Diese Hausarbeit befasst sich mit der Situation von Frauen in der Bundesrepublik Deutschland, die aufgrund häuslicher Gewalt Schutz in einem Frauenhaus suchen und als Folge dessen ihre Wohnung verloren haben bzw. diese nicht mehr aufsuchen.
In dieser Hausarbeit wird die Bedeutung des Zuhauses erläutert, „Häusliche Gewalt“ definiert und der damit unter Umständen einhergehende Verlust der Wohnung und des Wohnumfeldes erörtert. Das Leben im Frauenhaus wird beschrieben und zudem das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) berücksichtigt. Weiterhin befasst sich diese Hausarbeit mit der finanziellen Problematik durch den Verlust der Wohnung der Frauenhausbewohnerinnen.
Während der Recherche zu dieser Hausarbeit stellte sich heraus, dass es kaum einschlägige Literatur zu dem Thema gibt. Durch meine praktische Arbeit in einem autonomen Frauenhaus bin ich jedoch mit den durch Verlust der Wohnung einhergehenden Schwierigkeiten der Frauen in Berührung gekommen, so dass ich u.a. Erfahrungswerte wiedergeben werde. Diese sind nicht empirisch, sondern dienen lediglich der Plausibilität und Veranschaulichung.
Diese Hausarbeit befasst sich mit den Frauen, die durch ihre Ehemänner/Partner Gewalt erfahren haben. Ich weise darauf hin, dass ich Frauen, die von Zwangsprostitution betroffen sind, nicht mit einbezogen habe, da diese in der Regel bereits vor einem Frauenhausaufenthalt von latenter Wohnungslosigkeit betroffen waren.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Häusliche Gewalt
3. Das Zuhause
3.1 Der Verlust der Wohnung und Hartz IV
4. Leben im Frauenhaus
4.1 Privatheit?
4.1.1 Mutter und Kind
4.2 Ortsidentität = Selbstidentität
5. Auswirkungen des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG)
6. Persönliches Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Diese Hausarbeit befasst sich mit der Situation von Frauen in der Bundesrepublik Deutschland, die aufgrund häuslicher Gewalt Schutz in einem Frauenhaus suchen und als Folge dessen ihre Wohnung verloren haben bzw. diese nicht mehr aufsuchen.
In dieser Hausarbeit wird die Bedeutung des Zuhauses erläutert, „Häusliche Gewalt“ definiert und der damit unter Umständen einhergehende Verlust der Wohnung und des Wohnumfeldes erörtert. Das Leben im Frauenhaus wird beschrieben und zudem das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) berücksichtigt. Weiterhin befasst sich diese Hausarbeit mit der finanziellen Problematik durch den Verlust der Wohnung der Frauenhausbewohnerinnen.
Während der Recherche zu dieser Hausarbeit stellte sich heraus, dass es kaum einschlägige Literatur zu dem Thema gibt. Durch meine praktische Arbeit in einem autonomen Frauenhaus bin ich jedoch mit den durch Verlust der Wohnung einhergehenden Schwierigkeiten der Frauen in Berührung gekommen, so dass ich u.a. Erfahrungswerte wiedergeben werde. Diese sind nicht empirisch, sondern dienen lediglich der Plausibilität und Veranschaulichung.
Im Übrigen handelt es sich um ein sehr komplexes Thema. Aufgrund der Rahmenbedingungen für eine Hausarbeit ist es nicht möglich, die Thematik als Ganzes zu erfassen. Manche Bereiche habe ich darum nur tangiert, andere gänzlich ausgeklammert.
Diese Hausarbeit befasst sich mit den Frauen, die durch ihre Ehemänner/Partner Gewalt erfahren haben. Ich weise darauf hin, dass ich Frauen, die von Zwangsprostitution betroffen sind, nicht mit einbezogen habe, da diese in der Regel bereits vor einem Frauenhausaufenthalt von latenter Wohnungslosigkeit betroffen waren[1].
2. Häusliche Gewalt
„Häusliche Gewalt bezeichnet (unabhängig vom Tatort/auch ohne gemeinsamen Wohnsitz) Gewaltstraftaten zwischen Erwachsenen
- in einer partnerschaftlichen Beziehung,
- die derzeit besteht,
- die sich in Auflösung befindet oder
- die aufgelöst ist
oder die
- in einem Angehörigenverhältnis zueinander stehen.“[2]
Es gibt derzeit keine repräsentativen Angaben zur tatsächlichen Häufigkeit häuslicher Gewalt in Deutschland, insbesondere psychische und sexuelle Gewalt lassen sich nur schwer erfassen. Einen Anhaltspunkt liefert jedoch die Anzahl der Frauen, die in einem Frauenhaus Schutz vor Übergriffen ihrer Partner gesucht haben. So flüchten jährlich rund 40.000 Frauen mit ihren Kindern in ein Frauenhaus, davon kehren rund 60% zurück zu ihrem Partner in die gemeinsame Wohnung. Das bedeutet, dass es weniger als der Hälfte der Frauen gelingt, sich nach der räumlichen Trennung von ihren gewalttätigen Partnern zu lösen und ein selbstbestimmtes Leben führen[3].
