Die Reform der Bundeswehr, die nach dem Zusammenbruch des Ostblocks Anfang der 1990er Jahre begann, entwickelte sich, begleitet durch Nachfolgekriege in Osteuropa und neue weltweite terroristische Bedrohungen, zu einem der vorrangigsten Ziel der deutschen Politik an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Die sich transformierende EU bestimmte auf dem Rat von Helsinki 1999 zudem feste Ziele europäischer Streitkräfte bis zum Jahr 2003, die die Petersberg-Aufgaben wahrnehmen können sollen. Der Bundeswehr als deutsche, europäische und NATO-Armee steht eine generelle Umstrukturierung bevor, die sie zukunfts- und damit überhaupt einsatzfähig machen muss. Seit Anfang der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts wurden mehrere Reformen geplant und (zumindest teilweise) durchgeführt, während erst in den letzten Jahren ein Umdenken hin zu einer ständigen Veränderung entstand, die nicht schubweise, sondern konstant erfolgen müsse. Dabei spielte eine große Rolle die Änderung der Kultur der Streitkräfte von einer landgestützten Massenarmee hin zu einer, in Luftraum und auf See aktiven Armee, hochausgebildeten Streitkraft, deren Landstreitkräfte verringert, dafür aber spezialisiert und technisch überlegen ausgestattet sind. Aus letztgenanntem ergibt sich wiederum die Frage nach der Notwendigkeit einer Wehrpflicht, da bereits viele westlich orientierte Nationen auf Berufsarmeen umgestellt haben, welche sich im Wesentlichen bewährt haben. Da gerade die Grünen, die seit jeher auf eine Abschaffung der Wehrpflicht bestehen, nun zum ersten Mal im deutschen Bundestag als Regierungspartei saßen, bildete dieser Bereich den größten öffentlichen Diskurs, der medial ausgetragen wurde.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Gründe, Planungen und Umsetzungen der Reformen unter der Regierung Schröder 1998 – 2005 zu beleuchten. Auf Grund des begrenzten Rahmens dieser Arbeit ist es nicht möglich, auf alle Einflüsse und Diskussionspapiere einzugehen sowie auch nicht die öffentliche Diskussion zu beleuchten. Aus diesem Anlass heraus soll besonderes Augenmerk auf die Berichte der Weizsäcker-Kommission und des von Kirchbach-Reports sowie dem darauf aufbauenden Papier des damaligen Bundesministers der Verteidigung Rudolf Scharping gelegt werden und weiterhin ist zu untersuchen, welche Einflussfaktoren die grundsätzliche Ausrichtung der deutschen Militärpolitik beeinflussen bzw. ihre Entwicklung fordern.
Inhalt
1. Vorwort
2. Die Situation der Bundeswehr gegen Ende des 20. Jahrhunderts
3. Politische Rahmenbedingungen
3.1. Außenpolitische Forderungen durch Bündnispolitik
3.2. Der Innenpolitische Rahmen
3.2.1. Koalitionsvereinbarung und Regierung 1998
3.2.2. Koalitionsvereinbarung und Regierung 2002
4. Die vorgelegten Reform-Modelle
4.1. von Kirchbach-Konzept und Weizsäcker-Kommission
4.2. Das Reformprogramm des Bundesverteidigungsministers Scharping
4.3. Die Reform im Streit zwischen den Fraktionen der deutschen Bundesparteien
4.4. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien 2003
5. Die Umsetzung der Reformvorhaben
5.1. Haushalt, Finanzierung und Standortfrage
5.2. Streitkräftebasis und Wehrpflicht
5.3. Die Bundeswehr in Europa
5.4. Neuorganisierung der Struktur
5.5. Investitionen in Ausbildung und Ausrüstung
5.6. Waffen- und Materialreduzierung
6. Fazit: Zukunftsfähigkeit durch Flexibilität
7. Literatur- und Quellenverzeichnis
1. Vorwort
