Innerhalb dieser Arbeit, die wir im Zuge des Mittelseminars „Frühe Objektbeziehungen und Persönlichkeitsstörungen“ verfasst haben, beschäftigen wir uns mit dem Zusammenhang zwischen Persönlichkeitsstörungen und Delinquenz. Dabei lag unser Fokus darauf, dass fast jeder Täter auch einmal Opfer war oder immer noch ist. Diese Tatsache wird in der Gesellschaft oft verkannt, was auch dazu führt, dass das Resozialisierungs¬ziel meist nicht unter dem Gesichtspunkt der Prävention gesehen wird.
Das Ziel unserer Ausführungen ist es, den Weg von der Traumatisierung über eine Persönlichkeitsstörung bis hin zur Delinquenz aufzuzeigen. Zu Beginn haben wir die wichtigsten Begriffe, wie „Persönlichkeit“ und „Persönlichkeitsstörung“ sowie die häufigsten Persönlichkeitsstörungen bei Delinquenten (Antisoziale, Borderline und Narzisstische Persönlichkeitsstörung), definiert, um in die Thematik einzuführen und eine Grundlage für die gesamte Arbeit zu schaffen.
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Der Umgang mit persönlichkeitsgestörten Delinquenten wird im folgenden Kapi¬tel genauer beleuchtet. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf dem psychiatrischen Gutachten und der darauf basierenden Unterbringung. Der Maßregelvollzug stellt dabei die wichtigste Form der Unterbringung für persönlichkeitsgestörte Straftäter dar und soll so auch ausführlicher behandelt werden. Innerhalb dieser Unterbringungsform wird versucht die vorgestellten Therapien anzuwenden. Die Besonderheiten und die Proble¬matik bei diesen therapeutischen Interventionen sollen aufgezeigt werden, um die Son¬derstellung der Forensik aufzuzeigen. Dass die Stellung der Forensik immer mehr in das Interesse der Gesellschaft rückt, zeigt sich in verschiedenen Gesetzesänderungen und in den Entscheidungen der Richter. Dieser Ausblick soll abschließend kurz erörtert werden.
INHALT
1. Einleitung
2. Definitionen
2.1 Persönlichkeit
2.2 Persönlichkeitsstörung
3. Häufige Persönlichkeitsstörungen bei Delinquenten
3.1 Antisoziale Persönlichkeitsstörung
3.2 Borderline Persönlichkeitsstörung
3.3 Narzisstische Persönlichkeitsstörung
4. Zum Umgang mit persönlichkeitsgestörten Delinquenten
4.1 Das psychiatrische Gutachten gemäß § 67 Abs. 2
4.2 Unterbringung und Betreuung psychisch kranker Delinquenten
4.2.1 Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB
5. Zur Besonderheit therapeutischer Interventionen im Strafvollzug
6. Neue Überlegungen in der Forensik
7. Literaturnachweis
1. Einleitung
Innerhalb dieser Arbeit, die wir im Zuge des Mittelseminars „Frühe Objektbeziehungen und Persönlichkeitsstörungen“ verfasst haben, beschäftigen wir uns mit dem Zusammenhang zwischen Persönlichkeitsstörungen und Delinquenz. Dabei lag unser Fokus darauf, dass fast jeder Täter auch einmal Opfer war oder immer noch ist. Diese Tatsache wird in der Gesellschaft oft verkannt, was auch dazu führt, dass das Resozialisierungsziel meist nicht unter dem Gesichtspunkt der Prävention gesehen wird.
Das Ziel unserer Ausführungen ist es, den Weg von der Traumatisierung über eine Persönlichkeitsstörung bis hin zur Delinquenz aufzuzeigen. Zu Beginn haben wir die wichtigsten Begriffe, wie „Persönlichkeit“ und „Persönlichkeitsstörung“ sowie die häufigsten Persönlichkeitsstörungen bei Delinquenten (Antisoziale, Borderline und Narzisstische Persönlichkeitsstörung), definiert, um in die Thematik einzuführen und eine Grundlage für die gesamte Arbeit zu schaffen.
Der Umgang mit persönlichkeitsgestörten Delinquenten wird im folgenden Kapitel genauer beleuchtet. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf dem psychiatrischen Gutachten und der darauf basierenden Unterbringung. Der Maßregelvollzug stellt dabei die wichtigste Form der Unterbringung für persönlichkeitsgestörte Straftäter dar und soll so auch ausführlicher behandelt werden. Innerhalb dieser Unterbringungsform wird versucht die vorgestellten Therapien anzuwenden. Die Besonderheiten und die Problematik bei diesen therapeutischen Interventionen sollen aufgezeigt werden, um die Sonderstellung der Forensik aufzuzeigen. Dass die Stellung der Forensik immer mehr in das Interesse der Gesellschaft rückt, zeigt sich in verschiedenen Gesetzesänderungen und in den Entscheidungen der Richter. Dieser Ausblick soll abschließend kurz erörtert werden.
