Martha C. Nussbaum, Professorin an der Universität von Chicago, hat in den vergangenen Jahren mit ihrem Fähigkeiten-Ansatz ('capabilities-approach') maßgebliche Beiträge zur Kommunitarismus-Liberalismus-Debatte geleistet , welche durch John Rawls' Gerechtigkeitstheorie ('A Theory of Justice', 1971) ausgelöst wurde.
Ausgehend von der Fragestellung, welches Leben ein im aristotelischen Sinne gutes Leben ist, und welcher Voraussetzungen es dafür bedarf entwickelt sie, sich fortlaufend argumentativ auf Aristoteles stützend, eine "universalistische fähigkeitenbasierte Konzeption des Guten. Von Anfang an verfolgt sie damit zwei Anliegen: Zum einen will sie eine Alternative zu den in der Entwicklungsökonomik weit verbreiteten, aber unbefriedigenden Bewertungsansätzen der Lebensqualität - Pro-Kopf-Einkommen und Präferenzbefriedigung - schaffen, zum anderen will sie die Konzeptionen des Guten, die in der politischen Philosophie diskutiert werden - nämlich Gleichheit von Grundgütern und Ressourcen - präzisieren" und somit "Rawls' Theorie der Gerechtigkeit um eine eudämonistische Komponente [..] erweitern" .
In der vorliegenden Arbeit werde ich zunächst die von Martha Nussbaum vorgeschlagenen Fähigkeiten-Kategorien näher unter der Fragestellung diskutieren, inwieweit sie vollständig und auch angemessen sind, die Lebensqualität eines Menschen (über kulturelle Differenzen hinweg) zu bewerten. Räumt die Konzeption der 'functionings' und 'capabilities' jeden Vorwurfs hinsichtlich des Paternalismus aus dem Weg?
Und: Inwieweit ist es tatsächlich zulässig, daraus moralische und politische Forderungen abzuleiten? Welche Argumente benutzt Nussbaum dafür im Einzelnen?
Abschließend möchte ich Nussbaums Ansatz in den Kontext von ressourcen- und präferenzbasierten Ansätzen im Rahmen der Wohlfahrtsforschung stellen und damit, wenn möglich, die Leistungsfähigkeit des 'capabilities-approach' beurteilen.
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
2. DER FÄHIGKEITEN-ANSATZ
2.1. Überblick
2.2. Vorgehensweise und Argumentation
3. EINWÄNDE UND GEGENARGUMENTATION
3.1. Argument aufgrund von Kultur
3.2. Argument über das Gut der Vielfalt
3.3. Argument über den Paternalismus
4. FAZIT
Literaturverzeichnis
1. EINLEITUNG
Martha C. Nussbaum, Professorin an der Universität von Chicago, hat in den vergangenen Jahren mit ihrem Fähigkeiten-Ansatz ('capabilities-approach') maßgebliche Beiträge zur Kommunitarismus-Liberalismus-Debatte geleistet[1], welche durch John Rawls' Gerechtigkeitstheorie ('A Theory of Justice', 1971) ausgelöst wurde.
Ausgehend von der Fragestellung, welches Leben ein im aristotelischen Sinne gutes Leben ist, und welcher Voraussetzungen es dafür bedarf entwickelt sie, sich fortlaufend argumentativ auf Aristoteles stützend, eine "universalistische fähigkeitenbasierte Konzeption des Guten. Von Anfang an verfolgt sie damit zwei Anliegen: Zum einen will sie eine Alternative zu den in der Entwicklungsökonomik weit verbreiteten, aber unbefriedigenden Bewertungsansätzen der Lebensqualität - Pro-Kopf-Einkommen und Präferenzbefriedigung - schaffen, zum anderen will sie die Konzeptionen des Guten, die in der politischen Philosophie diskutiert werden - nämlich Gleichheit von Grundgütern und Ressourcen - präzisieren"[2] und somit "Rawls' Theorie der Gerechtigkeit um eine eudämonistische Komponente [..] erweitern"[3].
