Somalia steht als Krisenregion schon seit Jahrzehnten im Focus der internationalen Öffentlichkeit. Als es 1988/89 zum Sturz des Militärmachthabers Siyad Barre kam und ein blutiger Bürgerkrieg im Land am Horn von Afrika ausbrach, entschieden sich die Vereinten Nationen 1992 zu einer humanitären Intervention in diesem Krisengebiet. Es sollte der erste humanitäre Einsatz der UN nach Ende des Kalten Krieges werden, doch wurde er auch zu einem Debakel für die Vereinten Nationen.
In dieser Arbeit werden die Staatszerfallsprozesse und die einzelnen Schritte der Missionen in Somalia nachvollzogen. Die Ziele, die Vorgehensweise aber auch die Probleme der Intervention werden betrachtet.
Bevor jedoch auf die eigentliche Intervention eingegangen werden kann, wird zunächst der soziale, historische und politische Kontext nachvollzogen, in dem sich Somalia bewegt. Denn erst mit der Kenntnis dessen sind Konfliktlinien verständlich und nachvollziehbar, an denen am Ende auch die Vereinten Nationen gescheitert sind.
Inhalt
1. Einleitung
2. Gesellschaftliche Struktur Somalias und politische Situation bis
2.1 Gesellschaftsstruktur
2.1.1 Traditionelle somalische Gesellschaft
2.1.2 Religion
2.1.3 Rechtssystem
2.2 Politische Situation bis zum Ausbruch des Bürgerkrieges
2.2.1 Kolonialzeit
2.2.2 Die Unabhängigkeit und daraus resultierende Probleme
2.2.3 Somalia bis 1969 - „Clan-Demokratie“
2.2.4 Das Regime Siyad Barres
2.2.5 Verlauf des Bürgerkrieges
3. UNO-Einsatz in Somalia
3.1 Haltung der UNO bis 1991
3.2 UNOSOM I
3.3 UNITAF
3.4 UNOSOM II
3.5 Somalia nach der humanitären Intervention
4. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Somalia steht als Krisenregion schon seit Jahrzehnten im Focus der internationalen Öffentlichkeit. Als es 1988/89 zum Sturz des Militärmachthabers Siyad Barre kam und ein blutiger Bürgerkrieg im Land am Horn von Afrika ausbrach, entschieden sich die Vereinten Nationen 1992 zu einer humanitären Intervention in diesem Krisengebiet. Es sollte der erste humanitäre Einsatz der UN nach Ende des Kalten Krieges werden, doch wurde er auch zu einem Debakel für die Vereinten Nationen.
In dieser Arbeit werden die Staatszerfallsprozesse und die einzelnen Schritte der Missionen in Somalia nachvollzogen. Die Ziele, die Vorgehensweise aber auch die Probleme der Intervention werden betrachtet.
Bevor jedoch auf die eigentliche Intervention eingegangen werden kann, wird zunächst der soziale, historische und politische Kontext nachvollzogen, in dem sich Somalia bewegt. Denn erst mit der Kenntnis dessen sind Konfliktlinien verständlich und nachvollziehbar, an denen am Ende auch die Vereinten Nationen gescheitert sind.
2 Gesellschaftliche Struktur Somalias und politische Situation bis 1988
2.1 Gesellschaftsstruktur
Es wäre falsch, die somalische Gesellschaft wegen nicht vorhandener Rechtsstaatlichkeit als anarchisch zu bezeichnen, da politische und religiöse Führer Ordnungsgewalt innehaben. Sie ist eingebettet in stabile Verwandtschaftsbeziehungen, die Recht und Politik bestimmen und soziale Sicherheit herstellen.
2.1.1 Traditionelle somalische Gesellschaft
Somalia ist durch eine große ethnische Homogenität gekennzeichnet, es gibt nur wenige marginalisierte Minderheiten. Das Volk der Somalis selbst hat eine einheitliche Sprache, Kultur und Religion, jedoch lässt sich eine starke Fragmentierung der Gesellschaft in Clans und Sub-Clans erkennen. Diese werden durch zwei Hauptlinien gekennzeichnet, den Samaale (Nomaden) und den Sab (sesshafte Bauern und Viehzüchter)[1]. Zu den Samaale gehören die Clans der Darod, Hawiye, Dir und Isaq. Diese leben vorwiegend im wenig fruchtbaren Nord- und Zentralsomalia. Zu den im Süden und den Küstenregionen ansässigen Sab gehören die Clans der Digil und Rahanweyn. Insgesamt gibt es folglich 6 Clans mit bis zu 1 Mio. Angehörigen.
