kriterien bezeichnet und dienen als Grundlage für die Analyse. Dadurch werden klare Rahmenlinien abgesteckt, wodurch eine Quantifizierung verhindert werden soll.
2 Berufliche Rehabilitation für Menschen mit einer geistigen Behinderung
Beschäftigt man sich mit der Frage welche Kriterien ein Förder- und Dokumentationssystem erfüllen muss um als Steuerungsinstrument der beruflichen Rehabilitation für Menschen mit einer geistigen Behinderung zu gelten, so sollte man sich zunächst mit den theoretischen Grundlagen befassen.
In diesem Kapitel werden allgemeine Begriffsdefinitionen zum Thema berufliche Rehabilitation und geistige Behinderung beschrieben, sowie ein Überblick über die Ursachen geistiger Behinderung gegeben. Weiterhin werden die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen und dessen Struktur vorgestellt.
Ziel ist es deutlich zu machen, dass die eigene Haltung zum Begriff der geistigen Behinderung für das Förder- und Dokumentationssystem eine wichtigen Rolle spielt und die Förderdokumentation einer Vielzahl von Behinderungsarten gerecht werden muss.
2.1 Berufliche Rehabilitation
Rehabilitation ist im Allgemeinen ein „integratives Konzept zur gesellschaftlichen (Wieder-) Eingliederung“ (Mühlum, Oppl 1992, S.9) von Menschen mit einer Behinderung bzw. von Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zusätzlich zu diesem Definitionsansatz unterscheidet man vier verschiedene Formen der Rehabilitation: Medizinische, schulisch-pädagogische, soziale und berufliche Rehabilitation [vgl. Oppl 1985]. Aufgrund der Fragestellung der vorliegenden Diplomarbeit wird hier nur die Thematik der beruflichen Rehabilitation betrachtet.
Die berufliche Rehabilitation umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die „zur Erhaltung, Verbesserung [und] Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit“ (Oppl 1985, S.34) dienen sowie eine Aufnahme in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder an besonderen Arbeitsplätzen sicherstellen.
In der heutigen Gesellschaft sind Beruf und Arbeit nicht nur die Grundlage für die wirtschaftliche Existenz sondern prägen das Persönlichkeitsbild und beeinflussen den sozialen Status eines Menschen. Aus diesen Gründen soll durch berufliche Rehabilitation die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit erreicht werden [vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 1994].
Die berufliche Rehabilitation zielt auf den Erhalt, die Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ab.
In besonderen Fällen wird den Menschen mit einer Behinderung aufgrund ihrer Art und Schwere der Behinderung ein Platz in einer Werkstatt für behinderte Menschen angeboten (s. Kapitel 2.3) [ebd.].
Leistungen der beruflichen Rehabilitation umfassen Berufsvorbereitung, beru[1] fliche Anpassung, Fortbildung und Umschulung sowie Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, aber auch Berufsfindung und Arbeitserprobung [ebd.].
Den Beginn der beruflichen Rehabilitation bilden Maßnahmen zur Berufsvorbereitung, wodurch der Zugang zur beruflichen Ausbildung oder Umschulung erleichtert werden soll. „Berufsvorbereitungsmaßnahmen sind Grundausbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf bestimmte Berufsbereiche, Förderungslehrgänge zur Erlangung der Berufsreife sowie [...] spezielle Grundausbildungen“ (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 1994, S.291).
Die Kernbereiche beruflicher Rehabilitation sind die berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung. Durch berufliche Anpassung sollen berufliche Wissenslücken geschlossen werden, während die berufliche Fortbildung bereits vorhandenes Wissen erweitert. Berufliche Ausbildung bezieht sich auf die Erstausbildung von Menschen mit einer Behinderung, die eine ressourcenorientierte Qualifizierung darstellt und eine berufliche Tätigkeit ermöglichen soll. Bei der beruflichen Umschulung werden neue Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, wodurch der Übergang in eine andere Tätigkeit erleichtert werden soll [vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 1994].
Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes haben die „Sicherung des vorhandenen oder die Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes [...].“ (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 1994, S.291) zum Ziel. Diese Hilfen erfolgen meist in Form von materieller Unterstützung, die zum einen für den Rehabilitanden und zum anderen für den Arbeitgeber erfolgen können. Für den Rehabilitanden bedeutet das u.a. die Übernahme der Kosten für Arbeitsausrüstung, technische Arbeitshilfen oder für die Einrichtung einer behindertengerechten Wohnung. Der Arbeitgeber erhält z.B. Zuschüsse für die Kosten einer betrieblichen Umschulung oder die Schaffung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes [ebd.].