In der vorliegenden Arbeit werde ich zunächst die von Martha Nussbaum vorgeschlagenen Fähigkeiten-Kategorien näher unter der Fragestellung diskutieren, inwieweit sie vollständig und auch angemessen sind, die Lebensqualität eines Menschen (über kulturelle Differenzen hinweg) zu bewerten. Räumt die Konzeption der 'functionings' und 'capabilities' jeden Vorwurfs hinsichtlich des Paternalismus aus dem Weg?
Und: Inwieweit ist es tatsächlich zulässig, daraus moralische und politische Forderungen abzuleiten? Welche Argumente benutzt Nussbaum dafür im Einzelnen?
Abschließend möchte ich Nussbaums Ansatz in den Kontext von ressourcen- und präferenzbasierten Ansätzen im Rahmen der Wohlfahrtsforschung stellen und damit, wenn möglich, die Leistungsfähigkeit des 'capabilities-approach' beurteilen.
2. DER FÄHIGKEITEN-ANSATZ
2.1. Überblick
Martha Nussbaum wurde in den neunziger Jahren der kommunitaristischen Bewegung zugeordnet, "einer philosophisch-politischen Reaktion auf Zerfallstendenzen der zunehmend individualisierten, liberalen Wohlstandsgesellschaft, in der die Orientierung an Werten wie sozialer Verantwortung und Solidarität nachlässt"[4]. In der Literatur ist an anderer Stelle von ihrem Beitrag zum Entstehen liberaler Alternativansätze die Rede[5].
Während die Liberalisten "versuchen, Individualrechte zu verteidigen, indem sie jedem Menschen die rechtliche Freiheit bieten, unterschiedlichste Auffassungen eines gelingenden Lebens im Rahmen fairer Gesellschaftsinstitutionen zu entwickeln"[6] bezweifeln die Kommunitaristen hingegen "dass formale Rechte den Gerechtigkeitsansprüchen einzelner Personen nachkommen können und stellen die identitätsbildende Funktion der Gesellschaft und eine gemeinsame Auffassung vom guten Leben in den Vordergrund ihrer Theorien"[7].
Wie also kommt es, dass sie den beiden widerstreitenden Strömungen des Kommunitarismus als auch des Liberalismus zugerechnet wird?
In Nussbaums Arbeit, die sich vorwiegend mit aristotelisch inspirierten Reflexionen über das gute Leben befasst, lassen sich "auch die theoretischen Ressourcen für eine Neuformulierung des politischen Liberalismus gewinnen, indem dieser mit einer überzeugenderen Theorie des Guten verknüpft wird, als sie etwa Rawls in seiner Theorie der Gerechtigkeit unterstellt"[8]. Ihre Arbeit, deren Kernpunkt eine Liste des Guten ist - unabdingbarer menschlicher Fähigkeiten um ein Leben in Würde zu leben - ist, anders als kommunitaristische Entwürfe weniger als ein Gegenmodell zu verstehen, denn als "Erweiterungsvorschlag zu interpretieren, wie auch der Fähigkeiten-Ansatz insgesamt keine Alternative zu Rawls' Grundsätzen der Gerechtigkeit darstellt, sondern eine wichtige theoretische Perspektive für deren Spezifizierung und Modifikation erschließt. Rawls hat in späteren Arbeiten die Grundgüterkonzeption wesentlich weiter gefasst; neuerdings tendiert er auch dazu, das Gut der Freizeit aufzunehmen. Nussbaum wiederum anerkennt in aktuellen Ausführungen zu ihrer Sicht des Guten den Stellenwert des für politische Gleichheit so zentralen Begriffs der Rechte und versucht, letztere zu integrieren, womit sich insgesamt eine Annäherung der beiden Konzeptionen ergibt"[9].