Die Reform der Bundeswehr, die nach dem Zusammenbruch des Ostblocks Anfang der 1990er Jahre begann, entwickelte sich, begleitet durch Nachfolgekriege in Osteuropa und neue weltweite terroristische Bedrohungen, zu einem der vorrangigsten Ziel der deutschen Politik an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Die sich transformierende EU bestimmte auf dem Rat von Helsinki 1999 zudem feste Ziele europäischer Streitkräfte bis zum Jahr 2003, die die Peterberg-Aufgaben wahrnehmen können sollen.[1] Der Bundeswehr als deutsche, europäische und NATO-Armee steht eine generelle Umstrukturierung bevor, die sie zukunfts- und damit überhaupt einsatzfähig machen muss. Seit Anfang der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts wurden mehrere Reformen geplant und (zumindest teilweise) durchgeführt, während erst in den letzten Jahren ein Umdenken hin zu einer ständigen Veränderung entstand, die nicht schubweise, sondern konstant erfolgen müsse.[2] Dabei spielte eine große Rolle die Änderung der Kultur der Streitkräfte von einer landgestützten Massenarmee hin zu einer, in Luftraum und auf See aktiven Armee, hochausgebildeten Streitkraft, deren Landstreitkräfte verringert, dafür aber spezialisiert und technisch überlegen ausgestattet sind. Aus letztgenanntem ergibt sich wiederum die Frage nach der Notwendigkeit einer Wehrpflicht, da bereits viele westlich orientierte Nationen auf Berufsarmeen umgestellt haben, welche sich im Wesentlichen bewährt haben. Da gerade die Grünen, die seit jeher auf eine Abschaffung der Wehrpflicht bestehen, nun zum ersten Mal im deutschen Bundestag als Regierungspartei saßen, bildete dieser Bereich den größten öffentlichen Diskurs, der medial ausgetragen wurde.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Gründe, Planungen und Umsetzungen der Reformen unter der Regierung Schröder 1998 – 2005 zu beleuchten. Auf Grund des begrenzten Rahmens dieser Arbeit ist es nicht möglich, auf alle Einflüsse und Diskussionspapiere einzugehen sowie auch nicht die öffentliche Diskussion zu beleuchten. Aus diesem Anlass heraus soll besonderes Augenmerk auf die Berichte der Weizsäcker-Kommission und des von Kirchbach-Reports sowie dem darauf aufbauenden Papier des damaligen Bundesministers der Verteidigung Rudolf Scharping gelegt werden. Es ist weiterhin zu untersuchen, welche Einflussfaktoren die grundsätzliche Ausrichtung der deutschen Militärpolitik beeinflussen bzw. ihre Entwicklung fordern. Den Grundstein dazu legt eine kurze Betrachtung der Ausgangssituation, auf die eine Analyse der außen- und innenpolitischen Bedingungen folgt. Dabei sollen die Wahlprogramme der Parteien sowie deren Übertragung in die Koalitionsverträge besprochen werden. Nachfolgend werden – und das soll den größten Raum innerhalb dieser Arbeit einnehmen – die vorgelegten offiziellen Entwürfe zur zukünftigen Bundeswehrstruktur sowie die daraus abgeleiteten Handlungen und Umsetzungen untersucht werden. Hierbei spielen die von Richard von Weizsäcker geleitete Kommission zu Zukunft der Bundeswehr und von Generalinspekteur von Kirchbach erarbeiteten Modelle eine wesentliche Rolle, da auf ihnen das, ebenfalls zu klärende, Papier von Bundesverteidigungsminister Scharping aufbaut. In diesem Zusammenhang werden auch die schließlichen Effekte, also die konkreten Ausführungen und Umsetzungen aufgezeigt und auf ihre Ziele untersucht. Den Abschluss bildet ein Rückblick, der einer Gesamtbetrachtung folgend, einen Ausblick auf Chancen und Möglichkeiten bietet.