Der Teilbereich der Berufsfindung und Arbeitsplatzerprobung ermöglicht es im Vorfeld abzuklären, welche berufsfördernden Maßnahmen erforderlich sind. Die Berufsfindung soll helfen eine geeignete Berufsrichtung zu finden und in der Arbeitserprobung soll ermittelt werden, ob diese Berufsrichtung geeignet ist [ebd.].
2.2 Geistige Behinderung
Der Begriff der geistigen Behinderung hat ebenso viele Definitionsansätze wie Erscheinungsformen. Diese unterscheiden sich nicht nur in ihren Grundgedanken, sondern ihnen liegt meist ein vollkommen anderes Menschenbild zu Grunde.
Im Folgenden werden sechs verschiedene Definitionsansätze und Sichtweisen in Anlehnung an THEUNISSENs: „Pädagogik bei geistiger Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten“ vorgestellt. Weiterhin wird ein Überblick über die Ursachen einer geistigen Behinderung in Anlehnung an SPECKs und THALHAMMERs „Die Rehabilitation der Geistigbehinderten“ gegeben. Dabei erhebt der Autor keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern strebt einen Überblick an.
2.2.1 Definitionsansätze und Sichtweisen
2.2.1.1 Psychiatrisch-nihilistische Sicht
Wie bereits anhand der Formulierung erkennbar, stammt dieser Definitionsansatz aus der Psychiatrie. Diese ist ein Teilgebiet der Medizin und befasst sich mit den seelischen Krankheiten eines Menschen. Das Wort nihilistisch beruht auf dem Nihilismus, der das Positive ablehnt.
Bei der Beschreibung der geistigen Behinderung aus psychiatrisch-nihilistischer Sicht verweist THEUNISSEN auf REIL. Dieser unterschied bereits 1803 drei Formen des „Blödsinns“: Der erste Grad bestimmt die Grenze zwischen geistiger Gesundheit und anfangendem Blödsinn. Im mittleren Grad kann der Betroffene noch einfache Begriffe verarbeiten, wohingegen der äußerste Grad gekennzeichnet ist durch das vollständige Ausbleiben von Wahrnehmung [vgl. Theunissen 2000].
Auch heute noch wird eine Dreiteilung des Begriffs Oligophrenie (Schwachsinn) in der Psychiatrie vorgenommen, der die Begriffsbestimmung von REIL zugrunde liegt. Man unterscheidet zwischen „Debilität als leichteste Form geistiger Behinderung, Imbezillität als mittlerer Grad geistiger Behinderung und Idiotie als sehr schwerer Grad geistiger Behinderung“ (Theunissen 2000, S.16). Vor allem bei der Form der Idiotie wird das negative Menschenbild deutlich, da in diesem Zusammenhang von einer völligen Bildungsunfähigkeit und hoher Pflegebedürftigkeit gesprochen wird [vgl. Theunissen 2000].
2.2.1.2 Heilpädagogisch-defizitorientierte Sicht
Auch hier kann man bereits durch die Bezeichnung einen Einblick in die Sichtweise dieses Definitionsansatzes gewinnen. Ein Heilpädagoge befasst sich mit der Erziehung und Ausbildung von Menschen mit einer Behinderung und emotionalen bzw. geistigen Störungen. Der Begriff der Defizitorientierung bedeutet, dass ein Mensch nur über seine Schwächen definiert wird und seine Ressourcen vollkommen unberücksichtigt bleiben.
THEUNISSEN bemerkt dazu, dass die stark defizitorientierte Sicht sich stark an nihilistischen Aspekten aus der Psychiatrie orientiert, dies aber hauptsächlich in der älteren Literatur der Fall sei. Vielmehr, so THEUNISSEN weiter, begegnet man bei zeitgenössischen Fachleuten bereits „einer differenzierteren Betrachtung“ (Theunissen 2000, S.18).
So verweist er hier z.B. auf HANSELMANN, der den so genannten Idioten nicht vollkommene Bildungsunfähigkeit bescheinigt, sondern annimmt, dass er sich durch viel Pflege und gute Erziehung ebenfalls entwickeln kann [vgl. Theunissen 2000].
