Unter den vielen Gruppen von mittelalterlichen Quellen, die von Historikern genutzt werden können, sind die Urkunden zweifellos von herausragender Bedeutung. Die Tatsache, dass Urkunden „als die häufigsten und wichtigsten Quellen zur mittelalterlichen Geschichte“ für jeden Historiker, der sich dem Mittelalter beschäftigt, unverzichtbar sind und das Mittelalter manchmal gar als „Urkundenzeitalter“ beschrieben wird, machte eine Auseinandersetzung mit der historischen Hilfswissenschaft der Diplomatik, also der Urkundenlehre, in einem Seminar zur Quellenkunde des Mittelalters notwendig.
Die Diplomatik unterscheidet bei der Betrachtung mittelalterlicher Urkunden zwischen Kaiser- und Königsurkunden, Papsturkunden und privaten Urkunden . In der folgenden Arbeit sollen nun von diesen drei Gruppen die Urkunden der Päpste eingehender behandelt werden.
Das Interesse an mittelalterlichen Papsturkunden für den Historiker resultiert nicht allein daraus, dass „die päpstliche Kurie der größte Urkundenaussteller des europäischen Mittelalters war“ , sondern auch aus der „weltgeschichtlichen Bedeutung des Papsttums“ insbesondere im Mittelalter.
Um sich mittelalterliche Quellen überhaupt erst zu Nutze machen zu können kann, muss sich der Historiker ein fundiertes Wissen über die Eigenart der jeweils betrachteten Quellenart aneignen. Dies gilt, wie zu zeigen sein wird, auch für die geschichtswissenschaftliche Verwendung der mittelalterlichen Papsturkunden als historische Quellen.
Inhalt
1. Einleitung
2. Der Aufbau mittelalterlicher Papsturkunden
3. Die äußere Merkmale der Papsturkunden des Mittelalters
4. Die Entwicklung und die Arten mittelalterlicher Papsturkunden
5. Der Quellenwert der Papsturkunden
6. Schlussbemerkung
7. Bibliographie
1. Einleitung
Unter den vielen Gruppen von mittelalterlichen Quellen, die von Historikern genutzt werden können, sind die Urkunden zweifellos von herausragender Bedeutung. Die Tatsache, dass Urkunden „als die häufigsten und wichtigsten Quellen zur mittelalterlichen Geschichte“[1] für jeden Historiker, der sich dem Mittelalter beschäftigt, unverzichtbar sind und das Mittelalter manchmal gar als „Urkundenzeitalter“[2] beschrieben wird, machte eine Auseinandersetzung mit der historischen Hilfswissenschaft der Diplomatik, also der Urkundenlehre, in einem Seminar zur Quellenkunde des Mittelalters notwendig.
Die Diplomatik unterscheidet bei der Betrachtung mittelalterlicher Urkunden zwischen Kaiser- und Königsurkunden, Papsturkunden und privaten Urkunden[3]. In der folgenden Arbeit sollen nun von diesen drei Gruppen die Urkunden der Päpste eingehender behandelt werden.
Das Interesse an mittelalterlichen Papsturkunden für den Historiker resultiert nicht allein daraus, dass „die päpstliche Kurie der größte Urkundenaussteller des europäischen Mittelalters war“[4], sondern auch aus der „weltgeschichtlichen Bedeutung des Papsttums“[5] insbesondere im Mittelalter.
Um sich mittelalterliche Quellen überhaupt erst zu Nutze machen zu können kann, muss sich der Historiker ein fundiertes Wissen über die Eigenart der jeweils betrachteten Quellenart aneignen. Dies gilt, wie zu zeigen sein wird, auch für die geschichtswissenschaftliche Verwendung der mittelalterlichen Papsturkunden als historische Quellen.
Daher soll diese Arbeit nicht nur die Bedeutung der mittelalterlichen Urkunden der Kurie im Allgemeinen beleuchten, sondern wird auch vor einer genaueren Betrachtung der Merkmale der Papsturkunden aus dieser Zeit nicht umhinkommen. Die Tatsache, dass mittelalterliche Papsturkunden sich wiederum in einzelne Untergruppen aufgliedern und trotz teils starker Kontinuität und oftmals lange gepflegter Traditionen in der päpstlichen Kanzlei[6] die auch dort angefertigten Urkunden in ihren Merkmalen im Laufe des Mittelalters Veränderungen erfahren haben, muss ebenfalls erwähnt und betrachtet werden. Andernfalls wäre eine sachgerechte Verwendung mittelalterliche Papsturkunden durch den Historiker nicht möglich.
So wird in dieser Arbeit ebenfalls die Entwicklung der päpstlichen Urkunden in einem längeren Kapitel darzustellen sein, wobei auch die sich verändernden äußeren und inneren Merkmale Gegenstand der Betrachtung sein sollen.