Doch ist es tatsächlich immer die Sehnsucht nach dem (Ehe-)Partner, die die Frauen zur Rückkehr bewegt?
3. Das Zuhause
Nach Maslow hat der Mensch u.a. folgende Bedürfnisse: biologisch-physiologische Bedürfnisse (Hunger-Durst, Schlafen-Wachen, Körperpflege + Hygiene, Wärme, Sexualität + Reproduktion), Bedürfnis nach Sicherheit (z.B. Rückzugsmöglichkeit, Schutz vor Lärm/Sicht, Angriffe anderer Personen) und soziale Bedürfnisse wie Privatheit, Gemütlichkeit, Nähe-Distanz-Regulation, eigener Besitz, Aneignung der Umgebung, eigene Territorien. Weiterhin psychologische Bedürfnisse (Erholung, Vertrauen/Liebe zu Personen und Orten, Autonomie-Bedürfnis u. a.) und das Bedürfnis nach Selbstverwirklichung, also z.B. vertiefen der Interessen, Ortung, Findung und Darstellung der eigenen Person. Diese und weitere Bedürfnisse befriedigen wir insbesondere innerhalb unserer Wohnräume. Unser Zuhause ist uns vertraut, bietet Schutz, erlaubt Privatheit und wird von uns selbst gestaltet und stellt folglich uns selbst dar. Nur sehr wenige Menschen in Deutschland, die Nicht-Sesshaften, bevorzugen ein Dasein ohne festen Wohnsitz. In der Regel ist unser Zuhause jedoch der zentrale Ort, von dem aus wir unser Leben steuern. Nach getaner Arbeit, nach dem Urlaub, nach den getätigten Einkäufen und anderen außerhäuslichen Aktivitäten kehren wir wieder zurück in unser „Nest“.
Auch unser Wohnumfeld eignen wir uns an, wir kennen die Geschäfte in der Umgebung, Möglichkeiten der Entspannung in der Natur, wir kennen i.d.R. die Namen unserer Nachbarn; die regelmäßigen Wege zur Arbeit, zum Einkaufen usw. finden wir geradezu „im Schlaf“.
Sprichwörter wie „Zuhause ist es doch am schönsten“ oder „My Home is my Castle“ verdeutlichen den Wert des eigenen Zuhauses. Nur dort fühlen wir uns gänzlich unbeobachtet, nur dort lassen sich Intimität und Privatheit frei ausleben. Wir eignen uns die Räume an und gestatten nur dann Dritten den Zutritt, wenn wir es wünschen- wir kontrollieren den Zugang zu unseren Wohnräumen. Auch im Grundgesetz ist die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ verankert, nämlich im Artikel 13. Dementsprechend haben wir über unsere gemieteten oder gekauften Räumlichkeiten das Hausrecht.
3.1 Der Verlust der Wohnung und Hartz IV
Frauen, die aufgrund erfahrener häuslicher Gewalt ein Frauenhaus aufsuchen, erreichen dieses in einem psychisch desolaten Zustand, die Frauen befinden sich in einer Krise. „Als Krise wird ein (nicht durch Krankheit erklärbarer) meistens unter emotionellem Druck einhergehender Verlust des seelischen Gleichgewichtes bezeichnet, den der Betroffene mit seinen erlernten Bewältigungsmöglichkeiten selbst nicht beheben kann.“[4]
In der Regel verfügen die geflohenen Frauen über keine eigenen finanziellen Mittel bzw. beziehen ALG II nach dem SGB II. Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen mit hohem Einkommen oder Vermögen finden eher andere Möglichkeiten, um der häuslichen Gewalt zu entkommen- häusliche Gewalt findet sich jedoch in allen sozialen Schichten wieder. Soweit die Frauen, die ein Frauenhaus aufsuchen, berufstätig sind, sehen sie sich genötigt, diese Arbeit fristlos aufzugeben. Die Gefahr, von den Tätern an ihren Arbeitsstellen abgefangen zu werden, ist immens groß. Das bedeutet, dass die Bewohnerinnen der Frauenhäuser und ihre Kinder von finanzieller Armut betroffen sind. Zudem lassen sie in der Regel das Wohnungsinventar, ihre Bekleidung, persönliche Gegenstände, Haustiere etc. zurück. Oft haben sie nur wenige Unterlagen/Dokumente und einige wenige Bekleidungsstücke für sich und gegebenenfalls für ihre Kinder dabei. Viele der Frauen, die ich während meiner praktischen Tätigkeit kennen gelernt habe, klagen über den Verlust der Gegenstände, die sie zurück lassen mussten. Hier wurden insbesondere Wertgegenstände wie Elektrogeräte, aber auch antike Möbel und Erbstücke, sowie Gegenstände mit für die Frauen ideellem Wert genannt.
[...]
[1] vgl. Enders-Dragässer, U. u.a., 2000: S. 100
[2] Kavemann, B., 2002: S.204
[3] vgl. Kavemann, B., 2002: S. 32 ff.
[4] Fachlexikon der Sozialen Arbeit, 1986: S.573
- Citar trabajo
- Iris-Annabell Maclean (Autor), 2007, Die Bedeutung des Verlustes der Wohnung für Frauen, die in einem Frauenhaus Schutz suchen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84467
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