Die Heimerziehung hat in den letzten Jahrzehnten in Deutschland einen starken Wandel im Bezug auf Konzepte, Strukturen und Formen der Unterbringung erfahren. Dabei sind finanzielle Ausstattung der Heime, die Ausbildung und Professionalität der ErzieherInnen und die Differenzierung der Unterbringung und der Angebote der Heime kaum noch mit den Zuständen der Heimerziehung zu Beginn der 70er Jahre zu vergleichen. Die stationäre Jugendhilfe und ihre Formen haben einen starken Reformprozess erlebt. Die erste große Heimreform erfolgte in der BRD zum Ende der 60er Jahre, angestoßen durch die großen Studentenbewegungen, die vor allem Kritik am bestehenden System, und somit auch am bestehenden totalitären Heimerziehungssystem übten. Dabei sind völlig neue Arten der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb ihrer Herkunftsfamilien entstanden. Wohnformen wie Außenwohngruppen, betreutes Einzelwohnen, betreute Wohngemeinschaften und Pflegefamilien haben die traditionelle Form der Heimunterbringung in Großgruppen vielfach abgelöst. Hierbei ergeben sich zunehmend neue Chancen, jedoch auch Risiken, die für die Art der Unterbringung des Kindes oder des Jugendlichen eine entscheidende Rolle spielen. Hinzu kommt eine konzeptionelle Neugestaltung der Heimlandschaft in Deutschland, die selbstverständlich mit der Veränderung der Arten der Unterbringung einhergeht. Dieser Wandel soll nachfolgend in der Facharbeit skizziert und thematisiert werden. Abschließend sollen die Fragen geklärt werden, ob sich die Reformen in der Heimerziehung positiv auf die Lebenserfahrungen der Kinder und Jugendlichen auswirken und inwieweit man von einem gelungenen Reformprozess als Ganzem sprechen kann, wenn man auf die zurückliegenden Jahrzehnte blickt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition von Heimerziehung
3. Die Heimlandschaft in der BRD bis 1970
3.1. Strukturen der Heimerziehung bis 1970
3.2. Konzepte der Heimerziehung bis 1970
4. Die erste Heimreform in der BRD: Die „Heimkampagne“
4.1. Strukturelle und konzeptionelle Veränderungen
4.1.1. Reduzierung der Gruppengröße
4.1.2. Dezentralisierung und Regionalisierung der Heime
4.1.3. Binnendifferenzierung
4.1.4. Entinstitutionalisierung
4.1.5. Demokratisierung und flexibler Umgang mit Regeln
4.1.6. Professionalisierung
5. Die 80er Jahre: Kritik an geschlossener Unterbringung wächst
6. 1991, das KJHG tritt in Kraft
7. Die Heimerziehung heute
7.1. Kleingruppe
7.2. Außenwohngruppe
7.3. Wohngemeinschaften oder Wohngruppen
7.4. Betreutes Einzelwohnen
7.5. Tagesgruppe
7.6. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
7.7. Pflegefamilie / Vollzeitpflege
8. Schlussteil / Fazit
1. Einleitung
Die Heimerziehung hat in den letzten Jahrzehnten in Deutschland einen starken Wandel im Bezug auf Konzepte, Strukturen und Formen der Unterbringung erfahren. Dabei sind finanzielle Ausstattung der Heime, die Ausbildung und Professionalität der ErzieherInnen und die Differenzierung der Unterbringung und der Angebote der Heime kaum noch mit den Zuständen der Heimerziehung zu Beginn der 70er Jahre zu vergleichen. Die stationäre Jugendhilfe und ihre Formen haben einen starken Reformprozess erlebt. Die erste große Heimreform erfolgte in der BRD zum Ende der 60er Jahre, angestoßen durch die großen Studentenbewegungen, die vor allem Kritik am bestehenden System, und somit auch am bestehenden totalitären Heimerziehungssystem übten. Dabei sind völlig neue Arten der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb ihrer Herkunftsfamilien entstanden. Wohnformen wie Außenwohngruppen, betreutes Einzelwohnen, betreute Wohngemeinschaften und Pflegefamilien haben die traditionelle Form der Heimunterbringung in Großgruppen vielfach abgelöst. Hierbei ergeben sich zunehmend neue Chancen, jedoch auch Risiken, die für die Art der Unterbringung des Kindes oder des Jugendlichen eine entscheidende Rolle spielen. Hinzu kommt eine konzeptionelle Neugestaltung der Heimlandschaft in Deutschland, die selbstverständlich mit der Veränderung der Arten der Unterbringung einhergeht. Dieser Wandel soll nachfolgend in der Facharbeit skizziert und thematisiert werden. Abschließend sollen die Fragen geklärt werden, ob sich die Reformen in der Heimerziehung positiv auf die Lebenserfahrungen der Kinder und Jugendlichen auswirken und inwieweit man von einem gelungenen Reformprozess als Ganzem sprechen kann, wenn man auf die zurückliegenden Jahrzehnte blickt.
