Die vorliegende Arbeit möchte die menschenrechtlichen Einschnitte für die Bürger der Vereinigten Staaten durch die Anti-Terrorismus Politik der USA aufzeigen.
Nach einer kurzen Erläuterung der Hauptgegenstände der Arbeit, Terrorismus und Menschenrechte, wurde auf die Situation in den USA eingegangen. Es wurde sowohl auf die internationalen Menschenrechte, als auch auf die gesetzlich garantierten Freiheitsrechte geschaut. Diese wurden den erlassenen Gesetzen, die als Antwort auf die terroristische Bedrohung nach dem 11.September 2001 in den USA verabschiedet wurden, verglichen. Auf Grundlage dessen wurde untersucht, ob diese neuen Gesetze verfassungsmäßig garantierte Bürgerrechte oder internationale Menschenrechte verletzen.
Als Vergleichsmöglichkeit wurde außerdem auf zwei weitere Länder eingeganen. Am Beispiel von Großbritannien und Indonesien sollte untersucht werden, ob es, im Bezug auf die Einschränkung von Menschen- und Bürgerrechten, auch andere Ansätze gibt, die Sicherheit seiner Staatsbürger zu gewährleisten.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Terrorismus
3 Die Menschenrechte
4 Menschenrechte vs. Terrorismus in den USA
4.1 Gesetzlich garantierte Freiheitsrechte in den USA
4.2 Sicherheitsgesetze nach dem 11.September 2001
4.3 Einschränkung der Freiheitsrechte durch die neuen US-Gesetze
5 Zum Vergleich: Die Situation in anderen Staaten
5.1 Großbritannien
5.2 Indonesien
5.3 Andere Länder
6 Zusammenfassung
7 Einschätzung
8 Quellen
1 Einleitung
Täglich werden auf dieser Welt Menschenrechte verletzt. Ob es nun Kinderarbeit in Indien, Zensur und die Verweigerung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in Burma, politische Gefangene auf Kuba, Völkermord in Srebrenica, Folter in China oder die Todesstrafe in den USA ist, selbst in einem menschenrechtlich so fortgeschrittenem Land wie Deutschland, gibt es vereinzelte Foltervorwürfe gegenüber Polizisten[1]. Sinn dieser Arbeit ist es nun aber nicht, Menschenrechtsverletzungen aufzudecken. Vielmehr möchte sie diese in Zusammenhang mit der modernen Form des Terrorismus bringen.
Mit dem 11.September 2001 hat sich die politische Lage in der Welt stark gewandelt. Seit dem Fall der Berliner Mauer und dem anschließenden Niedergang des kommunistischen Ostblocks, fehlte es den USA an einem gleichstarken Gegenpart. Die Vereinigten Staaten sind heute die weltweit einzig verbliebene Supermacht. Mit den Anschlägen von New York und Washington schwang sich der transnationale, speziell der islamistische, Terrorismus auf, diese Situation zu ändern. Um es mit den Worten von George W. Bush auszudrücken: „Die USA wurden angegriffen.“ Man befand sich nun im „Krieg“.
Diese neue Bedrohung ist natürlich auch eine Gefahr für die Bürger in den USA. Da es diese zu schützen gilt, sah man sich veranlasst neue Sicherheitsgesetze zu verabschieden. Doch damit kommt es zu einem alten Problem: Sicherheit und Freiheit sind nur schwer unter einen Hut zu bringen.[2] Persönliche Freiheiten und Menschenrechte sind dann in Gefahr, wenn der Staat versucht die Gemeinschaft zu schützen. Dabei steht das Gemeinwohl oft über den Interessen des Einzelnen.
In dieser Arbeit möchte ich die menschenrechtlichen Einschnitte, zu denen in erster Linie die Freiheitsrechte des Einzelnen zählen, durch die Anti-Terrorismus Politik der USA aufzeigen. Dabei konzentriere ich mich ausschließlich auf innenpolitische Auswirkungen. Nach einer kurzen Erläuterung der Hauptgegenstände dieses Textes, Terrorismus und Menschenrechte, werde ich mich auf die Situation in den USA konzentrieren. Wobei ich sowohl auf die internationalen Menschenrechte, als auch auf die gesetzlich garantierten Freiheitsrechte schauen werde. Diese werden dann den erlassenen Gesetzen, die als Antwort auf die terroristische Bedrohung nach dem 11.September 2001 in den USA verabschiedet wurden, verglichen. Auf Grundlage dessen werde ich untersuchen, ob diese neuen Gesetze verfassungsmäßig garantierte Bürgerrechte oder internationale Menschenrechte verletzen.
Als Vergleichsmöglichkeit werde ich im Anschluss auch auf zwei weitere Länder eingehen. Am Beispiel von Großbritannien und Indonesien möchte ich in aller Kürze untersuchen, ob es, im Bezug auf die Einschränkung von Menschen- und Bürgerrechten, auch andere Ansätze gibt, die Sicherheit der Staatsbürger zu gewährleisten.