Dennoch bemängelt THEUNISSEN auch hier, dass die Menschen mit einer geistigen Behinderung aus dieser Sichtweise heraus immer nur durch Nicht-Können und Unfähig-Sein beschrieben werden. Weiterhin erkennt er bei diesem Definitionsansatz Gefahren wie die Reduktion der Menschen mit einer geistigen Behinderung lediglich auf diese Behinderung bzw. die Definition eines Menschen über seine Defizite, Inkompetenzen oder Störungen.
2.2.1.3 IQ-theoretische Sicht
Der IQ bzw. der Intelligenzquotient wird als Maß für das intellektuelle Leistungsvermögen gesehen. Nach WECHSLER liegt der durchschnittliche IQ etwa bei 85-115 und die Abstufungen im Bereich der geistigen Behinderung gelten wie folgt: Bei einem IQ von 85-70 redet man von einer Lernbehinderung. Eine leichte Intelligenzminderung liegt vor bei einem IQ von 69-50, eine mäßige geistige Behinderung bei einem IQ von 49-35 und eine schwere Intelligenzminderung bei einem IQ von 34-20. Die schwerste Form der Intelligenzminderung liegt bei einem IQ unter 20 vor [vgl. Guthke 1980].
THEUNISSEN bemerkt dazu, dass häufig die Begriffe Geist und Intelligenz gleich gesetzt werden. Dadurch kommt es seiner Meinung nach zu dem Phänomen, dass die kognitive Leistungsfähigkeit eines Menschen mit einer Behinderung in den Mittelpunkt der Betrachtung rückt. In diesem Zusammenhang liest man nicht selten die Diagnose der geistigen Retardierung [vgl. Theunissen 2000].
Ein weiterer Aspekt ist die Definition von Intelligenz, nach der man diese nur mit einem Intelligenztest messen kann. Neben den Überlegungen zur Anwendbarkeit solcher Tests bei Menschen mit einer geistigen Behinderung bemerkt THEUNISSEN weiterhin, dass damit die „Ignoranz motivationaler, kommunikativer und sozialer Aspekte“ (Theunissen 2000, S.21) einhergeht.
Besonders problematisch wird diese Sichtweise, so THEUNISSEN weiter, wenn sie zu einer einseitigen Betrachtung in der Praxis führt. Bei einer Fixierung auf die kognitiven Fähigkeiten und deren Förderung bspw. in der Schule kommt es sehr schnell zu einer Vernachlässigung sozialer und kommunikativer Aspekte. Aus diesem Grund sollte man auf die Betrachtung des IQ-Wertes bei Menschen mit einer geistigen Behinderung verzichten [vgl. Theunissen 2000].
2.2.1.4 Ansatz des Doppelkriteriums
Dieser Ansatz ist eine Weiterentwicklung der IQ-theoretischen Definition von geistiger Behinderung. Neben dem Intelligenzfaktor wird hier auch die soziale Anpassungsfähigkeit berücksichtigt.
Mit einem Verweis auf eigene frühere Literatur beschreibt THEUNISSEN hierzu das Konzept des Doppelkriteriums, in dem es um die „Bestimmung eines individuellen Assistenzbedarfs“ geht (Theunissen 2000, S.22). Dafür werden Einschränkungen aber auch Stärken in Bereichen, die für das gesellschaftliche Leben relevant sind, erfasst. Zu diesen Bereichen gehören u.a. Kommunikation, Sozialverhalten, Selbstbestimmung, Arbeit und Freizeit. Zu diesem Ansatz bemerkt THEUNISSEN selbst, dass dadurch zwar nicht vollkommen die defizitorientierte Sichtweise überwunden wird, aber die Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht länger ausschließlich über ihr Nicht-Können definiert werden. Vielmehr kommt es hier zu einer Wertschätzung als kompetente Personen, wobei der Mensch und nicht seine Schwächen in den Mittelpunkt rücken [vgl. Theunissen 2000].
2.2.1.5 Ansatz des „kognitiven Andersseins“
Bei dieser Betrachtungsweise verweist THEUNISSEN auf THALHAMMER. Dieser kritisierte zunächst die defizitorientierten Ansätze und ist der Meinung, dass diese nur so genannte Außenperspektiven und normbezogene Standpunkte sind. Die Beobachter können gar nicht die volle Existenz der Behinderten erfassen, da diese eine andere Form der Kommunikation und des Ausdrückens haben. Nicht die Einschränkung an sich ist Schuld an dem Begriff der geistigen Behinderung, sondern die Ratlosigkeit der Betroffenen führt zu Stigmatisierungen [vgl. Theunissen 2000].
