Die Bewertung der Chancen und Risiken einer Umstellung auf IAS/IFRS unterliegt seit dem 01.01.04 einer signifikanten Aktualität: Alle kapitalmarktorientierten Gesellschaften, die nicht nach international anerkannten Rechnungslegungsvorschriften, wie beispielsweise den US-GAAP, bilanzieren, haben ihren Konzernabschluß seit dem Geschäftsjahr 2005 nach den Rechnungslegungsvorschriften der IAS/IFRS zu erstellen.
Die vorliegende Arbeit stellt die Auswirkungen der Umstellung der Rechnungslegung auf IAS/IFRS auf die für die Außendarstellung des Unternehmens signifikanten Ergebnis- und Bilanzkennzahlen dar. Dazu werden nach einer kurzen chronologischen Übersicht zu der Entstehung der IAS/IFRS einige wichtige, ausgewählte Unterschiede zwischen HGB und IAS/IFRS erläutert, um vor dem Hintergrund möglicher Bilanzpolitiken die Auswirkungen auf die relevante Bilanzkennzahlen darzustellen. Eine gesonderte Betrachtung erfährt dabei die Umstellung im Hinblick auf ein Unternehmensrating bzw. eine Bonitätsbewertung.
Zur anschaulichen Hinterlegung der dargestellten Rechnungslegungsvorschriften wurden 4 Unternehmen als Fallbeispiele herangezogen: die Metro AG als intenationaler Handelskonzern, die Deutsche Börse AG als Dienstleistungsunternehmen und als Produktionsunternehmen die BMW AG und die Volkswagen AG.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Einführung
2.1 Historische Entwicklung
2.2 Zielsetzung der IAS/IFRS
2.3 Adressatenorientierung
3 Veränderung der Bilanzstruktur durch Umstellung
3.1 Auswirkungen auf ausgewählte Bilanzpositionen
3.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
3.1.2 Sachanlagevermögen
3.1.2.1 Leasingverhältnisse
3.1.3 Finanzanlagen
3.1.4 Herstellungskosten
3.1.4.1 Langfristaufträge
3.1.5 Eigenkapital
3.1.6 Rückstellungen
3.1.6.1 Pensionsrückstellungen
3.1.6.2 Sonstige Rückstellungen
3.1.7 Verbindlichkeiten
3.2 Zusammenfassung
4 Veränderungen der Gewinn- und Verlustrechnung durch die Umstellung
5 Bilanzpolitik innerhalb der Rechnungslegung nach IAS/IFRS
6 Auswirkungen der Umstellung auf die Bilanzkennzahlen
7 Die Umstellung auf IAS/IFRS aus Rating – Gesichtspunkten
8 Fazit & Ausblick
Anhang I – Börsenkursentwicklung der Fallbeispiele
Anhang II – Tabellarische Übersicht der Umstellungseffekte
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Bewertungs- und Ansatzprinzipien
Abb. 2: Wesentliche Unterschiede zwischen nat. Rechnungslegung und IAS/IFRS
Abb. 3: Beispiel zu Ergebnis und Eigenkapitalentwicklung
Abb. 4: BMW AG, Konzernabschluß EK, Mio €
Abb. 5: Metro AG, Konzernabschluß EK, Mio €
Abb. 6: Tendenzen in der Veränderung der Bilanzkennzahlen
Abb. 7: BMW AG, Konzernabschluß JÜ, Mio €
Abb.8: Metro AG, Konzernabschluß JÜ, Mio €
Abb. 9: Beispiele zu Wahlrechten innerhalb der IAS/IFRS
Abb. 10: Einfluß der Bilanzpolitik
Abb. 11: Veränderung der Ergebniskennzahlen
Abb. 12: Veränderung der Bilanzpositionen
Abb. 13: Prozentuale Veränderung bei Kennzahlen der Vermögensstruktur
Abb. 14: Prozentuale Veränderung bei Kennzahlen der Kapitalstruktur
Abb. 15: Prozentuale Veränderung bei Kennzahlen der Liquidität
Abb. 16: Prozentuale Veränderung bei Kennzahlen der Rentabilität
Abb. 17: Quantitative Vorteile aus veränderter Bilanzstruktur
Abb. 18: Finanzkennziffern und ihre Einflußgrößen
1 Einleitung
Die Bewertung der Chancen und Risiken einer Umstellung auf IAS/IFRS unterliegt seit dem 01.01.04 einer brisanten Aktualität: Alle kapitalmarktorientierten Gesellschaften, die nicht nach international anerkannten Rechnungslegungsvorschriften, wie beispielsweise den US-GAAP, bilanzieren, haben ihren Konzernabschluß ab dem Geschäftsjahr 2005 nach den Rechnungslegungsvorschriften der IAS/IFRS zu erstellen.