Das Titelbild zeigt Heinrich Pestalozzi mit einem der Waisenkinder auf dem Arm, denen er sich annahm und für die er 1799 im Ursulinerinnenkloster in Stans ein Waisenhaus gründete. Pestalozzi gilt noch heute als Begründer der Pädagogik. Mit der Gründung des Waisenhauses in Stans, für die er staatliche Hilfe verlangte und auch erhielt, schuf er erstmals eine für seine Zeit revolutionäre, den Bedürfnissen der Kinder entsprechende Form der Heimerziehung.
2. Definition von Heimerziehung
„Heimerziehung und die sozialpädagogische Betreuung in sonstigen Wohnformen haben die Aufgabe, positive Lebensorte für Kinder und Jugendliche zu bilden, wenn diese vorübergehend oder auf Dauer nicht in ihrer Familie leben können. Es handelt sich in der Regel um Familien, in denen sich Kinder aufgrund der familiären oder anderer Lebensbedingungen momentan oder auf längere Sicht nicht ausreichend entwickeln können"[1]
3. Die Heimlandschaft in der BRD bis 1970
Bis in die 1970er Jahre, also bis zur großen „Heimkampagne“, war die Heimlandschaft in der BRD streng kirchlich bzw. staatlich organisiert. Dies hatte zum einen die Funktion der institutionalisierten Erziehung von Kindern und Jugendlichen außerhalb ihrer Herkunftsfamilien und damit einhergehend die Übernahme der Erziehung bei fehlender oder ungünstiger Erziehung innerhalb der Herkunftsfamilien. Zum anderen barg die staatliche Organisation der Heime die Möglichkeit der Kontrolle und Überwachung der Erziehung, vermutlich als Konsequenz aus der Zeit des Nationalsozialismus, was bei Heimen in freier Trägerschaft für den Staat nicht so leicht möglich gewesen wäre.
Laut Statistischem Bundesamt waren im Jahre 1970 in den alten Bundesländern 88.810 Minderjährige in Heimen der Jugendhilfe untergebracht. 10.126, also 11,4% der betroffenen Kinder und Jugendlichen lebten im Rahmen der Fürsorgeerziehung im Heim, dies bedeutete eine unfreiwillige Unterbringung. Die Unterbringung erfolgte zu dieser Zeit überwiegend in sogenannten Erziehungsheimen oder auch in geschlossenen Einrichtungen.[2]
3.1. Strukturen der Heimerziehung bis 1970
Bis in die 70er Jahre waren rund 80% der Heime kirchlich organisiert. Insbesondere die katholischen Frauen- und Männerorden führten jahrzehntelang zahlreiche Großheime.[3]
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges gestaltete sich die staatliche Aufgabe, der großen Anzahl an heimatlosen und elternlosen Kindern sinnvolle Hilfsangebote zu schaffen, äußerst schwierig. Es waren nur noch wenige Heime vorhanden, die häufig von schlecht oder gänzlich unausgebildetem Personal geführt und betreut wurden. So entstanden Großgruppen von bis zu 30 Kindern und Jugendlichen. Häufig waren mehrere solcher Großgruppen unter einem Dach, also in einem „Großheim“ zusammengefasst.[4]
Strukturell wiesen diese „Großheime“ Merkmale auf, die sich in vier Bereiche teilen lassen:
1. Die Verwaltung ist heimintern organisiert, was bedeutet, dass sämtliche Kontakte zu Schulen, anderen Bildungseinrichtungen, Behörden u.s.w. über die Verwaltung des Heimes laufen.
2. Das Versorgungssystem ist ebenfalls zentral organisiert. Alle Arbeitsabläufe sind an verschiedene Fachkräfte gebunden, Kinder und Jugendliche kommen somit mit Arbeitsabläufen, also lebensweltlichen Inhalten nicht in Berührung.
3. Oft gibt es eine große Entfernung von den Herkunftsmilieus der Kinder und Jugendlichen zum Heim. Durch eigene Einrichtungen wie Werkstätten, Freizeitbereiche und Schulen entsteht zunehmend eine soziale Isolierung der Heimkinder zu anderen Kindern.
4. Das Heim verfügt über starre, über einen langen Zeitraum unveränderte und etablierte Regelwerke.[5]
Diese „Großheime“ werden in etlicher einschlägiger Literatur nach dem Goffman´schen Modell als ,,totale Institutionen" bezeichnet, sie weisen wesentliche Merkmale einer „totalen Institution“ auf. Damit gemeint ist eine Binnenstruktur, die die Bildung von Hierarchien, starren Regelwerken und Heimordnungen mit sich bringt.
[...]
[1] www.familienhandbuch.de
[2] Günder, 2000
[3] Spiegel-Online, Heimkinderschicksale
[4] Günder, 2000
[5] Wolf, 1993
- Citation du texte
- Tobias Schwamm (Auteur), 2007, Von der Heimerziehung zur Fremdunterbringung Entwicklung von Strukturen und Konzepten von 1970 bis in die Gegenwart, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83988
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