Schon 1841 schrieb der Nationalökonom List, dass die Kraft, Reichtümer zu schaffen, ungleich wichtiger ist als der Reichtum selbst. Es ist sicher vermessen zu behaupten, dass er dabei schon an die Bewertung einer Unternehmung dachte. Dennoch drückt dieser Satz die Intuition, die hinter der Methode der Discounted Cashows steht, sehr gut aus. In der Praxis der Unternehmensbewertung in Deutschland finden die in den USA entwickelten DCF-Verfahren immer mehr Anwendung.
Diese Arbeit soll eine Unternehmensbewertung nach dem Netto-Ansatz darstellen und dabei die aktuellen Unternehmen- und Einkommensteuern berücksichtigen. Dabei wird weniger auf die in der Praxis entstehenden Probleme eingegangen. Vielmehr soll der theoretische Hintergrund erläutert und die zu treffenden Annahmen an gegebener Stelle aufgeführt werden. Natürlich können nur einzelne Aspekte, wie die Berücksichtigung von Steuern, die zu treffende Finanzierungsprämisse oder entstehende Zirkularitätsprobleme, diskutiert werden. Abschließend soll ein bewertender Vergleich mit den Entity-Ansätzen APV und WACC gezogen werden.
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
1 Einleitung
2 Ein erstes Bewertungskonzept
2.1 Berechnung des Flow to Equity
2.2 Bewertung unter Sicherheit und Unsicherheit
2.3 Der Marktwert einer Unternehmung
3 Verschuldung und Unternehmensteuer
3.1 Unternehmensteuern in Deutschland
3.2 Steuervorteil der Fremdfinanzierung - Tax Shield
3.3 Verschuldung der Unternehmung - Marktwertorientierte Finanzierung
4 Berücksichtigung der Einkommensteuer
4.1 Unterschiedliche Besteuerung von Dividenden und Kursgewinnen in Deutschland
4.2 Bestimmung der Einkommensteuerbelastung
4.3 Die Eigenkapitalkosten nach persönlichen Steuern
5 Vergleich mit den Entity-Verfahren und Bewertung
Literatur
Tabellenverzeichnis
1 Explizite und implizite Definition der verschiedenen Bewertungsfunktionen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Schon 1841 schrieb der Nationalökonom List (1959, S, 144), dass die Kraft, Reiehtü- mer zu schaffen, ungleich wichtiger ist als der Reichtum selbst. Es ist sicher vermessen zu behaupten, dass er dabei schon an die Bewertung einer Unternehmung dachte. Dennoch drückt dieser Satz die Intuition, die hinter der Methode der Discounted Cashflows steht, sehr gut aus. In der Praxis der Unternehmensbewertung in Deutschland finden die in den USA entwickelten DCF-Verfahren immer mehr Anwendung, Eine überblickartige Einordnung des Equity-Ansatzes in die DCF-Methoden[1] bieten Perridon & Steiner (2004, S, 231),
Diese Arbeit soll eine Unternehmensbewertung nach dem Netto-Ansatz darstellen und dabei die aktuellen Unternehmen- und Einkommensteuern berücksichtigen. Dabei wird wenig auf die in der Praxis entstehenden Probleme[2] eingegangen. Vielmehr soll der theoretische Hintergrund erläutert und die zu treffenden Annahmen an gegebener Stelle aufgeführt werden. Natürlich können nur einzelne Aspekte, wie die Berücksichtigung von Steuern (siehe Kapitel 3,1 und 4), die zutreffende Finanzierungsprämisse (siehe Kapitel 3,3) oder entstehende Zirkularitätsprobleme (siehe Kapitel 3), diskutiert werden[3]. Abschließend soll in Kapitel 5 ein bewertender Vergleich mit den Entity-An Ait zen APV und WACC gezogen werden. Zu Beginn werden im folgenden Kapitel einige grundlegende Sachverhalte bezüglich der Wertermittlung zukünftiger Zahlungen dargestellt, wobei die Betrachtung von Verschuldung und Steuern keine Rolle spielen soll. Somit werden in den darauffolgenden Abschnitten die Unterschiede durch die Berücksichtigung von Verschuldung und Steuern deutlicher.
2 Ein erstes Bewertungskonzept
2.1 Berechnung des Flow to Equity
Da das Equity-Verfahren den Wert des Eigenkapitals direkt bestimmt, müssen in der Cashflow-Berechnung alle Zahlungen, die nicht an die Eigner der Unternehmung flie ßen, abgezogen werden. Zu diesen Zahlungen zählen Steuern, Zinsen, Investitionen und Kredittilgungen[4], Der Flow to Equity[5] berücksichtigt alle Finanzierungseffekte und ist damit einzig den Eigenkapitalgebern zuzureehnen. Aus diesem Grund wird er mit der risikoadäquaten Renditeforderang der Eigenkapitalgeber[6] fcf diskontiert (Baetge et ah, 2002, S, 309), Die Berechnung des Flow to Equity kann auch über den Free Cashflow[7] erfolgen.
