Vermehrt gelten Mitarbeiter als Erfolgs entscheidender Faktor. Die Firmenleitungen verstehen,
daß eine zu hohe Fluktuation enorme Kosten generiert. Dies vor allem bei
Kadermitarbeitern und Wissensträgern.
Aus den USA kam schon vor einigen Jahrzehnten die Idee der Mitarbeiterbeteiligung auch zu
uns in die Alte Welt. Ziel und Zweck ist es, teure Mitarbeiter im Betrieb zu halten, bei
gleichzeitiger Beeinflussung seines Bewusstseins in Richtung Profitabilität und Wertsteigerung der Firma als Ganzes. Er soll „Mitunternehmer“ werden.
Der Verbreitungsgrad von Mitarbeiterbeteiligung ist in der Schweiz jedoch noch gering.
Schuld daran ist vor allem auch die Angst vor der Implementierung. Ebenso ist die Rechtslage löchrig.
Das Gebiet der Mitarbeiterbeteiligung ist sehr weitläufig. Direkte gesetzliche Grundlagen sind kaum vorhanden, auch die Besteuerung ist in der Schweiz noch nicht im Detail geregelt.
In der vorliegenden Arbeit wird vor allem die Kapitalbeteiligung besprochen, die weiteren Varianten materieller und immaterieller Mitarbeiterbeteiligung werden nur kurz erwähnt.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Einleitung
1 Gründe und Ziele von Mitarbeiterbeteiligungen
1.1 Gründe
1.2 Ziele und Resultate
2 Verschiedene Modelle der Mitarbeiterbeteiligung
2.1 Grundlagen
2.1.1 Modelle
2.1.2 Mitarbeiterbeteiligung als Teil der Vergütung
2.1.3 Insiderproblematik
2.2 Immaterielle Beteiligung
2.3 Materielle Beteiligung
2.3.1 Gesetzlich geregelte Erfolgsbeteiligung
2.3.1.1 Anteil am Geschäftsergebnis
2.3.1.2 Provision
2.3.1.3 Gratifikation
2.3.2 Gesetzlich nicht geregelte Erfolgsbeteiligung
2.3.2.1 Bonus
2.3.2.2 Prämie
2.3.3 Kapitalbeteiligung mit Aktien oder Optionen
2.4 Andere Formen der Kapitalbeteiligung
2.4.1 Fremdkapitalbeteiligung
2.4.2 Eigenkapitalähnliche Beteiligung
3 Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen
3.1 Mitarbeiteraktie
3.1.1 Eigenschaften
3.1.2 Verfügungsmöglichkeit
3.2 Mitarbeiteroption
3.2.1 Eigenschaften
3.2.2 Verfügungsmöglichkeit
3.3 Arbeitsrechtliche Betrachtungen
3.3.1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
3.3.1.1 Rechtslage
3.3.1.2 Gratifikation
3.3.1.3 Mitarbeiteraktien
3.3.1.4 Mitarbeiteroptionen
3.3.2 Risiken und Verbote
3.3.2.1 Finanzielles Risiko des Mitarbeiters
3.3.2.2 Das Truck-Verbot
4 Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes in einem Betrieb
4.1 Stufen der Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes
4.1.1 Analyse des Unternehmens und der Unternehmenskultur
4.1.2 Entscheid über das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
4.1.3 Wahl der Beteiligungsform
4.1.4 Festlegung des Teilnehmerkreises
4.1.5 Bestimmung des Beteiligungssubstrates
4.1.6 Festlegung der Beteiligungsquote
4.1.7 Bestimmung der Abgabebedingungen
4.1.8 Erlass des Beteiligungsreglementes
4.1.9 Bereitstellung der Aktien
Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Bündnis 90/Die Grünen, Vierjahresprogramm 2002 – 2006, Wiesbaden (D) 2002 (zit.:
B90DG Vierjahresprogramm)
Gesellschaft für innerbetriebliche Zusammenarbeit GIZ GmbH, Pressespiegel Mitarbeiter-Beteiligung, Forchheim (D) 2005 (zit.: GIZ Pressespiegel)
Helbling Christof, Mitarbeiteraktie und Mitarbeiteroptionen in der Schweiz, Zürich 2003 (zit.: Helbling Mitarbeiteraktien)
