Schon während des Mittelalters unterschied sich die Rolle der jüdischen Minderheit in Mitteleuropa von den anderen Minderheiten. Waren Personen jüdischen Glaubens im Mittelalter größtenteils gesellschaftlich isoliert (abgesehen von wirtschaftlichen Kontakten), änderte sich dies in der Neuzeit. Die geistigen Veränderungen sowohl in der umgebenden Gesellschaft durch die Aufklärung als auch innerhalb der jüdischen Gesellschaft durch die sinkende Bedeutung des Messianismus und das Aufkommen der Haskala bestärkten den Bedarf nach Veränderungen. Auch änderten sich die wirtschaftlichen Gegebenheiten. Durch den ansetzenden Strukturwandel weg vom 1.Sektor gelangten die Juden mehr in die wirtschaftliche Mitte der Gesellschaft, was ihre politische und soziale Sonderstellung unterstrich. In dieser Arbeit soll nun beschrieben werden, wie die Ausgangslage der Juden am Anfang der Neuzeit war, welche Ansätze zur Gleichstellung der Juden es gab und wie die Gleichstellung schließlich in Deutschland verwirklicht wurde.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ausgangssituation
3. Entwicklung der Gleichstellung
3.1 Begriffsunterscheidung
3.2 Die Anfänge der Gleichstellung
3.3 Der Vollzug der Gleichstellung
3.4 Die erfolgte Gleichstellung- Probleme
4. Abschließende Bemerkungen
1. Einleitung
Schon während des Mittelalters unterschied sich die Rolle der jüdischen Minderheit in Mitteleuropa von den anderen Minderheiten. Waren Personen jüdischen Glaubens im Mittelalter größtenteils gesellschaftlich isoliert (abgesehen von wirtschaftlichen Kontakten), änderte sich dies in der Neuzeit. Die geistigen Veränderungen sowohl in der umgebenden Gesellschaft durch die Aufklärung als auch innerhalb der jüdischen Gesellschaft durch die sinkende Bedeutung des Messianismus und das Aufkommen der Haskala bestärkten den Bedarf nach Veränderungen. Auch änderten sich die wirtschaftlichen Gegebenheiten. Durch den ansetzenden Strukturwandel weg vom 1. Sektor gelangten die Juden mehr in die wirtschaftliche Mitte der Gesellschaft, was ihre politische und soziale Sonderstellung unterstrich. In dieser Arbeit soll nun beschrieben werden, wie die Ausgangslage der Juden am Anfang der Neuzeit war, welche Ansätze zur Gleichstellung der Juden es gab und wie die Gleichstellung schließlich in Deutschland verwirklicht wurde.
2. Ausgangssituation
Schon seit der Gründung des Fränkischen Reiches nahmen die Juden in der Gesellschaft eine Sonderrolle ein. Karl der Große hatte als Grundlage für die Verfassung des Reiches das Christentum gewählt, wodurch die Juden von staatlichen Spitzenpositionen ebenso ausgeschlossen waren wie von Erwerb von Grundbesitz.
Hieraus ergaben sich Folgen für die innerjüdische Gesellschaftsstruktur: Da sie keinen Zugang zur Landwirtschaft hatten und zumeist auch nicht zum Handwerk, mussten sich die Juden auf den Handel (sowohl Fern- als auch Kleinhandel und Viehhandel) sowie auf die Geldwirtschaft als wirtschaftliches Betätigungsfeld konzentrieren.
Ihre gesellschaftliche Sonderrolle wurde auch von der Kirche betont. Schon Augustinus hatte die Juden als den lebenden Beweis für die Wahrheit des Christentums betrachtet und ihre Verstreuung in der Welt als Strafe für die Zurückweisung Christus.
Die Routen mehrerer Kreuzzüge führten durch jüdische Siedlungszentren, wobei mehrfach Gewalt gegen die „Ungläubigen“ angewendet wurde und es zu Plünderungen kam, denen die kaiserliche Autorität (als Schutzmacht der Juden) wenig entgegensetzte.
Von der allgemeinen Bevölkerung wurden die Juden während des Mittelalters als Fremdkörper wahrgenommen und wegen ihrer räumlichen Konzentration in einem eigenen Stadtviertel auch als „Stadt in der Stadt“ bezeichnet.
Kontakte zwischen Juden und Christen gab es in dieser Zeit kaum; sie blieben auf die wirtschaftliche Ebene beschränkt. Dies wurde sowohl durch die Kirche als auch durch das Rabbinat unterstützt.