In einem ersten Bewertungsansatz soll davon ausgegangen werden, dass es sieh um eine rein eigenfinanzierte, also unverschuldete, Unternehmung handelt. Dies hat zur Folge, dass sieh der Free Cashflow und der Flow to Equity gleichen. Auch eine Untersuchung der Auswirkungen der Unternehmenssteuern und persönlichen Steuern soll erst an späterer Stelle erfolgen.
2.2 Bewertung unter Sicherheit und Unsicherheit
Der einfachste Fall einer Bewertung[8] soll hier kurz dargestellt werden, um den Unterschied zwischen Sicherheit und Unsicherheit der zukünftigen Cashflows zu verdeutlichen, Deshalb wird vereinfachend von einem Ein-Perioden-Fall ausgegangen, bei dem die Zahlung an die Eigenkapitalgeber in Form einer Dividende in Periode t = 1 stattfindet und in der Höhe bekannt ist. Da die Zahlung sicher ist, wird mit dem risikolosen Zins Vf diskontiert. Der Wert der Unternehmung beträgt dann
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Eine wichtige Annahme, die hier zugrunde gelegt wird, ist die Arbitragefreiheit[9], Ist der Cash Flow in Periode [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] unsicher[10], so wird mit dem sicheren Zins Vf zuzüglich einer Risikoprämie [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] diskontiert11. Die Unternehmung hat dann einen Wert von
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Für die Gleichungen 1 und 2 gilt hier, dass V0 der Untemehmenswert in [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]der Free Cashflow in [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]der sicherer Zinssatz und z der Risikozusehlag sind. Entspricht nun der erwartete Cashflow der Gleichung 2 dem Wert in Gleichung 1, also E [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] so ist der Wert der Unternehmung mit der unsicheren Zahlung geringer, Grund hierfür ist eine unterstellte Risikoaversion von Kapitalgebern, die durch eine positive Risikoprämie zum Ausdruck kommt. Nur bei Risikoneutralität wäre eine Diskontierung mit dem sicheren Zins rf gerechtfertigt und die Unternehmenswerte wären gleich. Dies würde einer Risikoprämie von z = 0 entsprechen,
2.3 Der Marktwert einer Unternehmung
Um eine Bewertung vorzunehmen, werden also neben den zukünftig erwarteten Zahlungen auch die Kapitalkosten benötigt. Eine Möglichkeit besteht darin, den Begriff als bedingte erwartete Renditen in der Form12
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
aufzufassen, wobei kt die Kapitalkost en in [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] der bedingter Erwartungswert mit dem Informationsstand in t und к bzw, Vt+1 die Unternehmenswerte in den Zeitpunkten [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]sind.
Mit dieser Gleichung wird ein Dilemma deutlich: Die Kapitalkosten in den einzelnen Perioden sind unsicher. Man kann aber nicht mit Größen diskontieren, die zum Zeitpunkt [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] nicht bekannt sind. Diesem Problem soll aus dem Weg gegangen werden, indem sichere, also in [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] für alle Zeitpunkte bekannte, Kapitalkosten angenommen werden. Sind die Kapitalkosten deterministisch, so hat ein Unternehmen im Zeitpunkt [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] den Wert13
Im Falle des Equity-Verfahrens, in dem eine direkte Berechnung des Eigenkapitalwertes erfolgt, werden die FTEs mit den risikoadäquaten Renditeforderungen der Eigentümer[11] - den Eigenkapitalkosten[12] - diskontiert (Baetge et ah, 2002),
3 Verschuldung und Unternehmensteuer
Nachdem im vorangehenden Kapitel von einer rein eigenfinanzierten Unternehmung ausgegangen worden ist, soll nun der realitätsnähere Fall einer teilweise durch Fremdkapital finanzierten - also verschuldeten - Unternehmung betrachtet werden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil in diesem Abschnitt bildet die Darstellung der aktuellen Unternehmensbesteuerung in der Bundesrepublik Deutschland[13], Die Einkommensbesteuerung des Eigentümers wird vorerst außer Acht gelassen.