Zur Literaturlage ist anzumerken, dass kaum abgeschlossene Monographien, dafür aber Zeitschriftenaufsätze zur Verfügung stehen, welche aus dem deutsch- und englischsprachigen Raum stammen. Diese befassen sich hauptsächlich mit den Reformbestrebungen der letzten 15 Jahre an sich, besonders herauszuheben sind dabei die Analysen Kerry Longhursts[3] und R.K. Hubers.[4] Des Weiteren sind die offiziellen Dokumente zu beachten, die als Quelle vorliegen und in genannten Aufsätzen zitiert sowie behandelt werden. Zwar gibt es Überblicksdarstellungen über die Rot-Grüne Regierungszeit der Jahre 1998 – 2005, jedoch wird in diesen kaum bis gar nicht Bezug auf die Veränderungen innerhalb der Bundeswehr genommen. Die Tagespresse hat die Diskussionen begleitet und kann als Diskussionsverlaufsschilderung angebracht werden, jedoch war die Wahrnehmung dort sehr eingegrenzt auf Schließungen und die Wehrpflichtfrage konzentriert.
2. Die Situation der Bundeswehr gegen Ende des 20. Jahrhunderts
Mit der Aufnahme der Gebiete der ehemaligen DDR in die Bundesrepublik Deutschland 1990[5] löste sich der Ost-West-Konflikt innerhalb Deutschlands auf. In der Folge entwickelte sich in Europa, durch die in Osteuropa stattfindende Transformation der ehemals sozialistisch/kommunistisch Staaten zu modernen Demokratien, eine neue strategische Sicherheitslage für WEU und NATO und damit (West-)Deutschland. Dieser schloss, zumindest nominell, mit der Auflösung der UdSSR Ende des Jahres 1991. Die sich nun anschließende Zusammenarbeit der Nachfolgestaaten der UdSSR mit dem „Westen“ und die am Weltmarkt orientierte Ausrichtung des neuen, weiterhin Atommacht seienden und Stärke proklamierenden Russlands, erforderten eine Umorientierung und Veränderung des Aufgabenspektrums der Bundeswehr, war Deutschland doch kein Frontstaat mehr. Nicht mehr die – seit ihrer Gründung 1955 nie ausgerufene – Landesverteidigung stand im Mittelpunkt des politischen, militärischen und wirtschaftlichen Denkens, sondern Krisenbewältigung und -prävention auch außerhalb deutschen Hoheitsgebietes. Mit den internationalen Zwei-Plus-Vier-Verträgen[6] wurden erste Korrekturen vorgenommen, die Obergrenze der gemeinsamen deutschen Streitkräfte auf 370.000 Mann festgelegt. Die Umbruchzeit konfrontierte die Bundeswehr mit Herausforderungen; eine neue Staatsgrenze sowie die Eingliederung einer bestehenden Armee, der NVA und ihrer Ausstattung, erforderte eine neue Ausrichtung und Organisation in Bezug auf die Ausrichtung Deutschlands als europäischer und internationaler Sicherheitsakteur. Das so genannte Stoltenberg-Papier des damaligen deutschen Verteidigungsministers Gerhard Stoltenberg vom Februar 1992[7] und die von seinem Nachfolger Volker Rühe neun Monate später verfassten Verteidigungspolitischen Richtlinien[8] sollten dies in ihrer Umsetzung bewerkstelligen. Haupterkenntnis war, dass Deutschland nicht länger einer direkten militärischen Bedrohung eines Angriffskrieges in Europa ausgesetzt sei.[9] Im 1994 folgenden Weißbuch wurden in fünf Punkten die nationalen Interessen und die deutsche Orientierung zusammengefasst:
1. „die Bewahrung von Freiheit, Sicherheit und Wohlfahrt der Bürger Deutschlands und der Unversehrtheit des Staatsgebiets;
2. die Integration mit den europäischen Demokratien in der EU; denn Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Wohlstand in Europa bedeuten Frieden und Sicherheit auch für Deutschland;
