Diese Untersuchung hat die Klärung der Frage, inwieweit die naturwissenschaftlichen Ergebnisse der Neurobiologen Auswirkungen auf die philosophische Debatte um die Willensfreiheit haben können, zum Thema.
Zunächst werden die methodologischen Grundsätze der Neurobiologie dargestellt und die beiden wichtigsten Experimente, die in der Argumentation um die Willensfreiheit insbesondere von den Neurowissenschaftlern Roth und Singer angeführt wurden, vorgestellt (Ziffer 2.1). Dies sind die Libet-Experimente (Ziffer 2.2.1) und die Experimente von Bennett und Hacker (Ziffer 2.2.2).
Danach wird ausgehend von der Unterscheidung von Ursachen und Gründen (Ziffer 3.1) gezeigt, dass die von den Neurowissenschaftlern vorgebrachten „Widerlegungen“ der Willensfreiheit Mängel aufweisen, die vor allem aus der fehlerhaften Rede, die das Gehirn als Akteur bezeichnet, entstehen. Diese Redeweise wird einer Sprachkritik unterzogen, die sich an frühere Untersuchungen von Bennett und Hacker anlehnt (Ziffer 3.2).
Ein Ausblick rundet die Untersuchung ab.
Gliederung des Textes
1. Zweck und Anlage der Arbeit
2. Allgemeine Grundlagen und relevante Experimente der Neurobiologie
2.1 Naturwissenschaftliche Grundlagen (Methoden)
2.2 Für die Thematik wichtige Experimente
2.2.1 Die Libet-Experimente
2.2.2 Die Experimente von Haggard und Eimer (1999)
3 Warum die naturwissenschaftlichen Ergebnisse die These von der Willensfreiheit des Menschen nicht widerlegen
3.1 Ursachen vs. Gründe
3.1.1 Ursachen und Kausalanalyse
3.1.2 Gründe
3.2 Über Kategorienfehler in der Diskussion
4 Ausblick
1. Zweck und Anlage der Arbeit
Diese Untersuchung hat die Klärung der Frage, inwieweit die naturwissenschaftlichen Ergebnisse der Neurobiologen Auswirkungen auf die philosophische Debatte um die Willensfreiheit haben können, zum Thema.
Zunächst werden die methodologischen Grundsätze der Neurobiologie dargestellt und die beiden wichtigsten Experimente, die in der Argumentation um die Willensfreiheit insbesondere von den Neurowissenschaftlern Roth und Singer angeführt wurden, vorgestellt (Ziffer 2.1). Dies sind die Libet-Experimente (Ziffer 2.2.1) und die Experimente von Bennett und Hacker (Ziffer 2.2.2).
Danach wird ausgehend von der Unterscheidung von Ursachen und Gründen (Ziffer 3.1) gezeigt, dass die von den Neurowissenschaftlern vorgebrachten „Widerlegungen“ der Willensfreiheit Mängel aufweisen, die vor allem aus der fehlerhaften Rede, die das Gehirn als Akteur bezeichnet, entstehen. Diese Redeweise wird einer Sprachkritik unterzogen, die sich an frühere Untersuchungen von Bennett und Hacker anlehnt (Ziffer 3.2).
Ein Ausblick rundet die Untersuchung ab.
2. Allgemeine Grundlagen und relevante Experimente der Neurobiologie
Die folgenden Beschreibungen naturwissenschaftlicher Experimente dienen als Grundlage für die späteren Abschnitte. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und verzichten insbesondere auf eine Einordnung in den jeweiligen Forschungskontext der Fachwissenschaften. Sie sind insofern selektiv, als sie ausschließlich die wichtigen Aspekte für die sich anschließende philosophische Diskussion beinhalten. Der Zweck dieser Schilderung besteht erstens darin, den methodischen Zugang der Neurowissenschaften mit seinen expliziten und impliziten Voraussetzungen und Annahmen in den naturwissenschaftlichen Experimenten zu verstehen (Abschnitt 2.1) und daran anschließend beurteilen zu können (in späteren Teilen der Arbeit) und zweitens darin, die neurophilosophische Argumentation, die von bestimmten naturwissenschaftlichen Versuchen (Abschnitt 2.2) ausgeht, nachvollziehen zu können.