3.1 Unternehmensteuern in Deutschland
In Deutschland existiert ein Steuerregime, das die Fremdkapitalfinanzierung bevorzugt, Dies wird ersichtlich, wenn man die Bemessungsgrundlagen vergleicht. Relevant ist der Gewinn vor Steuern, so dass für eine unverschuldete Unternehmung die Steu- ergleiehung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(5)
gilt. Dagegen lässt sieh die Steuergleiehung für die verschuldete Unternehmung als
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(6)
schreiben (Kraschwitz & Löffler, 2002), Für die Gleichungen 5 und 6 sind S« und S¿ die Steuerbeträge der unverschuldeten bzw, verschuldeten Unternehmung in [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
[...]
[1] Eine Einordnung der DCF-Methoden in die verschiedenen Verfahren der Unternehmensbewertung liefert z.B. Borowicz (2005).
[2] Als Beispiel seien die Ermittlung von Cashflows oder Kapitalkosten genannt. Gegebenenfalls wird auf weiterführende Literatur verwiesen, die sich explizit auch mit der praktischen Vorgehensweise einer Unternehmensbewertung beschäftigt.
[3] Es bleiben beispielsweise die Diskussion über Teil- und Vollausschüttung unberücksichtigt. Siehe hierzu Wiese (2006). Auch das Auflösen von Zirkularitätsproblemen wird nicht weiter diskutiert.
[4] Zinsen und Kredittilgungen haben selbstverständlich nur bei verschuldeten Unternehmungen einen positiven Wert. Negative Werte für Tilgungen können hier und im Folgenden als Neukreditaufnahme interpretiert werden.
[5] Für eine Übersicht zur Ermittlung des FTE siehe Hommel & Dehmel (2006, S. 248) oder Baetge et al. (2002, S. 279 f). Zur Prognose der Cashflows und den dabei auftretenden Problemen siehe IDW (2005), Schlösser (2006) und Copeland et al. (1993).
[6] Kruschwitz & Löffler (2005) weisen darauf hin, dass es einer Definition der Kapitalkosten im Mehrperiodenfall bedarf. Kapitalkosten werden in der Literatur als Renditen (Copeland & Weston, 1988, S. 401), Diskontierungssätze (Brealey & Myers, 2005, S. 226), Opportunitätskosten (Brealey & Myers, 2005, S. 15) oder Effektivrenditen (Spremann, 2002) interpretiert. In einem Einperiodenmodell wie dem Standard-CAPM sind die Definitionen äquivalent.
[7] Der Free Cashflow ist bei den Entity-Ansätzen (APV und WACC) Grundlage der Diskontierung. Vgl. zur Herleitung z.B. IDW (2005). Der Zusammenhang zwischen FCF und FTE wird bei Hommel & Dehmel (2006, S. 249) dargestellt.
[8] Das folgende Kapitel bezieht sich auf Kruschwitz & Löffler (2006, S. 19 ff).
[9] Siehe hierzu Kruschwitz & Löffler (2005, 2006).
[10] Im Folgenden werden alle unsicheren Größe mit einer Tilde gekennzeichnet (z.B. FCF).
[11] Siehe bezüglich der möglichen Definitionen für die Kapitalkosten Fußnote 6.
[12] In der Praxis wird zur Berechnung dieser Kapitalkosten beispielsweise das auf Sharpe (1964), Lintner (1965) und Mossin (1966) zurückgehende CAPM genutzt (Ballwieser, 1998). Nach einer Studie von Graham & Harvey (2001) nutzen eine große Mehrheit der Firmen das CAPM zur Schätzung der Eigenkapitalkosten. Auf eine detaillierte Beschreibung des CAPM soll an dieser Stelle verzichtet werden. Es sei aber auf die einschlägigen Lehrbücher wie z.B. Brealey & Myers (2005) oder Perridon & Steiner (2004) verwiesen. Einen detaillierten Einblick in die Bestimmung des risikolosen Zinssatzes geben Jonas et al. (2005). Eine Übersicht über deutsche Untersuchungen zur Höhe der Marktrisikoprämie liefern Drukarczyk & Schüler (2007, S. 254). Siehe zu diesen Themen auch Ballwieser (1998, 2002). Einen Überblick über theoretisch und empirisch begründete Kritik an diesem Modell liefern Oertmann & Zimmermann (1998). Für eine kritische Betrachtung der Beta-Bestimmung siehe Maier (2001) und Timmreck (2002). Trotz aller Kritik nutzen Praktiker dieses Modell aufgrund der relativ unkomplizierten Bestimmung der Eigenkapitalkosten.
[13] Bezüglich der Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2008 siehe Dausend & Schmitt (2007).
- Citar trabajo
- Christian Finck (Autor), 2007, Unternehmensbewertung - Der Equity-Ansatz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83919
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