Bevor ich nun beginne, möchte ich noch anmerken, dass meine Arbeit sehr stark von der Menschenrechtsseite ausgehen wird. Das bedeutet, dass sie zuerst einmal jede Verletzung von Menschen- und Bürgerrechten aufzudecken versucht. Damit möchte ich die Sicherheitspolitik der USA nicht in erster Linie kritisieren. Es ist mir durchaus bewusst, dass Sicherheit und Freiheit nur schwer zu vereinen sind. Aber vielleicht gelingt es mir dennoch, durch den Vergleich mit anderen Ländern, Alternativen aufzeigen zu können.
2 Terrorismus
Terrorismus ist kein Phänomen der jüngsten Vergangenheit. Vielmehr gab es ihn immer dort, wo es Unterdrückung und Widerstand gab. Einen regelrechten Boom erfuhren terroristische Taktiken allerdings mit der Entkolonialisierung im 20. Jahrhundert. Das terroristische Kalkül lag zu dieser Zeit darin, durch gezielte Anschläge auf Einrichtungen und Personen der Besatzungsmacht, Angst in deren Bevölkerung zu schüren. Dadurch wuchs auch der Druck auf die gegnerische Regierung, da die politischen Kosten schnell den Nutzen der Kolonien überstiegen. Durch das entstandene Ungleichgewicht, konnte sich eine Reihe Staaten von ihren Kolonialmächten befreien.[3]
Die terroristische Gewalt war zu dieser Zeit begrenzt, da man, durch Schäden in der Bevölkerungsgruppe, die man zu vertreten vorgab, seine Legitimation verloren hätte. Die neueren Formen des transnationalen und religiös-fundamentalen Terrorismus haben die Gewaltbegrenzungen gesprengt. Diese neue Art des Terrors will nicht den politischen Willen des Gegners ändern, sondern diesen vernichten. Somit wird auf unschuldige Opfer auch keinerlei Rücksicht mehr genommen.[4] Beispiele reichen von den Giftgasanschlägen auf eine Tokioter U-Bahn (am 20.03.1995), über den 11.September 2001 bis hin zu den neuerlichen Anschlägen in London und Scharm el Scheich. Der Erfolg einer terroristischen Aktion ist heute abhängig von der Zahl der Toten und der Höhe des Schadens. Das wichtigste Erfolgskriterium ist aber die Intensität und Länge der medialen Berichterstattung.[5]
Die Form des Terrorismus hat sich von einem nationalen, über einen internationalen bis hin zum transnationalen Terrorismus geändert. Die beiden erst genannten Formen wendeten sich noch gegen einen konkreten Staat. Dabei operierte der nationale Terrorismus lediglich auf dem Gebiet dieses Staates (IRA, ETA, RAF und auch die kolonialen Befreiungen seien hier genannt). Der internationale Terrorismus hingegen agierte auch außerhalb der eigenen Staatsgrenzen. Prominentestes Beispiel ist wohl das Attentat während der Olympischen Spiele 1972 in München.[6]
Die Anschläge des 11.Septembers 2001 in New York und Washington stellen einen Höhepunkt des transnationalen und religiös-fundamentalen Terrorismus, als auch einen Wendepunkt innerhalb des Terrorismus, dar. Erstmals war ein terroristischer Anschlag in den USA gelungen (wenn man vom ersten Anschlag auf das WTC 1993 absieht). Nie wurde ein derart hoher Schaden angerichtet. Das betrifft sowohl die Zahl der Todesopfer, als auch die ökonomischen Folgen. Erstmals gab es Live Bilder von einem Anschlag. Auch die Komplexität, was Umfang und Simultanität der Planung und Ausführung anbetrifft, war in dieser Größenordnung nie da gewesen.[7] Schneckener beschreibt deshalb vier Trends im modernen Terrorismus.[8] Der Westen stellt das Hauptangriffsziel dar. Speziell die USA und deren Bürger im Ausland sind das primäre Ziel. Das Zerstörungspotential sowie die Organisation und Ausführung der Aktionen werden immer komplexer. Schließlich setzt man auf Schockeffekte, die nach Möglichkeit immer weiter gesteigert werden sollen.
Oberstes Ziel dieses islamistisch-fundamentalen Terrorismus ist die mediale Aufmerksamkeit. Hat man diese, ist der Rest oft ein Selbstläufer. Der westlichen Welt wird gezeigt, dass sie verwundbar ist und ihre Bürger nirgends sicher sind. Der islamischen Welt versucht man damit mehr Selbstvertrauen zu geben, und gleichzeitig aus ihr neue Kämpfer zu rekrutieren.[9] Neben diesen Botschaften versucht man in erster Linie die Wirtschaft zu schwächen. Mit dem Wissen, dass man dem Gegner militärisch nicht beikommen kann, soll dessen Abhängigkeit von der Ökonomie ausgenutzt werden. Die Phantasiewelt der westlichen Börsen soll erschüttert und Kurse zum Einsturz gebracht werden. In anderen Ländern, wie Ägypten oder Bali/Indonesien, soll das Tourismusgeschäft nachhaltig geschädigt werden.