Zusammengefasst lässt sich so feststellen, dass Nussbaum die Perspektive der Kommunitaristen teilt, indem sie dem Guten eine Priorität vor dem Rechten einräumt, andererseits aber den Liberalisten Recht gibt, wenn diese behaupten, dass jeder Mensch einen gewissen Anspruch auf Selbstbestimmung hat, mittels dessen er seine Vorstellung vom guten Leben verwirklichen kann.
Die spezifische Zusammensetzung ihrer Liste des Guten, die unter anderem solche Elemente wie Freizeit, Spiel, Humor und die Beziehungen zur Natur miteinbezieht, "reflektiert ein zutiefst humanistisches Projekt der Sozialkritik: Das Ansinnen, politische Systeme und Gesellschaftsordnungen so zu gestalten, dass sie Menschen ein reichhaltiges und erfülltes Leben zu führen ermöglichen, bedeutet eine spezifische Herausforderung in einer Zeit, in der politische Programme und Zielsetzungen zunehmend auf ein kommerziell verflachtes Verständnis des Wohlergehens reduziert sind"[10]. Eine aus der ökonomischen Durchdringung vieler Lebensbereiche folgende Konsequenz ist, dass Wohlstand oder auch die Lebensqualität der Menschen eines Landes oder einer Gruppe durch eindimensionale Faktoren, etwa der Messung des Pro-Kopf-Bruttosozialprodukts ermittelt wird. Ein Land kann "freilich auf der Basis einer solchen Maßnahme sehr gut aussehen, obgleich es gewaltige Ungleichheiten enthält, noch dazu in anderer Hinsicht daran scheitert, die charakteristischen Ziele einer sozialen Gesellschaft wie Gesundheitsvorsorge, Erziehung und politische Teilnahme zu verfolgen"[11]. Vor diesem Hintergrund scheint es weder klug, solche multidimensionalen Parameter wie Lebensqualität oder Wohlergehen der Menschen durch eine solche, unangemessen reduktionistische Betrachtungsweise zu erforschen, noch scheint es angesichts der komplexen Sachverhalte ratsam, aus einer dieser die Wirklichkeit unzureichend verzerrungsfrei wiedergebenden Perspektiven normative Forderungen für die Bereitstellung von Gütern ableiten zu wollen. An dieser Stelle setzt der Fähigkeiten-Ansatz Nussbaums an, der "eine Grundlage für eine zeitgemäße Interpretation der Sozialdemokratie liefern [soll]. In ihr ist der Staat beauftragt, eine komplexe affirmative Funktion zu erfüllen: alle Bürger mit dem zu versorgen, das als notwendig angesehen wird, um ein Leben zu führen, das den Wert menschlicher Würde aufrechterhält"[12]. Die zentrale Frage, die durch den Ansatz der Fähigkeiten gestellt wird, besteht demnach nicht darin, "'Wie wohlhabend ist diese Nation in ihrem Aggregat?', sondern vielmehr, 'Was ist jede Person ihrer Bevölkerung tatsächlich imstande zu tun und zu sein?' "[13]. Und so wird der Bedarf nach einer umfassenderen Sichtweise auch von der Politik eingefordert, wie in diesem Falle von Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:
"Der Abkehr von der ökonomistischen Betrachtung der Lebensverhältnisse und der Ideologie eines möglichst kleinen Staates [Forderung der Liberalen, Anm. d. Aut.] entspricht die Aufwertung des Staates als wichtiger Garant von Entwicklungsprozessen und sozialer Gerechtigkeit"[14]. Dabei orientiert sich Nussbaum maßgeblich an der aristotelischen Grundannahme einer einheitlichen, universalen menschlichen Lebensform und baut darauf ihre politischen und ethischen Theoriegebäude auf. Des Weiteren dient ihr die antike Eudämonie-Konzeption, welche den Zweck allen Handelns nach dem vollkommenen menschlichen Leben ausrichtet, als Wegweiser. Ferner durchzieht ein bestimmender aristotelischer Grundgedanke ihr Werk, nämlich dass jedes Ziel, das ein Mensch hat, mit der ihm eigentümlichen Fähigkeit vernünftig zu handeln verfolgt werden muss[15].