Die vorliegende Arbeit stellt die Auswirkungen der Umstellung der Rechnungslegung auf IAS/IFRS auf die für die Außendarstellung des Unternehmens signifikanten Ergebnis- und Bilanzkennzahlen dar. Dazu werden nach einer kurzen chronologischen Übersicht zu der Entstehung der IAS/IFRS einige wichtige, ausgewählte Unterschiede zwischen HGB und IAS/IFRS erläutert, um vor dem Hintergrund möglicher Bilanzpolitiken die Auswirkungen auf die relevante Bilanzkennzahlen darzustellen. Eine gesonderte Betrachtung erfährt dabei die Umstellung im Hinblick auf ein Unternehmensrating bzw. eine Bonitätsbewertung.
Zur anschaulichen Hinterlegung der dargestellten Rechnungslegungsvorschriften wurden 4 Unternehmen als Fallbeispiele herangezogen: die Metro AG als inter-nationaler Handelskonzern, die Dt. Börse AG als Dienstleistungsunternehmen und als Produktionsunternehmen die BMW AG und die Volkswagen AG.
Es sei an dieser Stelle bemerkt, daß aufgrund des Umfanges der Arbeit nicht alle Thematiken im Detail beleuchtet werden konnten. Hier wird auf weiterführende Literatur verwiesen. Die Auszüge aus den International Financial Reporting Standards wurden in der englischen Originalverfassung übernommen. Steuerliche Aspekte wurden außer Acht gelassen.
2 Einführung
2.1 Historische Entwicklung
Initiiert durch die Notierung deutscher Unternehmen an amerikanischen Börsen begann das Bewußtsein für die Notwendigkeit zu wachsen, international gleich lautende Rechnungslegungsvorschriften zu gewährleisten. Dem Gang von Daimler-Benz 1993 an die New Yorker Börse folgte eine Welle der freiwilligen Veröffentlichung von Konzernabschlüssen nach IAS/IFRS und US-GAAP, worauf 1995 die Europäische Union mit dem Beschluß reagierte, auf europäischer Ebene eine "Neue Strategie in der Rechnungslegungsharmonisierung" (EU-Kommissar Monti) zu erarbeiten. Das 1973 von Wirtschaftsprüfern gegründete IASC und die weltweite Vereinigung nationaler Börsenaufsichten IOSCO einigten sich daraufhin, in einem Projekt bis zum Jahr 2000 die bereits bestehenden Standards entsprechend anzupassen und zu vervollständigen.
Ein wichtiger und zur Vereinfachung beitragender Schritt wurde 1989 mit dem Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) unternommen, welches die Unternehmen von der Pflicht befreite, neben dem IAS/IFRS Abschluß zusätzlich einen HGB-Abschluß aufstellen zu müssen. Dieser damals neu eingefügte § 292a HGB hatte jedoch nur bis 2004 Gültigkeit, da mit der EU - Verordnung vom 19.07.2002 beschlossen wurde, daß "alle kapitalmarktorientierten Gesellschaften in der Gemeinschaft ihre konsolidierten Abschlüsse spätestens ab dem Jahr 2005 nach einheitlicher Rechnungslegungsstandards, den "International Accounting Standards" (IAS[1] ), aufstellen [müssen]."2 Eine hiervon befreiende Wirkung bis 2007 gilt allerdings noch für diejenigen Unternehmen, die nach anderen international anerkannten Standards, wie z.B. den US-GAAP, bilanzieren.
Es zeichnet sich bereits heute die Entwicklung ab, auch die nicht kapitalmarktorientierten, überwiegend mittelständischen Unternehmen, in die internationalen Rechnungslegungsvorschriften einzubinden. Die Bestrebungen basieren auf der grundsätzlichen Zielsetzung der IAS/IFRS, "einen Beitrag zur effizienten und kostengünstigen Funktionsweise des Kapitalmarkts zu leisten".[2] Wegen der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz ist allerdings noch nicht absehbar, ab wann die IAS/IFRS verbindlich für alle Unternehmen anzuwenden sein werden.
2.2 Zielsetzung der IAS/IFRS
Voraussetzung für einen effizienten, vollkommenen Kapitalmarkt ist nach volks-wirtschaftlichen Regeln die vollständige Transparenz. Dadurch werden diejenigen Kosten vermieden, die durch aufwendiges Anpassen entstehen, um die veröffentlichten Daten vergleichbar zu machen. Da die zunehmende Globalisierung der unternehmerischen Tätigkeiten ein überproportional wachsendes Informationsbedürfnis der Kapitalgeber zur Folge hat, ist dieses ein wichtiger quantitativer wie auch qualitativer Aspekt.
Der Auszug aus der Konstitution des IASB, PART A, 2. beschreibt demgemäß die Ausrichtung der Organisation:
"The objectives of the IASC Foundation are:
(a) to develop, in the public interest, a single set of high quality, understandable and enforceable global accounting standards that require high quality, transparent and comparable information in financial statements and other financial reporting to help participants in the world's capital markets and other users make economic decisions;
(b) to promote the use and rigorous application of those standards; and
(c) to bring about convergence of national accounting standards and International Accounting Standards and International Financial Reporting Standards to high quality solutions."[3]
2.3 Adressatenorientierung
Rein formal haben die Rechnungslegungsvorschriften nach HGB und IAS/IFRS denselben Anspruch: Es gilt, ein "den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage zu zeigen"[4].