3. das dauerhaft, auf eine Wertegemeinschaft und gleichgerichtete Interessen gegründete transatlantische Bündnis mit den Vereinigten Staaten als Weltmacht, denn das Potenzial der USA ist für die internationale Stabilität unverzichtbar;
4. eine auf Ausgleich und Partnerschaft bedachte Heranführung unserer östlichen Nachbarstaaten an westliche Strukturen und die Gestaltung einer neuen, alle Staaten Europas umfassenden kooperativen Sicherheitsordnung;
5. die weltweite Achtung des Völkerrechts und der Menschenrechte und eine auf marktwirtschaftlichen Regeln basierende gerechte Weltwirtschaftsordnung, denn die Sicherheit der einzelnen Staaten ist nur in einem System globaler Sicherheit mit Frieden, Recht und Wohlergehen für alle gewährleistet.“[10]
In Anbetracht dieser Punkte entwickelte die regierende CDU/CSU/FDP-Koalition unter Helmut Kohl die Einbeziehung der ehemaligen Ostblockstaaten und Erweiterung der GASP zu deutscher und europäischer Außenpolitik. Die Bundeswehr, welche als deutscher Beitrag zur NATO gegründet wurde, der sie (bis auf Heimatschutz) selbst in Friedenszeiten unterstand, war freilich nie nur durch die Bundesrepublik steuerbar. Sie, allenthalben zwar als Parlamentsarmee bezeichnet, ist sogar „als einzige Armee dauernd in die alliierte Militärintegration eingebunden. Nationaler Alleingang in Aufbau, Ausrüstung und Verwendung der deutschen Streitkräfte war und ist ausgeschlossen; die Bundeswehrplanung ist an die gemeinsame Streitkräfteplanung der NATO-Partner gebunden“.[11] Somit wurde Deutschland als stärkste Volkswirtschaft und geographisch zentraler EU- und NATO-Staat mit oben genannten Punkten hinsichtlich der militärischen Leistungsfähigkeit im Besonderen konfrontiert.
3. Politische Rahmenbedingungen
3.1. Außenpolitische Forderungen durch Bündnispolitik
Die Partizipation Deutschlands in (W)EU, NATO, OSZE und UNO weckte Erwartungshaltungen anderer Regierungen in Bezug auf die quantitative und qualitative Partizipation Deutschlands an gemeinsamen Programmen: „Eine Abrüstung der Bundeswehr nach Truppenstärke und Bewaffnung, eine Qualitäts- und Niveausenkung deutscher Streitkräfte sind in den Augen der NATO- und EU-Partner Deutschlands nicht ohne Risiko für ihre eigene und für die gemeinsame Sicherheit“.[12] Diese Befürchtung lag insofern nahe, als der Verteidigungshaushalt der Bundesrepublik in den Jahren 1990 bis 2001 von einst 64,2 Mrd. DM in 1989 bis auf 44 Mrd. DM in 2001 beständig schrumpfte,[13] was die Personaldecke und Ausstattung bedrohte. Die NATO-Forderung zweier deutscher Kontingente, die im Krisenfall im Mittelmeerraum eingesetzt werden können, sowie eines Kontingents in Polen und eines in Nordnorwegen bedeuteten für sich genommen einen Bedarf von anfänglich etwa 130.000 Soldaten, deren Ausrüstung und Ausstattung situationsangepasst, modern und zuverlässig sein musste. Hinzu kamen langfristig die Bereitstellung mindestens je einer Division für das Eurocorps, das der WEU und eventuell später auch der EU unterstellt ist, sowie für das britische Allied Rapid Reaction Corps und das Deutsch-Niederländische Korps. Alle drei zuletzt genannten sollten als Krisenreaktionskorps der NATO in ständiger Einsatzbereitschaft stehen.[14]