Letztendliches Ziel des Ansatzes ist es, "elementaren Verfassungsprinzipien die philosophische Grundlage zu liefern"[16] und - mit Blick auf viele Entwicklungsländer, oder gar als die "Basis eines Weltethos"[17] - die Regierungen von Staaten dazu zu verpflichten, "die Bürger zu bestimmten menschlichen Grundtätigkeiten zu befähigen, um somit ein Minimum am Menschenwürde zu gewährleisten"[18]. Und so fordert auch Wolfgang Thierse beim Kulturforum der Sozialdemokratie im Jahre 2002: "Was sie als 'zentrale menschliche funktionale Kompetenzen" bezeichnet, ist öffentliche Angelegenheit"[19].
2.2. Vorgehensweise und Argumentation
Der capabilities-approach besteht aus einem Zwei-Stufen-Modell.[20] In der ersten Ebene skizziert Nussbaum mittels "transhistorisch-transkultureller Auswertungsprozesse menschlicher Selbstverständnisse"[21] Grundstrukturen der menschlichen Lebensform und erschließt daraus eine basale Konzeption des Guten, "auf der zweiten, evaluativen Ebene werden menschliche Fähigkeiten als ausgezeichnete Weisen, sich zu den essentiellen Eigenschaften zu verhalten, herausgestellt"[22], die Liste der grundlegenden menschlichen Fähigkeiten, die sie "in Anlehnung an Rawls' 'schwache Konzeption' auch als eine 'starke, vage Konzeption'"[23] des Guten bezeichnet. Stark nennt sie diese Auflistung deshalb, weil sie viele Punkte enthält, und diese auf einem recht niedrigen Abstraktionsniveau bleiben. Vage sind die einzelnen Punkte, denn, so Bieri "wenn wir die Fähigkeiten zu spezialisiert beschreiben, kommt nämlich heraus, dass es keine kulturelle Variabilität geben kann und also keine Toleranz. Wenn wir die Abstraktionsebene zu hoch ansetzen, kommt heraus, dass wir nichts sagen"[24]. Nussbaum argumentiert für diese Vorgehensweise folgendermaßen:
"Der Aristoteliker lässt sich bei seinem Vorgehen von der Überzeugung leiten, dass es besser ist, mit vagen Aussagen richtig, als mit genauen Aussagen falsch zu liegen, und dass wir ohne Anleitung durch eine starke, vage Theorie in gesellschaftspolitischen Fragen oftmals genaue, aber falsche Antworten bekommen"[25].
Ausgehend von der Erkenntnis, dass es bestimmte Aspekte eines menschlichen Lebens gibt, ohne die wir ein Leben nicht als spezifisch menschlich beurteilen würden, entfaltet Nussbaum in einer ersten Ebene ihrer starken vagen Konzeption die konstitutiven Bedingungen des Menschen, bzw. "Die Grundstruktur der menschlichen Lebensform"[26]. Nun sollen die einzelnen Aspekte näher beleuchtet und anschließend diskutiert werden.
Zwar ist wohl allen Lebewesen gemeinsam, dass sie zu einem gewissen Zeitpunkt nach ihrer Geburt auch sterben, aber Menschen sind wahrscheinlich die einzige Spezies, die sich der eigenen Vergänglichkeit bewusst ist. Daher, so argumentiert Nussbaum, ist jedem Mensch der Wunsch immanent, möglichst lange zu leben. Mittels eines Gegenbeispiels verdeutlicht sie den universalistischen Aspekt dieses Punktes: Wenn wir "einem unsterblichen anthropomorphen Wesen begegnen würden, wäre dessen Lebensform so anders als unsere eigene, dass wir es kaum als einen Teil unserer Art betrachten könnten"[27].