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Mitarbeiterbeteiligung, Wien 2001
(zit.: AKWien Mitarbeiterbeteiligung)
Knecht Rosmarie, Mitarbeiterbeteiligung in der Praxis, Band 3, Bern 2001 (zit.: Knecht
Praxis)
NCEO The National Center for Employee Ownership,
http://www.nceo.org/library/option_myths.html, (besucht 03.01.2006)
Derselbe, http://www.nceo.org/library/optionfact.html, (besucht 03.01.2006)
Portmann Dominique, Mitarbeiterbeteiligung, Schriften zum schweizerischen Arbeitsrecht,
Bern 2005 (zit.: Portmann, Mitarbeiterbeteiligung)
Eidgenössische Steuerverwaltung, Kreisschreiben Nr.5, Bern 1997 (zit.: ESTV
Kreisschreiben 5)
SJZ 101 (2005), Staehelin, Gesperrte Optionen als Lohn zulässig? (zit.: SJZ 101)
Streiff Ullin/von Kaenel Adrian, Arbeitsvertrag, 6. Auflage, Zürich 2006 (zit.:
Streiff/von Kaenel Arbeitsvertrag)
Vischer Frank, Der Arbeitsvertrag, 3., erweiterte Auflage, Basel 2005 (zit.: Vischer
Arbeitsvertrag)
Walti Beat, Mitarbeiterbeteiligung Aktien- und Optionspläne, Diss. Zürich 1997 (zit.:
Walti Mitarbeiterbeteiligung)
Wyler Rémy, Droit du travail, Bern 2002 (zit.: Wyler)
Einleitung
Vermehrt gelten Mitarbeiter als Erfolgs entscheidender Faktor. Die Firmenleitungen verste-hen, daß eine zu hohe Fluktuation enorme Kosten generiert. Dies vor allem bei Kadermitarbeitern und Wissensträgern.
Aus den USA kam schon vor einigen Jahrzehnten die Idee der Mitarbeiterbeteiligung auch zu uns in die Alte Welt. Ziel und Zweck ist es, teure Mitarbeiter im Betrieb zu halten, bei gleichzeitiger Beeinflussung seines Bewusstseins in Richtung Profitabilität und Wertsteige-rung der Firma als Ganzes. Er soll „Mitunternehmer“ werden.
Der Verbreitungsgrad von Mitarbeiterbeteiligung ist in der Schweiz jedoch noch gering. Schuld daran ist vor allem auch die Angst vor der Implementierung. Ebenso ist die Rechtslage löchrig.
Das Gebiet der Mitarbeiterbeteiligung ist sehr weitläufig. Direkte gesetzliche Grundlagen sind kaum vorhanden, auch die Besteuerung ist in der Schweiz noch nicht im Detail geregelt.
In der vorliegenden Arbeit wird vor allem die Kapitalbeteiligung besprochen, die weiteren Varianten materieller und immaterieller Mitarbeiterbeteiligung werden nur kurz erwähnt.
1 Gründe und Ziele von Mitarbeiterbeteiligungen
1.1 Gründe
Wie in der Einleitung bereits erwähnt sind die Gründe für die Einführung einer Mitarbeiterbe-teiligung bei den Fluktuationskosten und bei den Kosten die der Braindrain verursacht zu finden. Mit einer überlegten und gut eingeführten Mitarbeiterbeteiligung lassen sich wichtige Mitarbeiter zum längeren Verbleib im Unternehmen motivieren. Darüber hinaus steigt natür-lich der Identifikationsgrad des Mitarbeiters mit dem Unternehmen.
Entscheide lassen sich einfacher durchsetzen, da der nachhaltig am Unternehmen beteiligte Mitarbeiter seinen Blick eher auf das Wohl des gesamten Unternehmens als nur auf sich und seinen individuellen Arbeitsplatz richtet.
Damit gehen auch eine Steigerung der Profitabilität sowie eine Senkung der Fehlzeiten einher[1]. Der Mitarbeiter wird zum Mitunternehmer.
Die konkreten Beweggründe hängen eng mit der Unternehmenskultur zusammen, dies gilt auch für die jeweilige Ausgestaltung des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes.