2.1 Naturwissenschaftliche Grundlagen (Methoden)
Neurowissenschaften gewinnen ihre Erkenntnisse durch Experimente.[1] Von einzelnen Experimenten werden (induktiv) Schlussfolgerungen auf allgemeine Sätze („Gesetzmäßigkeiten“) gezogen oder es werden Gesetzeshypothesen getestet. Bei den Experimenten soll der Zusammenhang zwischen physiologischen Prozessen und menschlichem Verhalten gemessen werden. Dabei sind zwei methodische Zugänge möglich. Erstens kann Verhalten als eine vom physiologischen Substrat (dies ist die unabhängige Variable, welche verändert wird) abhängige Variable „gemessen“ werden. Zweitens kann das Verhalten als unabhängige Variable manipuliert werden und die Veränderungen des physiologischen Substrats werden dann als abhängige Variable gemessen.
Es handelt sich bei den Experimenten immer um Beobachtungen von „außen“, d.h. aus der Perspektive der dritten Person. Es soll dabei nur beobachtet und nicht in das Experiment eingegriffen werden. Die Sicht des Menschen (von „innen“), der Versuchsperson ist und dessen „Verhalten“ untersucht wird, spielt dabei keine Rolle.
Die Messungen geschehen fast ausschließlich mittels technischer Hilfsmittel.[2] Experimente ohne Hilfsmittel kommen praktisch nicht vor. Es handelt sich also nie um direkte Beobachtungen. Daher muss geprüft werden, inwieweit die Hilfsmittel die Messungen filtern oder verfälschen.[3]
2.2 Für die Thematik wichtige Experimente
In der Debatte um die Willensfreiheit wird von den Neurowissenschaftlern meist auf die Experimente von Libet (Ziffer 2.2.1) und die daran anschließenden Experimente von Haggard und Eimer (Ziffer 2.2.2) Bezug genommen. Diese sollen im Folgenden vorgestellt werden.
2.2.1 Die Libet-Experimente
Die Ergebnisse der Experimente, die Libet et al. 1983[4] publizierten, sind von grundlegender Wichtigkeit für die neuerdings angestoßene Debatte um die Willensfreiheit.[5] Auf ihnen baut die Argumentation bei Roth, Singer und anderen auf.
Dieser Abschnitt hat den Anspruch, eine neutrale Beschreibung des Versuchsaufbaus und der verwendeten Methoden der Experimente bereitzustellen[6].
Der Versuch wurde mit insgesamt sechs Versuchspersonen in zwei Gruppen mit je drei Versuchspersonen durchgeführt.[7] Die zweite Gruppe wurde einen Monat später als die erste Gruppe getestet. Die Experimente beinhalteten je zwei Serien mit 40 Wiederholungen, mit deren Messungen dann Durchschnittswerte gebildet wurden.[8]
Bei beiden Serien mussten die Versuchspersonen sich auf ein Ziffernblatt konzentrieren, bei dem ein Punkt in 2,56 statt in 60 Sekunden alle Positionen durchlief.[9] Auflage war es dabei für die Versuchspersonen, dass sie dabei nicht mit den Augen blinzeln durften.[10] Das Ziffernblatt war mit Markierungen so aufgeteilt, dass jeder Teil 107 Millisekunden repräsentierte.
Im Folgenden wird nur auf die erste Serie (die zweite brachte ähnliche Ergebnisse) eingegangen. Die Versuchspersonen sollten dabei– der Zeitpunkt war ihnen freigestellt – eine Bewegung mit der rechten Hand oder den Fingern derselben machen und sich merken, wann sie den Willen gehabt haben, die Bewegung auszuführen. Gleichzeitig wurden die dabei entstehenden elektrischen Potentiale mit einem EEG aufgezeichnet.
Bei den Messungen ergab sich, dass ein Bereitschaftspotential[11] durchschnittlich 550 Millisekunden vor der Handbewegung aufgebaut wurde.[12] Die Versuchspersonen waren sich durchschnittlich aber nur 200 Millisekunden vor der Handbewegung bewusst, dass sie die Hand bewegen wollten.
