Am 05.02.2007 ist der Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform 2008 von Bundesregierung vorgelegt worden. Daraufhin ist am 14.03.2007 der Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 durch das Bundeskabinett verabschiedet worden. Somit ist die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthaltene Unternehmensteuerreform für das Jahr 2008 auf den parlamentarischen Weg gebracht worden.
Am 30.03.2007 wurde der Regierungsentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 offiziell in den Bundestag eingebracht. Als Kernstück der Reform gilt die Senkung der Unternehmensteuerbelastung auf ca. 30 %. Im Gegenzug sind zahlreiche Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage geplant. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer einheitlichen Abgeltungssteuer für private Kapitalerträge vor. Mit dieser Reform soll weiterhin die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen durch die Einführung einer Zinsschranke neu geregelt werden. Außerdem ist die Thesaurierungsbegünstigung bei Personengesellschaften geplant. Die Unternehmenssteuerreform soll 2008 in Kraft treten, die Abgeltungssteuer soll 2009 folgen.
Die Regierung sieht in der geplanten Unternehmensteuerreform eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der deutschen Position im europäischen Standortwettbewerb. Kritiker befürchten jedoch eine Verkomplizierung des Steuerrechts, sowie eine Bedrohung ganzer Branchen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Überblick zu wesentlichen Ertragsteuerarten in Deutschland
2.1 Einkommensteuer
2.2 Körperschaftsteuer
2.3 Gewerbesteuer
3 Wesentliche Eckpunkte der Unternehmensteuerreform 2008
3.1 Aktuelle Änderungen
3.1.1 Geplante Änderungen bei Personenunternehmen
3.1.2 Geplante Änderungen bei Kapitalgesellschaften
3.1.3 Einführung einer Zinsschranke
3.1.4 Abgeltungssteuer
3.2 Befürwortung der Bundesregierung
4 Kritische Stimmen im Hinblick auf die Unternehmensteuerreform
4.1 Finanzierungsfähigkeit durch die Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage
4.2 Kritik zu der geplanten Zinsschranke
4.3 Kritik zu der geplanten Abgeltungssteuer
4.4 Belastung von Familienunternehmen
4.5 Benachteiligung der Leasing-Branche
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Am 05.02.2007 ist der Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform 2008 von Bundesregierung vorgelegt worden. Daraufhin ist am 14.03.2007 der Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 durch das Bundeskabinett verabschiedet worden. Somit ist die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthaltene Unternehmensteuerreform für das Jahr 2008 auf den parlamentarischen Weg gebracht worden.[1]
Am 30.03.2007 wurde der Regierungsentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 offiziell in den Bundestag eingebracht. Als Kernstück der Reform gilt die Senkung der Unternehmensteuerbelastung auf ca. 30 %. Im Gegenzug sind zahlreiche Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage geplant. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer einheitlichen Abgeltungssteuer für private Kapitalerträge vor.[2] Mit dieser Reform soll weiterhin die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen durch die Einführung einer Zinsschranke neu geregelt werden.[3] Außerdem ist die Thesaurierungsbegünstigung bei Personengesellschaften geplant.[4] Die Unternehmenssteuerreform soll 2008 in Kraft treten, die Abgeltungssteuer soll 2009 folgen.
Die Regierung sieht in der geplanten Unternehmensteuerreform eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der deutschen Position im europäischen Standortwettbewerb. Kritiker befürchten jedoch eine Verkomplizierung des Steuerrechts, sowie eine Bedrohung ganzer Branchen.
2 Überblick zu wesentlichen Ertragsteuerarten in Deutschland
2.1 Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird bei bestimmten Einkünften, wie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Kapitalvermögen etc., gemäß § 2 Abs. 2 EStG durch Steuerabzug erhoben.[5] Die Bedeutung der Einkommensteuer im Besteuerungssystem zeigt sich im Vergleich mit den gesamten Steuereinnahmen. Herr Bornhofen weist in seinem Buch „Steuerlehre 2: Rechtslage 2006“ darauf hin, dass „2005 die Einkommensteuer (einschließlich der Lohnsteuer, des Zinsabschlags und der Kapitalertragsteuer) mit einem Aufkommen von rund 146 Milliarden Euro einen Anteil von 32 % an den gesamten Steuereinnahmen von rund 451 Milliarden Euro [hätte]. Damit [sei] die Einkommensteuer die bedeutendste Einnahmequelle der öffentlichen Haushalte“.[6]
2.2 Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist die „Einkommensteuer der juristischen Personen“, die in § 1 Abs. 1 und § 2 KStG aufgelistet sind.[7] Demnach ist die Körperschaftsteuer eine rechtsformabhängige Steuer, die vor allem zur Besteuerung der Kapitalgesellschaften führt. Die Hauptbemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist gemäß § 7 KStG das zu versteuernde Einkommen. Der auf dieses Einkommen anzuwendende Steuersatz beträgt laut § 23 Abs. 1 KStG 25 %.[8] Die Bedeutung der Körperschaftsteuer im Besteuerungssystem ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Im Jahr 2005 hatte die Körperschaftsteuer mit einem Aufkommen von rund 16 Milliarden Euro einen Anteil von rund 3 % an den gesamten Steuereinnahmen.