Den menschlichen Körper kennzeichnet nach Nussbaum, die sich hier offensichtlich von Aristoteles' anthropologischen Annahmen leiten lässt - einer "grundlegende[n] intuitive[n] Idee der aristotelischen Konzeption"[28] - nämlich dass der Mensch weder Tier noch Gott ist, der "sowohl durch bestimmte Grundfähigkeiten als auch durch eine erstaunliche Bedürftigkeit gekennzeichnet"[29] ist. Unterteilt ist dieser Abschnitt in die Bereiche 'Hunger und Durst', 'Bedürfnis nach Schutz', 'Sexuelles Verlangen', sowie 'Mobilität'. Trotz dieser wohl bekannten und einleuchtenderweise als grundlegend anerkannten Konstanten eines jeden Lebewesens, das als menschlich bezeichnet werden würde, argumentiert Nussbaum auch hier mittels eines Gegenbeispiels für die Aufnahme in die Liste der konstitutiven Bedingungen des Menschen: "Ein anthropomorphes Wesen, das, ohne behindert zu sein, beschließen würde, sich von der Geburt bis zum Tod nicht zu bewegen, würde kaum als ein menschliches Wesen betrachtet; und ein Leben ohne jede Mobilität scheint nicht ein im vollen Sinne menschliches Leben zu sein"[30]. Durch diese Argumentation stützt sich Nussbaum gewissermaßen auf den common sense einer von jedem Menschen erfahrenen Normalität, einer "epistemologischen Position eines internen Realismus"[31]. Inwieweit sich daraus allerdings in gerechtfertigter Weise normative Ansprüche ableiten lassen, wird noch zu klären sein.
[...]
[1] vgl. Riesenkampff, S. 167ff.
[2] Knobloch, S. 32
[3] Riesenkampff, S. 4
[4] Thierse/Nida-Rümelin, S. 11
[5] vgl. Riesenkampff, S. 4
[6] Riesenkampff, S. 4
[7] Riesenkampff, S. 4
[8] Pauer-Studer, in: Nussbaum, Gerechtigkeit, S. 8
[9] Pauer-Studer, in: Nussbaum, Gerechtigkeit, S. 20
[10] Pauer-Studer, in: Nussbaum, Gerechtigkeit, S. 19
[11] Nussbaum, in: Thierse/Nida-Rümelin, S. 18
[12] Nussbaum, in: Thierse/Nida-Rümelin, S. 22
[13] Nussbaum, in: Thierse/Nida-Rümelin, S. 23
[14] Wieczorek-Zeul, in: Thierse/Nida-Rümelin, S. 46
[15] vgl. Riesenkampff, S. 5f.
[16] Riesenkampf, S. 10
[17] Nida-Rümelin, in: Thierse/Nida-Rümelin, S. 69f.
[18] Riesenkampff, S. 10
[19] Thierse, in: Thierse/Nida-Rümelin, S. 12
[20] vgl. Nussbaum, Gerechtigkeit, S.49ff.
[21] Scherer, in: Riesenkampff, S. 154
[22] Scherer, in: Riesenkampff, S. 154
[23] Riesenkampff, S. 10
[24] Bieri, in Thierse/Nida-Rümelin, S. 60
[25] Nussbaum, Gerechtigkeit, S. 46
[26] Nussbaum, Gerechtigkeit, S. 49
[27] Nussbaum, Gerechtigkeit, S. 49
[28] Nussbaum, Gerechtigkeit, S. 84
[29] Nussbaum, Gerechtigkeit, S. 85
[30] Nussbaum, Gerechtigkeit, S. 51
[31] Pauer-Studer, in: Nussbaum, Gerechtigkeit, S. 10
- Arbeit zitieren
- Leonard Ameln (Autor:in), 2006, Martha C. Nussbaums Fähigkeiten-Ansatz im Kontext der ressourcenbasierten und präferenzbasierten Ansätze, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84417
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