2.2.2 Die Experimente von Haggard und Eimer (1999)
Die Experimente von Haggard und Eimer[13] sind als Anschlussexperimente an die Libet-Experimente zu verstehen. Diese modifizierten bei ihrem Experiment den Versuchsaufbau im Vergleich zu Libet in dreierlei Hinsicht:
Erstens wurden den Versuchspersonen mehr Freiheiten gegeben (bei Libet durften die Versuchspersonen nur entscheiden, wann sie die rechte Hand bewegten).
Zweitens wurde zur besseren Absicherung eine zusätzliche Messmethode eingeführt[14] (lateralisierte Bereitschaftspotentiale wurden gemessen) und
drittens wurde Libets kausale Betrachtung von Bereitschaftspotential und anschließender Handbewegung durch Variationen überprüft.
Die erste Veränderung des Experiments wurde dadurch bewirkt, dass die Versuchspersonen einen Durchgang durchliefen, bei dem sie eine bestimmte Hand bewegen mussten und einen Durchgang, in denen es ihnen freigestellt war, die linke oder die rechte Hand zu bewegen.[15]
Bei den Experimenten von Haggard und Eimer stellte sich heraus, dass das Bereitschaftspotential bei ungefähr einem Viertel der Versuchspersonen nach dem empfundenen Willen, die Hand zu bewegen auftauchte.[16] Damit widersprechen die Experimente von Haggard und Eimer in einem zentralen Punkt den Ergebnissen der Experimente von Libet.
3 Warum die naturwissenschaftlichen Ergebnisse die These von der Willensfreiheit des Menschen nicht widerlegen
Es soll in den folgenden Abschnitten die philosophische Diskussion der Argumentationsweise und vor allem der Schlüsse, die aus den neurowissenschaftlichen Experimenten gezogen wurden, erfolgen. Diese Einwände speisen sich vor allem aus der Grundunterscheidung der naturwissenschaftlichen Methode, mit deren Hilfe der Mensch bei Singer und Roth „erklärt“ werden soll und geisteswissenschaftlichen Methoden, welche auch die Perspektive der ersten Person aufweisen oder diese durchgängig verwenden. Dabei steht zum einen die scheinbar naturwissenschaftlich leicht begründbare Annahme, dass alles auf einer materiellen Grundlage erfolgt und geistige Prozesse vollkommen auf diese materiellen Prozesse reduzierbar sind, in der Kritik. Hierbei handelt es sich um eine ontologische Festlegung, die selbst viele Schwächen aufweist und nicht geteilt werden muss.
Viele Naturwissenschaftler sind davon überzeugt, dass ihre Erklärungen ontologiefrei oder nichtmetaphysisch seien. Dabei können die in den Experimenten gewonnen empirischen Ergebnisse nur vor dem Hintergrund einer bestimmten metaphysischen Option verstanden werden, des materialistischen Monismus.[17]
Der Ansatz des materialistischen Monismus bietet zwar den Vorteil einer ganzheitlichen Deutung des Menschen gegenüber dem Dualismus. Allerdings ist stark fraglich, ob in dieser ganzheitlichen (im Sinne von nicht in andere Ebenen aufgespalteten) Deutung der Mensch auch ganzheitlich erfasst wird. Die Innensicht des Menschen wird dabei nämlich nicht mit erfasst. Roth und Singer versuchen diese Sicht zu begründen. Diese Begründungen können aber nicht überzeugen.