2.3 Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Sachsteuer, weil ein Gewerbetrieb gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 GewStG Steuergegenstand ist.[9] Die Gewerbesteuer ist im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Gewerbesteuer ist die größte Steuereinnahme der Gemeinden. Das Gewerbesteueraufkommen hat im Jahr 2005 rund 32 Milliarden Euro betragen.[10]
3 Wesentliche Eckpunkte der Unternehmensteuerreform 2008
3.1 Aktuelle Änderungen
3.1.1 Geplante Änderungen bei Personenunternehmen
Herr Kessler verweist in seinem Aufsatz „Unternehmensteuerreform 2008: Die geplanten Änderungen im Überblick“ auf die wesentlichen Entlastungsmaßnahmen für Personengesellschaften im geplanten Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Im Rahmen der Unternehmensteuerreform soll die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gemäß § 4 Abs. 5b EStG-E gestrichen werden. Somit erhöht sich die effektive Gewerbesteuerbelastung der Unternehmen. Als Ausgleich wird für alle Gewerbebetriebe die Gewerbesteuermesszahl einheitlich von derzeit 5 % auf 3,5 % gemäß § 11 Abs. 2 GewStG-E gesenkt. Der bisherige Staffeltarif für Einzelunternehmen und Personengesellschaften entfällt. Zudem werden die Vorschriften zur Ermittlung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage geändert.[11]
Für Personenunternehmen ist eine Sonderbesteuerung nicht entnommener Gewinne aus Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften mit 28,25 % gemäß § 34a EStG-E vorgesehen. Zusammen mit Solidaritätszuschlag führt die Thesaurierungsbegünstigung anstatt eines persönlichen progressiven Steuersatzes zu einer Gesamtbelastung von 29,83 %.[12] Mit dieser Vorschrift soll eine Möglichkeit gegeben werden, die Gewinneinkünfte von Einzelunternehmern und Mitunternehmern in vergleichbarer Höhe wie das Einkommen einer Kapitalgesellschaft tariflich zu belasten.[13]
[...]
[1] Vgl. Hörster, R./Merker, C.: Der Regierungsentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008, in: NWB, H. 13 (2007), S. 1021.
[2] Vgl. Prinz, M.: Unternehmensteuerreformgesetz 2008, in: NWB direkt, H. 15 (2007), S. 1.
[3] Vgl. Hilbertz, M.: Unternehmensteuerreform 2008: Einführung einer Zinsschranke geplant, in: NWB direkt, H. 9 (2007), S. 1.
[4] Vgl. Kessler, W./Ortmann-Babel, M./ Zipfel L.: Unternehmensteuerreform 2008: Die geplanten Änderungen im Überblick, in: BB, H. 10 (2007), S. 523.
[5] Einkommensteuergesetz (EStG) idF vom 19. Oktober 2002.
[6] Vgl. Bornhofen, M.: Steuerlehre 2 Rechtslage 2006: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Bewertungsgesetz und Erbschaftsteuer, 27., vollständig neubearbeitete Aufl., Wiesbaden: Gabler, 2007, S. 2.
[7] Körperschaftsteuergesetz (KStG) idF vom 15. Oktober 2002.
[8] Vgl. Rose, G.: Ertragsteuern, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, 18., erheblich überarbeitete Aufl., Berlin: Erich Schmidt, 2004, S. 174.
[9] Gewerbesteuergesetz (GewStG) idF vom 15. Oktober 2002.
[10] Vgl. Bornhofen, M.: Steuerlehre 2 Rechtslage 2006: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Bewertungsgesetz und Erbschaftsteuer, 27., vollständig neubearbeitete Aufl., Wiesbaden: Gabler, 2007, S. 415.
[11] Vgl. Kessler, W./Ortmann-Babel, M./ Zipfel L.: Unternehmensteuerreform 2008: Die geplanten Änderungen im Überblick, in: BB, H. 10 (2007), S. 523.
[12] Vgl. Prinz, M.: Unternehmensteuerreformgesetz 2008, in: NWB direkt, H. 15 (2007), S. 1.
[13] Vgl. Hörster, R./Merker, C.: Der Regierungsentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008, in: NWB, H. 13 (2007), S. 1023.
- Citation du texte
- Anton Brem (Auteur), 2007, Aktueller Stand und kritische Bewertung der Unternehmensteuerreform 2008, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83191
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