Die Bilanzierung nach HGB stellt hierbei das Interesse der Gläubiger in den Vordergrund. Damit dient die Handelsbilanz der Ermittlung der Gewinnausschüttung an die Anteilseigner und die Ansatz- und Bewertungsvorschriften werden bestimmt vom Grundsatz des Gläubigerschutzes. Es dominiert das Vorsichtsprinzip.
Die Normen der Rechnungslegung nach IAS/IFRS gehen vom Standpunkt des (potentiellen) Investors aus. Damit orientieren sich die Ansatz- und Bewertungs-Regelungen an den Transparenzansprüchen des Kapitalmarktes. Die Investoren sollen in die Lage versetzt werden, die Ertragskraft und den zukünftigen Cash Flow bewerten zu können, um eine fundierte Investitionsentscheidung zu treffen. Es dominiert das Prinzip der Decision Usefulness.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Bewertungs- und Ansatzprinzipien
nach HGB und IAS/IFRS im Vergleich[5]
3 Veränderung der Bilanzstruktur durch Umstellung
Die Auswirkungen der Umstellung der Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Vorschriften auf die Bilanzierung nach IAS/IFRS Vorschriften lassen sich in 2 zeitliche Abschnitte unterteilen:
- die erstmalige Umstellung nach SIC-8, bzw. aktuell nach IFRS 1
- und die Folgeperioden.
Die nachhaltigen Auswirkungen auf Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage hängen jedoch nicht nur von den Vorschriften ab, sondern auch und im besonderen von den Unternehmensspezifika selbst:
a) Unternehmenszweck
- zum Beispiel (kurzfristiges) Handelsgewerbe oder (langfristige) Produktions – Einzelaufträge, die zu unterschiedlichen Stichtagen bewertet werden
- nur nationale oder auch internationale Geschäftsbeziehungen mit Fremdwährungseffekten durch Kursveränderungen
b) Unternehmensphilosophie
- Pensionszusagen werden geleistet oder nicht
c) bisherige Bilanzierungspraktiken nach HGB, die nicht mit IAS/IFRS
vereinbar sind
- Ansatz zu kurzer Nutzungsdauern für Sachanlagen
- niedrig angesetzte Schätzung von beizulegenden Zeitwerten
- erhöhte Bildung von Rückstellungen
Grad der Bilanzpolitik bei der Umstellung
Ausnutzung der Spielräume bei Anwendung der IAS/IFRS; Wagenhofer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß einige Unternehmen signifikante Umstellungs – Auswirkungen explizit erreichen wollen, da die Investoren dieses erwarten und skeptisch würden, wenn keine besonderen Auswirkungen zu erkennen wären. Allerdings ist an dieser Stelle eine langfristige und keine kurzfristige, plakative Betrachtung wichtig, da das Stetigkeitsprinzip die bei der Erstumstellung gewählten Regeln auch für die Zukunft vorschreibt.
3.1 Auswirkungen auf ausgewählte Bilanzpositionen
Nach einer Befragung[6] von ca. 650 Finanzvorständen europäischer Unternehmen durch PricewaterhouseCoopers im Jahr 2002 wurden die wesentlichen, beobachteten Unterschiede zwischen nationaler Rechnungslegung und der Rechnungslegung nach IAS/IFRS wie folgt beschrieben:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Welche sind die 2 wesentlichsten Unterschiede zwischen der nationalen
und der Rechnungslegung nach IAS/IFRS?
Latente Steuern 48%
Finanzinstrumente 46%
Unternehmenszusammenschlüsse 32%
Mitarbeiterpensionen 30%.
Abb. 2: Wesentliche Unterschiede zwischen nat. Rechnungslegung und IAS/IFRS
Ergebnis der Befragung von PricewaterhouseCoopers6
Im wesentlichen basieren die Unterschiede zwischen HGB und IAS/IFRS auf dem Grundsatz der bilanziellen Transparenz für den Investor. Es soll eine Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt werden, aufgrund derer der Kapitalgeber die wirtschaftliche Lage und die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens beurteilen kann.
Im folgenden werden dazu beispielhaft einige Normen im Vergleich nach HGB und IAS/IFRS herausgearbeitet, die sich bei der Umstellung als besonders auswirkungs-relevant gezeigt haben.
[...]
[1] Im Anschluß an die Umstrukturierung des IASC wurden am 1. April 2001 die ab diesem Zeitpunkt entworfenen Vorschriften in IFRS umbenannt.
[2] Verordnung (EG) Nr. 1606/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungsstandards
[3] http://www.iasb.org/about/constitution.asp#1022595, IASC Foundation Constitution, PART A, Name and Objective
[4] vgl. HGB §264 Abs.2, S. und IAS/IFRS, 12. Kommentar der EU-Verordnung, Zielsetzung von Abschlüssen
[5] vgl. Meyer, 2003, S. 317
[6] vgl. Wagenhofer, 2003, S. 532
- Citation du texte
- Dipl.-Kffr. Claudia Weichel (Auteur), 2005, Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IAS/IFRS - Auswirkungen auf die Bilanzkennzahlen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84892
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