Die einzelnen Fachtermini der Diplomatik und der Spezialdiplomatik der Papsturkunden werden hierbei verwendet werden, ohne dass sie stets in aller Ausführlichkeit erklärt werden können.
Allerdings soll im ersten Kapitel zuerst ein Überblick über den möglichen Aufbau einer mittelalterlichen Papsturkunde gegeben werden, damit in der Darstellung der Entwicklung mittelalterlicher päpstlicher Urkunden und in ihrer Einteilung in Untergruppen auch die terminologischen Grundvorraussetzungen zum genaueren Verständnis der Entwicklungen und Unterteilung geschaffen werden.
Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass es unmöglich ist, sich im stark begrenzten Rahmen einer Seminararbeit einer so komplexen Thematik wie der mittelalterlichen Papsturkunden in allen relevanten Aspekten umfassend zu nähren. Daher können einzelne Punkte – wie etwa die Überlieferung der päpstlichen Urkunden und das Kanzleiwesen der Kurie –, die bei der genaueren Auseinandersetzung mit den Papsturkunden des Mittelalters durchaus bedeutsam sein würden, in dieser Arbeit oft nicht so genau behandelt werden oder müssen gar ganz entfallen.
2. Der Aufbau mittelalterlicher Papsturkunden
In diesem Kapitel sollen die Urkundenteile beschrieben werden, die eine mittelalterliche Urkunde der Kurie charakterisieren können. Hierbei ist, wie schon angedeutet, zu beachten, dass in den verschiedenen Formen mittelalterlicher Papsturkunden einzelne hier beschriebene Teile fehlen können, weil sie entweder noch nicht in Gebrauch waren oder für die jeweilige Urkundenform nicht charakteristisch oder dienlich waren.
Wissen über die verschiedenen Formen des Aufbaus mittelalterlicher Papsturkunden ist auch für den Historiker von unbestreitbarer Bedeutung. Die jeweils verwendeten oder fehlenden Teile und Formeln einer mittelalterlichen Papsturkunde geben nicht nur Aufschluss darüber, zu welcher Untergruppe die jeweilige Urkunde gehört, sondern oftmals auch über die Art des Inhaltes[7].
Außerdem sind Papsturkunden, wie jede andere potentielle Quelle vor ihrer Benutzung zur Gewinnung historischer Erkenntnis stets auf ihre Echtheit hin zu überprüfen[8]. Auch hierfür sind Kenntnisse im Bereich der inneren Merkmale, zu der u. a. der Aufbau der jeweiligen Urkunde zählt[9], von essentieller Wichtigkeit[10], da ein untypischer Aufbau einer mittelalterlichen Papsturkunde jeden Historiker, der diese als Quelle benutzen will, vor die Frage stellen muss, ob er tatsächlich eine echte Urkunde, die vielleicht aus bestimmten Gründen von dem üblichen Aufbau abweicht, oder eine Fälschung vor sich hat, deren Erschaffer die gängigen Formen der päpstlichen Kanzlei nicht geläufig waren. Natürlich ist die Prüfung der Kanzleimäßigkeit einer Urkunde nur möglich, wenn der jeweilige Aussteller ein geregeltes Kanzleiwesen gehabt hat und so ‚typische’ Urkunden hervorbringt[11], aber da dies für das mittelalterliche Papsttum zutrifft[12], kann – und sollte – sich der Historiker die Frage stellen, ob der jeweilige Aufbau einer zu untersuchenden Papsturkunde dem päpstlichen Kanzleibrauch entspricht.
Mittelalterliche Papsturkunden bestehen, so wie andere Urkunden, aus dem Text oder Kontext, welcher „wesentlich durch den Rechtsinhalt der Urkunde bedingt wird“[13] und dem Protokoll. Das Protokoll zerfällt in das vor dem Kontext stehende Anfangsprotokoll oder Protokoll im engeren Sinne und das nach dem Kontext erscheinende Eschatokoll, was auch als Schlussprotokoll bezeichnet werden kann[14]. Diese drei Teile, die bei mittelalterlichen Papsturkunden vorzufinden sind, setzen sich wiederum aus mehreren Teilen oder besser „Formeln“[15] zusammen.
Beginnen können die Papsturkunden mit der Invocatio, die als in Form des Chrismons oder eines Kreuzes eine bildhafte „Anrufung des Namens Christi“[16] sind. Eine verbale Invocatio, die oft auf mittelalterlichen Urkunden weltlicher Herrscher zu finden ist, fehlt allerdings bei der überwiegenden Zahl der Papsturkunden[17]. Darauf folgt die Intitulatio, die den Namen des jeweiligen Papstes, der die Urkunde ausstellen ließ enthält und oft mit weiteren Zusätzen wie episcopus oder papa versehen ist. Zur Intitulatio können weitere Titulierungen wie etwas das seit Gregor I. auftretende und seit Gregor VII. regelmäßig verwendete servus servorum dei gehören. Die Intitulatio findet sich in allen päpstlichen Urkunden, wohingegen nicht in allen Urkundentypen die Ordnungszahl dem Papstnamen angeschlossen wird[18].