3 Die Menschenrechte
Im Sinne dieser Arbeit sollte ich zuerst auf die Unterschiede zwischen Menschen- und Bürgerrechten eingehen. Die in diesem Kapitel von mir betrachteten Menschenrechte beziehen sich auf alle Menschen dieser Welt. Sie sollen die Gleichheit aller Menschen, zu jeder Zeit und an jedem Ort ausdrücken. Entgegen der Bürgerrechte sind die Menschenrechte auch keinem Staat unterstellt und somit auch nicht staatlicher Macht ausgeliefert. Demgegenüber sind also die Bürgerrechte Freiheitsrechte, die jedem Bürger eines bestimmten Staates zustehen. Sie sind in der jeweiligen Verfassung verankert, und somit auch durch die Regierung austauschbar.[10] Die Bürgerrechte in den USA werde ich später näher erläutern.
Die Erklärung der allgemeinen Menschenrechte durch die Vereinten Nationen fand am 10.Dezember 1948 statt. Die Charta wurde ohne Gegenstimme, allerdings mit acht Enthaltungen (Sowjetunion, Tschechoslowakei, Polen, Ukraine, Weißrussland, Jugoslawien, Südafrika und Saudi Arabien), verabschiedet.[11] Die allgemeinen Menschenrechte umfassen 30 Artikel, die sich in die Gruppe der grundlegenden Freiheitsrechte (Art. 3-19), der politischen Rechte (Art. 20-21) sowie der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (Art. 22-27) einteilen lassen. Die Menschenrechtscharta wird laut Präambel auf alle Mitgliedstaaten angewandt, da sich diese „verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken“[12]. Dennoch gibt es das Problem, dass diese Charta lediglich eine Empfehlung ist, und somit keinerlei rechtliche Bindung hat.
Zu den allgemeinen Menschenrechten gibt es regionale Menschrechtsgesetze, zum Beispiel in der EU, Afrika und im Gebiet der Organisation Amerikanischer Staaten (kurz OAS). Für die USA gilt in diesem Fall die 1948 beschlossene Menschenrechtserklärung der OAS, die, genau wie die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, nicht bindend ist. Neben allgemeinen Rechten, wie das Recht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und freie Meinungsäußerung, enthält diese Erklärung auch Pflichten. So zum Beispiel die Rücksicht auf die übrigen Mitglieder der Gesellschaft, die Pflicht zu wählen oder Steuern zu zahlen.[13] Die Amerikanische Menschenrechtskonvention wurde am 22.November 1969 in San Jose verabschiedet, und trat mit der Ratifizierung des elften Mitgliedsstaates im Juli 1978 in Kraft. Heute haben neunzehn der 31 Mitgliedsstaaten die Konvention ratifiziert. Die USA haben 1977 unter Jimmy Carter zwar unterzeichnet, ratifizierten die Charta aber nie.[14]
4 Menschenrechte vs. Terrorismus in den USA
Wie bereits erwähnt sind für die Vereinigten Staaten weder die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen noch die Amerikanische Menschenrechtskonvention gesetzlich bindend. Dennoch sollten wir sie für die spätere Betrachtung im Auge behalten. Die USA sind zwar gesetzlich nicht verpflichtet die Menschenrechte einzuhalten, als einzig verbliebene Supermacht sollte es aber eine Art moralische Verpflichtung für die US Regierung geben, diese Chartas zu befolgen. Denn der Großteil der Dinge, die man gegen den Terrorismus zu verteidigen vorgibt, beruht auf eben diese Menschenrechte. Nichts desto trotz soll das nächste Kapitel dazu dienen, die legal verbindlichen Freiheitsrechte, sprich diese, die in der Amerikanischen Verfassung verankert sind, darzustellen.
4.1 Gesetzlich garantierte Freiheitsrechte in den USA
Freiheitsrechte zählen in den USA zu den zentralsten Rechten. Sie dokumentieren den Drang nach persönlicher Freiheit, welche die ersten Siedler aus Großbritannien mitbrachten. Sie stellen dabei nicht nur Werte und Normen dar, sondern sind darüber hinaus auch gerichtlich einklagbar.[15]
[...]
[1] Amnesty International 2004
[2] Lindner in Dt. Institut für Menschenrechte 2002, S.32
[3] Münkler 2002, S.182 ff.
[4] Münkler 2002, S.182 ff.
[5] Münkler 2002, S.187
[6] Schneckener 2002, S.15-16
[7] Schneckener 2002, S.7
[8] Schneckener 2002, S.9 ff.
[9] Münkler 2002, S.202
[10] O’Byrne 2003, S.26 f.
[11] Opitz 2002, S.66
[12] Vereinte Nationen 2005
[13] Lüthke 1988, S.69
[14] Lüthke 1988, S.70
[15] Kunschak 2004, S.19
- Quote paper
- Nico Meissner (Author), 2005, Terrorismus vs. Menschenrechte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84463
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