Während es in der Kirche eine fassbare Judenfeindschaft gab und sie auch viel dazu beitrug, judenfeindliche Bilder und Vorurteile („Christusmörder“) in der Bevölkerung zu verankern, hatte die Krone ein eigenes Interesse an den Juden. Seit Friedrich II waren alle Juden Kammerknechte, womit sie faktisch „verstaatlicht“ wurden. Die Judensteuer, von den jüdischen Gemeinden erhoben, machte einen bedeutenden Teil der kaiserlichen Einnahmen aus, zumal bei Steuererhöhungen durch die Juden kein Widerstand möglich war. Für diese finanziellen Leistungen garantierte der Kaiser den Schutz der Juden. Das Judenregal wurde jedoch auch an Landesherren verliehen.
Im 16. und 17. Jh. war die Rechtslage der Juden hierdurch uneinheitlich, ihre Sicherheit aber durch die Städte, den Kaiser und den Papst garantiert.
Die einzelnen Territorien betrieben eine eigenständige Judenpolitik, so dass die Juden in einigen Territorien oder Städten nicht geduldet wurden und sich auch die Steuerlast je nach Territorium unterschied.
Eine Folge der Judenpolitik der einzelnen Territorien war es, dass die im Spätmittelalter aus den meisten größeren Städten ausgewiesen wurden und sich in ländlichen Gemeinden ansiedelten, wodurch die Landjudenschaften entstanden.
Mit der Reformation stellten die Juden nicht mehr die einzige religiöse Minderheit im Reich dar. Durch den interkonfessionellen Kampf wurde zudem von den Juden abgelenkt, und mit der Einrichtung des Reichskammergerichtes besaßen auch die Juden eine Möglichkeit, ihre verbrieften Rechte einzuklagen.
Mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 wurde das Bekenntnis der Bevölkerung auf das des jeweiligen Landesherrn festgelegt, was eine potentielle Gefahr für das Judentum dargestellt hätte, wäre diese Regel auf es angewandt worden.
Obwohl der Westfälische Frieden nur für die christlichen Konfessionen galt, wurden die Juden doch stärker in das allgemeine Leben eingegliedert. Gleichzeitig entstand ein Problem durch die Zuwanderung von Juden aus Polen nach den Chmielnicki- Pogromen. Hierauf gab es starke judenfeindliche Reaktionen. Gleichzeitig gab es innerjüdisch eine starke Zunahme messianischer Bewegungen (zB die Sabbatianer, Anhänger Sabbatai Zewis im 17.Jh.).
Mit dem Aufkommen des Absolutismus verband sich für die Juden sowohl Fluch als auch Segen: Zum Einen förderte der merkanitilistische/ kameralistische Staat die allgemeine Wirtschaftstätigkeit, und auch die der Juden und erschloss ihnen damit neue Erwerbsmöglichkeiten.
Zum Anderen war die Innenpolitik des Staates darauf ausgerichtet, dass alle Macht von der Zentralgewalt ausging und es keine anderen Machtzentren neben ihr gab. Im Zuge der Sozialdisziplinierung wurde so zB die innerjüdische Gerichtsbarkeit beschränkt.
Die Generalreglements in Preußen zwischen 1700 und 1750 verschlechterten die Lage der Juden erheblich, zB durch Beschränkung der jüdischen Bevölkerungszahl.
3. Entwicklung der Gleichstellung
3.1 Begriffsunterscheidung
Während der Beschäftigung mit deutsch-jüdischer Geschichte im 18. und 19.Jh. tauchen im Kontext des Gleichstellungsstrebens mehrere Begriffe auf.
Emanzipation ist ein rechtlicher Begriff. Er beschreibt die Loslösung aus politischen, sozialen oder geistigen Abhängigkeiten. Er besitzt eine doppelte Stoßrichtung und bezieht sich sowohl auf die Juden als auch auf die Gesellschaft. Im Hardenbergschen Sinne umfasst die Emanzipation die Angleichung von Rechten und Pflichten. Im 19.Jh. wurde der Begriffsinhalt ausgeweitet und umfasste nun außer (staats-) bürgerlichen Rechten auch gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Elemente.
Akkulturation ist nicht abhängig von der Emanzipation. Die Akkulturation umfasst zB gemeinsamen Schulbesuch, eine angeglichene Erziehung und die Übernahme der Kulturgüter der umgebenden Gesellschaft. Hirsch nannte diesen Vorgang auch „Anbürgerung“.
Die Assimilation umfasst die Akkulturation, geht in ihrer Konsequenz jedoch weiter. Die Assimilation verlangt den Verzicht auf die eigene Sprache und das eigene Bildungssystem und das vollständige Aufgehen in der umgebenden Gesellschaft. Dementsprechend umstritten unter den Juden war die Assimilation.
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- Magister Artium Andre Budke (Autor), 2006, Überblick über die Geschichte der jüdischen Gleichstellung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84379
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