Besonders die Argumentation von Singer gegen dualistische Ansätze muss als schwach bezeichnet werden.[18] Insbesondere seine Ausführungen über Descartes, also die Argumentation gegen das Konzept eines „zentralistischen Dirigenten“, das Singer Philosophen zu Unrecht zuschreibt, sind Buchheim zufolge weniger philosophische Interpretationen, sondern eine „Karikatur“.[19] Ein Problem dabei ist, dass Roth und Singer sich auf das messbare verlassen und das nicht-messbare einfach außer Acht lassen. Bewusstseinskategorien werden bei ihnen mit Seinskategorien verwechselt. Die Perspektive aus der ersten Person ist nur eine andere Perspektive auf die Welt als die naturwissenschaftliche Perspektive aus der dritten Person. Da die Sprache dualistisch ist, verfällt Roth auch immer wieder dem Dualismus in der Sprache. An die Stelle des Geistes tritt dann das Gehirn bei den Naturwissenschaftlern[20], dadurch kommt wieder ein Dualismus zustande. Im dualistischen Schema Descartes wird der Geist einfach durch das Gehirn ersetzt.
[...]
[1] Vgl. für diesen Abschnitt N. Birbaumer/ R. F. Schmidt, Biologische Psychologie, S. 483 und G. Roth, Die Neurobiologischen Grundlagen von Geist und Bewußtsein, S. 187 ff.
[2] Teilweise sind diese technischen Hilfsmittel noch nicht genug geeignet, um weitreichende Schlüsse aus den Experimenten zu ziehen. So schreibt Singer (W. Singer, Neurobiologische Anmerkungen zum Konstruktivismus-Diskurs, S. 111) über die Auswertung eines Experiments mit Hilfe der funktionellen Kernspintomographie: „Diese am Menschen erhobenen Befunde erlauben wegen ihrer begrenzten räumlichen und zeitlichen Auflösung kaum Rückschlüsse auf die zugrundeliegenden neuronalen Mechanismen. Sie unterstützen jedoch die in Tierversuchen gewonnenen Befunde, die uns zu einer wesentlich differenzierteren Interpretation von Hirnfunktionen zwingt als das klassische behavioristische Paradigma.“
[3] Weiteres dazu in Kapitel 3.
[4] B. Libet, Time of conscious intention to act in relation to onset of cerebral activity.
[5] Vgl. dazu die Aufsatzsammlung „Hirnforschung und Willensfreiheit“ hg. von C. Geyer.
[6] Zur Diskussion und zur Kritik der Libet Experimente s. u.
[7] Vgl. B. Libet, Time of conscious intention to act in relation to onset of cerebral activity, S. 624.
[8] Vgl. B. Libet, Time of conscious intention to act in relation to onset of cerebral activity, S. 624 f.
[9] Vgl. B. Libet, Time of conscious intention to act in relation to onset of cerebral activity, S. 625.
[10] Vgl. B. Libet, Time of conscious intention to act in relation to onset of cerebral activity, S. 625.
[11] Der Begriff Bereitschaftspotential wird häufig synonym mit Erwartungspotential verwendet, obwohl man streng genommen unter Bereitschaftspotential nur die Negativierung vor einer spontanen, nicht signalisierten Bewegung verstehe, während der Begriff Erwartungspotential die Negativierung vor signalisierten Handlungen oder Gedanken bezeichnet. Ein Bereitschaftspotential umfasst verschiedene Komponenten unterschiedlicher Aspekte wie Planung, Entscheidung und Ausführung einer Handlung. Vgl. dazu N. Birbaumer/ R. F. Schmidt, Biologische Psychologie, S. 272 und
S. 526.
[12] Vgl. B. Libet, Time of conscious intention to act in relation to onset of cerebral activity, S. 636.
[13] P. Haggard/ M. Eimer, On the relation between brain potentials and the awareness
of voluntary movements.
[14] Hierauf wird im Folgenden nicht weiter eingegangen. Vgl. hierzu die Fachliteratur, z. B. Birbaumer/Schmidt, Biologische Psychologie.
[15] P. Haggard/ M. Eimer, On the relation between brain potentials and the awareness
of voluntary movements, S. 129.
[16] P. Haggard/ M. Eimer, On the relation between brain potentials and the awareness
of voluntary movements, S. 132.
[17] Vgl. E. Schockenhoff, Wir Phantomwesen, S. 168.
[18] So auch C. Geyer, Hirn als Paralleluniversum, S. 90.
[19] T. Buchheim, Wer kann, der kann auch anders, S. 161.
[20] Vgl. H. Mayer, S. 216.
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