Die somalischen Clans werden weiter segmentiert in Clan-Familien (lineages), welche als Grundpfeiler der somalischen Gesellschaft[2] gelten. Weiter unterscheiden sich diese Clan-Familien in Diya-Lineages[3] bzw. diya-paying-groups (Blutzoll-Verband)[4]. Dies stellt die kleinste soziale Einheit der somalischen Gesellschaft dar. Ihre Mitglieder sind durch Vertrag miteinander verbunden[5], der sie zu gegenseitiger Hilfe und Unterstützung, aber auch zu Kompensationszahlungen bei Rechtsvergehen verpflichtet[6].
Dabei verbünden sich die einzelnen konkurrierenden Segmente je nach Interessenlage. Diese Bündnisse sind meist zweckgebunden und oft nicht von langer Dauer. Es kommt immer wieder zu segmentärer Opposition und Konflikten entlang der Clangrenzen.
2.1.2 Religion
Der Islam breitete sich in Somalia bereits ab dem 7. Jahrhundert aus; zuerst in den reichen Handelsstädten im Süden, allmählich aber auch in Nord- und Zentralsomalia, wohin er von Wanderpredigern getragen wurde. Die Somalis hatten seit jeher eine liberale Einstellung zur Religion und passten sie ihrem nomadischen Leben und dessen Erfordernissen an. Dies änderte sich erst mit der zunehmenden Urbanisierung und der vermehrten Verbreitung von Koranschulen. Die Somalis gehören dem sunnitischen Sufismus[7] an und sehen sich in einer Abstammungslinie mit dem Propheten Mohammed[8]. Dennoch wurde die Religion strikt aus der politischen Welt ausgeschlossen, Wadaads[9] (somalischer Begriff) und Sheiks (arabischer Begriff) hatten keinerlei politische Befugnisse und agierten nur im spirituell-religiösen Bereich, teilweise aber auch als Vermittler verfeindeter Parteien[10], da sie Clangrenzen überwanden[11].
2.1.3 Rechtssystem
Rechtsgrundlage bilden in der traditionellen somalischen Gesellschaft pastoral-nomadische Traditionen und Regeln, die durch das islamische Sharia-Recht ergänzt werden[12]. Dabei gelten vorrangig heer, modifizierbare Verträge, in denen rechtliche und politische Probleme geregelt werden, diese werden auf shir (ad hoc einberufene Versammlungen)[13] ausgehandelt. Normen und Pflichten, aber auch Strafen bei Zuwiderhandlungen werden darin detailliert festgesetzt.
Da es keine zentrale Instanz zur Durchsetzung des Rechts gibt, ist dies oft von der militärischen Stärke des Einzelnen bzw. dessen Clans oder Clanfamilie abhängig. Die Androhung und Durchführung von Gewalt wird damit zur Basis des Rechts. Durch segmentäre Opposition entlang der Clangrenzen können sich diese Konflikte gewaltsam verschärfen[14] und zu einem Flächenbrand werden.
Innerhalb, aber auch zwischen Clans werden diese Auseinandersetzungen vor vermittelnden Schiedsgerichten ausgetragen. Allerdings haben diese keine Sanktionsgewalt und funktionieren nur in „(…) stabilen Solidaritätsgruppen.“[15]
2.2 Politische Situation bis zum Ausbruch des Bürgerkrieges
2.2.1 Kolonialzeit
Das von Somalis besiedelte Gebiet wurde unter den Kolonialmächten in 5 verschiedene Verwaltungsgebiete[16] geteilt. British-Somaliland (Norden Somalias), Französisch-Somaliland (heute Djibouti), Italienisch-Somaliland (Süd- und Zentralsomalia), den Northern-Frontier-District (zur britischen Kolonialverwaltung in Kenia) sowie die Ogaden-Region; Ende des 19. Jahrhunderts machte Äthiopien Ansprüche auf diese Region geltend und bekam sie zugesprochen.
Die sich daraus ergebenden Konflikte und Problemstellungen werden im weiteren Verlauf dieser Hausarbeit dargestellt.
2.2.2 Die Unabhängigkeit Somalias und daraus resultierende Probleme
Am 26. Juni 1960 wurde das UN-Mandatsgebiet unter italienischer Verwaltung (Italienisch-Somaliland) in die Unabhängigkeit entlassen. Bereits am 1. Juli, mit der Eigenständigkeit des britischen Protektorats (British-Somaliland), schlossen diese beiden Landesteile sich zur Republik Somalia zusammen. Erster Interimspräsident, bis zur geplanten Neuwahl 1961, wurde Aden Abdulle Osman, vom Clan der Hawije aus Südsomalia. Um ein Gleichgewicht der Regionen und Clans zu erlangen, wurde Abdirashid Ali Shermake, ein Majerteen vom Clan der Darod (Nordsomalia) erster Premierminister[17]. Auch innerhalb der Nationalversammlung sollte dieses Gleichgewicht beibehalten werden. Der bevölkerungsreiche Süden bekam dort 90, der Norden 30 Sitze zugesprochen. Doch kam es zwischen diesen beiden Regionen immer wieder zu Konflikten.