Nach der Intitulatio schließt sich die Inscriptio an, die als Adresse fungiert, die „die Person bzw. den Personenkreis angibt, an den sich ein Brief oder eine Urkunde richtet“[19]. Die Inscriptio, die also den oder die Empfänger einer päpstlichen Urkunde nennt, wird von einigen Wissenschaftlern zum Protokoll, von anderen hingegen zum Kontext gerechnet, aber Schmitz-Kallenberg nennt überzeugende Gründe, sie bei Papsturkunden dem Protokollteil zuzuordnen[20]. Als weitere formelhafte Teile der Inscriptio kann außerdem die Saluatio erscheinen, die ein Gruß oder Segenswunsch ist, oder eine oft bei feierlichen Privilegien und Briefen zu findende Verewigungsformel[21]. Häufig verwendete Verewigungsformeln sind in perpetuum, ad futuram rei memoriam und ad perpetuam rei memoriam[22].
Auf die Formeln des Protokolls oder Eingangsprotokolls, folgt der Text oder Kontext der Urkunde, welcher ebenfalls mehrere Formeln aufweisen kann. Beginnen kann der Kontext mit der Arenga, die eine einleitende und eher allgemeine Formel ist und noch nicht auf den eigentlichen Rechtsinhalt der Urkunde eingeht, aber u. U. zu diesem hinleitet[23]. In seltenen Fällen kann auf die Arenga die Promulgatio folgen, die den päpstlichen Willen bekundet, die dann folgenden Verfügungen bekannt zu machen[24]. Eine stets vorhandene Formel ist die Narratio, welche die „Verhältnisse, die der Ausstellung der Urkunde vorangingen, die auf sie eingewirkt oder sie veranlaßt haben“[25] wiedergibt.
Der eigentliche Rechtsinhalt der Urkunde findet sich in der in allen Papsturkunden vorhandenen Dispositio[26]. Thomas Frenz führt außerdem als weitere mögliche Formel die nach der Dispositio manchmal auftretenden Non-Obstantien auf, mit der Rechte aufgehoben werden, die dem schriftlich in der Urkunde fixierten Rechtsgegenstand entgegen stehen[27], während etwa Schmitz-Kallenberg diese Formel gar nicht erwähnt.
Danach kann sich die Sanctio anschließen, mit der zum Ausdruck gebracht werden soll, dass niemand den in der Urkunde festgelegten Bestimmungen entgegenhandeln soll und die u. U. eine Strafe androht. Sie kommt in den später noch zu erwähnenden litterae cum filo serico und den litterae cum filo canapis sehr regelmäßig vor[28].
Abschließen kann den Kontextteil die Corroboratio, die in Papsturkunden recht selten ist und die Mittel mit der die Urkunde beglaubigt wird, in den meisten Fällen das Siegel, ankündigt[29].
Im Schlussprotokoll können bei Papsturkunden die Unterschrift des Papstes und die Unterschriften der Kardinäle, die Skriptumsformel, Rota, Monogramm, Komma und die Datierung zu finden sein, wobei die Datierung – bis auf die älteren litterae – bei allen Urkunden vorhanden ist[30].
In der Skriptumsformel, der in manchen Fällen eine eigene Zeile in der Urkunde – die Skriptumszeile – eingeräumt wird, taucht der Name und Titel des Urkundenschreibers auf[31].
Die Unterschrift des Papstes findet man oft in Form eines Segenswunsches, der oftmals bene valete lautet und das Monogramm, welches man als eine aus Buchstaben – meist ebenfalls aus dem Segenswunsch bene valete – zusammengesetzte Figur, die seit Leo IX. bei feierlichen Urkunden häufig verwendet wird, steht rechts unter dem Schriftblock[32]. Die Rota, die auf der linken Seite unter dem Schriftblock bei manchen Papsturkunden auftaucht, besteht als Urkundenzeichen aus zwei konzentrischen Kreisen, wobei der innere Kreis durch ein Kreuz getrennt ist und u. a. Kürzel des Papstnamens und die jeweilige Ordnungszahl des Papstes enthalten kann, wohingegen der Kreisring Platz bildet für das Eintragen einer päpstlichen Devise[33].
Die stets zu findende Datierung kann in Form der großen Datierung mit der Datum per manus -Formel den Aushändiger der Urkunde, Ort und Datum angeben oder als kleinere Datierung nur Ort und Datum erhalten[34].