Aus diesen Gründen schlägt THALHAMMER vor, geistige Behinderung als ein kognitives Anderssein zu definieren, welches „[...] besondere lebenslange mitmenschliche Hilfe zur Selbstverwirklichung in individuellen Dimensionen und kommunikativen Prozessen “ (Theunissen 2000, S.23) verlangt.
THEUNISSEN befürwortet diese Sichtweise und bemerkt, dass dieser Aspekt „[...] den Blick für ein [...] subjektzentriertes pädagogisches Handeln [...]“ (ebd.) öffnet und sich somit nicht auf die Intelligenzminderung oder soziale Inkompetenz konzentriert.
2.2.1.6 Geistige Behinderung als ein soziales Phänomen
Die Betrachtung von geistiger Behinderung als ein soziales Phänomen bzw. als eine soziale Konstruktion zielt darauf ab den Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht nur auf seine „biologische, psychische, soziale Ebene“ (Ziemen 2002, S.30) zu reduzieren, sondern ihn im gesamtgesellschaftlichen Kontext zu betrachten. Es gilt also bewusst die Erscheinungsform wahrzunehmen, ohne bereits Stigmatisierungstendenzen aufkommen zu lassen um das bislang Verborgene zu betrachten. Dadurch, so ZIEMEN weiter, wird es erst möglich die biologische Ebene mit ihren Einschränkungen als Basis zu nehmen um darauf aufbauend Entwicklung zu ermöglichen. In Anlehnung an JANTZEN betont ZIEMEN, dass der Grund der Stigmatisierung nicht die Behinderung an sich ist, sondern die veränderte soziale Situation, in die ein Mensch mit einer geistigen Behinderung gerät [vgl. Ziemen 2002].
THEUNISSEN beschreibt in diesem Zusammenhang „vier zentrale Faktoren, die zum Verständnis von geistiger Behinderung beitragen sollen“ (Theunissen 2000, S.30).
Der erste Faktor umfasst die biologischen, physischen Voraussetzungen eines Menschen und bezieht sich auf die medizinische Betrachtungsweise von geistiger Behinderung. Dazu gehören auch alle Schädigungen, Beeinträchtigungen und Defekte. THEUNISSEN sieht die rein pathologische Betrachtungsweise von geistiger Behinderung als sehr problematisch an und möchte sie deshalb durch den Begriff der biologischen Gegebenheit neutralisieren [vgl. Theunissen 2000].
Der zweite Faktor bezieht sich auf den Lern- und Entwicklungsbereich in kognitiver, sensorischer, motorischer und aktionaler Hinsicht. Auch hier sollen die negativ behafteten Begriffe wie Aufmerksamkeitsschwäche oder mangelnde Umstellungsfähigkeit ersetzt werden durch Begriffe wie Entwicklungspotential, individuelle Stärken und Ressourcen [ebd.].
Der dritte Faktor umfasst alle Aspekte, die als „gesellschaftliche Benachteiligungen“ (Theunissen 2000, S.32) bekannt sind. Dazu gehören u.a. Institutionalisierung, Hospitalismus, Vorurteile oder gesellschaftliche Barrieren. Weiterhin zählen zu diesem Faktor auch alle protektiven sozialen Ressourcen sowie gesellschaftliche Belastungsfaktoren. Zu den protektiven sozialen Ressourcen zählen z.B. ein gut ausgebautes soziales Netzwerk und ein intaktes Familiensystem. Gesellschaftliche Belastungsfaktoren sind u.a. sozialschwache Milieus oder Vorurteile der Gesellschaft [vgl. Theunissen 2000].
Der vierte Faktor bezieht sich auf die so genannte Subjekt-Perspektive unter der man Aspekte wie Selbstwahrnehmung, Einschätzung der eigenen Person, Selbstwertgefühl und emotionale Befindlichkeit zusammenfasst. Es geht also dabei um das Selbstbild, welches eine Person von sich hat und welches vergleichbar mit der Ich-Identität nach KRAPPMANN ist [ebd.].
Bei der Betrachtung dieser vier Faktoren ist es nach THEUNISSEN wichtig diese „in einem reziproken dynamischen und zirkulären Wechselspiel“ (Theunissen 2000, S. 35) zu sehen.
2.2.2 Ursachen geistiger Behinderung
Die Ursachen einer geistigen Behinderung sind vielseitig und nicht immer eindeutig bestimmbar. Grundlegend unterscheidet man zwischen den Schädigungen während der Schwangerschaft (pränatal), während der Geburt (perinatal) und den Schädigungen durch äußere Einflüsse während der ersten drei Lebensjahre (postnatal) [vgl. Speck 1977]. THALHAMMER beschreibt in diesem Zusammenhang mögliche Faktoren der Schädigungen für diese drei Ätiologien.