Der Nord-Süd-Gegensatz
Italienisch-Somaliland war Mandatsgebiet der Vereinten Nationen, wurde aber von Italien verwaltet. Bereits im Treuhandvertrag war der genaue Zeitpunkt der Unabhängigkeit ebenso festgeschrieben, wie die bis zu diesem Tag zu erfüllenden Aufgaben, zum Beispiel die Förderung rechtsstaatlicher Prinzipien, der Aufbau von Verwaltung und politischen Institutionen sowie die Bildung von Parteien[18]. Im Süden wurde bereits unter italienischer Verwaltung ein Verfassungsentwurf für ein gemeinsames Somalia aus Nord und Süd ausgearbeitet[19]. Der Süden wurde also über Jahre hinweg auf die kommende Unabhängigkeit vorbereitet.
Im Norden hingegen wurden die ersten Schritte zum Aufbau der oben angeführten Strukturen durch die britische Kolonialverwaltung erst viel zu spät unternommen[20]. Damit war dieser dem Süden politisch unterlegen und fühlte sich gerade am Entstehungsprozess der Verfassung und in allen wichtigen politischen Entscheidungen übergangen.
Hinzu kamen unterschiedliche Amtssprachen (Italienisch und Englisch), verschiedene Rechtssysteme und Währungen sowie konträre Verwaltungssysteme[21].
Die Situation wurde noch dadurch verschärft, dass die reiche Handelsstadt Mogadishu zur Hauptstadt wurde und die bisherige Hauptstadt British-Somalilands, Hergeisa, vollkommen in der Bedeutungslosigkeit verschwand[22]. Der unfruchtbare Norden, der im Gegensatz zu Südsomalia kaum industrialisiert war, wurde politisch und ökonomisch marginalisiert[23].
Dieser Konflikt fand in der Gründungsphase Somalias seinen vorläufigen Höhepunkt darin, dass fast der gesamte Norden den Verfassungsentwurf von 1961 ablehnte[24] oder boykottierte. Durch die geringe Bevölkerungszahl des Nordens wurde das Referendum dennoch angenommen.
Verfassung von 1961
Die 1961 ratifizierte Verfassung basierte auf einer liberalen Parteiendemokratie[25], die das allgemeine, freie und geheime Wahlrecht aller Somalis beinhaltete. Das über Proporz[26] gewählte Parlament (Ein-Kammer-System), ernannte den Präsidenten für 6 Jahre. Dieser konnte seinerseits den Premierminister bestimmen und wieder entheben, sowie Gesetze ratifizieren bzw. Gesetzesvorschläge ins Parlament einbringen. Zudem hatte der Präsident das Recht, die Nationalversammlung aufzulösen.
Zusätzlich wurde eine unabhängige Judikative installiert, „(…) die Elemente der britischen und italienischen Rechtssysteme mit der islamischen sharia verband.“[27]
Die Armee Somalias unterstand dem Verteidigungsminister, die Polizei des Landes dem Innenminister. Insgesamt ist festzustellen, dass Somalia in den ersten Jahren der Unabhängigkeit als das „(…) Musterland einer afrikanischen Demokratie.“[28] galt.
2.2.3 Somalia bis 1969 - „Clan-Demokratie“
Die wichtigsten Aufgaben zu Beginn der Unabhängigkeit waren die Integration der verschiedenen Landesteile, die Vereinheitlichung der verschiedenen Amtssprachen (Englisch, Italienisch und Arabisch), der Verwaltungssysteme, des Bildungswesens und der Währungen.
Wirtschaft
Hinzu kam der Auf- und Ausbau der Wirtschaft, doch wurden diese Bemühungen weitgehend auf den Süden beschränkt.[29]
Es flossen für den Aufbau Somalias umfassende Gelder aus dem Ausland, diese wurden jedoch nur zu 25% tatsächlich investiert. Dabei kam der Großteil des Geldes industriellen Großprojekten zu Gute, eine effektive Modernisierung der landwirtschaftlich geprägten Betriebe blieb dabei aus[30]. Die Staatsverschuldung stieg weiter an. Insgesamt gesehen, war die wirtschaftliche Konsolidierung Somalias gescheitert.