Wie bereits angedeutet wurde, kann das Wissen um den Aufbau mittelalterlicher Papsturkunden dem Historiker wichtige Informationen verschaffen, wenn er eine Urkunde der Kurie aus dieser Zeit als Quelle benutzen will. Ebenfalls schon erwähnt wurde, dass sich verschiedene Formen der Papsturkunden zu verschiedenen Phasen des Mittelalters herausbildeten und auch durch ihren Aufbau und die verwendete Form Aufschluss über ihren Inhalt bieten. Daher ist die Kenntnis der die in diesem Kapitel kurz eingeführten Termini und ihre Bedeutung für den Historiker bei der Auseinandersetzung mit mittelalterlichen Papsturkunden eine wichtige Voraussetzung nicht nur für den wissenschaftlichen Diskurs, sondern auch für eine Prüfung eventueller Abweichungen vom Kanzleibrauch bei einer zu untersuchenden Urkunde, was ein Hinweis auf eine möglicherweise vorliegende Fälschung sein könnte und somit große Auswirkungen auf die Auswertung der Quelle hätte.
[...]
[1] Brandt: Werkzeug des Historikers, S. 81.
[2] ebd.
[3] Brandt: Werkzeug des Historikers, S. 89.
[4] Frenz: Papsturkunden des Mittelalters und der Neuzeit, S. 11; Wie Frank M. Bischoff herausstellt, hat sich die Forschung im Bereich der Papsturkunden darauf geeinigt, dass allein zwischen 753 bis 1250 n. Chr. 53 000 Urkunden von den Päpsten ausgestellt wurden, Bischoff: Urkundenformate im Mittelalter, S. 15.
[5] Schmitz-Kallenberg: Urkundenlehre, S. 56.
[6] Brandt: Werkzeug des Historikers, S. 94.
[7] Breßlau: Handbuch der Urkundenlehre, Bd. 1, S. 46.
[8] Brandt: Werkzeug des Historikers, S. 103.
[9] Brandt: Werkzeug des Historikers, S. 93.
[10] Brandt: Werkzeug des Historikers, S. 102.
[11] Bischoff: Urkundenformate im Mittelalter, S. 15; Brandt: Werkzeug des Historikers, S. 95.
[12] Schmitz-Kallenberg: Urkundenlehre, S. 57; Bischoff: Urkundenformate im Mittelalter, S. 22.
[13] Schmitz-Kallenberg: Urkundenlehre, S. 67.
[14] Brandt: Werkzeug des Historikers, S. 90f; Schmitz-Kallenberg: Urkundenlehre, S. 71; Frenz: Papsturkunden des Mittelalters und der Neuzeit, S. 12.
[15] Schmitz-Kallenberg: Urkundenlehre, S. 67.
[16] http://www.phil.uni-erlangen.de/~p1ges/quellen/ddfi795_frame.html; link nach Wort „Chrismon“.
[17] Schmitz-Kallenberg: Urkundenlehre, S. 67.
[18] Frenz: Papsturkunden des Mittelalters und der Neuzeit, S. 16; Schmitz-Kallenberg: Urkundenlehre, S. 67.
[19] Koch: Inscriptio, LexMA, Bd. 5, Sp. 446f.
[20] Schmitz-Kallenberg: Urkundenlehre, S. 68.
[21] Breßlau: Handbuch der Urkundenlehre, Bd. 1, S. 82f.
[22] Breßlau: Handbuch der Urkundenlehre, Bd. 1, S. 80f; Schmitz-Kallenberg: Urkundenlehre, S. 68.
[23] Frenz: Papsturkunden des Mittelalters und der Neuzeit, S. 12.
[24] Spiegel: Promulgatio, in: LexMA, Bd. 7, Sp. 249.
[25] Schmitz-Kallenberg: Urkundenlehre, S. 70.
[26] Schmitz-Kallenberg: Urkundenlehre, S. 70.
[27] Frenz: Papsturkunden des Mittelalters und der Neuzeit, S. 12.
[28] Spiegel: Sanctio, in: LexMA, Bd. 7, Sp. 1362.
[29] Schmitz-Kallenberg: Urkundenlehre, S. 70.
[30] Schmitz-Kallenberg: Urkundenlehre, S. 71.
[31] genauere Ausführungen auch zum möglichen Wortlaut der Teile des Eschatokolls findet man in: Schmitz-Kallenberg: Urkundenlehre, S. 68f.
[32] Gawlik: Monogramm, in: LexMA, Bd. 6, Sp. 762.
[33] Spiegel: Rota, in: LexMA, Bd. 7, Sp. 1049.
[34] Frenz: Papsturkunden des Mittelalters und der Neuzeit, S. 12.
- Citation du texte
- Stefan Ruhnke (Auteur), 2006, Papsturkunden des Mittelalters und ihre Bedeutung für den Historiker, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83570
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