Zu besonderen Ansätzen kommt es oft bei Start-up Unternehmen. Vor allem in Forschungs- und Entwicklungsintensiven Wachstumsbranchen ist die Liquiditätssituation in der Aufbau-phase sehr angespannt. Die Abgabe von Mitarbeiteroptionen mit der Aussicht auf zukünftige Kapitalgewinne stellt eine solche Lösung dar[2].
Viele Unternehmen befinden sich heute in teilweiser grosser Bedrängnis. Die Margen schrumpfen, die Absatzmärkte stagnieren, um Schritt halten zu können benötigt man Kapital für Investitionen. Eine Restrukturierung mit gleichzeitiger Einführung einer umfassenden Mitarbeiterbeteiligung ist oft die einzige Lösung, um das Unternehmen flexibel und überle-bensfähig zu machen[3].
1.2 Ziele und Resultate
In diesem Zusammenhang ist die Steigerung des Unternehmenswertes bei gleichzeitiger Erhöhung des Profits oberstes Ziel. Der Mitarbeiter soll motiviert sein für seine Arbeit. Er soll auch sein kostbares Wissen und seine Arbeitskraft möglichst lange dem Unternehmen zur Verfügung stellen. Das Resultat ist eine Senkung der Fluktuationskosten und eine Steigerung der Innovationsfähigkeit[4]. Die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ist die Konse-quenz davon.
Da die Mitarbeiter einen Teil ihres Lohnes als Kapital im Unternehmen belassen, erhöht sich das Eigenkapital und verbessert sich die Liquidität[5].
Die Steigerung des Unternehmenswertes generiert auch einen attraktiveren Zins auf dem investierten Kapital. Die Kreditwürdigkeit bei den Banken nimmt ebenfalls zu. Basel II[6] ver-stärkt diesen Effekt zusätzlich.
Für viele Firmen bildet die Mitarbeiterbeteiligung einen Weg um das höhere Kader und hoch-qualifizierte Mitarbeiter flexibel zu entlöhnen[7].
Mitarbeiterbeteiligung ist für ein Unternehmen ein flexibler Weg um Eigentum mit den Mitarbeitern zu teilen, sie leistungsgerecht zu entlöhnen und sie wirklich zu motivieren[8]. Nach aussen dient eine Mitarbeiterbeteiligung auch der Imageförderung.
Schliesslich fühlt sich der Arbeitnehmer in seiner Rolle aufgewertet. Er nimmt nun am Unternehmen auf eine wesentlich verbindlichere Art und auf umfassenderer Basis teil. Er kann, wenn auch nur mit relativem Einfluss, mitbestimmen und hat gleichzeitig mehr Handlungsspielraum. Für ihn entstehen Zusatzeinkünfte wie Dividenden, langfristige Wert-steigerung der Anteile sowie eine gerechtere Vermögensverteilung[9]. Zudem bietet sich damit eine Ergänzung zur Altersvorsorge an.
Die gewollte Bewusstseinsänderung beim Mitarbeiter hat bei diesem eine verstärkte Identi-fikation mit dem Unternehmen zur Folge. Dies wiederum schärft den Blick für die Kosten. Die Auswirkungen sind mehr Arbeitsqualität bei grösserem Einsatz. Der Mitarbeiter wird in der Regel das betriebliche Vermögen in finanzieller und materieller Hinsicht ähnlich behandeln wie sein privates[10].
Aus gesellschaftlicher Sicht ist die gerechtere Gestaltung des Besitzes an Produktivvermögen interessant[11], damit lässt sich – wenn auch nur ansatzweise – die Kluft zwischen Kapital und Arbeit überbrücken[12], und der Druck der Gewerkschaften auf die Unternehmensführung dürfte von Fall zu Fall abnehmen.
[...]
[1] GIZ Pressespiegel, Handelsamtsblatt, 24.05.2005.
[2] Portmann Mitarbeiterbeteiligung, 50.
[3] Walti Mitarbeiterbeteiligung, 17.
[4] GIZ Pressespiegel, Arbeit und Arbeitsrecht.
[5] AKWien, 5.
[6] GIZ Pressespiegel, Mannheimer Morgen, 31.07.2004.
[7] NCEO.
[8] NCEO.
[9] AKWien, 6.
[10] Walti Mitarbeiterbeteiligung, 18.
[11] B90DG Vierjahresprogramm, 28.
[12] SJZ, 184.
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.