Völkerrecht, auch internationales Recht; die vertraglich und gewohnheitsrechtlich normierten Rechtsgrundsätze, die im Wesentlichen die Rechte und Pflichten der Staaten, mit Einschränkungen auch anderer Völkerrechtssubjekte (internationale Organisationen, nationale Minderheiten) enthalten und ihr Miteinander regeln. Das Völkerrecht ist mangels einer mit herrschaftlicher Gewalt ausgestatteten Instanz auf den Konsens der Staatengemeinschaft als seinen Geltungsgrund angewiesen – Grundprinzip des Völkerrechtes ist die Gleichheit und Souveränität der (National-)Staaten. Als Quelle des Völkerrechtes fungieren insbesondere Verträge sowie die von den meisten Staaten anerkannten, im Artikel 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofes niedergelegten, allgemeinen Rechtsgrundsätze. Die völkerrechtlichen Regeln für Verträge sind im Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 kodifiziert.
Frieden (Politik), im alltäglichen Verständnis die Abwesenheit von Krieg. Die Friedens- und Konfliktforschung fasst den Begriff jedoch weiter. Sie unterscheidet zwischen dem negativen Frieden als der Abwesenheit direkter, personaler, durch ein Subjekt-Objekt-Verhältnis gekennzeichneter Gewaltanwendung und dem positiven Frieden als der Abwesenheit indirekter, struktureller, d. h. in politischen, ökonomischen oder gesellschaftlichen Verhältnissen wurzelnder Gewalt. In strukturellen Gewaltverhältnissen lassen sich zwar noch die Objekte, in aller Regel aber nicht mehr die (Einzel-)Subjekte der Gewaltausübung konkret benennen; Gewalt – als Macht der gesellschaftlichen Verhältnisse – zeigt sich in Abhängigkeit, Unterdrückung und Ausbeutung.3
Ist es möglich, dass durch das Völkerrecht/Internationale Recht eine Art föderale Weltstruktur gebildet werden kann und es als allgemein gültiger Grundwert aller Staaten der Welt zur Erhaltung des Friedens fungiert? Diese Frage soll in der folgenden Hausarbeit erörtert werden. In einem ersten Teil werden verschiedene Theorieschulen der Internationalen Beziehungen beschrieben und deren Sicht auf die Möglichkeiten des Friedens zwischen den Nationen herausgestellt.
In einem zweiten Teil wird dann die Entwicklung der Internationalen Beziehungen sowie des Völkerrechts beleuchtet und so die praktische Verrechtlichung des internationalen Raumes, im Bezug auf Friedenssicherung und –wahrung, erläutert.
Gliederung
1. Einleitung
2. Theorieschulen der Internationalen Politik
2.1 Neorealismus
2.2 Institutionalismus
2.3 Konstruktivismus
2.4 Liberalismus
3. Völkerrecht und Internationale Beziehungen
4. Zusammenfassung und Schussfolgerung
5. Literatur
1. Einleitung
„Die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen hat sich seit 1945 beschleunigt und muss auch künftig gefördert werden; die Gestaltung dieses Prozesses hat auf der Grundlage des Völkerrechts zu geschehen.“1
Völkerrecht, auch internationales Recht; die vertraglich und gewohnheitsrechtlich normierten Rechtsgrundsätze, die im Wesentlichen die Rechte und Pflichten der Staaten, mit Einschränkungen auch anderer Völkerrechtssubjekte (internationale Organisationen, nationale Minderheiten) enthalten und ihr Miteinander regeln. Das Völkerrecht ist mangels einer mit herrschaftlicher Gewalt ausgestatteten Instanz auf den Konsens der Staatengemeinschaft als seinen Geltungsgrund angewiesen – Grundprinzip des Völkerrechtes ist die Gleichheit und Souveränität der (National-)Staaten. Als Quelle des Völkerrechtes fungieren insbesondere Verträge sowie die von den meisten Staaten anerkannten, im Artikel 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofes niedergelegten, allgemeinen Rechtsgrundsätze. Die völkerrechtlichen Regeln für Verträge sind im Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 kodifiziert.2
Frieden (Politik), im alltäglichen Verständnis die Abwesenheit von Krieg. Die Friedens- und Konfliktforschung fasst den Begriff jedoch weiter. Sie unterscheidet zwischen dem negativen Frieden als der Abwesenheit direkter, personaler, durch ein Subjekt-Objekt-Verhältnis gekennzeichneter Gewaltanwendung und dem positiven Frieden als der Abwesenheit indirekter, struktureller, d. h. in politischen, ökonomischen oder gesellschaftlichen Verhältnissen wurzelnder Gewalt. In strukturellen Gewaltverhältnissen lassen sich zwar noch die Objekte, in aller Regel aber nicht mehr die (Einzel-)Subjekte der Gewaltausübung konkret benennen; Gewalt – als Macht der gesellschaftlichen Verhältnisse – zeigt sich in Abhängigkeit, Unterdrückung und Ausbeutung.3
Ist es möglich, dass durch das Völkerrecht/Internationale Recht eine Art föderale Weltstruktur gebildet werden kann und es als allgemein gültiger Grundwert aller Staaten der Welt zur Erhaltung des Friedens fungiert? Diese Frage soll in der folgenden Hausarbeit erörtert werden. In einem ersten Teil werden verschiedene Theorieschulen der Internationalen Beziehungen beschrieben und deren Sicht auf die Möglichkeiten des Friedens zwischen den Nationen herausgestellt.