Derweil ergaben sich konkrete Herausforderungen am Rande Europas: Der hochbrisante Konflikt um den Kosovo in Serbien schwelte bereits seit mehreren Jahren, doch erst seit 1998 schaltete die NATO sich mehr ein und nachdem multilaterale Verhandlungen mit der Regierung Milosevic keine Ergebnisse brachten, ermächtigte der Sicherheitsrat mit der activation order[15] am 12.10.1998 zum Einsatz militärischer Mittel. Deutschland, das nach Bundestagsbeschluss an den Kampfhandlungen teilnahm,[16] war somit zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg an einem Krieg beteiligt. Wohl gemerkt ohne Mandat der UN. Verteidigungsminister Scharping sagte dazu am 27.03.1999: „Wir wären ja auch niemals zu militärischen Maßnahmen geschritten, wenn es nicht diese humanitäre Katastrophe im Kosovo gäbe mit 250.000 Flüchtlingen innerhalb des Kosovo, weit über 400.000 Flüchtlingen insgesamt, und einer zur Zeit nicht zählbaren Zahl von Toten.“[17] Der bis heute nicht bewiesene „Hufeisen-Plan“,[18] dessen Widerlegung später die Kriegsbeteiligung Deutschlands in Frage stellte, mag ein weiterer Grund für die Nicht-Beteiligung Deutschlands am späteren Irak-Krieg 2003 gewesen sein. Zudem war, die sich dem Krieg auf dem Balkan anschließende, friedensstabilisierende KFOR-Mission auf Basis eines UN-Mandats im Kosovo[19] nun die zweite andauernde Mission der Bundeswehr außerhalb NATO-Gebiets neben der SFOR-Mission in Bosnien-Herzegowina[20] und zeigte freilich die Leistungsbereitschaft der Bundeswehr, aber auch deren technische und strukturelle Probleme auf. Es stellte sich für den Planungsstab heraus, dass die erforderlichen Kommunikations- und Befehlabläufe wie auch die Ausbildung und Ausrüstung Deutschlands und anderer beteiligter Staaten nicht den modernen Anforderungen Rechnung trug und dringend modernisierungbedürftig sei.
Der 11.09.2001[21] und der darauf folgende internationale Feldzug gegen den Terrorismus, der von den USA angeführt wurde und neue Bedrohungsszenarien in Europa und Deutschland generierte, führte zu einem weiteren Umdenken in der deutschen Sicherheitspolitik. Die europäische Sicherheit, mithin auch die Deutschlands würde in Zukunft „nicht nur, aber auch am Hindukusch verteidigt“[22], wie es Bundesverteidigungsminister Peter Struck formulierte. Dies bedeutete ganz klar, dass sich die deutsche Armee auf Auslandseinsätze einlassen und gezielt darauf vorbereiten müsse, während die eigentliche Aufgabe der Heimatverteidigung auf deutschem Boden kaum noch Gewicht erfahre.[23] Der folgende Einsatz in Afghanistan – der nach einer Anfrage auf Unterstützung durch die USA vom 05.11., welche am 07.11. durch das Kabinett[24] und am 16.11.2001 durch den Bundestag bestätigt wurde[25] – stellte eine Herausforderung dar, die die Aktionsweite deutscher Militärs erheblich erweiterte, aber auch erneut die Schwierigkeiten einer nicht modernisierten, unreformierten und finanziell unterausgestatteten Armee aufzeigte.[26]
[...]
[1] Genannt „European headline goal“. Siehe: Europäischer Rat (Helsinki) 10. und 11. Dezember 1999: Schlussfolgerungen des Vorsitzes, II/28.
[2] Struck, Peter: „Fit für veränderte Aufgaben – die Transformation der Bundeswehr nimmt Gestalt an“. In: Europäische Sicherheit. Nr. 1, 54. Jg.; Hamburg, Januar 2005, S. 12.
[3] Longhurst, Kerry: Endeavours to reconstructure the Bundeswehr ; the reform of the german armed forces 1990 – 2003. In: Defense & Security Analysis, Vol. 21, No. 1, März 2005.
[4] Huber, R.K: Limits of German defence Reforms: results
[5] Einigungsvertrag vom 31.08.1990.