2.2.2.1 Pränatale Ursachen
Pränatale Ursachen für eine geistige Behinderung sind Schädigungen, die bereits vor der Geburt entstanden sind. Dabei gibt es viele Faktoren, die zu solch einer Schädigung führen können.
Einer dieser Faktoren ist das Alter der Mutter. So zählen Frauen, die das 40. Lebensjahr überschritten haben, aber auch sehr junge Mädchen zu einer Risikogruppe während der Schwangerschaft. Durch eine Rückentwicklung in den Ovarien (Eierstöcke) bzw. bei noch zu wenig entwickelten Ovarien kommt es zu Veränderungen von Chromosomen. So entsteht zum Beispiel die Trisomie21, auch bekannt als Down-Syndrom [vgl. Speck 1977].
Auch Funktionsstörungen bei der Mutter können zu einer geistigen Behinderung führen. Dazu gehören u.a. „hormonelle Insuffizienz“ (Thalhammer 1967, S. 20) und Infektionskrankheiten, die zu einer Schädigung des Fötus führen können.
Eine weitere pränatale Ursache von geistiger Behinderung sind Veränderungen im Chromosomensatz, die genetisch bedingt sein können, aber teilweise auch durch spontane Mutationen hervorgerufen werden [vgl. Speck 1977].
2.2.2.2 Perinatale Ursachen
Schädigungen, die während der Geburt entstehen können auf eine Vielzahl von Faktoren zurückgeführt werden.
Eine der bekanntesten perinatalen Ursachen für eine geistige Behinderung ist die Asphyxie (Sauerstoffmangel), die u.a. durch „Nabelschnur-Komplikationen“ (Speck 1977, S. 68) oder eine verspätete Geburt (nach dem errechneten Termin) hervorgerufen werden kann.
Auch mechanische Einwirkungen wie bei einer Zangengeburt oder bei einem Kaiserschnitt können zu einer geistigen Behinderung, aber auch einer zerebralen Bewegungsstörung führen.
2.2.2.3 Postnatale Ursachen
Von postnatalen Störungen spricht der Mediziner bei Schädigungen ab den 10. Tag nach der Geburt [vgl. Speck 1977].
THALHAMMER bemerkt dazu, dass es eine Vielzahl von infektiösen, medikamentösen und traumatischen Einflüssen gibt, die sich als schädigend auswirken können. Dazu gehören z.B. Stoffwechselstörungen und Ernährungskomplikationen, Infektionen wie Masern, Mumps und Röteln oder Vergiftungen durch Medikamente. Aber auch traumatische Schädigungen durch Stürze oder Misshandlungen können ein Faktor für eine postnatal entstandene geistige Behinderung sein [ebd.].
2.3 Berufliche Rehabilitation in Werkstätten für behinderte Menschen
Die Werkstatt für behinderte Menschen (im weiteren Verlauf wird die Abkürzung WfbM verwendet) ist ein Schutzbereich für erwachsene Menschen, die wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung trotz aller „technischen, personellen und finanziellen Hilfen“ (Cramer 2003, S. 45) nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können.
Die WfbM stellt ein tagesstrukturiertes Arbeitsangebot dar und bietet gleichzeitig persönlichkeitsfördernde Maßnahmen. Das Rehabilitationsziel ist es „den Menschen mit seiner Behinderung in ein ihm angemessenes gesellschaftliches Umfeld einzubeziehen“ (Verband evangelischer Einrichtungen für geistig und seelisch Behinderte e.V. 1990, S.10) und ihm zu einem verbesserten Lebensgefühl zu verhelfen. Weiterhin muss die Werkstatt dem Behinderten eine Weiterentwicklung, Erhöhung oder Wiedergewinnung seiner Leistungsfähigkeit ermöglichen sowie eine Förderung der Persönlichkeit gewährleisen [vgl. Badelt 1992]. Somit ist die WfbM nicht nur Arbeits-, sondern auch Lebensraum.
[...]
[1]
- Citation du texte
- Sabrina Wolfframm (Auteur), 2007, Förder- und Dokumentationssysteme als Steuerungsinstrumente beruflicher Rehabilitation von Menschen mit einer geistigen Behinderung in einer Werkstatt für behinderte Menschen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84913
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