2. Definitionen
In den folgenden Punkten sollen die Begriffe „Persönlichkeit“ und „Persönlichkeitsstörung“ erläutert werden, um den kommenden Ausführungen eine Grundlage zu geben.
2.1. Persönlichkeit
In der Literatur lassen sich viele verschiedene Definitionen der Persönlichkeit finden. Gemeinsam ist ihnen jedoch die Konzeption der „Eigenartigkeit und des charakteristischen (konsistenten) Verhaltens“ (ZIMBARDO 1995, S.475). Also „ bezieht sich [die Persönlichkeit] auf die einzigartigen psychologischen Merkmale eines Individuums, die eine Vielzahl von charakteristischen konsistenten Verhaltensmustern (offenen und verdeckten) in verschiedenen Situationen und zu verschiedenen Zeitpunkten beeinflussen“ (ebd.).
Zur Beschreibung und Erklärung sind Begriffe wie „Temperament“, „Eigenschaft“, „Charakter“ und „Typus“ herangezogen worden (ZIMBARDO 1995, S.475). Eine Wertung über das Individuum wird dabei nicht vorgenommen.
Bei der Erforschung der Persönlichkeit gibt es keine einheitliche Theorie der Persönlichkeit, sondern zwei gegensätzliche Strategien, die Persönlichkeit wissenschaftlich zu erfassen: den idiographischen und den nomothetischen Ansatz. Beim idiographischen Ansatz steht die Einzigartigkeit einer bestimmten Person im Vordergrund. Die Charakteristika wirken bei diesem Ansatz bei jedem Individuum unterschiedlich und lassen weder Gruppenbildung noch Korrelation zu. Der nomothetische Ansatz geht dagegen davon aus, dass alle Menschen in unterschiedlichem Maß über bestimmte Eigenschaften verfügen, die die Grundstruktur der Persönlichkeit bilden. Individuen unterscheiden sich demnach nur durch die Ausprägung der charakteristischen Eigenschaften. Mit Hilfe der korrelativen Methode wird versucht „eine universelle, gesetzmäßige Beziehung zwischen verschiedenen Aspekten der Persönlichkeit, etwa der Eigenschaften“ herzustellen (vgl. ZIMBARDO 1995, S. 475f). Innerhalb der Persönlichkeitsforschung gibt es verschiedene Typologien und Eigenschaftstheorien, welche hier näher zu beschreiben den Rahmen der Arbeit sprengen würden.
2.2. Persönlichkeitsstörung
Unter Persönlichkeitsstörung versteht die Psychologie abweichendes Verhalten eines Individuums. Es umfasst unflexible und schlecht eingegliederte Verhaltensmuster, die in so deutlicher Schwere auftreten, dass sie das subjektive Empfinden oder die soziale Anpassung beeinträchtigen (vgl. ZIMBARDO 1995, S. 611).
Die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung erfolgt inzwischen hauptsächlich nach den Klassifikationssystemen des Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM) der American Psychiatric Association (mittlerweile in der vierten Revision) oder des International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems (ICD) der WHO ( mittlerweile in der 10. Revision).
Die verschiedenen Versuche, psychische Störungen zu klassifizieren, sind zum einen sehr komplex und zum anderen oft umstritten. Denn selbst wenn die Diagnose auf anerkannten Klassifikationssystemen beruht, ist doch das menschliche Urteil das ausschlaggebende. Und dort kann es zu Fehlern und Verzerrungen kommen, die einen Mensch das ganze Leben lang stigmatisieren. Zusätzlich stellt keines dieser Kriterien notwendigerweise eine Bedingung für eine Persönlichkeitsstörung und kann keine ausreichende Abgrenzung zu „normalem“ Verhalten festlegen (vgl. ZIMBARDO 1995, S. 607ff).
3. Häufige Persönlichkeitsstörungen bei Delinquenten
Das DSM-IV ist nach dem Prinzip der Mehraxialität aufgebaut. Damit werden die Persönlichkeitsstörungen von den eigentlichen psychischen Krankheiten differenziert. Zusätzlich sind die Persönlichkeitsstörungen Clustern zugeordnet. Cluster A (verschroben exzentrisch) beinhaltet Paranoide, Schizoide und Schizotypische Persönlichkeitsstörungen, Cluster B (emotional dramatisch) Antisoziale, Borderline, Histrionische und Narzisstische Persönlichkeitsstörungen und Cluster C (ängstlich furchtsam) Vermeidende, Abhängige und Zwanghafte (Anankastische) Persönlichkeitsstörungen (vgl. RAHN/MAHNKOPF 2005, S. 483). Bei Delinquenten treten besonders häufig die Persönlichkeitsstörungen des Clusters B auf. Deshalb sollen diese im Folgenden mit ihren charakteristischen Eigenschaften beschrieben werden.
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