In einem zweiten Teil wird dann die Entwicklung der Internationalen Beziehungen sowie des Völkerrechts beleuchtet und so die praktische Verrechtlichung des internationalen Raumes, im Bezug auf Friedenssicherung und –wahrung, erläutert.
2. Theorieschulen der Internationalen Politik
2.1 Neorealismus
Die Friedensproblematik wird vom Neorealismus als eher schwierig angesehen. Aus Sicht der Neorealisten fehlt dem internationalen System eine höhere, friedenstiftende und -erhaltende Gewalt. Sie sprechen hier auch von der Anarchie des internationalen Systems. „Der Realismus hat aber immerhin Strukturen internationaler Beziehungen identifiziert, die eher geeignet sind, gewaltsame Auseinandersetzungen zu verhindern. Es sind dies:
- das Machtgleichgewicht, wobei aber Uneinigkeit darüber besteht, ob bi- oder multipolare Strukturen die Aufgabe besser zu lösen vermögen, sowie
- Hegemonialsysteme, bei denen die stärkste Macht als Friedensstifter etwaige Störer im Zaum halten oder schlimmstenfalls zur Räson bringen kann.“4
Beide Strukturen wurzeln auf den Faktoren Angst und Abschreckung. D.h. es wird hier der negative Friedensbegriff verwendet. Dies wirft eine Reihe von Problemen auf. Ein Hegemon ist immer der Gefahr ausgesetzt, dass sich Allianzen der Unterlegenen gegen ihn bilden. Einfache Konflikte, beispielsweise auch wirtschaftliche, schüren meist ein Gefühl der Ungerechtbehandlung des einen oder anderen Akteurs. Aus diesem Gefühl heraus besteht immer die Gefahr eines gewaltsamen Konfliktes. Diese Problematik gilt natürlich auch von Seiten des Hegemons, es können demnach auch Nachteile für diejenigen Akteure entstehen, die mit ihm im Konflikt stehen, da seine Friedensleistung, aus Sicht des Neorealismus, aus Gewaltdrohung besteht.
In den neunziger Jahren gab es unter den neorealistischen Theoretikern, aufgrund von wachsendem Kooperationsbestand zwischenstaatlicher Beziehungen, einige optimistischere Weiterentwicklungen. „So ist die ursprünglich von Jervis erfundene Offensiv – Defensiv – Theorie weiterentwickelt worden: Demzufolge ist der Frieden sicher und Kooperation
wahrscheinlich, wenn die defensive Militärtechnologie stärker ist als die offensive, weil dies das Sicherheitsdilemma beträchtlich entschärft; auch in Fällen gelungener Überraschung kann der Angegriffene darauf hoffen, sich erfolgreich zu verteidigen.“5 Auch diese Theorie birgt ein Problem in sich. Die tatsächlichen Kräfteverhältnisse sind nicht bekannt.
„Die zweite neuere ‚realistische Friedenstheorie’ sieht das Sicherheitsdilemma nicht als systemisch bedingt, sondern aus der jeweiligen Zusammensetzung der Akteure abgeleitet: Finden
sich unter ihnen offensiv-expansiv ausgerichtete Regierungen – im Diskurs als ‚Raubtierstaaten’ bezeichnet -, so entsteht für alle defensiv eingestellten Akteure ein massives Sicherheitsproblem. Ist hingegen ein gegebenes Akteursset ‚raubtierfrei’, so steht friedlichen und kooperativen Beziehungen nichts im Wege.“6
Ein weiterer Ansatz des Neorealismus setzt die Bereitschaft der Akteure zum Krieg, aufgrund des hohen Risikos, als nicht gegeben voraus. Der Wille zur Kooperation ist größer. Wichtiger Bestandteil dieses Theorieansatzes ist, dass die Akteure grundsätzlich defensiv sind, das auch jeweils untereinander wissen und somit die Existenz von Raubtierstaaten ausschließen.
Die grundsätzliche Annahme dieser Theorieschule ist, dass alle staatlichen Akteure ihre Macht und relativen Gewinne, durch Krieg oder auch Kooperation, maximieren wollen.
2.2 Institutionalismus
„Der Institutionalismus stützt sich überwiegend auf die Sozialtheorie des Rational Choice. Frieden kommt zustande, weil er die Präferenzen der Akteure wiederspiegelt. Diese Präferenzen zielen auf Sicherheit, Wohlfahrt und jedenfalls die Vermeidung der Katastrophe. (…); auch halten es die Institutionalisten für möglich, dass die Akteure durch in Institutionen eingebettete Kommunikation glaubwürdige Signale über die eigenen (friedlich-kooperativen) Absichten austauschen können“7 Theorie des Institutionalismus ist die Regimetheorie. Hier wird davon ausgegangen, dass die Regimepartner sich durch den Ausgleich von konkurrierenden Belangen eine Regimekonstruktion schaffen, die, wenigstens zum Teil, die Interessen
[...]
1 http://www.bundestag.de/gremien/welt/glob_end/10.pdf
2 Microsoft Encarta Professional 2002
3 Microsoft Encarta Professional 2002
4 Müller (2004) S.42
- Quote paper
- Martin Oppermann (Author), 2006, Frieden durch Verregelung und Verrechtlichung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82931
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