[6] Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland. In: Bundesgesetzblatt 1990 Teil II, S. 1318.
[7] Siehe: Der Bundesminister der Verteidigung: Militärpolitische und Militärstrategische Grundlagen und Konzeptionelle Grundrichtung der Neugestaltung der Bundeswehr. Bonn, Februar 1992.
[8] Ebd.
[9] Ebd., III (9).
[10] Siehe: Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): Weißbuch 1994. Weißbuch zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Lage und Zukunft der Bundeswehr, Bonn 1994, S. 42. Zitiert nach: Pradetto, August: Ganz und gar nicht ohne Interessen : Deutschland formuliert nicht nur klare Ziele. Es setzt sie auch durch. In: Internationale Politik Nr. 1 (2006), 61. Jahrgang, Januar 2006, S. 115.
[11] Siehe: Rühl. Lothar: Die Bundeswehr-Reform aus bündnispolitischer Sicht : Die gewandelten politischen und strategischen Rahmenbedingungen. In APuZ B43/2000, Bonn, 2000.
[12] Ebd.
[13] Einzelpläne des Bundesministeriums für Verteidigung, zitiert nach: Sauer, Frank: Agenda 2020. Krise und Perspektive deutscher Außenpolitik. In: Internationale Politik Nr. 9 (2003), 58. Jahrgang, September 2003.
[14] Siehe: Rühl 2000.
[15] United Nations Security Council: Resolution 1199 (1998).
[16] Entsendung von Tornado-Jagdbombern von italienischen Luftstützpunkten aus, sowie Stationierung der Fregatte Rheinland-Pfalz in der Adria. Legitimiert durch Bundestagsbeschluss 13/11469 vom 12.10.1998.
[17] ARD: Monitor vom 08.02.2001. Manuskript unter: http://www.wdr.de/online/news/kosovoluege/sendung_text.pdf (30.07.2007).
[18] Umzingelung und Vertreibung der Kosovo-Albaner aus dem Kosovo durch das serbische Militär.
[19] Siehe: United Nations Security Council: Resolution 1244 (1999).
[20] Siehe: United Nations Security Council: Resolution 1088 (1996).
[21] Terroristische Anschläge auf Washington und New York.
[22] Interview mit Bundesverteidigungsminister Peter Struck. „Wir müssen uns hinter keiner Armee verstecken“. In: Das Parlament. Nr. 21/2005. Berlin, 23. Mai 2005. S. 3. (Struck verwendete diese Formulierung erstmals bei einer Pressekonferenz am 21. Februar 2003).
[23] Vgl. dazu: Riecke, Henning: Höchste Zeit für Reformen : Die Bundeswehr vor wichtigen Entscheidungen. In : Internationale Politik 7/2002, 57. Jahrgang, S. 29 f..
[24] Siehe: Antrag der Bundesregierung auf Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA (07.11.2001).
[25] Bundeskanzler Schröder hatte, auf Grund schwankender Stimmung innerhalb Rot-Grüns die namentliche Abstimmung mit einer Vertrauensfrage zu seiner Person verbunden und schließlich mit Kanzlermehrheit von 336 Ja-Stimmen erreicht. Siehe: Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, Stenographischer Bericht der 202. Sitzung vom 16.11.2001 (Plenarprotokoll 14/202).
[26] Deutscher Bundestag: Beteiligung am Einsatz bewaffneter deutscher Soldaten in Afghanistan: 22.12.2001 (BT-Drs. 14/7930), 14.06.2002 (BT-Drs. 14/9246), 20.12.2002 (BT-Drs. 15/128), 24.08.2003 (BT-Drs. 15/1700) und 30.09.2004 (BT-Drs. 15/3710).
- Citation du texte
- B.A. Stephan Mehlhorn (Auteur), 2007, Die Bundeswehr im Wandel von territorialer Verteidigungsarmee zu weltweiter Einsatztruppe - Die Reformvorhaben der Regierung Schröder 1998-2005, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83863
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