Militär
Dies verschärfte sich noch zusätzlich durch die hohen Kosten zum Aufbau der überdurchschnittlich starken Armee. Das ist in einem der großen Ziele der Unabhängigkeitsbewegung begründet, einem gemeinsamen Staat aller Somali. Clan- und parteiübergreifend wurde dieser pan-somalische Ansatz propagiert und führte bereits in den 60er Jahren zu Grenzauseinandersetzungen mit Äthiopien, Djibouti und Kenia[31]. Doch bereits Mitte der 60er Jahre zeichnete sich das Scheitern dieser pan-somalischen Idee ab. Sie verlor jegliche Integrationskraft, die den Staat eine Zeit lang zusammengeschweißt hatte. So brachen die Differenzen und Konflikte innerhalb des Staates und gerade zwischen den Clans stärker aus denn je.
Fragmentierung der Gesellschaft
Noch zu Beginn der 60er Jahre war der Aufbau eines stabilen Somalia das Ziel aller Bevölkerungsteile, deshalb wurde über Clan- und Regionalgrenzen hinweg zusammengearbeitet. Jedoch wurden Korruption und ineffiziente Arbeitsweise sowie der Mangel an ausgebildetem Personal zunehmend deutlich.[32] Öffentliche Ämter wurden wegen mangelnder Arbeitsplätze zur einzig sicheren Einkommensquelle[33]. Hinzu kam das Fehlen einer klar strukturierten Politik, „(…) Demokratie wurde zur Fassade.“[34] und „(…) jegliche innerstaatliche Entwicklung stagnierte.“[35]. Häufige Regierungswechsel und die Konkurrenz von Einzelpersonen und Clans in der Nationalversammlung verstärkten dies zusätzlich.[36] Die Clans traten in Wettbewerb um Positionen und Stellungen im Staat.
„Nachdem sich die Interessenpolitik der verschiedenen Clans und deren Kampf um die Verteilung von Ämtern, Posten, Pfründen immer stärker zuspitzte, die letzten Parlamentswahlen im März 1969 mit blutigen Unruhen verbunden waren und schließlich Präsident Shermarke am 15. Oktober 1969 ermordet wurde, kam es am 21. Oktober 1969 zu einem unblutigen Militärputsch unter Führung von General-Major Mohammed Siyad Barre.“[37]
[...]
[1] Vgl.: Bakonyi, Jutta; „ Instabile Staatlichkeit - Zur Politischen Transformation in Somalia“ (2001), Seite 50
[2] Vgl.: ebd.
[3] Vgl.: Rezwanian Amiri, Natali; „Gescheiteter Staat-Gescheiterte Intervention? Zur humanitären Intervention in Somalia“ (2000), Seite 127
[4] Vgl.: Bakonyi (2001), Seite 53
[5] Vgl.: Rezwanian Amiri (2000), Seite 127
[6] Vgl.: Bakonyi (2001), Seite 51
[7] Vgl.: ebd., Seite 53
[8] Vgl.: Rezwanian Amiri (2000), Seite 126
[9] Vgl.: Höhne, Markus Virgil; „Somalia zwischen Krieg und Frieden - Strategien der friedlichen Konfliktaustragung auf internationaler und nationaler Ebene“ (2002), Seite 18
[10] Vgl.: ebd
[11] Vgl.: Bakonyi (2001), Seite 53
[12] Vgl.: Höhne (2002), Seite 20
[13] Vgl.: Rezwanian Amiri (2000), Seite 129
[14] Vgl.: Höhne (2002), Seite 21
[15] ebd.
[16] Vgl.: Rezwanian Amiri (2000), Seite 131
[17] Osman/Shermarke wurden zur Wahl 1961 in ihren Ämtern bestätigt
[18] Vgl.: Rezwanian Amiri (2000), Seite 133
[19] Vgl.: ebd.
[20] Vgl.: Höhne (2002), Seite 33
[21] Vgl.: Rezwanian Amiri (2000), Seite 132
[22] Vgl.: Höhne (2002), Seite 34
[23] Vgl.: ebd.
[24] Vgl.: ebd.
[25] Vgl.: Bakonyi (2001), Seite 71
[26] Vgl.: Woodward, Peter; „The Horn of Africa - Politics and International Relations” (1996), Seite 65
[27] Bakonyi (2001), Seite 71
[28] ebd.
[29] Vgl.: ebd., Seite 72
[30] Vgl.: ebd., Seite 73
[31] Vgl.: Woodward (1996), Seite 65
[32] Vgl.: Bakonyi (2001), Seite 72
[33] Vgl.: ebd., Seite 71
[34] Höhne (2002), Seite 39
[35] ebd.
[36] Woodward (1996), Seite 66
[37] Rezwanian Amiri (2000), Seite 134
- Citar trabajo
- Romy Höhne (Autor), 2005, Das Scheitern der UN-Friedensmission in Somalia, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82225
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